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„Zwangsheirat verhindern“ Konzept für die Landeshauptstadt ... - RIS

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edeutet, dass eine unmittelbare Aufnahme einer von Zwangsheirat bedrohten<br />

und /oder betroffenen jungen Volljährigen ohne Vorabsprache mit dem zuständigen<br />

Jugendamt möglich sein muss. (….) Die Zuständigkeit der Jugendämter<br />

(Herkunfts- und Aufnahmeort) muss wegen der Kostenübernahme - insbesondere<br />

bei Volljährigen und bei Minderjährigen mit unklarem Aufenthaltsstatus - eindeutig<br />

festgelegt sein.“ 39<br />

2.2 Pauschal finanzierte Unterbringung als Akutversorgung<br />

Folgende Einrichtungen in der Bundesrepublik verfügen über pauschal finanzierte<br />

Plätze:<br />

Papatya Berlin: Acht Plätze,<br />

Mädchenhaus Bielefeld: Zwei Plätze, <strong>die</strong> vom Bundesland Nordrhein Westfahlen<br />

subventioniert werden und ausschließlich von Mädchen aus NRW belegt<br />

werden können oder auch <strong>für</strong> <strong>die</strong>se freigehalten werden.<br />

Zuflucht Basis und Woge Hamburg: pauschal finanziert <strong>für</strong> Hamburger Mädchen,<br />

<strong>für</strong> andere Jugendämter per Tagessatz.<br />

In Baden Württemberg wird derzeit an einem <strong>Konzept</strong> <strong>für</strong> pauschal finanzierte<br />

Plätze gearbeitet.<br />

Alle Expertinnen aus der Praxis sind sich einig, dass es ausreichend Schutzeinrichtungen<br />

braucht, <strong>die</strong> kurzfristig und bundeslandübergreifend in der<br />

Akutsituation aufnehmen können. In einigen Fällen geht es um Leben und<br />

Tod und es kann fatale Auswirkungen haben, auf eine Kostenzusage vom<br />

zuständigen Jugendamt zu warten. Hier muss der Schutz unmittelbar durch<br />

eine Aufnahme in einer anonymen Einrichtung mit fachspezifischer Betreuung<br />

sichergestellt werden. Dies wäre insbesondere <strong>für</strong> junge Volljährige am<br />

besten durch pauschal finanzierte Plätze realisierbar. Gerade was <strong>die</strong> Unterbringung<br />

anbelangt, stößt man mit regionalen Lösungen im Problemfeld<br />

Zwangsheirat an Grenzen. In vielen Fällen ist es nötig, <strong>die</strong> Betroffenen in einer<br />

anderen Stadt unterzubringen. Z.B. nimmt <strong>die</strong> Stuttgarter Einrichtung<br />

„Rosa“ generell keine Betroffenen aus Stuttgart selbst auf. Eine Forderung<br />

der BuKo ist <strong>die</strong> Einrichtung von mindestens ein bis zwei pauschal finanzierten<br />

Plätzen pro Bundesland. Die Kosten müssten durch eine Mischfinanzierung<br />

von Bundes –und den jeweiligen Landesmitteln getragen werden. So<br />

könnte eine spontane, unbürokratische und sichere Aufnahme in Akutfällen<br />

mit gegenseitiger Verweispraxis möglich sein, bei der Länder- und Kostenbarrieren<br />

keine Rolle mehr spielen würden.<br />

Problem ist, dass hier<strong>für</strong> noch keine Strukturen bestehen, eine solche übergreifende<br />

Lösung zu realisieren. Hier muss <strong>die</strong> Fach- und Anlaufstelle gemeinsam<br />

mit der BuKo Ideen entwickeln, wie <strong>die</strong> Spitzenverbände einzubinden<br />

sind oder auch andere bundesweit agierende Frauenverbände wie z.B.<br />

Terre des Femmes als Unterstützerinnen gewonnen werden können. Verbindliche<br />

und bundesweite Absprachen zu Aufnahmemodalitäten wären ein<br />

Meilenstein in der Unterbringungspraxis und müssen durch Lobbyarbeit auf<br />

Bundesebene erwirkt werden. In München sollte geprüft werden, ob <strong>die</strong><br />

IMMA Zufluchtstelle als anonyme Mädchenschutzstelle <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ansiedlung<br />

von pauschal finanzierten Plätzen <strong>die</strong> geeignete Einrichtung sein kann.<br />

39 Positionspapier der Bundesfachkonferenz Zwangsverheiratung (BuKo) 2011; Aktualisierte Fassung; Oktober 2011;<br />

S.3<br />

33

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