„Zwangsheirat verhindern“ Konzept für die Landeshauptstadt ... - RIS
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edeutet, dass eine unmittelbare Aufnahme einer von Zwangsheirat bedrohten<br />
und /oder betroffenen jungen Volljährigen ohne Vorabsprache mit dem zuständigen<br />
Jugendamt möglich sein muss. (….) Die Zuständigkeit der Jugendämter<br />
(Herkunfts- und Aufnahmeort) muss wegen der Kostenübernahme - insbesondere<br />
bei Volljährigen und bei Minderjährigen mit unklarem Aufenthaltsstatus - eindeutig<br />
festgelegt sein.“ 39<br />
2.2 Pauschal finanzierte Unterbringung als Akutversorgung<br />
Folgende Einrichtungen in der Bundesrepublik verfügen über pauschal finanzierte<br />
Plätze:<br />
Papatya Berlin: Acht Plätze,<br />
Mädchenhaus Bielefeld: Zwei Plätze, <strong>die</strong> vom Bundesland Nordrhein Westfahlen<br />
subventioniert werden und ausschließlich von Mädchen aus NRW belegt<br />
werden können oder auch <strong>für</strong> <strong>die</strong>se freigehalten werden.<br />
Zuflucht Basis und Woge Hamburg: pauschal finanziert <strong>für</strong> Hamburger Mädchen,<br />
<strong>für</strong> andere Jugendämter per Tagessatz.<br />
In Baden Württemberg wird derzeit an einem <strong>Konzept</strong> <strong>für</strong> pauschal finanzierte<br />
Plätze gearbeitet.<br />
Alle Expertinnen aus der Praxis sind sich einig, dass es ausreichend Schutzeinrichtungen<br />
braucht, <strong>die</strong> kurzfristig und bundeslandübergreifend in der<br />
Akutsituation aufnehmen können. In einigen Fällen geht es um Leben und<br />
Tod und es kann fatale Auswirkungen haben, auf eine Kostenzusage vom<br />
zuständigen Jugendamt zu warten. Hier muss der Schutz unmittelbar durch<br />
eine Aufnahme in einer anonymen Einrichtung mit fachspezifischer Betreuung<br />
sichergestellt werden. Dies wäre insbesondere <strong>für</strong> junge Volljährige am<br />
besten durch pauschal finanzierte Plätze realisierbar. Gerade was <strong>die</strong> Unterbringung<br />
anbelangt, stößt man mit regionalen Lösungen im Problemfeld<br />
Zwangsheirat an Grenzen. In vielen Fällen ist es nötig, <strong>die</strong> Betroffenen in einer<br />
anderen Stadt unterzubringen. Z.B. nimmt <strong>die</strong> Stuttgarter Einrichtung<br />
„Rosa“ generell keine Betroffenen aus Stuttgart selbst auf. Eine Forderung<br />
der BuKo ist <strong>die</strong> Einrichtung von mindestens ein bis zwei pauschal finanzierten<br />
Plätzen pro Bundesland. Die Kosten müssten durch eine Mischfinanzierung<br />
von Bundes –und den jeweiligen Landesmitteln getragen werden. So<br />
könnte eine spontane, unbürokratische und sichere Aufnahme in Akutfällen<br />
mit gegenseitiger Verweispraxis möglich sein, bei der Länder- und Kostenbarrieren<br />
keine Rolle mehr spielen würden.<br />
Problem ist, dass hier<strong>für</strong> noch keine Strukturen bestehen, eine solche übergreifende<br />
Lösung zu realisieren. Hier muss <strong>die</strong> Fach- und Anlaufstelle gemeinsam<br />
mit der BuKo Ideen entwickeln, wie <strong>die</strong> Spitzenverbände einzubinden<br />
sind oder auch andere bundesweit agierende Frauenverbände wie z.B.<br />
Terre des Femmes als Unterstützerinnen gewonnen werden können. Verbindliche<br />
und bundesweite Absprachen zu Aufnahmemodalitäten wären ein<br />
Meilenstein in der Unterbringungspraxis und müssen durch Lobbyarbeit auf<br />
Bundesebene erwirkt werden. In München sollte geprüft werden, ob <strong>die</strong><br />
IMMA Zufluchtstelle als anonyme Mädchenschutzstelle <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ansiedlung<br />
von pauschal finanzierten Plätzen <strong>die</strong> geeignete Einrichtung sein kann.<br />
39 Positionspapier der Bundesfachkonferenz Zwangsverheiratung (BuKo) 2011; Aktualisierte Fassung; Oktober 2011;<br />
S.3<br />
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