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Entwurf Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bad Breisig

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Begriff<br />

Lagekategorie<br />

Erläuterung<br />

Man unterscheidet vier Lagekategorien:<br />

Innenstadt- bzw. Hauptgeschäftsbereich:<br />

innerstädtisches Geschäftszentrum<br />

Nahversorgungszentrum:<br />

kleineres, vorwiegend der Gr<strong>und</strong>versorgung der Bevölkerung des<br />

<strong>Stadt</strong>teils <strong>die</strong>nendes Zentrum<br />

integriert:<br />

sonstige, den Wohnsiedlungsbereichen unmittelbar zugeordnete<br />

Standorte<br />

nicht-integriert:<br />

Standorte ohne Bezug zu Wohnsiedlungsbereichen (fehlende<br />

Einbettung), d.h. in der Regel Gewerbegebiete oder „Grüne-Wiese“-<br />

Standorte<br />

Nebenzentrum <strong>Stadt</strong>- <strong>und</strong> Ortsteilzentren <strong>die</strong> über einen hohen Besatz an<br />

<strong>Einzelhandels</strong>geschäften verfügen. Darüber hinaus weisen sie<br />

Zentrenfunktionen <strong>und</strong> städtebauliche Zentrenmerkmale auf. Es grenzt sich<br />

über <strong>die</strong> Nutzungsdichte <strong>und</strong> <strong>die</strong> Lage im <strong>Stadt</strong>gebiet ab.<br />

Sortiment<br />

Zentraler<br />

Versorgungsbereich<br />

Zentralität<br />

Artikelstruktur eines <strong>Einzelhandels</strong>unternehmens; Unterschieden wird in<br />

Kern- <strong>und</strong> Randsortiment:<br />

Das Kernsortiment beinhaltet das eigentliche Sortiment z.B.<br />

Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Körperpflege. Mit dem Kernsortiment wird der<br />

Hauptumsatz erzielt. In Ausnahmefällen kann ein Sortiment, dass nicht<br />

als Kernsortiment betrachtet wird den Hauptumsatz ausmachen,<br />

welches als Gr<strong>und</strong>sortiment bezeichnet wird.<br />

Beim Randsortiment ist der Anteil am Umsatz gering. Solche Artikel<br />

werden geführt, um den K<strong>und</strong>en einen zusätzlichen Service zu bieten.<br />

Zu den zentralen Versorgungsbereichen zählen sämtliche städtebaulichfunktionale<br />

Zentren (Innenstadtzentrum, Nebenzentrum, Nahversorgungszentrum)<br />

Die Abgrenzung <strong>und</strong> der Schutz zentraler Versorgungsbereiche<br />

ist im § 34 Abs. 3 BauGB sowie § 11 Abs. 3 BauNVO gesetzlich begründet.<br />

Die <strong>Einzelhandels</strong>zentralität quantifiziert <strong>die</strong> regionale Bedeutung des<br />

<strong>Einzelhandels</strong> einer <strong>Stadt</strong> oder Gemeinde. Sie leitet sich aus dem Umsatz<br />

pro Einwohner <strong>und</strong> der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft pro Einwohner<br />

ab. Erreicht <strong>die</strong> <strong>Einzelhandels</strong>zentralität einen Wert von mehr als 100,<br />

bedeutet <strong>die</strong>s eine überdurchschnittliche <strong>Einzelhandels</strong>zentralität aufgr<strong>und</strong><br />

von Kaufkraftzuflüssen; liegt der Wert unter 100, fließt<br />

einzelhandelsrelevante Kaufkraft ab.<br />

<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 82<br />

<strong>Entwurf</strong>

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