Entwurf Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bad Breisig
Entwurf Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bad Breisig
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Insofern ist in erster Linie <strong>die</strong> räumliche Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche in den<br />
Flächennutzungsplan aufzunehmen. Dies kann im Rahmen einer Fortschreibung eingearbeitet<br />
werden.<br />
Zusammenfassend erscheinen auf der Gr<strong>und</strong>lage des vorliegenden Konzeptes im<br />
Flächennutzungsplan einige Umwidmungen von Bauflächen erforderlich zu sein. Die<br />
verschiedenen Versorgungsbereiche sind lediglich entsprechend abzugrenzen. Sollte es durch<br />
weitergehende Konkretisierungen von Vorhaben in Bebauungsplanverfahren erforderlich sein, ist<br />
der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren fortzuschreiben, zu ändern oder anzupassen.<br />
10.2 Änderungserfordernis bestehender Bebauungspläne<br />
Um <strong>die</strong> Gefährdung der Funktionsfähigkeit <strong>und</strong> eine Schwächung der zentralen Versorgungsbereiche<br />
durch standortunverträgliche <strong>Einzelhandels</strong>ansiedlungen an anderer Stelle zu verhindern,<br />
müssen im Sinne eines Negativkatalogs Tabuflächen identifiziert <strong>und</strong> - wo es sich nach den<br />
verfolgten Zielsetzungen als notwendig erweist - bezogen auf den Einzelhandel derzeit<br />
bestehende baurechtliche Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt bzw. zurückgenommen<br />
werden. Als bauleitplanerische Instrumente sind hier<strong>für</strong> <strong>die</strong> Änderung bestehender Bebauungspläne<br />
sowie <strong>die</strong> Überplanung unbeplanter Bereiche geeignet.<br />
Besondere Aufmerksamkeit sollten dabei Bebauungspläne <strong>für</strong> Kern-, Misch-, Gewerbe- <strong>und</strong><br />
Industriegebiete, <strong>die</strong> nach älteren Baunutzungsverordnungen (z.B. BauNVO 1962 bzw. 1968)<br />
erstellt wurden, <strong>und</strong> solche <strong>Einzelhandels</strong>sondergebiete <strong>für</strong> den großflächigen Einzelhandel<br />
erfahren, <strong>die</strong> ohne beschränkte Festsetzungen zu maximalen Verkaufsflächengrößen oder<br />
zulässigen Sortimenten Rechtskraft erlangt haben. Ähnliches gilt <strong>für</strong> Regelungen zur Zulässigkeit<br />
von Sortimenten, <strong>die</strong> den Standards <strong>die</strong>ses Konzeptes angepasst werden müssten. Zur<br />
Anpassung bestehender Baurechte, <strong>die</strong> im Widerspruch zum beschlossenen <strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Zentrenkonzept</strong> stehen, sollten frühzeitig entsprechende Bebauungsplanverfahren eingeleitet<br />
werden. Natürlich müssen hierbei auch mögliche Schadenersatzansprüche oder Planschadenfälle<br />
in den Blick genommen werden, so dass ggf. bestimmte wünschenswerte Änderungen nicht oder<br />
zumindest nicht kurzfristig umgesetzt werden können. Zudem sollen entsprechende<br />
Plananpassungen bedarfsgerecht erfolgen, also wenn Nutzungsabsichten bekannt werden.<br />
Darüber hinaus sollten bisher unbeplante Siedlungsgebiete betrachtet <strong>und</strong> ggf. durch<br />
Neuaufstellung von Bebauungsplänen <strong>Einzelhandels</strong>betriebe vollständig (oder bestimmte<br />
Unterarten davon) ausgeschlossen werden. Auch <strong>die</strong> Aufstellung von Plänen zur gezielten<br />
Ansiedlung von Einzelhandel ist möglich. Dabei kann der Effekt entstehen, dass an anderen<br />
Stellen im Gemeindegebiet eine eigenständige Entwicklung gar nicht erst zu Stande kommt.<br />
Für <strong>die</strong> Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> wird daher empfohlen, in den Bebauungsplänen <strong>die</strong><br />
Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>die</strong>ses Konzeptes zu beachten <strong>und</strong> in <strong>die</strong> Regelungsinhalte einfließen zu<br />
lassen. Besondere Beachtung ist hierbei der stringenten <strong>und</strong> rechtlich korrekten Formulierung von<br />
entsprechenden Festsetzungen zu schenken.<br />
10.3 Empfehlung zur Neuaufstellung von Bebauungsplänen sowie Erweiterung<br />
bestehender Baurechte (planungsrechtliche ‚Pull-Maßnahmen‘)<br />
Zur Lenkung von <strong>Einzelhandels</strong>angeboten auf da<strong>für</strong> geeignete Flächen sind im Sinne von<br />
Positivplanungen aktiv Flächenangebote zu schaffen. Insofern ist an den da<strong>für</strong> geeigneten<br />
Standorten Baurecht <strong>für</strong> <strong>die</strong> planungsrechtliche Zulässigkeit wünschenswerter Betriebe<br />
herzustellen. Als bauleitplanerische Instrumente stehen hier<strong>für</strong> <strong>die</strong> Neuaufstellung von Bebau-<br />
<strong>Einzelhandels</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Breisig</strong> Seite 74<br />
<strong>Entwurf</strong>