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Geschäftsbericht HWK Halle 2010.indd - Handwerkskammer Halle

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Unternehmensbetreuung<br />

Die Beratungen zu Rechtsfragen<br />

wurde von vielen Betrieben in Anspruch<br />

genommen, bietet die Kammer doch eine<br />

kostenfreie Erstauskunft für ihre Mitglieder<br />

an. Die juristischen Experten der Kammer<br />

gaben Auskunft zu Kauf-, Miet- und Pachtverträgen,<br />

zu der VOB und den AGBs, zu<br />

Rechtsformen von Unternehmen, zum<br />

Handels- und Gesellschaftsrecht, zum<br />

Wettbewerbsrecht und zum Vergabe- und<br />

Vertragsrecht.<br />

Durch die drei Juristen der <strong>HWK</strong> sind<br />

ca. 4.000 Rechtsberatungen abgehalten<br />

worden. Die meisten Anfragen erfolgten telefonisch,<br />

10 Prozent der Anfragen erreichten<br />

die Experten per E-Mail, fünf Prozent<br />

auf dem Postweg und zehn Prozent per Telefax.<br />

In 270 Fällen erfolgte die Beratung in<br />

den Geschäftsräumen der Kammer. In 60<br />

weiteren Fällen wurden die Rechtsberater<br />

an den Außensprechtagen (in Weißenfels,<br />

Eisleben, Dessau/Wittenberg) durch die<br />

Unternehmer in Anspruch genommen.<br />

Viele Anfragen kamen zum Thema<br />

Rundfunkgebühren. Die Diskussionen um<br />

den 15. Rundfunk änderungsstaatsvertrag<br />

riefen im Handwerk großen Unmut hervor.<br />

Ab 2013 wird die gerätebezogene Erhebung<br />

der Rundfunkgebühr durch einen<br />

wohnungs- und betriebsstättenbezogenen<br />

Rundfunkbeitrag abgelöst. Dieser ist nicht<br />

mehr an den Besitz eines Rundfunkempfängers<br />

geknüpft, sondern wird je Wohnung<br />

oder Betriebsstätte bzw. je nicht privat genutztem<br />

Fahrzeug erhoben.<br />

Die Kammer rügte gegenüber der Landesregierung<br />

den Entwurf. In ihrer Kritik:<br />

die vorgesehene mittelstandsfeindliche<br />

Staffelung der Beitragshöhe, die zusätzliche<br />

Einbeziehung von gewerblichen Fahrzeugen,<br />

die separate Erfassung von Filialen/<br />

Betriebstätten und die insgesamt<br />

ungerechte Lastenverteilung. Trotz der<br />

massiven Einwände wurde der Staatsvertrag<br />

am 15. Dezember 2010 durch die<br />

Ministerpräsidentenkonferenz unterzeichnet.<br />

Kleinere Veränderungen gab es noch.<br />

Gegenüber der ursprünglichen Planung<br />

wurde die von der Beschäftigtenzahl abhängige<br />

Beitragsstaffel zugunsten kleinerer<br />

Betriebe verbessert und ein Fahrzeug je<br />

Betriebsstätte freigestellt. Die Herausnahme<br />

der Auszubildenden aus der Beitragsbemessung<br />

konnte durchgesetzt werden.<br />

Weiter vermerkt wurde, dass nur „ortsfeste“<br />

Betriebsstätten beitragspfl ichtig werden.<br />

Damit wird die ansonsten drohende Beitragspfl<br />

icht (z.B. für Baustellencontainer,<br />

mobile Marktstände) vermieden.<br />

Außer zu den neuen Rundfunkgebühren<br />

suchten die Handwerksunternehmer die<br />

Beratung besonders zu folgenden Themen:<br />

• Auswirkungen und Umsetzung der Änderungen<br />

und Neufassungen im Vergaberecht<br />

(Vergabeverordnung, Vergabe-<br />

und Vertragsordnungen VOB/A,<br />

VOL/A),<br />

• erleichterte GmbH-Gründungen (Unternehmergesellschaften),<br />

• Werkvertragsdurchführung im europäischen<br />

Ausland, insbesondere in der<br />

Schweiz, in Österreich und in Dänemark,<br />

• Informationspflichten der Handwerker<br />

nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung<br />

(DL-InfoV).<br />

Aber nicht nur die Rechtsberatung und<br />

Information über neue Gesetze sind Tätigkeitsschwerpunkte<br />

der Juristen. Die Experten<br />

warnen auch vor Unternehmen mit<br />

fragwürdigen Geschäftsgebaren. Sie schalteten<br />

sich z.B. ein, als ein Internet-Register-<br />

Anbieter („Gewerbeauskunft-Zentrale“) mit<br />

einem Anschreiben an die Mitgliedsbetriebe<br />

suggerierte, dass der Registereintrag amtlich<br />

und gebührenfrei sei. Erst im Kleingedruckten<br />

waren die monatliche Vergütung<br />

und mehrjährige Laufzeit vermerkt.<br />

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