Stufe 2 - Jena
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Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme<br />
Lärmaktionsplan <strong>Jena</strong> – <strong>Stufe</strong> 2 – Entwurf<br />
1. Einleitung und Aufgabenstellung<br />
Lärm ist eines der von der Bevölkerung am stärksten wahrgenommenen Umweltprobleme. Vor<br />
allem in Städten, aber auch in ländlich geprägten Gegenden stellt der Verkehr den größten<br />
Lärmverursacher dar. Dabei wird ein großes Dilemma erkennbar: während die grenzenlose und<br />
bis vor die Haustür reichende Kfz-Mobilität oftmals als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt<br />
wird, sollen die daraus entstehenden Belastungen hingegen möglichst weit weg vom eigenen<br />
Zuhause abgewickelt werden.<br />
Inzwischen ist erwiesen, dass die dauerhafte Lärmbelastung in Abhängigkeit von der Höhe und<br />
der Dauer des Pegels zu gesundheitlichen Risiken oder Schädigungen führt. Zum Schutz des<br />
menschlichen Organismus und zur Minimierung der Kosten, welche der Volkswirtschaft indirekt<br />
durch Ausgaben im Gesundheitswesen entstehen, wurde mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />
(Richtlinie 2002/49/EG) durch das Europäische Parlament ein europaweit geltender einheitlicher<br />
Rahmen aufgestellt, den Umgebungslärm und somit seine schädlichen Folgen zu verringern<br />
oder gar zu vermeiden.<br />
Die Richtlinie wurde im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, §§ 47 a-f) in Deutschland<br />
gesetzlich verankert. Dazu ist mit der „Verordnung über die Lärmkartierung“ (34. BImSchV) eine<br />
Durchführungsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz verabschiedet worden, in der<br />
die technischen Details zur Lärmkartierung festgelegt sind. Die Lärmkartierung muss seit 2007<br />
durchgeführt werden, wenn durch das administrative Gebiet von Kommunen Hauptverkehrsstraßen<br />
mit einer vorgegebenen Mindest-Verkehrsbelegung führen.<br />
Für den Fall, dass im Ergebnis der Kartierungen erhebliche Lärmbelastungen in bewohnten Bereichen<br />
festgestellt werden, ist im nächsten Schritt die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes<br />
zur Lärmminderung vorgeschrieben.<br />
Die Stadt <strong>Jena</strong> hat bereits in der ersten <strong>Stufe</strong> im Jahr 2008 einen Lärmaktionsplan auf Grundlage<br />
der 2007 durchgeführten Lärmkartierung erarbeitet und eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt.<br />
In der vorliegenden 2. <strong>Stufe</strong> des Lärmaktionsplanes sind weitere Maßnahmen zur Lärmminderung<br />
auf Grundlage der Auswertung der Lärmkartierung entwickelt worden. Die rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen, die Auswertung der Lärmkartierung und die generell einsetzbaren sowie<br />
die für <strong>Jena</strong> abgeleiteten Maßnahmen sollen im Folgenden beschrieben werden.<br />
668_ LAP <strong>Jena</strong>_<strong>Stufe</strong> 2_2013_07_10 Seite 2