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Christian Brückner, Das Personenrecht des ZGB, Zürich 2000

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Ist die selbstbestimmte Mitwirkung beim Austausch von Zärtlichkeiten eine<br />

Realakt oder ein Rechtsgeschäft?<br />

Realakt<br />

Ist die Einwilligung in einen chirurgischen Eingriff (Verletzung der physischen<br />

Integrität) im Normalfall ein Realakt oder ein Rechtsgeschäft?<br />

Rechtsgeschäft.<br />

Wer in rechtmässiger Weise am Privatleben anderer teilnimmt, ist seinerseits<br />

befugt, die eigene Selbstbestimmung zu entfalten und seinen eigenen Willen zur<br />

Geltung zu bringen. In welchem Rahmen?<br />

Im Rahmen sozialadäquater Grenzen.<br />

Durch was ist z.B. das Ausziehen eines bewusstlosen Verletzten durch den Arzt<br />

gerechtfertigt?<br />

Durch das Eigeninteresse <strong>des</strong> Betroffenen, d.h. sein überwiegend privates Interesse im<br />

Sinne von <strong>ZGB</strong> 28 II.<br />

Wieso kann die Einwilligung zum medizinischen Eingriff jederzeit widerrufen<br />

werden?<br />

Weil ein medizinischer Eingriff den Kernbereich der Person betrifft. Im Kernbereich soll<br />

jedermann tun und lassen können, was ihm beliebt, und zwar was ihm jetzt gerade<br />

beliebt. Im Kernbereich der Existenz kann die künftige Selbstbestimmung also nicht<br />

vertraglich eingeschränkt werden.<br />

Wann besteht im folgenden Fall die relevante Selbstbestimmung?<br />

Eine betagte Person tritt bei voller Urteilsfähigkeit in ein Pflegeheim ein und<br />

unterzeichnet eine Patientenverfügung, worin es heisst: „Im Falle, dass ich debil<br />

werden sollte, d.h. meine Mitmenschen nicht mehr erkenne, verlange ich, dass auf<br />

jede künstliche Lebenserhaltung und Lebensverlängerung verzichtet wird. Diese<br />

Person wird später tatsächlich debil, bringt jedoch irgendwie ihren Lebenswillen<br />

zum Ausdruck.<br />

Die relevante Selbstbestimmung besteht ihm späteren Lebenswillen. Dabei kommt es<br />

nicht auf die Handlungsfähigkeit der Person an. Die persönlichkeitsrelevante<br />

Selbstbestimmung trifft in der Regel Realakte, nicht Rechtsgeschäfte.<br />

Nenne die 4 rechtlichen Qualifikationen der Persönlichkeitsrechte (PR)!<br />

• <strong>Das</strong> PR ist eine blosses Abwehrrecht<br />

• <strong>Das</strong> PR ist eine absolutes Recht<br />

• <strong>Das</strong> PR ist ein höchstpersönliches Recht<br />

• Die PR sind unverzichtbar, unübertragbar und unvererbbar<br />

Was bedeutet: „blosses Abwehrrecht“?<br />

<strong>Das</strong> Persönlichkeitsrecht verleiht keine Ansprüche auf aktives Handeln Dritter (ausser<br />

bei der Beseitigung einer Verletzung, die ein aktives Handeln vom Verletzter erfordern<br />

kann.)<br />

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