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Christian Brückner, Das Personenrecht des ZGB, Zürich 2000

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• Leichnam ist vorhanden (<strong>ZGB</strong> 40 I)<br />

• Kein Leichnam, aber sicherer Tod (<strong>ZGB</strong> 34 und 42)<br />

• Kein Leichnam, aber hohe To<strong>des</strong>wahrscheinlichkeit infolge Verschwindens in<br />

hoher Lebensgefahr (Verschollenerklärung nach einjähriger Wartefrist)<br />

• Kein Leichnam, aber hohe To<strong>des</strong>wahrscheinlichkeit infolge langer<br />

nachrichtenloser Abwesenheit (Verschollenerklärung nach fünfjähriger Wartefrist)<br />

Durch was erfolgt die Eintragung im To<strong>des</strong>register in der 2. Fallgruppe?<br />

Gerichtliches Gestaltungsurteil<br />

Durch was erfolgt der Eintrag im To<strong>des</strong>register in der 3. und 4. Fallgruppe?<br />

Durch gerichtliche Verschollenerklärung<br />

Was liegt vor, wenn sich das Stillschweigen der Person anders als durch ihren<br />

Tod plausibel erklären lässt?<br />

Eine stille Auswanderung.<br />

Was wird eine Person, die eine verstorbene Person auffindet in der Regel tun?<br />

Sie wird einen Arzt oder eine mit der Feststellung <strong>des</strong> To<strong>des</strong> amtlich beauftragte Person<br />

beiziehen, um die zum Registereintrag erforderliche To<strong>des</strong>bescheinigung zu erhalten.<br />

Wann, ausser wenn eine Leiche vorhanden ist, kann der Tod einer<br />

verschwundenen Person sofort im Register eingetragen werden?<br />

Wenn ihr Ableben trotz Fehlen einer Leiche absolut sicher ist. Dann ist eine<br />

umständliche Verschollenerklärung nicht nötig.<br />

Was muss hier bewiesen werden können?<br />

Die Todbringenden Umstände. Die besonderen gefährlichen Umstände müssen<br />

beweisbar sein.<br />

Nenne ein Beispiel, wie solche Vorfälle oder besondere Gefahrenlagen bewiesen<br />

werden können:<br />

Zum Beispiel durch Augenzeugen.<br />

Wie erfolgt dann die Eintragung ins Register?<br />

Durch ein sog. gerichtliches Bereinigungsverfahren. Dieses Verfahren wird durch eine<br />

Gestaltungsklage eingeleitet, mit dem Begehren, es sei das Register zu bereinigen und<br />

der Tod <strong>des</strong> … einzutragen.<br />

Wer ist zur Klage legitimiert?<br />

Jeder, der ein persönliches Interesse glaubhaft macht. Jedenfalls befugt ist die<br />

kantonale Aufsichtsbehörde.<br />

Wann erfolgt nach einjähriger Wartefrist eine Verschollenerklärung?<br />

Wenn eine hohe To<strong>des</strong>wahrscheinlichkeit infolge Verschwindens in hoher To<strong>des</strong>gefahr<br />

angenommen werden kann.<br />

Was ist hier das wesentlichste Indiz für den Tod der Person?<br />

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