Anl 02_Scoping-Unterlagen - Gemeinde Wallenhorst
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LANDKREIS OSNABRÜCK<br />
Neuaufstellung des<br />
Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
SCOPING-<strong>Unterlagen</strong> zum<br />
UMWELTBERICHT gem. § 2a BauGB<br />
(ANLAGE 2)<br />
Projektnummer: 205205<br />
Datum: 2014-01-15
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
2 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
I. EINLEITUNG ................................................................................................................... 3<br />
II. SCOPING ........................................................................................................................ 5<br />
III. INHALTE DES UMWELTBERICHTES ZUR NEUAUFSTELLUNG DES<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLANES ..................................................................................... 6<br />
A. ÜBERSICHT ................................................................................................................. 6<br />
B. UNTERSUCHUNGSRAHMEN DER ZU BEURTEILENDEN SCHUTZGÜTER ............................... 6<br />
‣ Bestand und Bewertung ................................................................................................... 6<br />
‣ Auswirkungsprognose (Durchführung der Planung) ........................................................ 6<br />
‣ Umweltrelevante Maßnahmen (Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, Ausgleich und<br />
Ersatz)............................................................................................................................... 6<br />
‣ Erhebliche Auswirkungen und deren Überwachung (Monitoring) .................................... 6<br />
C. STATUS-QUO-PROGNOSE (NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG) ................................. 6<br />
D. DARSTELLUNG DER WICHTIGSTEN GEPRÜFTEN ALTERNATIVEN AUS UMWELTSICHT .......... 7<br />
E. DARSTELLUNG DER SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN ...... 7<br />
F. ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG ......................................................... 7<br />
G. ANHANG ..................................................................................................................... 7<br />
IV. STANDORTPROFILE NEUER BAUFLÄCHEN .............................................................. 7<br />
A. WOHNBAUFLÄCHEN ..................................................................................................... 9<br />
B. GEMISCHTE BAUFLÄCHEN ...........................................................................................29<br />
C. GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN .......................................................................................31<br />
D. SONDERBAUFLÄCHEN .................................................................................................51<br />
E. FLÄCHEN FÜR DEN GEMEINBEDARF .............................................................................55<br />
F. GRÜNFLÄCHEN ...........................................................................................................61<br />
Bearbeitung:<br />
Dipl.-Ing. (FH) Angelika Huesmann<br />
Thorsten Kehlenbrink M.sc<br />
<strong>Wallenhorst</strong>, 2014-01-15<br />
Proj.-Nr.: 205205<br />
IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG<br />
Ingenieure Landschaftsarchitekten Stadtplaner<br />
Telefon (0 54 07) 8 80-0 Telefax (0 54 07) 8 80-88<br />
Marie-Curie-Straße 4a 49134 W allenhorst<br />
h t t p : / / w w w . i n g e n i e u r p l a n u n g . d e<br />
Beratende Ingenieure – Ingenieurkammer Niedersachsen<br />
Qualitätsmanagementsystem TÜV-CERT DIN EN ISO 9001-2008<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 3 / 66<br />
I. Einleitung<br />
Im Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet die sich aus der<br />
beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den<br />
voraussehbaren Bedürfnissen der <strong>Gemeinde</strong> für einen Zeitraum von rd. 15 Jahren in den<br />
Grundzügen dargestellt. Der FNP bildet die planungsrechtliche Voraussetzung für die<br />
Aufstellung teilräumlicher Bebauungspläne, die von der <strong>Gemeinde</strong> gemäß § 8 Abs. 2 BauGB<br />
aus dem FNP zu entwickeln sind.<br />
Ziel und Aufgabe der Flächennutzungsplanung ist es, "eine nachhaltige städtebauliche<br />
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch<br />
in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine<br />
dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Sie<br />
sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen<br />
Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die<br />
Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die<br />
städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu<br />
entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der<br />
Innenentwicklung erfolgen" (§ 1 Abs. 5 BauGB). Der sparsame und schonende Umgang mit<br />
Grund und Boden (Bodenschutzklausel) sowie die Aufnahme der Belange des<br />
Umweltschutzes durch Erfassung und Bewertung der einzelnen Schutzgüter und<br />
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung oder Ausgleich nachteiliger<br />
Umweltauswirkungen sind zentrale Elemente in einer nachhaltig ausgestalteten<br />
Flächennutzungsplanung.<br />
Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes sind die oben aufgeführten<br />
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1<br />
Abs. 7 BauGB).<br />
Zur Neuaufstellung des FNP führt die <strong>Gemeinde</strong> ein 2-stufiges Beteiligungsverfahren der<br />
Träger öffentlicher Belange durch. Der hiermit vorgelegte Vorentwurf fasst hinsichtlich der<br />
Darstellungen des neuen Flächennutzungsplanes zunächst zusammen:<br />
- Neuzeichnung des bisher wirksamen Flächennutzungsplanes einschließlich aller<br />
wirksamen Änderungsverfahren,<br />
- Übernahme aller nachrichtlicher Darstellungen und Hinweise aus der informellen<br />
Vorabbeteiligung der Träger öffentlicher Belange,<br />
- Darstellung der potentiellen neuen Bauflächen nach dem Stand der<br />
Vorentwurfsberatungen in den Ratsgremien der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Dieses erste Beteiligungsverfahren dient insoweit vornehmlich dazu, alle fachspezifischen<br />
Anforderungen der Träger öffentlicher Belange noch einmal abzufragen, um ggf.<br />
erforderliche Aktualisierungen vornehmen zu können. Es dient im Weiteren dazu, die<br />
fachspezifischen Anforderungen zu den neuen Bauflächendarstellungen abzufragen, um hier<br />
im Rahmen der dann anstehenden Entwurfsberatungen zur öffentlichen Auslegung des<br />
Flächennutzungsplanes alle gesamten Belange in die Abwägung einstellen zu können, um<br />
auf dieser Basis die dann endgültigen Bauflächendarstellungen festlegen zu können.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
4 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> wurde 1983 von der damals<br />
zuständigen Bezirksregierung Weser-Ems genehmigt. Die dem städtebaulichen Konzept des<br />
Flächennutzungsplanes ursprünglich zugrunde liegenden städtebaulichen Zielsetzungen<br />
sind mittlerweile umgesetzt oder bereits weitgehend überholt. Die im wirksamen Flächennutzungsplan<br />
bislang ausgewiesenen Baulandflächenreserven sind – mit Ausnahme nicht<br />
verfügbarer Grundstücksflächen – weitgehend erschöpft.<br />
Das ursprünglich ausgewiesene Flächennutzungskonzept der <strong>Gemeinde</strong> musste in den<br />
letzten Jahren durch die Aufstellung diverser Änderungsverfahren den geänderten<br />
städtebaulichen Zielsetzungen der <strong>Gemeinde</strong> und den damit verbundenen<br />
Bedarfsanmeldungen verschiedener Nutzergruppen den Erfordernissen entsprechend<br />
angepasst werden.<br />
Es besteht nunmehr das dringliche Erfordernis, Art und Umfang der künftigen Boden- und<br />
Flächennutzung innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes den geänderten Rahmenbedingungen der<br />
künftigen <strong>Gemeinde</strong>entwicklung anzupassen.<br />
Die geänderten Entwicklungsziele für die Flächennutzungsplanung haben sich insbesondere<br />
auch vor dem Hintergrund einer höheren Gewichtung von Umweltschutz und Naturraum<br />
grundlegend gewandelt. Diese hat sich seit der Neufassung des EAG Bau in den<br />
Grundsätzen der Bauleitplanung manifestiert. So ist ab Juni 2004 für jeden FNP, der neu<br />
aufgestellt wird bzw. erst nach Juni 2006 rechtskräftig wird, eine Umweltprüfung gem. § 2<br />
