11.01.2014 Aufrufe

20. Jahrgang Dezember 2013 Nr. 4 - der Gemeinde Hagelstadt

20. Jahrgang Dezember 2013 Nr. 4 - der Gemeinde Hagelstadt

20. Jahrgang Dezember 2013 Nr. 4 - der Gemeinde Hagelstadt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 18<br />

Hagelstädter <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />

Rechtsgedanken des Art. 49 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 GO<br />

nicht, da es sich nur um eine interne Organbesetzung<br />

handelt. Der Gemein<strong>der</strong>at entscheidet<br />

bei seiner Auswahl <strong>der</strong> in Betracht kommenden<br />

Personen nach pflichtgemäßem Ermessen. Die<br />

Aufzählung im Gesetz stellt dabei keine zwingende<br />

Reihenfolge dar.<br />

Nicht berufen werden dürfen:<br />

• Bewerber für die Bürgermeisterwahl o<strong>der</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>atswahl<br />

• Beauftragter eines Wahlvorschlages für diese<br />

Wahlen<br />

• Stellvertreter von Beauftragten eines Wahlvorschlages<br />

für diese Wahlen<br />

• Leiter einer Aufstellungsversammlung für<br />

diese Wahlen<br />

Der Wahlleiter ist Wahlorgan im Sinne des Art. 4<br />

GLKrWG und als solcher an Weisungen <strong>der</strong> übrigen<br />

Organe <strong>der</strong> Gebietskörperschaft (<strong>Gemeinde</strong>)<br />

nicht gebunden. Niemand darf die Tätigkeit<br />

von mehreren Wahlorganen ausüben o<strong>der</strong> in<br />

mehr als einem Wahlorgan Mitglied o<strong>der</strong> Stellvertreter<br />

sein. Der Wahlleiter kann also nicht zusätzlich<br />

als Wahlvorsteher o<strong>der</strong> als Mitglied im<br />

Wahlvorstand tätig sein. Die Amtszeit beginnt<br />

mit <strong>der</strong> Berufung und endet mit dem Beginn <strong>der</strong><br />

Wahlzeit des neuen Gemein<strong>der</strong>ates.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at bestimmt den geschäftsleitenden<br />

Beamten, Herr Neußinger und als Stellvertretung<br />

Frau Franziska Denk zum Wahlleiter.<br />

Die Wählergruppen sind aufgefor<strong>der</strong>t, für den<br />

Wahlausschuss je ein Ausschussmitglied und<br />

eine Stellvertretung zu benennen. Diese Personen<br />

dürfen keine Bewerber, keine Beauftragte<br />

o<strong>der</strong> Stellvertreter des Wahlvorschlages sein<br />

und keine Aufstellungsversammlung geleitet<br />

haben.<br />

Vorentwurf zur Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplans<br />

mit integriertem Landschaftsplan;<br />

Grundlage für die frühzeitigen Beteiligungen<br />

nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Der Entwurf wird in <strong>der</strong> Sitzung vorgestellt. Das<br />

Plangebiet wird mit einer nahezu ebenen Fläche<br />

beschrieben. Dies trifft nicht zu und soll deshalb<br />

geän<strong>der</strong>t werden. Ansonsten entspricht <strong>der</strong> parallel<br />

zum Bebauungsplan zu än<strong>der</strong>nde Flächennutzungsplan<br />

den Zielen des Bebauungsplans<br />

Westerfeld-Süd. Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Peter<br />

Turicik bittet darum, dem Gemein<strong>der</strong>at die Planungsunterlagen<br />

zuzustellen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!