„Zwangsheirat verhindern“ Konzept für die Landeshauptstadt ... - RIS
„Zwangsheirat verhindern“ Konzept für die Landeshauptstadt ... - RIS
„Zwangsheirat verhindern“ Konzept für die Landeshauptstadt ... - RIS
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Fachkräften konkretere Handlungsschritte ableiten und gegebenenfalls konzeptionell<br />
berücksichtigen.<br />
Der Bedarf von Unterbringungsmöglichkeiten <strong>für</strong> Paare wird unterschiedlich<br />
eingeschätzt und muss im Einzelfall bewertet werden. Bei der BuKo 2011<br />
haben <strong>die</strong> einschlägigen Einrichtungen Erfahrungen der Beratung und Unterbringung<br />
von Paaren ausgetauscht. Eine gemeinsame Unterbringung schien<br />
nicht standardmäßig <strong>die</strong> geeignete Hilfe zu sein. Viele lernen sich durch das<br />
gemeinsame Problem, zwangsverheiratet werden zu sollen, im Internet kennen<br />
und bilden eine Schicksalsgemeinschaft, <strong>die</strong> häufig keine tragfähige Basis<br />
<strong>für</strong> eine Beziehung darstellt. Bedenklich ist, dass sich zwischen den Partnern<br />
oftmals ein Machtverhältnis zu Ungunsten der jungen Frau herstellt. In<br />
einem Fall zwang der Freund wegen Geldproblemen seine Freundin zur<br />
Prostitution. Eine getrennte Unterbringung ist dann sinnvoll, wenn <strong>die</strong> Partner<br />
zunächst jede/-r <strong>für</strong> sich zu Ruhe kommen und jeweils ihre eigene Perspektive<br />
klären sollen, bevor sie weitreichende Entscheidung treffen. Stellen, <strong>die</strong><br />
Paare aufgenommen haben, berichten auch davon, dass <strong>die</strong> Betreuung der<br />
einzelnen durch inszenierte Eifersuchts- und Beziehungsdramen sehr erschwert<br />
wurde und zu Eskalationen in der Einrichtung geführt hat.<br />
2.5 Unterbringung <strong>für</strong> erwachsene Frauen<br />
Erwachsene Frauen, <strong>die</strong> von Zwangsheirat betroffen sind, können in München<br />
im Haus Hagar aufgenommen werden. Es gibt dort zwei Plätze <strong>für</strong><br />
Frauen, <strong>die</strong> nicht von Partnergewalt betroffen sind und von daher immer wieder<br />
auch von Frauen, <strong>die</strong> von Zwangsheirat betroffen sind, belegt werden.<br />
Die Münchner Frauenhäuser Frauenhilfe München gGmbH und Frauen helfen<br />
Frauen e.V. sind immer voll ausgelastet und haben deshalb Partnergewalt<br />
als Aufnahmevoraussetzung vorgegeben, so dass angedrohte oder vollzogene<br />
Zwangsverheiratung als alleiniges Kriterium nicht <strong>für</strong> eine Aufnahme<br />
ausreicht. Andere Frauenhäuser in Bayern oder auch bundesweit nehmen<br />
Frauen bei Zwangsverheiratung oder Bedrohung durch „Ehrenmord“ auf. 40<br />
Hier müssen in Zukunft gemeinsam mit den Münchner Frauenhäusern und<br />
der zuständigen Behörde, Amt <strong>für</strong> Wohnen und Migration, Ideen entwickelt<br />
werden, wie und unter welchen Voraussetzungen eine Öffnung <strong>für</strong> Frauen,<br />
<strong>die</strong> von Zwangsverheiratung oder Zwangsehe betroffen sind, möglich sein<br />
kann.<br />
3. Elternarbeit<br />
Die Eltern sind bei Zwangsheirat eine große treibende Kraft. Viele erhoffen<br />
sich davon, dass Verhaltensweisen ihrer Söhne und insbesondere ihrer Töchter<br />
unterbunden werden, <strong>die</strong> sie als „verwestlicht“ und damit negativ bewerten.<br />
Ziele von Maßnahmen <strong>für</strong> Eltern ist <strong>die</strong> Stärkung der Erziehungskompetenz,<br />
<strong>die</strong> Reduzierung von Entfremdungsgefühlen, Aufklärung über das System<br />
im Einwanderungsland sowie <strong>die</strong> Motivation, sich mit den Bedürfnissen<br />
der Kinder und mit Erziehungsfragen generell auseinanderzusetzen und ihre<br />
Kommunikation mit ihnen zu verbessern. Besonderes Augemerk ist auf <strong>die</strong><br />
Einbeziehung von Müttern als wichtige Schlüsselpersonen zu richten. Oft sind<br />
oder waren sie selbst Opfer von Gewalt und werden im Prozess der Zwangs-<br />
40 Vgl. BFSFJ: Zwangsheirat bekämpfen – Betroffene wirksam schützen; a.a.O.; S. 48f<br />
35