23.01.2014 Aufrufe

Bildungsprogramm AR BEIT UND LEBEN im IG Metall-Haus - der ...

Bildungsprogramm AR BEIT UND LEBEN im IG Metall-Haus - der ...

Bildungsprogramm AR BEIT UND LEBEN im IG Metall-Haus - der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anmeldung und<br />

Teilnahmebedingungen<br />

Anhang<br />

Anmeldeverfahren<br />

Eine Anmeldung sollte so früh wie<br />

möglich in Schriftform erfolgen, sie<br />

ist rechtsverbindlich und wird von<br />

uns schriftlich bestätigt.<br />

Warteliste<br />

Wenn das gewünschte Seminar belegt<br />

ist, wird <strong>der</strong>/die Interessent/in<br />

in eine Warteliste aufgenommen<br />

und/o<strong>der</strong> für ein späteres Seminar<br />

gleichen Typs eingeladen. Zeitnah<br />

verschicken wir vor Beginn des Seminars<br />

die Einladung mit Anreisebeschreibung,<br />

<strong>der</strong> Rechnung, Hotelhinweisen<br />

und dem Seminarablauf.<br />

Rückfragen o<strong>der</strong> Informationsbedarf<br />

zu einzelnen Seminaren unter 030/<br />

253 87 160/-161<br />

Rechnungslegung<br />

Erfolgt die Teilnahme aufgrund eines<br />

Betriebsratsbeschlusses nach § 37<br />

Abs. 6 BetrVG bzw. § 96 Abs. 4 und<br />

8 SGB IX, erhalten die Teilnehmenden<br />

bei einem Mehrtagesseminar mit <strong>der</strong><br />

Einladung die Rechnung über Seminar-,<br />

Verpflegungs- und Übernachtungskosten<br />

mit <strong>der</strong> Bitte, diese an<br />

den Arbeitgeber weiterzuleiten. Der<br />

Rechnungsbetrag ist bis 6 Werktage<br />

(von Montag bis einschließlich<br />

Sonnabend) vor Seminarbeginn auf<br />

das Konto 1040 209 900 von <strong>AR</strong><strong>BEIT</strong><br />

<strong>UND</strong> <strong>LEBEN</strong> bei <strong>der</strong> SEB Bank AG,<br />

BLZ 100 101 11, zu überweisen. Bei<br />

kostenpflichtigen Tagesseminaren<br />

ist die Teilnahmegebühr vom Arbeitgeber<br />

unmittelbar nach dem Seminar<br />

auf unser Konto zu überweisen.<br />

Ausfallkosten<br />

Eine Rücknahme <strong>der</strong> Anmeldung ist<br />

ebenfalls schriftlich einzureichen.<br />

Sie sollte so früh wie möglich und<br />

spätestens bis 21 Werktage vor<br />

Seminarbeginn bei uns eingehen.<br />

Wird diese Frist nicht eingehalten,<br />

erheben wir (ausgenommen bei<br />

einer vom Arzt bestätigten Krankheit)<br />

Stornogebühren in Höhe von<br />

50 % <strong>der</strong> Teilnahmegebühr bzw.<br />

bei Abmeldung ab 6 Werktage vor<br />

Seminarbeginn und bei unentschuldigtem<br />

Fehlen die volle Teilnahmegebühr.<br />

Werden <strong>AR</strong><strong>BEIT</strong> <strong>UND</strong> <strong>LEBEN</strong> wegen<br />

<strong>der</strong> Nichtteilnahme am Seminar<br />

Ausfallkosten für Unterkunft und<br />

Verpflegung in Rechnung gestellt, so<br />

sind diese ebenfalls voll zu erstatten.<br />

Sie werden geson<strong>der</strong>t in Rechnung<br />

gestellt. Der Teilnehmer/die<br />

Teilnehmerin hat das Recht, bis zum<br />

Seminarbeginn ein Ersatzmitglied zu<br />

benennen.<br />

Die Nichtzahlung <strong>der</strong> Gebühr ersetzt<br />

keine Absage, entsprechende Ausfallgebühren<br />

sind trotzdem zu begleichen.<br />

Wir behalten uns vor, bei<br />

verspäteter Absage eines Seminars<br />

nach § 37 Abs. 7 BetrVG bzw. Berliner<br />

Bildungsurlaubsgesetz, Ausfallkosten<br />

in Rechnung zu stellen.<br />

<strong>AR</strong><strong>BEIT</strong> <strong>UND</strong> <strong>LEBEN</strong> behält sich<br />