Abs. 4 BauGB durchzuführen.<br />
Mit einer weiteren BauGB Novelle im Jahr 2011 – u.a. durch die Einführung der<br />
Klimaschutzklausel - auf Grundlage des Gesetztes zur Förderung des Klimaschutzes bei der<br />
Entwicklung in den Städten und <strong>Gemeinde</strong>n, wurden auch die Belange des Klimaschutzes in<br />
das Städtebaurecht übernommen. Vor diesem Hintergrund stellen die Belange des<br />
Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB und des Klimaschutzes gem. § 1 Abs. 5, Satz 2<br />
i.V.m. § 1a Abs. 5 BauGB wichtige Belange im Zuge der Neuaufstellung des<br />
Flächennutzungsplanes dar.<br />
Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> die wirksamen<br />
Darstellungen des Flächennutzungsplanes (einschließlich aller genehmigten<br />
Änderungsverfahren) in einer digitalen Neuzeichnung des bestehenden FNP<br />
zusammengefasst. Parallel dazu wurden planungsrelevante Daten und andere Nutzungsoder<br />
Flächenansprüche, wie z. B. Leitungsverläufe oder –Trassen, der Träger öffentlicher<br />
Belange auf informeller Ebene abgefragt. Diese Informationen wurden ebenfalls in die<br />
aktualisierte Planzeichnung übernommen. Zudem hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> eine<br />
detaillierte Bestandaufnahme der baulichen und räumlichen Nutzung durchgeführt und mit<br />
den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes abgeglichen. So entsteht als<br />
Basis für eine FNP-Neuaufstellung eine Plandarstellung, die alle aktuell relevanten<br />
Informationen enthält.<br />
Auf dieser Grundlage haben die Ratsgremien ein Bauflächenkonzept erörtert und beraten,<br />
dass diesem Vorentwurf der Neuaufstellung des FNP zugrundeliegt. Im Vorfeld erfolgte die<br />
Durchführung von Bürgergesprächen auf Ortsteilebene.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 5 / 66<br />
Zur Methodik, Plandarstellungen im FNP, Berücksichtigung übergeordneter<br />
Planungsvorgaben, städtebauliche Planungszielen etc. wird auf die Begründung zur<br />
Neuaufstellung des FNP verwiesen.<br />
Das vorliegende Vorentwurfskonzept einschließlich der bereits vorab abgefragten<br />
planungsrelevanten Daten der Träger öffentlicher Belange soll nunmehr als Grundlage des<br />
weiteren Verfahrens dienen. Das durchzuführende Beteiligungsverfahren (frühzeitige Bürgerund<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung) dient dazu, die Anregungen der Bürger und der Träger<br />
öffentlicher Belange zu der geplanten Konzeption abzufragen. Auf diesem Weg werden alle<br />
fachspezifischen Anforderungen an die geplanten Bauflächen zusammengestellt und in eine<br />
Abwägung aller Belange eingestellt. Nach dieser Abwägung erfolgt dann ein<br />
Entwurfsbeschluss der die endgültige Bauflächendarstellung, den Entwurf des FNP festlegt.<br />
Hieran schließt sich die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes sowie eine<br />
erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, unter Beifügung der erforderlichen<br />
Fachplanungen wie z. B. dem Umweltbericht, an. Nach erneuter Abwägung der<br />
eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der öffentlichen Auslegung erfolgt hierüber<br />
abschließend der Feststellungsbeschluss.<br />
Nach § 2 Abs. 4 BauGB hat die <strong>Gemeinde</strong> im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des<br />
Bauleitplans eine Begründung beizufügen. Gesonderter Bestandteil der Begründung ist der<br />
Umweltbericht (genauere Inhalte des Umweltberichtes, sh. <strong>Anl</strong>age 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a<br />
BauGB).<br />
II.<br />
<strong>Scoping</strong><br />
Nach § 2 Abs.4 BauGB legt die <strong>Gemeinde</strong> fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad<br />
die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Diese Festlegung des Umfangs<br />
des Umweltberichtes erfolgt gem. § 4 Abs. 1 BauGB unter Beteiligung der Behörden.<br />
Dieses Vorgehen wird <strong>Scoping</strong> oder auch Antragskonferenz genannt.<br />
Im Rahmen des <strong>Scoping</strong>s sind die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange dazu aufgefordert, dem Planungsträger Wertelemente von besonderer Bedeutung<br />
(z.B. Schutzgebiete, Angaben zu streng oder besonders geschützten Arten, Bodendenkmale)<br />
für die weitere Bearbeitung zu nennen und ggf. vorhandenes Informationsmaterial<br />
zur Verfügung zu stellen. Gleichfalls ist es Aufgabe des <strong>Scoping</strong>s abzuklären, ob und in<br />
welchem Umfang Sondergutachten [z.B. schalltechnische, bodenspezifische oder<br />
faunistische Untersuchungen oder Bewertungen (bspw. nach § 44/45 BNatSchG)] oder<br />
weitere Verfahrensschritte (z.B. FFH-Verträglichkeitsvorprüfung, Artenschutzbeitrag)<br />
durchgeführt werden.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
6 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
III.<br />
Inhalte des Umweltberichtes zur Neuaufstellung des<br />
Flächennutzungsplanes<br />
A. Übersicht<br />
Die Inhalte des Umweltberichtes nach § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 ergeben sich aus<br />
der <strong>Anl</strong>age zum BauGB.<br />
Punkte gem. <strong>Anl</strong>age zum BauGB<br />
1 a) Inhalt und Ziele, Bedarf an Grund/Boden<br />
1 b) Ziele des Umweltschutzes<br />
2 a) Bestandsaufnahme<br />
2 b) Entwicklungsprognosen<br />
2 c) Maßnahmen: Vermeidung, Minderung, Kompensation<br />
2 d) Planungsalternativen<br />
3 a) Verfahren, Methodik, Schwierigkeiten<br />
3 b) Maßnahmen zur Überwachung<br />
3 c) Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
B. Untersuchungsrahmen der zu beurteilenden Schutzgüter<br />
Die Belange der Umwelt werden primär über die folgenden Schutzgüter erfasst:<br />
‣ Tiere, ‣ Pflanzen, ‣ Boden,<br />
‣ Wasser, ‣ Klima, ‣ Luft,<br />
‣ Landschaft, ‣ biologische Vielfalt, ‣ Mensch,<br />
‣ Kultur- und Sachgüter<br />
‣ sowie die Wechselwirkungen der Schutzgüter<br />
‣ Darüber hinaus: Schutzgebiete und -objekte sowie Natura 2000-Gebiete,<br />
ggf. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Im Rahmen der Schutzgutuntersuchungen werden folgende Untersuchungsinhalte<br />
abgehandelt:<br />
‣ Bestand und Bewertung<br />
‣ Auswirkungsprognose (Durchführung der Planung)<br />
‣ Umweltrelevante Maßnahmen (Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, Ausgleich<br />
und Ersatz)<br />
‣ Erhebliche Auswirkungen und deren Überwachung (Monitoring)<br />
C. Status-Quo-Prognose (Nichtdurchführung der Planung)<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 7 / 66<br />
D. Darstellung der wichtigsten geprüften Alternativen aus<br />
Umweltsicht<br />
Im Umweltbericht werden gleichfalls die wichtigsten geprüften Alternativen beschrieben,<br />
wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen<br />
sind.<br />
E. Darstellung der Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung<br />
der Angaben<br />
Der Umweltbericht umfasst eine Darstellung der Schwierigkeiten (z.B. Kenntnislücken<br />
oder nur eingeschränkt verwertbare Daten), die bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
aufgetreten sind.<br />
F. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Ein allgemein verständlicher Text fasst die Ergebnisse des Umweltberichtes zusammen.<br />
G. Anhang<br />
Der Anhang des Umweltberichtes beinhaltet die naturschutzrechtliche Eingriffs- und<br />
Kompensationsermittlung gemäß anzuwendendem Modell.<br />
IV.<br />
Standortprofile neuer Bauflächen<br />
In der vorliegenden <strong>Scoping</strong>-Unterlage werden die neuen Bauflächendarstellungen<br />
entsprechend des Bearbeitungsstandes in kurzen Standortprofilen skizziert. Auf der<br />
Grundlage einer Luftbildauswertung und soweit vorh. der Biotopkartierung zum<br />
Landschaftsplan 2004 (Bio-Consult) erfolgt eine Beschreibung der Realnutzung; erst nach<br />
Festlegung der endgültigen Bauflächendarstellung werden die Biotoptypen im Rahmen des<br />
Umweltberichtes anhand des niedersächsischen Kartierschlüssels für Biotoptypen (von<br />
Drachenfels 2011/2012) kartiert und bewertet. Für die jeweiligen Flächen erfolgt eine<br />
Auswertung des Landschaftsrahmenplanes Landkreis Osnabrück (1993), Landschaftsplanes<br />
<strong>Wallenhorst</strong> (1990/2004) und der Karten der Niedersächsischen Umweltverwaltung, des<br />
Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie und des Landkreises Osnabrück. Auf der<br />
Grundlage dieser Daten erfolgt eine zusammenfassende Bewertung und Ableitung möglicher<br />
