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Anl 02_Scoping-Unterlagen - Gemeinde Wallenhorst

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

4 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> wurde 1983 von der damals<br />

zuständigen Bezirksregierung Weser-Ems genehmigt. Die dem städtebaulichen Konzept des<br />

Flächennutzungsplanes ursprünglich zugrunde liegenden städtebaulichen Zielsetzungen<br />

sind mittlerweile umgesetzt oder bereits weitgehend überholt. Die im wirksamen Flächennutzungsplan<br />

bislang ausgewiesenen Baulandflächenreserven sind – mit Ausnahme nicht<br />

verfügbarer Grundstücksflächen – weitgehend erschöpft.<br />

Das ursprünglich ausgewiesene Flächennutzungskonzept der <strong>Gemeinde</strong> musste in den<br />

letzten Jahren durch die Aufstellung diverser Änderungsverfahren den geänderten<br />

städtebaulichen Zielsetzungen der <strong>Gemeinde</strong> und den damit verbundenen<br />

Bedarfsanmeldungen verschiedener Nutzergruppen den Erfordernissen entsprechend<br />

angepasst werden.<br />

Es besteht nunmehr das dringliche Erfordernis, Art und Umfang der künftigen Boden- und<br />

Flächennutzung innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes den geänderten Rahmenbedingungen der<br />

künftigen <strong>Gemeinde</strong>entwicklung anzupassen.<br />

Die geänderten Entwicklungsziele für die Flächennutzungsplanung haben sich insbesondere<br />

auch vor dem Hintergrund einer höheren Gewichtung von Umweltschutz und Naturraum<br />

grundlegend gewandelt. Diese hat sich seit der Neufassung des EAG Bau in den<br />

Grundsätzen der Bauleitplanung manifestiert. So ist ab Juni 2004 für jeden FNP, der neu<br />

aufgestellt wird bzw. erst nach Juni 2006 rechtskräftig wird, eine Umweltprüfung gem. § 2<br />

Abs. 4 BauGB durchzuführen.<br />

Mit einer weiteren BauGB Novelle im Jahr 2011 – u.a. durch die Einführung der<br />

Klimaschutzklausel - auf Grundlage des Gesetztes zur Förderung des Klimaschutzes bei der<br />

Entwicklung in den Städten und <strong>Gemeinde</strong>n, wurden auch die Belange des Klimaschutzes in<br />

das Städtebaurecht übernommen. Vor diesem Hintergrund stellen die Belange des<br />

Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB und des Klimaschutzes gem. § 1 Abs. 5, Satz 2<br />

i.V.m. § 1a Abs. 5 BauGB wichtige Belange im Zuge der Neuaufstellung des<br />

Flächennutzungsplanes dar.<br />

Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> die wirksamen<br />

Darstellungen des Flächennutzungsplanes (einschließlich aller genehmigten<br />

Änderungsverfahren) in einer digitalen Neuzeichnung des bestehenden FNP<br />

zusammengefasst. Parallel dazu wurden planungsrelevante Daten und andere Nutzungsoder<br />

Flächenansprüche, wie z. B. Leitungsverläufe oder –Trassen, der Träger öffentlicher<br />

Belange auf informeller Ebene abgefragt. Diese Informationen wurden ebenfalls in die<br />

aktualisierte Planzeichnung übernommen. Zudem hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> eine<br />

detaillierte Bestandaufnahme der baulichen und räumlichen Nutzung durchgeführt und mit<br />

den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes abgeglichen. So entsteht als<br />

Basis für eine FNP-Neuaufstellung eine Plandarstellung, die alle aktuell relevanten<br />

Informationen enthält.<br />

Auf dieser Grundlage haben die Ratsgremien ein Bauflächenkonzept erörtert und beraten,<br />

dass diesem Vorentwurf der Neuaufstellung des FNP zugrundeliegt. Im Vorfeld erfolgte die<br />

Durchführung von Bürgergesprächen auf Ortsteilebene.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc

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