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Geschäftsbericht HWK Halle 2010.indd - Handwerkskammer Halle

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- Handwerksrolle - Berufsausbildung<br />

- Existenzgründung - Fort- und Weiterbildung<br />

- Starter-Zentrum sowie Meisterausbildung<br />

- Betriebswirtschaft - Recht<br />

- Technik - Presse- Öffentlichkeitsarbeit<br />

- Kommunikationstechnik - Kontaktvermittlung/Messen<br />

- Umwelt- und Arbeitsschutz - Innovation<br />

- Handwerksrolle - Berufsausbildung<br />

- Existenzgründung - Fort- und Weiterbildung<br />

- Starter-Zentrum sowie Meisterausbildung<br />

- Betriebswirtschaft - Recht<br />

- Technik - Presse- Öffentlichkeitsarbeit<br />

- Kommunikationstechnik - Kontaktvermittlung/Messen<br />

- Umwelt- und Arbeitsschutz - Innovation<br />

Unternehmensbetreuung<br />

Die Berater organisierten Vortragsveranstaltungen,<br />

z.B. zur Reform des Vergaberechts.<br />

Mit Broschüren wie „Neue Regeln<br />

für Werbung und Vertrieb“ und dem Flyer<br />

„Die neue Dienstleistungs-Informationspfl<br />

ichten-Verordnung“ wurden Informationen<br />

aufgearbeitet und veranschaulicht.<br />

Weitere Merkblätter wurden zu folgenden<br />

Themen veröffentlicht: Pfändungsschutzkonto,<br />

Kurzarbeit, Informationspfl ichten für<br />

Sachverständige.<br />

Kammerjurist Andreas Dolge über die<br />

neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung<br />

(DL-InfoV): „Nach dieser<br />

Verordnung muss auch jeder Handwerksbetrieb<br />

(ausgenommen Handwerker in Gesundheitsberufen)<br />

seinen<br />

Kunden eine<br />

Reihe von Informationen<br />

klar und verständlich<br />

zur<br />

Verfügung<br />

stellen. Die<br />

Informationen<br />

müssen<br />

vor Abschluss des Vertrages bereitgestellt<br />

werden. Mündliche Informationen reichen<br />

nicht aus.“<br />

Aufgeführt werden müssen z.B. der ausgeschriebene<br />

Vor- und Nachname des Anbieters<br />

oder Firmenname unter Angabe der<br />

Rechtsform (zum Beispiel e.K., GmbH, KG),<br />

die Nummer im Handelsregister, die Anschrift<br />

der zuständigen <strong>Handwerkskammer</strong><br />

bei zulassungspfl ichtigem Handwerk, die<br />

Umsatzsteuer-Identifi kationsnummer, die<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn<br />

diese in den Vertrag einbezogen werden<br />

sollen.<br />

Andreas Dolge: „Weiterhin müssen Informationen<br />

über das anwendbare Recht<br />

und den Gerichtsstand erfolgen, wesentliche<br />

Merkmale der Dienstleistung und Angaben<br />

zum Preis gemacht werden.“<br />

<strong>Handwerkskammer</strong><br />

<strong>Halle</strong> (Saale) – Ihr Partner<br />

Pfändungsschutz der Altersvorsorge<br />

Pfändungsschutz der Altersvorsorge<br />

Altersvorsorge von Selbständigen ist jetzt vor Pfändung geschützt. Zum 31. März<br />

2007 ist das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge in Kraft getreten.<br />

13.04.2007 Ein Gedanke, der viele Existenzgründer und Unternehmer<br />

beschäftigt: Was passiert mit meiner Altersvorsorge, wenn mein Unternehmen<br />

erfolglos ist und ich zahlungsunfähig bin? Einkünfte Selbständiger genießen<br />

bislang keinen Pfändungsschutz. Sie fallen unbeschränkt, also selbst wenn sie<br />

ausschließlich der Alterssicherung dienen, unter die Einzel- oder<br />

Gesamtvollstreckung. In Einzelfällen kann dies dazu führen, dass Selbständige<br />

ihre gesamte Alterssicherung verlieren und im Alter dann auf staatliche<br />

Unterstützung angewiesen sind. Wer hingegen als Arbeitnehmer Ansprüche aus<br />

einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung erworben hat, genießt<br />

für diese Ansprüche und Einnahmen gesetzlichen Pfändungsschutz. Diese <strong>Handwerkskammer</strong><br />

Ungleichbehandlung zwischen privater und gesetzlicher oder betrieblicher <strong>Halle</strong> (Saale) – Ihr Partner<br />

