24.12.2013 Aufrufe

VERLEGUNGSBERICHT des Vorstands der Tipp24 SE

VERLEGUNGSBERICHT des Vorstands der Tipp24 SE

VERLEGUNGSBERICHT des Vorstands der Tipp24 SE

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

lich, soweit <strong>der</strong> jeweilige Berechtigte Aktionär hinsichtlich <strong>der</strong> Stückaktien,<br />

für die er einen Barabfindungsanspruch geltend macht, gegen die Sitzverlegung<br />

gestimmt hat. Ein Berechtigter Aktionär kann das Barabfindungsangebot<br />

nur für solche Stückaktien annehmen, für die er im Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Hauptversammlung 2013 im Aktienregister <strong>der</strong> Gesellschaft eingetragen<br />

ist. Das Barabfindungsangebot erfasst demnach keine Stückaktien, die ein<br />

Berechtigter Aktionär nach dem Sitzverlegungsbeschluss <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />

erwirbt. Veräußert ein Berechtigter Aktionär ganz o<strong>der</strong> teilweise<br />

seine im Zeitpunkt <strong>der</strong> Hauptversammlung 2013 im Aktienregister eingetragenen<br />

Stückaktien, so reduziert sich die Zahl <strong>der</strong> Stückaktien, für welche<br />

er das Barabfindungsangebot annehmen kann, entsprechend. Ein späterer<br />

Hinzuerwerb von Stückaktien lässt die Abfindungsberechtigung insoweit<br />

nicht wie<strong>der</strong> aufleben.<br />

(b)<br />

Ist ein sogenannter Legitimationsaktionär im eigenen Namen für Aktien, die<br />

jeweils im rechtlichen Eigentum eines an<strong>der</strong>en Aktionärs stehen, im Aktienregister<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft eingetragen, so ist <strong>der</strong> Aktionär abfindungsberechtigt,<br />

wenn die unter Ziffer 6.4(a) dieses Verlegungsberichts dargestellten<br />

Voraussetzungen in entsprechen<strong>der</strong> Anwendung in Person <strong>des</strong> Legitimationsaktionärs<br />

erfüllt sind und dieser den Fremdbesitz an den Stückaktien<br />

gegenüber <strong>der</strong> Gesellschaft offengelegt hat. Wi<strong>der</strong>spruch und Stimmabgabe<br />

wirken in diesem Fall für den Aktionär. Die in Ziffer 6.4(a) dieses<br />

Verlegungsberichts erläuterten Einschränkungen hinsichtlich <strong>der</strong> Anzahl<br />

<strong>der</strong> Stückaktien, für die <strong>der</strong> Aktionär abfindungsberechtigt ist, gelten entsprechend.<br />

(c)<br />

Ist ein Vollrechtstreuhän<strong>der</strong> (teilweise auch als nominee bezeichnet), <strong>der</strong><br />

jeweils Stückaktien für einen wirtschaftlich berechtigten Dritten im rechtlichen<br />

Eigentum hält („Treuhän<strong>der</strong>“), im Aktienregister <strong>der</strong> Gesellschaft eingetragen,<br />

so ist <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong> abfindungsberechtigt, wenn die unter Ziffer<br />

6.4 dieses Verlegungsberichts dargestellten Voraussetzungen in entsprechen<strong>der</strong><br />

Anwendung in Person <strong>des</strong> Treuhän<strong>der</strong>s erfüllt sind. Wi<strong>der</strong>spruch<br />

und Stimmabgabe wirken in diesem Fall nicht für den Dritten. Die in<br />

Ziffer 6.4(a) dieses Verlegungsberichts erläuterten Einschränkungen hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Stückaktien, für die <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong> abfindungsberechtigt<br />

ist, gelten entsprechend. Die Abfindungsberechtigung <strong>des</strong> Treuhän<strong>der</strong>s<br />

entfällt, wenn und soweit <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong> die Stückaktien auf den<br />

Dritten (zurück-)überträgt.<br />

6.5 Annahmefrist <strong>des</strong> Barabfindungsangebots<br />

Das Barabfindungsangebot kann binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem die<br />

Eintragung <strong>der</strong> Sitzverlegung <strong>der</strong> Gesellschaft in das Unternehmensregister <strong>des</strong><br />

Companies House erfolgt und die Eintragung in <strong>der</strong> London Gazette bekannt gemacht<br />

worden ist, angenommen werden (§ 12 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 4 Satz 1 <strong>SE</strong>-<br />

33/105

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!