Entwurf Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bad Breisig
Entwurf Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bad Breisig
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<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
<strong>Stadt</strong><br />
<strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong><br />
<strong>Entwurf</strong>
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong><br />
Ausarbeitungsstand<br />
02. September 2013<br />
___________________________________<br />
(<strong>Stadt</strong>bürgermeister)<br />
ISU<br />
Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung<br />
Am Tower 14<br />
54634 Bitburg / Flugplatz<br />
Telefon 06561/9449-01<br />
Telefax 06561/9449-02<br />
E-Mail<br />
Internet<br />
info-bit@i-s-u.de<br />
www.i-s-u.de
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1 EINFÜHRUNG ....................................................................................................................................... 3<br />
1.1 Ausgangssituation ................................................................................................................... 3<br />
1.2 Aufgabenstellung <strong>und</strong> Zielsetzung der Untersuchung ........................................................ 3<br />
1.3 Methodische Vorgehensweise ............................................................................................... 4<br />
1.3.1 Gr<strong>und</strong>lagendaten ........................................................................................................... 4<br />
1.3.2 Weiteres Vorgehen ........................................................................................................ 5<br />
2 ÜBERGEORDNETE STANDORTRELEVANTE RAHMENBEDINGUNGEN ....................................... 6<br />
2.1 Allgemeine Entwicklung des <strong>Einzelhandels</strong> in den zurückliegenden Jahren ................... 6<br />
2.2 Aktuelle Entwicklungstrends im Einzelhandel ..................................................................... 7<br />
2.3 Vorgaben der Landesplanung ................................................................................................ 9<br />
2.4 Vorgaben der Regionalplanung ........................................................................................... 11<br />
2.5 Sonstige Vorgaben ................................................................................................................ 12<br />
3 BAD BREISIG ALS EINZELHANDELSSTANDORT IN DER REGION ............................................. 16<br />
3.1 Einwohnerzahlen ................................................................................................................... 17<br />
3.2 Siedlungsstruktur <strong>und</strong> verkehrliche Anbindung ................................................................ 17<br />
3.3 Einzugsbereiche .................................................................................................................... 18<br />
4 ANGEBOTSSITUATION DES EINZELHANDELS .............................................................................. 24<br />
4.1 Allgemeine Angebotssituation ............................................................................................. 24<br />
4.2 Struktur des <strong>Einzelhandels</strong>angebotes ................................................................................. 25<br />
4.2.1 Räumliche Verteilung des <strong>Einzelhandels</strong>angebotes in der Verbandsgemeinde ......... 25<br />
4.2.2 Nahversorgungsrelevantes <strong>Einzelhandels</strong>angebot in der Verbandsgemeinde .......... 25<br />
4.2.3 Mittelbereichsrelevantes <strong>Einzelhandels</strong>angebot in der Verbandsgemeinde ............... 27<br />
4.2.4 Konkurrenzstandorte in der Umgebung ...................................................................... 28<br />
4.2.5 Haupt- <strong>und</strong> Nebenhandelsstandorte ........................................................................... 29<br />
4.2.6 Ergänzungsbereiche .................................................................................................... 31<br />
4.3 Fazit der Angebotsanalyse ................................................................................................... 32<br />
5 NACHFRAGESITUATION DES EINZELHANDELS ........................................................................... 33<br />
5.1 Allgemeines ............................................................................................................................ 33<br />
5.2 Kaufkraftpotenzial .................................................................................................................. 33<br />
5.3 Kaufkraftbindung ................................................................................................................... 34<br />
5.4 Bewertung des <strong>Einzelhandels</strong>standortes ........................................................................... 37<br />
6 STÄDTEBAULICHE SITUATION DES EINZELHANDELS ................................................................ 38<br />
6.1 Städtebauliche Rahmenbedingungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> ........................................... 38<br />
6.1.1 Allgemeines ................................................................................................................. 38<br />
6.1.2 Städtebauliche Situation in Hauptgeschäftsbereichen ................................................ 38<br />
6.1.3 Städtebauliche Situation in übrigen Lagen .................................................................. 40<br />
6.2 Bauplanungsrechtliche Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> vorgenannten Bereiche .................................. 40<br />
6.2.1 Flächennutzungsplan .................................................................................................. 40<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 1<br />
<strong>Entwurf</strong>
6.2.2 Bebauungspläne .......................................................................................................... 40<br />
6.3 Fazit der städtebaulichen Analyse ....................................................................................... 41<br />
7 GUTACHTERLICHE AUSWERTUNG................................................................................................. 43<br />
7.1 Zahlenwerk ............................................................................................................................. 43<br />
7.2 Absatzwirtschaftliche Entwicklungsspielräume, Potenziale <strong>und</strong> Restriktionen ............. 43<br />
7.2.1 Nahversorgung ............................................................................................................ 45<br />
7.2.2 Weitere Versorgung ..................................................................................................... 46<br />
7.3 Räumlich-funktionale Entwicklungsspielräume ................................................................. 53<br />
7.4 Fazit ......................................................................................................................................... 56<br />
8 MODELLE DER EINZELHANDELSENTWICKLUNG ......................................................................... 57<br />
8.1 Bevölkerungs- <strong>und</strong> Kaufkraftentwicklung........................................................................... 57<br />
8.2 Steuerungsmodelle der <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung ........................................................... 59<br />
8.3 Fazit ......................................................................................................................................... 62<br />
9 EINZELHANDELS- UND ZENTRENKONZEPT .................................................................................. 63<br />
9.1 Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze der <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> Zentrenentwicklung ................................ 63<br />
9.1.1 Übergeordnete Ziele .................................................................................................... 63<br />
9.1.2 Gr<strong>und</strong>sätze zur räumlichen Entwicklung <strong>und</strong> Steuerung des <strong>Einzelhandels</strong> .............. 63<br />
9.2 Ausweisung der zukünftigen zentralen Versorgungsbereiche ......................................... 65<br />
9.2.1 Verteilung der <strong>Einzelhandels</strong>angebote ........................................................................ 65<br />
9.2.2 Zentrale Versorgungsbereiche .................................................................................... 65<br />
9.3 Lokalspezifische Sortimentsliste ......................................................................................... 67<br />
9.3.1 System der Zentrenrelevanz ....................................................................................... 67<br />
9.3.2 <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>er Sortimentslisten .................................................................................... 68<br />
9.4 Handlungsempfehlungen ...................................................................................................... 71<br />
9.5 Zentren übergreifende Empfehlungen ................................................................................. 71<br />
10 PLANUNGSRECHTLICHE EMPFEHLUNGEN .................................................................................. 73<br />
10.1 Änderungserfordernis des Flächennutzungsplans ........................................................... 73<br />
10.2 Änderungserfordernis bestehender Bebauungspläne ...................................................... 74<br />
10.3 Empfehlung zur Neuaufstellung von Bebauungsplänen sowie Erweiterung<br />
bestehender Baurechte (planungsrechtliche ‚Pull-Maßnahmen‘) .................................... 74<br />
10.4 Ergänzende Planungsrechtliche Empfehlungen ................................................................ 75<br />
11 SCHLUSSWORT ................................................................................................................................. 77<br />
ANHANG .......................................................................................................................................................... 78<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 2<br />
<strong>Entwurf</strong>
1 EINFÜHRUNG<br />
1.1 Ausgangssituation<br />
Nach den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV), das am 25. November 2008 in<br />
Kraft trat, ist <strong>die</strong> Ansiedlung <strong>und</strong> <strong>die</strong> Erweiterung großflächiger <strong>Einzelhandels</strong>betriebe mit<br />
innenstadtrelevanten Sortimenten nur noch in städtebaulich integrierten Bereichen zulässig. Hierzu<br />
zählen insbesondere <strong>die</strong> Kernbereiche von Städten <strong>und</strong> Gemeinden, d.h. deren Ortskerne (Städtebauliches<br />
Integrationsgebot). Diese städtebaulich integrierten Bereiche werden auch „Zentrale<br />
Versorgungsbereiche“ genannt. Sie sind von der Gemeinde in Abstimmung mit der Regionalplanung<br />
verbindlich festzulegen <strong>und</strong> zu begründen. In <strong>die</strong>sem Zusammenhang ist auch eine Liste<br />
der <strong>für</strong> den jeweiligen Ort spezifischen innenstadtrelevanten <strong>und</strong> nicht innenstadtrelevanten Sortimente<br />
zu erstellen. Die Ansiedlung <strong>und</strong> Erweiterung großflächiger <strong>Einzelhandels</strong>betriebe mit nichtinnenstadtrelevanten<br />
Sortimenten ist dabei - ebenfalls in Abstimmung mit der Regionalplanung -<br />
auch an Ergänzungsstandorten der zentralen Orte zulässig.<br />
Ziel der vorgenannten Regelungen ist der Schutz der zentralen Versorgungsbereiche vor Beeinträchtigungen<br />
durch <strong>die</strong> Ansiedlung entsprechender Nutzungen an städtebaulich nicht integrierten<br />
Standorten. Diese Regelungen des LEP IV zielen sowohl auf <strong>die</strong> Standortgemeinde selbst, als<br />
auch auf deren Verflechtungsbereiche (Nah- <strong>und</strong> Mittelbereiche) ab (Nichtbeeinträchtigungsgebot).<br />
Die Zielaussagen des LEP IV sind bei der Bauleitplanung als „Ziele der Raumordnung“ von den<br />
Kommunen verbindlich zu beachten.<br />
1.2 Aufgabenstellung <strong>und</strong> Zielsetzung der Untersuchung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> beschäftigt sich seit einiger Zeit mit Fragen der <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet. Ursache hier<strong>für</strong> sind wechselnde Bedarfe der vorhandenen Betriebe <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />
allgemeine <strong>Einzelhandels</strong>steuerung in den <strong>für</strong> <strong>die</strong> Versorgung der Bevölkerung maßgeblichen<br />
Bereichen. Hier spielen vor allem <strong>die</strong> Versorgung mit Waren des kurzfristigen Bedarfs <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />
Bereitstellung <strong>und</strong> Sicherung von Angeboten des mittelfristigen Bedarfs eine herausragende Rolle.<br />
Auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Entwicklungen des <strong>Einzelhandels</strong> in der Region wird eine gezielte<br />
Steuerung des <strong>Einzelhandels</strong> durch <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> angestrebt. Der <strong>Einzelhandels</strong>besatz in der <strong>Bad</strong><br />
Innenstadt ist stark durch inhabergeführte Strukturen geprägt <strong>und</strong> weist einen eher geringen<br />
Filialisierungsgrad auf. Zudem stellen <strong>die</strong> Prägung des <strong>Stadt</strong>gebietes durch <strong>die</strong> Rheinuferlage <strong>und</strong><br />
<strong>die</strong> B<strong>und</strong>estraße B 9 eine integrierte (<strong>Stadt</strong>-) Entwicklungsplanung <strong>für</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> vor besondere<br />
Herausforderungen.<br />
Um den Anforderungen aus dem LEP IV gerecht zu werden, ist nun ein <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Zentrenkonzept</strong> zu erarbeiten, um <strong>die</strong> <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> entsprechend<br />
steuern <strong>und</strong> einen Rahmen <strong>für</strong> <strong>die</strong> künftige Eigenentwicklung setzen zu können.<br />
Hierzu wurde mit der <strong>Stadt</strong> vereinbart, dass zur Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche<br />
ein solches Konzept aufgestellt werden soll, das auf der Gr<strong>und</strong>lage einer differenzierten<br />
Bestandserfassung <strong>die</strong> Bereiche beschreibt, in denen schon heute innenstadtrelevanter<br />
Einzelhandel existiert <strong>und</strong> gleichzeitig Flächen definiert, auf denen noch bestimmte nutzbare <strong>und</strong><br />
städtebaulich verträgliche Entwicklungspotenziale vorhanden sind.<br />
Zudem geht mit dem Konzept <strong>die</strong> Klärung der Frage einher, ob ein bereits in der <strong>Stadt</strong> ansässiger<br />
Nahversorger verträglich erweitert werden kann.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 3<br />
<strong>Entwurf</strong>
Des Weiteren soll durch das Konzept das Ziel verfolgt werden, schädlichen Auswirkungen im<br />
Sinne des § 34 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bzw. § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung<br />
(BauNVO) auf <strong>die</strong> abgegrenzten Versorgungsbereiche zukünftig ausschließen zu können.<br />
1.3 Methodische Vorgehensweise<br />
1.3.1 Gr<strong>und</strong>lagendaten<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich werden bei der Datenerhebung zwei Methoden unterschieden:<br />
• <strong>die</strong> statistische Erhebung von Primärdaten <strong>und</strong><br />
• <strong>die</strong> Auswertung von vorhandenen Informationen aus Sek<strong>und</strong>ärdaten.<br />
Bei der Primärdatenerhebung handelt es sich um eigens <strong>für</strong> <strong>die</strong> Untersuchung erhobene oder zu<br />
erhebende Daten, deren Auswertung speziell auf das jeweilige Konzept – hier also auf das <strong>Einzelhandels</strong>-<br />
<strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> – bezogen sind.<br />
Die Erhebung der Daten kann durch verschiedene Methoden erfolgen. Im vorliegenden Fall wurde<br />
als erster Baustein eine Analyse der aktuellen Situation, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Datengr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Berechnungsbasis<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Beurteilung derzeit aktueller <strong>und</strong> zukünftig anstehender <strong>Einzelhandels</strong>ansiedlungen<br />
ermöglicht, durchgeführt. Hierzu wurde zunächst mittels einer Vollerhebung aller <strong>Einzelhandels</strong>unternehmen<br />
der Verbandsgemeinde (inkl. Leerstände) durch Bestandsaufnahme vor Ort,<br />
- der sogenannten Angebotsanalyse – eine Datengr<strong>und</strong>lage zur Beurteilung des vorhandenen<br />
<strong>Einzelhandels</strong>angebots in der gesamten Verbandsgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> zusammengestellt. Bei<br />
der <strong>Einzelhandels</strong>kartierung wurden <strong>die</strong> jeweils geführten Sortimente einzelner Warengruppen <strong>und</strong><br />
<strong>die</strong> Verkaufsflächen ermittelt.<br />
Da <strong>die</strong> Notwendigkeit besteht <strong>die</strong> <strong>Einzelhandels</strong>situation städtebaulich zu erklären <strong>und</strong> zu<br />
begründen, wurden ergänzend <strong>die</strong> Angebote an Dienstleistungen, sowie <strong>die</strong> baulichen Strukturen<br />
der zentralen Bereiche (zentrale Versorgungsbereiche) erfasst <strong>und</strong> abgegrenzt. Dieser<br />
planungsrechtlich zwingend erforderliche Schritt muss dabei <strong>die</strong> wesentlichen Kriterien zur<br />
Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche im Sinne der §§ 1 Abs. 6 Nr. 4, 2 Abs. 2, 9 Abs. 2a<br />
<strong>und</strong> 34 Abs. 3 BauGB sowie § 11 Abs. 3 BauNVO erfüllen. Darauf aufbauend lassen sich<br />
wiederrum Rückschlüsse auf <strong>die</strong> Angebotssituation <strong>und</strong> den Leistungsstand des <strong>Einzelhandels</strong><br />
ziehen.<br />
Neben den primär erhobenen Daten wird auf sek<strong>und</strong>ärstatistische Daten (Statistiken, Pläne,<br />
Programme, Veröffentlichungen) zurückgegriffen, <strong>die</strong> basierend auf bestehenden Untersuchungen<br />
<strong>und</strong> Erhebungen weitere Aussagen zu den Themen Bevölkerung, <strong>Einzelhandels</strong>struktur <strong>und</strong><br />
Kaufkraft, sowie Einzugsbereich <strong>und</strong> Angebotskonzentration bzw. -lücken ermöglichen. Die<br />
einzelhandelsrelevanten Kaufkraftkennziffern ermöglichen darüber hinaus einen kommunalen bzw.<br />
regionalen Vergleich, da hier<strong>für</strong> stets <strong>die</strong> Zahlen der Gesellschaft <strong>für</strong> Konsumforschung (GfK) aus<br />
dem Betrachtungszeitraum 2012 zu Gr<strong>und</strong>e gelegt werden, <strong>die</strong> b<strong>und</strong>esweit ermittelt werden <strong>und</strong><br />
daher verifiziert <strong>und</strong> vergleichbar sind. So lassen sich Verflechtungsbereiche erkennen <strong>und</strong><br />
charakterisieren. Dies bedeutet, dass sich <strong>die</strong> Untersuchungen nicht nur auf <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> selbst als<br />
zentralen Ort beschränken lassen. Die Einbeziehung der Verbandsgemeinde sowie der<br />
benachbarten zentralen Orte <strong>und</strong> evtl. anderer Konkurrenzstandorte erlaubt einerseits negative<br />
Auswirkungen auf deren Verflechtungsbereiche zu beurteilen, andererseits aber auch<br />
Rückschlüsse auf Beeinträchtigungen des Handelsstandortes <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> durch <strong>die</strong>se Orte zu<br />
ziehen <strong>und</strong> negative Folgen künftig wirksam verhindern zu können. Um <strong>die</strong> Nachfragesituation in<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 4<br />
<strong>Entwurf</strong>
<strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> realistisch abzubilden, ist es zudem nötig, vorhandene Statistiken auf das<br />
Kaufverhalten sowie <strong>die</strong> Kaufkraftbindung hin zu untersuchen. Entsprechende Daten bedürfen<br />
hierzu einer exakten Auswertung <strong>und</strong> einer Abgrenzung des Bezugsraumes, welcher im Prinzip<br />
aber bereits durch den festgelegten maßgeblichen Einzugsbereich des zentralen Ortes festgelegt<br />
ist. Die Kombination quantitativ-statistischer Bausteine mit qualitativ-städtebaulichen Aussagen<br />
ergibt in der Synthese ein detailliertes Bild der Einkaufssituation in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>.<br />
1.3.2 Weiteres Vorgehen<br />
Die erhobenen Daten werden zunächst zielgerichtet ausgewertet. Im Rahmen der städtebaulichen<br />
Analyse sollen dazu <strong>die</strong> einzelhandelsrelevanten Funktionen des gesamten Siedlungsraumes<br />
bezüglich ihrer räumlichen Lage untersucht werden. Neben der Lagekategorie ist vor allem <strong>die</strong><br />
funktionale Vernetzung der Standorte von Bedeutung. Die unterschiedlichen Bereiche werden auf<br />
folgende Punkte hin untersucht:<br />
• Lage im <strong>Stadt</strong>- / Gemeindegebiet,<br />
• Struktur <strong>und</strong> Ausdehnung,<br />
• Verkehrliche Erreichbarkeit <strong>und</strong> ruhender Verkehr,<br />
• Bebauungsstruktur,<br />
• Gestaltung des öffentlichen Raumes / der <strong>Stadt</strong>- / Ortseingangssituation sowie<br />
• räumliche / synergetische Effekte <strong>und</strong> Erweiterungsmöglichkeiten.<br />
In Kombination mit den vorangegangenen Daten erfolgt eine Analyse der gesamten Situation in<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>. Diese Stärken-Schwächen-Analyse ist Voraussetzung um <strong>die</strong> Abgrenzung<br />
der zentralen Versorgungsbereiche <strong>und</strong> ggf. weiterer Versorgungsbereiche vornehmen zu können,<br />
räumliche Entwicklungsmöglichkeiten des <strong>Einzelhandels</strong> zu identifizieren <strong>und</strong> städtebaulichfunktionale<br />
Maßnahmenvorschläge <strong>und</strong> Handlungsempfehlungen auszuarbeiten.<br />
Die Abgrenzung von Zentren, im Hinblick auf <strong>die</strong> räumliche Ausdehnung genauso wie auf<br />
Sortimentsbeschränkungen, soll rechtssichere Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> zukünftige kommunale <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung<br />
liefern. Daher sollen im Anschluss an <strong>die</strong> Datenauswertung <strong>und</strong> aufbauend auf<br />
der Ist-Situation <strong>für</strong> <strong>die</strong> gesamte <strong>Stadt</strong> bezüglich aller Branchen Aussagen zu einer<br />
wünschenswerten Entwicklung getroffen werden, <strong>die</strong> konzeptionell in Form künftiger zentraler<br />
Versorgungsbereiche, möglicher Nahversorgungsstandorte in den <strong>Stadt</strong>teilen sowie möglicher<br />
Ergänzungsstandorte (z.B. <strong>für</strong> nicht-innenstadtrelevanten Einzelhandel) festgelegt <strong>und</strong><br />
zusammengefasst werden. Dabei sind neben dem Ausmaß des zukünftigen zusätzlichen<br />
Verkaufsflächenpotenzials vor allen Dingen realistische räumliche Entwicklungsmöglichkeiten im<br />
Siedlungsgebiet zu beachten. Außerdem werden spezifische Sortimentslisten mit<br />
innenstadtrelevanten <strong>und</strong> nicht-innenstadtrelevanten Sortimenten erarbeitet, so dass das Konzept<br />
den Anforderungen des LEP IV gerecht wird.<br />
Im letzten Schritt wird auf Gr<strong>und</strong>lage der vorangegangen Untersuchungen ein Maßnahmenprogramm<br />
erstellt, das zum einen aus dem eigentlichen <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>, zum<br />
anderen aus überschlägigen planungsrechtlichen Empfehlungen besteht. Das Konzept zur<br />
räumlichen Lenkung des <strong>Einzelhandels</strong> umfasst einen systematischen Katalog <strong>für</strong> <strong>die</strong> funktionale<br />
Entwicklung im <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 5<br />
<strong>Entwurf</strong>
2 ÜBERGEORDNETE STANDORTRELEVANTE<br />
RAHMENBEDINGUNGEN<br />
2.1 Allgemeine Entwicklung des <strong>Einzelhandels</strong> in den zurückliegenden Jahren<br />
Der Strukturwandel im Einzelhandel hält nach wie vor an, auch wenn bestimmte Entwicklungen<br />
zwischenzeitlich bereits mehrfach <strong>für</strong> beendet erklärt worden sind. Insbesondere während der vergangenen<br />
drei Jahrzehnte haben sich dabei massive Veränderungen der <strong>Einzelhandels</strong>landschaft<br />
ergeben, <strong>die</strong> das Gesicht unserer Städte <strong>und</strong> Gemeinden nachhaltig prägen.<br />
Während in den 80er <strong>und</strong> 90er Jahren des vergangenen Jahrh<strong>und</strong>erts insbesondere Lebensmitteldiscounter<br />
<strong>und</strong> bestimmte Fachmärkte (z.B. aus dem Bereich „Bekleidung / Textilien“, „Schuhe /<br />
Lederwaren“ u.ä.) auf <strong>die</strong> „grüne“ oder „graue Wiese“ drängten, ist heute eine weitergehende<br />
Diversifizierung der Sortimente <strong>und</strong> Betriebskonzepte festzustellen, <strong>die</strong> seit einigen Jahren dazu<br />
führt, dass sich mittlerweile auch Geschäfte, <strong>die</strong> früher ausschließlich in den Ortskernen zu finden<br />
waren, gerne neben „Magnetbetrieben“ des Lebensmitteleinzelhandels oder anderer Branchen<br />
ansiedeln. Dieser Trend führte zu einer immer stärker ausschließlich autok<strong>und</strong>enorientierten<br />
Standortwahl, <strong>die</strong> regelmäßig eine sehr große Anzahl an Stellplätzen forderte <strong>und</strong> damit zu einem<br />
erhöhten Flächenverbrauch führte.<br />
Abbildung 1:<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 6<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
Entwicklung der Verkaufsflächen im Einzelhandel<br />
(Quelle: DIHK | Statista)<br />
Außerdem wurden preisaggressive Kernsortimente immer stärker durch gezielte, wöchentlich einoder<br />
zweimal wechselnde „Angebotsware“ ergänzt, <strong>die</strong> so günstig verkauft wird, dass dadurch der<br />
eingesessene Einzelhandel der jeweils betroffenen Branche massiv unter Druck geriet. Lebensmitteldiscounter<br />
erreichten durch solche Sortimentsergänzungen mit Non-Food-Artikeln nicht<br />
selten Marktanteile von bis zu 50 % <strong>für</strong> den Angebotszeitraum <strong>und</strong> stellten somit eine erhebliche<br />
Konkurrenz zu den anderen Anbietern in den jeweiligen Warengruppen dar. Dieser Trend hält bis<br />
heute unvermindert an.
Abbildung 2:<br />
<strong>Einzelhandels</strong>umsätze in Deutschland in Mrd. € <strong>und</strong> Veränderungen gegenüber dem Vorjahr<br />
(Quelle: Destatis)<br />
2.2 Aktuelle Entwicklungstrends im Einzelhandel<br />
Aktuell entstehen noch immer zahlreiche <strong>Einzelhandels</strong>standorte außerhalb der gewachsenen<br />
Zentrenstrukturen, <strong>die</strong> in vielen Fällen zu einer Schwächung der Ortskerne führen. Insbesondere<br />
größere „Fachmarktzentren“ mit einer Kombination von Märkten verschiedener Branchen 1 , oft<br />
auch einem zusätzlichen Café oder Bistro, liegen noch immer „im Trend“. So verlieren <strong>die</strong><br />
gewachsenen Zentren mehr <strong>und</strong> mehr an Attraktivität, Geschäfte werden aufgegeben <strong>und</strong> durch<br />
zunehmende Leerstände beginnt ein Teufelskreis, an dessen Ende oft der „Tod“ der Innenstadt<br />
steht.<br />
Problematisch ist neben <strong>die</strong>sen städtebaulichen Auswirkungen auch <strong>die</strong> Verschlechterung der<br />
wohnungsnahen Gr<strong>und</strong>versorgung in vielen Gemeinden. Während in den 60er <strong>und</strong> 70er Jahren<br />
des vergangenen Jahrh<strong>und</strong>erts noch in nahezu jeder noch so kleinen Gemeinde ein „Tante Emma<br />
Laden“ existierte, <strong>und</strong> auch Vollsortimenter mit Verkaufsflächen um 400 m² zur Versorgung eines<br />
<strong>Stadt</strong>- oder Ortsteils keine Seltenheit waren, ist <strong>die</strong>se Kategorie heute nahezu gänzlich ausgestorben.<br />
Dies ist insbesondere <strong>für</strong> ältere, weniger mobile Menschen ein Problem.<br />
Auch <strong>die</strong> Zahl der PKW pro Haushalt steigt noch immer an <strong>und</strong> <strong>die</strong> Mobilität nimmt weiter zu,<br />
wobei zwischenzeitlich auch Personengruppen, <strong>die</strong> früher üblicherweise über keinen eigenen Pkw<br />
verfügten, Teil der „motorisierten Mobilität“ geworden sind. Da der Versorgungseinkauf fast nur<br />
noch mit dem Pkw erledigt wird, drängen zunehmend Betriebe, <strong>die</strong> sich durch Kopplungskäufe<br />
eine Steigerung ihres Umsatzes versprechen (z.B. Blumen- oder Tabak- <strong>und</strong> Zeitschriftenläden,<br />
Apotheken, Optiker, …), an <strong>die</strong> entsprechenden Standorte. Diese „Fachmarktzentren“ sind mit<br />
immer breiter gestreuten Angeboten ausgestattet, <strong>die</strong> oft durch zahlreiche kleine Läden <strong>und</strong><br />
Dienstleister (z.B. Reinigung, Änderungsschneiderei, …) in unmittelbarer Zuordnung „schleichend“<br />
1<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 7<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
In den meisten Fällen werden heute ein Vollsortimenter (z.B. EDEKA oder REWE) mit einem Lebensmitteldiscountmarkt (z.B.<br />
ALDI oder LIDL), einem Drogeriemarkt (z.B. DM oder ROSSMANN) <strong>und</strong> weiteren Discoutmärkten verschiedener Branchen (z.B.<br />
KIK oder TAKKO aus dem Textilbereich, DEICHMANN oder SCHUHMARKE aus dem Bereich Schuhe / Lederwaren) <strong>und</strong><br />
einigen kleineren Läden (Bäcker, Metzger, Tabak / Zeitschriften, …) kombiniert. Vielfach tritt zur Abr<strong>und</strong>ung des Sortiments<br />
noch ein Getränkemarkt hinzu. In größeren Städten wird nicht selten zusätzlich ein Elektrofachmarkt angesiedelt.
ergänzt werden. So können zahlreiche Erledigungen des täglichen Bedarfs „nebenher“ erfolgen<br />
<strong>und</strong> ein Besuch des Ortskerns erübrigt sich zunehmend.<br />
Ein aktueller Trend betrifft vor allen Dingen <strong>die</strong> Vergrößerung der Verkaufsflächen, <strong>die</strong> sich früher<br />
oft am seinerzeit geltenden Maßstab der Großflächigkeit orientierten <strong>und</strong> damit häufig unter 700 m²<br />
lagen. 2 Durch Wünsche der K<strong>und</strong>en nach mehr Übersichtlichkeit bei der Warenpräsentation sowie<br />
mehr Einkaufskomfort (z.B. breitere Gänge, Vermeidung hoher Regale, Erhöhung der Anzahl der<br />
Kassen u.ä.) <strong>und</strong> durch immer strengere gesetzliche Anforderungen (z.B. Pfandrücknahmepflicht,<br />
Entsorgung von Batterien <strong>und</strong> Leuchtmitteln, Entsorgung von Verpackungsmaterial u.ä.)<br />
beantragen daher heute selbst klassische Lebensmitteldiscounter wie ALDI, LIDL, PENNY u.a.<br />
zunehmend Verkaufsflächen von 1.000 bis zu 1.300 m², wobei <strong>die</strong>s keineswegs nur <strong>für</strong> Standorte<br />
in größeren Städten gilt. Vollsortimenter wie EDEKA; REWE, WASGAU u.a. benötigen sogar noch<br />
deutlich größere Flächen, da hier <strong>die</strong> angebotene Warenpallette erheblich breiter ist als bei den<br />
Discountern <strong>und</strong> meist noch Frischeprodukte u.ä. hinzukommen.<br />
Aus <strong>die</strong>sem Gr<strong>und</strong> sind Lebensmittelgeschäfte in den <strong>Stadt</strong>kernen heute vielerorts nicht mehr oder<br />
nur noch vereinzelt zu finden. Auch Standorte, <strong>die</strong> erst vor wenigen Jahren eröffnet wurden, aber<br />
keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr bieten, um den aktuellen Trends Rechnung zu tragen,<br />
werden aufgegeben. Dies betrifft sowohl Lagen im Ortszentrum, als auch Ansiedlungen in den<br />
Randbereichen, <strong>die</strong> oft genug nur wenige Jahre betrieben werden. Der Markt ist außerordentlich<br />
schnelllebig geworden, was durch <strong>die</strong> Übernahme bestimmter Anbieter durch größere Konzerne<br />
noch verstärkt wird. 3<br />
Die Schnelllebigkeit der Handelswelt zeigt sich aber auch in umgekehrter Sache. So hat im Jahr<br />
2012 <strong>die</strong> bekannte <strong>und</strong> weit verbreitete Kette SCHLECKER durch ihre Insolvenz <strong>und</strong> <strong>die</strong> damit verb<strong>und</strong>enen<br />
Ladenschließungen <strong>für</strong> eine Dynamik am Markt gesorgt, <strong>die</strong> vielfach zu Veränderungen<br />
in der Gr<strong>und</strong>versorgung im ländlichen Raum geführt haben. So können kleinere Orte, wo<br />
SCHLECKER schließen musste, keine Drogeriewaren mehr vorhalten. Um der zunehmenden<br />
Konkurrenz Stand halten zu können, folgte zuletzt auch SCHLECKER dem Trend zur<br />
Vergrößerung der Ladenflächen, dessen Stärke bislang vornehmlich in der Präsenz in „Lauflagen“<br />
der Ortskerne zu sehen war. Mit seinen „XL-Märkten“ verfolgte das Unternehmen das Ziel,<br />
Anbietern, <strong>die</strong> in den vergangenen Jahren durch zahlreiche neue Standorte außerhalb der<br />
gewachsenen Kernbereiche erhebliche Kaufkraftanteile im Segment „Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong><br />
Körperpflege“ hinzugewonnen haben (z.B. DM, ROSSMANN, …), Paroli zu bieten. Nach der<br />
Insolvenz muss der Markt in der Warengruppe nun neu aufgeteilt werden, was insbesondere <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> bereits existierenden Konkurrenzunternehmen interessant sein dürfte. Auch kann hier wieder<br />
<strong>die</strong> Rückbesinnung auf kleinere Standorte möglich sein, da <strong>die</strong> flächendeckende Versorgung<br />
mittlerweile auch bei den großen Unternehmen wieder an Bedeutung gewonnen hat. Dies ist z.B.<br />
mit der Schaffung einer Markenbindung zu erklären.<br />
2<br />
3<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 8<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
Im Jahr 2005 hatte sich das BVerwG mit der Fragestellung zu beschäftigen, ab welcher Größe ein <strong>Einzelhandels</strong>betrieb als<br />
„großflächig“ gilt. Bis dahin wurde meist davon ausgegangen, dass – obwohl eine feste Grenze nicht existierte – ein<br />
Schwellenwert von 700 m² nicht überschritten werden darf. Mit den Entscheidungen vom 24. November 2005 - 4 C 10/04 <strong>und</strong> 4<br />
C 14/04 – wurde erstmalig eine verbindliche Grenze definiert, <strong>die</strong> seitdem bei 800 m² Verkaufsfläche liegt. Hierbei ist jedoch zu<br />
beachten, dass heute auch verschiedene Flächenanteile (z.B. Kassenvorzone) zur Verkaufsfläche hinzuzurechnen sind, <strong>die</strong><br />
früher bei deren Bestimmung gerne außen vor gelassen wurden.<br />
Ein Beispiel ist <strong>die</strong> Übernahme der PLUS-Märkte durch <strong>die</strong> EDEKA-Gruppe. Diese wurden in NETTO unbenannt. Dort, wo<br />
bereits ein NETTO-Markt existierte, wurde in vielen Fällen ein Standort aufgegeben.
