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Christian Brückner, Das Personenrecht des ZGB, Zürich 2000

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Ist nur die intime bzw. private Information geschützt?<br />

Nein, auch der Umgang mit dieser Information.<br />

Darf ein Informationsempfänger die Information in privatem Kreise wiedergeben?<br />

Ja, es sei denn, er untersteht einem Berufs- oder Amtsgeheimnis oder hat dem<br />

Informanten Diskretion zugesichert.<br />

Ist man gegen Treppenhausklatsch, also die persönliche Widergabe solcher<br />

Informationen rechtlich geschützt?<br />

Nein, nur gegen die unbefugte Weiterverbreitung in der Öffentlichkeit.<br />

Was ist die Lücke <strong>des</strong> Schutzes <strong>des</strong> Privatlebens?<br />

Die informationelle Selbstbestimmung anderer beteiligter Personen.<br />

Was ist aber bei den meisten Vorgängen im Intim- oder Privatbereich<br />

anzunehmen?<br />

Eine stillschweigende vertragliche Vereinbarung Stillschweigen zu bewahren.<br />

Ist die „Verleitung durch Geld zu einer solchen Vertragsverletzung“ ein<br />

straffähiges Delikt?<br />

Nein.<br />

Endet die strafrechtliche Relevanz der Verletzung eines Amts- oder<br />

Berufsgeheimnisses mit dem Tod <strong>des</strong> Geheimnisherrn?<br />

Nein, sie überdauert die Lebenszeit <strong>des</strong> Geheimnisherrn.<br />

5. Weitere Aspekte der informationellen Selbstbestimmung<br />

Wie ist eine wahrheitsgemässe Berichterstattung über eine in der Vergangenheit<br />

zurückliegende Verurteilung persönlichkeitsverletzend?<br />

Ja. Sie ist auch widerrechtlich, wenn kein Rechtfertigungsgrund gegeben ist.<br />

Wie nennt man dieses Recht noch?<br />

<strong>Das</strong> Recht auf Vergessen.<br />

Hat man auch ein Recht auf Nichtwissen?<br />

Ja. Dies kann vor allem bei unheilbaren Krankheiten relevant sein, wenn um das<br />

Nichtwissen gebeten wurde.<br />

Verletzt auch die Beseitigung höchstpersönlicher Informationen die<br />

informationelle Selbstbestimmung?<br />

Ja, z.B. die Informationen bezüglich der leiblichen Eltern.<br />

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