amz_2013_kfz-ServiceMarkt_spezial - Amz.de
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Der freie Kfz-<strong>ServiceMarkt</strong> <strong>2013</strong><br />
Ein Dauerärgernis im Kfz-Gewerbe ist <strong>de</strong>r<br />
Kostenvoranschlag, <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m BGB im<br />
Zweifel kostenfrei zu erstellen ist. Foto: Rinn<br />
einzubehalten. Voraussetzung dass <strong>de</strong>r<br />
Kun<strong>de</strong> auch <strong>de</strong>r Eigentümer ist. Ist <strong>de</strong>r Eigentümer<br />
<strong>de</strong>s Fahrzeugs eine Leasinggesellschaft<br />
hat <strong>de</strong>r Kfz-Betrieb ein Problem.<br />
Inzwischen gibt es Profischuldner, die das<br />
ausnutzen. Morgens bringt jemand das<br />
Auto und erteilt einen Reparaturauftrag in<br />
eigenem Namen. Ist die Reparatur durchgeführt,<br />
kommt <strong>de</strong>r Eigentümer, <strong>de</strong>r sich<br />
auch als solcher ausweist, und holt sein<br />
Auto ab. Er zahlt nicht <strong>de</strong>n offenen Rechnungsbetrag,<br />
weil er nicht <strong>de</strong>r Besteller ist.<br />
Damit hat <strong>de</strong>r Kfz-Betrieb auch kein Recht<br />
das Auto einzubehalten.<br />
Das gesetzliche wie auch das vertragliche<br />
Pfandrecht erlischt bei <strong>de</strong>r Herausgabe<br />
<strong>de</strong>s Fahrzeugs. Dabei muss es sich aber<br />
um eine tatsächliche Herausgabe mit <strong>de</strong>m<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Willen <strong>de</strong>s Kfz-Betriebs<br />
han<strong>de</strong>ln. Äußert <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Wunsch,<br />
vor <strong>de</strong>r Rechnungsbegleichung eine Probefahrt<br />
zu machen, um beispielsweise<br />
festzustellen, ob das Klappern behoben<br />
wur<strong>de</strong>, und kommt nicht wie<strong>de</strong>r, dann<br />
han<strong>de</strong>lt es sich nicht um eine tatsächliche<br />
Herausgabe. In einer solchen Situation<br />
könnte man es darauf ankommen lassen,<br />
das Fahrzeug, mit Hilfe eines Abschleppwagens,<br />
wie<strong>de</strong>r auf das Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kfz-<br />
Betriebs zu verbringen. Das vertragliche<br />
Pfandrecht, das unter an<strong>de</strong>rem in <strong>de</strong>n vom<br />
ZDK empfohlenen AGB enthalten ist, bezieht<br />
sich auch auf Altfor<strong>de</strong>rungen gegenüber<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber.<br />
Der Kun<strong>de</strong> kommt sein Auto B abholen<br />
und für Auto A ist noch eine Rechnung<br />
offen. Damit kann <strong>de</strong>r Kfz-Betrieb Auto B<br />
als Pfand einbehalten und hat gegenüber<br />
<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n ein Sicherungs- und Druckmittel,<br />
um <strong>de</strong>n noch offenen Betrag zu<br />
erhalten. Bisher ist keine Entscheidung<br />
bekannt gewor<strong>de</strong>n, die eine solche Handlungsweise<br />
für unwirksam erklärt hat. Das<br />
ist <strong>de</strong>r Grund, warum die AGB in einem<br />
Auftrag wirksam mit einbezogen wer<strong>de</strong>n<br />
sollen. Das als Pfand einbehalte Fahrzeug<br />
sollte nicht zu lange auf <strong>de</strong>m Werkstattgelän<strong>de</strong><br />
verbleiben und zum Entsorgungsfall<br />
wer<strong>de</strong>n. Gegenüber <strong>de</strong>m Zahlungssäumigen<br />
sollte die Versteigerung mit einer<br />
Frist von einem Monat angedroht wer<strong>de</strong>n.<br />
Dabei ist darauf zu achten, dass <strong>de</strong>r Zugang<br />
<strong>de</strong>r Androhung beweisbar sein muss.<br />
Am sichersten ist eine Zustellung durch<br />
<strong>de</strong>n Gerichtsvollzieher zu wählen. Nach<br />
Ablauf <strong>de</strong>r Frist wird <strong>de</strong>r Wagen dann<br />
durch <strong>de</strong>n Gerichtsvollzieher versteigert.<br />
Der neue Eigentümer <strong>de</strong>s Autos verfügt<br />
jetzt über keine Zulassungsbescheinigung<br />
Teil 2, aber über einen Zuschlagsbeschluss.<br />
Mit diesem erhält er bei <strong>de</strong>r Kfz-Zulassungsstelle<br />
neu Fahrzeugpapiere. Obwohl<br />
dieser Verwaltungsakt lästig ist, muss er<br />
aber sein, da sonst das Pfandrecht nichts<br />
wert wäre.<br />
Zurückbehaltungsrecht<br />
Ein Klassiker ist hier auch <strong>de</strong>r Leasingnehmer,<br />
<strong>de</strong>r mit seinen Raten gegenüber <strong>de</strong>r<br />
Leasinggesellschaft im Rückstand ist. Hält<br />
die Kfz-Werkstatt das Fahrzeug wegen<br />
nicht beglichener Inspektionsrechnung<br />
ein, kommt alsbald die Leasinggesellschaft<br />
und verlangt die Herausgabe <strong>de</strong>s<br />
Fahrzeugs, weil sie <strong>de</strong>n Leasingvertrag<br />
gekündigt hat. Bei solchen Fällen, die immer<br />
wie<strong>de</strong>r vorkommen, ist von Seiten <strong>de</strong>r<br />
