Landtag Brandenburg Drucksache 4/7666 Antwort - LASA ...
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Im Bereich der beruflichen Bildung gibt es eine Zusammenarbeit mit den verschiedensten Akteuren auf<br />
regionaler, kommunaler und Landesebene. Dabei handelt es sich auf Landesebene insbesondere um:<br />
- die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern im Rahmen der Kompetenzrunde<br />
- insbesondere Bereich Berufsbildung,<br />
- die Partner des Ausbildungskonsenses (der Handwerkskammertag Land <strong>Brandenburg</strong>, die Arbeitsgemeinschaft<br />
der Industrie- und Handelskammern des Landes <strong>Brandenburg</strong>, die Vereinigung der<br />
Unternehmensverbände in Berlin und <strong>Brandenburg</strong> e. V., den Deutsche Gewerkschaftsbund Berlin-<br />
<strong>Brandenburg</strong>, die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Berlin-<strong>Brandenburg</strong>),<br />
- den Landesausschuss für Berufsbildung (LAB) (Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und<br />
der Landesoberbehörden) - auch hier sind Vertreter der Gewerkschaften, der Unternehmensverbände,<br />
der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Berlin - <strong>Brandenburg</strong>, der Kammern und<br />
Berufsbildner aus Unternehmen im Land <strong>Brandenburg</strong> eingebunden. Er berät die Landesregierung<br />
zu Fragen der Berufsbildung.<br />
bei.<br />
Frage 61: Wie bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit und Effektivität der im Bereich der Arbeitsmarktpolitik<br />
tätigen Landesbeiräte (SGB II-Beirat; <strong>LASA</strong>-Beirat) und der Beiräte auf kommunaler<br />
Ebene?<br />
zu Frage 61:<br />
Der Landesbeirat zur Umsetzung des SGB II in <strong>Brandenburg</strong> ist ein Forum zum offenen und vertrauensvollen<br />
Austausch von Meinungen und Bewertungen der Mitglieder. Er kann darüber hinaus Empfehlungen<br />
zur Gestaltung der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik im Land geben. Diese Aufgaben hat der<br />
Landesbeirat in den bisherigen acht Sitzungen erfolgreich erfüllt (s. auch <strong>Antwort</strong> auf Frage 62).<br />
Die <strong>LASA</strong> <strong>Brandenburg</strong> GmbH ist der zentrale arbeitsmarktpolitische Dienstleister des Landes im Bereich<br />
der Arbeitspolitik. Sie setzt zum einen die arbeitsmarktlichen Förderprogramme des Landes, die<br />
sich unter dem Dach des LAPRO/APPB befinden, um und ist zum anderen mit der Beratung, Qualifizierung<br />
und Ausbildung von Zielgruppen und Akteuren der Arbeitspolitik betraut.<br />
Die Geschäftsführung der <strong>LASA</strong> <strong>Brandenburg</strong> GmbH beruft in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat einen<br />
Beirat zu ihrer Unterstützung und Beratung in allen Angelegenheiten, die den o. g. Gesellschaftszweck<br />
der <strong>LASA</strong> <strong>Brandenburg</strong> GmbH und seine Verwirklichung betreffen. Der Beirat ist kein Beschluss- und<br />
Entscheidungsorgan der <strong>LASA</strong> <strong>Brandenburg</strong> GmbH. Er unterstützt lediglich die Geschäftsführung insbesondere<br />
bei der Umsetzung des Operationellen Programms.<br />
Seit Bestehen des Beirates erfolgt ein regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch, insbesondere<br />
zu neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, immer mit dem Ziel der Reduzierung der Arbeitslosigkeit<br />
und der Erhaltung von Arbeitsplätzen. Es wird zwischen den Mitgliedern des Beirates ein gemeinsames<br />
Vorgehen besprochen und abgestimmt.<br />
Der Erfolg der <strong>LASA</strong> <strong>Brandenburg</strong> GmbH bei der Umsetzung des arbeitsmarktpolitischen Programms<br />
basiert auch auf der Grundlage der effektiven Arbeit des Beirates der <strong>LASA</strong> <strong>Brandenburg</strong> GmbH.<br />
Die Beratung der Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Träger bei der Umsetzung<br />
des SGB II im Bereich der Arbeitsmarktleistungen durch regionale SGB II-Beiräte wird grundsätzlich als<br />
sinnvoll und wünschenswert angesehen. Die Effektivität der Beiräte hängt von den örtlichen Gegebenheiten,<br />
insbesondere der Organisation der Beiratsarbeit und den handelnden Personen ab.<br />
Frage 62: Wie wurden die Beschlüsse des SGB II-Beirates umgesetzt bzw. berücksichtigt?