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VERLEGUNGSBERICHT des Vorstands der Tipp24 SE

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4.4 Hauptversammlung 2013<br />

Für eine Sitzverlegung <strong>der</strong> Gesellschaft ist ein Beschluss <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />

erfor<strong>der</strong>lich (Art. 8 Abs. 4 <strong>SE</strong>-VO). Beschlussgegenstand ist <strong>der</strong> gesamte Verlegungsplan<br />

gemäß Art. 8 Abs. 2 <strong>SE</strong>-VO einschließlich <strong>der</strong> Statutes. Der Beschluss<br />

<strong>der</strong> Hauptversammlung hat den Rang einer Satzungsän<strong>der</strong>ung (Art. 8 Abs. 6<br />

Satz 2, 59 Abs. 1 <strong>SE</strong>-VO) (<strong>der</strong> „Verlegungsbeschluss“). Die <strong>der</strong> Veröffentlichung<br />

beigefügte deutsche Übersetzung <strong>der</strong> Statutes ist nicht Bestandteil <strong>der</strong> Beschlussfassung.<br />

Die Einberufung <strong>der</strong> Hauptversammlung 2013 wird am 22. Mai 2013 im Bun<strong>des</strong>anzeiger<br />

einschließlich <strong>der</strong> Tagesordnung und Beschlussvorschläge <strong>der</strong> Verwaltung<br />

veröffentlicht. Die entsprechenden Unterlagen sind außerdem auf <strong>der</strong> Internetseite<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft unter www.tipp24-se.de verfügbar.<br />

Der Verlegungsbeschluss darf frühestens zwei Monate nach Offenlegung <strong>des</strong> Verlegungsplans<br />

gefasst werden (Art. 8 Abs. 6 <strong>SE</strong>-VO). Diese Frist begann am<br />

27. April 2013 zu laufen. Weiterhin haben die Aktionäre und Gläubiger <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

vor <strong>der</strong> Hauptversammlung min<strong>des</strong>tens einen Monat lang das Recht, am<br />

Sitz <strong>der</strong> Gesellschaft den Verlegungsplan und den Verlegungsbericht einzusehen<br />

und die unentgeltliche Aushändigung von Abschriften dieser Unterlagen zu verlangen<br />

(Art. 8 Abs. 4 <strong>SE</strong>-VO). Der Verlegungsplan einschließlich <strong>der</strong> Statutes und <strong>der</strong><br />

deutschen Übersetzung hiervon sowie <strong>der</strong> Verlegungsbericht werden vom 22. Mai<br />

2013 an in den Geschäftsräumen <strong>der</strong> Gesellschaft zur Einsichtnahme ausliegen.<br />

Abschriften <strong>des</strong> Verlegungsplans einschließlich <strong>der</strong> Statutes und <strong>der</strong> deutschen<br />

Übersetzung hiervon sowie dieses Verlegungsberichts werden den Aktionären und<br />

Gläubigern <strong>der</strong> Gesellschaft unentgeltlich ausgehändigt bzw. übersandt. Die vorgenannten<br />

Fristen werden damit eingehalten.<br />

Der Verlegungsbeschluss bedarf gemäß Art. 8 Abs. 6, Art. 59 <strong>SE</strong>-VO i.V.m. § 51<br />

Satz 2 <strong>SE</strong>AG einer Mehrheit von min<strong>des</strong>tens drei Vierteln <strong>des</strong> vertretenen Grundkapitals<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft. Der Verlegungsbeschluss ist notariell zu beurkunden<br />

(Art. 9 Abs. 1 lit. c ii) <strong>SE</strong>-VO i.V.m. § 130 Abs. 1 Satz 1 und 3 AktG).<br />

4.5 Vollzug <strong>der</strong> Sitzverlegung<br />

(a)<br />

Einführung <strong>der</strong> Clearstream Interest Hol<strong>der</strong>-Struktur<br />

Die Gesellschaft wird nach erfolgter Beschlussfassung <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />

2013 über die Sitzverlegung mit <strong>der</strong> Einführung einer Clearstream Interest<br />

Hol<strong>der</strong>-Struktur beginnen (die „CI Hol<strong>der</strong>-Struktur“). Die CI Hol<strong>der</strong>-<br />

Struktur ist rechtliche Voraussetzung für die Girosammelverwahrung <strong>der</strong><br />

registered shares (einzeln eine „Registered Share“, gemeinsam die „Registered<br />

Shares“), in welche sich die Stückaktien mit Wirksamwerden <strong>der</strong><br />

Sitzverlegung wandeln. Sie stellt die Handelbarkeit <strong>der</strong> Registered Shares<br />

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