Konflikte, sowie Einschätzung erforderlicher Untersuchungen insbesondere zum<br />
Artenschutz.<br />
Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der neuen Bauflächen:<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
8 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Tab. 1: Übersicht vorgesehener neuer Bauflächen<br />
Bezeichnung<br />
Größe in<br />
ha<br />
W1 Wohnbaufläche "An der Ziegelei - nördlich der Hollager Straße" 9,4<br />
W2 Wohnbaufläche "Nasse Heide" 4,2<br />
W3 Wohnbaufläche zw. Hans-Böckler-Straße, Pyer Kirchweg und Nasse Heide 18,8<br />
--- 0<br />
W4.2 Wohnbaufläche "Östlich Stadtweg" 1,8<br />
W5 Wohnbaufläche Zentrum <strong>Wallenhorst</strong> 4,8<br />
W6 Wohnbaufläche nördl. L 109 zw. Stichkanal und Fürstenauer Weg 3,2<br />
-- 0<br />
W8 Wohnbaufläche Westlich Langer Sand 8,0<br />
W9 Wohnbaufläche Erweiterung Heidriede 3,8<br />
W 10 Wohnbaufläche Östlich der Ziegelei - nördlich der Hollager Straße 9,3<br />
W 11 Wohnbaufläche "Erweiterung Harenkamp" 5,6<br />
M1 Gemischte Baufläche, nördlich Moorbachstraße, Lechtingen 1,3<br />
G1 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße 7,4<br />
G2 Gewerbeflächenentwicklung südlich Huller Weg 6,3<br />
G3 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße, westlicher Abschnitt 51,0<br />
G4 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße, östlicher Abschnitt 32,9<br />
G5 Gewerbegebiet westlich B 68 28,7<br />
G6.1 Gewerbeflächenentwicklung an der BAB 1 5,3<br />
G6.2 " 11,9<br />
G6.3 " 19,5<br />
G7 Gewerbegebiet nördlich der BAB 1, Schießstand 0,9<br />
S1 Sonderbaufläche Windkraft 9,2<br />
S2 Sonderbaufläche Hochschule 7,9<br />
GB1 Fläche für den Gemeinbedarf - Jungendfreizeitstätte Hollager Mühle 10,7<br />
GB2 Erweiterung Gemeinbedarfsfläche Hof Duling 0,8<br />
GB3 Fläche für den Gemeinbedarf - zentrale Sportanlage 11,2<br />
Gr1 Grünfläche - Sportplatz, östliche Erweiterung Lechtingen 1,0<br />
Gr2 Parkanlage <strong>Wallenhorst</strong> 2,7<br />
Gr3 Parkanlage zwischen Ziegelei und Fiesteler Straße 2,1<br />
SUMME ca. 279,7<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 9 / 66<br />
A. Wohnbauflächen<br />
Ortsteil:<br />
Hollage<br />
Standort und<br />
W1 Wohnbaufläche „An der Ziegelei – nördlich der Hollager Straße“<br />
Bezeichnung:<br />
Größe: ca. 9,4 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Beurteilung<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
----<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung: Mit Umsetzung der Planung gehen kulturhistorisch<br />
Landschaftsrahmenplan:<br />
bedeutsame Plaggeneschflächen unwiderruflich<br />
Minderung der Bodenversiegelung in<br />
verloren. Ebenso werden in Teilbereichen Flächen<br />
Gewerbegebieten<br />
versiegelt, die eine hohe Grundwasserneubildung<br />
Landschaftsplan:<br />
aufweisen.<br />
Eingrünung von Ortsrändern, Pflanzung von Hecken,<br />
entlang der Fiesteler Straße <strong>Anl</strong>age einer öffentlichen Weitere bedeutende Bereiche liegen nach derzeitigem<br />
Grünfläche<br />
Kenntnisstand nicht vor.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Nach der Luftbildauswertung sind von der Planung Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt eine überschlägige<br />
Ackerflächen sowie die vorhandene Ziegelei betroffen.<br />
Bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden Karten Eingriffsbilanz.<br />
und online-Servern nicht dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Bereiche hoher Bedeutung liegen für das Plangebiet<br />
nicht vor. Die Fläche liegt am Siedlungsrand und ist<br />
stark anthropogen überprägt.<br />
Boden:<br />
Es stehen Plaggeneschflächen mit hoher kultureller<br />
Bedeutung sowie Podsolböden an.<br />
Wasser:<br />
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />
Grundwasserneubildung liegt zwischen 200- 250 mm<br />
bzw. 350 - 400 mm/a. Der Geschütztheitsgrad des<br />
Grundwassers liegt im mittleren Bereich. Wasserschutzgebiete<br />
liegen nicht vor.<br />
Klima/Luft:<br />
Die Ackerflächen sind Kaltluftentstehungsgebiete, eine<br />
thermische Ausgleichsfunktion für benachbarte<br />
Siedlungsflächen ist jedoch gering.<br />
Kulturgüter:<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind unmittelbar keine<br />
besonders bedeutsamen Kulturgüter betroffen.<br />
Mensch:<br />
Die geplante Wohnbauflächenausweisung liegt in<br />
unmittelbarer Randlage zu bestehenden<br />
Wohnbauflächen. Touristische Infrastrukturen oder<br />
bedeutende Erholungsflächen sind nicht vorhanden.<br />
Von der Hollager Straße wirken Immissionen auf das<br />
Plangebiet. Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche<br />
Nutzung im weiteren Umfeld sind nicht<br />
auszuschließen.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese auf<br />
potenzielle Gebäudebewohner (Fledermäuse, Vögel)<br />
zu überprüfen.<br />
Zur Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes<br />
wird nach derzeitigem Kenntnisstand eine<br />
Potentialanalyse der Betroffenheit von Vögeln und<br />
Fledermäusen als ausreichend erachtet.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Bei der Überplanung von Plaggeneschflächen sind die<br />
Belange des Denkmalschutzes zu beachten.<br />
Insbesondere aufgrund der hohen Grundwasserneubildungsraten<br />
in Teilflächen, ist einer dezentralen<br />
Versickerung des Oberflächenwassers Vorrang<br />
einzuräumen.<br />
Die im Landschaftsplan vorgesehene Ein- und<br />
Durchgrünung der Flächen sollte in der verbindlichen<br />
Bebauungsplanung Berücksichtigung finden.<br />
Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen sind<br />
zu beachten.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Das Plangebiet liegt in Siedlungsrandlage und ist<br />
bereits stark anthropogen überprägt. Die Um- bzw.<br />
Neunutzung bereits versiegelter Flächen entspricht den<br />
Klimaschutzzielen des BauGB.<br />
Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen<br />
sowie nach Festsetzung und Durchführung von<br />
Kompensationsmaßnahmen auf der verbindlichen<br />
Bebauungsplanebene, verbleiben nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />
Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
10 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild W 1 Wohnbaufläche „An der Ziegelei – nördlich der Hollager Straße“:<br />
Nutzungsstrukturen:<br />
- Acker<br />
- Gewerbeflächen (alte Ziegelei)<br />
- Wohnflächen<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 11 / 66<br />
Ortsteil:<br />
Hollage-Ost<br />
Standort und<br />
W2 „Nasse Heide“ (Fläche zwischen „Stüvestraße“, „Talstraße“, „Pyer Kirchweg“ u.<br />
Bezeichnung:<br />
„Wiesenstraße“)<br />
Größe ca. 4,2 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Beurteilung<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Westlich außerhalb des Plangebietes schließt das LSG Bereich mit Konflikten:<br />
"Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker<br />
Mit Umsetzung der Planung werden in Teilbereichen<br />
Hügelland" an. Die Fläche selbst liegt im großräumigen Flächen versiegelt, die eine hohe Grundwasserneubildung<br />
aufweisen. Gleichzeitig liegt das Plangebiet<br />
Naturpark TERRA.vita.<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung: inner-halb eines geplanten Wasserschutzgebietes. Von<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
der vorgesehenen Wohnflächen gehen jedoch keine<br />
In der zeichnerischen Darstellung des LRP 1993 liegt grundwassergefährdenden Nutzungen aus.<br />
die Fläche noch innerhalb des LSGs (s.o.) mit der Die Planfläche liegt ca. 300 m nördlich der A 1.<br />
Zielsetzung Reduzierung des Pestizid- und Düngeeintrages<br />
sowie der Gülleausbringung. Weiterhin liegt<br />
Lärmimmissionen wirken auf das Plangebiet ein.<br />
die Fläche innerhalb einer geplanten Neuausweisung Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt eine überschlägige Eingriffs-<br />
von Wasserschutzgebieten.<br />
bilanz und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
Als Biotopentwicklungsmaßnahme sind Neupflanzung<br />
von Baumreihen zur Betonung der Ortseingangssituation<br />
/ Landschaftsbild entlang des Pyer Kirchweges<br />
benannt.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Von der Planung sind Ackerflächen betroffen.<br />
Laut Landschaftsplan (LP 1990) weist die westlich<br />
verlaufende Hecke eine hohe Lebensraumbedeutung<br />
auf. Weitere bedeutende Bereiche sind in den<br />
vorliegenden Karten und online-Servern nicht<br />
dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist der Landschaftsraum als<br />
