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20. Jahrgang Dezember 2013 Nr. 4 - der Gemeinde Hagelstadt

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Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt Seite 15<br />

sicherungspflicht. Dies könne vor allem in <strong>der</strong><br />

Zukunft noch zu erheblichen Problemen führen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> biete dafür Lösungen in Form<br />

von sog. Gestattungsverträgen nach Mustern<br />

des Wasserwirtschaftsamtes an, in die alle Anlieger<br />

einbezogen werden könnten. Allerdings<br />

müssten die Musterverträge, da stimme er mit<br />

den Bedenken mancher Anlieger überein, noch<br />

auf die spezielle Situation im Einzelfall abgestimmt<br />

werden. Die Verträge sollen helfen, die<br />

genannten Probleme zu lösen und Schwierigkeiten<br />

aus <strong>der</strong> Welt schaffen, die z.B. bei Bauanträgen<br />

entstehen können. Lei<strong>der</strong> werde dies offenbar<br />

missverstanden und wohl deshalb bisher<br />

von vielen abgelehnt.<br />

Zusammenfassend folgert Gemein<strong>der</strong>atsmitglied<br />

Dr. Schmidbauer aus all dem, dass aus<br />

Sicht <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> das Einvernehmen mit dem<br />

Bauvorhaben erteilt werden könne, weil die<br />

tatsächliche Zufahrt über die Privatbrücke gegeben<br />

ist und die <strong>Gemeinde</strong> bzw. die frühere<br />

<strong>Gemeinde</strong> Langenerling als Rechtsvorgängerin,<br />

wie dargestellt, den Brückenbau gestattet hat.<br />

Inwieweit die Zufahrt als rechtlich ausreichend<br />

gesichert angesehen werden kann, insbeson<strong>der</strong>e<br />

auch im Verhältnis <strong>der</strong> Anlieger untereinan<strong>der</strong>,<br />

müsse das Landratsamt entscheiden.<br />

Der Bauantragsteller will wissen, warum ein<br />

Nachbar vor vier Jahren eine Baugenehmigung<br />

ohne Gestattungsvertrag bekommen hat. Er<br />

meint: hätte sich die <strong>Gemeinde</strong> nicht zur Erschließungsfrage<br />

geäußert, würde er die Baugenehmigung<br />

vom Landratsamt bekommen.<br />

Bürgermeister Anton Haimerl verweist darauf,<br />

dass er immer davon ausgegangen ist, dass die<br />

Zufahrtsbrücken zu den Hofgrundstücken privat<br />

sind, sodass sich in <strong>der</strong> Vergangenheit gegenüber<br />

dem Landratsamt <strong>der</strong> Hinweis auf die<br />

Erschließungsfrage nicht gestellt hat. Erst als<br />

dies ein Anlieger gerichtlich angefochten hat,<br />

kam das Notwegerecht ins Spiel. Seitdem muss<br />

die <strong>Gemeinde</strong> auf diesen Umstand hinweisen,<br />

will sie sich nicht dem Vorwurf <strong>der</strong> Unredlichkeit<br />

aussetzen. Die <strong>Gemeinde</strong> hat keinerlei Interesse<br />

Bauherrn zu benachteiligen. An<strong>der</strong>erseits<br />

müssen aber die Bauherrn einsehen, dass die<br />

<strong>Gemeinde</strong> die Brückenbaulast für private Zufahrten<br />

nicht übernehmen kann. Wer in <strong>Hagelstadt</strong><br />

o<strong>der</strong> Gailsbach ein Baugrundstück erwirbt,<br />

muss seine Straße mit Grundstückszufahrt selbst<br />

zahlen. Deshalb wäre es unbillig, wenn die <strong>Gemeinde</strong><br />

in Langenerling private Zufahrtsbrücken<br />

finanzieren würde. Im gegenständlichen<br />

Fall habe er auf Wunsch <strong>der</strong> Bauherren die betroffenen<br />

Anlieger zu einer Besprechung geladen,<br />

um eine Lösung herbeizuführen. Mit einer<br />

Erpressung, wie dies unterstellt wurde, hat dies<br />

nichts zu tun. Herr Wiczorek legt seine persönlichen<br />

Gründe dar und bittet um eine wohlwollende<br />

Entscheidung.<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Volker Grönhagen stellt<br />

einen Antrag zur Geschäftsordnung unter Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Beschlussvorlage <strong>der</strong> Verwaltung<br />

und möchte die Erschließung unter Ausklammerung<br />

<strong>der</strong> diskutierten Erschließungsfrage als<br />

gesichert ansehen.<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Theresa Flotzinger betrachtet<br />

die Zufahrt ebenfalls als gesichert.<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Xaver Ofenbeck sieht<br />

den von Herrn Roland Pregler angebotenen Entwurf<br />

über die Grunddienstbarkeit als Lösung.<br />

Bürgermeister Anton Haimerl warnt davor, sich<br />

mit einer Grunddienstbarkeit für alle Ewigkeit<br />

zu verpflichten. Man könne schließlich nicht<br />

voraussehen, was mit dem Bach in <strong>der</strong> Zukunft<br />

auf die <strong>Gemeinde</strong> zukommen wird. Es sei völlig<br />

unüblich, dass öffentliche Gewässer mit Grunddienstbarkeiten<br />

belastet werden. Wichtig wäre,<br />

dass sich die Anlieger untereinan<strong>der</strong> einigen.<br />

Das Muster des Gestattungsvertrages sei annehmbar<br />

und enthalte alle erfor<strong>der</strong>lichen Regelungen.<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Volker Grönhagen<br />

schlägt erneut vor, die Bedingung zur gesicherten<br />

Erschließung bei <strong>der</strong> Erteilung des Einvernehmens<br />

herauszunehmen.<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Dr. Albert Schmidbauer<br />

schlägt vor, zumindest zu ergänzen, dass die Erschließung<br />

als gesichert erscheint, worüber <strong>der</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>at abstimmen will.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben<br />

wird erteilt. Die Zufahrt scheint gesichert.<br />

Das Landratsamt wird auf die Nichteinhaltung<br />

<strong>der</strong> Abstandsflächen und die Stellungnahme des<br />

Wasserzweckverbandes, die in gleicher Weise<br />

für die Abwasserentsorgung gilt, hingewiesen.<br />

Gegenstimme: Anton Haimerl<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Xaver Ofenbeck spricht<br />

die Kostenfrage für die bereits bestehenden<br />

Wasser-, Abwasser- und sonstigen Leitungen<br />

an, wenn die Brücken erneuert werden müssen.<br />

Dieser Hinweis wird aufgenommen und<br />

ggf. in einer Vereinbarung mit dem/den<br />

Brückeneigentümer(n) aufgenommen, sollte<br />

eine solche zustande kommen.

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