Anl 02_Scoping-Unterlagen - Gemeinde Wallenhorst
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
4 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> wurde 1983 von der damals<br />
zuständigen Bezirksregierung Weser-Ems genehmigt. Die dem städtebaulichen Konzept des<br />
Flächennutzungsplanes ursprünglich zugrunde liegenden städtebaulichen Zielsetzungen<br />
sind mittlerweile umgesetzt oder bereits weitgehend überholt. Die im wirksamen Flächennutzungsplan<br />
bislang ausgewiesenen Baulandflächenreserven sind – mit Ausnahme nicht<br />
verfügbarer Grundstücksflächen – weitgehend erschöpft.<br />
Das ursprünglich ausgewiesene Flächennutzungskonzept der <strong>Gemeinde</strong> musste in den<br />
letzten Jahren durch die Aufstellung diverser Änderungsverfahren den geänderten<br />
städtebaulichen Zielsetzungen der <strong>Gemeinde</strong> und den damit verbundenen<br />
Bedarfsanmeldungen verschiedener Nutzergruppen den Erfordernissen entsprechend<br />
angepasst werden.<br />
Es besteht nunmehr das dringliche Erfordernis, Art und Umfang der künftigen Boden- und<br />
Flächennutzung innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes den geänderten Rahmenbedingungen der<br />
künftigen <strong>Gemeinde</strong>entwicklung anzupassen.<br />
Die geänderten Entwicklungsziele für die Flächennutzungsplanung haben sich insbesondere<br />
auch vor dem Hintergrund einer höheren Gewichtung von Umweltschutz und Naturraum<br />
grundlegend gewandelt. Diese hat sich seit der Neufassung des EAG Bau in den<br />
Grundsätzen der Bauleitplanung manifestiert. So ist ab Juni 2004 für jeden FNP, der neu<br />
aufgestellt wird bzw. erst nach Juni 2006 rechtskräftig wird, eine Umweltprüfung gem. § 2<br />
Abs. 4 BauGB durchzuführen.<br />
Mit einer weiteren BauGB Novelle im Jahr 2011 – u.a. durch die Einführung der<br />
Klimaschutzklausel - auf Grundlage des Gesetztes zur Förderung des Klimaschutzes bei der<br />
Entwicklung in den Städten und <strong>Gemeinde</strong>n, wurden auch die Belange des Klimaschutzes in<br />
das Städtebaurecht übernommen. Vor diesem Hintergrund stellen die Belange des<br />
Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB und des Klimaschutzes gem. § 1 Abs. 5, Satz 2<br />
i.V.m. § 1a Abs. 5 BauGB wichtige Belange im Zuge der Neuaufstellung des<br />
Flächennutzungsplanes dar.<br />
Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> die wirksamen<br />
Darstellungen des Flächennutzungsplanes (einschließlich aller genehmigten<br />
Änderungsverfahren) in einer digitalen Neuzeichnung des bestehenden FNP<br />
zusammengefasst. Parallel dazu wurden planungsrelevante Daten und andere Nutzungsoder<br />
Flächenansprüche, wie z. B. Leitungsverläufe oder –Trassen, der Träger öffentlicher<br />
Belange auf informeller Ebene abgefragt. Diese Informationen wurden ebenfalls in die<br />
aktualisierte Planzeichnung übernommen. Zudem hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> eine<br />
detaillierte Bestandaufnahme der baulichen und räumlichen Nutzung durchgeführt und mit<br />
den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes abgeglichen. So entsteht als<br />
Basis für eine FNP-Neuaufstellung eine Plandarstellung, die alle aktuell relevanten<br />
Informationen enthält.<br />
Auf dieser Grundlage haben die Ratsgremien ein Bauflächenkonzept erörtert und beraten,<br />
dass diesem Vorentwurf der Neuaufstellung des FNP zugrundeliegt. Im Vorfeld erfolgte die<br />
Durchführung von Bürgergesprächen auf Ortsteilebene.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc