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Flächennutzungsplan - Gemeinde Ahrensfelde

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> <strong>Flächennutzungsplan</strong> ENTWURF 02/2013<br />

__________________________________________________________________________________________________________<br />

Es ist das Ziel, diesen für Berufspendler, Durchreisende und Besucher bedeutenden<br />

städtebaulichen Raum zu ordnen und Flächen für Gewerbe, Nahversorgung und<br />

Dienstleistungen planungsrechtlich zu sichern. Dazu ist die Aufstellung eines<br />

Bebauungsplanes über die geplanten und bestehenden gewerblichen Flächen<br />

erforderlich.<br />

Die gewerblich genutzten Flächen am Mehrower Weg in Eiche werden in die geplanten<br />

gemischten Bauflächen einbezogen und nicht mehr als gewerbliche Bauflächen<br />

dargestellt (ca. -1 ha ).<br />

Baulandreserven in Gewerbegebieten mit Bebauungsplänen sind vorhanden in<br />

1. BP Nr. 1 „Lindenberg“ ca. 1,5 ha<br />

2. BP „Mehrow OT Trappenfelde“ ca. 8,0 ha<br />

3. BP „Gewerbegebiet Am Rehhahn“ ca. 5,0 ha<br />

4. BP „Landsberger Chaussee Eiche-Süd“ ca. 2,5 ha<br />

gesamt ca. 17,0 ha.<br />

Insgesamt vergrößert sich die in der Planzeichnung dargestellte gewerbliche Baufläche<br />

um ca. 10,4 ha.<br />

Darstellung :<br />

Anlage 1 „Geplante Bauflächen/Bauflächenentwicklung“ -<br />

alle geplanten Bauflächen nach Nutzungskategorien in Übersichtsplänen und Tabelle<br />

1.4. Sonderbauflächen<br />

______________________________________________________________________<br />

Die Darstellung von Sonderbauflächen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> unterscheidet sich<br />

insofern von der Darstellung anderer baulicher Nutzungen, als die allgemeine Art der<br />

Nutzung „ S für Sonderbaufläche“ nicht ausreicht, um die tatsächliche Funktion und<br />

Zweckbestimmung ausreichend konkret zu definieren. Die BauNVO unterscheidet<br />

zunächst<br />

- Sondergebiete, die der Erholung dienen gemäß § 10 BauNVO<br />

z.B. Wochendhausgebiete, Ferienhausgebiete, Campingplatzgebiete u.ä.<br />

und<br />

- sonstige Sondergebiete gemäß § 11 BauNVO;<br />

diese decken ein breites Nutzungsspektrum von Flächennutzungen ab, die<br />

sich nach ihrer Eigenart von anderen Nutzungen gemäß §§ 2 bis 10<br />

BauNVO wesentlich unterscheiden. Infrage kommen insbesondere Flächen<br />

für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, Hochschulgebiete,<br />

Hafengebiete, Klinikgebiete, Gebiete für den Fremdenverkehr und den<br />

Tourismus, Gebiete für Anlagen zur Erforschung, Entwicklung und Nutzung<br />

erneuerbarer Energien u.s.w. . Die Aufzählung ist nicht abschließend.<br />

Daraus folgt die Notwendigkeit, Sonderbauflächen immer mit der konkret geplanten bzw.<br />

zulässigen Nutzung zu bezeichnen und darzustellen. In der Planzeichnung sind daher<br />

Sonderbauflächen mit dem Planzeichen S/+ Einschrieb und Sondergebiet mit dem<br />

_________________________________________________________________________________________________________<br />

a.r.s. Planungsbüro 42

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