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Stufe 2 - Jena

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Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme<br />

Lärmaktionsplan <strong>Jena</strong> – <strong>Stufe</strong> 2 – Entwurf<br />

Luftreinhalteplan<br />

Gemäß der im Jahr 2002 in nationales Recht umgesetzten EU-Vorgaben zur Luftqualität muss<br />

bei bestimmten Überschreitungen von Grenzwerten wichtiger Luftschadstoffe für die betroffenen<br />

Gemeinden ein Luftreinhalte- oder Aktionsplan erstellt werden (§ 47 (1) und (2) BImSchG).<br />

Seit 2003 wurden in <strong>Jena</strong> Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub-Emissionen PM 10<br />

festgestellt, so dass die zuständige Behörde (Thüringer Landesverwaltungsamt, in Zusammenarbeit<br />

mit der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie) 2008 einen Luftreinhalteplan 19<br />

aufstellte. Der Verkehr wurde mit 65 % als Hauptemittent des Feinstaubs identifiziert.<br />

Nach einer Verschärfung der Grenzwerte 2010, die bei Stickstoffoxiden (NO X ) einzuhalten sind,<br />

erfolgte eine Überarbeitung des Luftreinhalteplanes 20 im Jahr 2012 aufgrund festgestellter Überschreitungen<br />

an den Luftgütemessstationen.<br />

Zur Senkung der Luftschadstoffbelastung wurde im Luftreinhalteplan eine Vielzahl von Maßnahmen<br />

beschrieben, die auch im Sinne der Lärmminderung Wirksamkeit besitzen. Dazu gehört<br />

die dauerhafte Senkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h (Westbahnhofstraße/<br />

Magdelstieg), die Verbesserung des Straßenzustands der Westbahnhofstraße, das Abschalten<br />

von LSA zu verkehrsschwachen Zeiten oder die Einrichtung einer Pförtnerampel (Camburger<br />

Straße/ Scharnhorststraße).<br />

Andere Maßnahmen, wie die Senkung der Geschwindigkeit bei drohenden Grenzwertüberschreitungen,<br />

können hingegen nicht als Maßnahme mit lärmmindernder Wirkung eingeordnet<br />

werden, da diese nur temporär wirken würden.<br />

Nahverkehrsplan<br />

Gemäß § 5 des „Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr“ (ThürÖPNVG)<br />

sind die Aufgabenträger für den ÖPNV verpflichtet, für ihren Zuständigkeitsbereich Nahverkehrspläne<br />

für einen Planungszeitraum von 5 Jahren aufzustellen. Aktuell liegt der Nahverkehrsplan<br />

aus dem Jahr 2007 mit dem Gültigkeitszeitraum 2008 – 2012 vor, welcher gegenwärtig<br />

fortgeschrieben wird.<br />

In diesem Plan waren neben der realisierten Straßenbahnanbindung von Göschwitz vor allem<br />

Maßnahmen vorgesehen, welche auf eine allgemeine Verbesserung der Betriebsbedingungen<br />

bzw. der Qualität für die Nutzer abzielen.<br />

19<br />

20<br />

„Luftreinhalteplan – Aktionsplan zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung in der Stadt <strong>Jena</strong>“, Hrsg.: Thüringer<br />

Landesverwaltungsamt, November 2008<br />

„Luftreinhalteplan zur Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung für die Stadt <strong>Jena</strong>“, Hrsg.: Thüringer Landesverwaltungsamt,<br />

Februar 2012<br />

668_ LAP <strong>Jena</strong>_<strong>Stufe</strong> 2_2013_07_10 Seite 40

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