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Landtag Brandenburg Drucksache 4/7666 Antwort - LASA ...

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45<br />

Im Bereich der beruflichen Bildung gibt es eine Zusammenarbeit mit den verschiedensten Akteuren auf<br />

regionaler, kommunaler und Landesebene. Dabei handelt es sich auf Landesebene insbesondere um:<br />

- die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern im Rahmen der Kompetenzrunde<br />

- insbesondere Bereich Berufsbildung,<br />

- die Partner des Ausbildungskonsenses (der Handwerkskammertag Land <strong>Brandenburg</strong>, die Arbeitsgemeinschaft<br />

der Industrie- und Handelskammern des Landes <strong>Brandenburg</strong>, die Vereinigung der<br />

Unternehmensverbände in Berlin und <strong>Brandenburg</strong> e. V., den Deutsche Gewerkschaftsbund Berlin-<br />

<strong>Brandenburg</strong>, die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Berlin-<strong>Brandenburg</strong>),<br />

- den Landesausschuss für Berufsbildung (LAB) (Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und<br />

der Landesoberbehörden) - auch hier sind Vertreter der Gewerkschaften, der Unternehmensverbände,<br />

der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Berlin - <strong>Brandenburg</strong>, der Kammern und<br />

Berufsbildner aus Unternehmen im Land <strong>Brandenburg</strong> eingebunden. Er berät die Landesregierung<br />

zu Fragen der Berufsbildung.<br />

bei.<br />

Frage 61: Wie bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit und Effektivität der im Bereich der Arbeitsmarktpolitik<br />

tätigen Landesbeiräte (SGB II-Beirat; <strong>LASA</strong>-Beirat) und der Beiräte auf kommunaler<br />

Ebene?<br />

zu Frage 61:<br />

Der Landesbeirat zur Umsetzung des SGB II in <strong>Brandenburg</strong> ist ein Forum zum offenen und vertrauensvollen<br />

Austausch von Meinungen und Bewertungen der Mitglieder. Er kann darüber hinaus Empfehlungen<br />

zur Gestaltung der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik im Land geben. Diese Aufgaben hat der<br />

Landesbeirat in den bisherigen acht Sitzungen erfolgreich erfüllt (s. auch <strong>Antwort</strong> auf Frage 62).<br />

Die <strong>LASA</strong> <strong>Brandenburg</strong> GmbH ist der zentrale arbeitsmarktpolitische Dienstleister des Landes im Bereich<br />

der Arbeitspolitik. Sie setzt zum einen die arbeitsmarktlichen Förderprogramme des Landes, die<br />

sich unter dem Dach des LAPRO/APPB befinden, um und ist zum anderen mit der Beratung, Qualifizierung<br />

und Ausbildung von Zielgruppen und Akteuren der Arbeitspolitik betraut.<br />

Die Geschäftsführung der <strong>LASA</strong> <strong>Brandenburg</strong> GmbH beruft in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat einen<br />

Beirat zu ihrer Unterstützung und Beratung in allen Angelegenheiten, die den o. g. Gesellschaftszweck<br />

der <strong>LASA</strong> <strong>Brandenburg</strong> GmbH und seine Verwirklichung betreffen. Der Beirat ist kein Beschluss- und<br />

Entscheidungsorgan der <strong>LASA</strong> <strong>Brandenburg</strong> GmbH. Er unterstützt lediglich die Geschäftsführung insbesondere<br />

bei der Umsetzung des Operationellen Programms.<br />

Seit Bestehen des Beirates erfolgt ein regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch, insbesondere<br />

zu neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, immer mit dem Ziel der Reduzierung der Arbeitslosigkeit<br />

und der Erhaltung von Arbeitsplätzen. Es wird zwischen den Mitgliedern des Beirates ein gemeinsames<br />

Vorgehen besprochen und abgestimmt.<br />

Der Erfolg der <strong>LASA</strong> <strong>Brandenburg</strong> GmbH bei der Umsetzung des arbeitsmarktpolitischen Programms<br />

basiert auch auf der Grundlage der effektiven Arbeit des Beirates der <strong>LASA</strong> <strong>Brandenburg</strong> GmbH.<br />

Die Beratung der Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Träger bei der Umsetzung<br />

des SGB II im Bereich der Arbeitsmarktleistungen durch regionale SGB II-Beiräte wird grundsätzlich als<br />

sinnvoll und wünschenswert angesehen. Die Effektivität der Beiräte hängt von den örtlichen Gegebenheiten,<br />

insbesondere der Organisation der Beiratsarbeit und den handelnden Personen ab.<br />

Frage 62: Wie wurden die Beschlüsse des SGB II-Beirates umgesetzt bzw. berücksichtigt?

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