20. Jahrgang Dezember 2013 Nr. 4 - der Gemeinde Hagelstadt
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Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt Seite 15<br />
sicherungspflicht. Dies könne vor allem in <strong>der</strong><br />
Zukunft noch zu erheblichen Problemen führen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> biete dafür Lösungen in Form<br />
von sog. Gestattungsverträgen nach Mustern<br />
des Wasserwirtschaftsamtes an, in die alle Anlieger<br />
einbezogen werden könnten. Allerdings<br />
müssten die Musterverträge, da stimme er mit<br />
den Bedenken mancher Anlieger überein, noch<br />
auf die spezielle Situation im Einzelfall abgestimmt<br />
werden. Die Verträge sollen helfen, die<br />
genannten Probleme zu lösen und Schwierigkeiten<br />
aus <strong>der</strong> Welt schaffen, die z.B. bei Bauanträgen<br />
entstehen können. Lei<strong>der</strong> werde dies offenbar<br />
missverstanden und wohl deshalb bisher<br />
von vielen abgelehnt.<br />
Zusammenfassend folgert Gemein<strong>der</strong>atsmitglied<br />
Dr. Schmidbauer aus all dem, dass aus<br />
Sicht <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> das Einvernehmen mit dem<br />
Bauvorhaben erteilt werden könne, weil die<br />
tatsächliche Zufahrt über die Privatbrücke gegeben<br />
ist und die <strong>Gemeinde</strong> bzw. die frühere<br />
<strong>Gemeinde</strong> Langenerling als Rechtsvorgängerin,<br />
wie dargestellt, den Brückenbau gestattet hat.<br />
Inwieweit die Zufahrt als rechtlich ausreichend<br />
gesichert angesehen werden kann, insbeson<strong>der</strong>e<br />
auch im Verhältnis <strong>der</strong> Anlieger untereinan<strong>der</strong>,<br />
müsse das Landratsamt entscheiden.<br />
Der Bauantragsteller will wissen, warum ein<br />
Nachbar vor vier Jahren eine Baugenehmigung<br />
ohne Gestattungsvertrag bekommen hat. Er<br />
meint: hätte sich die <strong>Gemeinde</strong> nicht zur Erschließungsfrage<br />
geäußert, würde er die Baugenehmigung<br />
vom Landratsamt bekommen.<br />
Bürgermeister Anton Haimerl verweist darauf,<br />
dass er immer davon ausgegangen ist, dass die<br />
Zufahrtsbrücken zu den Hofgrundstücken privat<br />
sind, sodass sich in <strong>der</strong> Vergangenheit gegenüber<br />
dem Landratsamt <strong>der</strong> Hinweis auf die<br />
Erschließungsfrage nicht gestellt hat. Erst als<br />
dies ein Anlieger gerichtlich angefochten hat,<br />
kam das Notwegerecht ins Spiel. Seitdem muss<br />
die <strong>Gemeinde</strong> auf diesen Umstand hinweisen,<br />
will sie sich nicht dem Vorwurf <strong>der</strong> Unredlichkeit<br />
aussetzen. Die <strong>Gemeinde</strong> hat keinerlei Interesse<br />
Bauherrn zu benachteiligen. An<strong>der</strong>erseits<br />
müssen aber die Bauherrn einsehen, dass die<br />
<strong>Gemeinde</strong> die Brückenbaulast für private Zufahrten<br />
nicht übernehmen kann. Wer in <strong>Hagelstadt</strong><br />
o<strong>der</strong> Gailsbach ein Baugrundstück erwirbt,<br />
muss seine Straße mit Grundstückszufahrt selbst<br />
zahlen. Deshalb wäre es unbillig, wenn die <strong>Gemeinde</strong><br />
in Langenerling private Zufahrtsbrücken<br />
finanzieren würde. Im gegenständlichen<br />
Fall habe er auf Wunsch <strong>der</strong> Bauherren die betroffenen<br />
Anlieger zu einer Besprechung geladen,<br />
um eine Lösung herbeizuführen. Mit einer<br />
Erpressung, wie dies unterstellt wurde, hat dies<br />
nichts zu tun. Herr Wiczorek legt seine persönlichen<br />
Gründe dar und bittet um eine wohlwollende<br />
Entscheidung.<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Volker Grönhagen stellt<br />
einen Antrag zur Geschäftsordnung unter Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Beschlussvorlage <strong>der</strong> Verwaltung<br />
und möchte die Erschließung unter Ausklammerung<br />
<strong>der</strong> diskutierten Erschließungsfrage als<br />
gesichert ansehen.<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Theresa Flotzinger betrachtet<br />
die Zufahrt ebenfalls als gesichert.<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Xaver Ofenbeck sieht<br />
den von Herrn Roland Pregler angebotenen Entwurf<br />
über die Grunddienstbarkeit als Lösung.<br />
Bürgermeister Anton Haimerl warnt davor, sich<br />
mit einer Grunddienstbarkeit für alle Ewigkeit<br />
zu verpflichten. Man könne schließlich nicht<br />
voraussehen, was mit dem Bach in <strong>der</strong> Zukunft<br />
auf die <strong>Gemeinde</strong> zukommen wird. Es sei völlig<br />
unüblich, dass öffentliche Gewässer mit Grunddienstbarkeiten<br />
belastet werden. Wichtig wäre,<br />
dass sich die Anlieger untereinan<strong>der</strong> einigen.<br />
Das Muster des Gestattungsvertrages sei annehmbar<br />
und enthalte alle erfor<strong>der</strong>lichen Regelungen.<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Volker Grönhagen<br />
schlägt erneut vor, die Bedingung zur gesicherten<br />
Erschließung bei <strong>der</strong> Erteilung des Einvernehmens<br />
herauszunehmen.<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Dr. Albert Schmidbauer<br />
schlägt vor, zumindest zu ergänzen, dass die Erschließung<br />
als gesichert erscheint, worüber <strong>der</strong><br />
Gemein<strong>der</strong>at abstimmen will.<br />
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben<br />
wird erteilt. Die Zufahrt scheint gesichert.<br />
Das Landratsamt wird auf die Nichteinhaltung<br />
<strong>der</strong> Abstandsflächen und die Stellungnahme des<br />
Wasserzweckverbandes, die in gleicher Weise<br />
für die Abwasserentsorgung gilt, hingewiesen.<br />
Gegenstimme: Anton Haimerl<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Xaver Ofenbeck spricht<br />
die Kostenfrage für die bereits bestehenden<br />
Wasser-, Abwasser- und sonstigen Leitungen<br />
an, wenn die Brücken erneuert werden müssen.<br />
Dieser Hinweis wird aufgenommen und<br />
ggf. in einer Vereinbarung mit dem/den<br />
Brückeneigentümer(n) aufgenommen, sollte<br />
eine solche zustande kommen.