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VERLEGUNGSBERICHT des Vorstands der Tipp24 SE

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nummer (ISIN) <strong>der</strong> Aktie <strong>der</strong> Gesellschaft lautet DE0007847147; die nationale<br />

Wertpapierkennnummer (WKN) lautet 784714.<br />

(f)<br />

Aktionäre<br />

Die Aktionärsstruktur <strong>der</strong> Gesellschaft setzt sich gemäß den nach den Regelungen<br />

<strong>des</strong> WpHG bei <strong>der</strong> Gesellschaft zum 21. Mai 2013 jeweils zugegangenen<br />

Stimmrechtsmitteilungen wie folgt zusammen:<br />

Aktionär / Aktionärsgruppe<br />

Beteiligungshöhe<br />

Oliver Jaster* 24,99 %<br />

Marc Peters 4,82 %<br />

Jens Schumann 4,45 %<br />

Ethenea Independent Investors S.A. 4,22 %<br />

Credit Suisse Equity Fund Management Company 3,30 %<br />

Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH 3,03 %<br />

BNP Paribas Investment Partners S.A. 3,01 %<br />

Schro<strong>der</strong> Investment Management Ltd 3,01 %<br />

Sonstige Investoren 49,17 %<br />

* Zugerechnet über Othello Drei Beteiligungs GmbH & Co. KG, Othello Drei Beteiligungsmanagement<br />

GmbH, Günther Holding GmbH und Günther GmbH.<br />

2.8 Organe <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

(a)<br />

Überblick<br />

Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung bilden die Organe <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />

Die Kompetenzen dieser Organe sind in den Bestimmungen <strong>der</strong><br />

<strong>SE</strong>-VO und <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Gesellschaft, sofern die <strong>SE</strong>-VO dies ausdrücklich<br />

zulässt, geregelt. Falls die Kompetenzen <strong>der</strong> Organe nicht o<strong>der</strong> nur<br />

teilweise durch die <strong>SE</strong>-VO geregelt sind, finden auf die von <strong>der</strong> <strong>SE</strong>-VO<br />

nicht geregelten Aspekte die Bestimmungen <strong>des</strong> <strong>SE</strong>AG, <strong>des</strong> AktG und die<br />

Bestimmungen <strong>der</strong> Satzung unter den Voraussetzungen <strong>des</strong> AktG Anwendung.<br />

Die Gesellschaft besitzt gemäß Art. 38 lit. b i.V.m. Art. 39 ff. <strong>SE</strong>-VO<br />

ein dualistisches Verwaltungssystem, in welchem <strong>der</strong> Vorstand als Leitungsorgan<br />

und <strong>der</strong> Aufsichtsrat als Aufsichtsorgan fungiert.<br />

(b)<br />

Vorstand<br />

Gemäß § 6 Abs. 1 <strong>der</strong> Satzung besteht <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> Gesellschaft aus<br />

einer o<strong>der</strong> mehreren Personen. Im Übrigen bestimmt <strong>der</strong> Aufsichtsrat die<br />

Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> <strong>Vorstands</strong>. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten<br />

durch zwei Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> <strong>Vorstands</strong> o<strong>der</strong> durch ein Mitglied <strong>des</strong> Vor-<br />

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