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Fakultät I / Einsatz- und Führungswissenschaften - Hochschule für ...

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Wahlen zur Hauptschwerbehindertenvertretung der (Gesamt-)Polizei Baden-<br />

Württemberg …<br />

Als eines der fünf Mitglieder wurde Wolfgang E. Mallach am 01.04.2007 (bis<br />

31.03.2011) in die Hauptschwerbehindertenvertretung gewählt (s.dpz 3/2007). Sehr<br />

vorteilhaft <strong>für</strong> den Dienstort der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> Polizei:<br />

Somit haben ab jetzt die Studierenden aller Studienjahrgänge - auch während des Studiums,<br />

fernab ihrer Heimatdienststellen <strong>und</strong> originär zuständigen Vertrauenspersonen -<br />

<strong>für</strong> den „Fall aller Fälle“ einen Ansprechpartner „subsidiär“ direkt in ihrer Nähe …<br />

Die Rechte, Pflichten <strong>und</strong> Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung 2 …:<br />

1. Die Schwerbehindertenvertretung der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> Polizei übt ihr Kontroll<strong>und</strong><br />

Überwachungsrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX zum Wohle der<br />

an der <strong>Hochschule</strong> arbeitenden schwerbehinderten Beschäftigten <strong>und</strong> Beamten<br />

aus. Dieses „Überwachen" beinhaltet das Sammeln von Informationen <strong>und</strong> deren<br />

Auswertung. Er schließt auch die Befugnis ein, festgestellte Verstöße des<br />

Arbeitgebers zu beanstanden <strong>und</strong> den schwerbehinderten Menschen sowie andere<br />

betriebliche Arbeitnehmervertretungen darüber zu informieren.<br />

2. Die Schwerbehindertenvertretung ist jedoch berechtigt <strong>und</strong> verpflichtet, den<br />

Betroffenen zu beraten.<br />

3. Das Initiativrecht statuiert ein Recht, tätig zu werden, sobald der Arbeitgeber<br />

seiner Pflicht im Sinne des § 84 Abs. 2 SGB IX nicht nachkommt oder Maßnahmen<br />

ergriffen werden sollen, die den schwerbehinderten Menschen dienen,<br />

insbesondere präventive Maßnahmen, § 95 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB IX. Insbesondere<br />

beinhaltet das Initiativrecht das Recht, Maßnahmen zu beantragen. Dabei<br />

beschränkt sich das Antragsrecht nicht auf Anträge gegenüber dem Arbeitgeber,<br />

sondern erfasst auch Anträge unmittelbar gegenüber den Behörden, die<br />

<strong>für</strong> die Ausführung solcher Maßnahmen zuständig sind, vor allem die örtliche<br />

Fürsorgestelle, das Integrationsamt <strong>und</strong> die Rehabilitationsträger<br />

Die Tätigkeitsfelder in 2009: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) /<br />

Mitwirkung im Personalrat / Bewerbungsverfahren<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich: Durch das Prinzip ‚“der offenen Tür" ist es allen schwerbehinderten<br />

Beschäftigten möglich, jederzeit - entweder persönlich - oder per Anruf (07720 - 309-<br />

205 / 0174 - 184 07 06) / E-Mail (schwerbehindertenvertretung@hfpol-vs.de) den<br />

Kontakt zu den gewählten Mitgliedern der Schwerbehindertenvertretung zu suchen<br />

(Daten s. oben !).<br />

2 Quelle: www.integrationsaemter.de<br />

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