Forschung und Praxis - Deutsche Leberhilfe eV
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Pro Patient<br />
tungen zur Bedeutung der M<strong>und</strong> -<br />
ge s<strong>und</strong>heit für Mutter <strong>und</strong> Kind<br />
<strong>und</strong> zur Aufklärung über die Übertra<br />
gungswege der kariesauslösenden<br />
schädlichen Keime sowie um<br />
Maß nahmen zur Einschätzung <strong>und</strong><br />
Be stimmung des Übertragungs ri si -<br />
kos von Karies auf das Klein kind er -<br />
weitert.<br />
– Die ebenfalls seit Langem bewährten<br />
Früherkennungs unter suchun gen<br />
bei Kleinkindern, die auch das Er -<br />
ken nen von Zahn-, M<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Kie -<br />
fer krankheiten umfassen, wurden<br />
durch eine genauere Inspektion der<br />
M<strong>und</strong> höhle, die Bestimmung des<br />
Ka riesrisikos durch Ernährungs<strong>und</strong><br />
M<strong>und</strong>hygieneberatung sowie<br />
um Maßnahmen zur Schmelz här -<br />
tung der Zähne <strong>und</strong> zur gegebenenfalls<br />
notwendigen Keimzahl -<br />
sen kung ergänzt.<br />
– Der Anspruch auf gruppenprophy -<br />
lak tische Maßnahmen, die möglichst<br />
flächendeckend durchzuführen<br />
sind, wurde in Schulen <strong>und</strong> Be -<br />
hin derteneinrichtungen, in denen<br />
das Kariesrisiko überdurchschnittlich<br />
hoch ist, bis zum 16. Lebens -<br />
jahr verlängert.<br />
Einen herausgehobenen Stellenwert<br />
hat die Gruppenprophylaxe, die nach<br />
übereinstimmender internationaler<br />
Erfahrung die Gr<strong>und</strong>lage für eine breitenwirksame<br />
<strong>und</strong> kostengünstige<br />
zahn medizinische Prävention darstellt.<br />
Sie wurde mit dem Ges<strong>und</strong>heits struk -<br />
tur gesetz im Jahr 1993 in zwei Punk -<br />
ten verbessert: Erstens wurde gesetzlich<br />
klargestellt, dass eine Inspektion<br />
der M<strong>und</strong>höhle mit Erhebung des<br />
Zahnstatus unbedingter Bestandteil<br />
der Gruppenprophylaxe ist. Zweitens<br />
ist eine Verordnungsermächtigung für<br />
die jeweilige Landesregierung zur Re -<br />
ge lung der Inhalte <strong>und</strong> der Finan zie -<br />
rung der Gruppenprophylaxe in das<br />
SGB V eingefügt worden. Damit soll<br />
sichergestellt werden, dass in allen<br />
B<strong>und</strong>esländern konkrete Durchfüh -<br />
rungs bestimmungen zur Praktizierung<br />
der Gruppenprophylaxe bestehen.<br />
Zur sinnvollen Ergänzung der Grup penprophylaxe<br />
wurde mit dem Ge s<strong>und</strong> -<br />
heits strukturgesetz darüber hinaus die<br />
Möglichkeit eröffnet, indivi dual pro -<br />
phy laktische Maßnahmen be reits vom<br />
sechsten Lebensjahr, d. h. vom Durch -<br />
bruch der ersten bleibenden Zähne an,<br />
durchführen zu lassen (§ 22 SGB V).<br />
Dabei sollen die individualprophylaktischen<br />
Maßnahmen die zahnmedizinische<br />
Prophylaxe der nicht bzw. nicht<br />
hinreichend gruppenprophylaktisch<br />
betreuten Kinder mit hohem oder be -<br />
sonders hohem Kariesrisiko zielgerichtet<br />
ergänzen. Die zusätzlich eingeführten<br />
prophylaktischen Maßnahmen sollen<br />
die Zahnges<strong>und</strong>heit insbesondere<br />
bei Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen weiter<br />
verbessern <strong>und</strong> damit gleichzeitig die<br />
bereits für die Vergangenheit belegbaren<br />
Rückgänge bei den konservierendchirurgischen<br />
Leistungen (z. B. Fül lun -<br />