2.3 Vorgaben der Landesplanung<br />
Durch das im LEP IV verankerte Ziel Z 42 wird der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> in Konkretisierung durch den<br />
Regionalen Raumordnungsplan <strong>die</strong> Funktion eines Gr<strong>und</strong>zentrums zugewiesen. Um <strong>die</strong>sem<br />
Auftrag innerhalb des Mittelbereiches Andernach nachzukommen, wurde das Konzept auf<br />
Gr<strong>und</strong>lage der Vorgaben <strong>und</strong> Rahmenbedingungen <strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>zentren mit entsprechender<br />
Zielsetzung entwickelt.<br />
Dem LEP IV sind unter Kapitel 3.2.3 Öffentliche Einrichtungen <strong>und</strong> Dienstleistungen (großflächiger<br />
Einzelhandel) folgende Zielaussagen zu entnehmen, <strong>die</strong> über <strong>die</strong> Bestimmungen des § 1 Abs. 4<br />
Baugesetzbuch (BauGB) als „Ziele der Raumordnung“ bei der Aufstellung von Bauleitplänen<br />
verbindlich zu beachten sind:<br />
Z 57 Die Errichtung <strong>und</strong> Erweiterung von Vorhaben des großflächigen <strong>Einzelhandels</strong> ist nur in zentralen<br />
Orten zulässig (Zentralitätsgebot). Betriebe mit mehr als 2.000 m² Verkaufsfläche kommen nur in<br />
Mittel- <strong>und</strong> Oberzentren in Betracht. Ausnahmsweise sind in Gemeinden ohne zentralörtliche<br />
Funktion mit mehr als 3.000 Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohnern großflächige <strong>Einzelhandels</strong>vorhaben<br />
bis zu insgesamt 1.600 m² Verkaufsfläche zulässig, wenn <strong>die</strong>s zur Sicherung der Gr<strong>und</strong>versorgung<br />
der Bevölkerung erforderlich ist.<br />
Z 58 Die Ansiedlung <strong>und</strong> Erweiterung von großflächigen <strong>Einzelhandels</strong>betrieben mit innenstadtrelevanten<br />
Sortimenten ist nur in städtebaulich integrierten Bereichen, das heißt in<br />
Innenstädten <strong>und</strong> <strong>Stadt</strong>- sowie <strong>Stadt</strong>teilzentren, zulässig (städtebauliches Integrationsgebot).<br />
Die städtebaulich integrierten Bereiche (zentrale Versorgungsbereiche im Sinne des BauGB) sind<br />
von den zentralen Orten in Abstimmung mit der Regionalplanung verbindlich festzulegen <strong>und</strong> zu<br />
begründen. Diese Regelungen müssen auch eine Liste innenstadtrelevanter <strong>und</strong> nicht<br />
innenstadtrelevanter Sortimente umfassen.<br />
Z 59 Die Ansiedlung <strong>und</strong> Erweiterung großflächiger <strong>Einzelhandels</strong>betriebe mit nicht innenstadtrelevanten<br />
Sortimenten ist auch an Ergänzungsstandorten der zentralen Orte zulässig.<br />
Diese sind ebenfalls von den Gemeinden in Abstimmung mit der Regionalplanung festzulegen <strong>und</strong><br />
zu begründen. Innenstadtrelevante Sortimente sind als Randsortimente auf eine<br />
innenstadtverträgliche Größenordnung zu begrenzen.<br />
Z 60 Durch <strong>die</strong> Ansiedlung <strong>und</strong> Erweiterung von großflächigen <strong>Einzelhandels</strong>betrieben dürfen weder <strong>die</strong><br />
Versorgungsfunktion der städtebaulich integrierten Bereiche der Standortgemeinde noch <strong>die</strong> der<br />
Versorgungsbereiche (Nah- <strong>und</strong> Mittelbereiche) benachbarter zentraler Orte wesentlich<br />
beeinträchtigt werden (Nichtbeeinträchtigungsgebot). Dabei sind auch <strong>die</strong> Auswirkungen auf<br />
<strong>Stadt</strong>teile von Ober- <strong>und</strong> Mittelzentren zu beachten.<br />
Z 61 Der Bildung von Agglomerationen nicht großflächiger <strong>Einzelhandels</strong>betriebe mit<br />
innenstadtrelevanten Sortimenten außerhalb der städtebaulich integrierten Bereiche ist durch<br />
Verkaufsflächenbegrenzungen in der Bauleitplanung entgegenzuwirken (Agglomerationsverbot).<br />
Haben sich bereits Agglomerationsbereiche außerhalb der städtebaulich integrierten Bereiche<br />
gebildet, so sind <strong>die</strong>se als Sondergebiete des großflächigen <strong>Einzelhandels</strong> in der Bauleitplanung<br />
auszuweisen <strong>und</strong> in ihrem Bestand festzuschreiben.<br />
Z 57 definiert eine absolute Obergrenze der Verkaufsflächen bzw. eine bindende Orientierung <strong>für</strong><br />
großflächige <strong>Einzelhandels</strong>betriebe an der zentralörtlichen Funktion der Gemeinde. Für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> ist <strong>die</strong>se Vorgabe demnach von Bedeutung. Durch <strong>die</strong> zugewiesene gr<strong>und</strong>zentrale<br />
Bedeutung obliegt der <strong>Stadt</strong> nicht das Recht Betriebe mit mehr als 2.000 m² Verkaufsfläche<br />
anzusiedeln. Sollte <strong>die</strong>s geplant sein ist damit zu rechnen, dass eine Zielabweichung <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Planung beantragt werden muss. Die hier<strong>für</strong> geltenden Vorgaben <strong>und</strong> Rahmenbedingungen<br />
müssen beachtet werden.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 9<br />
<strong>Entwurf</strong>
Z 58, das sogenannte „städtebauliche Integrationsgebot“, fordert bei Ansiedlungen großflächiger<br />
Betriebe mit innenstadtrelevanten Sortimenten – <strong>und</strong> hierum handelt es sich bei Betrieben aus den<br />
Bereichen „Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel“, „Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Körperpflege“ u.ä. mittlerweile<br />
regelmäßig – eine Lage innerhalb eines „zentralen Versorgungsbereiches“. Diese Bereiche sind<br />
insofern im Zuge der vorliegenden Aufstellung des Konzeptes entsprechend abzugrenzen <strong>und</strong><br />
verbindlich festzulegen. Zu den <strong>die</strong>sbezüglichen Anforderungen wird auf <strong>die</strong> Ausführungen in den<br />
nachfolgenden Kapiteln verwiesen.<br />
Abbildung 3:<br />
Leitbild Daseinsvorsorge – Zentrale Orte, Mittelbereiche <strong>und</strong> mittelzentrale Verbünde<br />
(Quelle: LEP IV, Karte 6 (Ausschnitt))<br />
Z 59 definiert Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ansiedlung von Betrieben mit nicht innenstadtrelevanten Sortimenten<br />
(z.B. Baustoffmärkte u.ä.), <strong>die</strong> auf Gr<strong>und</strong> ihres Angebotes innenstadtrelevante Sortimente<br />
als Randsortimente in einem verträglichen Maße führen dürfen. Dieses Maß ist im Konzept<br />
ebenfalls zu bestimmen. Gleichwohl gelten auch hier <strong>die</strong> Vorgaben des Z 57, wonach <strong>die</strong><br />
maximale Verkaufsfläche bei 2.000 m² liegt.<br />
Z 60, das sogenannten „Nichtbeeinträchtigungsgebot“, bekräftigt, dass durch geplante Ansiedlungen<br />
großflächiger Betriebe weder <strong>die</strong> zentralen Versorgungsbereiche der Standortgemeinde<br />
selbst noch <strong>die</strong> benachbarter Kommunen – natürlich entsprechend dem jeweiligen<br />
Versorgungsauftrag, der sich aus der zentralörtlichen Funktionszuweisung ergibt – wesentlich<br />
beeinträchtigt werden dürfen, was insofern ebenfalls nachzuweisen sein wird. Hier werden <strong>die</strong><br />
Erreichbarkeiten der einzelnen Standorte zu untersuchen sein.<br />
Z 61 sieht vor, dass auch <strong>für</strong> nicht innenstadtrelevante <strong>Einzelhandels</strong>betriebe außerhalb des<br />
zentralen Versorgungsbereiches keine räumlichen Häufungen, also sog. Agglomerationen,<br />
auftreten sollen. Dem ist durch entsprechende Flächenbeschränkungen Rechnung zu tragen. Bei<br />
bereits bestehenden Agglomerationen ist <strong>die</strong>ser Zustand als maximale Ausdehnung bauleitplanerisch<br />
zu sichern. Entsprechende Empfehlungen sollen Teil <strong>die</strong>ses Konzeptes sein.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 10<br />
<strong>Entwurf</strong>
2.4 Vorgaben der Regionalplanung<br />
Der regionale Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald 2006 trifft in Kapitel 2.2.5 dezi<strong>die</strong>rte<br />
Aussagen zum Einzelhandel in der räumlichen Planung. Dabei wird Bezug genommen auf das<br />
zentralörtliche System der Region, welches maßgeblich <strong>die</strong> Funktion der Gemeinden auch im<br />
Hinblick auf den Versorgungsauftrag gegenüber der Bevölkerung regelt.<br />
Wichtige zu beachtende Aussagen enthält das Ziel Z 1 aus Kapitel 2.1. Es gibt vor, dass <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> als Gr<strong>und</strong>zentrum im Mittelbereich Andernach eingestuft wird. Diese Rahmenbedingungen<br />
geben auch im Hinblick auf den Einzelhandel einen Versorgungsauftrag vor, der von<br />
der <strong>Stadt</strong> zu erfüllen ist.<br />
Abbildung 4:<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 11<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
Zentrale Orte <strong>und</strong> Versorgungsbereiche<br />
(Quelle: Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald, 2006)<br />
Aus den direkten Zuordnungen der Nahbereiche, <strong>die</strong> sich aus den Zielen Z 1 bis Z 4 aus Kapitel<br />
2.1 ergeben, wird unterschieden zwischen den Versorgungsaufträgen zur Nahversorgung <strong>und</strong> der<br />
Versorgung mit mittel- bis langfristigen Bedarfswaren in den Mittelbereichszuweisungen. Die<br />
Mittelbereiche selbst sind dabei den Aussagen des LEP IV zu entnehmen.<br />
In den Zielen Z 1 / Z n <strong>und</strong> den Gr<strong>und</strong>sätzen G 1 bis G 8 des Kapitels 2.2.5 regelt der<br />
Raumordnungsplan <strong>die</strong> regionalen Vorgaben zur <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung in den zentralen Orten.<br />
Dem Gr<strong>und</strong>zentrum <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> kommt nach den Vorgaben des dortigen G 2 <strong>die</strong> Sicherstellung<br />
der Versorgung in Anlehnung an <strong>die</strong> gr<strong>und</strong>zentrale Funktion zu. Den übrigen Ortsgemeinden<br />
innerhalb der VG ist nach dem G 1 eine Nahversorgungsfunktion zuzugestehen, <strong>die</strong> sich aber an<br />
der Größe des jeweiligen Ortes orientieren soll. Großflächige Angebote sind daher<br />
auszuschließen.<br />
Das G 4 regelt durch das Kongruenzgebot <strong>die</strong> Sicherung <strong>und</strong> angemessene Entwicklung von<br />
großflächigem Einzelhandel in Abhängigkeit von der zentralörtlichen Funktion. Unter<br />
Berücksichtigung der Aussagen des LEP IV kommt <strong>die</strong>se Art der Ansiedlung daher fast nur in den<br />
zentralen Orten in Betracht. Damit steht der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> <strong>die</strong>se Struktur dem gr<strong>und</strong>zentralen<br />
Versorgungsauftrag entsprechend zur Verfügung. Dies entspricht auch dem Konzentrationsgebot<br />
des Z 1.
Weiterhin regelt das Z 1 <strong>die</strong> städtebauliche Integration von großflächigem Einzelhandel im<br />
Zusammenhang mit zentralen Einkaufsbereichen. Diese sind bei der Aufstellung des<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>es zu identifizieren <strong>und</strong> zu definieren.<br />
Über das Z n macht der Raumordnungsplan eine analoge Aussage zum LEP IV im Hinblick auf<br />
das Beeinträchtigungsverbot. Es wird deutlich, dass <strong>die</strong> Versorgung der Nah- <strong>und</strong> Mittelbereiche<br />
getrennt voneinander zu betrachten ist <strong>und</strong> damit auch <strong>die</strong> Auswirkungen auf benachbarte Zentren<br />
in Abhängigkeit der zu betrachtenden Sortimente untersucht werden müssen. Demzufolge muss<br />
zwischen Sortimenten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nahversorgung <strong>und</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> darüber hinausgehende Versorgung in<br />
<strong>die</strong>ser Beurteilung unterschieden werden. Es sind dann <strong>die</strong> Auswirkungen von Entwicklungen in<br />
der Nahversorgung auf <strong>die</strong> umliegenden Nahbereiche zu untersuchen. Die Mittelbereiche sind<br />
maßgeblich zu untersuchen bei Sortimenten des mittel- bis langfristigen Bedarfs.<br />
Nach den Vorgaben des G 5 ist der Einzugsbereich bei großflächigen <strong>Einzelhandels</strong>betrieben<br />
jeweils im Einzelfall zu prüfen. Auf <strong>die</strong>ser Gr<strong>und</strong>lage ist dann zu entscheiden, ob es zu<br />
Beeinträchtigungen der umliegenden Nahbereiche kommt. Dies soll exemplarisch in <strong>die</strong>sem<br />
Konzept <strong>für</strong> <strong>die</strong> zu ermittelnden Versorgungsbereiche <strong>und</strong> Ansiedlungspotenziale erfolgen.<br />
Die Gr<strong>und</strong>sätze G 6 <strong>und</strong> G 7 regeln <strong>die</strong> Unterbringung von großflächigen <strong>Einzelhandels</strong>betrieben<br />
mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten. Diese sollen, sofern nicht in der Innenstadt möglich, an<br />
gesonderten Standorten ausgewiesen werden <strong>und</strong> über Sondergebiete planungsrechtlich gesichert<br />
werden. Daher wird in Bezug auf den Einzugsbereich <strong>die</strong>ser Betriebe eine interkommunale<br />
Abstimmung in einigen Fällen nötig, um Versorgungsaufträge gerecht zwischen Standortgemeinden<br />
zentralörtlicher Funktion aufzuteilen. Dies wird im Konzept berücksichtigt.<br />
An <strong>die</strong>ser Stelle wird darauf hingewiesen, dass der aktuelle <strong>Entwurf</strong> des neuen<br />
Raumordnungsplans 4 keine Ziele zum großflächigen Einzelhandel mehr enthält. Es ist also davon<br />
auszugehen, dass ohne eine regionalplanerische Nachregelung <strong>die</strong> Ziele des LEP IV somit<br />
unmittelbar auf <strong>die</strong> kommunale Planung durchschlagen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Regionalplanung hier nur noch<br />
eine ergänzende Rolle spielt, indem Sie Gr<strong>und</strong>sätze definiert, <strong>die</strong> jedoch nicht zwingend<br />
einzuhalten sind, da sie der Abwägung unterliegen.<br />
2.5 Sonstige Vorgaben<br />
Aus den o.g. Anforderungen der Landesplanung ergibt sich das Erfordernis, im Rahmen der<br />
Aufstellung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>es den oder <strong>die</strong> zentralen Versorgungsbereich(e)<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> festzulegen <strong>und</strong> ggf. auch Ergänzungsstandorte zu definieren,<br />
an denen sich <strong>die</strong> <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung künftig konzentrieren soll. Darüber hinaus ist eine<br />
Sortimentsliste mit den <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gemeinde innenstadtrelevanten <strong>und</strong> nicht innenstadtrelevanten<br />
Sortimenten aufzustellen, <strong>die</strong> Maßstab <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zulässigkeit oder Unzulässigkeit bestimmter<br />
Ansiedlungen ist.<br />
Nachfolgend sollen zunächst der Begriff des zentralen Versorgungsbereichs definiert <strong>und</strong> <strong>die</strong> sich<br />
aus der Rechtsprechung ergebenden Anforderungen an seine Abgrenzung benannt werden, da<br />
sich <strong>die</strong> Aufstellung des Konzeptes hieran zu orientieren hat.<br />
4<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 12<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
vgl.: Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald, <strong>Entwurf</strong>sfassung zum Anhörungs- <strong>und</strong> Beteiligungsverfahren<br />
gemäß Beschluss der Regionalvertretung vom 12.09.2011
Der Begriff des zentralen Versorgungsbereichs<br />
Aus der Rechtsprechung ergibt sich folgende Definition:<br />
„Zentrale Versorgungsbereiche sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen<br />
aufgr<strong>und</strong> vorhandener <strong>Einzelhandels</strong>nutzungen eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren<br />
Nahbereich hinaus zukommt. Sie können sich sowohl aus planerischen Festlegungen<br />
als auch aus den tatsächlichen Verhältnissen ergeben.“ 5<br />
Diese Formulierung bezieht sich einerseits auf den faktischen Bestand (nämlich Bereiche,<br />
denen bereits eine bestimmte Versorgungsfunktion zukommt), als auch auf <strong>die</strong> planerische<br />
Steuerungsmöglichkeit einer Kommune, einen solchen Bereich auch erstmalig oder in<br />
Ergänzung <strong>und</strong> Erweiterung eines bereits vorhandenen Gebiets festzulegen. Ein geplanter<br />
zentraler Versorgungsbereich kann daher durchaus größer sein, als der momentan<br />
vorhandene, vorausgesetzt natürlich, dass andere Zielvorgaben (z.B. das<br />
„Nichtbeeinträchtigungsgebot“) nicht verletzt werden.<br />
<br />
Die Schwelle der schädlichen Auswirkungen<br />
Was möglicherweise - bezogen auf das <strong>Stadt</strong>zentrum von <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> oder <strong>die</strong> umliegenden<br />
Orte sowie insbesondere auch auf <strong>die</strong> benachbarten zentralen Orte - „schädlich“ ist, ergibt<br />
sich ebenfalls aus der Rechtsprechung, <strong>die</strong> hierzu Folgendes ausführt:<br />
„‘Schädlich‘ im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB sind Auswirkungen erst dann, wenn sie<br />
gravierender sind als solche, welche erst <strong>die</strong> interkommunale Abstimmungspflicht nach § 2<br />
Abs. 2 Satz 1 BauGB auslösen.“ 6<br />
Insofern ist – bezogen auf den konkreten Fall – zu untersuchen, ob <strong>die</strong> Ansiedlung neuer<br />
Betriebe oder eine Erweiterung zu Auswirkungen führt, <strong>die</strong> eine interkommunale<br />
Abstimmungspflicht auslösen. Bei Vergrößerungen von Betrieben wird <strong>die</strong>s regelmäßig nicht<br />
der Fall sein, sofern sie sich im Rahmen der Vorgaben des LEP IV sowie des Regionalen<br />
Raumordnungsplans bewegen.<br />
Aus städtebaulicher Sicht ist dennoch Vorsicht geboten, denn nicht nur Betriebe, <strong>die</strong> sich<br />
auch auf <strong>die</strong> Versorgungssituation der benachbarten zentralen Orte auswirken, können im<br />
Einzelfall „schädlich“ im kleinräumigen Sinne sein. Schädlich sind sie im Einzelfall auch<br />
dann, wenn sie <strong>die</strong> Nahversorgungsfunktion eines bestimmten Ortsteils nachhaltig<br />
schwächen.<br />
Zwar gibt es keine exakt definierte Grenze, was <strong>die</strong> Schädlichkeit anbelangt, jedoch hat das<br />
B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht (BVerwG) in <strong>die</strong>sem Zusammenhang geurteilt: „Ein Vorhaben<br />
lässt schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche einer Standortgemeinde<br />
jedenfalls dann erwarten, wenn es deren Funktionsfähigkeit so nachhaltig stört, dass sie<br />
ihren Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr<br />
substantiell wahrnehmen können.“ 7<br />
5<br />
BVerwG: Urteil vom 11. Oktober 2007, Aktenzeichen 4 C 7/07 – Leitsatz<br />
6<br />
OVG Niedersachsen: Urteil vom 17. Januar 2008, Aktenzeichen 1 LB 154/07<br />
7<br />
BVerwG: Urteil vom 11. Oktober 2007, Aktenzeichen 4 C 7/07 – Leitsatz<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 13<br />
<strong>Entwurf</strong>
Übertragen auf <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> bedeutet <strong>die</strong>s, dass z.B. <strong>die</strong> Neuansiedlung eines bestimmten<br />
Betriebs im Randbereich der <strong>Stadt</strong> oder einem <strong>Stadt</strong>teil in der Folge zu einer Schwächung<br />
der Innenstadt führen könnte, etwa dann, wenn dadurch ein in der Innenstadt befindlicher<br />
kleinerer Betrieb so in seiner Existenz bedroht wäre, dass er aufgeben müsste, was <strong>die</strong><br />
Innenstadt dann weiter schwächt <strong>und</strong> zusätzliche negative Effekte auslösen könnte, so<br />
genannte Trading-Down-Effekte. Diese Situation gilt es deshalb im Folgenden ebenfalls zu<br />
untersuchen.<br />
Weiter sagt das OVG Niedersachsen: „Bei der Beurteilung der Schädlichkeit der<br />
Auswirkungen auf benachbarte Gemeinden kann in Anlehnung an § 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB<br />
auch berücksichtigt werden, ob sich <strong>die</strong> "Vorhabengemeinde" (Mittelzentrum) damit nur das<br />
an Umsatz "zurück-holt", was ihr im Vergleich zu Umlandgemeinden, <strong>die</strong> "nur" Gr<strong>und</strong>zentren<br />
darstellen, raumordnungsrechtlich an sich zusteht.“ 8<br />
Folglich ist im Detail <strong>die</strong> <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung einer Gemeinde – <strong>und</strong> damit auch <strong>die</strong><br />
Steuerung innerhalb eines Mittelbereichs – differenziert zu betrachten. Die Prüfung von<br />
Ansiedlungen auf ihre Tragfähigkeit <strong>und</strong> Verträglichkeit unterliegt somit einer gewissen<br />
Abwägung. Hier spielt das Verhältnis zwischen den unterschiedlichen Versorgungsaufträgen<br />
der Gemeinden eine große Rolle. Einzelfallabstimmungen sind daher im Vorfeld von<br />
raumbedeutsamen Ansiedlungen unumgänglich.<br />
Weiter lässt <strong>die</strong> Rechtsprechung keinen Zweifel daran, dass schädliche Auswirkungen nicht<br />
auf den Umsatz einzelner Betriebe bezogen werden dürfen, sondern, sofern <strong>die</strong> Maßnahme<br />
städtebaulich motiviert ist, auch nur schädliche Auswirkungen im städtebaulichen Sinne<br />
gemeint sein dürfen. Dies gilt auch dann, wenn zwar Auswirkungen auf andere Zentren<br />
festgestellt werden, deren Funktionsfähigkeit generell jedoch nicht unter der Konkurrenz<br />
einzelner Ladenlokale zum Vorhaben leidet. Damit sind nicht nur branchenspezifische<br />
Auswirkungen sondern auch gesamtregionale Kaufkraftumlenkungseffekte <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Beurteilung eben <strong>die</strong>ser Auswirkungen darzustellen. 9<br />
Die schädlichen Auswirkungen eines Vorhabens beziehen sich jedoch nicht in jedem Fall auf<br />
<strong>die</strong> gleiche Schwellenbetrachtung, nämlich <strong>die</strong> des einschlägigen 10 %-Kriteriums, sondern<br />
sind im Falle der Prüfung <strong>für</strong> den zentralen Versorgungsbereich der eigenen Gemeinde<br />
selbst danach zu unterscheiden, ob das Vorhaben in einem integrierten Bereich angesiedelt<br />
werden soll. Hierzu sagt das OVG Rheinland-Pfalz:<br />
„Die Beurteilung von innerkommunalen Umsatzumverteilungen als Folge der Bauleitplanung<br />
eines Einkaufszentrums sind gr<strong>und</strong>sätzlich dem planerischen Ermessen der Gemeinde<br />
innerhalb der Ziele der Raumordnung <strong>und</strong> der Grenzen der abwägungserheblichen Belange<br />
überlassen. Eine ‚10 %-Grenze‘ <strong>für</strong> Umsatzverluste könnte allenfalls dann angenommen<br />
werden, wenn es sich bei der Neuplanung um einen nicht integrierten Standort handeln<br />
würde, der zulasten der Innenstadt <strong>Einzelhandels</strong>umsatz absorbiert.“ 10<br />
Das konnte vom BVerwG so bestätigt werden. 11<br />
8<br />
OVG Niedersachsen: Urteil vom 17. Januar 2008, Aktenzeichen 1 LB 154/07 – Leitsatz<br />
9<br />
vgl. OVG Rheinland-Pfalz: Urteil vom 15. November 2010, Aktenzeichen 1 C 10320/09.OVG<br />
10<br />
OVG Rheinland-Pfalz: Urteil vom 20. Januar 2011, Aktenzeichen 1 C 11082/09<br />
11<br />
vgl. BVerwG: Beschluss vom 03. August 2011, Aktenzeichen 4 BN 15.11<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 14<br />
<strong>Entwurf</strong>
Diese Vorgaben sind natürlich auch im Hinblick auf <strong>die</strong> Ausarbeitung gesamtstädtischer<br />
Entwicklungspotenziale zu beachten.<br />
<br />
Die Anforderungen an <strong>die</strong> Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche<br />
Was <strong>die</strong> räumliche Beschreibung <strong>und</strong> Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereichs<br />
angeht, bestehen nach höchstrichterlicher Auffassung keine exakten Maßstäbe. Jedenfalls<br />
ist es nicht unbedingt erforderlich, eine parzellenscharfe Abgrenzung vorzunehmen.<br />
Bestimmte Unschärfen, speziell an den Rändern eines solchen Bereichs, sind nach gängiger<br />
Rechtsauffassung hinzunehmen, was ein Urteil des BVerwG bestätigt: „Das im<br />
Rechtsstaatprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) begründete Gebot hinreichender Bestimmtheit von<br />
Gesetzen zwingt den Gesetzgeber nicht, den Tatbestand mit Maßstäben zu umschreiben,<br />
<strong>die</strong> so genau sind, dass es bei deren Auslegung <strong>und</strong> Anwendung keine Zweifelsfragen<br />
gibt.“ 12<br />
Zudem ist festzuhalten, dass <strong>die</strong> Rechtsprechung bereits den Entwicklungen jüngster Zeit<br />
Rechnung trägt <strong>und</strong> auch den gewachsenen Strukturen größerer Städte mehrere Zentrale<br />
Versorgungsbereiche zulässt. Hierzu heißt es etwa in einem Leitsatz der BVerwG: „In einer<br />
entsprechend großen Gemeinde können auch mehrere zentrale Versorgungsbereiche im<br />
Sinne von § 34 Abs. 3 BauGB bestehen. Diese können gegebenenfalls auch in (ein oder<br />
mehrere) Hauptzentren <strong>und</strong> Nebenzentren unterteilt werden“ 13<br />
Geeignet <strong>für</strong> <strong>die</strong> Festlegung erscheint z.B. <strong>die</strong> Ebene des Flächennutzungsplans einer (Verbands-)<br />
Gemeinde. In <strong>die</strong>sem Zusammenhang können neben den zentralen Versorgungsbereichen<br />
auch bestimmte Nahversorgungszentren, Ergänzungsstandorte u.ä. dargestellt<br />
werden. Zur konkreten (Fein-) Steuerung kommt natürlich auch <strong>die</strong> Ebene des<br />
Bebauungsplans in Betracht. Ebenso ist <strong>die</strong> Abgrenzung in einem „<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Zentrenkonzept</strong>“ möglich, das als informelles städtebauliches Konzept im Sinne des § 1<br />
Abs. 6 Nr. 11 BauGB gilt, sofern es vom zuständigen Gremium mit Selbstbindung<br />
beschlossen wird.<br />
Neben der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche <strong>und</strong> deren Abstimmung mit der Regionalplanung<br />
sind auch <strong>die</strong> auf den Ort bezogenen zentrenrelevanten <strong>und</strong> nicht zentrenrelevanten<br />
Sortimente zu definieren <strong>und</strong> abzustimmen. Entsprechende Sortimentslisten sind wichtig, um<br />
einerseits eine auf <strong>die</strong> konkrete Situation bezogene Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beurteilung dessen zu<br />
erhalten, was tatsächlich negative Auswirkungen auf das jeweilige Zentrum haben kann. Andererseits<br />
lassen sich so im Bedarfsfall auch Ergänzungsstandorte definieren, in denen nicht zentrenrelevante<br />
Sortimente angeboten werden dürfen. Dabei ist jedoch stets auch der Anteil zentrenrelevanter<br />
Randsortimente zu beachten, <strong>die</strong> bei entsprechend großen Ansiedlungen durchaus<br />
dazu führen können, dass an sich (bezogen auf den Ortskern) „unschädliche“ Ansiedlungen<br />
negative Auswirkungen auf <strong>die</strong> Innenstadt oder <strong>die</strong> sonstigen zentralen Versorgungsbereiche<br />
haben können. Eine gerade noch verträgliche Grenze wird im Allgemeinen bei 10 % der<br />
Verkaufsfläche – bezogen auf das nicht zentrenrelevante Kernsortiment – gesehen. Das bestätigt<br />
sich auch in der Begründung des LEP IV zu Z 59, wo eine Grenze von 10 % als angemessen<br />
angegeben wird.<br />
12<br />
BVerwG: Urteil vom 11. Oktober 2007, Aktenzeichen 4 C 7.07<br />
13<br />
BVerwG: Beschluss vom 20.November 2006, Aktenzeichen 4 B 50/06 – Leitsatz<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 15<br />
<strong>Entwurf</strong>
3 BAD BREISIG ALS EINZELHANDELSSTANDORT IN DER REGION<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> mit ihren 8.869 Einwohnern übernimmt als Gr<strong>und</strong>zentrum <strong>die</strong> gr<strong>und</strong>zentrale<br />
Versorgungsfunktion <strong>für</strong> den eigenen Verflechtungsbereich. Hierzu ist sie laut Ziel 42 des LEP IV<br />
berechtigt <strong>und</strong> verpflichtet. Nach den Vorgaben der Regionalplanung übernimmt sie daher <strong>die</strong><br />
maßgebliche Nahversorgungsfunktion <strong>für</strong> <strong>die</strong> eigene Verbandsgemeinde.<br />
Abbildung 5:<br />
Lage der <strong>Stadt</strong> <strong>und</strong> der Verbandsgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> im Raum<br />
(Quelle: Übersichtskarte TK 25 | eigene Darstellung)<br />
Auf Gr<strong>und</strong> der zugewiesenen gr<strong>und</strong>zentralen Funktion <strong>und</strong> den bereits oben beschriebenen<br />
Zielaussagen zum Einzelhandel steht der <strong>Stadt</strong> eine sinnvolle Entwicklung <strong>und</strong> Stärkung des<br />
<strong>Einzelhandels</strong> zu. Das hier zu entwickelnde Konzept soll <strong>die</strong>se Funktion manifestieren <strong>und</strong> als<br />
Gr<strong>und</strong>stein <strong>für</strong> <strong>die</strong> zukünftige Entwicklung <strong>die</strong>nen. Dabei ist jedoch nicht alleine <strong>die</strong> Rolle der <strong>Stadt</strong><br />
in ihrer eigenen Verbandsgemeinde zu prüfen, sondern ihre Bedeutung <strong>für</strong> <strong>die</strong> gesamte<br />
umgebende Region. Es gilt hier negative Einflüsse auf umliegende Versorgungsbereiche zu<br />
vermeiden <strong>und</strong> gleichzeitig Einflüsse umliegender Zentren auf <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> zu minimieren <strong>und</strong><br />
somit den eigenen Standort unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der zugewiesenen<br />
Ortsgemeinden in der eigenen VG zu stärken.<br />
Um <strong>die</strong>se Anforderungen zu erfüllen werden im Folgenden <strong>die</strong> Lage der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> <strong>und</strong> der<br />
Ortsgemeinden in der Region <strong>und</strong> ihre Einflussnahme auf <strong>die</strong> umliegenden Gemeinden dargestellt.<br />
Dabei wird berücksichtigt, dass sowohl <strong>die</strong> verkehrliche Anbindung der <strong>Stadt</strong> als auch <strong>die</strong> eigene<br />
Siedlungsstruktur <strong>und</strong> Bevölkerungsverteilung Einfluss auf <strong>die</strong> Rolle in der Region ausüben<br />
können. Neben <strong>die</strong>sen internen Faktoren werden auch <strong>die</strong> externen Faktoren in Form der<br />
Einflüsse umliegender Zentren anhand der gleichen Fragestellungen untersucht <strong>und</strong> bewertet.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 16<br />
<strong>Entwurf</strong>
3.1 Einwohnerzahlen<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> hat 8.869 Einwohner; ihre Größe beträgt 19,94 km². Die Verbandsgemeinde<br />
(VG) hat insgesamt 12.843 Einwohner <strong>und</strong> eine Fläche von 41,83 km². 14 Im Raumordnungsplan ist<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> <strong>die</strong> Funktion eines Gr<strong>und</strong>zentrums zugewiesen, dessen Nahbereich mit dem<br />
Verbandsgemeindegebiet gleichgesetzt wird.<br />
3.2 Siedlungsstruktur <strong>und</strong> verkehrliche Anbindung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde (VG) <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> <strong>und</strong> gehört zum<br />
Landkreis Ahrweiler. Das <strong>Stadt</strong>gebiet besteht aus den <strong>Stadt</strong>teilen Oberbreisig, Niederbreisig,<br />
Rheineck <strong>und</strong> dem Gewerbegebiet Goldene Meile. Der Verbandsgemeinde gehören <strong>die</strong> Orte<br />
Brohl-Lützing, Gönnersdorf <strong>und</strong> Waldorf an.<br />
Als Kernstadt mit weiteren <strong>Stadt</strong>teilen kann <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> nicht in Gänze als in sich geschlossener<br />
Siedlungskörper wahrgenommen werden. Der <strong>Stadt</strong>teil Rheineck <strong>und</strong> das Gewerbegebiet Goldene<br />
Meile befinden sich in einiger Entfernung von der Innenstadt. Eine fußläufige Anbindung ist <strong>für</strong><br />
Rheineck jedoch in Betracht zu ziehen, da <strong>die</strong> Entfernung lediglich einige h<strong>und</strong>ert Meter beträgt.<br />
Dennoch sorgt <strong>die</strong> auseinandergezogene Siedlungsstruktur da<strong>für</strong>, dass einige Bereiche wie<br />
eigenständige Siedlungen erscheinen.<br />
Der Ballungsraum Köln / Bonn liegt etwa 30 km <strong>und</strong> das Rhein-Main-Gebiet r<strong>und</strong> etwa 120 km<br />
entfernt. Zum zugewiesenen Oberzentrum Koblenz, welches von <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> aus r<strong>und</strong> 30 km<br />
entfernt ist <strong>und</strong> eine Fahrtzeit von 20 Minuten beansprucht, besteht über <strong>die</strong> parallel zum Rhein<br />
verlaufende B<strong>und</strong>esstraße B 9 eine gute Verbindung. Selbiges gilt in der anderen Richtung <strong>für</strong> den<br />
Anschluss an Bonn. Zum zugewiesenen Mittelzentrum Andernach beträgt <strong>die</strong> Entfernung r<strong>und</strong><br />
12 km. Hierbei wird deutlich, dass <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> verkehrlich gut an mittel- <strong>und</strong> oberzentrale Orte<br />
angeb<strong>und</strong>en ist. Zumindest <strong>für</strong> den Einzelhandel können alle der genannten Städte als<br />
Versorgungsstandorte <strong>für</strong> den mittel- bis langfristigen Bedarf angesehen werden. Eine klare<br />
Tendenz zu einem oberzentralen Standort ist in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> daher nicht erkennbar.<br />
Wichtigste Verkehrsader <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anbindung der <strong>Stadt</strong> ist <strong>die</strong> B<strong>und</strong>esstraße B 9. Hierüber bestehen<br />
großräumige Verbindungen zu den Autobahnen <strong>und</strong> Oberzentren sowie darüber hinaus. Zudem ist<br />
<strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> selbst durch <strong>die</strong> B 9 geprägt. Sie verläuft mitten durch Niederbreisig <strong>und</strong> sorgt somit <strong>für</strong><br />
ein hohes Verkehrsaufkommen in der Innenstadt. Städtebaulich ist das gut an den zahlreichen<br />
Unterführungen zu erkennen. Innerhalb der Verbandsgemeinde bestehen einige Verbindungen zu<br />
den Ortsgemeinden, <strong>die</strong> eine direkte Erreichbarkeit gewährleisten. Diese Verbindungen<br />
überwinden den Höhenunterschied zwischen dem Niveau des Rheintals <strong>und</strong> den ersten Höhen der<br />
östlichen Eifelausläufer. Zudem verfügt <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> über eine Autofähre nach <strong>Bad</strong> Hönningen.<br />
Eine weitere starke Prägung erfährt <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> durch <strong>die</strong> linksrheinische Bahnstrecke Koblenz-<br />
Köln, <strong>die</strong> durch den Ortsteil Niederbreisig führt. Auch hier sind zahlreiche Unterführungen <strong>und</strong><br />
Brückenbauwerke zur Überwindung <strong>die</strong>ser Strecke im <strong>Stadt</strong>gebiet vorzufinden. Über den<br />
Bahnanschluss lassen sich <strong>die</strong> Mittel- <strong>und</strong> Oberzentren ebenfalls recht schnell erreichen, was<br />
zudem den Standort als Haltestelle des Regional-Express attraktiv <strong>für</strong> Berufspendler macht. Dies<br />
zeigt sich auch in dem Verhältnis von etwa 1 : 3 zwischen Einpendlern <strong>und</strong> Auspendlern. 15<br />
14<br />
15<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 17<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
Quelle Einwohnerzahlen: Einwohnerstatistik, aufgerufen über www.ewois.de<br />
Quelle Flächengrößen: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz<br />
Vgl. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
3.3 Einzugsbereiche<br />
Die Einzugsbereiche der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> lassen sich generell nach zwei Methoden ermitteln. Die<br />
erste zeigt auf, wie <strong>die</strong> verkehrliche Anbindung an einen Standort <strong>die</strong> Erreichbarkeit <strong>für</strong> K<strong>und</strong>en<br />
ermöglicht. Dabei sind <strong>die</strong> verkehrliche Anbindung <strong>und</strong> <strong>die</strong> topografischen Verhältnisse von<br />
Bedeutung. Zudem muss auf einen hohen Motorisierungsgrad geschlossen werden. Die zweite<br />
Möglichkeit ergibt sich aus den Vorgaben der Regional- <strong>und</strong> Landesplanung.<br />
Zur Ermittlung des Einzugsbereichs <strong>für</strong> den Einzelhandel muss beachtet werden, dass hier<br />
zwischen zwei unterschiedlichen Versorgungsaufträgen der zentralen Orte unterschieden werden<br />
