24.12.2013 Aufrufe

VERLEGUNGSBERICHT des Vorstands der Tipp24 SE

VERLEGUNGSBERICHT des Vorstands der Tipp24 SE

VERLEGUNGSBERICHT des Vorstands der Tipp24 SE

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Sitzverlegung ist in Art. 8 <strong>SE</strong>-VO ausdrücklich normiert und stellt somit die naheliegende<br />

Strukturierungsalternative für die Verlegung <strong>des</strong> gesellschaftsrechtlichen<br />

Sitzes <strong>der</strong> Gesellschaft dar. Die Verschmelzungsvariante ist hingegen mit einem<br />

erhöhten Aufwand verknüpft, da neben dem Verschmelzungsverfahren in<br />

Deutschland auch ein paralleles Verschmelzungsverfahren im Vereinigten Königreich<br />

durchzuführen ist. Dieses ist aufgrund <strong>der</strong> gesetzlich vorgesehen Einbeziehung<br />

<strong>des</strong> High Court of Justice of England and Wales sowie <strong>der</strong> noch nicht gefestigten<br />

Rechtspraxis im Vereinigten Königreich zeit-, beratungs- und kostenintensiv.<br />

3.5 Kosten <strong>der</strong> Sitzverlegung<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> Gesellschaft schätzt die Kosten <strong>der</strong> Sitzverlegung auf insgesamt<br />

bis zu ca. EUR 2,0 Mio. Diese Schätzung beinhaltet insbeson<strong>der</strong>e die Kosten für<br />

vorbereitende Maßnahmen <strong>der</strong> Sitzverlegung, u.a. die Unternehmensbewertung im<br />

Hinblick auf die Angemessenheit <strong>des</strong> Barabfindungsangebots, die Tätigkeit <strong>des</strong> gerichtlich<br />

bestellten Verlegungsprüfers, die Beurkundungen, Registereintragungen<br />

sowie erfor<strong>der</strong>lichen Veröffentlichungen, die Beratungsleistungen externer Berater<br />

sowie die Kosten für die Verlegung <strong>der</strong> Hauptverwaltung. Die Gesellschaft erwartet<br />

nach erfolgter Sitzverlegung abgesehen von höherem Mietaufwand keine wesentlichen<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Verwaltung.<br />

4. DURCHFÜHRUNG DER SITZVERLEGUNG<br />

4.1 Überblick über das Verfahren <strong>der</strong> Sitzverlegung<br />

Das Verfahren <strong>der</strong> Sitzverlegung wird überblickartig in Ziffer 7.1 <strong>des</strong> Verlegungsplans<br />

beschrieben. Der darin enthaltene Zeitplan stellt eine Prognose über den<br />

zeitlichen Verlauf <strong>des</strong> Verfahrens <strong>der</strong> Sitzverlegung dar und dient <strong>der</strong> Information<br />

<strong>der</strong> Aktionäre und Gläubiger <strong>der</strong> Gesellschaft. Die Gesellschaft weist darauf hin,<br />

dass die Möglichkeit einer (erheblichen) Verzögerung im Bescheinigungsverfahren<br />

nach Art. 8 Abs. 8 <strong>SE</strong>-VO durch Klagen gegen den Verlegungsbeschluss besteht.<br />

4.2 Aufstellung <strong>des</strong> Verlegungsplans<br />

Der vom Vorstand <strong>der</strong> Gesellschaft aufgestellte Verlegungsplan einschließlich <strong>der</strong><br />

zukünftigen Statutes dient <strong>der</strong> Information <strong>der</strong> Aktionäre, <strong>der</strong> Gläubiger und <strong>der</strong><br />

Arbeitnehmer <strong>der</strong> Gesellschaft über das Vorhaben <strong>der</strong> Sitzverlegung und ist zugleich<br />

Beschlussvorlage <strong>der</strong> Hauptversammlung 2013 zur Sitzverlegung. Der Verlegungsplan<br />

beinhaltet die gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 <strong>SE</strong>-VO vorgesehenen Angaben<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> bisherigen Firma, <strong>des</strong> Sitzes und <strong>der</strong> Registernummer <strong>der</strong><br />

Gesellschaft, <strong>des</strong> vorgesehenen neuen Sitzes und <strong>der</strong> Statutes <strong>der</strong> Gesellschaft,<br />

<strong>der</strong> etwaigen Folgen <strong>der</strong> Sitzverlegung für die Beteiligung <strong>der</strong> Arbeitnehmer, <strong>des</strong><br />

vorgesehenen Zeitplans für die Sitzverlegung sowie etwaiger zum Schutz <strong>der</strong> Aktionäre<br />

und/o<strong>der</strong> Gläubiger vorgesehener Rechte. Nach § 12 Abs. 1 Satz 3 <strong>SE</strong>AG<br />

beinhaltet <strong>der</strong> Verlegungsplan zudem den Wortlaut <strong>des</strong> Barabfindungsangebots an<br />

23/105

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!