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GD H Anwendung bewährter Methoden bei der Rechtshilfe in ...

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e) Das Ersuchen wird unverzüglich erledigt, und die im Ersuchen gesetzten o<strong>der</strong> implizierten<br />

Fristen werden soweit wie möglich e<strong>in</strong>gehalten. […] Kann das Ersuchen nicht erledigt werden<br />

o<strong>der</strong> verzögert sich die Erledigung des Ersuchens, so wird dies <strong>der</strong> Behörde des ersuchenden<br />

fremden Staates unverzüglich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe für die Nichterledigung<br />

o<strong>der</strong> die Verzögerung mitgeteilt.*<br />

Kann die <strong>Rechtshilfe</strong> nicht o<strong>der</strong> nicht vollständig <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er gesetzten Frist geleistet<br />

werden und wird dadurch <strong>der</strong> Verfahrensablauf im ersuchenden Mitgliedstaat bee<strong>in</strong>trächtigt,<br />

so werden <strong>der</strong> ersuchenden Behörde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er schriftlichen o<strong>der</strong> mündlichen Mitteilung die<br />

zeitlichen Vorgaben und die sie bee<strong>in</strong>flussenden Faktoren erläutert.<br />

f) E<strong>in</strong> <strong>in</strong>ternationales <strong>Rechtshilfe</strong>ersuchen wird e<strong>in</strong>gereicht, sobald aufgrund <strong>der</strong> Ermittlungen<br />

festgestellt werden konnte, welche Hilfe benötigt wird. Bei <strong>der</strong> Kennzeichnung e<strong>in</strong>es Ersuchens<br />

als "dr<strong>in</strong>gend" o<strong>der</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Angabe e<strong>in</strong>er Frist werden die Gründe für die Dr<strong>in</strong>glichkeit<br />

o<strong>der</strong> die Fristsetzung im Ersuchen dargelegt. Es wird die Zusage gemacht, daß Ersuchen,<br />

die von ger<strong>in</strong>gfügiger Bedeutung s<strong>in</strong>d, nicht als dr<strong>in</strong>gend gekennzeichnet werden.<br />

g) Vor <strong>der</strong> Übermittlung e<strong>in</strong>es Ersuchens wird sichergestellt, daß es im E<strong>in</strong>klang mit dem e<strong>in</strong>schlägigen<br />

Vertrag o<strong>der</strong> sonstigen <strong>in</strong>ternationalen Vere<strong>in</strong>barungen e<strong>in</strong>gereicht wird.<br />

h) Es wird dafür gesorgt, daß <strong>der</strong> ersuchten Behörde Name und Anschrift - e<strong>in</strong>schließlich Telefon-<br />

und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse - <strong>der</strong> Behörde und, soweit möglich, <strong>der</strong> Person,<br />

die das Ersuchen gestellt hat, mitgeteilt werden.<br />

* Bei den kursiv geschriebenen Abschnitten handelt es sich um Zitate aus dem f<strong>in</strong>nischen Gesetz<br />

über die <strong>in</strong>ternationale <strong>Rechtshilfe</strong> <strong>in</strong> Strafsachen (4/1994).<br />

__________________<br />

SN 1371/00 ajs/RS/db 48<br />

DE

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