Entwurf Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bad Breisig
Entwurf Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bad Breisig
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9 EINZELHANDELS- UND ZENTRENKONZEPT<br />
9.1 Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze der <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> Zentrenentwicklung<br />
Bei der Aufstellung eines <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>es ist es nicht nur erforderlich, <strong>die</strong><br />
Angebotsstrukturen quantitativ <strong>und</strong> räumlich darzustellen <strong>und</strong> <strong>die</strong> absatzwirtschaftlichen<br />
Spielräume zu ermitteln, sondern insbesondere auch zu untersuchen, ob <strong>und</strong> wenn ja, welche<br />
Gebiete innerhalb der Gemeinde zukünftig <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fortführung von <strong>Einzelhandels</strong>nutzungen bzw.<br />
<strong>für</strong> zusätzliche <strong>Einzelhandels</strong>ansiedlungen geeignet erscheinen (potenzielle Entwicklungsbereiche)<br />
<strong>und</strong> welche übergeordneten Ziele <strong>die</strong>sen Entwicklungen zu Gr<strong>und</strong>e gelegt werden.<br />
9.1.1 Übergeordnete Ziele<br />
Die übergeordneten Leitlinien ergeben sich aus der zuvor nochmals zusammengefassten einzelhandels-<br />
<strong>und</strong> zentrenspezifischen Situation der <strong>Stadt</strong>, den daraus resultierenden Bewertungen<br />
sowie den weiteren allgemeinen Rahmenbedingungen. Für <strong>die</strong> zukünftige Entwicklung, sowohl in<br />
quantitativer als auch in qualitativer sowie räumlich-funktionaler Hinsicht, ist es erforderlich, der<br />
<strong>Einzelhandels</strong>entwicklung verbindliche Ziele zugr<strong>und</strong>e zu legen.<br />
Als vorrangige Ziele der <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> werden von gutachterlicher Seite<br />
zum einen <strong>die</strong> Sicherung <strong>und</strong> Stärkung des <strong>Stadt</strong>zentrums, zum anderen <strong>die</strong> sinnvolle<br />
Sicherung der wohnortnahen Nahversorgung gesehen. Außerdem wird eine Fortentwicklung<br />
der zentrenunschädlichen Standorte zur weiteren Deckung des Bedarfs angestrebt, wobei hier<br />
darauf zu achten ist, dass <strong>die</strong> Randsortimente auf ein verträgliches Maß eingeschränkt werden.<br />
Zusammenfassend betrachtet ergibt sich aus den vorherigen Arbeitsschritten folgender<br />
übergeordneter Zielkatalog zur <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>:<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 63<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
• Sicherung <strong>und</strong> Stärkung der Hauptgeschäftsbereiche <strong>und</strong> Stärkung seiner Randbereiche<br />
(insbesondere bei Angebotslücken),<br />
• Sicherung des Besatzes sowie Reduzierung <strong>und</strong> Vermeidung des Entstehens von<br />
Leerständen in der Innenstadt,<br />
• Erhaltung <strong>und</strong> Stärkung des Nahversorgungsnetzes <strong>und</strong> der Schwerpunkte,<br />
• Sicherung <strong>und</strong> Ausbau eines attraktiven <strong>und</strong> vielschichtigen <strong>Einzelhandels</strong>angebotes sowie<br />
der <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> Funktionsvielfalt <strong>und</strong><br />
• Sicherung von Gewerbegebieten <strong>für</strong> Handwerk, Dienstleistungen <strong>und</strong> produzierendes<br />
Gewerbe.<br />
9.1.2 Gr<strong>und</strong>sätze zur räumlichen Entwicklung <strong>und</strong> Steuerung des <strong>Einzelhandels</strong><br />
Im Hinblick auf eine den aufgeführten, übergeordneten Zielen entsprechende <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong><br />
Zentrenentwicklung in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> sollten <strong>für</strong> <strong>die</strong> zukünftige räumliche Steuerung gr<strong>und</strong>sätzliche<br />
Strategien entwickelt werden. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der o.g. Ziele sowie unter Berücksichtigung der<br />
Bewertung der Ausgangssituation einerseits sowie der zukünftigen entwicklungsbestimmenden<br />
Faktoren andererseits, sollen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>die</strong> folgenden Leitsätze zur räumlichen <strong>Einzelhandels</strong><strong>und</strong><br />
Zentrenstruktur gelten <strong>und</strong> durch entsprechende politische Beschlüsse festgelegt werden. Erst<br />
mit <strong>die</strong>sem Schritt kann es gelingen, allen Beteiligten Planungs-, Investitions- <strong>und</strong> Rechtssicherheit<br />
zu geben <strong>und</strong> vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer touristischen Entwicklung <strong>die</strong> erstrebenswerte<br />
Magnetwirkung der Innenstadt zu entfalten.