Flächennutzungsplan - Gemeinde Ahrensfelde
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> <strong>Flächennutzungsplan</strong> ENTWURF 02/2013<br />
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Mit 227 EW/ha weist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> heute eine um 18 EW/ha höhere<br />
Bevölkerungsdichte als der Durchschnitt des Mittelbereichs Bernau (209 EW/ha), zu<br />
dem neben der Stadt Bernau bei Berlin die <strong>Gemeinde</strong>n Panketal, Wandlitz und die Stadt<br />
Werneuchen zählen, auf. 5<br />
Die bisherige Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> steht dabei exemplarisch für eine<br />
Vielzahl von <strong>Gemeinde</strong>n im Stadt-Umland-Zusammenhang von Berlin und Potsdam (im<br />
LEP eV „Engerer Verflechtungsbereich Berlin-Brandenburg“).<br />
Die o.g. Landesentwicklungs- und Regionalpläne sind am 31.03.2009 mit Inkrafttreten<br />
des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg LEP B-B abgelöst worden. Die<br />
realen Veränderungen in der Raumstruktur des Landes Brandenburg, insbesondere die<br />
Auswirkungen des demografischen Wandels führten zu veränderten Schwerpunktsetzungen.<br />
So wurde das bisherige, auf Ausgleich zwischen den Teilräumen orientierte<br />
Leitbild der „Dezentralen Konzentration“ durch den Grundsatz, systematisch Stärken zu<br />
stärken, ersetzt. Das prägende Grundprinzip für die räumliche Ausrichtung der<br />
Entwicklung der Wohnbauflächen orientiert sich dabei an der historisch vorgeprägten<br />
Siedlungsstruktur im betrachteten Raum (Siedlungsstern). Davon ausgehend definiert<br />
der LEP B-B als Instrument zur Konzentration der Entwicklung der Wohnsiedlungsflächen<br />
auf geeignete Teilräume den „Gestaltungsraum Siedlung“.<br />
Innerhalb der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> weist der LEP B-B den Ortsteilen <strong>Ahrensfelde</strong> und<br />
Eiche Funktionen des „Gestaltungsraumes Siedlung“, während die Ortsteile Blumberg,<br />
Lindenberg und Mehrow dem Grundsatz der „Freiraumsicherung“ unterliegen. Daraus<br />
folgt für die Entwicklung der Wohnbauflächen, dass innerhalb des Gestaltungsraumes<br />
Siedlung keine landesplanerischen Beschränkungen bestehen, während in den<br />
Bereichen mit vorrangiger Freiraumsicherung die zusätzliche Entwicklungsoption (über<br />
den absehbaren Eigenbedarf hinaus) für Wohnbauflächen auf 0,5 ha pro 1.000 EW für<br />
den Zeitraum von 10 Jahren beschränkt bleibt.<br />
Da den Kommunen zur Binnendifferenzierung des Gestaltungsraumes Siedlung „große<br />
Spielräume“ zugesichert werden, besteht die besondere Herausforderung für die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> darin, im Sinne einer gleichberechtigten Entwicklung aller<br />
Ortsteile einen einvernehmlichen Interessenausgleich zur Sicherung einer nachhaltigen<br />
städtebaulichen Entwicklung herbeizuführen.<br />
Die Leitlinien für die <strong>Gemeinde</strong>entwicklung geben die Hauptziele der städtebaulichen<br />
Entwicklung in Bezug auf Wohnbauflächen im Planungszeitraum des FNP vor:<br />
+ die <strong>Gemeinde</strong> als angenehmer Wohnort<br />
+ Ausbau zu einem leistungsfähigen Grundzentrum<br />
+ Sicherung und Entwicklung der Charakteristika des Ortsbildes<br />
+ Komplettierung vorhandener Siedlungsstrukturen durch maßvolle Arrondierung<br />
und Umnutzung brachgefallener Bauflächen unter Beibehaltung der ländlichen<br />
Prägung<br />
Der Schwerpunkt der Entwicklung liegt dabei auf der qualitativen Verbesserung der<br />
<strong>Gemeinde</strong>funktionen. Nach den überproportionalen Bauflächen- und Einwohnerzuwächsen<br />
der vergangenen Jahre ist eine Konsolidierung eingetreten. Gleichwohl<br />
besteht die Gewissheit, dass, um auch in den folgenden Jahren die Attraktivität als<br />
angenehmer Wohnort für zuziehende Bürger zu behalten, über den in Kapitel 1.1.3<br />
ermittelten Eigenbedarf hinaus Wohnbauflächen als Angebotsflächen vorgehalten<br />
werden müssen.<br />
5 „Mittelbereichsprofil Bernau bei Berlin“, LBV Brandenburg 2010<br />
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a.r.s. Planungsbüro 38