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GD H Anwendung bewährter Methoden bei der Rechtshilfe in ...

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III. <strong>Anwendung</strong>sbereich dieser Erklärung<br />

Im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland muß diese Erklärung von den österreichischen<br />

Justizbehörden nur im Umfang <strong>der</strong> aus dem Anhang zur geme<strong>in</strong>samen Maßnahme ersichtlichen<br />

Erklärung <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland angewendet werden.<br />

IV. Kundmachung<br />

Diese Erklärung wird geme<strong>in</strong>sam mit dem Wortlaut <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen Maßnahme allen mit Strafsachen<br />

befaßten Richtern <strong>der</strong> Gerichtshöfe und Bezirksgerichte sowie allen Staatsanwälten mit dem<br />

Ersuchen zur Kenntnis gebracht, für die <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> dar<strong>in</strong> angeführten Vorgangsweisen Sorge<br />

zu tragen.<br />

________________________<br />

SN 1371/00 ajs/RS/db 44<br />

DE

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