muss. So gibt es <strong>die</strong> Güter <strong>und</strong> Waren des kurzfristigen Bedarfs, welche durch Nahbereichsstandorte<br />
bereitgehalten werden sollen. Zudem gibt es <strong>die</strong> Güter <strong>und</strong> Waren des mittel- bis<br />
langfristigen Bedarfs. Diese sollen vorwiegend in den Mittel- <strong>und</strong> Oberzentren angeboten werden.<br />
Hieraus ergibt sich <strong>die</strong> Notwendigkeit nun den Versorgungsauftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> in <strong>die</strong><br />
beiden Gruppen<br />
• kurzfristiger Bedarf <strong>und</strong><br />
• mittel- bis langfristiger Bedarf<br />
zu unterteilen. Die Versorgung im Nahbereich sollte dabei im Hinblick auf <strong>die</strong> Angebote in den<br />
anderen Ortsgemeinden der eigenen VG ohne zugewiesene Versorgungsfunktion Rücksicht<br />
nehmen <strong>und</strong> auch hier Angebote zulassen. Zudem ist in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> als Gr<strong>und</strong>zentrum davon<br />
auszugehen, dass auch <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>versorgung mit Sortimenten des mittel- bis langfristigen Bedarfs<br />
gedeckt werden darf. Über <strong>die</strong> tatsächliche Rolle insbesondere der <strong>Stadt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Versorgung in der<br />
Region wird im weiteren Konzeptverlauf eingegangen.<br />
<br />
Ermittlungsansatz 1 (Fahrtzeiten)<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Lage der <strong>Stadt</strong> ist es nötig <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestimmung des tatsächlichen Einzugsgebiets<br />
zunächst <strong>die</strong> Entfernungen in Fahr-Kilometern <strong>und</strong> damit den tatsächlichen Aufwand zum<br />
Erreichen eines Versorgungsstandortes zu betrachten. Dabei spielen direkte Verbindungen<br />
zwischen einzelnen Orten <strong>und</strong> damit <strong>die</strong> Qualität von Verkehrswegen eine wichtige Rolle. Die<br />
Verwaltungseinheiten tragen <strong>die</strong>sem Problem nur selten Rechnung. So kann von einer pauschalen<br />
Annahme, der Einzugsbereich einer Versorgungsgemeinde kann mit dem Gebiet der<br />
Verbandsgemeinde übereinstimmend angenommen werden, lediglich <strong>für</strong> einige Gemeinden ohne<br />
verkehrliche Barrieren <strong>und</strong> eine zentrale Lage in der eigenen VG ausgegangen werden.<br />
Unter Berücksichtigung der Lage der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> <strong>und</strong> ihrer Anbindung an das Umland ergibt<br />
sich auf der Basis des Einzugsbereichs nach PKW-Fahrminuten, gerechnet ab dem <strong>Stadt</strong>zentrum<br />
(Kreuzung B 9 (Zehnerstraße / Koblenzer Straße) mit der Bachstraße <strong>und</strong> der Biergasse),<br />
folgendes Bild:<br />
5 min 10 min 15 min 20 min<br />
Bevölkerung 9.658 34.953 81.857 162.074<br />
Fläche in km 2 8,21 66,06 165,73 365,98<br />
Bevölkerungsdicht (EW/km 2 ) 1.175,66 528,88 494,16 442,85<br />
Tabelle 1:<br />
Bevölkerung im Fahr-Einzugsbereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong><br />
(Quelle: on-geo GmbH)<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 18<br />
<strong>Entwurf</strong>
Im 5-Minuten-Bereich liegt danach in erster Linie <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> mit ihren <strong>Stadt</strong>teilen am<br />
Rhein sowie ein Teil des <strong>Stadt</strong>teils Oberbreisig <strong>und</strong> <strong>die</strong> Ortsgemeinde Brohl-Lützung. Zudem kann<br />
der Ortsrand von Sinzig, einem direkt nördlich gelegenen Mittelzentrum im benachbarten<br />
Mittelbereich, bereits erreicht werden. Innerhalb <strong>die</strong>ser Zone leben etwa 9.600 Einwohner.<br />
Im 10-Minuten Fahrradius befindet sich darüber hinaus <strong>die</strong> Ortsgemeinde Gönnersdorf. Zudem<br />
sind hier schon einige Orte erfasst, <strong>die</strong> nicht mehr in der eigenen Verbandsgemeinde also dem von<br />
der Regionalplanung zugewiesenen Nahbereich liegen. Es handelt sich dabei um Sinzig, <strong>Bad</strong><br />
Bodendorf, erste Ausläufer von Remagen, Kripp, Namedy, <strong>Bad</strong> Hönningen <strong>und</strong> der Ortsrand von<br />
Andernach. Dieser Bereich hat zusammen knapp 35.000 Einwohner, was dem 2,7-fachen der<br />
Einwohnerzahl der eigenen Verbandsgemeinde entspricht. Die hier lebenden Personen könnten<br />
insofern allenfalls teilweise dem Einzugsbereich <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>s zugerechnet werden.<br />
Legende: 5 min 10 min 15 min 20 min<br />
Abbildung 6:<br />
Potenzielle Einzugsbereiche der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> in 5, 10, 15 <strong>und</strong> 20 Pkw-Fahrminuten<br />
(Quelle: on-geo GmbH)<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 19<br />
<strong>Entwurf</strong>
Mit Erreichen des 15-Minuten-Radius um das <strong>Stadt</strong>zentrum werden alle Ortsgemeinden der VG<br />
sämtlich erschlossen. Zudem befindet sich hier viele Städte <strong>und</strong> Ortsgemeinden umliegender<br />
Verbandsgemeinden, <strong>die</strong> anderen Nahbereichen zuzuordnen sind. Dieser Bereich zählt wegen des<br />
Umfassens von Andernach, Remagen, Linz am Rhein <strong>und</strong> weiteren kleineren Ortsgemeinden r<strong>und</strong><br />
82.000 Einwohner. Dies übersteigt <strong>die</strong> Einwohnerzahl der Verbandsgemeinde bereits um das 6,5-<br />
fache. Die hier betroffenen Orte können insofern klar nicht mehr dem nahversorgungsrelevanten<br />
Verflechtungsbereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> zugerechnet werden.<br />
Der 20-Minuten-Radius, der sich bereits Neuwied, <strong>Bad</strong> Neuenahr-Ahrweiiler <strong>und</strong> <strong>Bad</strong> Honnef<br />
erstreckt, ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abgrenzung des Einzugsbereichs von <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> nicht mehr maßgeblich.<br />
Insgesamt umfasst <strong>die</strong>ser Bereich etwa 162.000 Einwohner.<br />
Korrigierend muss an <strong>die</strong>ser Stelle erwähnt werden, dass <strong>die</strong> Verbindungen über den Rhein hin in<br />
<strong>die</strong> östlichen Teile des Fahreinzugsbereichs nur wenig aussagekräftig sind. Dies liegt an der<br />
unzureichenden Querungsmöglichkeit mittels der Fähre <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> – <strong>Bad</strong> Hönningen, <strong>die</strong> in<br />
<strong>die</strong>ser Betrachtung als leistungsfähige Direktverbindung eingestuft wurde. Diese Hürde im<br />
täglichen Austausch zwischen den beiden Rheinseiten macht es allerdings auch erforderlich, dass<br />
<strong>die</strong> o.g. Zahlen in den Einzugsbereichen um deutliche Faktoren verringert werden müssten.<br />
Unter Berücksichtigung der Einkaufsaffinitäten der Einwohner <strong>und</strong> der Unterteilung der<br />
Warengruppen kurzfristiger Sortimente in ca. 10 min. Fahrtzeit <strong>und</strong> mittel- bis langfristiger<br />
Sortimente in ca. 20 min. Fahrtzeit zumutbarere Entfernung lässt sich <strong>die</strong> Einwohnerzahl im so<br />
ermittelten Einzugsbereich definieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Überschneidungsbereiche<br />
mit nach gleicher Weise betrachteten anderen Zentren <strong>und</strong> Unterdeckungsbereiche, <strong>die</strong><br />
von keiner zentralörtlichen Gemeinde nach <strong>die</strong>ser Definition versorgt werden hier als<br />
Korrekturfaktor einzubringen sind.<br />
Versucht man nun, aus den vorgenannten Zahlen einen realistischen Einzugsbereich <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>s<br />
abzugrenzen, ist ein Bezug auf das eigene Verbandsgemeindegebiet (12.843 Einwohner)<br />
sicherlich ein ausgewogener Ansatz. Bereits im 10-Minuten-Fahrradius um <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> als<br />
eigentlichem Versorger der Verbandsgemeinde liegen Ortsgemeinden, <strong>die</strong> einer anderen<br />
Verbandsgemeinde angehören <strong>und</strong> somit zumindest bezüglich der Mittelbereichsversorgung einer<br />
anderen <strong>Stadt</strong> zugerechnet werden müssten. Die bestehenden Verkehrsverbindungen in der<br />
Region sorgen da<strong>für</strong>, dass eine Erreichbarkeit vieler Mitte- <strong>und</strong> Oberzentren gegeben ist.<br />
Ausgehend von einer im Mittel 10-minütigen Entfernung zum nächstgelegenen Nahversorgungszentrum<br />
müsste <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> unter Berücksichtigung der vorhandenen Ausstattung ein<br />
Einzugsbereich von ca. 13.000 Personen angenommen werden.<br />
Zur Ermittlung des mittelzentralen Bereichs kann <strong>die</strong> Fahrtzeitenuntersuchung nicht alleine als<br />
Begründung <strong>für</strong> den Einzugsbereich herangezogen werden. Hier sind ebenfalls <strong>die</strong><br />
Berücksichtigung von Verwaltungsaufgaben <strong>und</strong> bestehende Dienstleistungsangebote zu sehen,<br />
welche <strong>die</strong> reine Einkaufsfunktion eines Standortes unterstützen oder schwächen können<br />
(Kombinationseffekte). Diese lassen sich im Sinne einer vergleichenden Betrachtung mit anderen<br />
umliegenden zentralen Orten jedoch nur in untergeordnetem Maße in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> feststellen. Es<br />
muss davon ausgegangen werden, dass hier auch mit Abwanderungstendenzen von Kaufkraft in<br />
andere Zentren zu rechnen ist, da bereits <strong>die</strong> Pendlerstatistik auf <strong>die</strong> Stärke umliegender Standorte<br />
hinweist. Dies lässt sich anhand einer Betrachtung der Ausstattung <strong>die</strong>ser umliegenden Mittel- <strong>und</strong><br />
Oberzentren bestätigen. Demnach nimmt <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> voraussichtlich <strong>die</strong> Aufgaben wahr,<br />
<strong>die</strong> ihr durch <strong>die</strong> Raumordnung zugeschrieben sind. Ob es hier zu Unter- oder Überschreitungen<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 20<br />
<strong>Entwurf</strong>
<strong>die</strong>ser Aufgabenbereiche in dem ein oder anderen Fall kommt, sollen <strong>die</strong> weiteren<br />
Untersuchungen aufzeigen.<br />
Nach <strong>die</strong>ser Herangehensweise ergibt sich <strong>für</strong> den Standort <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Versorgung im<br />
Nahbereich ein Einzugsbereich von ca. 13.000 Einwohnern. Ein fiktiver Mittelbereich würde<br />
sich in der gleichen Größenordnung bewegen, wobei <strong>die</strong> nahe gelegenen Mittel- <strong>und</strong><br />
Oberzentren hier eine starke Konkurrenz darstellen.<br />
<br />
Ermittlungsansatz 2 (administrative Zuordnung)<br />
Für das Gr<strong>und</strong>zentrum <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> wird durch <strong>die</strong> Regional- <strong>und</strong> Landesplanung im Regionalen<br />
Raumordnungsplan ein gr<strong>und</strong>zentraler Bereich vorgegeben. Dabei handelt es sich um das Gebiet<br />
der eigenen Verbandsgemeinde. Damit lässt sich eine klare Abgrenzung anhand des<br />
zentralörtlichen Systems erkennen.<br />
Legende: Nahbereich <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Nahbereich Andernach<br />
Nahbereich Niederzissen<br />
Nahbereich Plaidt<br />
Abbildung 7:<br />
Nahbereiche im Mittelbereich von Andernach<br />
(Quelle: Übersichtskarte TK 25 | Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald 2006 | eigene Darstellung)<br />
Die Nahversorgung in der eigenen Verbandsgemeinde zu decken, ist <strong>die</strong> Aufgabe des<br />
Gr<strong>und</strong>zentrums <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>. Die weitergehende Versorgung ist nach den Vorgaben der Regional<strong>und</strong><br />
Landesplanung dem Mittelzentrum Andernach zugeschrieben. Daher ist <strong>für</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> nur<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 21<br />
<strong>Entwurf</strong>
<strong>die</strong> Einwohnerzahl der eigenen VG als Einzugsbereich zuzuordnen. Zudem ist <strong>die</strong> weitere<br />
Betrachtung den Vorgaben nach nur auf <strong>die</strong> Nahversorgung zu beschränken.<br />
Nach <strong>die</strong>ser Herangehensweise ergibt sich <strong>für</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Versorgung im Nahbereich ein<br />
Einzugsbereich von 12.843 Einwohnern.<br />
Im Folgenden werden <strong>die</strong> Einzugsbereiche nach Vorgabe des ROP <strong>und</strong> des LEP IV <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Erarbeitung des Konzeptes zugr<strong>und</strong>e gelegt. Es wird dabei berücksichtigt, welche Bedeutung <strong>die</strong><br />
<strong>Stadt</strong> in der Realität <strong>für</strong> <strong>die</strong> Versorgung der Bevölkerung in der Umgebung hat. Insofern wird auch<br />
eine mögliche Entwicklung von mittel- bis langfristigen Sortimenten untersucht.<br />
Belange der benachbarten Verbandsgemeinden sind aus gutachterlicher Sicht nicht betroffen, da<br />
<strong>die</strong> Vorgaben der Regional- <strong>und</strong> Landesplanung im weiteren Konzept eingehalten werden. Das<br />
heißt, dass sich auch nur Entwicklungen ergeben werden, bei denen eine interkommunale<br />
Abstimmungspflicht voraussichtlich nicht erforderlich ist.<br />
Exkurs: Der Tourismus in der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> <strong>und</strong> seine Bedeutung <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Wirtschaftsstruktur <strong>und</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>entwicklung 16<br />
In einigen Kommunen ist <strong>die</strong> Bedeutung des Tourismus <strong>für</strong> den lokalen Einzelhandel so hoch,<br />
dass <strong>die</strong>ser eine wesentliche wirtschaftliche Stütze darstellt. In <strong>die</strong>sen Fällen ist auch <strong>die</strong> Kaufkraft<br />
der Touristen <strong>für</strong> Aussagen zu zukünftigen Entwicklung <strong>und</strong> zur Interpretation von Bindungsquoten<br />
erforderlich. In <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> ist der Faktor Tourismus auf Gr<strong>und</strong> des Kurort-Status ein potenzielles<br />
Standbein <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gastronomie <strong>und</strong> den Einzelhandel im <strong>Stadt</strong>gebiet.<br />
Um <strong>die</strong> wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus <strong>für</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> näher zu verdeutlichen, wurden<br />
von der Tourist-Information <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> <strong>die</strong> Umsätze aus den einzelnen Bereichen des<br />
Fremdenverkehrs, bezogen auf <strong>die</strong> Zahlen des Jahres 2011, berechnet. 17<br />
Natürlich müssen gerade auch <strong>die</strong> Ausgaben der Tagesgäste mit in eine Betrachtung der<br />
wirtschaftlichen Effekte des Fremdenverkehrs einfließen, wobei in <strong>die</strong>sem Bereich natürlich große<br />
Unsicherheiten bei der Schätzung der Zahl der Tagesgäste liegen. Für <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> wird hier von<br />
einer Zahl von 150.000 Tagesgästen <strong>für</strong> das Jahr 2011 ausgegangen, <strong>die</strong> sich zu großen Teilen<br />
auf <strong>die</strong> Bereiche Römer-Thermen <strong>und</strong> im Sommer auf <strong>die</strong> Rheinpromenade beziehen.<br />
Geht man zunächst einmal von einer durchschnittlichen Höhe der Tagesausgaben von<br />
Tagesgästen laut DWIF von 27,- € aus, so kommt man bei einer Zahl von 150.000 Tagesgästen<br />
auf einen Umsatz der Tagegäste in Höhe von 4.050.000,- €.<br />
Hinzu kommen <strong>die</strong> Ausgaben der übernachtenden Gäste (Durchschnittswert der<br />
Übernachtungsgäste aller Unterkunftsarten).<br />
Bei den Tagesausgaben der Übernachtungsgäste im Durchschnitt aller Betriebe wird mit einer<br />
Summe von 106,80 € gerechnet, so dass bei einer Übernachtungszahl von 83.200 im Jahr 2011<br />
ein Umsatz von 8.885.760 € erzielt wurde.<br />
16<br />
17<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 22<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
Die Ausführungen beruhen auf Aussagen der Tourist-Information <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> aus dem Juni 2012.<br />
Ausgangsbasis <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung sind <strong>die</strong> Übernachtungszahlen sowie <strong>die</strong> geschätzte Zahl der Tagesbesucher in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong><br />
<strong>für</strong> das Jahr 2011. Da <strong>die</strong> Zahlen zum Ausgabeverhalten der Tages- <strong>und</strong> der Übernachtungsgäste natürlich nicht <strong>für</strong> jeden Ort<br />
einzeln ermittelt werden konnten, sind sie „nur“ als Anhaltswerte zu betrachten. Wir beziehen uns hier auf vom DWIF<br />
(Deutsches Wirtschaftswissenschaftliches Institut <strong>für</strong> Fremdenverkehr an der Uni München) erhobene Durchschnittszahlen der<br />
einzelnen Regionen, hier des Mittelrheintals.
Insgesamt flossen an Einnahmen damit im Jahr 2011 ca. 12.935.760,- € in <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>,<br />
<strong>die</strong> sich natürlich zu einem Großteil auf <strong>die</strong> Fremdenverkehrsbetriebe (Hotellerie, Gastronomie,<br />
Thermen) erstrecken.<br />
Zu einem nicht unerheblichen Teil profitiert aber auch der Einzelhandel von den Ausgaben <strong>die</strong>ser<br />
Gäste. Nach verschiedenen wissenschaftlichen Stu<strong>die</strong>n kann bei übernachtenden Gästen davon<br />
ausgegangen werden, dass jeweils etwa 40 % der Gesamtumsätze in <strong>die</strong> Unterkunft sowie 40 % in<br />
<strong>die</strong> Verpflegung fließen. Die verbleibenden ca. 20 % teilen sich der örtliche Einzelhandel, Sport<br />
<strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen sowie sonstige Dienstleister.<br />
Beim Vergleich der Fremdenverkehrsintensität 18 zeigt sich, dass auch im Vergleich zu den<br />
Nachbarkommunen <strong>die</strong> Fremdenverkehrsintensität in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> überdurchschnittlich hoch ist. Sie<br />
ist fast doppelt so hoch wie in Remagen <strong>und</strong> auch deutlich höher als in <strong>Bad</strong> Hönningen.<br />
Einwohnerzahl (ca.)<br />
Übernachtungen (ca.)<br />
Fremdenverkehrsintensität<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> 9.000 83.200 925<br />
Remagen 17.000 81.700 480<br />
<strong>Bad</strong> Hönningen 6.500 37.400 575<br />
Sinzig 17.500 13.000 74<br />
<strong>Bad</strong> Neuenahr-Ahrweiler 28.000 790.000 2.821<br />
Andernach 30.000 62.700 209<br />
Tabelle 2:<br />
Fremdenverkehrsintensitäten in der Region<br />
(Quelle: Tourist-Information <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>)<br />
Lediglich <strong>Bad</strong> Neuenahr mit seinen zahlreichen Hotels aber auch den Übernachtungen in den<br />
Kliniken liegt hier deutlich vor allen anderen Kommunen.<br />
Der Faktor Tourismus ist also in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> bei der weiteren Betrachtung der potenziellen<br />
Handelsentwicklung zu berücksichtigen. Die Berechnungen in <strong>die</strong>sem Konzept bauen jedoch<br />
zunächst auf den Einzugsbereichszuweisungen nach LEP IV <strong>und</strong> Regionalplan auf. Lediglich in<br />
der späteren Diskussion über <strong>die</strong> tatsächlich zu gewährenden Entwicklungspotenziale wird der<br />
Tourismus wieder einbezogen.<br />
18<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 23<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
Die Fremdenverkehrsintensität stellt eine Messziffer <strong>für</strong> Bestimmung der Bedeutung des Tourismus in einer Gemeinde dar.<br />
Gemessen wird <strong>die</strong> Zahl der Gästeübernachtungen je 100 Einwohner.
4 ANGEBOTSSITUATION DES EINZELHANDELS<br />
4.1 Allgemeine Angebotssituation<br />
Zur Erstellung des vorliegenden Konzeptes wurde im Februar 2013 im Gebiet der Verbandsgemeinde<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> eine flächendeckende <strong>und</strong> detaillierte Bestandsaufnahme der<br />
<strong>Einzelhandels</strong>situation durchgeführt. Hierbei wurde der gesamte Untersuchungsbereich durch eine<br />
Begehung aufgenommen. Darüber hinaus wurde aus einer Datenauswertung der <strong>Einzelhandels</strong>bestand<br />
in der Umgebung der Verbandsgemeinde berücksichtigt.<br />
Das Konzept stützt sich auf eine Gliederung der angebotenen Waren in Sortimente <strong>und</strong><br />
Warengruppen. Letztere sind in <strong>die</strong> folgenden Kategorien eingeteilt: 19<br />
Warengruppen<br />
Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel<br />
Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Körperpflege<br />
Baumarktspezifische Waren<br />
Bekleidung<br />
Einrichtungsbedarf<br />
Bücher / Schreibwaren<br />
Unterhaltungselektronik / elektronische Me<strong>die</strong>n<br />
Elektrohaushaltsgeräte / Leuchten<br />
Spielwaren / Hobby<br />
Foto / Optik<br />
Schuhe / Lederwaren<br />
Informationstechnologie<br />
Sport / Camping<br />
Glas / Porzellan / Keramik<br />
Uhren / Schmuck<br />
Telekommunikation<br />
Baby- / Kinderartikel<br />
Tabelle 3:<br />
Warengruppen als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Einzelhandels</strong>untersuchung<br />
(Quelle: Gesellschaft <strong>für</strong> Konsumforschung GfK)<br />
Die gewonnenen Daten wurden nach der Festlegung der Einzugsbereiche <strong>für</strong> <strong>die</strong>ses Konzept<br />
entsprechend angepasst, in <strong>die</strong> Warengruppen einsortiert <strong>und</strong> zur Bewertung der <strong>Einzelhandels</strong>situation<br />
herangezogen. Im Folgenden wird daher unterschieden zwischen den Angeboten<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet,<br />
im Nahbereich (entspricht der Verbandsgemeinde) <strong>und</strong><br />
in der Umgebung.<br />
Des Weiteren unterscheidet <strong>die</strong> Konzeption zwischen den beiden typischen Bedarfsarten, nämlich<br />
den Angeboten zur Deckung<br />
des kurzfristigen Bedarfs (<strong>für</strong> den Nahbereich) <strong>und</strong><br />
des mittel- bis langfristigen Bedarfs (<strong>für</strong> <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>versorgung <strong>und</strong> im regionalen Kontext).<br />
Die Sortimentsgruppen „Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel“ sowie „Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Körperpflege“ sind<br />
dabei vollständig dem kurzfristigen Bedarf zuzurechnen. Hinzu kommen einige untergeordnete<br />
Einzelsortimente, wie etwa „Blumen“ <strong>und</strong> „Zeitschriften“ aus anderen Warengruppen. Alle übrigen<br />
Sortimente gehören zum mittel- bis langfristigen Bedarf.<br />
19<br />
Eine detaillierte Einteilung aller Sortimente in <strong>die</strong> 17 Warengruppen ist dem Anhang des Konzeptes zu entnehmen.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 24<br />
<strong>Entwurf</strong>
4.2 Struktur des <strong>Einzelhandels</strong>angebotes<br />
4.2.1 Räumliche Verteilung des <strong>Einzelhandels</strong>angebotes in der Verbandsgemeinde<br />
Für das Verbandsgemeindegebiet als Nahbereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> gilt <strong>die</strong> Versorgung mit<br />
Gütern des täglichen - also kurzfristigen Bedarfs - als maßgeblich. Die Sortimente des kurzfristigen<br />
Bedarfs verteilen sich über das gesamte <strong>Stadt</strong>- <strong>und</strong> Verbandsgemeindegebiet mit Schwerpunkt in<br />
der <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>er Kernstadt – Bereich Nierbreisig. Es handelt sich dabei um Filialisten <strong>und</strong><br />
inhabergeführte Geschäft gleichermaßen. Zudem wurden <strong>die</strong> vorhandenen Dienstleistungsbetriebe,<br />
Lokale, Leerstände, öffentliche Einrichtungen <strong>und</strong> sonstige Einrichtungen kartiert 20 , um<br />
zentrumsbildende Strukturen identifizieren zu können.<br />
Abbildung 8:<br />
Ausschnitt Bestandskartierung im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong><br />
(Quelle: Katasterplan | eigene Darstellung)<br />
4.2.2 Nahversorgungsrelevantes <strong>Einzelhandels</strong>angebot in der Verbandsgemeinde<br />
Details zu den ermittelten Nahversorgungsangeboten im Nahbereich sind den folgenden Tabellen<br />
zu entnehmen. Zunächst wird <strong>die</strong> Angebotssituation im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> vorgestellt.<br />
Betrieb<br />
Adresse<br />
VK-Fläche<br />
m² (ca.)<br />
E-aktiv Markt Zehnerstraße 22a 1.150<br />
Netto Koblenzer Straße 59 550<br />
Aldi Gartenstraße 38-40 1.100<br />
Lidl Am Kesselberg 1 740<br />
Rossmann Gartenstraße 42 600<br />
Zwischensumme 4.140<br />
20<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 25<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
Eine genaue Darstellung der ermittelten <strong>Einzelhandels</strong>betriebe aus der Bestandsaufnahme ist der Kartendarstellung im<br />
Maßstab 1:2.500 im Anhang des Konzeptes zu entnehmen.
Betrieb<br />
Adresse<br />
VK-Fläche<br />
m² (ca.)<br />
Trinkbar Getränkemarkt Grabenstraße 46 380<br />
5 Lebensmittelhandwerk Bäckereien<br />
1 Lebensmittelhandwerk Metzgerei 30<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet<br />
2 Apotheken 70<br />
11 sonstige Angebote zur Nahversorgung 380<br />
Zwischensumme 980<br />
Summe 5.120<br />
120<br />
Tabelle 4:<br />
<strong>Einzelhandels</strong>angebot (<strong>Stadt</strong>gebiet, kurzfristiger Bedarf) mit Bedeutung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nahversorgung<br />
(Quelle: on-geo GmbH | eigene Erhebung)<br />
Legende: Vollsortimenter Discounter<br />
kleinere Nahversorger<br />
Sonstiges (Bäcker, Metzger, Getränke,…)<br />
Abbildung 9:<br />
Struktur der Lebensmittelnahversorgung in der Verbandsgemeinde<br />
(Quelle: TK 25 | eigene Darstellung)<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 26<br />
<strong>Entwurf</strong>
Ergänzend werden <strong>die</strong> vorhandenen Angebote im Nahbereich außerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />
aufgezeigt, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> wohnortnahe Nahversorgung eine wichtige Funktion übernehmen können.<br />
Betrieb<br />
2 Lebensmittelhandwerk Bäckereien<br />
Adresse<br />
VK-Fläche<br />
m² (ca.)<br />
1 Lebensmittelhandwerk Metzgerei 20<br />
VG-Gebiet<br />
2 Nahversorger Lebensmittel 45<br />
1 sonstiges Angebot zur Nahversorgung 30<br />
Zwischensumme 130<br />
Tabelle 5:<br />
<strong>Einzelhandels</strong>angebot (Nahbereich, kurzfristiger Bedarf) mit Bedeutung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nahversorgung<br />
in den nicht zentralen Orten der Verbandsgemeinde<br />
(Quelle: on-geo GmbH | eigene Erhebung)<br />
Zusammenfassend ergibt sich <strong>für</strong> Waren des kurzfristigen Bedarfs im <strong>Stadt</strong>gebiet eine Verkaufsfläche<br />
von 5.120 m 2 <strong>und</strong> im restlichen Verbandsgemeindegebiet von 130 m². Insgesamt sind im<br />
Nahbereich damit 5.250 m² Verkaufsfläche mit nahversorgungsrelevanten Angeboten vorhanden.<br />
35<br />
4.2.3 Mittelbereichsrelevantes <strong>Einzelhandels</strong>angebot in der Verbandsgemeinde<br />
Für <strong>die</strong> über <strong>die</strong> Nahversorgung hinausgehende Bedarfsdeckung hat <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>und</strong> haben <strong>die</strong><br />
Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> aktuell keinen Versorgungsauftrag. Dennoch<br />
ist auch nach den Vorgaben der Regional- <strong>und</strong> Landesplanung eine Gr<strong>und</strong>versorgung an<br />
weitergehenden Gütern in Gr<strong>und</strong>zentren nicht ausgeschlossen. Daher wurden auch alle anderen<br />
Sortimente betrachtet <strong>und</strong> in der örtlichen Bestandserhebung erfasst. Die vorhandenen Betriebe<br />
lassen sich mit den jeweiligen Verkaufsflächensummen den einzelnen Warengruppen <strong>die</strong>ser<br />
Untersuchung zuteilen.<br />
Auch wenn nach der aktuellen Rechtsprechung <strong>die</strong> mittelbereichsrelevanten Angebote im<br />
Gr<strong>und</strong>zentrum <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entwicklung in den Mittelzentren weitestgehend nicht beachtet<br />
werden müssen, so weisen <strong>die</strong>se Angebote dennoch eine erkennbare Bindung regionaler<br />
Kaufkraft auf. Diese Bindung sorgt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erscheinung der <strong>Stadt</strong> als Handelsstandort <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />
Magnetwirkung auf <strong>die</strong> eigene Bevölkerung. Eine Sicherung des Bestandes <strong>und</strong> ein Ausbau in<br />
einzelnen Bereichen mit regional erkennbaren Schwächen sind daher <strong>für</strong> das Gr<strong>und</strong>zentrum zu<br />
vertreten. In Abhängigkeit zu den landesplanerischen Zielen der <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung sollte<br />
<strong>die</strong>se Entwicklung in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> <strong>die</strong> Grenzwerte des LEP IV einhalten. Sofern jedoch ein Bedarf<br />
ermittelt werden kann, dessen Ausbau sich als lokal <strong>und</strong> regional verträglich darstellt <strong>und</strong> der nicht<br />
bereits an anderer Stelle durch einen Konkurrenzstandort zur Entwicklung gebracht wird, ist davon<br />
auszugehen, dass mittels Zielabweichung oder raumordnerischer Verfahren eine Umsetzbarkeit in<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> hergestellt werden könnte.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 27<br />
<strong>Entwurf</strong>
Warengruppen<br />
Verkaufsfläche <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong><br />
m² (ca.)<br />
Verkaufsfläche VG<br />
(ohne <strong>Stadt</strong>)<br />
m² (ca.)<br />
Baumarktspezifische Waren 335 0<br />
Bekleidung 1.400 0<br />
Einrichtungsbedarf 1.570 0<br />
Bücher / Schreibwaren 30 0<br />
Unterhaltungselektronik / elektronische Me<strong>die</strong>n 300 0<br />
Elektrohaushaltsgeräte / Leuchten 330 0<br />
Spielwaren / Hobby 150 0<br />
Foto / Optik 100 0<br />
Schuhe / Lederwaren 115 0<br />
Informationstechnologie 100 0<br />
Sport / Camping 0 0<br />
Glas / Porzellan / Keramik 260 0<br />
Uhren / Schmuck 80 0<br />
Telekommunikation 75 0<br />
Baby- / Kinderartikel 0 0<br />
Summe<br />
Tabelle 6:<br />
4.845 0<br />
4.845<br />
Verkaufsflächen mittelbereichsrelevanter Angebote in der <strong>Stadt</strong> <strong>und</strong> der VG <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong><br />
(Quelle: eigene Erhebung)<br />
Zusammenfassend ergibt sich aus den vorangestellten Daten eine Verkaufsfläche <strong>für</strong> Waren des<br />
mittel- bis langfristigen Bedarfs mit Bedeutung <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>und</strong> Verbandsgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong><br />
<strong>und</strong> anteilig <strong>für</strong> den gesamten Mittelbereich von 4.845 m 2 .<br />
4.2.4 Konkurrenzstandorte in der Umgebung<br />
Der Standort <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> ist stets in der Konkurrenz zu seinen umgebenden Handelsstandorten zu<br />
sehen. Grafisch aufbereitet ergibt sich <strong>die</strong> folgende Lage im Hinblick auf <strong>die</strong> Konkurrenzsituation<br />
durch das Aufzeigen einzelner raumbedeutsamer Angebote, <strong>die</strong> geeignet sind in ihrer Branche<br />
eine Magnetwirkung auszulösen. Dabei handelt es sich weitestgehend um Nahversorgungsangebote,<br />
<strong>die</strong> aufzeigen sollen, wie sich Standorte gegenüber dem potenziellen K<strong>und</strong>en<br />
präsentieren <strong>und</strong> damit eine möglich Darstellung zur umfänglichen Bedarfsdeckung aufzeigen.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 28<br />
<strong>Entwurf</strong>
Remagen<br />
Linz am Rhein<br />
<strong>Bad</strong> Neuenahr-<br />
Ahrweiler<br />
Sinzig<br />
<strong>Bad</strong> Hönningen<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong><br />
Andernach<br />
Abbildung 10:<br />
Raumbedeutsames <strong>Einzelhandels</strong>angebot in <strong>und</strong> um <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> zur Darstellung der<br />
Konkurrenzsituation<br />
(Quelle: on-geo GmbH | eigene Darstellung)<br />
4.2.5 Haupt- <strong>und</strong> Nebenhandelsstandorte<br />
Zur Beurteilung der Versorgungssituation im Einzugsbereich werden nachfolgend gesonderte<br />
Betrachtungen <strong>für</strong> Haupthandelsstandorte <strong>und</strong> Nebenhandelsstandorte angestellt. Diese setzen<br />
sich typischerweise aus einer Häufung verschiedener <strong>Einzelhandels</strong>betriebe zusammen.<br />
Haupthandelsstandorte sind <strong>die</strong> augenscheinlich großen „Agglomerationen“ von <strong>Einzelhandels</strong>betrieben,<br />
<strong>die</strong> neben dem räumlichen auch einen funktionalen Zusammenhang erkennen lassen.<br />
Nebenhandelsstandorte sind dagegen eher von speziellen, kleineren Agglomerationen geprägt.<br />
Hier sind spezifische spezialisierte Angebote meist in Ergänzung zu den Angeboten des<br />
kurzfristigen Bedarfs angesiedelt. Maßgeblich <strong>für</strong> eine solche Situation ist das Vorhandensein<br />
eines Magnetbetriebs. Dies kann ein Discounter oder Vollsortimenter, in Einzelfällen jedoch auch<br />
ein großes Fachgeschäft, sein.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 29<br />
<strong>Entwurf</strong>
Legende: Haupt- <strong>und</strong> Nebenhandelsstandorte innerhalb der Verbandsgemeinde<br />
Haupt- <strong>und</strong> Nebenhandelsstandorte außerhalb der Verbandsgemeinde<br />
Abbildung 11:<br />
Zentrale Handelsstandorte großräumig<br />
(Quelle: Übersichtskarte TK 25 | eigene Darstellung)<br />
In der großräumigen Betrachtung nimmt <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> eine untergeordnete Funktion als<br />
Versorgungsstandort wahr. In geringer Entfernung befinden sich mehrere gut ausgestattete<br />
Zentren entlang der Rheinschiene. <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> muss sich daher im regionalen Wettbewerb<br />
behaupten.<br />
Innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes selbst haben sich ebenfalls Standorte mit unterschiedlicher<br />
Bedeutung entwickelt, <strong>die</strong> wiederum in Haupt- <strong>und</strong> Nebenhandelsstandorte unterschieden werden<br />
können.<br />
Die Versorgungsstruktur <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>s ist im Wesentlichen in <strong>die</strong> beiden Themenkomplexe<br />
Lebensmittel <strong>und</strong> Sonstiges aufgeteilt. Dabei befinden sich <strong>die</strong> meisten Angebote des täglichen<br />
Bedarfs im Bereich des nordöstlich <strong>Stadt</strong>eingangs. Weitere verteilen entlang der B<strong>und</strong>esstraße<br />
B 9. Die sonstigen Angebote, vor allem kleinere Geschäfte <strong>und</strong> Dienstleister, befinden sich direkt<br />
in der Innenstadt (Bachstraße, Biergasse, Zehnerstraße).<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 30<br />
<strong>Entwurf</strong>
Legende: Haupt- <strong>und</strong> Nebenhandelsstandorte im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
Verbindungs- <strong>und</strong><br />
Randbereiche<br />
Abbildung 12:<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 31<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
Zentrale Handelsstandorte im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong><br />
(Quelle: Bestandskartierung | eigene Darstellung)<br />
4.2.6 Ergänzungsbereiche<br />
Ergänzungsbereiche umschreiben große vorhandene nicht zentrenrelevante Angebote, <strong>die</strong> zwar<br />
an der bestehenden Stelle nicht stören, eine Ausweitung auf zentrenrelevante Sortimente jedoch<br />
verhindert werden soll. Ein solcher Standort ist in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> nicht erkennbar.