Siedlungsfläche mit gehölz- und strukturarmer<br />
Streubebauung mit geringer Bedeutung für das<br />
Naturerlebnis dargestellt.<br />
Boden:<br />
Im Plangebiet stehen Pseudogleyböden an.<br />
Wasser:<br />
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />
Grundwasserneubildung liegt zwischen 200- 250 mm<br />
bzw. 350 - 400 mm/a. Der Geschütztheitsgrad des<br />
Grundwassers liegt im mittleren Bereich. Die Fläche<br />
liegt innerhalb eines geplanten Wasserschutzgebietes.<br />
Klima/Luft:<br />
Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />
eine thermische Ausgleichsfunktion für benachbarte<br />
Siedlungsflächen ist jedoch gering.<br />
Kulturgüter:<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind unmittelbar keine<br />
Kulturgüter betroffen.<br />
Mensch:<br />
Die geplante Wohnbauflächenausweisung liegt in Randlage<br />
zu bestehenden Wohnbauflächen. Touristische<br />
Infrastrukturen oder bedeutende Erholungsflächen sind<br />
nicht vorhanden. Ca. 300 m südlich verläuft die A 1, die<br />
mit Lärmschutzwänden ausgestattet wurde.<br />
Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Nutzung<br />
im weiteren Umfeld sind nicht auszuschließen.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel und<br />
Fledermäuse können nicht ausgeschlossen werden.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Insbesondere aufgrund der hohen Grundwasserneubildungsraten<br />
in Teilflächen, ist einer dezentralen<br />
Versickerung des Oberflächenwassers Vorrang<br />
einzuräumen. Die Hecken mit hoher Lebensraumbedeutung<br />
laut LP 1990 sollten als Abgrenzung zu<br />
dem westlich liegenden LSG erhalten bleiben. Im<br />
verbindlichen Bebauungsplan sind erforderliche<br />
Lärmschutzmaßnahmen zu überprüfen.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Das Plangebiet liegt in Siedlungsrandlage.<br />
Schutzgebiete oder besonders bedeutsame Bereiche<br />
liegen bis auf die hohe Grundwasserneubildung nicht<br />
vor.<br />
Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen<br />
(inkl. Lärmschutz) sowie nach Festsetzung und<br />
Durchführung von Kompensationsmaßnahmen auf der<br />
verbindlichen Bebauungsplanebene, verbleiben nach<br />
derzeitigem Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />
Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre. Auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche kann<br />
ein Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten nicht<br />
ausgeschlossen werden.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
12 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild W2 „Nasse Heide“ (Fläche zw.„Stüvestraße“, „Talstraße“, „Pyer Kirchweg“ „Wiesenstr.“)<br />
Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />
Biotoptypen: A = Acker, HFB = Baumhecke, HFS = Strauchhecke, UH = Halbruderale Grasund<br />
Staudenflur<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 13 / 66<br />
Ortsteil:<br />
Hollage-Ost<br />
Standort und<br />
W3 (Fläche zwischen „Hans-Böckler-Straße“, „Pyer Kirchweg“ und „Nasse Heide“)<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 18,8 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Beurteilung<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
----<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
In der Karte des LRP ist die Neuausweisung von<br />
Wasserschutzgebieten dargestellt.<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
Als Biotopentwicklungsmaßnahme (Biotopverbund) sind<br />
Neupflanzung von Baumreihen entlang der "Nassen<br />
Heide" für das Orts- / Landschaftsbild benannt.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Von der Planung sind überwiegend Acker- und<br />
Grünlandflächen sowie Einzelgehölze und verstreute<br />
Wohnbereiche betroffen.<br />
Laut Landschaftsplan (LP 1990) weisen die<br />
Offenlandflächen (Grünland) eine mittlere<br />
Lebensraumbedeutung auf, ein kleiner Gehölzbereich<br />
(2004: naturnahes Feldgehölz) im östlichen Plangebiet<br />
ist mit einer hohen Lebensraumbedeutung dargestellt.<br />
Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />
Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist der Landschaftsraum als<br />
Siedlungsfläche mit gehölz- und strukturarmer<br />
Streubebauung mit geringer Bedeutung für das<br />
Naturerlebnis dargestellt. Innerhalb des Plangebietes<br />
sind die Einzelgehölze und das naturnahe Feldgehölz<br />
wichtige Strukturelemente.<br />
Boden:<br />
Im Plangebiet stehen überwiegend Pseudogley,<br />
teilweise auch Podsolböden an.<br />
Wasser:<br />
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />
Grundwasserneubildung liegt zwischen 200- 250 mm<br />
bzw. 350 - 400 mm/a. Der Geschütztheitsgrad des<br />
Grundwassers liegt im mittleren Bereich. Ein westlicher<br />
Teilbereich liegt innerhalb eines geplanten<br />
Wasserschutzgebietes.<br />
Klima/Luft:<br />
Die Acker- und Grünlandflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete<br />
dar. Thermisch stark belastete<br />
Siedlungsbereiche liegen jedoch nicht vor.<br />
Kulturgüter:<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind unmittelbar keine<br />
Kulturgüter betroffen.<br />
Mensch:<br />
Die geplante Wohnbauflächenausweisung liegt in Randlage<br />
zu bestehenden Wohnbauflächen. Touristische<br />
Infrastrukturen oder bedeutende Erholungsflächen sind<br />
nicht vorhanden. Ca. 300 m südlich verläuft die A 1, die<br />
mit Lärmschutzwänden ausgestattet wurde.<br />
Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Nutzung<br />
im weiteren Umfeld sind nicht auszuschließen.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
Mit Umsetzung der Planung werden in Teilbereichen<br />
Flächen versiegelt, die eine hohe Grundwasserneubildung<br />
aufweisen. Gleichzeitig liegt das Plangebiet<br />
inner-halb eines geplanten Wasserschutzgebietes. Von<br />
den vorgesehenen Wohnflächen gehen jedoch keine<br />
grundwassergefährdenden Nutzungen aus. Die<br />
Planung bedingt den Verlust von Grünlandflächen mit<br />
mittlerer Lebensraumbedeutung. Im Zuge der<br />
verbindlichen Bauleitplanung ist der mögliche Erhalt des<br />
naturnahen Feldgehölzes (hohe Lebensraumbedeutung)<br />
sowie von bedeutenden Einzelbäumen zu<br />
prüfen.<br />
Die Planfläche liegt ca. 300 m nördlich der A 1,<br />
Lärmimmissionen wirken auf das Plangebiet ein.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel und<br />
Fledermäuse können nicht ausgeschlossen werden.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Insbesondere aufgrund der hohen Grundwasserneubildungsraten<br />
in Teilflächen, ist einer dezentralen<br />
Versickerung des Oberflächenwassers Vorrang<br />
einzuräumen. Im Zuge der verbindlichen<br />
Bauleitplanung ist der Erhalt bedeutender Gehölze<br />
sowie die Neuanpflanzung von Hecken zu überprüfen.<br />
Weiterhin sind auf der nächsten Bauleitplanungsebene<br />
verbindliche Regelungen zum Lärmschutz zu treffen.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Das Plangebiet liegt in Siedlungsrandlage.<br />
Schutzgebiete oder besonders bedeutsame Bereiche<br />
liegen bis auf die teilweise hohe<br />
Grundwasserneubildung nicht vor.<br />
Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen<br />
sowie nach Festsetzung und Durchführung von<br />
Kompensationsmaßnahmen auf der verbindlichen<br />
Bebauungsplanebene, verbleiben nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />
Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre. Auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche kann<br />
ein Vorkommen planungsrelevanter Vogel- und<br />
Fledermausarten nicht ausgeschlossen werden.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
14 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild W3 (Fläche zwischen „Hans-Böckler-Straße“, „Pyer Kirchweg“ und „Nasse Heide“)<br />
Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />
Biotoptypen: A = Acker, GI = Intensivgrünland, GM = Mesophiles Grünland, EB =<br />
Baumkultur, HB = Einzelbaum, Baumbestand, HN = Naturnahes Feldgehölz, OD =<br />
Dorfgebiet, landwirtschaftliches Gebäude, PH = Hausgarten, OVW = Weg<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 15 / 66<br />
Ortsteil:<br />
Rulle<br />
Standort und<br />
W4.2 (Fläche „Östlich Stadtweg“)<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 1,8 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte: Naturpark TERRA.vita<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
In der Karte des LRP liegt das Plangebiet noch<br />
innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, die LSG-<br />
Grenze verläuft aktuell jedoch weiter östlich.<br />
Als Planungsziel ist die Korrektur der baulichen<br />
Entwicklung genannt.<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
Im LP ist eine Begrenzung der Siedlung auf der Ostseite<br />
des Plangebietes sowie eine Eingrünung von<br />
Ortsrändern vorgesehen.<br />
Weiterhin wird als Planungsziel die Minderung der<br />
Bodenversiegelung in geplanten Wohnbau- bzw.<br />
Mischgebieten genannt.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Das schmale Plangebiet verläuft parallel zum Stadtweg<br />
in Siedlungsrandlage. Lediglich nach Osten ist der<br />
Übergang zur freien Landschaft gegeben. Von der<br />
Planung sind Ackerflächen betroffen.<br />
Im Landschaftsplan (LP 1990) finden sich keine<br />
Darstellungen zum Plangebiet. Aus der UVS zur A 33<br />
(Kortemeier & Brokmann 2007) liegen Hinweise auf<br />
Brutvorkommen von Feldlerchen (RL 3), im Umfeld auch<br />
weiteren gefährdeten Arten vor.<br />
Auf den weiteren vorliegenden Karten und online-<br />
Servern sind keine naturschutzfachlich bedeutenden<br />
Bereiche dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist der Bereich als<br />
ausgeräumte Feldflur mit sehr geringer Bedeutung für<br />
das Naturerlebnis bezeichnet.<br />
Boden:<br />
Im Plangebiet stehen Braunerden mit Plaggenauflage<br />
an. Der Boden ist in der Karte Suchräume<br />
schutzwürdiger Böden nicht verzeichnet.<br />
Wasser:<br />
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />
Grundwasserneubildung liegt zwischen 200- 250 mm/a.<br />
Der Geschütztheitsgrad des Grundwassers liegt im<br />
mittleren Bereich. Wasserschutzgebiete sind nicht<br />
vorhanden.<br />
Klima/Luft:<br />
Ackerflächen fungieren grundsätzlich als Kaltluftentstehungsgebiete.<br />
Eine thermische Ausgleichsfunktion<br />
für benachbarte Siedlungsflächen ist jedoch gering.<br />
Kulturgüter:<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind unmittelbar keine<br />
Kulturgüter betroffen.<br />
Mensch:<br />
Die geplante Wohnbauflächenausweisung liegt in Randlage<br />
zu bestehenden Wohnbauflächen. Touristische<br />
Infrastrukturen oder bedeutende Erholungsflächen sind<br />
nicht vorhanden.<br />
Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Nutzung<br />
im weiteren Umfeld sind nicht auszuschließen.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Beurteilung<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
Im Rahmen der Untersuchungen für die UVS A 33 sind<br />
die landwirtschaftlichen Flächen als avifaunistischer<br />
Bereich mit hoher Bedeutung bewertet worden.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />
Kompensationsmaßnahmen sind funktional an den<br />
Erfordernissen der faunistisch bedeutsamen Flächen<br />
auszurichten.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre.<br />
Im weiteren Verfahren ist eine spezielle<br />
artenschutzrechtliche Prüfung für Brutvögel<br />
erforderlich.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
Die Kompensationsmaßnahmen müssen sich an den<br />
artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen bzw.<br />
den faunistisch funktionellen Erfordernissen<br />
orientieren.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Mit Umsetzung der Planung gehen Flächen verloren,<br />
die 2007 als Bereiche mit avifaunistisch hoher<br />
Bedeutung aufgrund der Vorkommen gefährdeter<br />
Brutvogelarten der Feldflur eingestuft wurden. Nach<br />
derzeitigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen,<br />
dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände über<br />
vorgezogene Kompensationsmaßnahmen (CEF)<br />
vermieden werden können. Diese müssen vor dem<br />
Eingriff wirksam sein und sind daher frühzeitig<br />
einzuplanen.<br />
Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen<br />
sowie nach Festsetzung und Durchführung von<br />
Kompensationsmaßnahmen, die sich an den<br />
artenschutzrechtlichen Belangen orientieren müssen<br />
(= frühzeitige Umsetzung), verbleiben nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />
Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
16 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild W 4.2 (Fläche „Östlich Stadtweg“)<br />
Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />
Biotoptypen: A = Acker, UH = Halbruderale Gras- und Staudenflur<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 17 / 66<br />
Ortsteil:<br />
<strong>Wallenhorst</strong><br />
Standort und<br />
W5 – Zentrum <strong>Wallenhorst</strong> (Sportanlage)<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 4,8 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
----<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
Als Maßnahme ist im LRP die nachträgliche Darstellung<br />
von Bauflächen vorgesehen.<br />
Landschaftsplan (LP 1990):<br />
Im LP ist die Fläche als Sportplatz dargestellt. Den<br />
westlichen Grünflächen ist eine Bedeutung für das<br />
Landschafts-/Ortsbild und als Lebensraum zugewiesen,<br />
konkrete Maßnahmen sind nicht benannt.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Es handelt sich um eine innerstädtische, intensiv<br />
genutzte Sportfläche. Integriert sind jedoch auch einige<br />
alte Gehölze mit Bedeutung für das Ortsbild und<br />
potentieller Bedeutung für Vögel und Fledermäuse.<br />
Im Landschaftsplan (LP 1990) ist die Grünfläche<br />
westlich des Sportplatzes mit den alten Bäumen mit<br />
mittlerer Lebensraumbedeutung bewertet worden.<br />
Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />
Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist der Bereich als<br />
geschlossene Siedlungsfläche mit sehr geringer<br />
Bedeutung jedoch wichtigen Einzelflächen (westliche<br />
Grünfläche) für das Naturerlebnis dargestellt.<br />
Boden:<br />
Im Plangebiet stehen Gley-Podsol und Podsol-<br />
Braunerdeböden an.<br />
Wasser:<br />
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />
Grundwasserneubildung liegt zwischen 200- 250 mm/a.<br />
Das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung ist<br />
gering.<br />
Klima/Luft:<br />
Als innerstädtische Freifläche weisen zumindest die<br />
Bäume eine Ausgleichsfunktion für das Kleinklima im<br />
engeren Umfeld auf.<br />
Kulturgüter:<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind unmittelbar keine<br />
Kulturgüter betroffen.<br />
Mensch:<br />
Das Plangebiet wird zur Zeit als Sportplatz innerhalb<br />
des Ortskernes von <strong>Wallenhorst</strong> genutzt.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Von der Planung ist kein Biotoptyp mit besonderen<br />
Standortfaktoren (extrem trocken, nass..) betroffen. Eine<br />
nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Beurteilung<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
Die vorhandenen Gehölze und Hecken stellen z.Zt.<br />
gliedernde Elemente für das Ortsbild dar und bieten<br />
potentiellen Lebensraum für Kleintiere, Vögel und<br />
Fledermäuse. In der verbindlichen Bebauungsplanung<br />
ist der mögliche Erhalt von Gehölzen zu überprüfen.<br />
Das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung ist<br />
nur gering, von den vorgesehenen Wohnflächen gehen<br />
jedoch keine grundwassergefährdenden Nutzungen<br />
aus.<br />
Weitere bedeutende Bereiche liegen nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nicht vor.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel und<br />
Fledermäuse können nicht ausgeschlossen werden.<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre. Unüberwindbare Hindernisse werden in dem<br />
vorliegenden Plangebiet nicht erwartet.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
In der verbindlichen Bebauungsplanung ist der Erhalt<br />
von insbesondere älteren Gehölzen als potentieller<br />
Lebensraum, für das Ortsbild sowie das Mikroklima zu<br />
prüfen. Weiterhin ist auf den geringen<br />
Geschütztheitsgrad des Grundwassers insbesondere<br />
bei Bodenarbeiten zu achten.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Die vorliegende Wohnbauflächendarstellung entspricht<br />
den Zielen des Landschaftsrahmenplanes sowie den<br />
Klimaschutzzielen des BauGB (Nachverdichtung in<br />
Siedlungsbereichen). Schutzgebiete oder besonders<br />
bedeutsame Bereiche liegen nicht vor.<br />
Nach Festsetzung und Durchführung von Kompensationsmaßnahmen<br />
auf der verbindlichen<br />
Bebauungsplanebene, verbleiben nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />
Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
18 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild W5 – Zentrum <strong>Wallenhorst</strong> (Sportanlage)<br />
Nutzungstypen:<br />
- Sportplatz, Rasenflächen<br />
- Tennisplätze<br />
- Hecken und alte Gehölzbestände<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 19 / 66<br />
Ortsteil:<br />
Hollage (westlich Ortslage Hollage)<br />
Standort und<br />
W6 – nördl. L 109 zwischen Stichkanal und „Fürstenauer Weg“<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 3,2 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Beurteilung<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte: Westlich und südlich<br />
grenzt das Landschaftsschutzgebiet "Wiehengebirge<br />
und Nördliches Osnabrücker Hügelland" an.<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
Der LRP enthält für das Plangebiet keine Darstellungen.<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
Im LP von 1990 liegt der südliche Teilbereich (Hof und<br />
Waldflächen) in einer als Landschaftsschutzgebiet<br />
geplanten Fläche.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Im nördlichen Teil sind Ackerflächen vorhanden, im<br />
südlichen Teil befindet sich eine alte Hofstelle sowie<br />
neben alten Hofbäumen auch Randbereiche des<br />
südlichen Waldes (2004: Nadelwald, Laubjungwald,<br />
Eichenmischwald).<br />
Laut Landschaftsplan (LP 1990) sind die alten<br />
Baumbestände mit einer hohen Lebensraumbedeutung,<br />
die unbebauten Hofflächen mit einer mittleren<br />
Lebensraumbedeutung dargestellt.<br />
Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />
Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist der südliche Teilbereich<br />
als gehölz- und strukturreiche, landwirtschaftlich<br />
geprägte Siedlung, der nördliche Teil als vielfältig<br />
strukturierte Kulturlandschaft dargestellt, beide mit sehr<br />
hoher Bedeutung für das Naturerlebnis.<br />
Boden:<br />
Laut den LBEG-Karten sind im Plangebiet überwiegend<br />
podsoliger Regosol; tlw. Plaggenesch unterlagert von<br />
Podsol zu finden. Beide Böden sind aufgrund ihrer<br />
Seltenheit und des Biotopentwicklungspotenzials<br />
(Regosol) bzw. ihrer kulturhistorischen Bedeutung<br />
(Plaggenesch) als potentiell schutzwürdige Böden<br />
dargestellt.<br />
Wasser:<br />
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />
Grundwasserneubildung liegt zwischen 150-200 mm<br />
bzw. zwischen 200- 250 mm/a. Das Schutzpotenzial der<br />
Grundwasserüberdeckung ist gering bis mittel<br />
eingestuft. Wasserschutzgebiete sind nicht vorhanden.<br />
Klima/Luft:<br />
Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />
die Gehölze dienen der Frischluftproduktion. Stark<br />
thermisch belastete Siedlungsbereiche liegen jedoch<br />
nicht vor.<br />
Kulturgüter:<br />
Plaggenesche stellen kulturhistorisch bedeutsame<br />
Böden dar. Weitere Kulturgüter liegen nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nicht vor.<br />
Mensch:<br />
Die geplante Wohnbauflächenausweisung liegt in Randlage<br />
zu bestehenden Wohnbauflächen. Im Plangebiet<br />
und dem unmittelbaren Umfeld werden die Wege zur<br />
Feierabenderholung genutzt. Geruchsimmissionen<br />
durch landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld sind nicht<br />
auszuschließen.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
Wald darf nach NWaldLG nur mit einer Genehmigung<br />
der Forstbehörden in eine Fläche anderer Nutzungsart<br />
umgewandelt werden. Eine Genehmigung darf nur mit<br />
Auflage einer Ersatzaufforstung erteilt werden.<br />
Mit Umsetzung der Planung gehen schutzwürdige<br />
Bodenbereiche unwiederbringlich verloren.<br />
Das Plangebiet liegt in einem Bereich, den der LP<br />
(1990) mit sehr hoher Bedeutung für das Naturerlebnis<br />
darstellt. Direkt südlich und westlich grenzt das LSG<br />
"Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker<br />
Hügelland" an. In der weiteren Planung ist der Erhalt<br />
von alten landschaftsbildprägenden Bäumen zu prüfen.<br />
Mit einer Ein- und Durchgrünung kann die geplante<br />
Wohnfläche in das Landschaftsbild eingebunden<br />
werden.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel und<br />
Fledermäuse können nicht ausgeschlossen werden.<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung ist der Erhalt<br />
von Bäumen zu prüfen und eine Eingrünung des<br />
Gebietes mit Heckenstrukturen als Abgrenzung zum<br />
LSG vorzusehen.<br />
Es werden schutzwürdige Bodenbereiche (Regosol,<br />
Plaggenesch) in Anspruch genommen. Die Belange<br />
des Denkmalschutzes sind zu berücksichtigen.<br />
Von der L 109 Hollager Straße gehen Immissionen<br />
aus, erforderliche Abstände oder passive Schallschutzmaßnahmen<br />
sind im weiteren Verfahren zu prüfen.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Das Plangebiet liegt im Übergangsbereich zwischen<br />
Siedlung, Wald und der strukturierten Kulturlandschaft.<br />
Westlich und südlich angrenzende Bereiche sind als<br />
LSG ausgewiesen. Mit Umsetzung der Planung sind<br />
die Schutzbedürfnisse des Waldes und des LSG,<br />
ebenso wie artenschutzrechtliche Belange zu<br />
beachten. Es werden seltene Böden mit hohem<br />
Biotopentwicklungspotenzial (Regosol) oder Böden mit<br />
kulturhistorischer Bedeutung (Plaggenesch) in<br />
Anspruch genommen und gehen mit Umsetzung der<br />
Planung unwiederbringlich verloren.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
20 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild W6 – nördl. L 109 zwischen Stichkanal und „Fürstenauer Weg“<br />
Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />
Biotoptypen: WQ = Eichen-Mischwald, WZ = Nadelforst, WJL = Laubwald-Jungbestand,<br />
HFM = Strauch-Baumhecke, HB = Einzelbaum DO = Offenboden, A = Acker, UR =<br />
Ruderalflur, EL = Landw. Lagerfläche, OD = Dorfgebiet, landwirtschaftliches Gebäude,<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 21 / 66<br />
Ortsteil:<br />
Hollage-Ost<br />
Standort und<br />
W8 „Westlich Langer Sand“<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 8,0 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
Südlich und westlich grenzt das LSG "Wiehengebirge<br />
und Nördliches Osnabrücker Hügelland" an. Die<br />
Planfläche liegt im großräumigen Naturpark TERRA.vita.<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
Im LRP ist die nachträgliche Einbindung von Bauflächen<br />
auf der Fläche bereits vorgesehen. Für den südlichen<br />
Teil ist ein geplantes Wasserschutzgebiet dargestellt.<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
Als Maßnahmen sind die Minderung der Bodenversiegelung<br />
in geplanten Wohnbau- bzw. Mischgebieten,<br />
die Eingrünung von Ortsrändern und Begrenzung der<br />
Siedlung nach Westen vorgesehen.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Im Plangebiet liegen Ackerflächen sowie ein naturnahes<br />
Feldgehölz vor (LP 2004). Laut Landschaftsplan (LP<br />
1990) weisen das Gehölz im Plangebiet eine hohe, der<br />
direkt westlich angrenzende Wald eine sehr hohe<br />
Lebensraumbedeutung auf.<br />
Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />
Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist der Landschaftsraum des<br />
Plangebietes/westlich der vorhandenen Siedlungsfläche<br />
als vielfältig strukturierte Kulturlandschaft mit<br />
kleinräumigen Nutzungswechsel mit sehr hoher<br />
Bedeutung für das Naturerlebnis dargestellt.<br />
Boden:<br />
Laut LBEG Kartenserver stehen im Plangebiet<br />
Pseudogley-Braunerde-Böden an.<br />
Wasser:<br />
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />
Grundwasserneubildung liegt zwischen 200- 250 mm/a.<br />
Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung ist<br />
mittel bis gering. Ein südlicher Teilbereich liegt innerhalb<br />
eines geplanten Wasserschutzgebietes.<br />
Klima/Luft:<br />
Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />
eine thermische Ausgleichsfunktion für benachbarte<br />
Siedlungsflächen ist jedoch nicht gegeben.<br />
Kulturgüter:<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind unmittelbar keine<br />
Kulturgüter betroffen.<br />
Mensch:<br />
Die geplante Wohnbauflächenausweisung liegt in Randlage<br />
zu bestehenden Wohnbauflächen. Touristische<br />
Infrastrukturen oder bedeutende Erholungsflächen sind<br />
nicht vorhanden. Geruchsimmissionen durch<br />
landwirtschaftliche Nutzung im weiteren Umfeld sind<br />
