Fakultät I / Einsatz- und Führungswissenschaften - Hochschule für ...
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Sportgesetz ermöglicht wird. Jedoch gehören auch die Rettung von Menschenleben<br />
bzw. Unterstützung der Unfallretter zu den Aufgaben. Auch dem Umweltschutz sind<br />
die Kollegen verpflichtet: Wer abseits der Piste durch einen Wald fährt, begeht eine<br />
Verwaltungsübertretung nach dem Landesforstgesetz <strong>und</strong> muss mit dementsprechender<br />
Sanktionierung rechnen.<br />
Abschließend wurden der Studiengruppe noch original Anzeigen von bearbeiteten<br />
Skiunfällen vorgelegt, um die Komplexität <strong>und</strong> Schwierigkeit der Sachbearbeitung in<br />
besonderen Fällen vor Augen zu führen.<br />
Nachmittags Praxis<br />
Nach der Mittagspause erwartete die Studiengruppe noch eine besondere Überraschung.<br />
Zunächst wurde auf der Piste noch die Zusammenarbeit zwischen der Pistenpolizei<br />
<strong>und</strong> den Verantwortlichen der Skipiste erläutert. Hier präsentierten die Kollegen der<br />
Pistenpolizei auch den Inhalt ihrer Rucksäcke, welche sie auf Pistenstreife stets bei<br />
sich tragen. So finden sich darin unter anderem ein Messgerät zur Feststellung des Pistengefälles<br />
<strong>und</strong> ein Entfernungsmesser mit Anpeil-Funktion.<br />
Auch wurden die rechtlichen Möglichkeiten der Pistenbetreiber vorgestellt, wonach<br />
diese in besonderen Härtefällen einen Skifahrer der Piste verweisen dürfen, bzw. einen<br />
Transport mit den Liften verweigern dürfen. Auch im Bereich der Lawinenprävention<br />
kommen den Pistenbetreibern besondere Aufgaben zu:<br />
So präsentierte der anwesende Verantwortliche uns seine „Lyoner“, worunter Plastiksprengstoff<br />
zu verstehen ist, welcher wurstähnlich verpackt ist. Mit diesem Sprengstoff<br />
sollen je nach Bedarf künstliche Lawinen ausgelöst werden, um ein Abgehen während<br />
des Pistenbetriebes zu verhindern.<br />
Nach weiterer, ins Detail gehender, Darstellung der Aufgabenabgrenzung <strong>und</strong> -<br />
ergänzung zwischen beiden Institutionen, folgte das Highlight des Tages:<br />
Unmittelbar neben der Studiengruppe landete einer der insgesamt 14 Polizeihubschrauber<br />
Österreichs. Es stieg die Crew der Bergrettung aus <strong>und</strong> stellte ihre Aufgaben<br />
vor, welche primär darin besteht, unverletzte Personen aus alpinen Notlagen zu retten.<br />
Verletzte Personen hingegen fallen in die Zuständigkeit des ÖAMTC (Pendant zum<br />
deutschen ADAC <strong>und</strong> ihren Hubschraubern) bzw. von Rettungsdiensten mit medizinischer<br />
Ausrüstung. Die Polizeibeamten müssen hierzu teilweise an 70-100 m langen<br />
Seilen hängen, um zu den zu Rettenden zu gelangen. Auf die besonderen Gefahren<br />
<strong>und</strong> Probleme wurde in diesem Zusammenhang hingewiesen.<br />
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