4.3 Fazit der Angebotsanalyse<br />
Auf Gr<strong>und</strong> der vorliegenden Daten kann derzeit davon ausgegangen werden, dass in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> dem Versorgungsauftrag als Gr<strong>und</strong>zentrum entsprechend Angebote mit den<br />
wesentlichen Sortimenten vorhanden sind <strong>und</strong> <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>versorgung gegeben ist.<br />
Aus den aufgezeigten Zahlen lässt sich schließen, dass <strong>die</strong> Versorgung innerhalb der<br />
Verbandsgemeinde klar auf <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> konzentriert ist.<br />
Insgesamt kann festgehalten werden, dass <strong>die</strong> vorhandenen Angebote Lücken in nahezu<br />
sämtlichen mittelbereichsrelevanten Warengruppen aufweisen, was entsprechend dem<br />
gr<strong>und</strong>zentralen Status kein gr<strong>und</strong>sätzliches Problem darstellt. Zu berücksichtigen ist, dass<br />
vereinzelt Angebotslücken über Aktionswaren <strong>und</strong> Sonderangebote einzelner Händler sowie der<br />
Discounter abgedeckt werden können. Hierunter ist aber nicht eine flächendeckende Versorgung<br />
zu verstehen, da entsprechende Sortimente in einem Discounter oder Vollsortimenter zwangsläufig<br />
nur in geringer Breite <strong>und</strong> Tiefe angeboten werden können. Insofern ist hier derzeit ein<br />
Kaufkraftabfluss in <strong>die</strong> umliegenden Mittelzentren <strong>und</strong> das Oberzentrum zu vermuten. Dabei spielt<br />
auch <strong>die</strong> Kombination von verschiedenen Bedürfnissen der Bevölkerung eine Rolle. So ist ein<br />
gezielter Einkauf in einem Nachbarzentrum oder im Oberzentrum auch dort vor Ort mit weiteren<br />
Erledigungen bequem zu verbinden. Derartige Synergie-Effekte lassen sich durch alles<br />
übersteigende Verkaufsflächen einzelner Warenhäuser in Mittel- <strong>und</strong> Oberzentren regelmäßig<br />
beobachten.<br />
Entgegen dem Durchschnitt von Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Mittelzentren verfügt <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> über ein<br />
Kombinationsangebot unterschiedlicher Waren im Elektronikbereich, da in der <strong>Stadt</strong> ein<br />
Elektrofachmarkt vorhanden ist. Dieser Betrieb kann sich auf <strong>die</strong> Bindungswirkung <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>s<br />
hinsichtlich der endogenen Kaufkraftpotenziale auswirken. Allerdings scheint das Angebot im<br />
Vergleich zu den umliegenden Zentren nicht geeignet Kaufkraft aus der Umgebung nach <strong>Bad</strong><br />
<strong>Breisig</strong> zu ziehen. Eine Milderung der Kaufkraftabflüsse ist jedoch zu erwarten.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 32<br />
<strong>Entwurf</strong>
5 NACHFRAGESITUATION DES EINZELHANDELS<br />
5.1 Allgemeines<br />
Die Darstellung der Nachfragesituation ergibt sich aus einer gemeinsamen Betrachtung des<br />
Einzugsbereichs <strong>und</strong> den statistisch ermittelten Werten zur Kaufkraft in Verbindung mit den<br />
errechneten Zahlen zu Umsatz <strong>und</strong> Angebot der <strong>Einzelhandels</strong>betriebe im regionalplanerischen<br />
Einzugsbereich, also der Verbandsgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>. Das am Ort vorhandene einzelhandelsrelevante<br />
Kaufkraftpotenzial wird aus der Einwohnerzahl <strong>und</strong> der einzelhandelsrelevanten<br />
Kaufkraft ermittelt. Hierzu wird, basierend auf dem durchschnittlichen Einkommen, der<br />
Kaufkraftindex berechnet, welcher im Vergleich zum b<strong>und</strong>esweiten Durchschnitt <strong>die</strong> Kaufkraft <strong>für</strong><br />
einzelne Warengruppen in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> angibt.<br />
Die Kaufkraftbindung (in % bzw. Mio. € Umsatz) beschreibt den Teil des Nachfrage- bzw. Kaufkraftpotenzials<br />
in einer <strong>Stadt</strong> <strong>und</strong> ihrem Einzugsbereich, der zum Untersuchungszeitpunkt tatsächlich<br />
dort geb<strong>und</strong>en wird. Die Berechnung erfolgt branchenspezifisch oder aggregiert. Basis ist<br />
dabei der tatsächlich erzielte Umsatz einer Branche divi<strong>die</strong>rt durch das Nachfragepotenzial der<br />
jeweiligen Branche. Dabei ist es auch möglich, <strong>die</strong> Kaufkraftbindung <strong>für</strong> einen räumlich definierten<br />
Bereich zu ermitteln.<br />
Die Kaufkraftbindung bzw. der Kaufkraftzu- <strong>und</strong> -abfluss bieten neben der Zentralität einen<br />
weiteren Ansatz, den Einkaufsstandort <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit zu<br />
beurteilen. Für <strong>die</strong> Ermittlung der aktuellen Umsätze werden zunächst <strong>die</strong> Verkaufsflächen pro<br />
Warengruppe sowie <strong>die</strong> b<strong>und</strong>esdurchschnittlichen Umsatzkennwerte herangezogen. Die<br />
durchschnittliche Flächenproduktivität wird dann <strong>für</strong> verschiedene Sortimente unter<br />
Berücksichtigung der tatsächlichen Angebotsstrukturen im Einzugsbereich sowie mit Hilfe<br />
regionalspezifischer Korrekturwerte konkretisiert <strong>und</strong> zudem mit teilweise vorliegenden Angaben<br />
aus den ansässigen Betrieben verglichen <strong>und</strong> verifiziert.<br />
Zur allgemeinen Bewertung des <strong>Einzelhandels</strong>standortes wird <strong>die</strong> <strong>Einzelhandels</strong>zentralität<br />
ermittelt. Diese errechnet sich aus den vor Ort erzielten Umsätzen <strong>und</strong> der zu erwartenden<br />
Kaufkraft der Bevölkerung am Bezugsort. Hier kann zwischen der Zentralität des Einzugsbereichs<br />
insgesamt <strong>und</strong> der Zentralität des Kernstandortes sowie einzelner <strong>Stadt</strong>teile oder Ortsgemeinden<br />
bei Bedarf unterschieden werden.<br />
5.2 Kaufkraftpotenzial<br />
In der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland liegt <strong>die</strong> Kaufkraft einer Person bei durchschnittlich 5.413 € pro<br />
Jahr 21 . Für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> gilt auf Gr<strong>und</strong> der regionalspezifischen Einkommenssituation ein<br />
Kaufkraftindex von 97,9 % 22 . Hieraus ergibt sich eine Kaufkraft von 5.299 € pro Person <strong>und</strong> Jahr<br />
im Nahbereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>. Hiervon sind 2.537 € <strong>für</strong> <strong>die</strong> Versorgung mit Gütern des<br />
kurzfristigen Bedarfs anzusetzen. Die übrigen 2.762 € pro Person <strong>und</strong> Jahr sind im zugeordneten<br />
Mittelbereich der <strong>Stadt</strong> Andernach anzusetzen. Gleichwohl kann ein Teil <strong>die</strong>ser Kaufkraft im<br />
Gr<strong>und</strong>zentrum geb<strong>und</strong>en werden. Zur Ermittlung der tatsächlichen Kaufkraftbindung in den<br />
Warengruppen wird <strong>die</strong> gesamte Kaufkraft <strong>für</strong> mittel- bis langfristige Sortimente in der<br />
21<br />
Quelle: GfK Konsumforschung GmbH, 2012.<br />
22<br />
Quelle: IHK Koblenz; nach: GFK Marktforschung GmbH, 2012.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 33<br />
<strong>Entwurf</strong>
Verbandsgemeinde in Ansatz gebracht. Diese Angaben werden im Folgenden den Berechnungen<br />
zu Gr<strong>und</strong>e gelegt.<br />
Warengruppe<br />
Kaufkraft<br />
in €*<br />
Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel 2.164<br />
Kaufkraftindex<br />
in %<br />
Kaufkraft in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong><br />
in €<br />
Kaufkraft im übrigen<br />
Verbandsgemeindegebiet<br />
in €<br />
18.788.362 8.418.644<br />
Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Körperpflege 427 3.711.620 1.663.094<br />
Baumarktspezifische Waren 586 5.092.060 2.281.638<br />
Bekleidung 468 4.064.977 1.821.425<br />
Einrichtungsbedarf 440 3.818.265 1.710.879<br />
Bücher / Schreibwaren 226 1.962.699 879.441<br />
Unterhaltungselektronik<br />
194 1.682.307 753.804<br />
<strong>und</strong> elektronische Me<strong>die</strong>n<br />
Elektrohaushaltsgeräte /<br />
171 1.486.879 666.237<br />
Leuchten<br />
97,9<br />
Spielwaren / Hobbys 118 1.022.048 457.957<br />
Foto / Optik 116 1.005.066 450.347<br />
Schuhe / Lederwaren 109 948.722 425.101<br />
Informationstechnologie 110 953.937 427.438<br />
Sport / Camping 100 866.315 388.176<br />
Glas-Porzellan-Keramik 80 698.524 312.993<br />
Uhren / Schmuck 57 498.662 223.439<br />
Telekommunikation 33 290.779 130.292<br />
Baby-/ Kinderartikel 12 106.262 47.614<br />
Tabelle 7:<br />
Kaufkraft im Einzugsbereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong><br />
(Quelle: eigene Berechnung)<br />
46.997.483 21.058.518<br />
68.056.001<br />
Aus <strong>die</strong>sen Zahlen ergibt sich im Hinblick auf <strong>die</strong> Einwohner im Einzugsbereich ein<br />
Versorgungsauftrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>, der sich an den Potenzialen von 32,6 Mio. € <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Nahversorgung <strong>und</strong> 35,5 Mio. € <strong>für</strong> <strong>die</strong> Versorgung mit Gütern des mittel- bis langfristigen Bedarfs<br />
orientieren soll. Eine entsprechende Versorgung in <strong>die</strong>sem Umfang steht <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> hinsichtlich<br />
der Nahversorgung zu, um das Potenzial am Ort zu halten <strong>und</strong> eine adäquate Versorgung der<br />
eigenen Bevölkerung sicherzustellen. Für den weiteren Bedarf steht der <strong>Stadt</strong> nur ein Teil der<br />
vorhandenen Kaufkraft zu. Hierbei ist der mittezentrale Status Andernachs zu beachten.<br />
Es ergibt sich ein gesamtes Kaufkraftpotenzial von ca. 68,1 Mio. €.<br />
5.3 Kaufkraftbindung<br />
Zur Ermittlung der Bindung der festgestellten Kaufkraft werden <strong>die</strong> Verkaufsflächen der erhobenen<br />
<strong>Einzelhandels</strong>betriebe herangezogen. Hierbei wird auf <strong>die</strong> sogenannte Flächenproduktivität<br />
zurückgegriffen, <strong>die</strong> den Umsatz pro Quadratmeter Verkaufsfläche angibt. Diese wurde anhand<br />
einer Mittelwertanalyse <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen Warengruppen bestimmt. 23 Zudem wurden lokale<br />
Faktoren, wie Attraktivität <strong>und</strong> Erreichbarkeit, berücksichtigt.<br />
23<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 34<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
Die Mittelwertanalyse basiert auf Erfahrungswerten, verschiedenen konkreten Umsatzangaben der Betriebe <strong>und</strong> Filialisten <strong>und</strong><br />
branchenspezifischen Angaben der EHI Retail Institute GmbH, Köln, Handel aktuell 2008/2009.
Aus den gewonnenen Zahlen kann der Umsatz <strong>für</strong> jede Warengruppe im gesamten Einzugsbereich<br />
errechnet werden, der sich dann - bezogen auf <strong>die</strong> vorhandene Kaufkraft - in eine<br />
Kaufkraftbindungsquote umrechnen lässt. Aus der Kaufkraftbindungsquote lassen sich erste<br />
Rückschlüsse auf <strong>die</strong> Versorgungssituation <strong>und</strong> <strong>die</strong> Potenziale <strong>für</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> ziehen.<br />
Warengruppe<br />
Kaufkraft im<br />
Einzugsbereich<br />
in Mio. €<br />
Umsatz nach<br />
Flächenproduktivität<br />
in Mio. €<br />
Kaufkraftbindungsquote<br />
in %<br />
Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel 27,2 26,0 95,5<br />
Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Körperpflege 5,4 5,3 98,3<br />
Baumarktspezifische Waren 7,4 0,7 9,0<br />
Bekleidung 5,9 4,2 71,4<br />
Einrichtungsbedarf 5,5 3,8 68,1<br />
Bücher / Schreibwaren 2,8 0,3 10,4<br />
Unterhaltungselektronik <strong>und</strong><br />
elektronische Me<strong>die</strong>n<br />
2,4 1,3 51,7<br />
Elektrohaushaltsgeräte / Leuchten 2,2 0,8 38,3<br />
Spielwaren / Hobbys 1,5 0,4 27,4<br />
Foto / Optik 1,5 0,4 27,5<br />
Schuhe / Lederwaren 1,4 0,3 21,8<br />
Informationstechnologie 1,4 0,4 31,9<br />
Sport / Camping 1,3 0,0 0,0<br />
Glas-Porzellan-Keramik 1,0 0,5 46,3<br />
Uhren / Schmuck 0,7 0,4 58,7<br />
Telekommunikation 0,4 0,2 44,5<br />
Baby-/ Kinderartikel 0,2 0,0 0,0<br />
Summe 68,1 44,9<br />
Tabelle 8:<br />
30,0<br />
Kaufkraftbindung im Einzugsbereich<br />
(Quelle: eigene Berechnungen)<br />
25,0<br />
20,0<br />
15,0<br />
10,0<br />
5,0<br />
0,0<br />
Abbildung 13:<br />
Kaufkraft <strong>und</strong> Umsätze in der Verbandsgemeinde<br />
(Quelle: eigene Darstellung)<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 35<br />
<strong>Entwurf</strong>
Aus den Tabellen wird ersichtlich, dass derzeit keine der Warengruppen über eine Deckung der<br />
vorhandenen Kaufkraft zu 100 % verfügen. Das bedeutet, dass Kaufkraft vom Standort <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong><br />
abfließt.<br />
Die Bindungsquoten in den beiden ersten Warengruppen, <strong>die</strong> maßgeblich <strong>die</strong> Nahversorgung<br />
betreffen, zeigen eine Orientierung bei leicht unter 100 % Bindung auf. Dabei liegen <strong>die</strong> Werte <strong>für</strong><br />
ein Gr<strong>und</strong>zentrum <strong>die</strong>ser Größenordnung noch relativ niedrig. Es ist nach den obigen Zahlen<br />
davon auszugehen, dass eine Unterversorgung im Bereich der mittelfristigen Sortimente <strong>und</strong><br />
Warengruppen <strong>für</strong> eine starke Abwanderung von Kaufkraft aus dem Einzugsbereich in umliegende<br />
Zentren zu vermuten ist. Dies ist zum einen dem gr<strong>und</strong>zentralen Status geschuldet. Zum anderen<br />
muss hier darauf hingewiesen werden, dass <strong>die</strong> Umsatzzahlen <strong>die</strong> Umsätze in der gesamten VG<br />
zeigen, nicht nur <strong>die</strong> des Gr<strong>und</strong>zentrums <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>. Dennoch ist <strong>die</strong> Bindung in der <strong>Stadt</strong> selbst<br />
auch in der Nahversorgung vergleichbar. Demnach füllt <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> den gr<strong>und</strong>zentralen<br />
Versorgungsauftrag noch nicht in der gesamten Fülle aus, was den umliegenden Zentren zu Gute<br />
kommt. Die <strong>Stadt</strong> selbst aber auch <strong>die</strong> kleineren Orte in der Verbandsgemeinde sind demnach im<br />
Hinblick auf <strong>die</strong> Nahversorgung bei weiteren Entwicklungen zu unterstützen.<br />
120,0<br />
100,0<br />
80,0<br />
60,0<br />
40,0<br />
20,0<br />
0,0<br />
Abbildung 14:<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 36<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
Bindungsquoten<br />
(Quelle: eigene Darstellung)<br />
Bezug nehmend auf <strong>die</strong> einzelnen Warengruppen muss <strong>die</strong> errechnete Kaufkraftbindungsquote<br />
aber in einigen Fällen bei der Ermittlung der sich daraus ergebenden Potenziale gutachterlich<br />
korrigiert werden. Dies bezieht sich insbesondere auf erkennbare Mängel oder besondere Stärken<br />
des Angebots einiger Läden.<br />
Die Abwanderung von Kaufkraft in <strong>die</strong> umliegenden Standorte kann nicht zu 100 % am eigenen<br />
Standort kompensiert werden. Des Weiteren sind spezielle große Angebote teilweise <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Bindungsquoten verantwortlich, was im Umkehrschluss bedeutet, dass nicht alle Sortimente aus<br />
einer Warengruppe <strong>und</strong> in allen Qualitätsstufen auch vor Ort vorhanden sind. Hier gilt es also noch<br />
nachzusteuern <strong>und</strong> <strong>die</strong> in den Warengruppen summierten Angebote genauer zu analysieren.
Änderungen durch interne Umbaumaßnahmen, andere Gewichtungen innerhalb der angebotenen<br />
Waren, <strong>die</strong> Einrichtung von kurzfristigen Aktionsflächen u.ä. müssen dagegen unberücksichtigt<br />
bleiben <strong>und</strong> bedingen eine gewisse Unschärfe, <strong>die</strong> jedoch - bezogen auf den gesamten<br />
Einzugsbereich <strong>und</strong> alle hier vertretenen Betriebe – voraussichtlich nicht ins Gewicht fällt.<br />
Zudem ist zu bedenken, dass <strong>die</strong> Flächenproduktivität bei kleinen Läden / Fachgeschäften in aller<br />
Regel leicht über den Durchschnittswerten <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Branche liegt, <strong>die</strong> eher auf Großanbieter (z.B.<br />
große Elektrofachmärkte) bezogen sind. Gewisse Unschärfen sind daher auch hier unvermeidlich,<br />
da konkrete Umsatzzahlen pro Fläche nur bedingt zur Verfügung stehen. Diese Unschärfen sollen<br />
in einem weiteren Schritt gutachterlich korrigiert werden <strong>und</strong> zu einer angemessenen<br />
Entwicklungsdarstellung führen. Dabei wird auch der zentralörtliche Status <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>s vor dem<br />
Hintergr<strong>und</strong> der Gesamtversorgungs- <strong>und</strong> Konkurrenzsituation in der näheren Umgebung<br />
berücksichtigt.<br />
5.4 Bewertung des <strong>Einzelhandels</strong>standortes<br />
Die Bewertung des <strong>Einzelhandels</strong>standorts stützt sich auf <strong>die</strong> bereits genannten Zahlen. Aus<br />
<strong>die</strong>sen lässt sich <strong>die</strong> <strong>Einzelhandels</strong>zentralität ermitteln. Sie gibt <strong>die</strong> Bedeutung des Standortes <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> Versorgung der Bevölkerung an, stellt aber nur einen statistischen Vergleichswert dar, der<br />
verschiedene Standortgemeinden in Abhängigkeit von ihrem Einzugsbereich <strong>und</strong> ihrer eigenen<br />
Bevölkerungszahl vergleichbar macht.<br />
Aus den vorliegenden Daten ergibt sich <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> eine Kennziffer <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
<strong>Einzelhandels</strong>zentralität von 94, bezogen auf alle Angebote im gesamten zugr<strong>und</strong>e gelegten<br />
Einzugsbereich <strong>und</strong> <strong>die</strong> reine Bevölkerungszahl der <strong>Stadt</strong>. Dies bedeutet, dass der Standort<br />
volkswirtschaftlich keine Anziehungskraft über <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>grenzen hinaus erfährt. Das entspricht<br />
jedoch nicht den Vorgaben zur Versorgung eines Nahbereiches. Hier sollte zumindest zur<br />
Versorgung der eigenen VG eine Kennziffer erreicht werden, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Unterversorgung in den<br />
Ortsgemeinden der VG abfangen kann. Demnach wären <strong>die</strong> Umsätze gleichzusetzen mit der<br />
Kaufkraft von 6 % weniger Einwohnern, als derzeit in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> leben. Hieraus ergibt sich eine<br />
Zahl von 8.337 Einwohnern. Im zugewiesenen Nahbereich leben allerdings bereits 12.843<br />
Personen. Bei einer Gegenüberstellung der potenziellen Kaufkraft <strong>und</strong> des tatsächlich errechneten<br />
Umsatzes wird daher ein anderes Ergebnis erkennbar. Unter Hinzurechnung der Umsätze aller<br />
Angebote in der gesamten VG <strong>und</strong> bei Berücksichtigung der insgesamt anstehenden Kaufkraft<br />
ergibt sich hier eine Zentralität von 66.<br />
Kaufkraft im<br />
Untersuchungsgebiet<br />
in Mio. €<br />
Umsatz nach<br />
Flächenproduktivität<br />
in Mio. €<br />
Ungeb<strong>und</strong>ene Kaufkraft <strong>und</strong> Abfluss<br />
in andere Zentren<br />
Tabelle 9:<br />
68,1 44,9 23,1 Mio. € 33,9 %<br />
Kaufkraftabfluss<br />
(Quelle: eigene Berechnungen)<br />
Es wird deutlich, dass das Angebot im Einzugsbereich größtenteils im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>s<br />
gebündelt ist. Hierbei ist wesentlich, dass sich der Großteil der Angebote auf den <strong>Stadt</strong>teil<br />
Niederbreisig mit seinen Nahversorgungsstandorten verteilt.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 37<br />
<strong>Entwurf</strong>
6 STÄDTEBAULICHE SITUATION DES EINZELHANDELS<br />
Die städtebaulichen Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Einzelhandels</strong>steuerung <strong>und</strong> -entwicklung<br />
betreffen <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> als zentralen Ort. Die Ortsgemeinden der VG sind hinsichtlich der<br />
städtebaulichen Struktur <strong>und</strong> des <strong>Einzelhandels</strong>angebotes nicht detailliert zu untersuchen.<br />
Zu den städtebaulichen Rahmenbedingungen zählen neben den topografischen <strong>und</strong> natürlichen<br />
Vorgaben <strong>und</strong> Grenzen auch <strong>die</strong> durch Planung <strong>und</strong> Nutzung definierten Realisierungsmöglichkeiten<br />
in den einzelnen Entwicklungs- <strong>und</strong> Bestandslagen des <strong>Stadt</strong>gebietes.<br />
Es geht folglich darum, <strong>die</strong> Ergebnisse aus Berechnungen <strong>und</strong> Analysen auf <strong>die</strong> städtebauliche<br />
Situation zu projizieren <strong>und</strong> dadurch Entwicklungsmöglichkeiten zu identifizieren, <strong>die</strong> allein auf<br />
Gr<strong>und</strong>lage des Zahlenwerks nicht erkennbar wären.<br />
6.1 Städtebauliche Rahmenbedingungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong><br />
6.1.1 Allgemeines<br />
Wichtige städtebauliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung können aus der<br />
gegebenen Lage der <strong>Stadt</strong> hergeleitet werden. Das <strong>Stadt</strong>gebiet ist topografisch bewegt, was auch<br />
<strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>entwicklung in der Vergangenheit <strong>und</strong> zukünftig maßgeblich beeinflusst <strong>und</strong> lenkt. Neu zu<br />
erschließende Flächen entwickeln sich meist an den <strong>für</strong> <strong>die</strong> vorgesehene Nutzung günstig<br />
gelegenen Standorten. So muss <strong>für</strong> größere Ansiedlungen nach geeigneten Flächen im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet gesucht werden, <strong>die</strong> aber auch in Abhängigkeit vom Sortiment dem städtebaulichen<br />
Integrationsgebot <strong>für</strong> den Einzelhandel nachkommen.<br />
Insgesamt ist <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> aufgeteilt in mehrere Lagen. Während das Zentrum r<strong>und</strong> um<br />
<strong>die</strong> Kreuzung Koblenzer Straße / Zehnerstraße, Bachstraße / Biergasse eine Konzentration<br />
kleinerer Fachgeschäft darstellt, befindet sich <strong>die</strong> Mehrzahl der maßgeblichen Nahversorger <strong>und</strong><br />
damit ein Großteil der Verkaufsflächen in den Randlagen der <strong>Stadt</strong>.<br />
Die Lage am Rheinufer <strong>und</strong> <strong>die</strong> bestehenden Verkehrsachsen, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> verlaufen<br />
(Bahnstrecke <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esstraße B 9) lassen nur wenige Flächenpotenziale <strong>für</strong> größere<br />
<strong>Einzelhandels</strong>unternehmen in der Kernstadt (Niederbreisig) erkennen. Da es nur wenige<br />
gewerbliche Ansiedlungen in der Innenstadt gab, sind auch solche vielerorts typische<br />
Potenzialflächen <strong>für</strong> neue Entwicklungen kaum vorhanden. Größere Flächenpotenziale bieten sich<br />
auf den ersten Blick zwar nicht, jedoch ist auf einige Bereiche hinzuweisen, <strong>die</strong> je nach dem Grad<br />
der städtebaulichen Integration als Potenziale auszumachen sein könnten.<br />
6.1.2 Städtebauliche Situation in Hauptgeschäftsbereichen<br />
Die Hauptgeschäftsbereiche bestehen aus der Geschäftslage in der Innenstadt <strong>und</strong> den<br />
Nahversorgern am nördlichen Ende der Zehnerstraße. Die Biergasse als Verbindung von der<br />
Zehnerstraße (B 9) zum Rheinufer stellt ist als Fußgängerzone ausgestaltet. Die Betriebe auf<br />
beiden Seiten der B 9 sind stark durch <strong>die</strong> Verkehrsmengen der B 9 beeinträchtigt. Dies zeigt sich<br />
insbesondere bei einem Querungsversuch der Straße. Hierzu befinden sich in der Innenstadt<br />
einige Querungshilfen in Form von Fußgängerunterführungen.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 38<br />
<strong>Entwurf</strong>
Abbildung 15:<br />
Zehnerstraße<br />
(Quelle: eigene Fotografie)<br />
Die Handelslage Zehnerstraße ist geprägt von den dort vorhandenen kleinen Fachgeschäften, <strong>die</strong><br />
oftmals noch inhabergeführt sind. Die bauliche Struktur lässt bei einer Straßenraumbreite von<br />
durchschnittlich r<strong>und</strong> 16 bis 26 m dennoch nur an wenigen Stellen Platz <strong>für</strong> eine einladende<br />
Nutzung der Ladenvorzonen sowie Freisitzbereiche. Die Fahrbahn nimmt hier eine dominierende<br />
Funktion ein. Der Parkplatz vor dem innerstädtischen Vollsortimenter wird zudem als<br />
multifunktionaler <strong>und</strong> gemischt verkehrlich genutzter Platz genutzt. Hier befinden sich auch<br />
Busstellplätze.<br />
Abbildung 16:<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 39<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
Zehnerstraße<br />
(Quelle: eigene Fotografie)<br />
Der zweite Hauptgeschäftsbereich bündelt zwei Discounter <strong>und</strong> einen Drogeriemarkt am<br />
nördlichen Ende der Zehnerstraße. Hierin ist der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Deckung der Nahversorgung<br />
konzentrierteste Bereich in der <strong>Stadt</strong> <strong>und</strong> der Verbandsgemeinde zu erkennen. Die städtebauliche
Struktur ist zweckorientiert, was eine gewerbegebietstypische Erscheinung mit sich bringt. Dabei<br />
ist <strong>die</strong> Ausrichtung der einzelnen Betriebe stets zum eigenen Parkplatz hin orientiert.<br />
6.1.3 Städtebauliche Situation in übrigen Lagen<br />
Die <strong>Einzelhandels</strong>angebote, <strong>die</strong> sich nicht innerhalb der Konzentration an der nördlichen<br />
Zehnerstraße <strong>und</strong> nicht innerhalb der erkennbaren Innenstadt befinden, sind diffus über das<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet verteilt.<br />
6.2 Bauplanungsrechtliche Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> vorgenannten Bereiche<br />
6.2.1 Flächennutzungsplan<br />
Der gültige Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> stellt <strong>die</strong> planungsrechtlich<br />
festgelegten Bereiche <strong>für</strong> den großflächigen Einzelhandel nicht mit Sondergebieten dar.<br />
Abbildung 17:<br />
Nutzungsmischung im <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
(Quelle: Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>, Stand Dezember 2005)<br />
Die bestehenden großflächigen Betriebe befinden sich in Mischbauflächen. Im Zuge weiterer<br />
Planungen ist <strong>die</strong>se Darstellung kritisch zu prüfen.<br />
6.2.2 Bebauungspläne<br />
Zur Untersuchung der bauplanungsrechtlichen Vorgaben <strong>für</strong> den Einzelhandel im <strong>Stadt</strong>gebiet sind<br />
<strong>die</strong> hier<strong>für</strong> eventuell zu beachtenden Bebauungspläne grob zu untersuchen. Dabei wird<br />
insbesondere auf <strong>die</strong> Zulässigkeit von <strong>Einzelhandels</strong>betrieben <strong>und</strong> eventuelle Einschränkungen<br />
geachtet. Wichtige überplante Gebiete sind Misch,- Kern- <strong>und</strong> Gewerbegebiete, <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 40<br />
<strong>Entwurf</strong>
Festsetzungen im Hinblick auf <strong>die</strong> Zulässigkeit von Einzelhandel nach den Vorgaben der BauNVO<br />
modifiziert werden können. Aber insbesondere <strong>die</strong> planungsrechtliche Festsetzung von<br />
Sondergebieten <strong>für</strong> den Einzelhandel ist im Sinne der städtebaulichen <strong>und</strong> gesamtstädtischen<br />
Steuerung relevant. Hierdurch werden regelmäßig Rahmenbedingungen geschaffen, <strong>die</strong> über eine<br />
nachträgliche Steuerung nur schwer verbessert oder korrigiert werden können.<br />
Für das <strong>Stadt</strong>gebiet existieren einige gültige Bebauungspläne, <strong>die</strong> teilweise auch im Hinblick auf<br />
<strong>die</strong> <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung interessant sein können. Diese sind zum Teil schon älter. Eine<br />
Steuerung ist hierbei nicht in allen vorhandenen Plänen vorgenommen worden. Zu den wichtigsten<br />
zählen <strong>die</strong> folgenden verbindlichen Bauleitpläne:<br />
Vorhabens- <strong>und</strong> Erschließungsplan „Adamsacht Nr. 2“<br />
Über den Plan wurde der Bau des dort befindlichen Discountmarktes vorbereitet. Dieser will<br />
heute erweitern. Entsprechend wurde bereits <strong>die</strong> Planung <strong>für</strong> das neu zu beurteilende<br />
Vorhaben eingeleitet. Derzeit stellt sich <strong>die</strong>ser Bereich noch als Mischgebiet dar. Die<br />
vorgenommene Feinsteuerung betrifft lediglich den Ausschluss von Vergnügungsstätten.<br />
<br />
Bebauungsplan „Vorn im Seifental“<br />
<strong>Einzelhandels</strong>betriebe werden nach der Klassifizierung der BauNVO nicht gesondert geführt.<br />
Daher gelten Sie in <strong>die</strong>sem Fall als Gewerbebetriebe aller Art <strong>und</strong> sind somit auch in<br />
Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebieten zulässig, sofern sie nicht unter <strong>die</strong> Voraussetzungen des<br />
§ 11 Abs. 3 BauNVO fallen. 24 Dies gilt prinzipiell auch <strong>für</strong> den genannten Bebauungsplan. Er<br />
setzt Industriegebiete fest, <strong>die</strong> keine Steuerung zum Einzelhandel aufweisen. Derzeit<br />
befinden sich dort keine <strong>Einzelhandels</strong>betriebe.<br />
<br />
Vorhaben- <strong>und</strong> Erschließungsplan „Rheinpark“<br />
Innerhalb des Plans befindet sich der Discounter Netto. Planungsrechtlich ist er über eine<br />
Mischgebietsausweisung gesichert.<br />
<br />
Bebauungsplan „Teilgebiet der Fluren 12, 13 <strong>und</strong> 14, 16. Änderung“<br />
Der Plan setzt Kerngebietsflächen fest in denen sich heute ein Discounter <strong>und</strong> ein<br />
Drogeriemarkt befinden.<br />
Es bleibt festzustellen, dass <strong>die</strong> Zulässigkeit von <strong>Einzelhandels</strong>betrieben generell im <strong>Stadt</strong>gebiet in<br />
den meisten Bauleitplänen nicht geregelt ist. Allerdings sind <strong>die</strong> bestehenden Regelungen nicht<br />
mehr mit den aktuellen Planungsvorgaben, den Zielen der Raumordnung oder der aktuellen<br />
Rechtsprechung vereinbar. In einigen Teilbereichen wird daher eine Anpassung der<br />
planungsrechtlichen Festsetzungen empfohlen, um <strong>die</strong> Zielsetzung des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Zentrenkonzept</strong>es planerisch steuern <strong>und</strong> damit umzusetzen zu können.<br />
6.3 Fazit der städtebaulichen Analyse<br />
Für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> gelten einige städtebauliche Vorgaben, <strong>die</strong> Einfluss auf künftige<br />
<strong>Einzelhandels</strong>entwicklungen haben. Dabei spielt insbesondere <strong>die</strong> planungsrechtliche Situation<br />
24<br />
vgl. Kuschnerus: Der standortgerechte Einzelhandel, RN 240 ff.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 41<br />
<strong>Entwurf</strong>
eine wichtige Rolle. Zu nennen sind hier vor allen Dingen <strong>die</strong> Festsetzungen verschiedener<br />
Bebauungspläne 25 .<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> als Gr<strong>und</strong>zentrum soll <strong>die</strong> ihr zugewiesene Funktion nachhaltig<br />
wahrnehmen. Dies gilt insbesondere im Lichte der in der Umgebung vorhandenen<br />
Konkurrenzstandorte <strong>und</strong> vor der sich stetig ändernden Landschaft des <strong>Einzelhandels</strong> <strong>und</strong> dessen<br />
Geschäftsmodellen, <strong>die</strong> auch eine sich verändernde K<strong>und</strong>ennachfrage mit sich bringen. Dem<br />
Motto „Handel ist Wandel“ muss auf planerischer Ebene begegnet werden, um <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> als<br />
Zentrum zu stärken <strong>und</strong> langfristig attraktiv <strong>für</strong> K<strong>und</strong>en zu halten – was eine gewisse offene<br />
Entwicklungsmöglichkeit des Marktes bedingt – <strong>und</strong> gleichzeitig einen Rahmen zu setzen, der <strong>die</strong><br />
<strong>Stadt</strong> selbst nicht übermäßig belastet, so dass sie ihre Rolle in der Region voll ausfüllen kann.<br />
25<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 42<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
Die getroffenen Festsetzungen sind aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach heutigen Maßstäben teilweise nicht mehr<br />
rechtssicher, da sie nicht den aktuellen Anforderungen des Planungsrechts <strong>und</strong> der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. So<br />
wurden in bestimmten Bereichen Festsetzungen getroffen, deren Rechtssicherheit klar angezweifelt werden muss. Außerdem<br />
entsprechen <strong>die</strong> tatsächlichen Ansiedlungen oftmals nicht den Festsetzungen der betreffenden Pläne. Das betrifft insbesondere<br />
<strong>die</strong> Unterscheidung zwischen groß- <strong>und</strong> kleinflächigen Betrieben.<br />
In <strong>die</strong>sem Zusammenhang ist dringend anzuraten, <strong>die</strong> vorhandenen Bebauungspläne insgesamt nochmals im Detail auf solche<br />
Schwachstellen oder Lücken hin zu analysieren <strong>und</strong> <strong>die</strong>se in Änderungs- oder Ergänzungsverfahren anzupassen.
