Fakultät I / Einsatz- und Führungswissenschaften - Hochschule für ...
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Professor Christian Hapkemeyer<br />
Professor Dr. Bernhard Kramer<br />
Professor Dr. Kai Müller<br />
Professorin Dr. Susanne Scheller<br />
Professor Dr. Christoph Trurnit<br />
Fachgruppe Recht des Öffentlichen Dienstes<br />
Professor Christoph Eckstein<br />
Professor Dr. Berthold Kastner<br />
Professor Dr. Andreas Nachbaur<br />
Professor Friedrich Vögt<br />
Fachgruppe Eingriffsrecht<br />
Professor Dr. Michael Dörschuck<br />
Professor Christian Hapkemeyer<br />
Professor Dr. Christoph Trurnit<br />
Im Berichtsjahr 2009 fanden 4 Sitzungen des <strong>Fakultät</strong>srats statt. Dabei wurde erstmals<br />
auf Antrag eines <strong>Fakultät</strong>smitglieds, nämlich von Prof. Dr. Zeitler, in der <strong>Fakultät</strong> III<br />
ein Verfahren zur Verleihung einer Honorarprofessur an einen verdienten Lehrbeauftragten<br />
der <strong>Fakultät</strong> in Gang gesetzt. Zuvor waren die satzungsmäßigen Voraussetzungen<br />
zur Durchführung eines solchen Verfahrens geschaffen worden. Entsprechend den<br />
Vorgaben dieser Satzung setzte der Dekan einen Dreier-Ausschuss zur Begutachtung<br />
der Frage ein, ob der Vorgeschlagene die Voraussetzungen einer Ernennung zum Honorarprofessor<br />
erfülle. Diesem Ausschuss gehörten an: Prof. Eckstein, Polizeioberrat<br />
Laub als Mitglied einer anderen <strong>Fakultät</strong>, <strong>und</strong> Prof. Dr. Kramer. Der Ausschuss beauftragte<br />
Prof. Dr. Deger mit der Erstellung eines Fachgutachtens, ob der Vorgeschlagene<br />
die nach Hochschulrecht verlangten Voraussetzungen einer Ernennung zum Professor<br />
an einer <strong>Hochschule</strong> des Landes Baden-Württemberg erfülle. Die notwendigen Gutachten<br />
wurden im Jahr 2009 fertig gestellt. Leider konnte das Verleihungsverfahren in<br />
dem Berichtsjahr noch nicht abgeschlossen werden; dies wird voraussichtlich in 2010<br />
erfolgen.<br />
Was die Entwicklung des hauptamtlichen Lehrkörpers der <strong>Fakultät</strong> III anbelangt, gelang<br />
es der <strong>Fakultät</strong> eine halbe W2-Professur auf den Gebieten des Verfassungsrechts<br />
<strong>und</strong> Strafverfahrensrechts auszuschreiben. Die Besetzung einer halben Professur stellt<br />
ein Novum in der Geschichte der <strong>Fakultät</strong> dar. Von der Kombination der Fachgebiete<br />
Verfassungsrecht <strong>und</strong> Strafverfahrensrecht in einer Professur verspricht sich die <strong>Fakultät</strong><br />
einen Zugewinn an Erkenntnissen, die sich gerade aus der Überschneidung beider<br />
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