Altersvorsorge ist nun aufgehoben worden.<br />

Zum 31. März 2007 ist das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge in<br />

Befristete Arbeitsverhältnisse<br />

Kraft getreten. Hartmut Schauerte, Parlamentarischer Staatssekretär beim<br />

Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, begrüßt die Einführung des<br />

Kurzarbeit<br />

Gesetzes: "Die Einführung eines Pfändungsschutzes für die Altersvorsorge<br />

Selbständiger ist ein wichtiger Bestandteil der Mittelstandsinitiative der<br />

Bei der Kurzarbeit handelt es sich um ein Instrument für die Arbeitgeber (AG) auf<br />

Bundesregierung. Eine solche Regelung sichert das Existenzminimum der<br />

negative Veränderungen am Markt zu reagieren und somit Entlassungen der<br />

Selbständigen im Alter und entlastet den Staat von Sozialleistungen."<br />

Belegschaft zu verhindern. Für die Arbeitnehmerseite verringert sich die<br />

Arbeitszeit, wodurch die Lohnkosten gesenkt werden. Die Lohneinbußen der<br />

Art der Altersvorsorge<br />

Arbeitnehmer (AN) übernimmt die Agentur für Arbeit zu 60 % bzw. 67 %<br />

Geschützt werden Altersvorsorgeverträge, insbesondere Lebensversicherungen<br />

(Personen, die ein Kind zu versorgen haben) des letzten Nettoeinkommens, auch<br />

und private Rentenversicherungen, aber auch Fonds- und Banksparpläne (siehe §<br />

Kurzarbeitergeld (KUG) genannt. Das Kurzarbeitergeld wird an den AG gezahlt,<br />

851c Abs. 1 Zivilprozessordung ZPO). In den Pfändungsschutz werden auch die<br />

welches er an die AN weiterzuleiten hat.<br />

Renten aus steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögen, wie etwa die<br />

Rüruprente, einbezogen. Von dem Pfändungsschutz kann daher jede natürliche<br />

Voraussetzungen für den Antrag gem. §§ 169 ff. SGB III sind:<br />

Person profitieren, die sich eine private Altersvorsorge aufbauen will, heißt es aus<br />

erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall<br />

dem Bundesministerium der Justiz (BMJ). GmbH-Geschäftsführer, die in der<br />

- ein unabwendbares Ereignis liegt vor (dem AG trifft keine Verantwortung<br />

gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, genießen für ihre private<br />

dafür)<br />

ergänzende Altersvorsorge ebenfalls Pfändungsschutz.<br />

- hat einen vorübergehenden Charakter<br />

- nicht vermeidbar<br />

Voraussetzungen<br />

betriebliche Voraussetzungen - mindestens ein Beschäftigter ist im<br />

Voraussetzung ist in jedem Fall, dass das angesparte Kapital unwiderruflich für<br />

Unternehmen vorhanden<br />

den Zweck der Altersvorsorge eingezahlt worden ist. Die Leistungen aus dem<br />

persönliche Voraussetzungen - trotz Arbeitsausfall muss der AN im<br />

angesparten Kapital dürfen also erst mit dem Eintritt des Rentenalters oder im Fall<br />

Unternehmen verbleiben<br />

der Berufsunfähigkeit ausschließlich als lebenslange Rente erbracht werden.<br />

die Kurzarbeit muss bei der Agentur angezeigt und beantragt werden -<br />

Anerkenntnis der Kurzarbeit durch schriftlichen Bescheid<br />

Der Versicherungsnehmer muss unwiderruflich darauf verzichten, über seine<br />

Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen. Außer für den Todesfall<br />

Bei fehlender Rechtsgrundlagen, wie Gesetz, Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen,<br />

darf keine Kapitalauszahlung vereinbart sein. Vorsorgemaßnahmen für<br />

bedarf die Einführung von Kurzarbeit der Zustimmung des AN.<br />

Hinterbliebene sind in den Schutzumfang einbezogen.<br />

Unter Entgeltausfall versteht man, wenn mindestens ein AN mehr als 10 %<br />

monatliche Lohneinbußen in Kauf nehmen muss.<br />

Leistung im Dienste des Handwerks<br />

Anzeige und Meldepflicht<br />

Anzeigepflicht des AN - alle Änderungen sind unaufgefordert anzuzeigen<br />

Missbräuchliche Inanspruchnahme von KUG - Strafanzeige möglich<br />

Meldepflicht – auf Verlangen der Agentur persönliche Meldung des AN an<br />

Tagen des Arbeitsausfalls bei Versäumnis Ruhen des Anspruchs für<br />

eine Woche<br />

Vermittlung in andere Arbeit – Vermittlung eines vorübergehenden<br />

Zweitarbeitsverhältnisses möglich bei Nichtantritt<br />

Versagung des KUG von 3 Wochen<br />

Kurzarbeitergeld<br />

Derzeit haben Unternehmen Ansprüche auf KUG für 24 Monate, dies gilt auch für<br />