7 GUTACHTERLICHE AUSWERTUNG<br />
7.1 Zahlenwerk<br />
Zunächst ein kurzer Überblick über das bisherige Zahlenwerk:<br />
• Einwohner <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> 8.869<br />
Verbandsgemeinde 12.843<br />
• Kaufkraftindex der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> 97,9<br />
• <strong>Einzelhandels</strong>relevante Kaufkraft Nahversorgung 2.537 € / Person / a<br />
sonstige Versorgung 2.762 € / Person / a<br />
• Kaufkraft Nahversorgung 32,6 Mio. €<br />
Mittelbereichsversorgung 35,5 Mio. €<br />
• Verkaufsfläche nur <strong>Stadt</strong>gebiet kurzfristiger Bedarf 5.120 m²<br />
mittelfristiger Bedarf 4.845 m²<br />
• Verkaufsfläche übrige VG kurzfristiger Bedarf 130 m²<br />
mittelfristiger Bedarf 0 m²<br />
• Verkaufsfläche / Einwohner <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> 1,12 m²<br />
Verbandsgemeinde gesamt 0,79 m²<br />
• <strong>Einzelhandels</strong>zentralität <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> 94<br />
Verbandsgemeinde 66<br />
7.2 Absatzwirtschaftliche Entwicklungsspielräume, Potenziale <strong>und</strong> Restriktionen<br />
Die erhobenen Zahlen stützen sich auf derzeit bekannte Nutzungen <strong>und</strong> <strong>die</strong> hier vorhandenen<br />
Sortimente einzelner Warengruppen. Um aus <strong>die</strong>sen Zahlen eine gutachterliche Einschätzung der<br />
Situation ableiten zu können, müssen jedoch einige Korrekturen aufgr<strong>und</strong> der tatsächlichen<br />
Anbieterstruktur vorgenommen werden. Diese berücksichtigen - wie bereits erläutert - eine<br />
Abweichung des theoretischen Zahlenwerks von der realen Situation, aufgr<strong>und</strong> von Besonderheiten<br />
des Warenangebotes <strong>und</strong> bestimmter örtlicher Faktoren.<br />
Die folgende Tabelle zeigt zunächst <strong>die</strong> aus der Kaufkraftbindungsquote ermittelten Werte <strong>für</strong> den<br />
Kaufkraftab- bzw. -zufluss in % <strong>und</strong> in Mio. €. Zu beachtende örtliche Besonderheiten werden im<br />
Anschluss beschrieben.<br />
Zu beachten ist, dass eine 100 %-ige Deckung des Bedarfs im Einzugsbereich nicht in allen<br />
Warengruppen erreicht werden kann <strong>und</strong> soll. Beispielsweise werden bestimmte Sortimente eher<br />
in Fachmärkten, <strong>die</strong> typischerweise in größeren Orten <strong>und</strong> faktischen Mittelzentren angesiedelt<br />
werden, vorgehalten. Auch andere Versorgungsmöglichkeiten, wie etwa Online-Shopping, Tele-<br />
Shopping u.Ä., <strong>die</strong> gerade im Elektronikbereich einen immer größeren Stellenwert einnehmen,<br />
führen dazu, dass eine vollständige Bedarfsdeckung vor Ort in einigen Sortimenten als eher<br />
unrealistisch angenommen werden kann.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 43<br />
<strong>Entwurf</strong>
Warengruppe<br />
Kaufkraftbindungsquote<br />
in %<br />
Kaufkraftab- <strong>und</strong><br />
-zufluss<br />
in %<br />
Kaufkraftab- <strong>und</strong>zufluss<br />
in Mio. €<br />
Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel 95,5 -4,5 -1,2<br />
Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Körperpflege 98,3 -1,7 -0,1<br />
Baumarktspezifische Waren 9,0 -91,0 -6,7<br />
Bekleidung 71,4 -28,6 -1,7<br />
Einrichtungsbedarf 68,1 -31,9 -1,8<br />
Bücher / Schreibwaren 10,4 -89,6 -2,5<br />
Unterhaltungselektronik <strong>und</strong><br />
elektronische Me<strong>die</strong>n<br />
51,7 -48,3 -1,2<br />
Elektrohaushaltsgeräte / Leuchten 38,3 -61,7 -1,3<br />
Spielwaren / Hobbys 27,4 -72,6 -1,1<br />
Foto / Optik 27,5 -72,5 -1,1<br />
Schuhe / Lederwaren 21,8 -78,2 -1,1<br />
Informationstechnologie 31,9 -68,1 -0,9<br />
Sport / Camping 0,0 -100,0 -1,3<br />
Glas-Porzellan-Keramik 46,3 -53,7 -0,5<br />
Uhren / Schmuck 58,7 -41,3 -0,3<br />
Telekommunikation 44,5 -55,5 -0,2<br />
Baby-/ Kinderartikel 0,0 -100,0 -0,2<br />
-23,1<br />
Tabelle 10:<br />
8,0<br />
7,0<br />
6,0<br />
5,0<br />
4,0<br />
3,0<br />
2,0<br />
1,0<br />
0,0<br />
-1,0<br />
-2,0<br />
Kaufkraftab- <strong>und</strong> -zuflüsse im Einzugsbereich<br />
(Quelle: eigene Berechnungen)<br />
Abbildung 18:<br />
Umsatzpotenziale der einzelnen Warengruppen in Mio. € im Vergleich<br />
(Quelle: eigene Darstellung)<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 44<br />
<strong>Entwurf</strong>
7.2.1 Nahversorgung<br />
Die Deckung der wohnortnahen Nahversorgung ist Aufgabe der einzelnen Gemeinden, deren<br />
Versorgungsnetz nach Kräften auszubauen ist. Eine weitergehende Schließung von Lücken im<br />
Nahversorgungsangebot unterliegt dem Gr<strong>und</strong>zentrum <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>. Entsprechend des<br />
gr<strong>und</strong>zentralen Status kann eine Vollversorgung von bis zu 100 % Kaufkraftbindung <strong>und</strong> in<br />
verträglichen Fällen auch darüber hinaus angestrebt werden.<br />
<br />
Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel<br />
Der Bereich „Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel“ liegt mit einer Kaufkraftbindungsquote von 95,5 % in<br />
etwa im Bereich der Vollversorgung. Derzeit fließen den Betrieben in der <strong>Stadt</strong> etwa 1,2 Mio. € ab.<br />
Das bedeutet, dass <strong>die</strong> Nahversorgung durch <strong>die</strong> bestehenden Betriebe generell gesichert ist. In<br />
der Örtlichkeit lässt sich ein Verkaufsflächendefizit von 202 m² errechnen. Hier ist aber <strong>die</strong> sich<br />
ständig wandelnde Handelswelt zu berücksichtigen. Aus verschiedenen Gründen, <strong>die</strong> nicht stets<br />
mit einer Vergrößerung des Warenangebotes <strong>und</strong> damit mit mehr Umsatz verb<strong>und</strong>en sind, ist <strong>die</strong><br />
Erweiterung bestehender Betriebe aus der derzeitigen Versorgungsstruktur <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>s heraus<br />
noch zu ermöglichen. Hierdurch wird vielfach nicht mehr Kaufkraft in <strong>die</strong> Zentren gezogen.<br />
Vielmehr wird den Wünschen von Verbrauchern, einer geringeren Lagerhaltung oder einer<br />
besseren Präsentation der Waren entsprechend eine Erweiterung bestimmter Betriebstypen<br />
notwendig werden. Die alleinige Existenz oder das Fehlen bestimmter Betriebe können Einfluss<br />
auf <strong>die</strong> Kaufkraftbindung haben, weniger aber <strong>die</strong> Verkaufsflächengröße selbst.<br />
Das errechnete Potenzial <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verkaufsflächenentwicklung kann gutachterlich nicht genau in<br />
<strong>die</strong>sem Maß bestätigt werden. Die Unterbringung von insgesamt r<strong>und</strong> 1.000 m² Verkaufsfläche<br />
wird als verträglich <strong>und</strong> tragfähig eingestuft, wobei hierdurch vorrangig Erweiterungen bestehender<br />
Angebote ins Auge zu fassen sind. Aus der Realisierung des aufgezeigten Potenzials ergäbe sich<br />
voraussichtlich unter der Annahme, dass <strong>die</strong> Flächenproduktivitäten der zu erweiternden Betriebe<br />
linear mit der Verkaufsfläche ansteigt, eine Überschreitung der Kaufkraftbindungsquote von 100 %,<br />
<strong>die</strong> als Idealfall zu sehen ist. Das Potenzial ist in <strong>die</strong>sem Zusammenhang daher durch geeignete<br />
Nachweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweils anstehenden Vorhaben betriebswirtschaftlich zu prüfen. Hieraus dürfen<br />
keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> oder<br />
umliegender Handelsstandorte zu erwarten sein. Daher ist eine Einzelfallprüfung auf Gr<strong>und</strong>lage<br />
der gr<strong>und</strong>sätzlich volkswirtschaftlich empfehlenswerten Entwicklungsaussagen <strong>die</strong>ses Konzeptes<br />
notwendig. Auch <strong>die</strong> Beurteilung der möglichen Umsatzeinflüsse auf bereits bestehende<br />
Konkurrenzbetriebe muss in <strong>die</strong>sem Zusammenhang erfolgen. Des Weiteren sind Aussagen<br />
darüber zu treffen, wie sich <strong>die</strong> Umsatzumverteilung auf <strong>die</strong> Bindungsquote in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong><br />
auswirkt, da sowohl innen- als auch außenwirksame Effekte zu bewerten sind.<br />
<br />
Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Körperpflege<br />
Im Hinblick auf das Sortiment „Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Körperpflege“ wurden im Zuge der vorliegenden<br />
Untersuchung alle Betriebe berücksichtigt, <strong>die</strong> Angebote aus <strong>die</strong>ser Warengruppe führen. Dazu<br />
zählen auch <strong>die</strong> Discounter <strong>und</strong> Lebensmitteleinzelhändler im Einzugsbereich, <strong>die</strong> in ihrem<br />
Sortiment einen bestimmten Anteil an Produkten aus <strong>die</strong>ser Warengruppe anbieten. Des Weiteren<br />
zählen hierzu auch Apotheken, <strong>die</strong> i.d.R. zwar nur über eine kleine Verkaufsfläche verfügen, da<strong>für</strong><br />
aber eine überdurchschnittliche Flächenproduktivität aufweisen.<br />
Mit einem Kaufkraftabfluss von derzeit 1,7 % oder 0,1 Mio. € kann von einer ausgewogenen<br />
Versorgung der Bevölkerung ausgegangen werden. Aus der Kaufkraftbindung resultiert, dass ein<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 45<br />
<strong>Entwurf</strong>
Verkaufsflächenpotenzial in Höhe von 15 m 2 festzustellen ist. Auch <strong>die</strong>ser Wert kann gutachterlich<br />
nicht voll bestätigt werden. Es ist als verträglich anzunehmen, dass eine Erweiterung der<br />
Gesamtverkaufsfläche in <strong>die</strong>ser Warengruppe von etwa 250 m² realisierbar ist. Dieses Potenzial ist<br />
bei einer potenziellen Bindungsquote von etwa 125 % alleine nicht geeignet eine negative<br />
Auswirkung auf <strong>die</strong> zentralen Versorgungsbereiche der <strong>Stadt</strong> selbst oder eines umliegenden<br />
Zentrums auszuüben. Zugleich ist eine Ansiedlung eines weiteren Drogeriemarktes in <strong>die</strong>ser<br />
Größenordnung eher unwahrscheinlich. Daher ist das Potenzial vor allem in Erweiterungen<br />
bestehender Angebote oder der Nachnutzung von leer stehenden Ladenlokalen in der Innenstadt<br />
zu sehen. Zwar gab es auch in der Innenstadt von <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> vor kurzem Verkaufsflächenverluste<br />
in <strong>die</strong>ser Warengruppe. Das resultiert allerdings nicht aus der mangelnden Möglichkeit Umsätze zu<br />
erzielen, sondern vielmehr aus der Tatsache, dass betriebswirtschaftliche Probleme zur Schieflage<br />
des Schlecker-Konzerns führten. Für ähnliche Entwicklungen, <strong>die</strong> zukünftig eintreten könnten,<br />
kann an <strong>die</strong>ser Stelle keine Aussage getroffen werden. Auch <strong>die</strong> Erweiterung von Vollsortimentern<br />
oder Discountern löst oftmals Verkaufsflächenvergrößerungen im Bereich der Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong><br />
Körperpflege aus. Daher ist rechnerisch auch <strong>die</strong>se Erweiterung im Einzelfall über <strong>die</strong><br />
Ausschöpfung eines geringen Potenzials nachzuweisen. Da eine Deckelung von Verkaufsflächen<br />
nicht bei einer Bindung der vorhandenen Kaufkraft zu 100 % sondern an dem unterbleibenden<br />
Auslösen von negativen Auswirkungen nach Z 60 des LEP IV zu orientieren ist, ist <strong>die</strong> geringe<br />
Zuschreibung von potenziellen Verkaufsflächen <strong>für</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> als Stärkung des Standortes zu<br />
verstehen. Auswirkungen von einzelnen Vorhaben sind demnach <strong>für</strong> den Einzelfall nachzuweisen.<br />
7.2.2 Weitere Versorgung<br />
Die weitergehende Versorgung der Bevölkerung obliegt der <strong>Stadt</strong> <strong>für</strong> den Bereich der VG nur bis<br />
zu einem Gr<strong>und</strong>versorgungsniveau. Weitere Angebote bleiben gr<strong>und</strong>sätzlich dem Mittelzentrum<br />
vorbehalten. Für konkrete Vorhaben <strong>und</strong> begründete Einzelfälle sind auch Entwicklungen im<br />
Gr<strong>und</strong>zentrum denkbar. Die Erforderlichkeit entsprechender Planverfahren ist zu beachten.<br />
<br />
Baumarktspezifische Waren<br />
In <strong>die</strong>sem Bereich fließt derzeit eine Summe von etwa 6,7 Mio. € vom Standort <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> ab,<br />
was zu einer Bindungsquote von nur 9,0 % führt. Hieraus ergibt sich ein Verkaufsflächenpotenzial<br />
von rechnerisch 5.160 m² <strong>für</strong> Neuansiedlungen oder Erweiterungen.<br />
Zwar ist hier von mittelbereichsrelevanten Sortimenten auszugehen. Eine Erweiterung des<br />
Sortiments kann aber bedenkenlos ermöglicht werden. Ebenso wäre auch <strong>die</strong> Neuerrichtung<br />
entsprechender Angebote denkbar. Klar ist allerdings auch, dass <strong>die</strong> Konkurrenz in den<br />
umliegenden Zentren eine tragfähige Ansiedlung erschweren kann. So existieren in den<br />
umliegenden Zentren bereits größere Baumärkte. Diese Konkurrenzstandorte sind bei einer<br />
Definition <strong>für</strong> ein weiteres Potenzial zwar zu berücksichtigen, jedoch können auch <strong>die</strong>se <strong>die</strong><br />
Nachfrage im eigenen Mittelbereich unter Umständen nicht decken, so dass eine generelle<br />
Unterdeckung der Nachfrage durch <strong>die</strong> vorhandenen Angebote in einem kleinen regionalen Ansatz<br />
geprüft werden müsste. Die Angebote in Andernach lassen unter Berücksichtigung des der <strong>Stadt</strong><br />
zugeordneten Mittelbereichs, wozu <strong>die</strong> Verbandsgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> gehört, eine nicht<br />
ausreichende Deckung des Bedarfs erwarten. Gleichwohl befinden sich in direkter räumlicher<br />
Nähe in Sinzig bereits <strong>die</strong> nächsten Angebote <strong>die</strong>ser Warengruppe. Dieser Ansatz zeigt, dass <strong>die</strong><br />
Steuerung solcher <strong>Einzelhandels</strong>nutzungen nicht losgelöst von einer ersten Abschätzung zu den<br />
Auswirkungen auf benachbarte Zentren möglich ist.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 46<br />
<strong>Entwurf</strong>
Eine Verkaufsflächenerweiterung von ca. 4.000 m² sollte <strong>für</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> freigestellt werden. Diese<br />
sollte allerdings auf das Nutzungskonzept <strong>und</strong> <strong>die</strong> Sortimentsstruktur abgestimmt sein. Zu<br />
bedenken ist auch, dass <strong>die</strong> Struktur der Baumärkte von den kleinen Anbietern zu den großen<br />
Märkten wechselt, da betriebswirtschaftliche Zwänge <strong>und</strong> <strong>die</strong> Nachfrage der K<strong>und</strong>en eine große<br />
Auswahl <strong>und</strong> damit einen höheren Flächenbedarf voraussetzen. Eine geeignete Struktur<br />
entsprechender Angebote ist insofern nicht nur an den Einzugsbereichen der Regional- <strong>und</strong><br />
Landesplanung sondern auch an der Erreichbarkeit einzelner Standorte zu orientieren. Für<br />
konkrete Vorhaben ist also eine regionale Verträglichkeit nachzuweisen. Es genügt nicht alleine<br />
auf <strong>die</strong> freien Potenziale des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>es abzustellen.<br />
<br />
Bekleidung<br />
Die Struktur in der Warengruppe „Bekleidung“ ist im <strong>Stadt</strong>gebiet bereits gut durchmischt. Es ist<br />
aber dennoch eine leichte Unterdeckung des Bedarfs festzustellen. Die Kaufkraftbindungsquote<br />
beträgt derzeit 71,4 %, so dass sich <strong>für</strong> den Standort ein rechnerischer Kaufkraftabfluss von<br />
umgerechnet etwa 1,7 Mio. € ergibt. Dies entspricht einem Verkaufsflächenpotenzial von 562 m 2 .<br />
Aus gutachtlicher Sicht sind <strong>die</strong> Ansiedlung kleinerer Betriebe in der unmittelbaren Innenstadt<br />
sowie <strong>die</strong> Deckung des Bedarfs an Bekleidungsartikeln aus unterschiedlichen Preissegmenten<br />
aktiv zu fördern, um eine ausgewogene Angebotsvielfalt vorhalten zu können. Dies ist auch vor<br />
dem Hintergr<strong>und</strong> der touristischen Ausrichtung der <strong>Stadt</strong> in den Sommermonaten zu sehen. In <strong>Bad</strong><br />
<strong>Breisig</strong> existieren derzeit weitgehend inhabergeführte Betriebe in der Innenstadt. Diese Struktur gilt<br />
es zu fördern <strong>und</strong> gleichzeitig <strong>die</strong> Ansiedlung neuer Angebote oder den Ausbau bestehender<br />
Angebote zu steuern, um den K<strong>und</strong>enwünschen entsprechend nachkommen zu können <strong>und</strong> alle<br />
Einkommensstufen vor Ort zu be<strong>die</strong>nen. Aus <strong>die</strong>sem Gr<strong>und</strong> ist hier ein Anhaltswert <strong>für</strong> ein weiteres<br />
Potenzial von etwa 500 m² Verkaufsfläche zu benennen, welches vorrangig in der Innenstadt zu<br />
realisieren sein sollte.<br />
<br />
Einrichtungsbedarf<br />
Im Bereich der Warengruppe „Einrichtungsbedarf“ werden vom vorhandenen Potenzial etwa<br />
68,1 % am Standort geb<strong>und</strong>en. Dies führt zu einem Kaufkraftabfluss von r<strong>und</strong> 1,8 Mio. € <strong>und</strong> ergibt<br />
bei der zugr<strong>und</strong>e gelegten Flächenproduktivität ein Verkaufsflächenpotenzial von 734 m 2 .<br />
Insgesamt werden damit 31,9 % der möglichen Kaufkraft derzeit nicht in der <strong>Stadt</strong> / Verbandsgemeinde<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> geb<strong>und</strong>en.<br />
Unter Berücksichtigung des gr<strong>und</strong>zentralen Status scheint ein Verkaufsflächenpotenzial von ca.<br />
350 m² <strong>für</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> angemessen zu sein. Hierdurch kann <strong>die</strong> betriebsbedingte Erweiterung<br />
bestehender Betriebe möglich werden. Gleichzeitig verbleibt ein ausreichend großes Potenzial <strong>für</strong><br />
das Mittelzentrum.<br />
<br />
Bücher / Schreibwaren<br />
Bücher <strong>und</strong> Schreibwaren können als eigenständige Warengruppe nur unter Berücksichtigung der<br />
tatsächlichen Angebotsstrukturen realistisch erfasst <strong>und</strong> bewertet werden. So werden entsprechende<br />
(Teil-) Sortimente auch in allen Supermärkten, Warenhäusern, Discountern, Kiosken,<br />
Tankstellen <strong>und</strong> in weiteren Betrieben als Randsortiment angeboten, was tatsächlich zu einer<br />
deutlich höheren Kaufkraftabschöpfung führt, als es <strong>die</strong> rechnerisch ermittelten Werte vermuten<br />
lassen. Die Kaufkraftbindungsquote von 10,4 % <strong>und</strong> das sich hieraus ergebende endogene<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 47<br />
<strong>Entwurf</strong>
Potenzial von 2,5 Mio. € bzw. 592 m 2 Verkaufsfläche kann daher nicht als absolute Kenngröße<br />
herangezogen werden.<br />
Geht man von einem tatsächlichen Bedarf von maximal 200 m 2 aus so lässt sich hieraus durchaus<br />
<strong>die</strong> Erweiterung bestehender Angebote oder ein neuer Anbieter in der Innenstadt ableiten.<br />
Da in <strong>die</strong>ser Warengruppe der Vertrieb <strong>und</strong> das Bestellen über das Internet wichtige zu<br />
beachtende Faktoren sind, kann der Ausbau <strong>die</strong>ses Sortimentes nur unter gleichzeitiger<br />
Bewerbung des örtlichen Angebotes funktionieren. Hier ist <strong>die</strong> Form des Marketings über eine<br />
eigene Internetseite der Betriebe hilfreich. Zu berücksichtigen ist auch <strong>die</strong> Angebotsvielfalt in der<br />
Warengruppe. Eine differenziertere Nachfrageanalyse wäre hier aber notwendig, um genauere<br />
Aussagen machen zu können, was in erster Linie auf <strong>die</strong> Tragfähigkeit eines zusätzlichen<br />
Betriebes <strong>und</strong> weniger auf dessen Verträglichkeit abzielt.<br />
<br />
Unterhaltungselektronik <strong>und</strong> elektronische Me<strong>die</strong>n<br />
Die Warengruppe Unterhaltungselektronik <strong>und</strong> elektronische Me<strong>die</strong>n weist eine besondere<br />
Charakteristik auf, denn neben den elektronischen Geräten zählen hierzu auch Zubehörartikel <strong>und</strong><br />
Me<strong>die</strong>n. Diese werden jedoch auch in den unterschiedlichsten <strong>Einzelhandels</strong>betrieben als Teil des<br />
dortigen Sortiments angeboten. So ist beispielsweise der Verkauf von DVD’s <strong>und</strong> CD‘s bei<br />
Discountern <strong>und</strong> Lebensmitteleinzelhändlern, Warenhäusern <strong>und</strong> Drogeriemärkten heute bereits<br />
Standard, wenn auch nur als Randsortiment. Insofern muss zwischen den Me<strong>die</strong>n <strong>und</strong> den<br />
eigentlichen Geräten genauer unterschieden werden, um ein realistisches Gesamtbild der<br />
tatsächlichen Angebotsstruktur zu erhalten.<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet sowie der Verbandsgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> befinden sich neben kleineren<br />
Fachanbietern auch einige sonstige Einzelhändler, <strong>die</strong> Me<strong>die</strong>n im Randsortiment führen. Daher<br />
kann davon ausgegangen werden, dass zumindest <strong>die</strong>ses Angebot im Einzugsbereich teilweise<br />
gedeckt ist. Es ist dabei zu beachten, dass eine gewisse Tiefe des Angebotes, <strong>die</strong> zur<br />
vollständigen Befriedigung der Nachfrage erforderlich wäre, sicherlich durch <strong>die</strong> vorhandenen<br />
Strukturen nicht erreicht wird. Diese Versorgung findet jedoch zunehmend über das Internet <strong>und</strong><br />
<strong>die</strong> größeren Betriebe in Mittel- <strong>und</strong> Oberzentren statt.<br />
Schwieriger ist <strong>die</strong> Beurteilung des Angebotes von Waren der Unterhaltungselektronik. Diese<br />
Geräte werden außer im Fachhandel auch in jedem Discounter <strong>und</strong> Vollsortimenter als<br />
Aktionsware in regelmäßigen Abständen gehandelt. Dadurch entsteht eine durchaus<br />
nennenswerte Konkurrenz zu Fachgeschäften, <strong>die</strong> kaum quantifiziert werden kann, aber dennoch<br />
nicht unterschätzt werden darf. Der zusätzliche Bedarf an solchen Waren, bei einer ermittelten<br />
Kaufkraftbindungsquote von 51,7 % <strong>und</strong> einem noch offenen Potenzial von 1,2 Mio. € bzw. 280 m 2<br />
Verkaufsfläche, ist vergleichsweise niedrig. Zu begründen ist <strong>die</strong>s durch den bestehenden<br />
kleineren Elektronikmarkt in Niederbreisig. Für weitere Entwicklungen ist auch hier zu beachten,<br />
dass der Online-Handel <strong>und</strong> <strong>die</strong> Angebote in den umliegenden Zentren eine starke Konkurrenz<br />
darstellen, <strong>die</strong> eine tragfähige Entwicklung in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> erschweren können. Es wird daher<br />
deutlich, dass eine proaktive Ausweisung von neuen Flächen auf eine Größe von ca. 150 m² zu<br />
beschränken wäre. Kombinierte Angebote mit Sortimenten aus anderen Warengruppen stellen<br />
zudem eine gute Möglichkeit dar, aus mehreren Warengruppen einen angemessenen Anteil der<br />
Kaufkraft vor Ort zu binden. Bestehenden Betrieben sollte <strong>die</strong> Möglichkeit eingeräumt werden,<br />
Erweiterungen vorzunehmen.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 48<br />
<strong>Entwurf</strong>
Elektrohaushaltsgeräte / Leuchten<br />
In <strong>die</strong>ser Warengruppe werden derzeit etwa 38,3 % der Kaufkraft geb<strong>und</strong>en. Das entspricht einem<br />
ungeb<strong>und</strong>enen Potenzial von 1,3 Mio. € <strong>und</strong> lässt ein Verkaufsflächenpotenzial von 531 m²<br />
erwarten. Die bestehenden Angebote sind dabei in der <strong>Stadt</strong> verteilt vorzufinden.<br />
Zusätzliche Ansiedlungen oder Erweiterungen in <strong>die</strong>sem Sortiment sind sinnvoll, um <strong>die</strong><br />
Angebotsvielfalt <strong>und</strong> damit <strong>die</strong> Auswahl <strong>für</strong> den K<strong>und</strong>en auszubauen. Die Kaufkraft wandert<br />
teilweise in umliegende Zentren ab. Auch hier ist der Online-Handel zu beachten. Empfohlen wird<br />
ein zu realisierendes Potenzial von etwa 200 m² Verkaufsfläche. Damit lässt sich ohne eine zu<br />
starke Konkurrenzsituation aufzubauen eine Verdichtung des Angebotes in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> erreichen.<br />
Auch hier ist in Kombination mit weiteren Angeboten eine größere Gesamtverkaufsfläche denkbar<br />
(Elektrofachmarkt).<br />
<br />
Spielwaren / Hobby<br />
Das Angebot der Warengruppe „Spielwaren / Hobby“ ist in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> mit einer Bindungsquote<br />
von 27,4 % <strong>und</strong> damit einem rechnerischen Kaufkraftabfluss von 1,1 Mio. € nicht stark<br />
repräsentiert. Es wären theoretisch noch 398 m² Verkaufsfläche realisierbar.<br />
Die Bindung in <strong>die</strong>ser Warengruppe lässt nicht darauf schließen, dass alle Angebote, <strong>die</strong> in <strong>die</strong>ser<br />
Warengruppe zusammengefasst sind, auch vor Ort vorhanden sind. Außerdem ist auch hier<br />
wieder <strong>die</strong> zentralörtliche Bedeutung zu beachten. Es kann ein Verkaufsflächenpotenzial von etwa<br />
150 m² vorgeschlagen werden, das eine Entwicklung ermöglicht, <strong>die</strong> tragfähig <strong>und</strong> verträglich sein<br />
kann.<br />
<br />
Foto / Optik<br />
Ein vergleichsweise typischer Wert wird mit einer Bindungsquote von 27,5 % Kaufkraft <strong>und</strong> damit<br />
einem Kaufkraftabfluss von 1,1 Mio. € erzielt. Das entspricht einem Verkaufsflächenpotenzial von<br />
264 m².<br />
Da <strong>die</strong>se Warengruppe auch alle Optiker-Leistungen <strong>und</strong> Hörgeräte-Akustiker beinhaltet, wird<br />
hierdurch <strong>die</strong> Bilanz leicht verschoben. Allerdings gehört <strong>die</strong>se Warengruppe auch zu den<br />
Angeboten, <strong>die</strong> größere Elektronikmärkte be<strong>die</strong>nen <strong>und</strong> somit vielfach im Oberzentrum vorhanden<br />
sind oder im Internet verkauft werden. Da es auf Gr<strong>und</strong> der Konkurrenz mit dem Internethandel<br />
<strong>und</strong> den Angeboten in Mittel- <strong>und</strong> Oberzentren nicht erstrebenswert erscheint das gesamte<br />
Potenzial in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> zu binden, wird aus gutachterlicher Sicht ein Potenzial von 100 m²<br />
Verkaufsfläche als verträglich angesehen. Damit könnte <strong>die</strong> Ansiedlung von kleineren Geschäften<br />
in der Innenstadt realisiert werden. Alternativ sind <strong>die</strong>se Angebote als Teil von kombinierten<br />
Betrieben mit Elektronik <strong>und</strong> Me<strong>die</strong>n vorstellbar.<br />
<br />
Schuhe / Lederwaren<br />
Das Angebot in <strong>die</strong>ser Warengruppe liegt mit einer Bindungsquote von 21,8 % <strong>und</strong> einem<br />
rechnerischen Kaufkraftabfluss von 1,1 Mio. € bei einem vergleichsweise niedrigen Wert. Es bleibt<br />
ein Verkaufsflächenpotenzial von 413 m² erkennbar.<br />
Aus gutachterlicher Sicht muss in <strong>die</strong>ser Warengruppe insgesamt ein Potenzial von etwa 400 m²<br />
eingeräumt werden. Zwar steht der <strong>Stadt</strong> als Gr<strong>und</strong>zentrum <strong>die</strong> flächendeckende Versorgung in<br />
<strong>die</strong>ser Warengruppe eigentlich nicht zu. Allerdings kann durch den Ausbau des Segments <strong>die</strong><br />
Attraktivität <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>s erhalten oder sogar gesteigert werden. Anzusetzen ist <strong>die</strong>ses Potenzial in<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 49<br />
<strong>Entwurf</strong>
erster Linie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erweiterung von bestehenden Läden oder <strong>die</strong> Ansiedlung kleinerer Flächen in<br />
der Innenstadt. Als nicht großflächiges Potenzial sind planungsrechtliche Schritte hier<strong>für</strong> nicht<br />
notwendig. Der Tourismus kann von einem Ausbau <strong>die</strong>ses Sortiments profitieren.<br />
<br />
Informationstechnologie<br />
Die Bindungsquote zeigt sich in <strong>die</strong>ser Warengruppe mit 31,9 %. Aus dem vorhandenen Potenzial<br />
fließen derzeit 0,9 Mio. € vom Standort ab. Es ergibt sich hieraus ein Verkaufsflächenpotenzial von<br />
214 m².<br />
Vor allem in <strong>die</strong>ser Warengruppe besteht im Online-Handel eine starke Konkurrenz zu dem<br />
niedergelassenen Einzelhandel. Daher sollte nicht zwingend eine Bindung von 100 % Kaufkraft<br />
angestrebt werden, was <strong>für</strong> Gr<strong>und</strong>zentren auch regelmäßig untypisch ist. Es ist zu erwarten, dass<br />
auch bei entsprechenden Angeboten in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> weiterhin Einkäufe über das Internet <strong>und</strong> in<br />
den umliegenden Mittel- <strong>und</strong> Oberzentren getätigt werden. Daher sollte eine obere<br />
Empfehlungsgrenze von etwa 100 m² an zusätzlicher Verkaufsfläche zunächst nicht überschritten<br />
werden. Auch hier handelt es sich um Angebote, <strong>die</strong> vorrangig in Kombination mit Sortimenten<br />
anderer Warengruppen angeboten werden. Dies kann aus gutachterlicher Sicht regelmäßig<br />
empfohlen werden, um den Standort in Gänze zu stärken <strong>und</strong> marktfähige Betriebe am<br />
Handelsstandort zu halten <strong>und</strong> zu entwickeln.<br />
<br />
Sport / Camping<br />
Eine Bindungsquote von 0,0 % in der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> zeigt an, dass entsprechende Angebote<br />
gänzlich fehlen. Ein typisches Sportangebot ist nicht vorhanden oder auf sehr kleinen Flächen in<br />
anderen Betrieben (z.B. Bekleidung) integriert. Es ergibt sich rechnerisch ein Kaufkraftabfluss von<br />
vollen 1,3 Mio. € <strong>und</strong> ein Verkaufsflächenpotenzial von 392 m².<br />
Zur Schließung der Lücken im <strong>Stadt</strong>gebiet ist eine Realisierung von etwa 150 m² Verkaufsfläche<br />
mit Sportartikeln empfehlenswert. Schwierig wird jedoch der Nachweis der Tragfähigkeit, da in den<br />
umliegenden Zentren teilweise große <strong>und</strong> aktive Betriebe <strong>die</strong>ses Segments vorhanden sind. Im<br />
Bereich der <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>er Innenstadt ist <strong>die</strong> Aufnahme von Sportartikeln insbesondere in<br />
Kombination mit Bekleidungsartikel denkbar<br />
<br />
Glas / Porzellan / Keramik<br />
Hier ist eine <strong>für</strong> ein Gr<strong>und</strong>zentrum angemessene Bindungsquote von 46,3 % festzustellen. Es<br />
fließen derzeit r<strong>und</strong> 0,5 Mio. € vom Standort ab. Rechnerisch ergeben sich demnach 302 m² an<br />
zusätzlicher Verkaufsfläche.<br />
Die Verkaufsfläche sollte mit einem Potenzial von r<strong>und</strong> 300 m² bestätigt werden. Dies ergibt sich<br />
vor allem aus dem Status der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> als Kurbad <strong>und</strong> der Tatsache, dass in <strong>die</strong>ser<br />
Warengruppe auch touristische Andenken <strong>und</strong> Geschenkartikel verborgen sind, deren Ausbau an<br />
attraktiven Standorten regelmäßig zu empfehlen ist.<br />
<br />
Uhren / Schmuck<br />
Die Warengruppe „Uhren / Schmuck“ weist mit einer Bindungsquote von derzeit 58,7 % einen<br />
Kaufkraftabfluss von 0,3 Mio. € <strong>und</strong> damit ein Verkaufsflächenpotenzial von 56 m² auf.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 50<br />
<strong>Entwurf</strong>
Hier handelt es sich um einen <strong>für</strong> ein Gr<strong>und</strong>zentrum hohen Bindungsgrad der lokalen Kaufkraft der<br />
von nur einem Anbieter erzielt wird. Ein zusätzliches Potenzial in <strong>die</strong>ser Warengruppe sollte bei<br />
50 m² angesetzt werden.<br />
<br />
Telekommunikation<br />
In der Warengruppe „Telekommunikation“ ist in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> durch zwei Anbieter eine<br />
Kaufkraftbindungsquote von 44,5 % auszumachen. Das entspricht einem Kaufkraftabfluss von<br />
etwa 0,2 Mio. €. Hieraus ergibt sich rechnerisch am Standort ein Verkaufsflächenpotenzial von<br />
93 m².<br />
Entsprechende Angebote sind auf kleinem Raum zu realisieren. Bekannt hier<strong>für</strong> sind kleine<br />
Geschäfte von Mobilfunkanbietern (wie im <strong>Stadt</strong>gebiet vorhanden) oder Service-Betriebe, <strong>die</strong><br />
neben dem Verkauf auch den gesamten K<strong>und</strong>enservice <strong>für</strong> einen zugewiesenen Bereich<br />
abwickeln. Typischerweise können <strong>die</strong> Angebote <strong>die</strong>ser Warengruppe auch als integrierte<br />
Bestandteile von Elektronikmärkten <strong>und</strong> Fachgeschäften wahrgenommen werden (wie ebenfalls im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet vorhanden). Zudem werden viele Käufe <strong>und</strong> Erledigungen im Hinblick auf <strong>die</strong><br />
Telekommunikation auch über das Internet abgewickelt. Discounter <strong>und</strong> Supermärkte haben SIM-<br />
Karten <strong>und</strong> Guthaben <strong>für</strong> Prepaid-Programme als Randsortimente in ihrem Warenangebot. Es<br />
besteht also eine große Konkurrenz zwischen spezialisierten Fachgeschäften <strong>und</strong> den sonstigen<br />
Vertriebswegen. Daher kann gutachterlich zu einer Realisierung des offenen Potenzials in Höhe<br />
von etwa 50 m² geraten werden, wobei verschiedene Angebotsformen hierunter zu verstehen sein<br />
sollten. Auch hier kommt wieder <strong>die</strong> Kombination mit anderen Warengruppen in Frage, so z.B. in<br />
einem Elektrofachgeschäft.<br />
<br />
Baby- / Kinderartikel<br />
Diese Branche ist in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> nicht mit einem eigenständigen Angebot vertreten, was zu einer<br />
rechnerischen Bindungsquote von 0,0 % führt. Es fließen derzeit r<strong>und</strong> 0,2 Mio. € ab, was zu einem<br />
Verkaufsflächenpotenzial von 77 m² führt.<br />
Selbst <strong>für</strong> ein Gr<strong>und</strong>zentrum ist <strong>die</strong>se Lücke unterdurchschnittlich. Entsprechende Fachgeschäft<br />
sind in der Regel auch eher in Oberzentren zu finden, in einzelnen Fällen in gut aufgestellten<br />
Mittezentren. Es ist insofern nicht absehbar, dass <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> einen eigenständigen Anbieter<br />
<strong>die</strong>ser Warengruppe akquirieren kann. Durch <strong>die</strong> Verbindung <strong>die</strong>ser Warengruppe mit anderen<br />
Angeboten (z.B. aus dem Bereich Bekleidung) ist eine teilweise Deckung des örtlichen Bedarfs<br />
möglich. Insofern kann eine Realisierung von r<strong>und</strong> 100 m² Verkaufsfläche ins Konzept eingestellt<br />
werden. Dieses Maß lässt nicht auf schädliche Auswirkungen in umliegenden Zentren schließen.<br />
Zugleich sollte <strong>die</strong> Realisierung in der Innenstadt erfolgen.<br />
<br />
Zusammenfassung<br />
Zusammengefasst ergeben sich aus den vorgenannten Betrachtungen <strong>die</strong> dargestellten <strong>und</strong><br />
gutachterlich bereinigten Flächenpotenziale <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen Warengruppen, <strong>die</strong> jedoch nicht als<br />
absolute „Grenzwerte“, sondern eher als „zunächst empfohlener oberer Rahmen“ <strong>für</strong><br />
Neuansiedlungen <strong>und</strong> Erweiterungen zu verstehen sind. Eine schrittweise Entwicklung <strong>die</strong>ser<br />
Potenziale wird empfohlen. Zugleich sollte <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> aber versuchen <strong>die</strong> noch offenen Potenziale in<br />
den Markt einzustellen, um eine bedarfsgerechte Deckung <strong>und</strong> somit eine Stärkung des<br />
Standortes herbeizuführen.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 51<br />
<strong>Entwurf</strong>
Für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> muss klar sein, dass <strong>die</strong> aufgezeigten Potenziale eine auf dem Ansatz des<br />
Einzugsbereichs basierende Betrachtung darstellen, <strong>die</strong> <strong>für</strong> konkrete Vorhaben im Einzelfall zu<br />
prüfen sind. Das bedeutet, dass Auswirkungen von bestimmten Betriebsstrukturen durchaus<br />
anders ausfallen können, als es sich aus der Berechnung mit linearer Fortführung der<br />
Flächenproduktivitäten ergibt.<br />
Warengruppe<br />
Flächenpotenzial<br />
in m 2 (ca.)<br />
Warengruppe<br />
Flächenpotenzial<br />
in m 2 (ca.)<br />
Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel 202 1.000 Foto / Optik 264 100<br />
Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Körperpflege 15 250 Schuhe / Lederwaren 413 400<br />
Baumarktspezifische Waren 5.160 4.000 Informationstechnologie 214 100<br />
Bekleidung 562 500 Sport / Camping 392 150<br />
Einrichtungsbedarf 734 350 Glas / Porzellan / Keramik 302 300<br />
Bücher / Schreibwaren 592 200 Uhren / Schmuck 56 50<br />
Unterhaltungselektronik / Me<strong>die</strong>n 280 150 Telekommunikation 93 50<br />
Elektrohaushaltsgeräte / Leuchten 531 200 Baby- / Kinderartikel 77 100<br />
Spielwaren / Hobbys 398 150 10.286 8.050<br />
Tabelle 11:<br />
5.500<br />
5.000<br />
4.500<br />
4.000<br />
3.500<br />
3.000<br />
2.500<br />
2.000<br />
1.500<br />
1.000<br />
500<br />
0<br />
Flächenpotenziale nach Warengruppen (errechnet <strong>und</strong> korrigiert)<br />
(Quelle: eigene Ermittlungen)<br />
Abbildung 19:<br />
Verkaufsflächenpotenziale in m² errechnet (rot) <strong>und</strong> korrigiert (blau)<br />
(Quelle: eigene Darstellung)<br />
Die Potenziale sollen in der Umsetzung einem System der Hierarchie von zentralen<br />
Versorgungsbereichen in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> folgen, welches nachfolgend auszuformulieren ist. Dabei soll<br />
<strong>die</strong> Innenstadt in ihren bestehenden Strukturen <strong>die</strong> höchste Priorität genießen.<br />
Insgesamt ergibt sich ein zusätzliches Verkaufsflächenpotenzial von r<strong>und</strong> 8.050 m² bei einem<br />
mittleren Ansatz <strong>für</strong> <strong>die</strong> Flächenproduktivitäten den einzelnen Warengruppen.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 52<br />
<strong>Entwurf</strong>
7.3 Räumlich-funktionale Entwicklungsspielräume<br />
Ziel der Untersuchung ist neben dem Aufzeigen von Potenzialen <strong>und</strong> der Steuerung von<br />
Ansiedlungen auch <strong>die</strong> Darstellung von Entwicklungsspielräumen, <strong>die</strong> aus Sicht von Investoren<br />
stets bei der Standortsuche oftmals nicht berücksichtigt wird, da hier immer spezielle<br />
Anforderungen vorgegeben werden. Es ist demnach sinnvoll das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>und</strong> im<br />
speziellen <strong>die</strong> Innenstadt auf geeignete Entwicklungsräume hin zu untersuchen. Damit kann <strong>die</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>die</strong> proaktive Steuerung von Ansiedlungen stützen <strong>und</strong> Vorhabenanfragen zielgerichtet<br />
auswerten. Das Ziel ist demnach <strong>die</strong> Beantwortung der Frage:<br />
Wo sollen <strong>und</strong> können aufgezeigte Potenziale umgesetzt werden <strong>und</strong> wo soll einen weitere<br />
<strong>Einzelhandels</strong>entwicklung eher ausgeschlossen werden?<br />
<br />
Innerstädtische Potenziale <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>s<br />
Zu den innerstädtischen Potenzialen zählen vor allem <strong>die</strong> Flächen <strong>und</strong> Leerstände 26 im Bereich<br />
Niederbreisig. Hier ist vor allem das Umfeld der Haupteinkaufslage zu sehen, da eine Stärkung<br />
<strong>die</strong>ses Bereiches auf den Bestand aufbaut <strong>und</strong> sich Ansiedlungen am günstigsten harmonisch in<br />
den <strong>Einzelhandels</strong>besatz einfügen.<br />
Im Folgenden wird eine kurze Bewertung der dargestellten <strong>und</strong> prinzipiell möglichen Standorte <strong>für</strong><br />
eine weitere Entwicklung vorgenommen <strong>und</strong> jeweils eine Empfehlung zum planerischen Umgang<br />
mit den Flächen bezüglich einer möglichen <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung gegeben.<br />
(1) Es handelt sich um eine mit Bäumen bestandene Freifläche von r<strong>und</strong> 1.150 m², <strong>die</strong> im<br />
Rahmen der Betrachtung der Baufluchten an der Zehnerstraße ein Potenzial <strong>für</strong> eine<br />
Nachverdichtung aufweist. Die genaue bauliche Eignung <strong>und</strong> der Nutzung eventuell<br />
entgegenstehende Gründe wären in einer genaueren Betrachtung zu untersuchen.<br />
(2) Auch hier handelt es sich um eine Freifläche, <strong>die</strong> einen parkartigen Charakter aufweist. Mit<br />
r<strong>und</strong> 1.800 m² Flächenpotenzial im Bereich der Zuwegung zum Rheinufer bietet sich hier ein<br />
gut erschlossenes Potenzial. Dennoch müssen weitere Rahmenbedingungen untersucht<br />
werden.<br />
(3) Unter Einbeziehung der bestehenden zurückgesetzten Baustrukturen kann mit einer Fläche<br />
von r<strong>und</strong> 1.500 m² ein innerstädtisches Potenzial im Rahmen einer Umnutzung freigestellt<br />
werden, das viel Potenzial <strong>für</strong> <strong>die</strong> zuvor aufgezeigten Flächenrealisierungen bietet. Derzeit<br />
wird ein Teil der Fläche als Parkplatz genutzt, weshalb <strong>die</strong> Eignung <strong>und</strong> Entbehrlichkeit<br />
<strong>die</strong>ser Nutzung genauer zu analysieren wäre.<br />
26<br />
Eine Verortung der Leerstände ist der Kartendarstellung der Bestandsaufnahme im Anhang des Konzeptes zu entnehmen.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 53<br />
<strong>Entwurf</strong>
1<br />
2<br />
3<br />
Abbildung 20:<br />
Innerstädtische Entwicklungspotenziale <strong>und</strong> -flächen<br />
(Quelle: Bestandskartierung | eigene Darstellung)<br />
Aus der obigen Aufstellung der innerstädtischen Flächenpotenziale wird deutlich, dass ein weiterer<br />
Ausbau des <strong>Einzelhandels</strong> in der Innenstadt nur in sehr eingeschränktem Umfang möglich ist.<br />
Bezüglich der geringen Verkaufsflächenpotenziale in den einzelnen Warengruppen sollte <strong>die</strong>s<br />
jedoch auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> der zur Verfügung stehenden nachnutzbaren Leerstände kein<br />
Problem darstellen. Empfehlenswert ist insbesondere der weitere Ausbau touristisch attraktiver<br />
Angebote.<br />
<br />
Gesamtstädtische Potenziale <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>s<br />
Als gesamtstädtische Potenziale können all <strong>die</strong> Flächen bezeichnet werden, <strong>die</strong> zwar entwickelbar<br />
wären, jedoch nicht mehr zur Innenstadtlage gezählt werden können. Dabei ist es unerheblich, ob<br />
sie in der Kernstadt oder einem <strong>Stadt</strong>teil liegen. Ihre Eignung <strong>für</strong> <strong>Einzelhandels</strong>nutzungen ist vor<br />
dem städtebaulichen Ziel der Integration allerdings genauer zu untersuchen <strong>und</strong> zu bewerten.<br />
Insgesamt konnten im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> vier Standorte identifiziert werden, <strong>die</strong> <strong>für</strong> eine<br />
Untersuchung auf ihre Eignung in Frage kommen.<br />
(1) Im der Bahnlinie gegenüber befindlichen Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebiet Vorn im Seifental<br />
befinden sich derzeit noch keine <strong>Einzelhandels</strong>betriebe. Die Ausweisung eines<br />
Ergänzungsstandortes bietet sich aufgr<strong>und</strong> der Konzentration auf Gewerbebetriebe eher<br />
nicht an.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 54<br />
<strong>Entwurf</strong>
1<br />
2<br />
3<br />
Abbildung 21:<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 55<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
Gesamtstädtische Entwicklungspotenziale <strong>und</strong> -flächen<br />
(Quelle: Flächennutzungsplan | eigene Darstellung)<br />
(2) Der zweite Standort stellt <strong>die</strong> derzeit vorhandenen Nahversorger Lidl, Aldi <strong>und</strong> Rossmann<br />
sowie <strong>die</strong> angrenzenden Flächen dar. Hier sollte <strong>die</strong> bereits starke <strong>und</strong> etablierte<br />
Nahversorgung auch weiterhin unterstützt werden. Neue Gliederungen des Gebietes sind in<br />
<strong>die</strong>sem Zusammenhang nicht auszuschließen. Die Erschließung <strong>und</strong> <strong>die</strong> Erreichbarkeit aus<br />
den umliegenden Wohngebieten <strong>und</strong> der Innenstadt ist an <strong>die</strong>sem Standort gegeben.
