Fakultät I / Einsatz- und Führungswissenschaften - Hochschule für ...
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echtlicher Vertrag nach § 54 Landesverwaltungsverfahrensgesetz geschlossen. Danach<br />
wurde der Steg bis zum Februar 2010 geduldet <strong>und</strong> muss dann entfernt werden.<br />
Der Abschluss eines solchen Vertrages ist sinnvoll <strong>für</strong> beide Seiten. Der Bürger hat ein<br />
weiteres, wenn auch zeitlich begrenztes, Nutzungsrecht. Er spart des Weiteren die<br />
Kosten eines Rechtsstreites. Die Behörde braucht kein förmliches Verwaltungsverfahren<br />
durchzuführen. Ein Rechtsstreit vor den Verwaltungsgerichten erübrigt sich. In<br />
unserem Fall verlangte jedoch die Behörde, dass nach der Entfernung des Steges die<br />
Eigentümer den natürlichen Schilfgürtel zuwachsen lassen. Damit bestünde kein Seezugang<br />
mehr. Diese Forderung war im öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht geregelt.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong>e wehrten wir uns gegen diese naturschutzrechtliche Forderung.<br />
Über den Widerspruch wurde noch nicht entschieden.<br />
Als erstes Ergebnis habe ich die Erkenntnis gewonnen, dass in Baden-Württemberg<br />
das Widerspruchsverfahren abgeschafft werden sollte. Dieses Verfahren kostet den<br />
Bürger Zeit <strong>und</strong> Geld <strong>und</strong> erreicht nicht die gesetzlich geplanten Ziele. Die Widerspruchsbehörden<br />
machen sich die Arbeit zu leicht. Die Erfolgsquote ist viel zu gering.<br />
Die meisten B<strong>und</strong>esländer haben das Widerspruchsverfahren abgeschafft. (Übersicht<br />
bei Steinbeiß-Winkelmann, NVwZ 2009, 686f.)<br />
In der Vorlesung kann dieses Problem kurz angesprochen werden. Eine Vertiefung<br />
erübrigt sich jedoch, da die Studenten nach der geltenden Gesetzeslage abgeprüft werden.<br />
Das Thema würde sich aber <strong>für</strong> eine Bachelor-Arbeit eignen.<br />
Eine zweite wichtige Erkenntnis war die Problematik der Berufungen. Nach §§ 124<br />
<strong>und</strong> 124 a VwGO ist die Berufung nur zulässig, wenn das VG oder der VGH die Berufung<br />
zulassen. Damit werden die Rechte des Bürgers stark eingeschnitten. Die Machtposition<br />
der Verwaltungsgerichte ist sehr groß. Gr<strong>und</strong>sätzlich sollte die Berufung immer<br />
zulässig sein. Auch dieses Thema kann in der Vorlesung höchstens gestreift werden.<br />
In einer Bachelor-Arbeit könnte das Thema untersucht werden.<br />
Eine neue Entwicklung ist das Internet als Erforschungs- <strong>und</strong> Beweismittel. Über<br />
Google-Earth ist es möglich, sich über Örtlichkeiten zu informieren. Im Bau- <strong>und</strong><br />
Nachbarrecht kann man sich einen Eindruck verschaffen, ohne dass man die Örtlichkeit<br />
besichtigen muss. Wichtig ist, dass Google-Earth kein Beweismittel ist. Der Blick<br />
ins Internet ersetzt nicht den Ortstermin.<br />
Das Praxissemester hat mir einen guten Einblick in die aktuellen Praxisentwicklungen<br />
verschafft. Die neuen Erkenntnisse kann ich <strong>für</strong> die Vorlesung <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Betreuung<br />
von Diplom- <strong>und</strong> Bachelorarbeiten einsetzen.<br />
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