gen, Extraktionen) <strong>und</strong> bei prothe ti -<br />
schen Maßnahmen (z. B. Brücken, To -<br />
tal prothesen) deutlich vergrößern.<br />
Der Gedanke der Frühversorgung der<br />
Zäh ne schlägt sich auch in der im Rah -<br />
men der individualprophylaktischen<br />
Maßnahmen möglichen Fissuren ver sie -<br />
ge lung der bleibenden Backenzähne<br />
(§ 22 Abs. 3 SGB V) nieder. Da diese<br />
Zähne einerseits wegen der schlechteren<br />
Zu gäng lichkeit im Rahmen der<br />
M<strong>und</strong> hy gie ne bzw. aufgr<strong>und</strong> tieferer<br />
Grübchen (Fis suren) auf der Kaufläche<br />
besonders kariesanfällig sind <strong>und</strong><br />
andererseits ihre statische Bedeutung<br />
für eventuell später notwendige prothetische<br />
Ver sor gungen besonders<br />
hoch ist, ist es an gezeigt, diese Zähne<br />
besonders zu schüt zen. Die Fissuren -<br />
versiegelung stellt dazu eine wenig<br />
aufwendige <strong>und</strong> langfristig wirksame<br />
Präventiv me tho de dar.<br />
Bereits mit dem Ges<strong>und</strong>heits struk tur -<br />
ge setz wurde durch Änderung des Ge -<br />
set zes über die Ausübung der Zahn -<br />
heil k<strong>und</strong>e Rechtsklarheit geschaffen,<br />
dass die Leistungen der Individual -<br />
prophylaxe nicht ausschließlich von<br />
ap probierten Zahnärzten durchgeführt<br />
werden müssen, sondern – kosten -<br />
güns tiger – auch durch prophylaktisch<br />
weitergebildetes Personal unter Auf -<br />
sicht des Zahnarztes ausgeführt werden<br />
können.<br />
Ein weiterer wichtiger Schritt in Rich -<br />
tung einer präventionsorientierten <strong>und</strong><br />
zahnsubstanzschonenden Zahnmedizin<br />
wurde mit dem GKV-Ges<strong>und</strong>heits re -<br />
formgesetz 2000 gemacht, indem die<br />
Selbstverwaltung zur Umstruktu rie -<br />
rung des Vergütungssystems vertragszahnärztlicher<br />
Leistungen sowie zur<br />
Modernisierung des Leis tungs katalogs<br />
ver pflichtet wurde.<br />
Damit die Anreizstrukturen in der<br />
Zahn heilk<strong>und</strong>e so gesetzt werden, dass<br />
zahnärztliche Behandlungs maß nah -<br />
men nicht von wirtschaftlichen Über -<br />
le gungen überlagert werden, hatte die<br />
Selbstverwaltung eine Neuordnung der<br />
Bewertungsrelationen aller vertragszahnärztlichen<br />
Leistungen vorzunehmen,<br />
die eine gleichgewichtige Bewer -<br />
tung der Vergütungen für zahnerhalten<br />
de <strong>und</strong> präventive Leistungen sowie<br />
für Zahnersatz <strong>und</strong> Kieferorthopädie<br />
si cherstellt (§ 87 Abs. 2d SGB V).<br />
Zu dem wurde der damalige Bun des -<br />
aus schuss der Zahnärzte <strong>und</strong> Kranken -<br />
kassen (seit 01.01.2004: Gemeinsamer<br />
Bun des ausschuss) mit der Moder ni -<br />
sierung des Leistungskatalogs der GKV<br />
beauftragt; er soll dem Leitbild einer<br />
ur sachengerechten, zahn substanz -<br />
scho nenden <strong>und</strong> präventionsorientierten<br />
Zahnheilk<strong>und</strong>e entsprechen (§ 92<br />
Abs. 1a SGB V). Zahnärzte <strong>und</strong> Kran -<br />
ken kassen haben die gesetzlichen Vor -<br />
ga ben umgesetzt.<br />
Der neu bewertete Bewertungs maß -<br />
stab für zahnärztliche Leistungen <strong>und</strong><br />
die modernisierten Richtlinien für die<br />
vertragszahnärztliche Versorgung sind<br />
zum 01.01.2004 in Kraft getreten. Die<br />
Vorsorge <strong>und</strong> die Zahnerhaltung werden<br />
damit gestärkt.<br />
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