(3) Im Süden des <strong>Stadt</strong>teils Niederbreisig befindet sich an der Brunnenstraße neben dem<br />
Bauhof ein etwa 2.800 m² großes Gr<strong>und</strong>stück, welches einer gewerblichen Entwicklung<br />
zugeführt werden könnte. Auch hier ist allerdings lediglich maximal von einem<br />
Ergänzungsstandort auszugehen, da zentrenrelevante Sortimente dort schädliche<br />
Auswirkungen auf <strong>die</strong> Innenstadt haben könnten. Zudem ist der Bereich nicht ideal<br />
erschlossen.<br />
Auf der anderen Seite der Bahnstrecke zwischen B 9 <strong>und</strong> Rheinufer befinden sich zudem<br />
noch bauliche Strukturen, <strong>die</strong> im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung zur Aufwertung<br />
der Ortseingangssituation ebenfalls ein Potenzial <strong>für</strong> den Einzelhandel darstellen. Auch ist<br />
<strong>die</strong> Entfernung zur Innenstadt jedoch als Hemmschuh zu verstehen, der eine Ansiedlung von<br />
zentrenrelevanten Sortimenten eher ausschließt.<br />
Die Untersuchung der gesamtstädtischen Potenziale zeigt, dass eine <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung in<br />
jedem Fall so nah wie möglich an der Innenstadt erfolgen <strong>und</strong> bestehende Strukturen aufgreifen<br />
sollte.<br />
7.4 Fazit<br />
Generell ist davon auszugehen dass <strong>die</strong> <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung in der Innenstadt von <strong>Bad</strong><br />
<strong>Breisig</strong> stattfinden soll. Hier<strong>für</strong> ist ein System zentraler Versorgungsbereiche zu entwickeln, das <strong>die</strong><br />
Bedürfnisse der einzelnen Sortimente berücksichtigt <strong>und</strong> den Schutz der Nahversorgung sowie der<br />
funktionierenden Innenstadt zum Ziel hat. Der Ausbau einzelner nicht zentrenrelevanter Sortimente<br />
in Ergänzungsstandorten ist vor dem Hintergr<strong>und</strong> der gr<strong>und</strong>zentralen Funktion der <strong>Stadt</strong> im<br />
Einzelfall zu prüfen.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 56<br />
<strong>Entwurf</strong>
8 MODELLE DER EINZELHANDELSENTWICKLUNG<br />
8.1 Bevölkerungs- <strong>und</strong> Kaufkraftentwicklung<br />
Indikatoren <strong>für</strong> <strong>die</strong> zukünftigen Bedarfe <strong>und</strong> Realisierungschancen von <strong>Einzelhandels</strong>betrieben <strong>und</strong><br />
Angeboten sind <strong>die</strong> Bevölkerungsentwicklung <strong>und</strong> eine daraus abzuleitende Prognose sowie eine<br />
Abschätzung der sich entwickelnden Kaufkraft pro Person <strong>und</strong> Jahr. Diese Aussagen können<br />
Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> eine Herleitung von Steuerungsmodellen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> sein.<br />
<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
Die Bevölkerungsentwicklung in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> bewegt sich seit einigen Jahren um 8.850 Einwohner.<br />
In den kommenden Jahren muss davon ausgegangen werden, dass <strong>die</strong>se Entwicklung in etwa<br />
stabil bleibt. Da <strong>die</strong> Versorgung im ländlichen Raum jedoch stetig schwieriger wird <strong>und</strong><br />
Versorgungsstandorte zunehmend konzentriert in Klein- <strong>und</strong> Mittelstädten vorzufinden sein<br />
werden, ist von einer Konzentration der Wohnbevölkerung in den Städten auszugehen. Von <strong>die</strong>ser<br />
Bewegung kann auch <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> unter Umständen profitieren.<br />
8.950<br />
8.900<br />
8.850<br />
8.800<br />
8.750<br />
8.700<br />
Abbildung 22:<br />
Bevölkerungsentwicklung in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong><br />
(Quelle: Einwohnerstatistik | eigene Darstellung)<br />
<br />
Entwicklung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft<br />
Die Ermittlung der lokalen <strong>und</strong> regionalen Kaufkraft erfolgt in der Regel durch deutschlandweit<br />
tätige Unternehmen oder Gutachter, <strong>die</strong> Vergleichswerte <strong>für</strong> den Durchschnitt in Deutschland <strong>und</strong><br />
<strong>die</strong> einzelnen Regionen treffen können. Dazu werden Daten ausgewertet, <strong>die</strong> auf <strong>die</strong> Kaufkraft pro<br />
Person <strong>und</strong> Jahr schließen lassen. Hierbei ist wichtig, dass eine hohe Kaufkraft nicht automatisch<br />
auch einen hohen Anteil <strong>die</strong>ser Kaufkraft <strong>für</strong> den Einzelhandel bedeutet. Vielmehr sind neben den<br />
Einkommensverhältnissen auch Mietpreisspiegel <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stückspreise sowie Nebenkosten <strong>und</strong><br />
Arbeitslosenquoten sowie Einkommensverhältnisse <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen Regionen usw. von<br />
Bedeutung.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 57<br />
<strong>Entwurf</strong>
In der vorliegenden Untersuchung wird auf <strong>die</strong> Zahlen der GfK GeoMarketing GmbH<br />
zurückgegriffen, da <strong>die</strong>se <strong>für</strong> ganz Deutschland zur Verfügung stehen <strong>und</strong> daher verifiziert <strong>und</strong><br />
vergleichbar sind. Diese Zahlen werden auch von der IHK <strong>für</strong> vergleichende Betrachtungen <strong>und</strong><br />
Prognosen in der Wirtschaftlichkeitsberatung als Gr<strong>und</strong>lage genutzt. Demnach wird neben der<br />
ermittelten Kaufkraft <strong>für</strong> den Einzelhandel auch <strong>die</strong> Aufteilung in <strong>die</strong> 17 Warengruppen der GfK <strong>für</strong><br />
alle Berechnungen zu Gr<strong>und</strong>e gelegt.<br />
Ausgehend von den durchschnittlichen Werten <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Einzelhandels</strong>kaufkraft in Deutschland wird<br />
unter Zuhilfenahme des regionalen oder lokalen Kaufkraftindexes <strong>die</strong> tatsächlich theoretisch<br />
vorhandene Kaufkraft im zu untersuchenden Gebiet errechnet. Diese <strong>die</strong>nt als Gr<strong>und</strong>lage da<strong>für</strong>,<br />
dass eine Beurteilung zur Unter- oder Überdeckung in einzelnen Warengruppen an <strong>die</strong> realen<br />
Verhältnisse angepasst werden kann.<br />
5.800<br />
5602<br />
5.600<br />
5.400<br />
5.200<br />
5212<br />
5164<br />
5118<br />
5474<br />
5201<br />
5088<br />
5329<br />
5413<br />
???<br />
5.000<br />
4.800<br />
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015<br />
Abbildung 23:<br />
Entwicklung der <strong>Einzelhandels</strong>kaufkraft pro Person / Jahr im b<strong>und</strong>esdeutschen Durchschnitt<br />
(Quelle: GfK | IHK Koblenz | eigene Darstellung)<br />
Da <strong>die</strong> Ermittlung der deutschlandweiten Kaufkraft jährlich starken Schwankungen unterliegen<br />
kann, ist eine direkte Vergleichbarkeit über mehrere Jahre hinweg jedoch nicht unmittelbar<br />
gegeben. So sank <strong>die</strong> <strong>Einzelhandels</strong>kaufkraft im b<strong>und</strong>esdeutschen Durchschnitt von 2008 bis 2010<br />
<strong>und</strong> stieg seit 2011 wieder deutlich an. Diese Schwankung ließ sich aber nicht immer im gleichen<br />
Verhältnis in den einzelnen Warengruppen erkennen. Vielmehr gab es hier teilweise weniger<br />
starke oder auch stärkere Schwankungen, <strong>die</strong> sich teils wieder umkehrten.<br />
<br />
Fazit<br />
Durch <strong>die</strong> gleichbleibende Bevölkerungszahl in der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> als eher leicht<br />
steigend anzunehmende Kaufkraft des einzelnen Einwohners, muss von einem gering steigenden<br />
Niveau der örtlichen einzelhandelsrelevanten Kaufkraft ausgegangen werden. Daher sind <strong>die</strong><br />
zuvor ermittelten Potenziale <strong>für</strong> neue Ansiedlungen als empfohlene Obergrenze <strong>für</strong> den Ausbau<br />
der <strong>Einzelhandels</strong>struktur auch kurz- bis mittelfristig zu sehen. Eine unter <strong>die</strong>sen Werten bleibende<br />
Realisierung ist angeraten, wobei gleichzeitig <strong>die</strong> Deckung des Bedarfs in der Bevölkerung<br />
sichergestellt sein sollte. Es ist daher zu unterscheiden zwischen generellen Erstversorgungen <strong>und</strong><br />
dem Ausbau bereits bestehender Angebote. Zudem ist das zentralörtliche System zu beachten.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 58<br />
<strong>Entwurf</strong>
8.2 Steuerungsmodelle der <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung<br />
Um <strong>die</strong> künftige Entwicklung des <strong>Einzelhandels</strong> in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> gezielt steuern zu können, müssen<br />
verschiedene Szenarien mit unterschiedlichen politischen <strong>und</strong> planerischen Vorgaben<br />
durchgespielt <strong>und</strong> hinsichtlich ihrer planerischen, wirtschaftlichen <strong>und</strong> städtebaulichen<br />
Folgewirkungen bewertet werden.<br />
Durch <strong>die</strong> unterschiedlichen Ansätze werden <strong>die</strong> Zusammenhänge der Zentren- <strong>und</strong><br />
Versorgungsstruktur kenntlich gemacht <strong>und</strong> <strong>die</strong> Auswirkungen von Ansiedlung, Aus- oder Rückbau<br />
von <strong>Einzelhandels</strong>standorten beschrieben.<br />
In den einzelnen Szenarien werden zentrale Versorgungsbereiche sowie <strong>die</strong> städtebaulich<br />
integrierten <strong>und</strong> nicht integrierten <strong>Einzelhandels</strong>standorte vereinfacht beschrieben, um unter<br />
idealtypischen Entwicklungsszenarien <strong>die</strong> Folgewirkungen der Standortentwicklung aufzuzeigen.<br />
<br />
Szenario 1 | Freies Spiel der Kräfte<br />
Diese auch „Laissez-faire-Szenario“ genannte Untersuchung basiert auf der Annahme, dass bei<br />
<strong>Einzelhandels</strong>ansiedlungen keine politischen <strong>und</strong> planerischen Restriktionen seitens der<br />
Kommune greifen. Dem Ansiedlungsdruck, meist auf nicht integrierte Standorte, wird nicht mit<br />
städtebaulich-funktionalen Steuerungen begegnet. Investoren <strong>und</strong> Unternehmer entscheiden<br />
stattdessen über Ansiedlungsvorhaben, Verlagerungen <strong>und</strong> Erweiterungen ohne an ein<br />
(obligatorisches) übergeordnetes Steuerungsleitbild geb<strong>und</strong>en zu sein.<br />
Die wahrscheinlichste Entwicklung ist <strong>die</strong> Ansiedlung von autok<strong>und</strong>enorientierten <strong>Einzelhandels</strong>betrieben<br />
auf preisgünstigen Gr<strong>und</strong>stücken in bestehenden oder neuen städtebaulich nicht<br />
integrierten Lagen, was <strong>die</strong> bestehende hierarchische Zentrenstruktur belastet. Die innenstadtinhärenten<br />
integrierten Betriebe werden durch den Kaufkraftabfluss geschwächt, was eine<br />
Reduzierung des Versorgungsangebotes nach sich zieht. Dies führt zu Geschäftsaufgaben <strong>und</strong><br />
demzufolge zu vermehrten Leerständen von Ladenlokalen in der Innenstadt.<br />
<br />
Kurzbewertung:<br />
Die Standortplanung von <strong>Einzelhandels</strong>unternehmen <strong>und</strong> <strong>die</strong> kommunale Entwicklungsplanung<br />
stehen häufig im Gegensatz zueinander, da das Interesse des Handels auf niedrige<br />
Betriebskosten <strong>und</strong> bei der Neuansiedlung auf möglichst geringe Erstellungs- <strong>und</strong> Baukosten<br />
(Gr<strong>und</strong>stückspreis, Erschließung, Bauweise etc.) ausgerichtet ist, während sich das Interesse der<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung am Versorgungsbedarf der gesamten Bevölkerung orientiert (Gegensatz von<br />
betriebswirtschaftlichen <strong>und</strong> volkswirtschaftlichen Beurteilungsgr<strong>und</strong>sätzen). Es lässt sich daher<br />
mit ziemlicher Sicherheit prognostizieren, dass Standorte außerhalb der ausgewiesenen Zentren,<br />
an denen <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>stückskosten niedrig sind, zugleich aber eine gute Erreichbarkeit <strong>für</strong> den<br />
individuell motorisierten Verbraucher gegeben ist <strong>und</strong> möglichst extensive Parkmöglichkeiten<br />
geschaffen werden können, gesucht werden.<br />
In <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> würde <strong>die</strong> freie Entfaltung der Kräfte des Marktes zu einer unkontrollierten<br />
Entwicklung im Bereich der nicht integrierten Gewerbegebiete führen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Entwicklung der<br />
Innenstadt gänzlich stoppen. Diesem Szenario ist entschieden entgegen zu wirken. Durch<br />
mögliche frei werdende Flächen aus gewerblichen Nutzungen bieten abgelegene Gewerbegebiete<br />
gute infrastrukturelle Eigenschaften um problemlos Ansiedlungen zu realisieren. Dabei ist auch <strong>die</strong><br />
Erweiterung nicht integrierter <strong>Einzelhandels</strong>betriebe zu berücksichtigen, <strong>die</strong> eine eher<br />
schleichende Schwächung der Innenstadt zur Folge hätten.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 59<br />
<strong>Entwurf</strong>
Eine derartige „ungeordnete“ städtebauliche Entwicklung nutzt nicht <strong>die</strong> bestehenden Zentren- <strong>und</strong><br />
<strong>Stadt</strong>strukturen <strong>und</strong> beachtet auch keine gestalterische Eingliederung. Im <strong>Stadt</strong>bild würde sich<br />
eine zunehmend diffuse Verteilung der <strong>Einzelhandels</strong>betriebe durchsetzen.<br />
Durch <strong>die</strong> Ansiedlung großflächiger Betriebstypen werden im nicht integrierten Bereich Sortimente<br />
angeboten, <strong>die</strong> nach der lokalen Sortimentsliste zentrenrelevant wären. Dabei würde mittel- bis<br />
langfristig auch der Tourismus unter einer solchen Entwicklung leiden, da <strong>die</strong> innerstädtische<br />
<strong>Einzelhandels</strong>struktur direkt mit der gastronomischen Struktur <strong>und</strong> damit auch mit der<br />
Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zusammenhängt. Ein ‚Trading-Down‘-Effekt wäre dann zu<br />
be<strong>für</strong>chten, was einen klaren Nachteil <strong>für</strong> den Standort insgesamt darstellen würde. Die<br />
Leerstandsquote würde sich voraussichtlich dramatisch erhöhen.<br />
<br />
Szenario 2 | Schwerpunkt Innenstadt<br />
Hierbei wird <strong>die</strong> <strong>Einzelhandels</strong>struktur so gesteuert, dass <strong>die</strong> kleinteilige Geschäftsstruktur<br />
gefördert <strong>und</strong> ein attraktiver Angebotsmix erhalten bzw. entwickelt wird. Es gilt innerhalb der<br />
kompakten Zentren Leerstände zu vermeiden <strong>und</strong> <strong>die</strong>se Räumlichkeiten zu nutzen. Das<br />
übergeordnete Ziel <strong>die</strong>ses Szenarios ist <strong>die</strong> Sicherung <strong>und</strong> der Schutz der zentralen<br />
Versorgungsbereiche in der Innenstadt. Daher wird eine Verbesserung der Service-Leistungen<br />
(„König K<strong>und</strong>e“), eine Attraktivierung der zentralen Bereiche <strong>und</strong> eine Verbesserung der<br />
Infrastruktur angestrebt.<br />
Daneben gilt das Ziel, durch gezielte Steuerung <strong>die</strong> Sicherstellung der Nahversorgung in den<br />
unterschiedlichen <strong>Stadt</strong>teilen oder –quartieren zu erreichen.<br />
Kernpunkt ist somit <strong>die</strong> städtebaulich-funktionale Gliederung <strong>und</strong> Entwicklung mit einer<br />
hierarchischen Abstufung. Die Konzentration gilt dabei dem <strong>Stadt</strong>zentrum <strong>und</strong> weiteren<br />
ausgewählten Standorten, wobei der Innenstadt <strong>die</strong> größte Bedeutung beigemessen wird. Sie zu<br />
entwickeln ist das maßgebliche Ziel bei der stetigen Optimierung des <strong>Einzelhandels</strong>. Es wird dabei<br />
stets das Ziel verfolgt alle Sortimente entsprechend der Nachfrage zu 100 % vorzuhalten. Eine<br />
völlige Deckung des Bedarfs nach Abstufung der Zentrenrelevanz gilt als optimale<br />
<strong>Einzelhandels</strong>struktur.<br />
Eine Neuentwicklung von Standorten wird nicht restriktiv untersagt, muss aber mit den<br />
Entwicklungen der derzeitigen Zentrenstruktur abgestimmt sein <strong>und</strong> sich zeitlich <strong>die</strong>ser<br />
Vollentwicklung unterwerfen. Eine <strong>Einzelhandels</strong>steuerung unter <strong>die</strong>sen Voraussetzungen schafft<br />
einen klaren räumlichen <strong>und</strong> funktionalen Rahmen <strong>für</strong> derartige Entwicklungen. Basierend auf<br />
Sortiments- <strong>und</strong> Größenstrukturen sowie der funktionalen hierarchischen Eingliederung wird <strong>die</strong><br />
<strong>Einzelhandels</strong>entwicklung an bestimmte Standorte geb<strong>und</strong>en.<br />
<br />
Kurzbewertung:<br />
Durch <strong>die</strong> strikte städtebaulich-funktionale Zentrengliederung wird <strong>die</strong> Sicherung <strong>und</strong> Stärkung des<br />
<strong>Stadt</strong>zentrums ermöglicht. Da der Hauptfokus weiterer <strong>Einzelhandels</strong>ansiedlungen auf <strong>die</strong>sen<br />
zentralen Versorgungsbereich ausgerichtet ist <strong>und</strong> begleitend eine Steigerung der Attraktivität von<br />
statten geht, ist eine Bindung der Kaufkraft wahrscheinlich. Hier sind Potenziale vorhanden, <strong>die</strong><br />
auch schon innerhalb der räumlich-funktionalen Entwicklungsspielräume diskutiert wurden. Dabei<br />
gilt dennoch <strong>die</strong> vorrangige Entwicklung der Innenstadt als Prämisse.<br />
Nach vollständiger Entwicklung der Kernbereiche wird <strong>die</strong> Ansiedlung von <strong>Einzelhandels</strong>betrieben<br />
auf <strong>die</strong> direkte Umgebung ausgeweitet. Dann können einige der bereits genannten Flächen<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 60<br />
<strong>Entwurf</strong>
genutzt werden. Dies ist immer an eine straffe Entwicklungshierarchie gekoppelt. Folglich grenzt<br />
sich das <strong>Stadt</strong>zentrum vom übrigen <strong>Stadt</strong>gebiet deutlich ab <strong>und</strong> schafft ein charakteristisches<br />
<strong>Einzelhandels</strong>umfeld.<br />
Auf Sonderwünsche von Investoren <strong>und</strong> Projektentwicklern kann bei <strong>die</strong>ser Optimierung nicht<br />
eingegangen werden. In der Folge können einige potenzielle Nutzungen nicht am Standort<br />
realisiert oder gehalten werden. Es kann sich daher durch <strong>die</strong> Fokussierung auf <strong>die</strong> Innenstadt ein<br />
Nachteil <strong>für</strong> <strong>die</strong> weniger integrierten Flächenpotenziale ergeben, da mögliche Ansiedlungen<br />
erschwert werden <strong>und</strong> dadurch Chancen ungenutzt bleiben <strong>die</strong> Sortimentsstruktur am Standort<br />
generell qualitativ zu verbessern. Dies beinhaltet auch, dass in den Gewerbegebieten keine<br />
Entwicklung stattfinden würde.<br />
<br />
Szenario 3 | Gezielte <strong>Einzelhandels</strong>steuerung<br />
Im Gegensatz zum vorherigen Szenario werden bei der gezielten <strong>Einzelhandels</strong>steuerung keine<br />
starren Prioritäten bei der <strong>Einzelhandels</strong>ansiedlung festgelegt. Vielmehr wird auch hier <strong>die</strong><br />
<strong>Einzelhandels</strong>entwicklung gr<strong>und</strong>sätzlich gezielt nach klaren räumlich-funktionalen Vorgaben<br />
gesteuert, was bedeutet <strong>die</strong> Konzentration des <strong>Einzelhandels</strong> auf ausgewählte Schwerpunktflächen<br />
unter Berücksichtigung der Sortiments- <strong>und</strong> Größenstrukturen sowie der funktionalen<br />
Rahmenbedingungen zu fokussieren.<br />
Darüber hinaus bestimmen <strong>die</strong> absatzwirtschaftlichen Potenziale <strong>die</strong> Marktentwicklung, d.h. <strong>die</strong><br />
sortimentsspezifischen Rahmenbedingungen legen Art <strong>und</strong> Umfang von Neuansiedlungen <strong>und</strong><br />
Erweiterungen fest. Deshalb kann „gezielt“ reagiert werden. Unterrepräsentierte Sortimente<br />
werden bevorzugt, während über eine Ansiedlung von Sortimenten, deren Kaufkraft nahezu<br />
ausgeschöpft ist, im Einzelfall zu entscheiden ist.<br />
Im Zuge bestimmter Umsiedlungs- <strong>und</strong> Ansiedlungsvorhaben gibt eine Einzelfallbeurteilung jeweils<br />
Aufschluss über <strong>die</strong> Tragfähigkeit des Vorhabens <strong>und</strong> <strong>die</strong> Verträglichkeit am gewünschten<br />
Standort. Auch <strong>die</strong> Risiken <strong>und</strong> Gefahren den vorherrschenden Sortimentsbestand <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />
derzeitige Zentrenstruktur betreffend können eingeschätzt <strong>und</strong> gezielt untersucht werden.<br />
Auf der einen Seite wird versucht <strong>die</strong> Vorgaben einer stringenten Steuerung umzusetzen, um eine<br />
zukunftsfähige räumlich-funktionale Entwicklung zu garantieren. Auf der anderen Seite wird mit<br />
Einzelfällen gerechnet, <strong>die</strong> von der Steuerungspolitik abweichen <strong>und</strong> <strong>die</strong> postulierten Leit- <strong>und</strong><br />
Gr<strong>und</strong>sätze nicht erfüllen können. Derartige Tatbestände werden nicht von vornherein<br />
ausgeschlossen, sondern durchlaufen einen Prozess der Abwägung <strong>und</strong> Entscheidungsfindung,<br />
um herauszufinden, ob sie dem Zeitgeist entsprechend das vorhandene Konzept aufwerten <strong>und</strong><br />
unterstützen können.<br />
So kann es im Gegensatz zum „Schwerpunkt-Szenario“ zu einer einmaligen Ansiedlung eines<br />
<strong>Einzelhandels</strong>betriebs mit politischer Präferenz <strong>für</strong> einen integrierten Standort an einem durch<br />
Gutachten als unschädlich belegten sonstigen Standort kommen. Der Gemeinde werden dann<br />
Möglichkeiten eröffnet, <strong>die</strong> sich den aktuellen Gegebenheiten des Marktes anpassen.<br />
<br />
Kurzbewertung:<br />
Dieses Szenario macht <strong>die</strong> Bedeutung eines Rahmenkonzeptes <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung<br />
auf Ebene der gesamten Gemeinde deutlich. Mit der vorliegenden qualitativen <strong>und</strong> quantitativen<br />
Analyse können sich zukünftige Projekte an formulierten Leitbildern orientieren. Den<br />
Entscheidungsträgern wird es möglich sein, gezielt in <strong>die</strong> <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung einzugreifen.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 61<br />
<strong>Entwurf</strong>
Die Flächenpotenziale <strong>für</strong> <strong>die</strong> unterschiedlichen Warengruppen wurden bereits vorgestellt. Eine<br />
gezielte <strong>Einzelhandels</strong>steuerung würde – basierend auf <strong>die</strong>ser Liste – Flächen in der genannten<br />
Größenordnung zulassen. Geringe Abweichungen <strong>und</strong> Überschreitungen würden nach speziellen<br />
Untersuchungen zur Unschädlichkeit des Vorhabens ermöglicht werden. Demzufolge gibt <strong>die</strong> Liste<br />
nur Orientierungswerte an, <strong>die</strong> sich im Einzelfall - auch nach Veränderungen am Markt - stützen<br />
oder widerlegen lassen.<br />
Die Verfolgung des Szenarios sorgt <strong>für</strong> eine bedarfsgerechte Entwicklung der <strong>Stadt</strong> sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Sicherung des Versorgungsauftrags. Dabei werden sowohl <strong>die</strong> Rahmenbedingungen der Betriebe<br />
als auch <strong>die</strong> politischen Steuerungsmöglichkeiten gleichermaßen gewichtet. Eine ausgewogene<br />
Entwicklung im Sinne der Versorgung der Bevölkerung kann auf Dauer gesehen ermöglicht<br />
werden.<br />
8.3 Fazit<br />
Die aufgeführten Szenarien machen deutlich, dass <strong>die</strong> Entwicklung des <strong>Einzelhandels</strong> in <strong>Bad</strong><br />
<strong>Breisig</strong> durch eine Steuerungspolitik massiv gelenkt werden kann. Während hier weder <strong>die</strong> zu<br />
strenge Regelung <strong>für</strong> Ansiedlungen noch <strong>die</strong> ungesteuerte Entwicklung wünschenswert sind, ist<br />
<strong>die</strong> gezielte Steuerung das geeignete Instrument, um auf <strong>die</strong> Entwicklungen des Marktes zu<br />
reagieren <strong>und</strong> neben der Stärkung des Zentrums auch Vorhaben mit Platzbedarf an sonstigen<br />
Standorten nach Ausschluss schädlicher Auswirkungen zuzulassen.<br />
Zudem lässt <strong>die</strong> Aufstellung eines Gesamtkonzeptes auch eine weitere Beobachtung des Marktes<br />
unter der Maßgabe zu, dass auch auf veränderte Rahmenbedingungen flexibel reagiert werden<br />
kann.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 62<br />
<strong>Entwurf</strong>
9 EINZELHANDELS- UND ZENTRENKONZEPT<br />
9.1 Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze der <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> Zentrenentwicklung<br />
Bei der Aufstellung eines <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>es ist es nicht nur erforderlich, <strong>die</strong><br />
Angebotsstrukturen quantitativ <strong>und</strong> räumlich darzustellen <strong>und</strong> <strong>die</strong> absatzwirtschaftlichen<br />
Spielräume zu ermitteln, sondern insbesondere auch zu untersuchen, ob <strong>und</strong> wenn ja, welche<br />
Gebiete innerhalb der Gemeinde zukünftig <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fortführung von <strong>Einzelhandels</strong>nutzungen bzw.<br />
<strong>für</strong> zusätzliche <strong>Einzelhandels</strong>ansiedlungen geeignet erscheinen (potenzielle Entwicklungsbereiche)<br />
<strong>und</strong> welche übergeordneten Ziele <strong>die</strong>sen Entwicklungen zu Gr<strong>und</strong>e gelegt werden.<br />
9.1.1 Übergeordnete Ziele<br />
Die übergeordneten Leitlinien ergeben sich aus der zuvor nochmals zusammengefassten einzelhandels-<br />
<strong>und</strong> zentrenspezifischen Situation der <strong>Stadt</strong>, den daraus resultierenden Bewertungen<br />
sowie den weiteren allgemeinen Rahmenbedingungen. Für <strong>die</strong> zukünftige Entwicklung, sowohl in<br />
quantitativer als auch in qualitativer sowie räumlich-funktionaler Hinsicht, ist es erforderlich, der<br />
<strong>Einzelhandels</strong>entwicklung verbindliche Ziele zugr<strong>und</strong>e zu legen.<br />
Als vorrangige Ziele der <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> werden von gutachterlicher Seite<br />
zum einen <strong>die</strong> Sicherung <strong>und</strong> Stärkung des <strong>Stadt</strong>zentrums, zum anderen <strong>die</strong> sinnvolle<br />
Sicherung der wohnortnahen Nahversorgung gesehen. Außerdem wird eine Fortentwicklung<br />
der zentrenunschädlichen Standorte zur weiteren Deckung des Bedarfs angestrebt, wobei hier<br />
darauf zu achten ist, dass <strong>die</strong> Randsortimente auf ein verträgliches Maß eingeschränkt werden.<br />
Zusammenfassend betrachtet ergibt sich aus den vorherigen Arbeitsschritten folgender<br />
übergeordneter Zielkatalog zur <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>:<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 63<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
• Sicherung <strong>und</strong> Stärkung der Hauptgeschäftsbereiche <strong>und</strong> Stärkung seiner Randbereiche<br />
(insbesondere bei Angebotslücken),<br />
• Sicherung des Besatzes sowie Reduzierung <strong>und</strong> Vermeidung des Entstehens von<br />
Leerständen in der Innenstadt,<br />
• Erhaltung <strong>und</strong> Stärkung des Nahversorgungsnetzes <strong>und</strong> der Schwerpunkte,<br />
• Sicherung <strong>und</strong> Ausbau eines attraktiven <strong>und</strong> vielschichtigen <strong>Einzelhandels</strong>angebotes sowie<br />
der <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> Funktionsvielfalt <strong>und</strong><br />
• Sicherung von Gewerbegebieten <strong>für</strong> Handwerk, Dienstleistungen <strong>und</strong> produzierendes<br />
Gewerbe.<br />
9.1.2 Gr<strong>und</strong>sätze zur räumlichen Entwicklung <strong>und</strong> Steuerung des <strong>Einzelhandels</strong><br />
Im Hinblick auf eine den aufgeführten, übergeordneten Zielen entsprechende <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong><br />
Zentrenentwicklung in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> sollten <strong>für</strong> <strong>die</strong> zukünftige räumliche Steuerung gr<strong>und</strong>sätzliche<br />
Strategien entwickelt werden. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der o.g. Ziele sowie unter Berücksichtigung der<br />
Bewertung der Ausgangssituation einerseits sowie der zukünftigen entwicklungsbestimmenden<br />
Faktoren andererseits, sollen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>die</strong> folgenden Leitsätze zur räumlichen <strong>Einzelhandels</strong><strong>und</strong><br />
Zentrenstruktur gelten <strong>und</strong> durch entsprechende politische Beschlüsse festgelegt werden. Erst<br />
mit <strong>die</strong>sem Schritt kann es gelingen, allen Beteiligten Planungs-, Investitions- <strong>und</strong> Rechtssicherheit<br />
zu geben <strong>und</strong> vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer touristischen Entwicklung <strong>die</strong> erstrebenswerte<br />
Magnetwirkung der Innenstadt zu entfalten.
