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Entwurf Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bad Breisig

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9 EINZELHANDELS- UND ZENTRENKONZEPT<br />

9.1 Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze der <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> Zentrenentwicklung<br />

Bei der Aufstellung eines <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong>es ist es nicht nur erforderlich, <strong>die</strong><br />

Angebotsstrukturen quantitativ <strong>und</strong> räumlich darzustellen <strong>und</strong> <strong>die</strong> absatzwirtschaftlichen<br />

Spielräume zu ermitteln, sondern insbesondere auch zu untersuchen, ob <strong>und</strong> wenn ja, welche<br />

Gebiete innerhalb der Gemeinde zukünftig <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fortführung von <strong>Einzelhandels</strong>nutzungen bzw.<br />

<strong>für</strong> zusätzliche <strong>Einzelhandels</strong>ansiedlungen geeignet erscheinen (potenzielle Entwicklungsbereiche)<br />

<strong>und</strong> welche übergeordneten Ziele <strong>die</strong>sen Entwicklungen zu Gr<strong>und</strong>e gelegt werden.<br />

9.1.1 Übergeordnete Ziele<br />

Die übergeordneten Leitlinien ergeben sich aus der zuvor nochmals zusammengefassten einzelhandels-<br />

<strong>und</strong> zentrenspezifischen Situation der <strong>Stadt</strong>, den daraus resultierenden Bewertungen<br />

sowie den weiteren allgemeinen Rahmenbedingungen. Für <strong>die</strong> zukünftige Entwicklung, sowohl in<br />

quantitativer als auch in qualitativer sowie räumlich-funktionaler Hinsicht, ist es erforderlich, der<br />

<strong>Einzelhandels</strong>entwicklung verbindliche Ziele zugr<strong>und</strong>e zu legen.<br />

Als vorrangige Ziele der <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> werden von gutachterlicher Seite<br />

zum einen <strong>die</strong> Sicherung <strong>und</strong> Stärkung des <strong>Stadt</strong>zentrums, zum anderen <strong>die</strong> sinnvolle<br />

Sicherung der wohnortnahen Nahversorgung gesehen. Außerdem wird eine Fortentwicklung<br />

der zentrenunschädlichen Standorte zur weiteren Deckung des Bedarfs angestrebt, wobei hier<br />

darauf zu achten ist, dass <strong>die</strong> Randsortimente auf ein verträgliches Maß eingeschränkt werden.<br />

Zusammenfassend betrachtet ergibt sich aus den vorherigen Arbeitsschritten folgender<br />

übergeordneter Zielkatalog zur <strong>Einzelhandels</strong>entwicklung in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong>:<br />

<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 63<br />

<strong>Entwurf</strong><br />

• Sicherung <strong>und</strong> Stärkung der Hauptgeschäftsbereiche <strong>und</strong> Stärkung seiner Randbereiche<br />

(insbesondere bei Angebotslücken),<br />

• Sicherung des Besatzes sowie Reduzierung <strong>und</strong> Vermeidung des Entstehens von<br />

Leerständen in der Innenstadt,<br />

• Erhaltung <strong>und</strong> Stärkung des Nahversorgungsnetzes <strong>und</strong> der Schwerpunkte,<br />

• Sicherung <strong>und</strong> Ausbau eines attraktiven <strong>und</strong> vielschichtigen <strong>Einzelhandels</strong>angebotes sowie<br />

der <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> Funktionsvielfalt <strong>und</strong><br />

• Sicherung von Gewerbegebieten <strong>für</strong> Handwerk, Dienstleistungen <strong>und</strong> produzierendes<br />

Gewerbe.<br />

9.1.2 Gr<strong>und</strong>sätze zur räumlichen Entwicklung <strong>und</strong> Steuerung des <strong>Einzelhandels</strong><br />

Im Hinblick auf eine den aufgeführten, übergeordneten Zielen entsprechende <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong><br />

Zentrenentwicklung in <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> sollten <strong>für</strong> <strong>die</strong> zukünftige räumliche Steuerung gr<strong>und</strong>sätzliche<br />

Strategien entwickelt werden. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der o.g. Ziele sowie unter Berücksichtigung der<br />

Bewertung der Ausgangssituation einerseits sowie der zukünftigen entwicklungsbestimmenden<br />

Faktoren andererseits, sollen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>die</strong> folgenden Leitsätze zur räumlichen <strong>Einzelhandels</strong><strong>und</strong><br />

Zentrenstruktur gelten <strong>und</strong> durch entsprechende politische Beschlüsse festgelegt werden. Erst<br />

mit <strong>die</strong>sem Schritt kann es gelingen, allen Beteiligten Planungs-, Investitions- <strong>und</strong> Rechtssicherheit<br />

zu geben <strong>und</strong> vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer touristischen Entwicklung <strong>die</strong> erstrebenswerte<br />

Magnetwirkung der Innenstadt zu entfalten.

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