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GGR-Protokoll vom 17. Juni 2013

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<strong>GGR</strong>-Winterthur <strong>2013</strong>/2014 2./3. Sitzung, <strong>17.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong><br />

budsstelle gegen Willkür in Bausachen“. Aus Sicht von M. Baumberger erübrigt sich das Thema<br />

in Winterthur nach dieser positiven Antwort des Stadtrates. Erfreulich ist auch, dass der Stadtrat<br />

die Behördeninitiative des Grossen Gemeinderates „Abschaffung der Bewilligungspflicht für<br />

Kleinstbauten“ unterstützt. Hier stellen sich noch einige Detailfragen. Zudem fehlt eine Arbeitskraft<br />

in der Stadt. Gleichzeitig stellt M. Baumberger fest, dass gerade in diesem Amt sehr viele<br />

zusätzliche Stellen geschaffen worden sind. Die Sachlage ist nicht so klar wie der Stadtrat sie<br />

darzustellen versucht. Die CVP zählt darauf, dass der Stadtrat vermehrt versucht, diese Probleme<br />

im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu lösen. Im Umkehrschluss kann der Stadtrat auf die<br />

CVP zählen. Sie wird diese Themen weiterhin genau begleiten.<br />

F. Landolt (SP): Mit dieser Interpellation soll die Kompetenz des Bauausschusses geschmälert<br />

werden, wie das bereits in Bezug auf die Materialisierungsvorschriften diskutiert wurde. F. Landolt<br />

dankt dem Stadtrat für die gute Antwort. In der Interpellation werden die verschiedenen Rekursmöglichkeiten<br />

nicht einmal erwähnt. Es wird gefragt, ob der Glaubwürdigkeit nicht gedient<br />

wäre, wenn auch Gestaltungsentscheide justiziabel wären. Sie sind bereits justiziabel. Es gibt<br />

eine Baurekurskommission, deren Entscheid kann weitergezogen werden bis zum Bundesgericht.<br />

Die Rekurrierbarkeit ist sehr ausgeprägt. Von der Interpellantin wird das Bild gezeichnet,<br />

dass der einfache Bürger vor einem Verwaltungsungetüm steht. Das hat F. Landolt so noch nie<br />

erlebt und kann diese Aussage nicht nachvollziehen. Zudem entsteht beim Lesen der Interpellation<br />

der Eindruck, dass eine Ombudsstelle geschaffen werden kann, die sagt, welche Gestaltung<br />

richtig ist. In diesem Zusammenhang ist die Aussage der Ombudsstelle sehr wichtig, dem Bauausschuss<br />

obliegt nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, Ermessensentscheide zu fällen. Das<br />

kann sicher nicht der Ombudsfrau übertragen werden. In der Stadt Winterthur ist das Verfahren<br />

austariert. Daran soll nichts geändert werden.<br />

L. Banholzer (EVP): Die EVP-Fraktion dankt dem Stadtrat für die Beantwortung der Interpellation.<br />

Es handelt sich um ein ähnliches Anliegen, wie bereits in der Motion betreffend Anpassung<br />

der Materialisierungsvorschriften diskutiert. Der Ermessensspielraum einer Baubehörde wird als<br />

zu gross befunden und die Entscheide werden als nicht nachvollziehbar gerügt. Es ist offensichtlich,<br />

dass die Einordnung und die Beurteilung der Gesamtwirkung eines Gebäudes einen Ermessensspielraum<br />

beinhalten. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass die Interpellanten die<br />

Baubehörde ausschalten wollen, um entsprechende Entscheide an eine andere Stelle, wie die<br />

Ombudsfrau oder das Gericht, zu delegieren. Ob diese Entscheide dann besser nachvollziehbar<br />

sind, bleibt dahingestellt. Das Schlagwort Eigentumsfreiheit sollte man in diesem Zusammenhang<br />

nicht überstrapazieren. Es geht bei diesen Entscheiden nicht primär um Freiheit, sondern<br />

um übergeordnete Interessen, die gewahrt werden sollen. Der Stadtrat zeigt in der Antwort auf,<br />

wie die Entscheide der Baubehörde zustande kommen. Das Vorgehen ist transparent und sinnvoll.<br />

Ein Ermessensspielraum wird immer wieder zu Diskussionen Anlass geben. Aber eine<br />

gänzlich objektive Sicht ist nicht möglich. Die EVP-Fraktion nimmt die Interpellationsantwort im<br />

positiven Sinn zur Kenntnis.<br />

K. Cometta (GLP/PP): Wichtig ist, dass die Entscheide der Baubehörde für die Betroffenen<br />

nachvollziehbar sind, besonders wenn es um Eingriffe ins Eigentumsrecht geht. K. Cometta zitiert<br />

aus dem Bericht der Ombudsfrau (Seite 16): Herr und Frau B. wollten ihr Reiheneinfamilienhaus<br />

energetisch verbessern und zu diesem Zweck mit Holz isolieren. Die Bewilligung wurde<br />

mit der Auflage verbunden, die Holzisolierung weiss zu streichen mit folgender Begründung: Die<br />

Farbgebung der neuen Fassade müsse der bestehenden Fassade möglichst angeglichen werden,<br />

damit „die Wand trotz unterschiedlichem Material nicht als Scheibe, sondern als Volumen<br />

gelesen“ werden könne. An der Stelle dieser Eigentümer hätte sich K. Cometta auch etwas seltsam<br />

behandelt gefühlt. Die GLP ist aber mit dem Stadtrat einverstanden, dass es sich nicht primär<br />

um ein institutionelles Problem handelt. Allenfalls könnte man künftig bei Entscheiden darauf<br />

hinweisen, dass es eine Ombudsstelle gibt, die sich mit umstrittenen Entscheiden befasst.<br />

K. Cometta fragt sich, ob die Richtlinien des Bauausschusses zweckmässig sind und wie transparent<br />

diese sind. Wenn man nicht weiss, wie der Bauausschuss zu einem Entscheid kommt<br />

und dieser Entscheid nicht nachvollzogen werden kann, fühlt man sich von den Behörden

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