Entwurf Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bad Breisig
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Begriff<br />
Lagekategorie<br />
Erläuterung<br />
Man unterscheidet vier Lagekategorien:<br />
Innenstadt- bzw. Hauptgeschäftsbereich:<br />
innerstädtisches Geschäftszentrum<br />
Nahversorgungszentrum:<br />
kleineres, vorwiegend der Gr<strong>und</strong>versorgung der Bevölkerung des<br />
<strong>Stadt</strong>teils <strong>die</strong>nendes Zentrum<br />
integriert:<br />
sonstige, den Wohnsiedlungsbereichen unmittelbar zugeordnete<br />
Standorte<br />
nicht-integriert:<br />
Standorte ohne Bezug zu Wohnsiedlungsbereichen (fehlende<br />
Einbettung), d.h. in der Regel Gewerbegebiete oder „Grüne-Wiese“-<br />
Standorte<br />
Nebenzentrum <strong>Stadt</strong>- <strong>und</strong> Ortsteilzentren <strong>die</strong> über einen hohen Besatz an<br />
<strong>Einzelhandels</strong>geschäften verfügen. Darüber hinaus weisen sie<br />
Zentrenfunktionen <strong>und</strong> städtebauliche Zentrenmerkmale auf. Es grenzt sich<br />
über <strong>die</strong> Nutzungsdichte <strong>und</strong> <strong>die</strong> Lage im <strong>Stadt</strong>gebiet ab.<br />
Sortiment<br />
Zentraler<br />
Versorgungsbereich<br />
Zentralität<br />
Artikelstruktur eines <strong>Einzelhandels</strong>unternehmens; Unterschieden wird in<br />
Kern- <strong>und</strong> Randsortiment:<br />
Das Kernsortiment beinhaltet das eigentliche Sortiment z.B.<br />
Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Körperpflege. Mit dem Kernsortiment wird der<br />
Hauptumsatz erzielt. In Ausnahmefällen kann ein Sortiment, dass nicht<br />
als Kernsortiment betrachtet wird den Hauptumsatz ausmachen,<br />
welches als Gr<strong>und</strong>sortiment bezeichnet wird.<br />
Beim Randsortiment ist der Anteil am Umsatz gering. Solche Artikel<br />
werden geführt, um den K<strong>und</strong>en einen zusätzlichen Service zu bieten.<br />
Zu den zentralen Versorgungsbereichen zählen sämtliche städtebaulichfunktionale<br />
Zentren (Innenstadtzentrum, Nebenzentrum, Nahversorgungszentrum)<br />
Die Abgrenzung <strong>und</strong> der Schutz zentraler Versorgungsbereiche<br />
ist im § 34 Abs. 3 BauGB sowie § 11 Abs. 3 BauNVO gesetzlich begründet.<br />
Die <strong>Einzelhandels</strong>zentralität quantifiziert <strong>die</strong> regionale Bedeutung des<br />
<strong>Einzelhandels</strong> einer <strong>Stadt</strong> oder Gemeinde. Sie leitet sich aus dem Umsatz<br />
pro Einwohner <strong>und</strong> der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft pro Einwohner<br />
ab. Erreicht <strong>die</strong> <strong>Einzelhandels</strong>zentralität einen Wert von mehr als 100,<br />
bedeutet <strong>die</strong>s eine überdurchschnittliche <strong>Einzelhandels</strong>zentralität aufgr<strong>und</strong><br />
von Kaufkraftzuflüssen; liegt der Wert unter 100, fließt<br />
einzelhandelsrelevante Kaufkraft ab.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 82<br />
<strong>Entwurf</strong>