Stufe 2 - Jena
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Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme<br />
Lärmaktionsplan <strong>Jena</strong> – <strong>Stufe</strong> 2 – Entwurf<br />
Grafik 6: Typische Verkehrsstärken von Straßen (eigene Darstellung in Anlehnung an einschlägige Richtlinien)<br />
In den <strong>Jena</strong>er Ortsteilen, welche nicht von Hauptverkehrsstraßen durchzogen werden, liegen<br />
die Verkehrsbelegungen hingegen deutlich unter diesem Wert.<br />
3.5 Schienenlärm (Eisenbahn)<br />
Entsprechend § 47d (1) BImSchG müssen auch Bundesschienenwege kartiert werden. In der<br />
ersten <strong>Stufe</strong> war ein Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr als Schwelle angesetzt,<br />
für die 2. <strong>Stufe</strong> sind alle Haupteisenbahnstrecken (30.000 Züge pro Jahr) zu kartieren. In<br />
<strong>Jena</strong> fällt die „Saalebahn“ als Teil der Haupt-Eisenbahnstrecke München – Nürnberg – Halle/<br />
Leipzig – Berlin unter die Kartierungspflicht in der zweiten <strong>Stufe</strong> (vgl. Grafik 7).<br />
Die Kartierung erfolgt lt. § 47e (3) BImSchG durch das Eisenbahnbundesamt. Es zeichnet sich<br />
ab, dass der vorgegebene Termin wie bereits in der ersten <strong>Stufe</strong> der Lärmkartierung um einen<br />
erheblichen Zeitraum überschritten wird. Derzeit geht man von einer Veröffentlichung der Ergebnisse<br />
der Kartierung gegen Ende des Jahres 2014 aus.<br />
668_ LAP <strong>Jena</strong>_<strong>Stufe</strong> 2_2013_07_10 Seite 16