Flächennutzungsplan - Gemeinde Ahrensfelde
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> <strong>Flächennutzungsplan</strong> ENTWURF 02/2013<br />
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Es ist das Ziel, diesen für Berufspendler, Durchreisende und Besucher bedeutenden<br />
städtebaulichen Raum zu ordnen und Flächen für Gewerbe, Nahversorgung und<br />
Dienstleistungen planungsrechtlich zu sichern. Dazu ist die Aufstellung eines<br />
Bebauungsplanes über die geplanten und bestehenden gewerblichen Flächen<br />
erforderlich.<br />
Die gewerblich genutzten Flächen am Mehrower Weg in Eiche werden in die geplanten<br />
gemischten Bauflächen einbezogen und nicht mehr als gewerbliche Bauflächen<br />
dargestellt (ca. -1 ha ).<br />
Baulandreserven in Gewerbegebieten mit Bebauungsplänen sind vorhanden in<br />
1. BP Nr. 1 „Lindenberg“ ca. 1,5 ha<br />
2. BP „Mehrow OT Trappenfelde“ ca. 8,0 ha<br />
3. BP „Gewerbegebiet Am Rehhahn“ ca. 5,0 ha<br />
4. BP „Landsberger Chaussee Eiche-Süd“ ca. 2,5 ha<br />
gesamt ca. 17,0 ha.<br />
Insgesamt vergrößert sich die in der Planzeichnung dargestellte gewerbliche Baufläche<br />
um ca. 10,4 ha.<br />
Darstellung :<br />
Anlage 1 „Geplante Bauflächen/Bauflächenentwicklung“ -<br />
alle geplanten Bauflächen nach Nutzungskategorien in Übersichtsplänen und Tabelle<br />
1.4. Sonderbauflächen<br />
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Die Darstellung von Sonderbauflächen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> unterscheidet sich<br />
insofern von der Darstellung anderer baulicher Nutzungen, als die allgemeine Art der<br />
Nutzung „ S für Sonderbaufläche“ nicht ausreicht, um die tatsächliche Funktion und<br />
Zweckbestimmung ausreichend konkret zu definieren. Die BauNVO unterscheidet<br />
zunächst<br />
- Sondergebiete, die der Erholung dienen gemäß § 10 BauNVO<br />
z.B. Wochendhausgebiete, Ferienhausgebiete, Campingplatzgebiete u.ä.<br />
und<br />
- sonstige Sondergebiete gemäß § 11 BauNVO;<br />
diese decken ein breites Nutzungsspektrum von Flächennutzungen ab, die<br />
sich nach ihrer Eigenart von anderen Nutzungen gemäß §§ 2 bis 10<br />
BauNVO wesentlich unterscheiden. Infrage kommen insbesondere Flächen<br />
für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, Hochschulgebiete,<br />
Hafengebiete, Klinikgebiete, Gebiete für den Fremdenverkehr und den<br />
Tourismus, Gebiete für Anlagen zur Erforschung, Entwicklung und Nutzung<br />
erneuerbarer Energien u.s.w. . Die Aufzählung ist nicht abschließend.<br />
Daraus folgt die Notwendigkeit, Sonderbauflächen immer mit der konkret geplanten bzw.<br />
zulässigen Nutzung zu bezeichnen und darzustellen. In der Planzeichnung sind daher<br />
Sonderbauflächen mit dem Planzeichen S/+ Einschrieb und Sondergebiet mit dem<br />
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a.r.s. Planungsbüro 42