Dabei soll im Hinblick auf <strong>die</strong> zukünftige bauleitplanerische Umsetzung darauf hingewiesen<br />
werden, dass das <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> zwar eine wichtige Entscheidungsgr<strong>und</strong>lage<br />
- nämlich als abwägungsrelevantes städtebauliches Konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB -<br />
darstellt, allerdings keine Rechtsverbindlichkeit im Hinblick auf <strong>die</strong> Steuerung von<br />
<strong>Einzelhandels</strong>nutzungen entfaltet. Vielmehr gibt das Konzept Leitvorstellungen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze<br />
vor, <strong>die</strong> mittels bauleitplanerischer Entscheidungen umgesetzt werden müssen. Somit wird <strong>die</strong><br />
<strong>Stadt</strong> nicht von ihrer Pflicht entb<strong>und</strong>en, in jedem Einzelfall zu prüfen, welche bauleitplanerischen<br />
Festsetzungen städtebaulich gerechtfertigt <strong>und</strong> mit dem Abwägungsgebot vereinbar sind.<br />
Gr<strong>und</strong>satz 1: <strong>Einzelhandels</strong>betriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten nur noch in<br />
den zentralen Versorgungsbereichen<br />
Großflächige <strong>Einzelhandels</strong>betriebe mit einem zentrenrelevanten Hauptsortiment sind<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich nur noch in den abgegrenzten zentralen Versorgungsbereichen zulässig. Diese<br />
Direktive soll aber auch <strong>für</strong> alle kleineren Betreibe gelten, <strong>die</strong> in ihrer Sortimentsstruktur eine<br />
gewisse „Systemrelevanz“ erkennen lassen. Ausgelöst wird eine solche Relevanz durch das<br />
Verhältnis der Angebotsfläche des zu bewertenden Betriebs zu der bereits vorhandenen Fläche in<br />
der Innenstadt, der unmittelbaren Umgebung <strong>und</strong> dem gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet. Dies gilt generell <strong>für</strong><br />
strukturprägende Betriebsgrößenordnungen, von denen an anderer Stelle Negativauswirkungen<br />
auf den <strong>Stadt</strong>kern zu erwarten sind.<br />
Gr<strong>und</strong>satz 2: <strong>Einzelhandels</strong>betriebe mit nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment<br />
Nahversorgungsrelevante <strong>Einzelhandels</strong>betriebe spielen bei der wohnortnahen Gr<strong>und</strong>versorgung<br />
eine gewichtige Rolle. Sind <strong>die</strong>se großflächig, so sind sie nach den Vorgaben des LEP IV nur in<br />
zentralen Versorgungsbereichen zulässig. Diese Regelung soll gr<strong>und</strong>sätzlich auch auf kleinere<br />
Betriebe ausgeweitet werden.<br />
In der <strong>Stadt</strong> soll <strong>die</strong> flächendeckende Nahversorgung gezielt gesichert <strong>und</strong> gestärkt werden. So<br />
können an solitären Standorten innerhalb des Gemeindegebietes, aber außerhalb der zentralen<br />
Versorgungsbereiche, <strong>Einzelhandels</strong>betriebe mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment dann<br />
zulässig <strong>und</strong> sinnvoll sein, wenn sie der Nahversorgung der im unmittelbaren Umfeld vorhandenen<br />
Wohnbevölkerung <strong>die</strong>nen <strong>und</strong> keine negativen Auswirkungen auf <strong>die</strong> zentralen Versorgungsbereiche<br />
erwarten lassen. Bezogen auf <strong>die</strong> Größe der <strong>Stadt</strong> sind hiernach im Wesentlichen<br />
Betriebe des Lebensmittelhandwerks (Bäckereien, Metzgereien) sowie kleinere Lebensmittelläden<br />
(Nachbarschaftsläden unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit) zulässig, <strong>die</strong> zur Deckung des<br />
täglichen Bedarfs <strong>die</strong>nen.<br />
Die Ausweisung der zentralen Versorgungsbereiche ist an <strong>die</strong>sem Gr<strong>und</strong>satz zu orientieren.<br />
Gr<strong>und</strong>satz 3: Randsortimente an nicht integrierten Standorten<br />
<strong>Einzelhandels</strong>betriebe mit nicht zentrenrelevanten Hauptsortimenten führen regelmäßig<br />
Randsortimente. Während von nicht zentrenrelevanten Randsortimenten definitionsgemäß keine<br />
Gefährdung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entwicklung des Hauptgeschäftsbereiches ausgeht, sind bei zentrenrelevanten<br />
Randsortimenten außerhalb der städtebaulich festgelegten Zentren Auswirkungen auf den<br />
Hauptgeschäftsbereich möglich. Obwohl das Anbieten von zentrenrelevanten Randsortimenten<br />
den städtebaulichen Zielen <strong>die</strong>ses <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>es gr<strong>und</strong>sätzlich widersprechen<br />
würde, wäre ein völliger Ausschluss unrealistisch, da sich <strong>die</strong>se Angebotsform bereits in<br />
vielen Branchen etabliert hat. Die Randsortimente sollten jedoch nur in begrenztem Umfang <strong>und</strong><br />
vor allem dann, wenn ein direkter Bezug zum Hauptsortiment vorhanden ist, zulässig sein.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 64<br />
<strong>Entwurf</strong>
Bisher hat sich eine Begrenzung auf r<strong>und</strong> 10 % der gesamten Verkaufsfläche als praktikabel<br />
erwiesen. Es wird jedoch empfohlen eine maximale Fläche von 800 m² <strong>für</strong> Randsortimente nicht zu<br />
überschreiten. Die genaue Beschränkung ist jedoch im Einzelfall in der Bauleitplanung zu<br />
entscheiden. Eine deutlich geringere Fläche <strong>für</strong> Randsortimente wäre zwar wünschenswert,<br />
unterliegt aber der jeweiligen Abwägung im Bauleitplanverfahren. Hierzu ist unter Umständen im<br />
Einzelfall <strong>die</strong> Verträglichkeit der Randsortimente zu prüfen.<br />
Gr<strong>und</strong>satz 4: Ansiedlungsperspektiven von Verkaufsstellen der Handwerks-,<br />
produzierenden <strong>und</strong> weiterverarbeitenden Gewerbebetriebe<br />
(Handwerkerprivileg)<br />
Ausnahmsweise sollen Verkaufsstellen von Handwerks-, produzierenden <strong>und</strong> weiterverarbeitenden<br />
Gewerbebetrieben – so genannter Annex-Handel – zugelassen werden, wenn<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 65<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
• eine räumliche Zuordnung zum Hauptbetrieb besteht,<br />
• <strong>die</strong> Errichtung im betrieblichen Zusammenhang erfolgt,<br />
• eine deutliche flächen- <strong>und</strong> umsatzmäßige Unterordnung zum Hauptbetrieb gegeben ist<br />
<strong>und</strong><br />
• <strong>die</strong> Schwelle der Großflächigkeit nach § 11 Abs. 3 BauNVO nicht überschritten wird.<br />
9.2 Ausweisung der zukünftigen zentralen Versorgungsbereiche<br />
Ein zentraler Punkt des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>es ist <strong>die</strong> Abgrenzung zentraler<br />
Versorgungsbereiche, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> vorzunehmen ist. Diese basiert auf dem<br />
aktuellen Bestand der <strong>Einzelhandels</strong>angebote <strong>und</strong> der beschriebenen Steuerungsabsicht der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> weitere Entwicklung des <strong>Einzelhandels</strong>.<br />
9.2.1 Verteilung der <strong>Einzelhandels</strong>angebote<br />
Als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abgrenzung der Versorgungsbereiche <strong>die</strong>nt <strong>die</strong> Darstellung der aktuellen<br />
Standorte des lokalen <strong>Einzelhandels</strong>. Dabei kann unterschieden werden in verschiedene<br />
Kategorien von Angebotsclustern, so wie sie vom Verbraucher vor Ort wahrgenommen werden.<br />
Damit spielt <strong>die</strong> folgende Betrachtung auf <strong>die</strong> Magnetwirkung von Standorten ab, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Abgrenzung der Versorgungsbereiche gesondert untersucht <strong>und</strong> bewertet werden muss (vgl.<br />
Abbildung 12).<br />
9.2.2 Zentrale Versorgungsbereiche<br />
Aus der Darstellung der Geschäftsbereiche in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> lässt sich <strong>die</strong> genaue Abgrenzung der<br />
zentralen Versorgungsbereiche ableiten. Die hier abgebildeten Einheiten sind dabei nicht als<br />
parzellenscharf zu verstehen. Sie <strong>die</strong>nen der Verortung der Entwicklung des <strong>Einzelhandels</strong> im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>und</strong> lassen geringe Unschärfen bei der späteren Entwicklung zu. Aus Gründen der<br />
Eindeutigkeit sind sie dennoch parzellenscharf abgebildet.<br />
Klar erkennbar ist der zentrale Versorgungsbereich Innenstadt als Haupteinkaufsbereich der<br />
gesamten <strong>Stadt</strong>. Dieser Bereich beinhaltet <strong>die</strong> maßgeblichen, insbesondere mittelbereichsrelevanten<br />
Angebote in der direkten zentralen Lage <strong>und</strong> <strong>die</strong> wenigen dort vorhandenen Potenziale.<br />
Im Ergebnis ist somit der Bereich Zehnerstraße in den zentralen Versorgungsbereich<br />
aufzunehmen, da <strong>die</strong> Struktur des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> ergänzenden Besatzes sehr dicht ist.<br />
Zudem sollte der Bereich ausgedehnt werden bis zum Rheinufer, um den dortigen touristisch<br />
wirksamen Bereich zu berücksichtigen.
Zentraler<br />
Versorgungsbereich<br />
Nord<br />
(Nahversorgung)<br />
Zentraler<br />
Versorgungsbereich<br />
Innenstadt<br />
Abbildung 24:<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 66<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche<br />
(Quelle: Likar | eigene Darstellung)<br />
Ein weiterer als solcher zu definierender Bereich ist der zentrale Versorgungsbereich Nord, der<br />
in seiner Funktion bezüglich der zulässigen Sortimente auf <strong>die</strong> Nahversorgung eingeschränkt wird.<br />
Bedingt durch <strong>die</strong> derzeit als maßgeblicher Nahversorgungsbereich fungierende Funktion zur<br />
Deckung des täglichen Bedarfs in Ergänzung zur Innenstadt ist <strong>die</strong> Bedeutung des Bereichs <strong>für</strong>
den <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>er Einzelhandel so hoch, dass eine Zentrenrelevanz nicht ausgeblendet werden<br />
darf. Dennoch ist eine Einschränkung notwendig, um <strong>die</strong> Innenstadt als klaren Handelsschwerpunkt<br />
mit Angebotsvielfalt in Zukunft weiter zu entwickeln. Es wird voraussichtlich nicht<br />
gelingen, <strong>die</strong> Nahversorgung in <strong>die</strong> Innenstadt zurück zu holen. Daher muss <strong>die</strong> Funktionsteilung<br />
zwischen Innenstadt <strong>und</strong> Nahversorgungsstandorten genau definiert werden.<br />
9.3 Lokalspezifische Sortimentsliste<br />
9.3.1 System der Zentrenrelevanz<br />
Die Aufteilung der Sortimente <strong>und</strong> Warengruppen des <strong>Einzelhandels</strong> in Sortimentslisten führt zu<br />
unterschiedlich strengen Auflagen im Hinblick auf das zulässige Angebot am jeweiligen Standort.<br />
Die Zentrenrelevanz einzelner Angebote lässt sich dabei nach den verschiedenen Versorgungsbereichen<br />
einer Gemeinde abschichten. Die nicht innenstadtrelevanten Sortimente sind dabei<br />
natürlich auch in den zentralen Versorgungsbereichen zulässig.<br />
Nicht zentrenrelevante Sortimente<br />
Zentrenrelevante Sortimente<br />
Nahversorgungsrelevante Sortimente<br />
standortabhängig<br />
Abbildung 25:<br />
System der Zentrenrelevanz<br />
(Quelle: eigene Darstellung)<br />
Generell ist es möglich nahversorgungsrelevante Sortimente, <strong>die</strong> eigentlich in den Schutz des<br />
Zentrums gehören, auch außerhalb des Zentrums anzubieten, um hier eine wohnortnahe<br />
Nahversorgung der Bevölkerung sicherstellen zu können. Hiervon ausgenommen ist <strong>die</strong><br />
Zulässigkeit von Randsortimenten, <strong>die</strong> an einem nicht zentralen Standort auch Angebote mit<br />
Zentrenrelevanz zulassen können. Dies bedarf allerdings einer bauleitplanerischen Steuerung zur<br />
Zulässigkeit nach Art <strong>und</strong> Maß <strong>die</strong>ser Angebote zum Kernsortiment.<br />
Im vorliegenden Fall muss nun <strong>die</strong> Aufteilung der Sortimente auf <strong>die</strong> möglichen Versorgungsaufträge<br />
der einzelnen Bereiche der <strong>Stadt</strong> erfolgen. Hierzu können der Bedeutung <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Gesamtversorgung innerhalb des Einzugsbereichs entsprechend <strong>die</strong>se Sortimente anhand der<br />
nachstehend grafisch aufgezeigten Zuordnung einem nachvollziehbaren System unterworfen<br />
werden, das eine transparente Entwicklungsidee <strong>für</strong> <strong>die</strong> Versorgung der Bevölkerung darstellt.<br />
Hierbei wird insbesondere der Steuerungswille im Hinblick auf den eingeschränkten<br />
Versorgungsbereich erkennbar. Diese Steuerung muss sich natürlich - wie im LEP IV gefordert - in<br />
Sortimentslisten wiederfinden, <strong>die</strong> <strong>für</strong> spätere Planungen vergleichend zu Vorhaben herangezogen<br />
werden können.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 67<br />
<strong>Entwurf</strong>
Abbildung 26:<br />
Hierarchie der Zuordnung von Sortimenten zu den Versorgungsbereichen mit unterschiedlicher<br />
Bedeutung<br />
(Quelle: eigene Darstellung)<br />
9.3.2 <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>er Sortimentslisten<br />
Aus dem ermittelten <strong>Einzelhandels</strong>bestand in der <strong>Stadt</strong> <strong>und</strong> den potenziellen Entwicklungsmöglichkeiten<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweiligen Versorgungsbereiche ergibt sich <strong>die</strong> folgende Liste der<br />
nahversorgungsrelevanten, allgemein zentrenrelevanten <strong>und</strong> nicht zentrenrelevanten Sortimente<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>:<br />
<br />
Nahversorgungsrelevante Sortimente<br />
Warengruppe Sortimente Beispiele zur Erläuterung<br />
Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel Nahrungsmittel, Genussmittel Alle Arten von Lebens- <strong>und</strong> Genussmitteln<br />
(inkl. Kaffee, Tee, Tabakwaren,<br />
Reformhauswaren, etc.) frisches Obst <strong>und</strong><br />
Gemüse, Back- <strong>und</strong> Konditoreiwaren,<br />
Metzgereiwaren<br />
Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong><br />
Körperpflege<br />
Drogerie, Parfümerie, Wasch- <strong>und</strong><br />
Putzmittel<br />
Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Körperpflegeartikel,<br />
Drogeriewaren, Putz- <strong>und</strong><br />
Reinigungsmittel, Waschmittel,<br />
Parfümerieartikel, freiverkäufliche<br />
Apothekenwaren<br />
im Einzelfall gehören hierzu auch<br />
medizinische <strong>und</strong> orthopädische Artikel<br />
<strong>und</strong> Sanitätsbedarf<br />
Baumarktspezifische Waren Blumen Schnittblumen, Topfpflanzen, Gestecke<br />
Bücher / Schreibwaren Presse Zeitungen <strong>und</strong> Zeitschriften<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 68<br />
<strong>Entwurf</strong>
Zentrenrelevante Sortimente<br />
Warengruppe Sortimente Beispiele zur Erläuterung<br />
Bekleidung<br />
Einrichtungsbedarf<br />
Bücher / Schreibwaren<br />
Unterhaltungselektronik <strong>und</strong><br />
elektronische Me<strong>die</strong>n<br />
Elektrohaushaltsgeräte /<br />
Leuchten<br />
Spielwaren / Hobbys<br />
Foto / Optik<br />
Schuhe / Lederwaren<br />
Informationstechnologie<br />
Sport / Camping<br />
Damenoberbekleidung, Herrenmode,<br />
Kinderoberbekleidung, Wäsche,<br />
Strumpfwaren<br />
Haus- <strong>und</strong> Heimtextilien,<br />
Wohneinrichtungsbedarf<br />
Papier, Schreibwaren, Bürobedarf,<br />
Buchhandel<br />
R<strong>und</strong>funk-, Fernseh-, phonotechnische<br />
Geräte;<br />
Bild- <strong>und</strong> Tonträger; Videospiele;<br />
"braune Ware"<br />
Elektrokleingeräte, Leuchten, Lampen,<br />
Leuchtmittel<br />
Spielwaren, Hobby-, Bastelwaren,<br />
Musikinstrumente<br />
Hard-/Software, Personal Computer,<br />
Peripheriegeräte<br />
Sportbekleidung, Sportschuhe,<br />
Sportkleingeräte<br />
Bekleidung aller Art (inkl. Lederbekleidung,<br />
etc.), Meterware <strong>für</strong> Bekleidung,<br />
Kurzwaren, Handarbeitswaren,<br />
Unterwäsche <strong>und</strong> Miederwaren, Strümpfe<br />
<strong>und</strong> Strumpfwaren, <strong>Bad</strong>emoden<br />
Gardinen, Heimtextilien, Dekostoffe, Haus-,<br />
Bett- <strong>und</strong> Tischwäsche sowie<br />
Kunstgewerbe, Bilder, Rahmen u.ä.,<br />
hochwertige Bodenbeläge (Einzelware, wie<br />
z.B. Orientteppiche), Antiquitäten,<br />
Wohneinrichtungsbedarf<br />
Schreibwaren <strong>und</strong> Büroartikel aller Art<br />
(außer Büroeinrichtung), Papier,<br />
Sortimentsbuchhandel<br />
Unterhaltungselektronik wie z.B. R<strong>und</strong>funk<strong>und</strong><br />
Fernsehgeräte, HiFi-Anlagen, Video<strong>und</strong><br />
Audiosysteme, Videokameras <strong>und</strong><br />
Fotoartikel, Spielekonsolen,<br />
Unterhaltungssoftware, Computer- <strong>und</strong><br />
Videospiele<br />
Elektrokleingeräte aller Art (Toaster,<br />
Kaffeemaschinen, Rühr- <strong>und</strong> Mixgeräte,<br />
Bügeleisen, Rasierer, Zahnbürsten, …),<br />
Leuchten, Lampen, Leuchtmittel u.ä.<br />
Spielwaren aller Art, technisches<br />
Spielzeug, Hobby- <strong>und</strong> Bastelartikel im<br />
weitesten Sinne, Sammlerbriefmarken <strong>und</strong><br />
Münzen, Musikinstrumente <strong>und</strong> Zubehör<br />
Fotoapparate <strong>und</strong> Videokameras,<br />
Fotoartikel <strong>und</strong> –zubehör, optische Geräte,<br />
Ferngläser, Brillen, Hörgeräte u.ä.<br />
Schuhe, Sandalen, Stiefel, Lederwaren<br />
aller Art, Taschen, Koffer, Schirme<br />
Computer aller Art <strong>und</strong> Computerzubehör<br />
sowie Peripheriegeräte (Bildschirme,<br />
Drucker, Tastaturen <strong>und</strong> sonstige<br />
Eingabegeräte, Festplatten u.ä.), Software<br />
einschl. Computerspiele,<br />
Navigationsgeräte<br />
Sportbekleidung <strong>und</strong> –schuhe, Sportartikel<br />
<strong>und</strong> –kleingeräte (Bälle, Schläger, …),<br />
Waffen, Angler- <strong>und</strong> Jagdbedarf<br />
Glas / Porzellan / Keramik Hausrat, Geschenkartikel Haushaltswaren aller Art (Töpfe, Pfannen,<br />
Schneidwaren <strong>und</strong> Bestecke, …), Glas,<br />
Porzellan, Vasen <strong>und</strong> Feinkeramik,<br />
sonstiger Hausrat, Geschenkartikel <strong>und</strong><br />
Souvenirs<br />
Uhren / Schmuck<br />
Telekommunikation<br />
Baby- / Kinderartikel<br />
Uhren, Zubehör, Schmuck, Modeschmuck<br />
Mobiltelefone, Faxgeräte, Telefone,<br />
Internetzubehör<br />
Babybekleidung, Babyspielwaren,<br />
Babymöbel, Kinderwagen<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 69<br />
<strong>Entwurf</strong>
Nicht zentrenrelevante Sortimente<br />
Warengruppe Sortimente Beispiele zur Erläuterung<br />
Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel Spirituosen, Getränke Spirituosen, Getränke<br />
Bekleidung Berufsbekleidung, Funktionskleidung Bekleidung <strong>für</strong> berufliche Tätigkeiten,<br />
Arbeitsschutzbekleidung<br />
Einrichtungsbedarf Möbel Möbel (inkl. Büro-, <strong>Bad</strong>- <strong>und</strong><br />
Küchenmöbel), Gartenmöbel <strong>und</strong> Polsterauflagen,<br />
Bettwaren, Matratzen,<br />
Bodenbeläge, Teppiche (Auslegeware)<br />
Baumarktspezifische Waren<br />
Elektrohaushaltsgeräte /<br />
Leuchten<br />
Baumarktspezifisches Sortiment;<br />
Tapeten, Lacke, Farben, Baustoffe,<br />
Werkzeuge, ...<br />
Pflanzen, Gartenbedarf;<br />
Kfz-Zubehör;<br />
Zoologischer Bedarf<br />
Öfen; Elektrogroßgeräte; "weiße<br />
Ware"<br />
Maschinen <strong>und</strong> Werkzeuge, Bauelemente,<br />
Baustoffe (inkl. Fenster, Türen, …),<br />
Eisenwaren, Beschläge Elektroartikel <strong>und</strong><br />
–installationsmaterial, Farben, Lacke,<br />
Fliesen <strong>und</strong> Zubehör, Sanitärbedarf,<br />
Gartenbedarf <strong>und</strong> Gartengeräte, einschl.<br />
Freilandpflanzen, Kamine <strong>und</strong> Kachelöfen,<br />
Pflanzen <strong>und</strong> Sämereien sowie sonstige<br />
baumarktspezifische Waren; Kfz-<strong>und</strong><br />
Motorradzubehör, Zoologischer Bedarf<br />
Elektrogroßgeräte (Kühl- <strong>und</strong><br />
Gefrierschränke, Waschmaschinen,<br />
Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen,<br />
…) <strong>und</strong> sonstige Elektrohaushaltsgeräte<br />
(Staubsauger, Wäschemangeln, …) außer<br />
Elektrokleingeräte <strong>und</strong> „braune Ware“<br />
Sport / Camping Sportgroßgeräte, Fahrräder Camping- <strong>und</strong> Outdoorartikel, Zelte,<br />
Boote, Fahrräder <strong>und</strong> Zubehör<br />
Tabelle 12:<br />
Sortimentslisten der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong><br />
(Quelle: eigene Darstellung)<br />
Die Sortimentsliste regelt lediglich <strong>die</strong> Neuansiedlung, Erweiterung <strong>und</strong> Nutzungsänderung von<br />
<strong>Einzelhandels</strong>betrieben. Bestehende Betriebe sind im Bestand zunächst geschützt.<br />
Die Liste ist bei weiteren Planungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> in der Bauleitplanung <strong>und</strong> auf<br />
Genehmigungsebene im Rahmen der Abwägung zu beachten <strong>und</strong> umzusetzen.<br />
<br />
Erläuterung zu den Abweichungen von der Sortimentsliste des LEP IV<br />
Die Spirituosen <strong>und</strong> Getränke werden nicht als zentrenrelevant festgeschrieben, da sie vielfach<br />
nicht zu den Artikeln des „Handtaschenformates“ gehören (z.B. Getränkekisten) <strong>und</strong> in der Regel<br />
mit dem PKW besorgt werden. Dies soll nicht zwangsläufig im Zentrum erfolgen müssen. Eine<br />
weitere Unterscheidung in <strong>die</strong>sen Sortimenten soll nicht erfolgen.<br />
Zoologischer Bedarf kommt in den meisten Fällen als kombiniertes Angebot in Baumärkten vor, <strong>die</strong><br />
selbst nicht im <strong>Stadt</strong>zentrum liegen müssen oder sollten. Daher wird das Sortiment als nicht<br />
zentrenrelevant definiert. Dies hat auch keinen Einfluss auf den Bestand im <strong>Stadt</strong>gebiet.<br />
Die Sortimente Berufsbekleidung <strong>und</strong> Funktionsbekleidung werden aus der sonstigen Bekleidung<br />
herausgelöst <strong>und</strong> als nicht zentrenrelevant deklariert, da <strong>die</strong> Möglichkeit bestehen soll, sie im<br />
Verb<strong>und</strong> mit baumarktspezifischen Waren anzubieten.<br />
Die als nicht zentrenrelevant aufgenommen Artikel der Warengruppe Elektrohaushaltsgeräte /<br />
Leuchten werden als nicht erforderlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Funktionsfähigkeit der Innenstadt gesehen; daher<br />
<strong>die</strong>se Abweichung in der Sortimentsliste.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 70<br />
<strong>Entwurf</strong>
Bei der Abweichung im Hinblick auf <strong>die</strong> Sportgeräte (hier Sportgroßgeräte) <strong>und</strong> Fahrräder ist auf<br />
<strong>die</strong> bestehende Struktur der <strong>Stadt</strong> hinzuweisen. Entsprechende Angebote sind derzeit nicht<br />
vorhanden. Hier besteht daher auch kein Bedürfnis zum Schutz von bestehenden Strukturen.<br />
9.4 Handlungsempfehlungen<br />
<br />
Handlungsempfehlungen <strong>für</strong> den Einzelhandel in den zentralen Versorgungsbereichen<br />
Insbesondere <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>kerne definieren sich als Knotenpunkte wirtschaftlicher <strong>und</strong> sozialer<br />
Beziehungen. Dabei nimmt der Einzelhandel eine herausragende Stellung ein, indem er vor allem<br />
<strong>für</strong> eine ausreichende Besucherfrequenz sorgt. Eine dauerhafte <strong>und</strong> hohe Frequenz wiederum<br />
sorgt erst <strong>für</strong> <strong>die</strong> gewünschte Lebendigkeit <strong>und</strong> Attraktivität des <strong>Stadt</strong>kerns. Somit steht <strong>die</strong><br />
behutsame quantitative <strong>und</strong> qualitative Verbesserung der <strong>Einzelhandels</strong>struktur in den <strong>Stadt</strong>kernen<br />
zur Sicherung <strong>und</strong> Stärkung ihrer Attraktivität im Vordergr<strong>und</strong>. Hierbei ist wichtig, <strong>die</strong> vorhandene,<br />
kompakte Struktur zu erhalten, um möglichst hohe Synergieeffekte der einzelnen Funktionen<br />
untereinander zu erreichen.<br />
Unter qualitativer Verbesserung ist z.B. <strong>die</strong> Durchsetzung hoher städtebaulicher <strong>und</strong><br />
architektonischer Ansprüche sowie aktive Verhinderung des Entstehens <strong>und</strong> das Bekämpfen von<br />
Leerständen zu verstehen.<br />
Außerhalb der Innenstadt können auch <strong>Einzelhandels</strong>vorhaben mit größerem Flächenbedarf<br />
realisiert werden, <strong>für</strong> <strong>die</strong> im Bereich der Innenstadt kein Platz vorhanden ist. So eröffnen sich sehr<br />
gute Chancen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ansiedlung von unterrepräsentierten Angeboten.<br />
<br />
Handlungsempfehlungen <strong>für</strong> den Einzelhandel zur Nahversorgung<br />
Hier soll der Fokus auf <strong>die</strong> Sicherung <strong>und</strong> ggf. behutsame Erweiterung der bestehenden<br />
<strong>Einzelhandels</strong>betriebe gelegt werden, da sie wichtige Voraussetzungen zur flächendeckenden<br />
Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs bieten. Aufgr<strong>und</strong> der Kaufkraftbindungsquote von<br />
leicht unter 100 % im Bereich der Nahversorgung müssen Neuansiedlungen von Lebensmittelmärkten<br />
kritisch geprüft werden. Zu bevorzugen ist eher <strong>die</strong> Erneuerung <strong>und</strong> / oder Erweiterung an<br />
vorhandenen Standorten.<br />
Durch <strong>die</strong> verbindliche Bauleitplanung sollte sichergestellt werden, dass <strong>die</strong> Angebote zur<br />
Nahversorgung gesichert werden <strong>und</strong> gleichzeitig wesentliche Beeinträchtigungen auf andere<br />
vorhandene Nahversorger in der Umgebung nicht zu erwarten sind. Alle anderen<br />
zentrenrelevanten Sortimente sind ausschließlich nach der Definition der <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>er<br />
Sortimentsliste vorzuhalten; eine Regelung zu Randsortimenten <strong>und</strong> Aktionswaren ist in der<br />
Bauleitplanung zu berücksichtigen.<br />
9.5 Zentren übergreifende Empfehlungen<br />
<br />
Schließung von Angebotslücken<br />
Die ermittelten Angebotslücken, <strong>die</strong> in nahezu allen Warengruppen aufgezeigt wurden, sollten<br />
nach den Vorgaben der lokalen Sortimentsliste bestmöglich geschlossen werden. Hierbei ist zu<br />
bedenken, dass eine Kaufkraftbindungsquote von 100 % nicht in allen Warengruppen erreicht<br />
werden kann. Die Empfehlungen zur Ergänzung der verschiedenen Sortimente berücksichtigen<br />
<strong>die</strong>se Tatsache bereits angemessen.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 71<br />
<strong>Entwurf</strong>
Die Angebote in den Warengruppen der touristischen Sortimente <strong>und</strong> der baumarktspezifischen<br />
Waren sind prioritär zu ergänzen, um auch Angebotslücken <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einwohner zu schließen.<br />
<br />
Attraktivierung der städtebaulichen Situation<br />
In den zentralen Versorgungsbereichen – vorrangig in der Innenstadt – sollten <strong>die</strong> Ansiedlung von<br />
<strong>Einzelhandels</strong>angeboten sowie <strong>die</strong> Sicherung vorhandener Läden stets mit einer Verbesserung<br />
der städtebaulichen Situation einhergehen. Dieses Ziel wird in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> durch das Programm<br />
Aktive <strong>Stadt</strong>zentren bereits verfolgt. Hier ist eine Aufwertung der Innenstadt durch entsprechende<br />
Maßnahmen zu fokussieren. Diese Aufwertung muss begleitend zur Aufwertung des Besatzes<br />
erfolgen.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 72<br />
<strong>Entwurf</strong>
10 PLANUNGSRECHTLICHE EMPFEHLUNGEN<br />
Von entscheidender Bedeutung zur Erzielung einer unmittelbaren räumlichen Steuerungswirkung<br />
eines <strong>Einzelhandels</strong>konzeptes, ist <strong>die</strong> Koppelung an <strong>die</strong> Bauleitplanung <strong>und</strong> deren Rechtsinstrumente.<br />
Das <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> selbst beschreibt dabei zunächst nur unverbindliche<br />
Rahmenbedingungen, ist aber <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schaffung von Baurecht unverzichtbar <strong>und</strong> als<br />
„städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB“ <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abwägung<br />
ohne Alternative.<br />
Nach dem BauGB steht jeder Gemeinde ein umfangreiches Instrumentarium zur konzeptkonformen<br />
Erstellung von Bauleitplänen zur Verfügung. Sowohl in den Flächennutzungsplan, als auch<br />
in Bebauungspläne sollten Aussagen des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>es einfließen. Als<br />
städtebauliches Konzept ist es ohnehin im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. siehe<br />
oben). Insofern werden nachfolgend einige Maßnahmen empfohlen.<br />
In <strong>die</strong>sem Zusammenhang ist eine proaktive Politik der Bebauungsplanänderung <strong>und</strong> der<br />
Neuaufstellung in bestimmten Teilbereichen sinnvoll, so dass das „Einsickern“ von unverträglichen<br />
<strong>Einzelhandels</strong>nutzungen in ältere Bebauungsplangebiete verhindert bzw. in bisher nicht beplanten<br />
Bereichen nach § 34 BauGB deutlich eingeschränkt werden kann.<br />
Um das Gemeindegebiet flächendeckend vor unerwünschten <strong>Einzelhandels</strong>ansiedlungen zu<br />
schützen, ist es wichtig, in Industrie- oder Gewerbegebieten ggf. vorhandene Baurechte <strong>für</strong><br />
<strong>Einzelhandels</strong>betriebe zurückzunehmen <strong>und</strong> baurechtliche Unsicherheiten klarzustellen. Dies gilt<br />
sicher auch <strong>für</strong> einige Mischgebiete. Ergänzend ist das Instrumentarium der Sortimentsdifferenzierung<br />
in „nahversorgungsrelevant“, „zentrenrelevant“ <strong>und</strong> „nicht zentrenrelevant“ in <strong>die</strong><br />
Bauleitplanung zu übernehmen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich bestehen verschiedene Optionen zur rechtsförmlichen Umsetzung eines <strong>Einzelhandels</strong>-<br />
<strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>es in Bauleitplänen. Insgesamt sind durch Aufstellung, Ergänzung<br />
<strong>und</strong> Änderung von Bebauungsplänen bestehende „Schlupflöcher“ <strong>für</strong> <strong>Einzelhandels</strong>ansiedlungen,<br />
welche der planerischen Zielsetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> künftige Siedlungs- <strong>und</strong> <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung<br />
widersprechen, zu schließen. Die konzeptionell festgelegten Zentrenbereiche sollten planungsrechtlich<br />
mit Kern- oder Sondergebieten <strong>für</strong> den großflächigen Einzelhandel unterlegt werden. Bei<br />
der Neuausrichtung an Nutzungsrechten <strong>für</strong> den Einzelhandel ist gr<strong>und</strong>sätzlich auf eine<br />
konsequente Ausschöpfung der Möglichkeiten zur detaillierten Sortiments- <strong>und</strong> Größensteuerung<br />
von <strong>Einzelhandels</strong>betrieben zu achten.<br />
10.1 Änderungserfordernis des Flächennutzungsplans<br />
Ein wichtiges Scharnier zwischen der vorbereitenden – den allgemeinabstrakten Rahmen<br />
setzenden – <strong>und</strong> der <strong>die</strong>sen Rahmen konkretisierend ausfüllenden Planungsstufe bei<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>en besteht in der räumlichen Abgrenzung <strong>und</strong> Aufnahme von<br />
„Zentrenbereichen“ <strong>und</strong> Baugebieten in den Flächennutzungsplan.<br />
Um den räumlichen Abgrenzungen rechtsförmliche Verbindlichkeit zu verleihen, bietet es sich an,<br />
<strong>die</strong>se zunächst in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Dort sollte sich das verfolgte<br />
<strong>Einzelhandels</strong>strukturmodell mit seinen unterschiedlichen Zentren räumlich konkretisiert<br />
wiederfinden.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 73<br />
<strong>Entwurf</strong>
Insofern ist in erster Linie <strong>die</strong> räumliche Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche in den<br />
Flächennutzungsplan aufzunehmen. Dies kann im Rahmen einer Fortschreibung eingearbeitet<br />
werden.<br />
Zusammenfassend erscheinen auf der Gr<strong>und</strong>lage des vorliegenden Konzeptes im<br />
Flächennutzungsplan einige Umwidmungen von Bauflächen erforderlich zu sein. Die<br />
verschiedenen Versorgungsbereiche sind lediglich entsprechend abzugrenzen. Sollte es durch<br />
weitergehende Konkretisierungen von Vorhaben in Bebauungsplanverfahren erforderlich sein, ist<br />
der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren fortzuschreiben, zu ändern oder anzupassen.<br />
10.2 Änderungserfordernis bestehender Bebauungspläne<br />
Um <strong>die</strong> Gefährdung der Funktionsfähigkeit <strong>und</strong> eine Schwächung der zentralen Versorgungsbereiche<br />
durch standortunverträgliche <strong>Einzelhandels</strong>ansiedlungen an anderer Stelle zu verhindern,<br />
müssen im Sinne eines Negativkatalogs Tabuflächen identifiziert <strong>und</strong> - wo es sich nach den<br />
verfolgten Zielsetzungen als notwendig erweist - bezogen auf den Einzelhandel derzeit<br />
bestehende baurechtliche Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt bzw. zurückgenommen<br />
werden. Als bauleitplanerische Instrumente sind hier<strong>für</strong> <strong>die</strong> Änderung bestehender Bebauungspläne<br />
sowie <strong>die</strong> Überplanung unbeplanter Bereiche geeignet.<br />
Besondere Aufmerksamkeit sollten dabei Bebauungspläne <strong>für</strong> Kern-, Misch-, Gewerbe- <strong>und</strong><br />
Industriegebiete, <strong>die</strong> nach älteren Baunutzungsverordnungen (z.B. BauNVO 1962 bzw. 1968)<br />
erstellt wurden, <strong>und</strong> solche <strong>Einzelhandels</strong>sondergebiete <strong>für</strong> den großflächigen Einzelhandel<br />
erfahren, <strong>die</strong> ohne beschränkte Festsetzungen zu maximalen Verkaufsflächengrößen oder<br />
zulässigen Sortimenten Rechtskraft erlangt haben. Ähnliches gilt <strong>für</strong> Regelungen zur Zulässigkeit<br />
von Sortimenten, <strong>die</strong> den Standards <strong>die</strong>ses Konzeptes angepasst werden müssten. Zur<br />
Anpassung bestehender Baurechte, <strong>die</strong> im Widerspruch zum beschlossenen <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Zentrenkonzept</strong> stehen, sollten frühzeitig entsprechende Bebauungsplanverfahren eingeleitet<br />
