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Fakultät I / Einsatz- und Führungswissenschaften - Hochschule für ...

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Sportgesetz ermöglicht wird. Jedoch gehören auch die Rettung von Menschenleben<br />

bzw. Unterstützung der Unfallretter zu den Aufgaben. Auch dem Umweltschutz sind<br />

die Kollegen verpflichtet: Wer abseits der Piste durch einen Wald fährt, begeht eine<br />

Verwaltungsübertretung nach dem Landesforstgesetz <strong>und</strong> muss mit dementsprechender<br />

Sanktionierung rechnen.<br />

Abschließend wurden der Studiengruppe noch original Anzeigen von bearbeiteten<br />

Skiunfällen vorgelegt, um die Komplexität <strong>und</strong> Schwierigkeit der Sachbearbeitung in<br />

besonderen Fällen vor Augen zu führen.<br />

Nachmittags Praxis<br />

Nach der Mittagspause erwartete die Studiengruppe noch eine besondere Überraschung.<br />

Zunächst wurde auf der Piste noch die Zusammenarbeit zwischen der Pistenpolizei<br />

<strong>und</strong> den Verantwortlichen der Skipiste erläutert. Hier präsentierten die Kollegen der<br />

Pistenpolizei auch den Inhalt ihrer Rucksäcke, welche sie auf Pistenstreife stets bei<br />

sich tragen. So finden sich darin unter anderem ein Messgerät zur Feststellung des Pistengefälles<br />

<strong>und</strong> ein Entfernungsmesser mit Anpeil-Funktion.<br />

Auch wurden die rechtlichen Möglichkeiten der Pistenbetreiber vorgestellt, wonach<br />

diese in besonderen Härtefällen einen Skifahrer der Piste verweisen dürfen, bzw. einen<br />

Transport mit den Liften verweigern dürfen. Auch im Bereich der Lawinenprävention<br />

kommen den Pistenbetreibern besondere Aufgaben zu:<br />

So präsentierte der anwesende Verantwortliche uns seine „Lyoner“, worunter Plastiksprengstoff<br />

zu verstehen ist, welcher wurstähnlich verpackt ist. Mit diesem Sprengstoff<br />

sollen je nach Bedarf künstliche Lawinen ausgelöst werden, um ein Abgehen während<br />

des Pistenbetriebes zu verhindern.<br />

Nach weiterer, ins Detail gehender, Darstellung der Aufgabenabgrenzung <strong>und</strong> -<br />

ergänzung zwischen beiden Institutionen, folgte das Highlight des Tages:<br />

Unmittelbar neben der Studiengruppe landete einer der insgesamt 14 Polizeihubschrauber<br />

Österreichs. Es stieg die Crew der Bergrettung aus <strong>und</strong> stellte ihre Aufgaben<br />

vor, welche primär darin besteht, unverletzte Personen aus alpinen Notlagen zu retten.<br />

Verletzte Personen hingegen fallen in die Zuständigkeit des ÖAMTC (Pendant zum<br />

deutschen ADAC <strong>und</strong> ihren Hubschraubern) bzw. von Rettungsdiensten mit medizinischer<br />

Ausrüstung. Die Polizeibeamten müssen hierzu teilweise an 70-100 m langen<br />

Seilen hängen, um zu den zu Rettenden zu gelangen. Auf die besonderen Gefahren<br />

<strong>und</strong> Probleme wurde in diesem Zusammenhang hingewiesen.<br />

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