Unternehmen, die bereits seit 2008 die Kurzarbeit eingeführt haben.<br />

Momentan erhalten AG ab dem 7. Monat der Kurzarbeit 100 % der<br />

Sozialversicherungsbeiträge des Ausfallentgeltes von der Agentur für Arbeit. Bei<br />

Weiterbildungsmaßnahmen übernimmt die Agentur die Kosten von Anfang an.<br />

Leistung im Dienste des Handwerks<br />

<strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Halle</strong> (Saale) -<br />

Ihr Beratungspartner!<br />

<strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Halle</strong> (Saale) -<br />

Ihr Beratungspartner!<br />

Werbung per Telemedien:<br />

Impressumspflichten sind zu beachten<br />

Jeder der Dienste (Waren, Dienstleistungen, Handwerksleistungen)<br />

über Telemedien anbietet oder für<br />

Dienste wirbt (z.B. auf seiner Internetseite, per Rundfunk<br />

oder auch SMS-Werbung, bei letzteren ist es<br />

empfehlenswert auf das Impressum der Internetseite<br />

zu verweisen) muss folgende Informationen für Verbraucher<br />

leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und<br />

ständig verfügbar halten:<br />

• Ausgeschriebener Vor- und Familienname und die<br />

Anschrift des Geschäftssitzes, bei juristischen<br />

Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten<br />

• sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft<br />

gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital<br />

sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen<br />

eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der aus<br />

stehenden Einlagen,<br />

• Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme<br />

und unmittelbare Kommunikation mit<br />

dem Anbieter ermöglichen, einschließlich der<br />

Adresse für elektronische Post,<br />

• das Handelsregister, Vereinsregister, Partner<br />

schaftsregister oder Genossenschaftsregister, in<br />

das der Anbieter eingetragen ist, und die<br />

entsprechende Registernummer,<br />

• soweit der Dienst in Ausübung eines zulassungspflichtigen<br />

Handwerks (Anlage A der Handwerksordnung)<br />

angeboten oder erbracht wird, Angaben über:<br />

- die Kammer, welcher der Diensteanbieter<br />

angehört,<br />

- die gesetzliche Berufsbezeichnung<br />

(z.B. Bäcker) und den Staat, in dem die<br />

Berufsbezeichnung verliehen worden ist,<br />

- die Bezeichnung der berufsrechtlichen<br />

Regelungen und dazu, wie diese zugänglich<br />

sind (z.B. Gesetz zur Ordnung des Handwerks;<br />

zu finden im Internet unter www.rechtliches.de)<br />

• sofern der Anbieter eine Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />

nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes<br />

oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach<br />

§ 139c der Abgabenordnung besitzt, die Angabe<br />

dieser Nummer,<br />

• bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die<br />

sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die<br />

Angabe hierüber.<br />

Weitergehende Informationspflichten nach anderen<br />

Rechtsvorschriften (z.B. DLInfoV) werden dadurch<br />

nicht eingeschränkt.<br />

TIPP:<br />

IM ZWEIFEL LIEBER MEHR INFORMATIONEN<br />

ANGEBEN, ALS ZU WENIG!<br />

<strong>Handwerkskammer</strong><br />

<strong>Halle</strong> (Saale)<br />

Hausanschrift:<br />

<strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Halle</strong> (Saale)<br />

Graefestraße 24<br />

06110 <strong>Halle</strong> (Saale)<br />

Telefon: 0345 2999 0<br />

Telefax: 0345 2999 200<br />

Postanschrift:<br />

<strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Halle</strong> (Saale)<br />

Postfach 11 03 55<br />

06017 <strong>Halle</strong> (Saale)<br />

E-Mail: info@hwkhalle.de<br />

Internet: http://www.hwkhalle.de<br />

Stand: April 2010<br />

Die neue<br />

Dienstleistungs-<br />

Informationspflichten-<br />

Verordnung<br />

Allg. Pflichtangaben<br />

auf Geschäftsbriefen<br />

und im geschäftlichen<br />

E-Mail-Verkehr<br />

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