Geschäftsbericht HWK Halle 2010.indd - Handwerkskammer Halle
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Unternehmensbetreuung<br />
Die Beratungen zu Rechtsfragen<br />
wurde von vielen Betrieben in Anspruch<br />
genommen, bietet die Kammer doch eine<br />
kostenfreie Erstauskunft für ihre Mitglieder<br />
an. Die juristischen Experten der Kammer<br />
gaben Auskunft zu Kauf-, Miet- und Pachtverträgen,<br />
zu der VOB und den AGBs, zu<br />
Rechtsformen von Unternehmen, zum<br />
Handels- und Gesellschaftsrecht, zum<br />
Wettbewerbsrecht und zum Vergabe- und<br />
Vertragsrecht.<br />
Durch die drei Juristen der <strong>HWK</strong> sind<br />
ca. 4.000 Rechtsberatungen abgehalten<br />
worden. Die meisten Anfragen erfolgten telefonisch,<br />
10 Prozent der Anfragen erreichten<br />
die Experten per E-Mail, fünf Prozent<br />
auf dem Postweg und zehn Prozent per Telefax.<br />
In 270 Fällen erfolgte die Beratung in<br />
den Geschäftsräumen der Kammer. In 60<br />
weiteren Fällen wurden die Rechtsberater<br />
an den Außensprechtagen (in Weißenfels,<br />
Eisleben, Dessau/Wittenberg) durch die<br />
Unternehmer in Anspruch genommen.<br />
Viele Anfragen kamen zum Thema<br />
Rundfunkgebühren. Die Diskussionen um<br />
den 15. Rundfunk änderungsstaatsvertrag<br />
riefen im Handwerk großen Unmut hervor.<br />
Ab 2013 wird die gerätebezogene Erhebung<br />
der Rundfunkgebühr durch einen<br />
wohnungs- und betriebsstättenbezogenen<br />
Rundfunkbeitrag abgelöst. Dieser ist nicht<br />
mehr an den Besitz eines Rundfunkempfängers<br />
geknüpft, sondern wird je Wohnung<br />
oder Betriebsstätte bzw. je nicht privat genutztem<br />
Fahrzeug erhoben.<br />
Die Kammer rügte gegenüber der Landesregierung<br />
den Entwurf. In ihrer Kritik:<br />
die vorgesehene mittelstandsfeindliche<br />
Staffelung der Beitragshöhe, die zusätzliche<br />
Einbeziehung von gewerblichen Fahrzeugen,<br />
die separate Erfassung von Filialen/<br />
Betriebstätten und die insgesamt<br />
ungerechte Lastenverteilung. Trotz der<br />
massiven Einwände wurde der Staatsvertrag<br />
am 15. Dezember 2010 durch die<br />
Ministerpräsidentenkonferenz unterzeichnet.<br />
Kleinere Veränderungen gab es noch.<br />
Gegenüber der ursprünglichen Planung<br />
wurde die von der Beschäftigtenzahl abhängige<br />
Beitragsstaffel zugunsten kleinerer<br />
Betriebe verbessert und ein Fahrzeug je<br />
Betriebsstätte freigestellt. Die Herausnahme<br />
der Auszubildenden aus der Beitragsbemessung<br />
konnte durchgesetzt werden.<br />
Weiter vermerkt wurde, dass nur „ortsfeste“<br />
Betriebsstätten beitragspfl ichtig werden.<br />
Damit wird die ansonsten drohende Beitragspfl<br />
icht (z.B. für Baustellencontainer,<br />
mobile Marktstände) vermieden.<br />
Außer zu den neuen Rundfunkgebühren<br />
suchten die Handwerksunternehmer die<br />
Beratung besonders zu folgenden Themen:<br />
• Auswirkungen und Umsetzung der Änderungen<br />
und Neufassungen im Vergaberecht<br />
(Vergabeverordnung, Vergabe-<br />
und Vertragsordnungen VOB/A,<br />
VOL/A),<br />
• erleichterte GmbH-Gründungen (Unternehmergesellschaften),<br />
• Werkvertragsdurchführung im europäischen<br />
Ausland, insbesondere in der<br />
Schweiz, in Österreich und in Dänemark,<br />
• Informationspflichten der Handwerker<br />
nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung<br />
(DL-InfoV).<br />
Aber nicht nur die Rechtsberatung und<br />
Information über neue Gesetze sind Tätigkeitsschwerpunkte<br />
der Juristen. Die Experten<br />
warnen auch vor Unternehmen mit<br />
fragwürdigen Geschäftsgebaren. Sie schalteten<br />
sich z.B. ein, als ein Internet-Register-<br />
Anbieter („Gewerbeauskunft-Zentrale“) mit<br />
einem Anschreiben an die Mitgliedsbetriebe<br />
suggerierte, dass der Registereintrag amtlich<br />
und gebührenfrei sei. Erst im Kleingedruckten<br />
waren die monatliche Vergütung<br />
und mehrjährige Laufzeit vermerkt.<br />
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