GGR-Protokoll vom 17. Juni 2013
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<strong>GGR</strong>-Winterthur <strong>2013</strong>/2014 2./3. Sitzung, <strong>17.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />
6. Traktandum<br />
<strong>GGR</strong>-Nr. <strong>2013</strong>/048: Abnahme Jahresbericht 2012 der Ombudsstelle<br />
Ch. Griesser (Grüne/AL): Das Thema des Jahresberichtes 2012 der Ombudsfrau war Ermessensspielraum.<br />
Die Ombudsfrau hat immer wieder mit Personen zu tun, die sich zwar einer Regelüberschreitung<br />
oder eines fehlenden Anspruchs bewusst sind aber in ihrer Situation die Anwendung<br />
von individuellem Recht beanspruchen. Im Bericht wird einleitend eine rechtstheoretische<br />
Einführung gemacht. Dabei wird auf Entscheidungsspielräume hingewiesen und darauf,<br />
dass Gleiches grundsätzlich gleich zu beurteilen ist und Ungleiches ungleich. So spielt es bei<br />
einem Parkierungsvergehen keine Rolle, ob man 5 Minuten zu spät kommt oder 1 Stunde.<br />
Wenn das eine Rolle spielen würde, wo müsste die Grenze gesetzt werden? Wie wäre es, wenn<br />
jemand 7 Minuten zu spät kommt aber einen besseren Grund hat als die Person, die 5 Minuten<br />
zu spät gekommen ist? Weiter wird auf die gesetzlichen Grundlagen hingewiesen. So ist es zum<br />
Beispiel nicht zulässig Ermessen anzuwenden, obwohl das Gesetz keines vorsieht. Ebenso ist<br />
es unzulässig eine Kann-Vorschrift gar nie anzuwenden. Letztlich, und das ist im Tätigkeitsbereich<br />
der Ombudsfrau sicher zentral, darf Ermessen nicht missbraucht werden. Im Bericht sind<br />
10 klassische, teilweise unspektakuläre Fälle erwähnt. Es ist empfehlenswert den Bericht zu<br />
lesen, falls das nicht bereits geschehen ist. Die AK empfiehlt einstimmig die Abnahme des Jahresberichts<br />
2012 und bedankt sich bei der Ombudsfrau V. Sobotich für die Arbeit.<br />
V. Sobotich (Ombudsfrau) dankt für das Vertrauen, das der Gemeinderat ihr entgegenbringt<br />
aber auch für das Interesse. Von einzelnen Ratsmitgliedern hat sie gehört, dass der Bericht gerne<br />
gelesen wird. Das ist auch das Bestreben von V. Sobotich. Sie versucht ihre Arbeit so transparent<br />
wie möglich zu gestalten, damit die Ratsmitglieder die Tätigkeiten der Ombudsfrau nachvollziehen<br />
können. Aufgrund der Schweigepflicht wurden in den Schilderungen Veränderungen<br />
vorgenommen. Die Ombudsfrau hofft, dass sie ihre Tätigkeiten aufzeigen konnte. Sie dankt der<br />
Stadtverwaltung dafür, dass sie in der Regel auf offene Ohren trifft, auch wenn man nicht immer<br />
gleicher Meinung ist. Meist kann man gut diskutieren und eine gemeinsame Lösung finden, mindestens<br />
dann, wenn die Beschwerdeführer mitmachen. Es kommt allerdings auch vor, dass man<br />
sich nicht einigen kann.<br />
Ratspräsidentin Ch. Benz-Meier stellt fest, dass kein anderslautender Antrag vorliegt. Damit ist<br />
der Jahresbericht 2012 der Ombudsstelle abgenommen.<br />
7. Traktandum<br />
<strong>GGR</strong>-Nr. <strong>2013</strong>/052: Tätigkeitsbericht 2012 des Datenschutzbeauftragten<br />
Ratspräsidentin Ch. Benz-Meier: Der Datenschutzbeauftragte P. Glass ist nicht anwesend.<br />
Der Gemeinderat wird deshalb in seiner Abwesenheit über den Tätigkeitsbericht befinden.<br />
Ch. Griesser (Grüne/AL): Der Datenschutzbeauftragte hat in seinem Tätigkeitsbericht 2012 drei<br />
exemplarische Beispiele detailliert abgehandelt. Im ersten Fall betraf das die Zutrittskontrolle bei<br />
der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Im zweiten Fall hatte der Datenschutzbeauftragte<br />
zu klären inwieweit Eltern Akteneinsicht in die <strong>Protokoll</strong>e der Psychomotorik nehmen können.<br />
Ein anderer Fall betraf das Akteneinsichtsrecht bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz<br />
für eine schwerbehinderte und nicht urteilsfähige Person. Dabei stellt sich die Frage,<br />
wie detailliert diese Einsicht gewährt werden soll. Im Beispiel 1 sollten der Eingang und der Warteraum<br />
der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde mit einer Videokamera ausgestattet und<br />
überwacht werden. Man hat festgestellt, dass nicht nur die Personen, die bei dieser Behörde<br />
arbeiten die Kameras ansteuern können, sondern auch andere Personen in der Stadtverwaltung.<br />
Der Datenschutzbeauftragte konnte eine pragmatische Lösung anbieten, indem mittels<br />
Passwortsicherung ausschliesslich berechtigte Mitarbeitende die Kameras ansteuern können.