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amz_2013_kfz-ServiceMarkt_spezial - Amz.de

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Der freie Kfz-<strong>ServiceMarkt</strong> <strong>2013</strong><br />

Ein Dauerärgernis im Kfz-Gewerbe ist <strong>de</strong>r<br />

Kostenvoranschlag, <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m BGB im<br />

Zweifel kostenfrei zu erstellen ist. Foto: Rinn<br />

einzubehalten. Voraussetzung dass <strong>de</strong>r<br />

Kun<strong>de</strong> auch <strong>de</strong>r Eigentümer ist. Ist <strong>de</strong>r Eigentümer<br />

<strong>de</strong>s Fahrzeugs eine Leasinggesellschaft<br />

hat <strong>de</strong>r Kfz-Betrieb ein Problem.<br />

Inzwischen gibt es Profischuldner, die das<br />

ausnutzen. Morgens bringt jemand das<br />

Auto und erteilt einen Reparaturauftrag in<br />

eigenem Namen. Ist die Reparatur durchgeführt,<br />

kommt <strong>de</strong>r Eigentümer, <strong>de</strong>r sich<br />

auch als solcher ausweist, und holt sein<br />

Auto ab. Er zahlt nicht <strong>de</strong>n offenen Rechnungsbetrag,<br />

weil er nicht <strong>de</strong>r Besteller ist.<br />

Damit hat <strong>de</strong>r Kfz-Betrieb auch kein Recht<br />

das Auto einzubehalten.<br />

Das gesetzliche wie auch das vertragliche<br />

Pfandrecht erlischt bei <strong>de</strong>r Herausgabe<br />

<strong>de</strong>s Fahrzeugs. Dabei muss es sich aber<br />

um eine tatsächliche Herausgabe mit <strong>de</strong>m<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Willen <strong>de</strong>s Kfz-Betriebs<br />

han<strong>de</strong>ln. Äußert <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Wunsch,<br />

vor <strong>de</strong>r Rechnungsbegleichung eine Probefahrt<br />

zu machen, um beispielsweise<br />

festzustellen, ob das Klappern behoben<br />

wur<strong>de</strong>, und kommt nicht wie<strong>de</strong>r, dann<br />

han<strong>de</strong>lt es sich nicht um eine tatsächliche<br />

Herausgabe. In einer solchen Situation<br />

könnte man es darauf ankommen lassen,<br />

das Fahrzeug, mit Hilfe eines Abschleppwagens,<br />

wie<strong>de</strong>r auf das Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kfz-<br />

Betriebs zu verbringen. Das vertragliche<br />

Pfandrecht, das unter an<strong>de</strong>rem in <strong>de</strong>n vom<br />

ZDK empfohlenen AGB enthalten ist, bezieht<br />

sich auch auf Altfor<strong>de</strong>rungen gegenüber<br />

<strong>de</strong>m Auftraggeber.<br />

Der Kun<strong>de</strong> kommt sein Auto B abholen<br />

und für Auto A ist noch eine Rechnung<br />

offen. Damit kann <strong>de</strong>r Kfz-Betrieb Auto B<br />

als Pfand einbehalten und hat gegenüber<br />

<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n ein Sicherungs- und Druckmittel,<br />

um <strong>de</strong>n noch offenen Betrag zu<br />

erhalten. Bisher ist keine Entscheidung<br />

bekannt gewor<strong>de</strong>n, die eine solche Handlungsweise<br />

für unwirksam erklärt hat. Das<br />

ist <strong>de</strong>r Grund, warum die AGB in einem<br />

Auftrag wirksam mit einbezogen wer<strong>de</strong>n<br />

sollen. Das als Pfand einbehalte Fahrzeug<br />

sollte nicht zu lange auf <strong>de</strong>m Werkstattgelän<strong>de</strong><br />

