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Geschäftsbericht 2012 (PDF) - Hamburg

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9 Periodenfremde Aufwendungen und Erträge<br />

In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung sind periodenfremde<br />

Erträge von 2.461 T€, insbesondere Erträge aus der Auflösung<br />

von Rückstellungen, sowie periodenfremde Aufwendungen in<br />

Höhe von 430 T€, im Wesentlichen Verluste aus dem Abgang<br />

und dem Verkauf von Anlagevermögen, enthalten.<br />

10 Abschreibungen<br />

In Vorjahren wurden steuerliche Sonderabschreibungen auf<br />

das Anlagevermögen vorgenommen. Aufgrund des bestehenden<br />

Gewinnabführungsvertrages mit der FHK entfällt<br />

eine Angabe über die Höhe des Steuerstundungsvolumens.<br />

11 Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />

Der Zinsaufwand enthält Aufwendungen aus der Aufzinsung<br />

von langfristigen Rückstellungen von 4.038 T€ (Vorjahr:<br />

4.478 T€).<br />

12 Außerordentliche Erträge /<br />

Außerordentliche Aufwendungen<br />

Im Zuge des Übergangs auf das BilMoG sind gemäß Art. 67<br />

Absatz 7 EGHGB außerordentliche Aufwendungen ausgewiesen<br />

worden, die aus den Anpassungen von Pensionsrückstellungen<br />

und sonstigen Rückstellungen für Ruhegeldverpflichtungen<br />

resultieren.<br />

Das außerordentliche Ergebnis hat keinen Einfluss auf<br />

die Ertragsteuerbelastung.<br />

13 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />

Die vollständig periodenfremden Ertragsteuern von 15 T€<br />

betreffen ausschließlich die Aufzinsung eines über mehrere<br />

Jahre rückzahlbaren Körperschaftsteuerguthabens (Vorjahr:<br />

17 T€).<br />

14 Sonstige Steuern<br />

Die sonstigen Steuern beinhalten im Geschäftsjahr <strong>2012</strong> im<br />

Wesentlichen Grund- und Energiesteuern. Im Vorjahr waren<br />

in den sonstigen Steuern Erträge aus der Auflösung von<br />

Steuerrückstellungen in Höhe von 7 T€ enthalten.<br />

15 Außerbilanzielle Geschäfte<br />

Es bestehen mehrere Miet- und Leasingverträge für<br />

Fahrzeuge und Bürogeräte. Die Restlaufzeit der Fahrzeugverträge<br />

beträgt zwischen 2 und 47 Monate, die Verträge<br />

über Bürogeräte haben eine Restlaufzeit zwischen 5 und<br />

44 Monaten mit einer Verlängerungsoption von jeweils<br />

12 Monaten. Die laufenden Verträge belasten das Unternehmen<br />

in der Restlaufzeit mit 1.296 T€, davon entfallen auf die<br />

nächsten 12 Monate 1.040 T€.<br />

In Höhe von 758 T€ bestehen diese Verträge gegenüber<br />

verbundenen Unternehmen und sind in voller Höhe im<br />

Folgejahr zahlungswirksam.<br />

Weitere Belastungen können sich bei den Fahrzeugverträgen<br />

aus möglichen Nachberechnungen für Schäden oder<br />

Überschreitungen der Laufleistung ergeben.<br />

Ein positiver Effekt durch den Abschluss der Leasingund<br />

Mietverträge ergab sich aus der Vermeidung der Anschaffungsauszahlungen,<br />

damit wurde die Liquidität des<br />

Unternehmens geschont.<br />

16 Haftungsverhältnisse<br />

Eventualverbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen<br />

gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen zum<br />

Bilanzstichtag in Höhe von 247 T€. Zum Bilanzstichtag bestand<br />

kein Risiko aus der Inanspruchnahme.<br />

Es besteht zwischen der FHG und einzelnen Tochtergesellschaften<br />

ein Cash Pooling. Die FHG haftet gesamtschuldnerisch<br />

für etwaige Verpflichtungen der Tochtergesellschaften<br />

resultierend aus dem Cash Pooling. Zum<br />

Bilanzstichtag bestand kein Risiko aus der Inanspruchnahme.<br />

Weitere Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 HGB bestanden<br />

zum Bilanzstichtag nicht.<br />

17 Sonstige finanzielle Verpflichtungen<br />

Die sonstigen aus der Bilanz nicht ersichtlichen finanziellen<br />

Verpflichtungen betragen 118.765 T€. Sie betreffen<br />

mit 91.913 T€ zwei langfristige Erbbaurechtsverträge mit<br />

jährlich 9.075 T€ und einer Laufzeit bis zum 31. Dezember<br />

2020 bzw. mit 402 T€ und einer Laufzeit bis zum 31. Dezember<br />

2060 sowie diverse Grundstücksmietverträge über<br />

insgesamt 18.313 T€ und mit jährlichen Zahlungen in Höhe<br />

von 3.451 T€.<br />

Weitere 8.539 T€ entfallen auf künftige Ausgaben aus<br />

abgeschlossenen Liefer- und Leistungsverträgen (Bestellobligo).<br />

Die finanziellen Verpflichtungen sind im kommenden<br />

Geschäftsjahr fällig. Von dem Bestellobligo entfallen<br />

1.139 T€ auf verbundene Unternehmen.<br />

18 Abschlussprüferhonorare<br />

Das Abschlussprüferhonorar für die FHG beträgt 85 T€<br />

und umfasst in Höhe von 71 T€ Leistungen zur Abschlussund<br />

Konzernabschlussprüfung, in Höhe von 8 T€ andere<br />

Bestätigungsleistungen sowie in Höhe von 6 T€ sonstige<br />

Leistungen.<br />

19 Derivative Finanzinstrumente<br />

Die derivativen Finanzinstrumente bestehen in Form von<br />

Zinsswaps in einer Gesamthöhe von 179.293 T€, denen<br />

Grundgeschäfte in entsprechender Höhe gegenüberstehen.<br />

Die Zinsswaps haben verschiedene Laufzeiten, längstens bis<br />

zum 30. Dezember 2018, und sichern während ihrer Laufzeit<br />

das Zinsänderungsrisiko ab. Es werden Bewertungseinheiten<br />

im Sinne von § 254 HGB gebildet. Die Bilanzierung erfolgt<br />

nach der Einfrierungsmethode. Der beizulegende Zeitwert<br />

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