werden. Natürlich müssen hierbei auch mögliche Schadenersatzansprüche oder Planschadenfälle<br />
in den Blick genommen werden, so dass ggf. bestimmte wünschenswerte Änderungen nicht oder<br />
zumindest nicht kurzfristig umgesetzt werden können. Zudem sollen entsprechende<br />
Plananpassungen bedarfsgerecht erfolgen, also wenn Nutzungsabsichten bekannt werden.<br />
Darüber hinaus sollten bisher unbeplante Siedlungsgebiete betrachtet <strong>und</strong> ggf. durch<br />
Neuaufstellung von Bebauungsplänen <strong>Einzelhandels</strong>betriebe vollständig (oder bestimmte<br />
Unterarten davon) ausgeschlossen werden. Auch <strong>die</strong> Aufstellung von Plänen zur gezielten<br />
Ansiedlung von Einzelhandel ist möglich. Dabei kann der Effekt entstehen, dass an anderen<br />
Stellen im Gemeindegebiet eine eigenständige Entwicklung gar nicht erst zu Stande kommt.<br />
Für <strong>die</strong> Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> wird daher empfohlen, in den Bebauungsplänen <strong>die</strong><br />
Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>die</strong>ses Konzeptes zu beachten <strong>und</strong> in <strong>die</strong> Regelungsinhalte einfließen zu<br />
lassen. Besondere Beachtung ist hierbei der stringenten <strong>und</strong> rechtlich korrekten Formulierung von<br />
entsprechenden Festsetzungen zu schenken.<br />
10.3 Empfehlung zur Neuaufstellung von Bebauungsplänen sowie Erweiterung<br />
bestehender Baurechte (planungsrechtliche ‚Pull-Maßnahmen‘)<br />
Zur Lenkung von <strong>Einzelhandels</strong>angeboten auf da<strong>für</strong> geeignete Flächen sind im Sinne von<br />
Positivplanungen aktiv Flächenangebote zu schaffen. Insofern ist an den da<strong>für</strong> geeigneten<br />
Standorten Baurecht <strong>für</strong> <strong>die</strong> planungsrechtliche Zulässigkeit wünschenswerter Betriebe<br />
herzustellen. Als bauleitplanerische Instrumente stehen hier<strong>für</strong> <strong>die</strong> Neuaufstellung von Bebau-<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 74<br />
<strong>Entwurf</strong>
ungsplänen sowie <strong>die</strong> differenzierte Festsetzung in Bebauungsplänen zur Gliederung der Gebiete<br />
zugunsten des <strong>Einzelhandels</strong> (§ 1 Abs. 4, 5 <strong>und</strong> 9 BauNVO) zur Verfügung.<br />
Flächen, <strong>die</strong> bereits von großflächigen <strong>Einzelhandels</strong>betrieben beansprucht werden, sind als<br />
„Sondergebiet Handel / Einzelhandel / großflächiger Einzelhandel / EZH“ entsprechend § 11 Abs. 2<br />
oder 3 BauNVO auszuweisen. In Sondergebieten sollte <strong>die</strong> Nutzungsart des großflächigen<br />
<strong>Einzelhandels</strong> hinsichtlich der Zweckbestimmung, maximal zulässiger Verkaufsfläche <strong>und</strong> / oder<br />
der Differenzierung zulässiger <strong>und</strong> nicht zulässiger Sortimente sowie der Randsortimente<br />
festgelegt werden. Insgesamt sollte den ansässigen Betrieben stets eine angemessene<br />
wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht werden, was neben der Neuansiedlung auch Erweiterungen<br />
mit einschließt.<br />
In <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> sollten <strong>die</strong> noch nicht beplanten Bereiche mit <strong>Einzelhandels</strong>nutzungen zeitnah einer<br />
Steuerung unterzogen <strong>und</strong> damit planungsrechtlich geregelt werden. Damit lässt sich verhindern,<br />
dass im Falle einer Nutzungsaufgabe eine gleiche oder ähnliche Nutzung an <strong>die</strong>ser Stelle entsteht,<br />
deren Verträglichkeit im Zweifelsfall nicht nachgewiesen werden könnte.<br />
Für den Fall entsprechender Anfragen zur Ansiedlung von großflächigen <strong>Einzelhandels</strong>betrieben in<br />
der Innenstadt sollte kurzfristig reagiert werden. Dazu sind i.d.R. Bebauungspläne mit Kern- oder<br />
Sondergebietsausweisungen aufzustellen. Eine Planung im Vorfeld einer möglichen Ansiedlung ist<br />
hier jedoch nicht sinnvoll, da <strong>die</strong> konkreten Anforderungen aus dem Projekt zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt<br />
noch nicht bekannt sind <strong>und</strong> insofern naturgemäß erst ein Sondergebiet geplant werden kann,<br />
wenn das Vorhaben hinreichend genau bekannt ist.<br />
Die gesamten Entwicklungen r<strong>und</strong> um <strong>die</strong> Innenstadt sind im Hinblick auf <strong>die</strong> umfassende<br />
integrierte <strong>Stadt</strong>entwicklung stets auch unter dem Aspekt einer optimierten Verkehrsführung<br />
inklusive der Regelung des ruhenden Verkehrs, einer Aufwertung des öffentlichen Raums <strong>und</strong><br />
ähnlicher Kriterien zu sehen. Insofern sind bei der Bauleitplanung immer auch <strong>die</strong> städtebaulichen<br />
Rahmenbedingungen des Standortes selbst sowie <strong>die</strong> sich aus der Gesamtentwicklung<br />
ergebenden Anforderungen zu beachten. Die Planungen sollen daher generell auch gestalterische<br />
Ansätze <strong>und</strong> Zielsetzungen verfolgen, <strong>die</strong> im Einklang mit der <strong>Stadt</strong>entwicklung stehen <strong>und</strong><br />
Aufenthaltsqualität <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bürger <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en der einzelnen Bereiche schaffen.<br />
10.4 Ergänzende Planungsrechtliche Empfehlungen<br />
<br />
Sicherung der Versorgungsbereiche<br />
Ein erster Schritt zur Sicherung der Versorgungsbereiche kann <strong>die</strong> Aufstellung eines<br />
Bebauungsplans (oder mehrerer Bebauungspläne) mit Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB<br />
sein. In nachfolgenden Detailplanungen <strong>für</strong> bestimmte Teilbereiche können dann <strong>die</strong> weiteren<br />
Rahmenbedingungen definiert werden. Durch entsprechende rahmensetzende Pläne entsteht<br />
frühzeitig Planungssicherheit <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gemeinde <strong>und</strong> potenzielle Investoren gleichermaßen. Letztere<br />
können auf einen Blick erfahren, welche Ansiedlungen an welchen Stellen möglich sind <strong>und</strong> wo<br />
sich detailliertere Planungsüberlegungen lohnen <strong>und</strong> wo nicht.<br />
<br />
Festlegung von Kern- <strong>und</strong> Randsortimenten<br />
Um den Angebotsstrukturen von Betrieben mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten gerecht zu<br />
werden, sollte <strong>die</strong>sem <strong>Einzelhandels</strong>zweig auch weiterhin <strong>die</strong> Möglichkeit eingeräumt werden,<br />
branchenunübliche zentrenrelevante Randsortimente anzubieten. Diese müssen gerade bei großflächigen<br />
Betrieben (insbesondere Möbelmärkte, Baumärkte, Gartenmärkte) aber regelmäßig auf<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 75<br />
<strong>Entwurf</strong>
zentrenverträgliche Größenanteile (z.B. 5 % oder 10 % der Gesamtverkaufsfläche) begrenzt<br />
werden. Außerdem kann zusätzlich eine maximale Flächenobergrenze bestimmt werden, da z.B.<br />
bei einem Baumarkt mit über 10.000 m² Verkaufsfläche <strong>und</strong> einem Randsortiment von 10 % <strong>die</strong>ses<br />
alleine bereits oberhalb der Schwelle der Großflächigkeit liegen würde. Insofern sind bestimmte<br />
Obergrenzen (beispielsweise maximal 500 oder 800 m² Verkaufsfläche) sinnvoll, um eine<br />
Gefährdung der zentralen Versorgungsbereiche auszuschließen. Dies ist allerdings nicht auf der<br />
Ebene eines <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>es zu bestimmen <strong>und</strong> muss daher im Rahmen der<br />
verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung) im Einzelfall entschieden <strong>und</strong> geregelt werden.<br />
Hier ist insbesondere in den Gewerbegebieten darauf zu achten, dass <strong>die</strong> Angebotsvielfalt durch<br />
<strong>die</strong> Randsortimente das Angebot in den zentralen Versorgungsbereichen nicht schädigt oder gar<br />
übertrifft.<br />
<br />
Sortimentsqualifizierung<br />
Das Instrument der Sortimentsqualifizierung sollte konsequent in der Bauleitplanung angewendet<br />
werden. Die innerhalb des vorliegenden <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>es erarbeitete lokale<br />
Sortimentsliste sollte mit ihrer Unterscheidung von nahversorgungs-, zentren- <strong>und</strong> nicht<br />
zentrenrelevanten Sortimenten über das Instrumentarium der Feinsteuerung des § 1 BauNVO<br />
Bestandteil sämtlicher Bebauungspläne werden, welche <strong>die</strong> Zulässigkeit oder auch den<br />
Ausschluss von bestimmten <strong>Einzelhandels</strong>betrieben vorbereiten.<br />
Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass eine einheitliche Steuerung in der gesamten <strong>Stadt</strong><br />
verfolgt <strong>und</strong> ihre Bebauungspläne entsprechend ausgestaltet werden.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 76<br />
<strong>Entwurf</strong>
11 SCHLUSSWORT<br />
Mit dem vorliegenden <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> verfügt <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> über eine<br />
gute Ausgangsbasis <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sicherung der vorhandenen <strong>Einzelhandels</strong>standorte sowie eine<br />
nachhaltige Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche <strong>und</strong> der gewachsenen Strukturen.<br />
Insbesondere <strong>die</strong> Haupteinkaufsbereiche in der Kernstadt können so als bedeutende zentrale<br />
Versorgungsbereiche langfristig entwickelt werden. Die aufgezeigten Potenziale zur weiteren<br />
<strong>Einzelhandels</strong>entwicklung lassen eine dynamische Zukunft in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> erwarten. Bedingt durch<br />
<strong>die</strong> Ansiedlungsmöglichkeiten kann das Gr<strong>und</strong>zentrum seine Versorgungsfunktion aufbauend auf<br />
den Aussagen des Konzeptes ausbauen <strong>und</strong> nachhaltig sichern. Zudem <strong>die</strong>nt <strong>die</strong> Sicherung der<br />
Funktion der Innenstadt durch <strong>die</strong> Festlegung als zentraler Versorgungsbereich dem Schutz <strong>und</strong><br />
Erhalt des <strong>Einzelhandels</strong> im Zentrum. Auch <strong>die</strong> derzeit maßgeblich im Bereich „Nord“ stattfindende<br />
Nahversorgung wird im Konzept in angemessener Weise berücksichtigt.<br />
Das Konzept ist ein wichtiger Baustein der integrierten Entwicklung der gesamten <strong>Stadt</strong> <strong>und</strong> bietet<br />
durch seine umfassenden Analysen, seine Empfehlungen <strong>und</strong> Anregungen den verantwortlichen<br />
Akteuren aus Einzelhandel, Verwaltung <strong>und</strong> Politik einen Entscheidungs- <strong>und</strong> Orientierungsrahmen,<br />
der zusammen mit der angemessenen bauleitplanerischen Absicherung <strong>die</strong> notwendige<br />
Rechtssicherheit vermittelt.<br />
Durch den Beschluss des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>es durch den Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong><br />
<strong>Breisig</strong> im Sinne einer Selbstbindung werden <strong>die</strong> Empfehlungen in der künftigen Abwägung<br />
bindend; zugleich entfalten <strong>die</strong> enthaltenen Instrumente hierdurch größtmögliche Wirkung <strong>und</strong><br />
erleichtern <strong>die</strong> Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen sowie <strong>die</strong> Beurteilung einzelner<br />
Vorhaben im Rahmen der Baugenehmigung.<br />
Alle Behörden, aber auch Handelstreibende, Eigentümer <strong>und</strong> Investoren sind aufgefordert, <strong>die</strong><br />
aufgezeigten Anregungen <strong>und</strong> Perspektiven zur Entwicklung des <strong>Einzelhandels</strong> zusammen mit der<br />
Verwaltung <strong>und</strong> den Gremien zu diskutieren <strong>und</strong> im Konsens eine zeitnahe Umsetzung der<br />
Empfehlungen zu forcieren. Dabei sollte jeder der beteiligten Akteure seine spezifischen<br />
Möglichkeiten in <strong>die</strong>sen Umsetzungsprozess einbringen.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 77<br />
<strong>Entwurf</strong>
ANHANG<br />
• Sortimentsliste des <strong>Einzelhandels</strong><br />
• Glossar<br />
• Flächenproduktivitäten<br />
• Abbildungsverzeichnis<br />
• Tabellenverzeichnis<br />
• Bestandsaufnahmeplan<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 78<br />
<strong>Entwurf</strong>
Sortimentsliste des <strong>Einzelhandels</strong><br />
Warengruppe Sortimente Beispiele zur Erläuterung<br />
Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel<br />
Nahrungsmittel, Getränke, Spirituosen,<br />
Genussmittel<br />
alle Arten von Lebens- <strong>und</strong> Genussmitteln<br />
(inkl. Kaffee, Tee, Tabakwaren,<br />
Reformhauswaren etc.), frisches Obst<br />
<strong>und</strong> Gemüse, Back- <strong>und</strong> Konditoreiwaren,<br />
Metzgereiwaren sowie Getränke<br />
Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Körperpflege Drogerie, Parfümerie; Wasch-/Putzmittel Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Körperpflegeartikel,<br />
Drogeriewaren, Putz- <strong>und</strong> Reinigungsmittel,<br />
Waschmittel, Parfümerieartikel,<br />
freiverkäufliche Apothekenwaren;<br />
im Einzelfall gehören hierzu auch<br />
medizinische <strong>und</strong> orthopädische Artikel<br />
<strong>und</strong> Sanitätsbedarf<br />
Baumarktspezifische Waren<br />
Bekleidung<br />
Blumen, Baumarktspezifisches Sortiment;<br />
Tapeten, Lacke, Farben, Baustoffe, Werkzeuge,<br />
…;<br />
Pflanzen, Gartenbedarf;<br />
Kfz-Zubehör;<br />
Zoologischer Bedarf<br />
Damenoberbekleidung; Herrenmode;<br />
Kinderoberbekleidung; Wäsche; Strumpfwaren<br />
Schnittblumen <strong>und</strong> Topfpflanzen sowie<br />
Gestecke; Maschinen <strong>und</strong> Werkzeuge,<br />
Bauelemente, Baustoffe (inkl. Fenster,<br />
Türen, …), Eisenwaren, Beschläge<br />
Elektroartikel <strong>und</strong> -installationsmaterial,<br />
Farben, Lacke, Fliesen <strong>und</strong> Zubehör,<br />
Sanitärbedarf, Gartenbedarf <strong>und</strong> Gartengeräte,<br />
einschl. Freilandpflanzen,<br />
Kamine <strong>und</strong> Kachelöfen, Zoologischer<br />
Bedarf, lebende Tiere, Tierfutter,<br />
Pflanzen <strong>und</strong> Sämereien sowie sonstige<br />
baumarktspezifische Waren;<br />
hierunter fallen aber auch:<br />
Kraftfahrzeuge <strong>und</strong> Fahrräder, Kfz-,<br />
Motorrad- <strong>und</strong> Fahrradzubehör<br />
Bekleidung aller Art (inkl. Lederbekleidung,<br />
Berufsbekleidung etc.), Meterware<br />
<strong>für</strong> Bekleidung, Kurzwaren, Handarbeitswaren,<br />
Unterwäsche <strong>und</strong> Miederwaren,<br />
Strümpfe <strong>und</strong> Strumpfwaren, <strong>Bad</strong>emoden<br />
Einrichtungsbedarf Haus- <strong>und</strong> Heimtextilien; Möbel Gardinen, Heimtextilien, Dekostoffe,<br />
Haus-, Bett- <strong>und</strong> Tischwäsche sowie<br />
Kunstgewerbe, Bilder, Rahmen u.ä.,<br />
hochwertige Bodenbeläge (Einzelware,<br />
wie z.B. Orientteppiche), Antiquitäten;<br />
Möbel (inkl. Büro-, <strong>Bad</strong>- <strong>und</strong> Küchenmöbel),<br />
Gartenmöbel <strong>und</strong> Polsterauflagen,<br />
Bettwaren, Matratzen, Bodenbeläge,<br />
Teppiche (Auslegeware), Wohneinrichtungsbedarf<br />
Bücher / Schreibwaren Papier; Schreibwaren; Bürobedarf; Buchhandel Schreibwaren <strong>und</strong> Büroartikel aller Art<br />
(außer Büroeinrichtung), Papier, Sortimentsbuchhandel,<br />
Zeitungen <strong>und</strong> Zeitschriften<br />
Unterhaltungselektronik <strong>und</strong><br />
elektronische Me<strong>die</strong>n<br />
Elektrohaushaltsgeräte / Leuchten<br />
R<strong>und</strong>funk-, Fernseh-, phonotechnische Geräte;<br />
Bild- <strong>und</strong> Tonträger; Videospiele; "braune Ware"<br />
Elektrokleingeräte; "braune Ware"; Öfen;<br />
Elektrogroßgeräte; "weiße Ware"<br />
Unterhaltungselektronik wie z.B. R<strong>und</strong>funk-<br />
<strong>und</strong> Fernsehgeräte, HiFi-Anlagen,<br />
Video- <strong>und</strong> Audiosysteme, Videokameras<br />
<strong>und</strong> Fotoartikel, Spielekonsolen,<br />
Unterhaltungssoftware,<br />
Computer- <strong>und</strong> Videospiele<br />
Elektrokleingeräte aller Art (Toaster,<br />
Kaffeemaschinen, Rühr- <strong>und</strong> Mixgeräte,<br />
Bügeleisen, Rasierer, Zahnbürsten, …),<br />
Leuchten, Lampen, Leuchtmittel u.ä.¸<br />
Elektrogroßgeräte (Kühl- <strong>und</strong> Gefrierschränke,<br />
Waschmaschinen, Wäschetrockner,<br />
Geschirrspülmaschinen, …)<br />
<strong>und</strong> sonstige Elektrohaushaltsgeräte<br />
(Staubsauger, Wäschemangeln, …)<br />
außer Elektrokleingeräte <strong>und</strong> „braune<br />
Ware“<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 79<br />
<strong>Entwurf</strong>
Warengruppe Sortimente Beispiele zur Erläuterung<br />
Spielwaren / Hobbys<br />
Foto / Optik<br />
Schuhe / Lederwaren<br />
Informationstechnologie<br />
Spielwaren; Hobby- <strong>und</strong> Bastelwaren;<br />
Musikinstrumente<br />
Hard-/Software, Personal Computer,<br />
Peripheriegeräte<br />
Spielwaren aller Art, technisches Spielzeug,<br />
Hobby- <strong>und</strong> Bastelartikel im<br />
weitesten Sinne, Musikinstrumente <strong>und</strong><br />
Zubehör, Sammlerbriefmarken <strong>und</strong><br />
-münzen<br />
Fotoapparate <strong>und</strong> Videokameras,<br />
Fotoartikel <strong>und</strong> -zubehör, optische<br />
Geräte, Ferngläser, Brillen, Hörgeräte<br />
u.ä.<br />
Schuhe, Sandalen, Stiefel, Lederwaren<br />
aller Art, Taschen, Koffer, Schirme<br />
Computer aller Art <strong>und</strong> Computerzubehör<br />
sowie Peripheriegeräte<br />
(Bildschirme, Drucker, Tastaturen <strong>und</strong><br />
sonstige Eingabegeräte, Festplatten<br />
u.ä.), Software einschl.<br />
Computerspiele, Navigationsgeräte<br />
Glas-Porzellan-Keramik Hausrat; Geschenkartikel Haushaltswarenl aller Art (Töpfe,<br />
Pfannen, Schneidwaren <strong>und</strong> Bestecke,<br />
…), Glas, Porzellan, Vasen <strong>und</strong> Feinkeramik,<br />
sonstiger Hausrat, Geschenkartikel<br />
<strong>und</strong> Souvenirs<br />
Sport / Camping<br />
Uhren / Schmuck<br />
Sportbekleidung, -schuhe;<br />
Sportgeräte; Fahrräder<br />
Sportbekleidung <strong>und</strong> –schuhe, Sportartikel<br />
<strong>und</strong> -kleingeräte (Bälle,<br />
Schläger, …), Waffen, Angler- <strong>und</strong><br />
Jagdbedarf; Camping- <strong>und</strong><br />
Outdoorartikel, Zelte, Boote, Fahrräder<br />
<strong>und</strong> Zubehör<br />
Telekommunikation<br />
(Mobil-)Telefone; Faxgeräte<br />
Baby-/ Kinderartikel<br />
Erläuterung:<br />
Die Liste lehnt sich an <strong>die</strong> Definition der Warengruppen <strong>und</strong> Sortimente der GfK Marktdaten an. Die in der<br />
rechten Spalte aufgeführten Beispiele <strong>die</strong>nen lediglich der Veranschaulichung <strong>und</strong> näheren Erläuterung<br />
dessen, was mit dem Sortiment gemeint ist.<br />
Mit einer gutachterlich standortspezifischen Differenzierung der obigen Sortimentsliste soll eine einheitliche<br />
Steuerung von <strong>Einzelhandels</strong>ansiedlungen innerhalb der jeweiligen Gemeinde ermöglicht werden. In<br />
Verbindung mit der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie der ergänzenden<br />
Nahversorgungsstandorte ist somit eine klare <strong>und</strong> eindeutige Aussage möglich, welche Sortimente an<br />
welcher Stelle zulässig sind.<br />
Basierend auf obiger Tabelle wird innerhalb des Gutachtens zwischen „zentrenrelevanten“ <strong>und</strong> „nicht<br />
zentrenrelevanten“ Sortimenten unterschieden. Die Zentrenrelevanz ergibt sich dabei vor allem aus der<br />
konkreten Verteilung der <strong>Einzelhandels</strong>angebote in der betrachteten Gemeinde (Bestand) sowie einer<br />
städtebaulich wünschenswerten künftigen Entwicklung (Planung).<br />
(Quelle: • GfK - Gesellschaft <strong>für</strong> Konsum-, Markt- <strong>und</strong> Absatzforschung: Datenkatalog 2009; Deutschland)<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 80<br />
<strong>Entwurf</strong>
Glossar<br />
Begriff<br />
Annex-Handel<br />
Bindungsquote<br />
Discounter<br />
Einzelhandel<br />
<strong>Einzelhandels</strong>relevante<br />
Kaufkraft<br />
Ergänzungsstandort<br />
Hauptgeschäftsbereich<br />
Innenstadtbereich<br />
Integrierte Lage<br />
Kaufkraft<br />
Kaufkraftbindung<br />
Kaufkraftindex-/<br />
kennziffer<br />
Erläuterung<br />
Verkauf der von Handwerks- <strong>und</strong> Gewerbetrieben selbst produzierten<br />
Waren in untergeordneten mit dem Hauptbetrieb zusammenhängenden<br />
Verkaufsflächen<br />
Verhältnis zwischen Umsatz <strong>und</strong> Kaufkraftpotenzial: Sie indiziert einen<br />
Zufluss (>100 %) oder einen Abfluss (
Begriff<br />
Lagekategorie<br />
Erläuterung<br />
Man unterscheidet vier Lagekategorien:<br />
Innenstadt- bzw. Hauptgeschäftsbereich:<br />
innerstädtisches Geschäftszentrum<br />
Nahversorgungszentrum:<br />
kleineres, vorwiegend der Gr<strong>und</strong>versorgung der Bevölkerung des<br />
<strong>Stadt</strong>teils <strong>die</strong>nendes Zentrum<br />
integriert:<br />
sonstige, den Wohnsiedlungsbereichen unmittelbar zugeordnete<br />
Standorte<br />
nicht-integriert:<br />
Standorte ohne Bezug zu Wohnsiedlungsbereichen (fehlende<br />
Einbettung), d.h. in der Regel Gewerbegebiete oder „Grüne-Wiese“-<br />
Standorte<br />
Nebenzentrum <strong>Stadt</strong>- <strong>und</strong> Ortsteilzentren <strong>die</strong> über einen hohen Besatz an<br />
<strong>Einzelhandels</strong>geschäften verfügen. Darüber hinaus weisen sie<br />
Zentrenfunktionen <strong>und</strong> städtebauliche Zentrenmerkmale auf. Es grenzt sich<br />
über <strong>die</strong> Nutzungsdichte <strong>und</strong> <strong>die</strong> Lage im <strong>Stadt</strong>gebiet ab.<br />
Sortiment<br />
Zentraler<br />
Versorgungsbereich<br />
Zentralität<br />
Artikelstruktur eines <strong>Einzelhandels</strong>unternehmens; Unterschieden wird in<br />
Kern- <strong>und</strong> Randsortiment:<br />
Das Kernsortiment beinhaltet das eigentliche Sortiment z.B.<br />
Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Körperpflege. Mit dem Kernsortiment wird der<br />
Hauptumsatz erzielt. In Ausnahmefällen kann ein Sortiment, dass nicht<br />
als Kernsortiment betrachtet wird den Hauptumsatz ausmachen,<br />
welches als Gr<strong>und</strong>sortiment bezeichnet wird.<br />
Beim Randsortiment ist der Anteil am Umsatz gering. Solche Artikel<br />
werden geführt, um den K<strong>und</strong>en einen zusätzlichen Service zu bieten.<br />
Zu den zentralen Versorgungsbereichen zählen sämtliche städtebaulichfunktionale<br />
Zentren (Innenstadtzentrum, Nebenzentrum, Nahversorgungszentrum)<br />
Die Abgrenzung <strong>und</strong> der Schutz zentraler Versorgungsbereiche<br />
ist im § 34 Abs. 3 BauGB sowie § 11 Abs. 3 BauNVO gesetzlich begründet.<br />
Die <strong>Einzelhandels</strong>zentralität quantifiziert <strong>die</strong> regionale Bedeutung des<br />
<strong>Einzelhandels</strong> einer <strong>Stadt</strong> oder Gemeinde. Sie leitet sich aus dem Umsatz<br />
pro Einwohner <strong>und</strong> der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft pro Einwohner<br />
ab. Erreicht <strong>die</strong> <strong>Einzelhandels</strong>zentralität einen Wert von mehr als 100,<br />
bedeutet <strong>die</strong>s eine überdurchschnittliche <strong>Einzelhandels</strong>zentralität aufgr<strong>und</strong><br />
von Kaufkraftzuflüssen; liegt der Wert unter 100, fließt<br />
einzelhandelsrelevante Kaufkraft ab.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 82<br />
<strong>Entwurf</strong>
Flächenproduktivitäten<br />
nach Betrieben <strong>und</strong> Warengruppen<br />
Die folgenden Flächenproduktivitäten können <strong>für</strong> Berechnungen in <strong>Einzelhandels</strong>untersuchungen<br />
genutzt werden:<br />
Warengruppe Betriebstyp Betrieb<br />
Produktivität in € / m²<br />
Minimum<br />
Maximum<br />
Nahrungs- <strong>und</strong> Genussmittel 2.800 5.700<br />
Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Körperpflege 2.000 3.500<br />
Baumarktspezifische Waren 1.300 1.500<br />
Bekleidung 2.800 3.100<br />
Einrichtungsbedarf 2.600 3.000<br />
Bücher / Schreibwaren 4.200 4.500<br />
Unterhaltungselektronik <strong>und</strong> elektronische Me<strong>die</strong>n 3.700 3.900<br />
Elektrohaushaltsgeräte / Leuchten 2.500 2.600<br />
Spielwaren / Hobbys 2.500 2.700<br />
Foto / Optik 3.100 3.700<br />
Schuhe / Lederwaren 2.500 3.000<br />
Informationstechnologie 4.200 5.000<br />
Sport / Camping 3.100 3.500<br />
Glas-Porzellan-Keramik 1.400 1.600<br />
Uhren / Schmuck 4.800 5.300<br />
Telekommunikation 2.400 2.600<br />
Baby-/ Kinderartikel 2.000 2.200<br />
Getränkemarkt 1.800 2.500<br />
Bäcker / Metzger 4.000 6.000<br />
Reformhaus / Bioladen 2.500 4.500<br />
Apotheke 7.000 10.000<br />
Drogeriemarkt 2.000 3.500<br />
Parfümerie 2.800 3.500<br />
Tankstelle 7.000 8.500<br />
Blumenladen 1.700 2.300<br />
Aldi 5.000 10.000<br />
Lidl 4.500 7.500<br />
Edeka 3.000 6.000<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 83<br />
<strong>Entwurf</strong>
Verhältnis der Flächenproduktivitäten<br />
11.000<br />
10.000<br />
9.000<br />
8.000<br />
7.000<br />
6.000<br />
5.000<br />
4.000<br />
3.000<br />
2.000<br />
1.000<br />
0<br />
(Quellen: • EHI-Handelsatlas 2008 / 2009 sowie 2009 / 2010<br />
• Angaben von Betrieben zu Einzeluntersuchungen<br />
• Erfahrungswerte aus <strong>Einzelhandels</strong>untersuchungen sowie <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>en der ISU)<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 84<br />
<strong>Entwurf</strong>
Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 1: Entwicklung der Verkaufsflächen im Einzelhandel (Quelle: DIHK | Statista) ...................... 6<br />
Abbildung 2:<br />
Abbildung 3:<br />
<strong>Einzelhandels</strong>umsätze in Deutschland in Mrd. € <strong>und</strong> Veränderungen gegenüber<br />
dem Vorjahr (Quelle: Destatis) ............................................................................................ 7<br />
Leitbild Daseinsvorsorge – Zentrale Orte, Mittelbereiche <strong>und</strong> mittelzentrale<br />
Verbünde (Quelle: LEP IV, Karte 6 (Ausschnitt)) .............................................................. 10<br />
Abbildung 4: Zentrale Orte <strong>und</strong> Versorgungsbereiche (Quelle: Regionaler<br />
Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald, 2006) .......................................................... 11<br />
Abbildung 5:<br />
Abbildung 6:<br />
Lage der <strong>Stadt</strong> <strong>und</strong> der Verbandsgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> im Raum (Quelle:<br />
Übersichtskarte TK 25 | eigene Darstellung) ..................................................................... 16<br />
Potenzielle Einzugsbereiche der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> in 5, 10, 15 <strong>und</strong> 20 Pkw-<br />
Fahrminuten (Quelle: on-geo GmbH) ................................................................................ 19<br />
Abbildung 7: Nahbereiche im Mittelbereich von Andernach (Quelle: Übersichtskarte TK 25 |<br />
Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald 2006 | eigene Darstellung) .......................... 21<br />
Abbildung 8:<br />
Abbildung 9:<br />
Abbildung 10:<br />
Abbildung 11:<br />
Ausschnitt Bestandskartierung im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> (Quelle: Katasterplan<br />
| eigene Darstellung) .......................................................................................................... 25<br />
Struktur der Lebensmittelnahversorgung in der Verbandsgemeinde (Quelle: TK<br />
25 | eigene Darstellung) ..................................................................................................... 26<br />
Raumbedeutsames <strong>Einzelhandels</strong>angebot in <strong>und</strong> um <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> zur<br />
Darstellung der Konkurrenzsituation (Quelle: on-geo GmbH | eigene<br />
Darstellung) ....................................................................................................................... 29<br />
Zentrale Handelsstandorte großräumig (Quelle: Übersichtskarte TK 25 | eigene<br />
Darstellung) ....................................................................................................................... 30<br />
Abbildung 12: Zentrale Handelsstandorte im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> (Quelle:<br />
Bestandskartierung | eigene Darstellung) ......................................................................... 31<br />
Abbildung 13: Kaufkraft <strong>und</strong> Umsätze in der Verbandsgemeinde (Quelle: eigene Darstellung).............. 35<br />
Abbildung 14: Bindungsquoten (Quelle: eigene Darstellung) ................................................................... 36<br />
Abbildung 15: Zehnerstraße (Quelle: eigene Fotografie) ......................................................................... 39<br />
Abbildung 16: Zehnerstraße (Quelle: eigene Fotografie) ......................................................................... 39<br />
Abbildung 17:<br />
Abbildung 18:<br />
Abbildung 19:<br />
Nutzungsmischung im <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet (Quelle: Flächennutzungsplan<br />
der Verbandsgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>, Stand Dezember 2005) .......................................... 40<br />
Umsatzpotenziale der einzelnen Warengruppen in Mio. € im Vergleich (Quelle:<br />
eigene Darstellung) ............................................................................................................ 44<br />
Verkaufsflächenpotenziale in m² errechnet (rot) <strong>und</strong> korrigiert (blau) (Quelle:<br />
eigene Darstellung) ............................................................................................................ 52<br />
Abbildung 20: Innerstädtische Entwicklungspotenziale <strong>und</strong> -flächen (Quelle:<br />
Bestandskartierung | eigene Darstellung) ......................................................................... 54<br />
Abbildung 21: Gesamtstädtische Entwicklungspotenziale <strong>und</strong> -flächen (Quelle:<br />
Flächennutzungsplan | eigene Darstellung) ...................................................................... 55<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 85<br />
<strong>Entwurf</strong>
Abbildung 22:<br />
Abbildung 23:<br />
Abbildung 24:<br />
Bevölkerungsentwicklung in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> (Quelle: Einwohnerstatistik | eigene<br />
Darstellung) ....................................................................................................................... 57<br />
Entwicklung der <strong>Einzelhandels</strong>kaufkraft pro Person / Jahr im b<strong>und</strong>esdeutschen<br />
Durchschnitt (Quelle: GfK | IHK Koblenz | eigene Darstellung) ........................................ 58<br />
Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche (Quelle: Likar | eigene<br />
Darstellung) ....................................................................................................................... 66<br />
Abbildung 25: System der Zentrenrelevanz (Quelle: eigene Darstellung) ............................................... 67<br />
Abbildung 26:<br />
Hierarchie der Zuordnung von Sortimenten zu den Versorgungsbereichen mit<br />
unterschiedlicher Bedeutung (Quelle: eigene Darstellung) ............................................... 68<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 1:<br />
Tabelle 2:<br />
Tabelle 3:<br />
Tabelle 4:<br />
Tabelle 5:<br />
Tabelle 6:<br />
Bevölkerung im Fahr-Einzugsbereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> (Quelle: on-geo<br />
GmbH) ............................................................................................................................... 18<br />
Fremdenverkehrsintensitäten in der Region (Quelle: Tourist-Information <strong>Bad</strong><br />
<strong>Breisig</strong>) ............................................................................................................................... 23<br />
Warengruppen als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Einzelhandels</strong>untersuchung (Quelle:<br />
Gesellschaft <strong>für</strong> Konsumforschung GfK) ........................................................................... 24<br />
<strong>Einzelhandels</strong>angebot (<strong>Stadt</strong>gebiet, kurzfristiger Bedarf) mit Bedeutung <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Nahversorgung (Quelle: on-geo GmbH | eigene Erhebung) ............................................. 26<br />
<strong>Einzelhandels</strong>angebot (Nahbereich, kurzfristiger Bedarf) mit Bedeutung <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Nahversorgung in den nicht zentralen Orten der Verbandsgemeinde (Quelle:<br />
on-geo GmbH | eigene Erhebung) .................................................................................... 27<br />
Verkaufsflächen mittelbereichsrelevanter Angebote in der <strong>Stadt</strong> <strong>und</strong> der VG<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> (Quelle: eigene Erhebung) ............................................................................. 28<br />
Tabelle 7: Kaufkraft im Einzugsbereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> (Quelle: eigene Berechnung) ........... 34<br />
Tabelle 8: Kaufkraftbindung im Einzugsbereich (Quelle: eigene Berechnungen) .............................. 35<br />
Tabelle 9: Kaufkraftabfluss (Quelle: eigene Berechnungen) .............................................................. 37<br />
Tabelle 10: Kaufkraftab- <strong>und</strong> -zuflüsse im Einzugsbereich (Quelle: eigene Berechnungen) ............... 44<br />
Tabelle 11:<br />
Flächenpotenziale nach Warengruppen (errechnet <strong>und</strong> korrigiert) (Quelle:<br />
eigene Ermittlungen) .......................................................................................................... 52<br />
Tabelle 12: Sortimentslisten der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> (Quelle: eigene Darstellung) ................................ 70<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 86<br />
<strong>Entwurf</strong>