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Flächennutzungsplan - Gemeinde Ahrensfelde

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> <strong>Flächennutzungsplan</strong> ENTWURF 02/2013<br />

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LEP B-B, Festlegungskarte 1 – Auszug - (unmaßstäblich)<br />

Freiraumentwicklung<br />

Teile in den Ortsteilen <strong>Ahrensfelde</strong> und Blumberg sind in der Festlegungskarte 1 des LEP B-B als<br />

Freiraumverbund festgelegt. Der Freiraumverbund ist zu sichern und in seiner Funktionsfähigkeit zu<br />

entwickeln. Raumbedeutsame Inanspruchnahmen und Neuzerschneidungen durch Infrastrukturtrassen, die<br />

die räumliche Entwicklung oder Funktion des Freiraumverbundes beeinträchtigen, sind regelmäßig<br />

ausgeschlossen (Ziel 5.2 LEP B-B).<br />

Bei der Entwicklung neuer Siedlungsflächen soll die Inanspruchnahme von Freiraum minimiert werden<br />

(Grundsatz 5.1 LEP B-B).<br />

Die öffentliche Zugänglichkeit und Erlebbarkeit von Gewässerrändern und anderen Gebieten, die für die<br />

Erholungsnutzung besonders geeignet sind, sollen erhalten oder hergestellt werden. Siedlungsbezogene<br />

Freiräume sollen für die Erholung gesichert und entwickelt werden (§ 6 LEPro 2007 – Grundsatz).<br />

Energiegewinnung / Windnutzung<br />

Nach den Festlegungen des Regionalplans Uckermark-Barnim, sachlicher Teilplan „Windnutzung,<br />

Rohstoffsicherung und- gewinnung“ (RegPl-WR) vom 04.10.2000 liegen in dem Gebiet der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Ahrensfelde</strong> das Eignungsgebiet Windnutzung Eiche und anteilig die Eignungsgebiete Lindenberg und<br />

Birkholz.<br />

Gemäß Ziel 1.1 RegPl-WR sind raumbedeutsame Windenergieanlagen in den ausgewiesenen<br />

Eignungsgebieten Windnutzung zu lokalisieren. Außerhalb dieser Gebiete ist deren Errichtung in der Regel<br />

ausgeschlossen.<br />

Gewinnung und Nutzung einheimischer Energieträger soll räumlich gesichert werden. Nutzungskonflikte<br />

sollen hierbei minimiert werden (Grundsatz 6.9 LEP B-B).<br />

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a.r.s. Planungsbüro 14

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