nicht auszuschließen.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Beurteilung<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
Im Plangebiet liegt ein naturnahes Feldgehölz. Im<br />
weiteren Verfahren ist der mögliche Erhalt prägender<br />
Bäume zu prüfen sowie eine Eingrünung zu dem<br />
angrenzenden LSG vorzusehen. Das Plangebiet liegt<br />
teilweise innerhalb eines geplanten Wasserschutzgebietes.<br />
Von den vorgesehenen Wohnflächen gehen<br />
jedoch keine grundwassergefährdenden Nutzungen<br />
aus.<br />
Weitere bedeutende Bereiche liegen nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nicht vor.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel und<br />
Fledermäuse können nicht ausgeschlossen werden.<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Im weiteren Verfahren ist neben möglichen<br />
artenschutzrechtlichen Anforderungen der Erhalt<br />
prägender Bäume zu prüfen sowie eine Eingrünung zu<br />
dem angrenzenden LSG vorzusehen.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Das Plangebiet liegt in Siedlungsrandlage.<br />
Schutzgebiete oder besonders bedeutsame Bereiche<br />
liegen nicht vor. Der Erhalt prägender Bäume ist im<br />
weiteren Verfahren zu prüfen. Artenschutzrechtliche<br />
Belange sind zu berücksichtigen.<br />
Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen<br />
(Erhalt von Bäumen, Eingrünung des Gebietes) sowie<br />
nach Festsetzung und Durchführung von<br />
Kompensationsmaßnahmen auf der verbindlichen<br />
Bebauungsplanebene, verbleiben nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />
Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
22 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild W8 „Westlich Langer Sand“<br />
Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />
Biotoptypen: A = Acker, HN = Naturnahes Feldgehölz, UH = Halbr. Gras- und Staudenflur<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 23 / 66<br />
Ortsteil:<br />
Hollage (nordwestlich Ortslage Hollage)<br />
Standort und<br />
W9 – Erweiterung Heidriede - zwischen Stichkanal und „Fürstenauer Weg“<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 3,8 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Beurteilung<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet Bereich mit Konflikten:<br />
"Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker<br />
Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet. Vor<br />
Hügelland" sowie im großräumigen Naturpark<br />
Realisierung der Planung ist eine Entlassung aus dem<br />
TERRA.vita.<br />
Schutzgebiet erforderlich.<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
---<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
Als Biotopentwicklungsmaßnahme (Biotopverbund) sind<br />
Neupflanzung von Baumreihen entlang des<br />
"Fürstenauer Weges" für das Orts- / Landschaftsbild<br />
benannt, sowie Neupflanzung von Gehölzstreifen am<br />
Huller Bach zur Vernetzung von Gehölzbeständen.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Von der Planung sind überwiegend Ackerflächen<br />
betroffen. Das Plangebiet liegt zwischen<br />
Siedlungsbereichen im Norden, dem Stichkanal im<br />
Westen und landwirtschaftlichen Flächen im Süden.<br />
Im Landschaftsplan (LP 1990) ist die direkt westlich<br />
außerhalb des Gebietes verlaufende Hecke entlang des<br />
Kanals mit einer mittleren Lebensraumbedeutung<br />
dargestellt.<br />
Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />
Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist der Bereich als Feldflur<br />
mit einzelnen Gehölzstrukturen mit geringer Bedeutung<br />
für das Naturerlebnis dargestellt.<br />
Boden:<br />
Laut LBEG Kartenserver ist der anstehende Boden ein<br />
Gley-Podsol.<br />
Wasser:<br />
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Westlich<br />
verläuft der Stichkanal. Die Grundwasserneubildung<br />
liegt zwischen 150-200 (-250) mm/a. Das<br />
Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung ist<br />
gering. Wasserschutzgebiete oder<br />
Überschwemmungsgebiete sind nicht vorhanden.<br />
Klima/Luft:<br />
Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />
eine thermische Ausgleichsfunktion für benachbarte<br />
Siedlungsflächen ist jedoch gering.<br />
Kulturgüter:<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind unmittelbar keine<br />
Kulturgüter betroffen.<br />
Mensch:<br />
Die geplante Wohnbauflächenausweisung liegt in Randlage<br />
zu bestehenden Wohnbauflächen. Der Stichkanal<br />
und begleitende Wege werden zur Naherholung genutzt.<br />
Vom Fürstenauer Weg können Immissionen auf das<br />
Plangebiet einwirken. Ebenso können Geruchsimmissionen<br />
durch landwirtschaftliche Nutzung im<br />
Umfeld nicht ausgeschlossen werden.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Weitere bedeutende Bereiche liegen nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nicht vor.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre. Auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche kann<br />
ein Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten nicht<br />
ausgeschlossen werden, so dass im Zuge der<br />
verbindlichen Bauleitplanung vorgezogene<br />
Kompensationsmaßnahmen (CEF) erforderlich werden<br />
können. Unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Belange sind jedoch nicht zu erwarten.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Zu beachten, insbesondere bei Bodenarbeiten, ist das<br />
geringe Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung.<br />
Vermutlich liegen nur geringe Grundwasserabstände<br />
vor. Von den vorgesehenen Wohnflächen gehen i.d.R.<br />
keine grundwassergefährdenden Nutzungen aus.<br />
Zum Huller Bach sollte ein ausreichender Pufferstreifen<br />
frei gehalten und naturnah gestaltet werden.<br />
Als Abgrenzung zum LSG sollte eine Eingrünung des<br />
Plangebietes erfolgen. Im verbindlichen<br />
Bebauungsplan sind ggf. erforderliche Lärmschutz-<br />
Maßnahmen zu überprüfen.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Vor Realisierung ist eine Entlassung aus dem<br />
Landschaftsschutzgebiet erforderlich.<br />
Das Plangebiet liegt in Siedlungsrandlage. Weitere<br />
Schutzgebiete oder besonders bedeutsame Bereiche<br />
liegen nicht vor.<br />
Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen<br />
sowie nach Festsetzung und Durchführung von<br />
Kompensationsmaßnahmen auf der verbindlichen<br />
Bebauungsplanebene, verbleiben nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />
Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
24 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild W9 – Erweiterung Heidriede - zwischen Stichkanal und „Fürstenauer Weg“<br />
Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />
Biotoptypen: A = Acker, FG = Graben<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 25 / 66<br />
Ortsteil:<br />
Hollage<br />
Standort und<br />
W10 Wohnbaufläche „Östlich der Ziegelei – nördlich der Hollager Straße“<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 9,3 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Beurteilung<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
Südlich grenzt ein LSG an. Darüber hinaus sind keine<br />
Schutzgebiete oder -objekte vorhanden.<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
Der LRP sieht auf der Fläche die nachträgliche<br />
Einbindung von Bauflächen vor.<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
Als Biotopentwicklungsmaßnahme (Biotopverbund) sind<br />
Neupflanzung von Hecken und anderen Gehölzstreifen<br />
südlich der "Fisteler Straße"/westl. "Witten Kamp"<br />
vorgesehen zur Betonung der Grünverbindung Hollage-<br />
<strong>Wallenhorst</strong>.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Von der Planung sind überwiegend Acker- und<br />
Grünlandflächen sowie Einzelgehölze, Hecken und<br />
verstreute Wohnbereiche betroffen.<br />
Der Landschaftsplan (LP 1990) weist den Gehölzen im<br />
Plangebiet eine hohe Lebensraumbedeutung zu, das<br />
mesophile Grünland ist mit einer mittleren<br />
Lebensraumbedeutung bewertet.<br />
Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />
Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist der Bereich nördlich der<br />
Ziegelei als ackerbaulich geprägte Kulturlandschaft mit<br />
relativ großräumigem Nutzungswechsel von Wald,<br />
Grünland, Acker und einzelnen Gehölzen dargestellt.<br />
Die Bedeutung für das Naturerlebnis wird dort hoch<br />
eingestuft.<br />
Boden:<br />
Im Plangebiet kommen sowohl Plaggeneschböden als<br />
