Entwurf Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bad Breisig
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1 EINFÜHRUNG<br />
1.1 Ausgangssituation<br />
Nach den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV), das am 25. November 2008 in<br />
Kraft trat, ist <strong>die</strong> Ansiedlung <strong>und</strong> <strong>die</strong> Erweiterung großflächiger <strong>Einzelhandels</strong>betriebe mit<br />
innenstadtrelevanten Sortimenten nur noch in städtebaulich integrierten Bereichen zulässig. Hierzu<br />
zählen insbesondere <strong>die</strong> Kernbereiche von Städten <strong>und</strong> Gemeinden, d.h. deren Ortskerne (Städtebauliches<br />
Integrationsgebot). Diese städtebaulich integrierten Bereiche werden auch „Zentrale<br />
Versorgungsbereiche“ genannt. Sie sind von der Gemeinde in Abstimmung mit der Regionalplanung<br />
verbindlich festzulegen <strong>und</strong> zu begründen. In <strong>die</strong>sem Zusammenhang ist auch eine Liste<br />
der <strong>für</strong> den jeweiligen Ort spezifischen innenstadtrelevanten <strong>und</strong> nicht innenstadtrelevanten Sortimente<br />
zu erstellen. Die Ansiedlung <strong>und</strong> Erweiterung großflächiger <strong>Einzelhandels</strong>betriebe mit nichtinnenstadtrelevanten<br />
Sortimenten ist dabei - ebenfalls in Abstimmung mit der Regionalplanung -<br />
auch an Ergänzungsstandorten der zentralen Orte zulässig.<br />
Ziel der vorgenannten Regelungen ist der Schutz der zentralen Versorgungsbereiche vor Beeinträchtigungen<br />
durch <strong>die</strong> Ansiedlung entsprechender Nutzungen an städtebaulich nicht integrierten<br />
Standorten. Diese Regelungen des LEP IV zielen sowohl auf <strong>die</strong> Standortgemeinde selbst, als<br />
auch auf deren Verflechtungsbereiche (Nah- <strong>und</strong> Mittelbereiche) ab (Nichtbeeinträchtigungsgebot).<br />
Die Zielaussagen des LEP IV sind bei der Bauleitplanung als „Ziele der Raumordnung“ von den<br />
Kommunen verbindlich zu beachten.<br />
1.2 Aufgabenstellung <strong>und</strong> Zielsetzung der Untersuchung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> beschäftigt sich seit einiger Zeit mit Fragen der <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet. Ursache hier<strong>für</strong> sind wechselnde Bedarfe der vorhandenen Betriebe <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />
allgemeine <strong>Einzelhandels</strong>steuerung in den <strong>für</strong> <strong>die</strong> Versorgung der Bevölkerung maßgeblichen<br />
Bereichen. Hier spielen vor allem <strong>die</strong> Versorgung mit Waren des kurzfristigen Bedarfs <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />
Bereitstellung <strong>und</strong> Sicherung von Angeboten des mittelfristigen Bedarfs eine herausragende Rolle.<br />
Auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Entwicklungen des <strong>Einzelhandels</strong> in der Region wird eine gezielte<br />
Steuerung des <strong>Einzelhandels</strong> durch <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> angestrebt. Der <strong>Einzelhandels</strong>besatz in der <strong>Bad</strong><br />
Innenstadt ist stark durch inhabergeführte Strukturen geprägt <strong>und</strong> weist einen eher geringen<br />
Filialisierungsgrad auf. Zudem stellen <strong>die</strong> Prägung des <strong>Stadt</strong>gebietes durch <strong>die</strong> Rheinuferlage <strong>und</strong><br />
<strong>die</strong> B<strong>und</strong>estraße B 9 eine integrierte (<strong>Stadt</strong>-) Entwicklungsplanung <strong>für</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> vor besondere<br />
Herausforderungen.<br />
Um den Anforderungen aus dem LEP IV gerecht zu werden, ist nun ein <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Zentrenkonzept</strong> zu erarbeiten, um <strong>die</strong> <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> entsprechend<br />
steuern <strong>und</strong> einen Rahmen <strong>für</strong> <strong>die</strong> künftige Eigenentwicklung setzen zu können.<br />
Hierzu wurde mit der <strong>Stadt</strong> vereinbart, dass zur Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche<br />
ein solches Konzept aufgestellt werden soll, das auf der Gr<strong>und</strong>lage einer differenzierten<br />
Bestandserfassung <strong>die</strong> Bereiche beschreibt, in denen schon heute innenstadtrelevanter<br />
Einzelhandel existiert <strong>und</strong> gleichzeitig Flächen definiert, auf denen noch bestimmte nutzbare <strong>und</strong><br />
städtebaulich verträgliche Entwicklungspotenziale vorhanden sind.<br />
Zudem geht mit dem Konzept <strong>die</strong> Klärung der Frage einher, ob ein bereits in der <strong>Stadt</strong> ansässiger<br />
Nahversorger verträglich erweitert werden kann.<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 3<br />
<strong>Entwurf</strong>