Fakultät I / Einsatz- und Führungswissenschaften - Hochschule für ...
Fakultät I / Einsatz- und Führungswissenschaften - Hochschule für ...
Fakultät I / Einsatz- und Führungswissenschaften - Hochschule für ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die in Deutschland rechtsgültige „UN-Konvention <strong>für</strong> die Rechte von Menschen<br />
mit Behinderungen“ <strong>und</strong> die HfPol<br />
Als Ausblick auf die Umsetzung der „UN-Konvention <strong>für</strong> die Rechte von Menschen<br />
mit Behinderungen“ sei an dieser Stelle schon im Voraus folgende Bemerkung erlaubt:<br />
„Die UN-Konvention <strong>für</strong> die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ wurde im<br />
Dezember 2006 von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Dem ging ein mehrjähriger<br />
Prozess voran, in dem sich die Vereinten Nationen mit dem Thema Behinderung<br />
beschäftigten (vgl. Degener 2006; Weiß 2006). Die Konvention wurde im März<br />
2007 von Deutschland unterzeichnet <strong>und</strong> am 26.März 2009 ratifiziert. Somit stellt die<br />
UN-BRK mit ihren 50 Artikeln in Deutschland geltendes Recht dar <strong>und</strong> muß nun in<br />
das nationale Recht umgesetzt werden.<br />
Die Konvention fordert einen Paradigmenwechsel von einer Politik der Fürsorge<br />
(„Teilhabe“) zu einer Politik der Menschenrechte („Inklusion“ / Degener 2006). Sie<br />
befreit behinderte Menschen von ihrer "gesellschaftlichen Unsichtbarkeit" (OHCHR).<br />
Sie steht in der Tradition anderer „Gruppenkonventionen“ wie der Frauen- <strong>und</strong> der<br />
Kinderrechtskonvention.<br />
Wie diese enthält sie keine "Sonderrechte" <strong>für</strong> behinderte Menschen; sie konkretisiert<br />
<strong>und</strong> präzisiert lediglich den allgemeinen Menschenrechtsschutz <strong>für</strong> die besonderen<br />
Gefährdungen, denen behinderte Menschen ausgesetzt sind (Schmahl 2007). Genau<br />
darin liegt das große Innovationspotenzial der Konvention (Bielefeldt 2006).<br />
Quelle: IMEW konkret Nr. 11, März 2008<br />
Somit steht fest, dass der Inhalt von Art. 20 - Bildung - der UN-BRK auch rechtlichen<br />
Wirkungsgehalt <strong>für</strong> die <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> Polizei hat. Hier als Auszug ein paar einleitende<br />
Inhalte:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Integratives Bildungssystem auf allen Ebenen <strong>und</strong> lebenslanges Lernen<br />
Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen <strong>und</strong> ihre<br />
Kreativität sowie ihre geistigen <strong>und</strong> körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung<br />
bringen zu lassen<br />
Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft<br />
zu befähigen<br />
Die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde <strong>und</strong> das<br />
Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen<br />
133