Fakultät I / Einsatz- und Führungswissenschaften - Hochschule für ...
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Wahlen zur Hauptschwerbehindertenvertretung der (Gesamt-)Polizei Baden-<br />
Württemberg …<br />
Als eines der fünf Mitglieder wurde Wolfgang E. Mallach am 01.04.2007 (bis<br />
31.03.2011) in die Hauptschwerbehindertenvertretung gewählt (s.dpz 3/2007). Sehr<br />
vorteilhaft <strong>für</strong> den Dienstort der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> Polizei:<br />
Somit haben ab jetzt die Studierenden aller Studienjahrgänge - auch während des Studiums,<br />
fernab ihrer Heimatdienststellen <strong>und</strong> originär zuständigen Vertrauenspersonen -<br />
<strong>für</strong> den „Fall aller Fälle“ einen Ansprechpartner „subsidiär“ direkt in ihrer Nähe …<br />
Die Rechte, Pflichten <strong>und</strong> Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung 2 …:<br />
1. Die Schwerbehindertenvertretung der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> Polizei übt ihr Kontroll<strong>und</strong><br />
Überwachungsrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX zum Wohle der<br />
an der <strong>Hochschule</strong> arbeitenden schwerbehinderten Beschäftigten <strong>und</strong> Beamten<br />
aus. Dieses „Überwachen" beinhaltet das Sammeln von Informationen <strong>und</strong> deren<br />
Auswertung. Er schließt auch die Befugnis ein, festgestellte Verstöße des<br />
Arbeitgebers zu beanstanden <strong>und</strong> den schwerbehinderten Menschen sowie andere<br />
betriebliche Arbeitnehmervertretungen darüber zu informieren.<br />
2. Die Schwerbehindertenvertretung ist jedoch berechtigt <strong>und</strong> verpflichtet, den<br />
Betroffenen zu beraten.<br />
3. Das Initiativrecht statuiert ein Recht, tätig zu werden, sobald der Arbeitgeber<br />
seiner Pflicht im Sinne des § 84 Abs. 2 SGB IX nicht nachkommt oder Maßnahmen<br />
ergriffen werden sollen, die den schwerbehinderten Menschen dienen,<br />
insbesondere präventive Maßnahmen, § 95 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB IX. Insbesondere<br />
beinhaltet das Initiativrecht das Recht, Maßnahmen zu beantragen. Dabei<br />
beschränkt sich das Antragsrecht nicht auf Anträge gegenüber dem Arbeitgeber,<br />
sondern erfasst auch Anträge unmittelbar gegenüber den Behörden, die<br />
<strong>für</strong> die Ausführung solcher Maßnahmen zuständig sind, vor allem die örtliche<br />
Fürsorgestelle, das Integrationsamt <strong>und</strong> die Rehabilitationsträger<br />
Die Tätigkeitsfelder in 2009: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) /<br />
Mitwirkung im Personalrat / Bewerbungsverfahren<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich: Durch das Prinzip ‚“der offenen Tür" ist es allen schwerbehinderten<br />
Beschäftigten möglich, jederzeit - entweder persönlich - oder per Anruf (07720 - 309-<br />
205 / 0174 - 184 07 06) / E-Mail (schwerbehindertenvertretung@hfpol-vs.de) den<br />
Kontakt zu den gewählten Mitgliedern der Schwerbehindertenvertretung zu suchen<br />
(Daten s. oben !).<br />
2 Quelle: www.integrationsaemter.de<br />
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