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Entwurf Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bad Breisig

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10 PLANUNGSRECHTLICHE EMPFEHLUNGEN<br />

Von entscheidender Bedeutung zur Erzielung einer unmittelbaren räumlichen Steuerungswirkung<br />

eines <strong>Einzelhandels</strong>konzeptes, ist <strong>die</strong> Koppelung an <strong>die</strong> Bauleitplanung <strong>und</strong> deren Rechtsinstrumente.<br />

Das <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> selbst beschreibt dabei zunächst nur unverbindliche<br />

Rahmenbedingungen, ist aber <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schaffung von Baurecht unverzichtbar <strong>und</strong> als<br />

„städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB“ <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abwägung<br />

ohne Alternative.<br />

Nach dem BauGB steht jeder Gemeinde ein umfangreiches Instrumentarium zur konzeptkonformen<br />

Erstellung von Bauleitplänen zur Verfügung. Sowohl in den Flächennutzungsplan, als auch<br />

in Bebauungspläne sollten Aussagen des <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>es einfließen. Als<br />

städtebauliches Konzept ist es ohnehin im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. siehe<br />

oben). Insofern werden nachfolgend einige Maßnahmen empfohlen.<br />

In <strong>die</strong>sem Zusammenhang ist eine proaktive Politik der Bebauungsplanänderung <strong>und</strong> der<br />

Neuaufstellung in bestimmten Teilbereichen sinnvoll, so dass das „Einsickern“ von unverträglichen<br />

<strong>Einzelhandels</strong>nutzungen in ältere Bebauungsplangebiete verhindert bzw. in bisher nicht beplanten<br />

Bereichen nach § 34 BauGB deutlich eingeschränkt werden kann.<br />

Um das Gemeindegebiet flächendeckend vor unerwünschten <strong>Einzelhandels</strong>ansiedlungen zu<br />

schützen, ist es wichtig, in Industrie- oder Gewerbegebieten ggf. vorhandene Baurechte <strong>für</strong><br />

<strong>Einzelhandels</strong>betriebe zurückzunehmen <strong>und</strong> baurechtliche Unsicherheiten klarzustellen. Dies gilt<br />

sicher auch <strong>für</strong> einige Mischgebiete. Ergänzend ist das Instrumentarium der Sortimentsdifferenzierung<br />

in „nahversorgungsrelevant“, „zentrenrelevant“ <strong>und</strong> „nicht zentrenrelevant“ in <strong>die</strong><br />

Bauleitplanung zu übernehmen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich bestehen verschiedene Optionen zur rechtsförmlichen Umsetzung eines <strong>Einzelhandels</strong>-<br />

<strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>es in Bauleitplänen. Insgesamt sind durch Aufstellung, Ergänzung<br />

<strong>und</strong> Änderung von Bebauungsplänen bestehende „Schlupflöcher“ <strong>für</strong> <strong>Einzelhandels</strong>ansiedlungen,<br />

welche der planerischen Zielsetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> künftige Siedlungs- <strong>und</strong> <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung<br />

widersprechen, zu schließen. Die konzeptionell festgelegten Zentrenbereiche sollten planungsrechtlich<br />

mit Kern- oder Sondergebieten <strong>für</strong> den großflächigen Einzelhandel unterlegt werden. Bei<br />

der Neuausrichtung an Nutzungsrechten <strong>für</strong> den Einzelhandel ist gr<strong>und</strong>sätzlich auf eine<br />

konsequente Ausschöpfung der Möglichkeiten zur detaillierten Sortiments- <strong>und</strong> Größensteuerung<br />

von <strong>Einzelhandels</strong>betrieben zu achten.<br />

10.1 Änderungserfordernis des Flächennutzungsplans<br />

Ein wichtiges Scharnier zwischen der vorbereitenden – den allgemeinabstrakten Rahmen<br />

setzenden – <strong>und</strong> der <strong>die</strong>sen Rahmen konkretisierend ausfüllenden Planungsstufe bei<br />

<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>en besteht in der räumlichen Abgrenzung <strong>und</strong> Aufnahme von<br />

„Zentrenbereichen“ <strong>und</strong> Baugebieten in den Flächennutzungsplan.<br />

Um den räumlichen Abgrenzungen rechtsförmliche Verbindlichkeit zu verleihen, bietet es sich an,<br />

<strong>die</strong>se zunächst in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Dort sollte sich das verfolgte<br />

<strong>Einzelhandels</strong>strukturmodell mit seinen unterschiedlichen Zentren räumlich konkretisiert<br />

wiederfinden.<br />

<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 73<br />

<strong>Entwurf</strong>

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