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Stufe 2 - Jena

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Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme<br />

Lärmaktionsplan <strong>Jena</strong> – <strong>Stufe</strong> 2 – Entwurf<br />

1. Einleitung und Aufgabenstellung<br />

Lärm ist eines der von der Bevölkerung am stärksten wahrgenommenen Umweltprobleme. Vor<br />

allem in Städten, aber auch in ländlich geprägten Gegenden stellt der Verkehr den größten<br />

Lärmverursacher dar. Dabei wird ein großes Dilemma erkennbar: während die grenzenlose und<br />

bis vor die Haustür reichende Kfz-Mobilität oftmals als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt<br />

wird, sollen die daraus entstehenden Belastungen hingegen möglichst weit weg vom eigenen<br />

Zuhause abgewickelt werden.<br />

Inzwischen ist erwiesen, dass die dauerhafte Lärmbelastung in Abhängigkeit von der Höhe und<br />

der Dauer des Pegels zu gesundheitlichen Risiken oder Schädigungen führt. Zum Schutz des<br />

menschlichen Organismus und zur Minimierung der Kosten, welche der Volkswirtschaft indirekt<br />

durch Ausgaben im Gesundheitswesen entstehen, wurde mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />

(Richtlinie 2002/49/EG) durch das Europäische Parlament ein europaweit geltender einheitlicher<br />

Rahmen aufgestellt, den Umgebungslärm und somit seine schädlichen Folgen zu verringern<br />

oder gar zu vermeiden.<br />

Die Richtlinie wurde im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, §§ 47 a-f) in Deutschland<br />

gesetzlich verankert. Dazu ist mit der „Verordnung über die Lärmkartierung“ (34. BImSchV) eine<br />

Durchführungsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz verabschiedet worden, in der<br />

die technischen Details zur Lärmkartierung festgelegt sind. Die Lärmkartierung muss seit 2007<br />

durchgeführt werden, wenn durch das administrative Gebiet von Kommunen Hauptverkehrsstraßen<br />

mit einer vorgegebenen Mindest-Verkehrsbelegung führen.<br />

Für den Fall, dass im Ergebnis der Kartierungen erhebliche Lärmbelastungen in bewohnten Bereichen<br />

festgestellt werden, ist im nächsten Schritt die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes<br />

zur Lärmminderung vorgeschrieben.<br />

Die Stadt <strong>Jena</strong> hat bereits in der ersten <strong>Stufe</strong> im Jahr 2008 einen Lärmaktionsplan auf Grundlage<br />

der 2007 durchgeführten Lärmkartierung erarbeitet und eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt.<br />

In der vorliegenden 2. <strong>Stufe</strong> des Lärmaktionsplanes sind weitere Maßnahmen zur Lärmminderung<br />

auf Grundlage der Auswertung der Lärmkartierung entwickelt worden. Die rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen, die Auswertung der Lärmkartierung und die generell einsetzbaren sowie<br />

die für <strong>Jena</strong> abgeleiteten Maßnahmen sollen im Folgenden beschrieben werden.<br />

668_ LAP <strong>Jena</strong>_<strong>Stufe</strong> 2_2013_07_10 Seite 2

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