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„Zwangsheirat verhindern“ Konzept für die Landeshauptstadt ... - RIS

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• Parteilichkeit und Vertrauen schaffen<br />

Die allgemeinen Grundsätze der Beratung finden auch im Kontext von<br />

Zwangsheirat besondere Berücksichtigung. Dabei ist es wichtig, den Betroffenen<br />

zuzuhören, sich einzufühlen, <strong>die</strong> familiäre Situation und Hintergründe<br />

zu verstehen, <strong>die</strong> Einschätzung der Betroffenen ernst zu nehmen. Aktionismus,<br />

vorschnelle Bewertungen und allgemeine Rückschlüsse sind zu vermeiden,<br />

um jedem Fall individuell gerecht werden zu können. Eine offene,<br />

vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre, gekennzeichnet von Respekt, ist unbedingt<br />

herzustellen. Dazu ist es unabdingbar, Transparenz über das Vorgehen<br />

zu schaffen, über Schweigepflicht und deren Grenzen zu informieren und<br />

<strong>die</strong> Ratsuchenden in alle Schritte einzubeziehen. Es gelten <strong>die</strong> rechtlichen<br />

Bestimmungen zu Datenschutz und Schweigepflicht.<br />

• Interkultureller Ansatz und kultursensible Beratung<br />

Dieser Grundsatz der Beratungsarbeit umfasst zwei Ebenen:<br />

Zum einen muss <strong>die</strong> konkrete Beratungsarbeit nach interkulturellen Standards<br />

ausgerichtet sein. Das Personal muss in der Lage sein, kultursensibel<br />

zu arbeiten:<br />

„Mit Kultursensibilität ist hier <strong>die</strong> Fähigkeit gemeint, Menschen unterschiedlicher<br />

Herkunft mit Wertschätzung, Anerkennung, Achtung und Empathie zu<br />

begegnen, sie über <strong>die</strong> jeweilige kulturelle Prägung hinaus als Individuen<br />

wahr- und anzunehmen, unterschiedliche Perspektiven einzunehmen und<br />

auch Uneindeutigkeiten sowie Widersprüche in der Beratung aushalten zu<br />

können. Die Grundvoraussetzung hier<strong>für</strong> ist <strong>die</strong> Anerkennung der sozialen<br />

und kulturellen Vielfalt als gesellschaftliche Norm.“ 27<br />

Zum anderen muss <strong>die</strong> Vernetzung mit MigrantInnenverbänden und –<br />

einrichtungen aktiv betrieben werden.<br />

„Um in Fällen von familiärem Konflikt und familiärer Gewalt, bei denen ethnische<br />

bzw. kulturelle Zugehörigkeit eine Rolle spielen, Lösungen zu finden,<br />

bedarf es eines interkulturellen Ansatzes, an dem Angehörige der Mehrheitsgesellschaft<br />

und der jeweiligen Gruppen mitwirken müssen. (...) Von besonderer<br />

Bedeutung ist <strong>die</strong> Zusammenarbeit mit den Organisationen der Migrantinnen<br />

und Migranten. Sie müssen bei der Bekämpfung von Zwangsheirat als<br />

gleichberechtigte Kooperationspartner einbezogen werden.“ 28<br />

Konkret bedeutet das:<br />

- Die interkulturelle Kompetenz des Personals der Fach- und Anlaufstelle<br />

stellt eine Grundvoraussetzung dar (siehe IV. 3.2.2 Qualifikationen)<br />

- Fallunabhängige sowie bei Bedarf fallbezogene Vernetzung mit Einrichtungen,<br />

Verbänden und MultiplikatorInnen des Migrationsbereichs<br />

- Einbezug von geschulten Dolmetschern und Dolmetscherinnen bei<br />

Bedarf<br />

- Planung und Durchführung von Veranstaltungen zum Thema Zwangsheirat<br />

in Kooperation mit Communities<br />

27 Deutscher Caritasverband (Hg.): a.a.O.; S. 38<br />

28 B. Kavemann in Zwangsverheiratung in Deutschland; BFSFJ; a.a.O.; S. 282<br />

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