20.01.2014 Aufrufe

Bericht 2013 des nationalen REITOX-Knotenpunkts an die EBDD ...

Bericht 2013 des nationalen REITOX-Knotenpunkts an die EBDD ...

Bericht 2013 des nationalen REITOX-Knotenpunkts an die EBDD ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

TEIL A: NEUE ENTWICKLUNGEN UND TRENDS 127<br />

Aus dem Allgemeinen Sterberegister werden zum Zweck der <strong>Bericht</strong>erstattung <strong>an</strong> <strong>die</strong><br />

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (<strong>EBDD</strong>) Fälle selektiert, <strong>die</strong><br />

der Definition der "direkten Kausalität" entsprechen. Ziel ist es hier, To<strong>des</strong>fälle möglichst<br />

sensitiv zu erfassen, <strong>die</strong> in zeitlich möglichst engem Zusammenh<strong>an</strong>g nach dem Konsum von<br />

Opioiden, Kokain, Amphetamin(-derivaten), Halluzinogenen und C<strong>an</strong>nabinoiden auftreten -<br />

also insbesondere tödliche Vergiftungen. Die Auswahl basiert auf den Vorgaben der <strong>EBDD</strong><br />

(sog. ICD-10-Code-Selection B). Als Basis der Zuordnung zur Gruppe der Drogentoten wird<br />

<strong>die</strong> vermutete zu Grunde liegende Störung (ICD-10-Co<strong>des</strong> F11-F19) bzw. bei Unfällen und<br />

Suiziden <strong>die</strong> vermutete To<strong>des</strong>ursache (ICD-10-Co<strong>des</strong> X, T und Y) verwendet. L<strong>an</strong>gzeitfolgeerkr<strong>an</strong>kungen,<br />

nicht-vergiftungsbedingte Unfälle und Suizide sind von <strong>die</strong>ser Definition also<br />

nicht erfasst, wenn auch durch fehlerhafte To<strong>des</strong>bescheinigungen sowie Ko<strong>die</strong>rfehler<br />

Einzelfälle <strong>die</strong>ser Art mit eingeschlossen werden. 2006 ist eine Änderung der Ko<strong>die</strong>rregeln<br />

der Weltgesundheitsorg<strong>an</strong>isation (World Health Org<strong>an</strong>ization, WHO) in Kraft getreten. Sie<br />

hat zum Ziel, wenn möglich, statt der F1x.x-Co<strong>des</strong> grundsätzlich akute To<strong>des</strong>ursachen in<br />

Form von einer Intoxikation zugrundeliegenden Subst<strong>an</strong>zen zu ko<strong>die</strong>ren. Diese hat jedoch<br />

bisl<strong>an</strong>g in Deutschl<strong>an</strong>d keinen Effekt im Hinblick auf <strong>die</strong> gewünschte Erhöhung der Spezifität<br />

gezeigt.<br />

Die Daten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>kriminalamtes weisen zusätzlich explizit der Polizei bek<strong>an</strong>nt<br />

gewordene L<strong>an</strong>gzeitfolgeerkr<strong>an</strong>kungen, Suizide und Unfälle aus. Die für den Vergleich mit<br />

dem Allgemeinen Sterberegister wünschenswerte Isolierung der registrierten<br />

Intoxikationsfälle konnte bisher auf der Ebene <strong>des</strong> aggregierten Datenbest<strong>an</strong><strong>des</strong> beim BKA<br />

aufgrund von nicht vollständig disjunkten Kategorien nur näherungsweise vorgenommen<br />

werden. Seit dem Datenjahr 2012 verwendet das BKA jedoch eine neue Tabelle, durch <strong>die</strong><br />

<strong>die</strong> einzelnen To<strong>des</strong>ursachen besser vonein<strong>an</strong>der zu trennen sind bzw. Überlappungen in<br />

vielen Fällen kenntlich gemacht werden.<br />

Vergleiche mit dem europäischen Ausl<strong>an</strong>d sollten auf der Grundlage <strong>des</strong> Allgemeinen<br />

Sterberegisters vorgenommen werden, da bei <strong>die</strong>sem Verfahren bereits weitgehend<br />

gemeinsamen St<strong>an</strong>dards gefolgt wird. Daten aus dem Polizeiregister ergeben wegen der<br />

breiteren Definition von „Drogentod“ vergleichsweise höhere Schätzwerte. Sie sind für den<br />

l<strong>an</strong>gjährigen Vergleich der <strong>nationalen</strong> Trends von großer Bedeutung, aufgrund der<br />

Unterschiede bei den Einschlusskriterien und berichteten Altersgruppen für europaweite<br />

Vergleiche jedoch weniger geeignet.<br />

Keines der beiden verwendeten Verfahren erfasst alle Drogento<strong>des</strong>fälle. Eine gewisse Zahl<br />

relev<strong>an</strong>ter Fälle wird jeweils nicht erk<strong>an</strong>nt, nicht gemeldet oder aber falsch zugeordnet. Im<br />

l<strong>an</strong>gjährigen Vergleich zwischen den beiden Registern zeigen sich jedoch sehr ähnliche<br />

Verläufe und <strong>die</strong> gleichen Trends, so dass m<strong>an</strong> von einer Art Kreuzvali<strong>die</strong>rung der beiden<br />

Schätzungen sprechen k<strong>an</strong>n. Eine empirische Untersuchung der Frage, inwieweit <strong>die</strong> beiden<br />

Systeme <strong>die</strong> gleichen Fälle erfassen bzw. wie stark sich <strong>die</strong> Zielgruppen überlappen, steht<br />

bisher aus.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!