verbleiben und zum Entsorgungsfall<br />

wer<strong>de</strong>n. Gegenüber <strong>de</strong>m Zahlungssäumigen<br />

sollte die Versteigerung mit einer<br />

Frist von einem Monat angedroht wer<strong>de</strong>n.<br />

Dabei ist darauf zu achten, dass <strong>de</strong>r Zugang<br />

<strong>de</strong>r Androhung beweisbar sein muss.<br />

Am sichersten ist eine Zustellung durch<br />

<strong>de</strong>n Gerichtsvollzieher zu wählen. Nach<br />

Ablauf <strong>de</strong>r Frist wird <strong>de</strong>r Wagen dann<br />

durch <strong>de</strong>n Gerichtsvollzieher versteigert.<br />

Der neue Eigentümer <strong>de</strong>s Autos verfügt<br />

jetzt über keine Zulassungsbescheinigung<br />

Teil 2, aber über einen Zuschlagsbeschluss.<br />

Mit diesem erhält er bei <strong>de</strong>r Kfz-Zulassungsstelle<br />

neu Fahrzeugpapiere. Obwohl<br />

dieser Verwaltungsakt lästig ist, muss er<br />

aber sein, da sonst das Pfandrecht nichts<br />

wert wäre.<br />

Zurückbehaltungsrecht<br />

Ein Klassiker ist hier auch <strong>de</strong>r Leasingnehmer,<br />

<strong>de</strong>r mit seinen Raten gegenüber <strong>de</strong>r<br />

Leasinggesellschaft im Rückstand ist. Hält<br />

die Kfz-Werkstatt das Fahrzeug wegen<br />

nicht beglichener Inspektionsrechnung<br />

ein, kommt alsbald die Leasinggesellschaft<br />

und verlangt die Herausgabe <strong>de</strong>s<br />

Fahrzeugs, weil sie <strong>de</strong>n Leasingvertrag<br />

gekündigt hat. Bei solchen Fällen, die immer<br />

wie<strong>de</strong>r vorkommen, ist von Seiten <strong>de</strong>r<br />

Werkstatt Geduld gefragt.<br />

Eine Möglichkeit wie die Werkstatt an ihr<br />

Geld kommt bietet gegebenenfalls das<br />

Zurückbehaltungsrecht nach <strong>de</strong>m BGB:<br />

Wegen notwendiger Verwendung auf das<br />

Fahrzeug besteht ein Zurückbehaltungsrecht<br />

auch gegenüber <strong>de</strong>m Eigentümer.<br />

Die Voraussetzungen das Zurückbehaltungsrecht<br />

anzuwen<strong>de</strong>n sind sehr eng,<br />

auch gegenüber <strong>de</strong>m Eigentümer. Es müssen<br />

schon notwendige Verwendungen<br />

sein, weshalb die Rechnung entstan<strong>de</strong>n<br />

ist.<br />

Eine Inspektion gilt nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung<br />

nicht als notwendige, son<strong>de</strong>rn nur<br />

als nützliche Verwendung. Als Faustregel<br />

kann angenommen wer<strong>de</strong>n, dass die<br />

Behebung eines Motorscha<strong>de</strong>ns, Getriebescha<strong>de</strong>ns<br />

o<strong>de</strong>r Unfallscha<strong>de</strong>ns als notwendige<br />

Verwendungen anzusehen ist,<br />

wodurch das Fahrzeug wie<strong>de</strong>r zu einem<br />

nutzbaren Wagen wird. Die bisherigen Erfahrungen<br />

zeigen, dass <strong>de</strong>r Leasingnehmer<br />

<strong>de</strong>r seine Raten nicht bezahlt, nicht wegen<br />

Nützlichem in die Werkstatt kommt. Er<br />

bringt das Fahrzeug erst dann in die Werkstatt,<br />

wenn es nicht mehr an<strong>de</strong>rs geht und<br />

<strong>de</strong>r Wagen sonst nicht mehr zu fahren ist.<br />

Oft hat man es dann mit notwendigen<br />

Verwendungen zu tun und damit liegt das<br />

Zurückbehaltungsrecht bei <strong>de</strong>r Werkstatt.<br />

Es kommt vor, das die Möglichkeit <strong>de</strong>s Zurückbehaltungsrechts<br />

von <strong>de</strong>r Werkstatt<br />

o<strong>de</strong>r sogar vom Anwalt nicht gesehen<br />

wird, weil die Leasinggesellschaften die<br />

Herausgabe <strong>de</strong>s Fahrzeugs for<strong>de</strong>rn, da die<br />

Werkstatt gegenüber <strong>de</strong>m Eigentümer<br />

über kein Werkunternehmerpfandrecht<br />

verfügt. Die Variante <strong>de</strong>r notwendigen<br />

Verwendung sollte vor Herausgabe <strong>de</strong>s<br />

Fahrzeugs an die Leasinggesellschaft immer<br />

geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />

Atypische Aufträge<br />

Behelfsreparaturen, damit er gera<strong>de</strong><br />

wie<strong>de</strong>r läuft, Notreparaturen im Pannendienst,<br />

Reparaturen mit gebrauchten<br />

Teilen und an<strong>de</strong>re Aufträge außerhalb<br />

<strong>de</strong>r Standardreparatur machen es erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

daran zu erinnern, dass nur im<br />

Kaufrecht <strong>de</strong>r Sachmangelhaftungsanspruch<br />

gegenüber <strong>de</strong>m Verbraucher nicht<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n darf. Bei einem<br />

Werkvertrag hingegen ist <strong>de</strong>r Ausschluss<br />

zulässig. Den Kfz-Werkstätten ist daher<br />

zu empfehlen, für Notreparaturen im Rahmen<br />

<strong>de</strong>s Pannendienstes entsprechen<strong>de</strong><br />

Formulare mit einem Ausschluss <strong>de</strong>r Sachmangelhaftung<br />

vorzuhalten. Bei Reparaturen<br />

mit gebrauchten Teilen ist es daher<br />

nicht notwendig, dass <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> das notwendige<br />

Gebrauchtteil selber beschafft,<br />

damit es anschließend von <strong>de</strong>r Werkstatt<br />

eingebaut wird.<br />

In <strong>de</strong>n Werkstätten hat man oft die Fehlvorstellung,<br />

dass sich <strong>de</strong>r Werkvertrag, <strong>de</strong>r<br />

nichts an<strong>de</strong>res als ein Reparaturauftrag ist,<br />

zusammensetzt aus einem Kaufvertrag<br />

über das Ersatzteil und einem Werkvertrag<br />

über <strong>de</strong>n Einbau. Das ist so nicht richtig.<br />

Die Reparatur einschließlich Beschaffung<br />

<strong>de</strong>s Ersatzteils ist ein Werkvertrag. Sonst<br />

müsste bei <strong>de</strong>r Inspektion beispielsweise<br />

ein Kaufvertrag über Zündkerzen, Luftfilter,<br />

Öl und für <strong>de</strong>ren Einbau ein Werkvertrag<br />

abgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Trotz<strong>de</strong>m<br />

kann die Sachmangelhaftung teilweise<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Die Werkstatt<br />

schließt die Sachmängelhaftung für das<br />

eingebaute Gerauchtteil aus, für die<br />

Qualität <strong>de</strong>r handwerklichen Leistungen<br />

kommt sie voll zum Tragen.<br />

Die immer beliebter wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Finanzierungsmöglichkeiten<br />

selbst für kleinere Reparaturen<br />

sind nicht ganz unproblematisch. Foto: Rinn<br />

54 Der freie Kfz-<strong>ServiceMarkt</strong> <strong>2013</strong>

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