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Fakultät I / Einsatz- und Führungswissenschaften - Hochschule für ...

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echtlicher Vertrag nach § 54 Landesverwaltungsverfahrensgesetz geschlossen. Danach<br />

wurde der Steg bis zum Februar 2010 geduldet <strong>und</strong> muss dann entfernt werden.<br />

Der Abschluss eines solchen Vertrages ist sinnvoll <strong>für</strong> beide Seiten. Der Bürger hat ein<br />

weiteres, wenn auch zeitlich begrenztes, Nutzungsrecht. Er spart des Weiteren die<br />

Kosten eines Rechtsstreites. Die Behörde braucht kein förmliches Verwaltungsverfahren<br />

durchzuführen. Ein Rechtsstreit vor den Verwaltungsgerichten erübrigt sich. In<br />

unserem Fall verlangte jedoch die Behörde, dass nach der Entfernung des Steges die<br />

Eigentümer den natürlichen Schilfgürtel zuwachsen lassen. Damit bestünde kein Seezugang<br />

mehr. Diese Forderung war im öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht geregelt.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong>e wehrten wir uns gegen diese naturschutzrechtliche Forderung.<br />

Über den Widerspruch wurde noch nicht entschieden.<br />

Als erstes Ergebnis habe ich die Erkenntnis gewonnen, dass in Baden-Württemberg<br />

das Widerspruchsverfahren abgeschafft werden sollte. Dieses Verfahren kostet den<br />

Bürger Zeit <strong>und</strong> Geld <strong>und</strong> erreicht nicht die gesetzlich geplanten Ziele. Die Widerspruchsbehörden<br />

machen sich die Arbeit zu leicht. Die Erfolgsquote ist viel zu gering.<br />

Die meisten B<strong>und</strong>esländer haben das Widerspruchsverfahren abgeschafft. (Übersicht<br />

bei Steinbeiß-Winkelmann, NVwZ 2009, 686f.)<br />

In der Vorlesung kann dieses Problem kurz angesprochen werden. Eine Vertiefung<br />

erübrigt sich jedoch, da die Studenten nach der geltenden Gesetzeslage abgeprüft werden.<br />

Das Thema würde sich aber <strong>für</strong> eine Bachelor-Arbeit eignen.<br />

Eine zweite wichtige Erkenntnis war die Problematik der Berufungen. Nach §§ 124<br />

<strong>und</strong> 124 a VwGO ist die Berufung nur zulässig, wenn das VG oder der VGH die Berufung<br />

zulassen. Damit werden die Rechte des Bürgers stark eingeschnitten. Die Machtposition<br />

der Verwaltungsgerichte ist sehr groß. Gr<strong>und</strong>sätzlich sollte die Berufung immer<br />

zulässig sein. Auch dieses Thema kann in der Vorlesung höchstens gestreift werden.<br />

In einer Bachelor-Arbeit könnte das Thema untersucht werden.<br />

Eine neue Entwicklung ist das Internet als Erforschungs- <strong>und</strong> Beweismittel. Über<br />

Google-Earth ist es möglich, sich über Örtlichkeiten zu informieren. Im Bau- <strong>und</strong><br />

Nachbarrecht kann man sich einen Eindruck verschaffen, ohne dass man die Örtlichkeit<br />

besichtigen muss. Wichtig ist, dass Google-Earth kein Beweismittel ist. Der Blick<br />

ins Internet ersetzt nicht den Ortstermin.<br />

Das Praxissemester hat mir einen guten Einblick in die aktuellen Praxisentwicklungen<br />

verschafft. Die neuen Erkenntnisse kann ich <strong>für</strong> die Vorlesung <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Betreuung<br />

von Diplom- <strong>und</strong> Bachelorarbeiten einsetzen.<br />

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