vor, aus wichtigen Gründen (z.B. zu<br />

geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung<br />

des Referenten), Seminar- o<strong>der</strong><br />

Tagungsortsän<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> (auch<br />

kurzfristige) Seminarabsagen vorzunehmen.<br />

In diesem Fall wird die<br />

bereits bezahlte Rechnung/Teilnahmegebühr<br />

in voller Höhe erstattet.<br />

Ein Schadensersatz kann daraus<br />

nicht abgeleitet werden.<br />

Es wird die Haftung für Unfälle und<br />

Diebstähle jeglicher Art während <strong>der</strong><br />

An- und Abreise und für die Dauer<br />

des Seminars ausgeschlossen.<br />

Bildungsangebote*<br />

nach § 37 Abs. 6 BetrVG<br />

und § 96 Abs. 4 und SGB IX<br />

Betriebsratsmitglie<strong>der</strong>, Jugend- und<br />

Auszubildendenvertreter/innen<br />

und Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertreter/<br />

innen können an Schulungs- und<br />

Bildungsveranstaltungen, die für<br />

die Arbeit <strong>der</strong> Interessenvertretung<br />

erfor<strong>der</strong>liche Kenntnisse vermitteln,<br />

durch einen formellen Beschluss<br />

ihres Gremiums teilnehmen. Der<br />

Arbeitgeber hat den Lohn bzw. das<br />

Gehalt fortzuzahlen und die Kosten<br />

für die Teilnahme zu übernehmen.<br />

Voraussetzung für eine Teilnahme<br />

und den Erstattungsanspruch<br />

durch den Arbeitgeber ist, dass <strong>der</strong><br />

Betriebsrat einen Entsendungsbeschluss<br />

fasst und den Arbeitgeber<br />

über die Entsendung rechtzeitig<br />

informiert. Der Betriebsrat erhält<br />

von uns auf Nachfrage eine Prüfliste.<br />

Bei Einwendungen des Arbeitgebers<br />

gegen den Entsendungsbeschluss<br />

bitten wir um Rückmeldung.<br />

Die Reisekosten werden, neben<br />

<strong>der</strong> Weiterzahlung des Lohns bzw.<br />

Gehalts, durch den Arbeitgeber entsprechend<br />

<strong>der</strong> betrieblichen Regelung<br />

erstattet. <strong>AR</strong><strong>BEIT</strong> <strong>UND</strong> <strong>LEBEN</strong><br />

stellt diesem die Schulungskosten<br />

inkl. Verpflegung und Übernachtung<br />

in Rechnung. Weigert sich <strong>der</strong><br />

Arbeitgeber, die Kosten zu übernehmen,<br />

tritt <strong>AR</strong><strong>BEIT</strong> <strong>UND</strong> <strong>LEBEN</strong><br />

bei entsprechendem Nachweis in<br />

Kostenvorlage.<br />

Individualanspruch<br />

nach § 37 Abs. 7 BetrVG<br />

Betriebsratsmitglie<strong>der</strong> und Jugendund<br />

Auszubildendenvertreter/innen<br />

können darüber hinaus für Seminare<br />

freigestellt werden, die Kenntnisse<br />

vermitteln, die für die Tätigkeit des<br />

Betriebsrates geeignet sind.<br />

Die Teilnahme an den in Kooperation<br />

mit <strong>der</strong> <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> durchgeführten<br />

Seminaren ist für Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> kostenlos. Selbstverständlich<br />

können an allen Seminaren, die<br />

nach § 37 Abs. 7 BetrVG durchgeführt<br />

werden, auch an<strong>der</strong>e Funktionsträger/innen<br />

(z.B. gewerkschaftliche<br />

Vertrauensleute) teilnehmen.<br />

Für die Freistellung gelten dann die<br />

Regelungen des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes.<br />

*<br />

Gerne senden wir Ihnen unsere<br />

Broschüre „Auf Augenhöhe“ zu.<br />

33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!