Werkstatt Geduld gefragt.<br />
Eine Möglichkeit wie die Werkstatt an ihr<br />
Geld kommt bietet gegebenenfalls das<br />
Zurückbehaltungsrecht nach <strong>de</strong>m BGB:<br />
Wegen notwendiger Verwendung auf das<br />
Fahrzeug besteht ein Zurückbehaltungsrecht<br />
auch gegenüber <strong>de</strong>m Eigentümer.<br />
Die Voraussetzungen das Zurückbehaltungsrecht<br />
anzuwen<strong>de</strong>n sind sehr eng,<br />
auch gegenüber <strong>de</strong>m Eigentümer. Es müssen<br />
schon notwendige Verwendungen<br />
sein, weshalb die Rechnung entstan<strong>de</strong>n<br />
ist.<br />
Eine Inspektion gilt nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung<br />
nicht als notwendige, son<strong>de</strong>rn nur<br />
als nützliche Verwendung. Als Faustregel<br />
kann angenommen wer<strong>de</strong>n, dass die<br />
Behebung eines Motorscha<strong>de</strong>ns, Getriebescha<strong>de</strong>ns<br />
o<strong>de</strong>r Unfallscha<strong>de</strong>ns als notwendige<br />
Verwendungen anzusehen ist,<br />
wodurch das Fahrzeug wie<strong>de</strong>r zu einem<br />
nutzbaren Wagen wird. Die bisherigen Erfahrungen<br />
zeigen, dass <strong>de</strong>r Leasingnehmer<br />
<strong>de</strong>r seine Raten nicht bezahlt, nicht wegen<br />
Nützlichem in die Werkstatt kommt. Er<br />
bringt das Fahrzeug erst dann in die Werkstatt,<br />
wenn es nicht mehr an<strong>de</strong>rs geht und<br />
<strong>de</strong>r Wagen sonst nicht mehr zu fahren ist.<br />
Oft hat man es dann mit notwendigen<br />
Verwendungen zu tun und damit liegt das<br />
Zurückbehaltungsrecht bei <strong>de</strong>r Werkstatt.<br />
Es kommt vor, das die Möglichkeit <strong>de</strong>s Zurückbehaltungsrechts<br />
von <strong>de</strong>r Werkstatt<br />
o<strong>de</strong>r sogar vom Anwalt nicht gesehen<br />
wird, weil die Leasinggesellschaften die<br />
Herausgabe <strong>de</strong>s Fahrzeugs for<strong>de</strong>rn, da die<br />
Werkstatt gegenüber <strong>de</strong>m Eigentümer<br />
über kein Werkunternehmerpfandrecht<br />
verfügt. Die Variante <strong>de</strong>r notwendigen<br />
Verwendung sollte vor Herausgabe <strong>de</strong>s<br />
Fahrzeugs an die Leasinggesellschaft immer<br />
geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />
Atypische Aufträge<br />
Behelfsreparaturen, damit er gera<strong>de</strong><br />
wie<strong>de</strong>r läuft, Notreparaturen im Pannendienst,<br />
Reparaturen mit gebrauchten<br />
Teilen und an<strong>de</strong>re Aufträge außerhalb<br />
<strong>de</strong>r Standardreparatur machen es erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
daran zu erinnern, dass nur im<br />
Kaufrecht <strong>de</strong>r Sachmangelhaftungsanspruch<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Verbraucher nicht<br />
ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n darf. Bei einem<br />
Werkvertrag hingegen ist <strong>de</strong>r Ausschluss<br />
zulässig. Den Kfz-Werkstätten ist daher<br />
zu empfehlen, für Notreparaturen im Rahmen<br />
<strong>de</strong>s Pannendienstes entsprechen<strong>de</strong><br />
Formulare mit einem Ausschluss <strong>de</strong>r Sachmangelhaftung<br />
vorzuhalten. Bei Reparaturen<br />
mit gebrauchten Teilen ist es daher<br />
nicht notwendig, dass <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> das notwendige<br />
Gebrauchtteil selber beschafft,<br />
damit es anschließend von <strong>de</strong>r Werkstatt<br />
eingebaut wird.<br />
In <strong>de</strong>n Werkstätten hat man oft die Fehlvorstellung,<br />
dass sich <strong>de</strong>r Werkvertrag, <strong>de</strong>r<br />
nichts an<strong>de</strong>res als ein Reparaturauftrag ist,<br />
zusammensetzt aus einem Kaufvertrag<br />
über das Ersatzteil und einem Werkvertrag<br />
über <strong>de</strong>n Einbau. Das ist so nicht richtig.<br />
Die Reparatur einschließlich Beschaffung<br />
<strong>de</strong>s Ersatzteils ist ein Werkvertrag. Sonst<br />
müsste bei <strong>de</strong>r Inspektion beispielsweise<br />
ein Kaufvertrag über Zündkerzen, Luftfilter,<br />
Öl und für <strong>de</strong>ren Einbau ein Werkvertrag<br />
abgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Trotz<strong>de</strong>m<br />
kann die Sachmangelhaftung teilweise<br />
ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Die Werkstatt<br />
schließt die Sachmängelhaftung für das<br />
eingebaute Gerauchtteil aus, für die<br />
Qualität <strong>de</strong>r handwerklichen Leistungen<br />
kommt sie voll zum Tragen.<br />
Die immer beliebter wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Finanzierungsmöglichkeiten<br />
selbst für kleinere Reparaturen<br />
sind nicht ganz unproblematisch. Foto: Rinn<br />
54 Der freie Kfz-<strong>ServiceMarkt</strong> <strong>2013</strong>