04.01.2014 Aufrufe

Christian Brückner, Das Personenrecht des ZGB, Zürich 2000

Christian Brückner, Das Personenrecht des ZGB, Zürich 2000

Christian Brückner, Das Personenrecht des ZGB, Zürich 2000

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Entstehen Ansprüche eines vom Staat in seiner Persönlichkeit Verletzten aus <strong>ZGB</strong><br />

28 ff. oder aus öffentlichem Recht?<br />

Öffentliches Recht<br />

Nenne einige wichtige Beispiele, die zeigen, dass der zivilrechtliche und<br />

strafrechtliche Persönlichkeitsschutz weder bezüglich der geschützten<br />

Rechtsgüter noch bezüglich der Rechtfolgen kongruent sind!<br />

• Ärztlicher Heileingriff: Gilt im Privatrecht als eine gerechtfertigte Verletzung<br />

der physischen Integrität. StGB 122,123 und 125 schützen nicht gegen die<br />

Verletzung der physischen Integrität, sondern gegen Schädigung <strong>des</strong><br />

Menschen an Körper und Gesundheit.<br />

• Ehre: Die rechtliche geschützte Ehre umfasst im Strafrecht nur die<br />

moralische Qualität der Person als ehrbarer Mensch, imPrivatrecht<br />

zusätzlich auch das berufliche geschäftliche Ansehen.<br />

• Privatleben: Der Schutz <strong>des</strong> Privatlebens (z.B. gegen neugierige<br />

Journalisten) dauert im Privatrecht bis zum Tode, im Strafrecht bis zur<br />

Bestattung.<br />

Was ist die herrschende Einteilung der geschützten Persönlichkeitsgüter?<br />

• Physischen Persönlichkeit<br />

• Affektive Persönlichkeit<br />

• Soziale Persönlichkeit<br />

Was wird zum Schutzbereich der physischen Persönlichkeit gezählt?<br />

• Recht auf Leben und physischhe Integrität<br />

• Recht auf örtliche Bewegungsfreiheit<br />

• Recht auf sexuelle Freiheit<br />

• Schutz <strong>des</strong> Leichnams nach dem Tod<br />

Was wird zum Schutzbereich der affektiven Persönlichkeit gezählt?<br />

• Recht auf ungestörte Gestaltung der Beziehungen zu nahestehenden Personen<br />

• Recht auf Respektierung nahestehender Personen (insbes. verstorbener<br />

Angehöriger)<br />

• Schutz der ehelichen Gefühle<br />

• Schutz der Affektionswerte<br />

Was wird zum Schutzbereich der sozialen Persönlichkeit gezählt?<br />

• Recht auf den Namen und andere Identifikationsmerkmale<br />

• Recht auf den Umgang mit dem eigenen Bild und der eigenen Stimme<br />

• Recht auf ungestörte Privat- und Intimssphäre<br />

• Schutz der Ehre<br />

• Recht auf höchstpersönliche Information (insb. <strong>des</strong> eigenen<br />

Gesundheitszustands)<br />

• Recht auf wirtschaftliche Entfaltungsfreiheit<br />

• Recht auf Vergessen (z.B. bezüglich zurückliegender Straftaten)<br />

31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!