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Entwurf Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bad Breisig

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eine wichtige Rolle. Zu nennen sind hier vor allen Dingen <strong>die</strong> Festsetzungen verschiedener<br />

Bebauungspläne 25 .<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> als Gr<strong>und</strong>zentrum soll <strong>die</strong> ihr zugewiesene Funktion nachhaltig<br />

wahrnehmen. Dies gilt insbesondere im Lichte der in der Umgebung vorhandenen<br />

Konkurrenzstandorte <strong>und</strong> vor der sich stetig ändernden Landschaft des <strong>Einzelhandels</strong> <strong>und</strong> dessen<br />

Geschäftsmodellen, <strong>die</strong> auch eine sich verändernde K<strong>und</strong>ennachfrage mit sich bringen. Dem<br />

Motto „Handel ist Wandel“ muss auf planerischer Ebene begegnet werden, um <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> als<br />

Zentrum zu stärken <strong>und</strong> langfristig attraktiv <strong>für</strong> K<strong>und</strong>en zu halten – was eine gewisse offene<br />

Entwicklungsmöglichkeit des Marktes bedingt – <strong>und</strong> gleichzeitig einen Rahmen zu setzen, der <strong>die</strong><br />

<strong>Stadt</strong> selbst nicht übermäßig belastet, so dass sie ihre Rolle in der Region voll ausfüllen kann.<br />

25<br />

<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 42<br />

<strong>Entwurf</strong><br />

Die getroffenen Festsetzungen sind aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach heutigen Maßstäben teilweise nicht mehr<br />

rechtssicher, da sie nicht den aktuellen Anforderungen des Planungsrechts <strong>und</strong> der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. So<br />

wurden in bestimmten Bereichen Festsetzungen getroffen, deren Rechtssicherheit klar angezweifelt werden muss. Außerdem<br />

entsprechen <strong>die</strong> tatsächlichen Ansiedlungen oftmals nicht den Festsetzungen der betreffenden Pläne. Das betrifft insbesondere<br />

<strong>die</strong> Unterscheidung zwischen groß- <strong>und</strong> kleinflächigen Betrieben.<br />

In <strong>die</strong>sem Zusammenhang ist dringend anzuraten, <strong>die</strong> vorhandenen Bebauungspläne insgesamt nochmals im Detail auf solche<br />

Schwachstellen oder Lücken hin zu analysieren <strong>und</strong> <strong>die</strong>se in Änderungs- oder Ergänzungsverfahren anzupassen.

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