Geschäftsbericht 2012 (PDF) - Hamburg
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9 Periodenfremde Aufwendungen und Erträge<br />
In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung sind periodenfremde<br />
Erträge von 2.461 T€, insbesondere Erträge aus der Auflösung<br />
von Rückstellungen, sowie periodenfremde Aufwendungen in<br />
Höhe von 430 T€, im Wesentlichen Verluste aus dem Abgang<br />
und dem Verkauf von Anlagevermögen, enthalten.<br />
10 Abschreibungen<br />
In Vorjahren wurden steuerliche Sonderabschreibungen auf<br />
das Anlagevermögen vorgenommen. Aufgrund des bestehenden<br />
Gewinnabführungsvertrages mit der FHK entfällt<br />
eine Angabe über die Höhe des Steuerstundungsvolumens.<br />
11 Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />
Der Zinsaufwand enthält Aufwendungen aus der Aufzinsung<br />
von langfristigen Rückstellungen von 4.038 T€ (Vorjahr:<br />
4.478 T€).<br />
12 Außerordentliche Erträge /<br />
Außerordentliche Aufwendungen<br />
Im Zuge des Übergangs auf das BilMoG sind gemäß Art. 67<br />
Absatz 7 EGHGB außerordentliche Aufwendungen ausgewiesen<br />
worden, die aus den Anpassungen von Pensionsrückstellungen<br />
und sonstigen Rückstellungen für Ruhegeldverpflichtungen<br />
resultieren.<br />
Das außerordentliche Ergebnis hat keinen Einfluss auf<br />
die Ertragsteuerbelastung.<br />
13 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />
Die vollständig periodenfremden Ertragsteuern von 15 T€<br />
betreffen ausschließlich die Aufzinsung eines über mehrere<br />
Jahre rückzahlbaren Körperschaftsteuerguthabens (Vorjahr:<br />
17 T€).<br />
14 Sonstige Steuern<br />
Die sonstigen Steuern beinhalten im Geschäftsjahr <strong>2012</strong> im<br />
Wesentlichen Grund- und Energiesteuern. Im Vorjahr waren<br />
in den sonstigen Steuern Erträge aus der Auflösung von<br />
Steuerrückstellungen in Höhe von 7 T€ enthalten.<br />
15 Außerbilanzielle Geschäfte<br />
Es bestehen mehrere Miet- und Leasingverträge für<br />
Fahrzeuge und Bürogeräte. Die Restlaufzeit der Fahrzeugverträge<br />
beträgt zwischen 2 und 47 Monate, die Verträge<br />
über Bürogeräte haben eine Restlaufzeit zwischen 5 und<br />
44 Monaten mit einer Verlängerungsoption von jeweils<br />
12 Monaten. Die laufenden Verträge belasten das Unternehmen<br />
in der Restlaufzeit mit 1.296 T€, davon entfallen auf die<br />
nächsten 12 Monate 1.040 T€.<br />
In Höhe von 758 T€ bestehen diese Verträge gegenüber<br />
verbundenen Unternehmen und sind in voller Höhe im<br />
Folgejahr zahlungswirksam.<br />
Weitere Belastungen können sich bei den Fahrzeugverträgen<br />
aus möglichen Nachberechnungen für Schäden oder<br />
Überschreitungen der Laufleistung ergeben.<br />
Ein positiver Effekt durch den Abschluss der Leasingund<br />
Mietverträge ergab sich aus der Vermeidung der Anschaffungsauszahlungen,<br />
damit wurde die Liquidität des<br />
Unternehmens geschont.<br />
16 Haftungsverhältnisse<br />
Eventualverbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen<br />
gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen zum<br />
Bilanzstichtag in Höhe von 247 T€. Zum Bilanzstichtag bestand<br />
kein Risiko aus der Inanspruchnahme.<br />
Es besteht zwischen der FHG und einzelnen Tochtergesellschaften<br />
ein Cash Pooling. Die FHG haftet gesamtschuldnerisch<br />
für etwaige Verpflichtungen der Tochtergesellschaften<br />
resultierend aus dem Cash Pooling. Zum<br />
Bilanzstichtag bestand kein Risiko aus der Inanspruchnahme.<br />
Weitere Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 HGB bestanden<br />
zum Bilanzstichtag nicht.<br />
17 Sonstige finanzielle Verpflichtungen<br />
Die sonstigen aus der Bilanz nicht ersichtlichen finanziellen<br />
Verpflichtungen betragen 118.765 T€. Sie betreffen<br />
mit 91.913 T€ zwei langfristige Erbbaurechtsverträge mit<br />
jährlich 9.075 T€ und einer Laufzeit bis zum 31. Dezember<br />
2020 bzw. mit 402 T€ und einer Laufzeit bis zum 31. Dezember<br />
2060 sowie diverse Grundstücksmietverträge über<br />
insgesamt 18.313 T€ und mit jährlichen Zahlungen in Höhe<br />
von 3.451 T€.<br />
Weitere 8.539 T€ entfallen auf künftige Ausgaben aus<br />
abgeschlossenen Liefer- und Leistungsverträgen (Bestellobligo).<br />
Die finanziellen Verpflichtungen sind im kommenden<br />
Geschäftsjahr fällig. Von dem Bestellobligo entfallen<br />
1.139 T€ auf verbundene Unternehmen.<br />
18 Abschlussprüferhonorare<br />
Das Abschlussprüferhonorar für die FHG beträgt 85 T€<br />
und umfasst in Höhe von 71 T€ Leistungen zur Abschlussund<br />
Konzernabschlussprüfung, in Höhe von 8 T€ andere<br />
Bestätigungsleistungen sowie in Höhe von 6 T€ sonstige<br />
Leistungen.<br />
19 Derivative Finanzinstrumente<br />
Die derivativen Finanzinstrumente bestehen in Form von<br />
Zinsswaps in einer Gesamthöhe von 179.293 T€, denen<br />
Grundgeschäfte in entsprechender Höhe gegenüberstehen.<br />
Die Zinsswaps haben verschiedene Laufzeiten, längstens bis<br />
zum 30. Dezember 2018, und sichern während ihrer Laufzeit<br />
das Zinsänderungsrisiko ab. Es werden Bewertungseinheiten<br />
im Sinne von § 254 HGB gebildet. Die Bilanzierung erfolgt<br />
nach der Einfrierungsmethode. Der beizulegende Zeitwert<br />
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