GD H Anwendung bewährter Methoden bei der Rechtshilfe in ...
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Zusammen mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>gangsbestätigung s<strong>in</strong>d Name und Kontaktadresse (e<strong>in</strong>schließlich<br />
Telefon- und Faxnummern sowie - erfor<strong>der</strong>lichenfalls - Handy-Nummer und E-Mail-Adresse)<br />
<strong>der</strong> Behörde und - soweit möglich - <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Erledigung des Ersuchens befaßten Person<br />
mitzuteilen.<br />
Die Bestätigung des E<strong>in</strong>gangs erfolgt unter Verwendung des Formblatts EJR1 (siehe<br />
Anhang).<br />
A.2. Gleichbehandlung <strong>der</strong> Ersuchen an<strong>der</strong>er Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union und <strong>der</strong><br />
<strong>in</strong>nerbelgischen Ersuchen<br />
Die Justizbehörden behandeln die Ersuchen an<strong>der</strong>er Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
genauso wie die Ersuchen, die von an<strong>der</strong>en belgischen Justizbehörden an sie gerichtet<br />
werden.<br />
Gemäß diesem Grundsatz behandeln sie vorrangig die Ersuchen, die von den ersuchenden<br />
Behörden e<strong>in</strong>deutig mit dem Vermerk "dr<strong>in</strong>gend" gekennzeichnet s<strong>in</strong>d.<br />
A.3. Unterrichtung über die <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Erledigung e<strong>in</strong>es Ersuchens entstandenen Schwierigkeiten<br />
und/o<strong>der</strong> Verzögerungen<br />
Wenn das gestellte Ersuchen nicht o<strong>der</strong> nur teilweise erledigt werden kann, teilen die zuständigen<br />
Justizbehörden dies den ersuchenden Behörden mit.<br />
Diese Mitteilung kann per Fax unter Verwendung des Formblatts EJR2 (siehe Anhang) erfolgen.<br />
Wenn die Umstände es rechtfertigen, kann die Mitteilung auch mündlich entwe<strong>der</strong><br />
unmittelbar o<strong>der</strong> über das Amt <strong>der</strong> nationalen Magistrate (Office des magistrats nationaux)<br />
erfolgen.<br />
In <strong>der</strong> Mitteilung werden die Schwierigkeiten dargelegt, die <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Erledigung des Ersuchens<br />
auftraten, und ggf. Maßnahmen vorgeschlagen, die die ersuchenden Behörden zur Lösung des<br />
Problems ergreifen könnten.<br />
Die zuständigen Justizbehörden unterrichten die ersuchenden Behörden ebenso <strong>in</strong> allen<br />
Fällen, <strong>in</strong> denen die <strong>Rechtshilfe</strong> nicht o<strong>der</strong> nicht vollständig <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> vom ersuchenden<br />
Mitgliedstaat gesetzten Frist geleistet werden kann. In <strong>der</strong> betreffenden Mitteilung wird gegebenenfalls<br />
darauf h<strong>in</strong>gewiesen, wann die erbetene <strong>Rechtshilfe</strong> voraussichtlich geleistet wird.<br />
SN 1371/00 ajs/RS/db 8<br />
DE