Flächennutzungsplan - Gemeinde Ahrensfelde
Flächennutzungsplan - Gemeinde Ahrensfelde
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> <strong>Flächennutzungsplan</strong> ENTWURF 02/2013<br />
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darzustellen, die Grundlage für gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen und eine<br />
stabile wirtschaftliche Entwicklung in den nächsten 10 bis 15 Jahren sichert.<br />
Zur Wahrung der Belange des Umweltschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen.<br />
Parallel zum <strong>Flächennutzungsplan</strong> ist ein Landschaftsplan für die gesamte<br />
besiedelte und unbesiedelte Gemarkungsfläche der <strong>Gemeinde</strong> zu erstellen.<br />
Durch die parallele Bearbeitung von Landschaftsplan und <strong>Flächennutzungsplan</strong> können<br />
bestehende bzw. zu erwartende Nutzungskonflikte frühzeitig erkannt und umweltfreundliche<br />
Lösungen gefunden werden. Aus der Bestandsaufnahme und Bewertung des<br />
Naturhaushalts ist ein Konzept zu entwickeln, das die Berücksichtigung der Umweltbelange<br />
in der vorbereitenden Bauleitplanung sichert und in das Leitbild für die<br />
Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> zu integrieren ist. Die Vorgaben liefern dabei die<br />
Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß der<br />
Bundes- und Landesnaturschutzgesetzgebung sowie verschiedene EU-Richtlinien. Darin<br />
sind die Anforderungen an einen gegenwärtig und zukünftig leistungsfähigen<br />
Naturhaushalt formuliert.<br />
Die ermittelten erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft sind<br />
nach einem umfassenden Abwägungsprozess in den <strong>Flächennutzungsplan</strong> zu integrieren<br />
und nehmen so an dessen Bindungswirkung teil.<br />
Der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung zum FNP.<br />
1.2. Verfahren<br />
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1.2.1. Ablauf des Verfahrens und Planungsstand<br />
Der Beschluss zur Aufstellung eines <strong>Flächennutzungsplan</strong>es mit integriertem<br />
Landschaftsplan auf der Grundlage der EAG BauGB 2004 einschließlich Umweltbericht<br />
wurde von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Ahrensfelde</strong> am 16.08.2010 gefasst.<br />
Das Verfahren zur Aufstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es wird gemäß §§ 1 bis 7<br />
BauGB durchgeführt.<br />
Dieser <strong>Flächennutzungsplan</strong> wird die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen<br />
Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen<br />
der Kommune im Zeithorizont bis 2020/25 in den Grundzügen darstellen und so die<br />
Planungs- und Entwicklungsabsichten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> in Plan und Text<br />
darstellen.<br />
Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen.<br />
In Vorbereitung der Anfrage an die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-<br />
Brandenburg wurden in der Zeit vom 07.10.2010 bis 24.01.2011 wurden in allen<br />
Ortsteilen öffentliche Beratungen zur Entwicklung der Bauflächen durchgeführt. Im<br />
Ergebnis dieser ersten Abstimmungsrunden wurde ein Bauflächenkatalog erarbeitet, der<br />
vom Bauausschuss der <strong>Gemeinde</strong> am 08.03.2011 und von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung am<br />
21.03.2011 gebilligt und als Grundlage für die Zielanfrage bei der Landesplanungsabteilung<br />
beschlossen wurde.<br />
Die Mitteilung der Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung<br />
durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung – GL5 - erfolgte mit Schreiben vom<br />
10.06.2011, Reg.-Nr. GL5-0302/2011.<br />
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a.r.s. Planungsbüro 8