auch Podsole vor. Der Plaggeneschboden ist aufgrund<br />
der hohen kulturgeschichtlichen Bedeutung<br />
schutzwürdig.<br />
Wasser:<br />
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />
Grundwasserneubildung liegt zwischen 350 - 400 mm<br />
bzw. 200- 250 mm/a. Der Geschütztheitsgrad des<br />
Grundwassers liegt im mittleren Bereich.<br />
Wasserschutzgebiete liegen nicht vor.<br />
Klima/Luft:<br />
Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />
Siedlungsflächen mit hoher thermischer Belastung<br />
liegen jedoch nicht vor.<br />
Kulturgüter:<br />
Die Plaggeneschböden weisen eine hohe kulturelle<br />
Bedeutung auf. Darüber hinaus sind keine Kulturgüter<br />
betroffen.<br />
Mensch:<br />
Touristische Infrastrukturen oder bedeutende<br />
Erholungsflächen sind nicht vorhanden. Von der L 109<br />
Hollager Straße wirken Immissionen auf das Plangebiet<br />
ein. Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche<br />
Nutzung im weiteren Umfeld sind nicht auszuschließen.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
Mit Umsetzung der Planung gehen Plaggeneschflächen<br />
unwiederbringlich verloren. Die Belange des<br />
Denkmalschutzes sind zu beachten. Weiterhin werden<br />
Flächen versiegelt, die eine hohe Grundwasserneubildung<br />
aufweisen. Zur Vermeidung einer<br />
Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes ist<br />
der Erhalt von Bäumen und Hecken, evtl. auch<br />
Grünland zu prüfen.<br />
Weitere bedeutende Bereiche liegen nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nicht vor.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel und<br />
Fledermäuse können nicht ausgeschlossen werden.<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Insbesondere aufgrund der hohen Grundwasserneubildungsraten<br />
in Teilflächen, ist einer dezentralen<br />
Versickerung des Oberflächenwassers Vorrang<br />
einzuräumen. Bäume, Hecken und Grünland sind<br />
aufgrund ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild und<br />
als potentieller Lebensraum auf einen möglichen Erhalt<br />
zu prüfen. Im verbindlichen Bebauungsplan sind<br />
erforderliche Lärmschutzmaßnahmen zu überprüfen.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Schutzgebiete oder besonders bedeutsame Bereiche<br />
liegen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor. Im<br />
Plangebiet liegen Plaggeneschflächen vor, die Belange<br />
des Denkmalschutzes sind zu beachten.<br />
Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen<br />
(Artenschutz, potentieller Erhalt von Gehölzen und<br />
Grünland) sowie nach Festsetzung und Durchführung<br />
von Kompensationsmaßnahmen auf der verbindlichen<br />
Bebauungsplanebene, verbleiben nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />
Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
26 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild W10 Wohnbaufläche „Östlich der Ziegelei – nördlich der Hollager Straße“<br />
Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />
Biotoptypen: A = Acker, GM = Mesophiles Grünland, HO = Obstwiese, HFM = Strauch-<br />
Baumhecke, HFB = Baumhecke, HB = Einzelbaum, UH = Halbruderale Gras- und<br />
Staudenflur, OD = Dorfgebiet, landwirtschaftliches Gebäude, OVS = Straße<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 27 / 66<br />
Ortsteil:<br />
<strong>Wallenhorst</strong><br />
Standort und<br />
W11 Wohnbaufläche „Erweiterung Harenkamp“<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 5,6 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
Die Fläche liegt im großräumigen Naturpark<br />
TERRA.vita.<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
Für das Plangebiet selbst finden sich keine<br />
Darstellungen im LRP. Für die direkt südlich<br />
angrenzenden Flächen ist die Förderung extensiver<br />
Grünlandbewirtschaftung vorgesehen und der Bereich<br />
ist als LSG-würdig dargestellt.<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
Im LP (1990) ist als Maßnahmen die Minderung des<br />
Verschmutzungsrisikos durch Straßenabwässer<br />
genannt.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Von der Planung sind überwiegend Ackerflächen sowie<br />
Hausgärten und Einzelgehölze betroffen. Im Plangebiet<br />
verläuft der Lechtinger Bach als erheblich verändertes<br />
Gewässer. Südlich der Autobahn, östlich der B 68<br />
unterliegt die Fläche erheblichen Vorbelastungen.<br />
Im Landschaftsplan (LP 1990) wird kleinräumig<br />
Teilflächen am Lechtinger Bach eine mittlere<br />
Lebensraumbedeutung zugewiesen. Lt. Umweltkarten<br />
Niedersachsen weist das Gewässer ein<br />
unbefriedigendes ökologisches Potenzial auf.<br />
Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />
Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist der Bereich als für das<br />
Naturerlebnis wichtige Einzelfläche innerhalb des<br />
Siedlungsbereiches dargestellt.<br />
Beurteilung<br />
Aufgrund der Lärmimmissionen ist der Bereich als<br />
Boden:<br />
Wohnfläche nicht geeignet.<br />
Laut LBEG Kartenserver sind im Plangebiet Pseudogley,<br />
Podsol-Gley, kleinfl. Braunerdeböden vorhanden.<br />
Wasser:<br />
Im Plangebiet verläuft der Lechtinger Bach als erheblich<br />
verändertes Gewässer. Weitere Oberflächengewässer<br />
sind nicht vorhanden. Die Grundwasserneubildung liegt<br />
zwischen 200- 250 mm/a. Der Geschütztheitsgrad des<br />
Grundwassers liegt im mittleren Bereich.<br />
Wasserschutzgebiete sind nicht vorhanden.<br />
Klima/Luft:<br />
Das Plangebiet liegt im Einflussbereich der A1 sowie der<br />
B 68.<br />
Kulturgüter:<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind unmittelbar keine<br />
Kulturgüter betroffen.<br />
Mensch:<br />
Auf das Plangebiet wirken erhebliche Lärmimmissionen<br />
ein.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
Das Plangebiet unterliegt erheblichen Vorbelastungen<br />
durch die unmittelbar angrenzende A1 sowie B 68. Im<br />
Zuge weiterer Planungen ist eine Aufwertung des<br />
ökologischen Zustandes des Lechtinger Baches im<br />
Sinne der WRRL zu beachten.<br />
Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche liegen nicht vor.<br />
Aufgrund der Lärmimmissionen ist der Bereich als<br />
Wohnfläche nicht geeignet.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre. Unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse werden auf der Fläche nicht erwartet.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Schutzgebiete oder besonders bedeutsame Bereiche<br />
liegen nicht vor. Gemäß WRRL ist das ökologische<br />
Potential des Lechtinger Baches aufzuwerten.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
28 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild W11 Wohnbaufläche „Erweiterung Harenkamp“<br />
Nutzungstypen<br />
- Acker<br />
- Hausgärten und Wohnhäuser<br />
- Einzelgehölze<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 29 / 66<br />
B. Gemischte Bauflächen<br />
Ortsteil:<br />
Lechtingen<br />
Standort und<br />
M1 (nördlich Moorbachstraße) Lechtingen<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 1,3 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte: ----<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />
RROP (2004): Die Fläche südl. der Autobahn ist als<br />
Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft dargestellt.<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
In der zeichnerischen Darstellung wird die Fläche als<br />
LSG-würdig dargestellt.<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
Als Biotopentwicklungsmaßnahme (Biotopverbund) ist<br />
die Rückführung von Acker in Grünlandflächen benannt.<br />
Des Weiteren wird die Fläche als geplantes LSG<br />
dargestellt.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Von der Planung sind überwiegend Ackerflächen sowie<br />
Gehölzbestand und der Pyer Moorgraben betroffen (LP<br />
2004).<br />
Laut Landschaftsplan (LP 1990) weisen die Offenlandflächen<br />
(Acker) eine mittlere Lebensraumbedeutung auf,<br />
ein kleiner Gehölzbereich (LP 2004: Baumbestand) im<br />
nördlichen Plangebiet ist mit einer hohen Lebensraumbedeutung<br />
dargestellt. Der Wald direkt nördlich<br />
angrenzend wurde 2007 (UVS A 33, Kortemeier &<br />
Brokmann) als Jagdgebiet von Bechsteinfledermaus und<br />
Großem Mausohr kartiert. Weitere bedeutende Bereiche<br />
sind in den vorliegenden Karten und online verfügbaren<br />
Servern nicht dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist der Bereich als<br />
Grünlandgebiet der Niederungen mit sehr hohem<br />
Grünlandanteil und sehr hoher Bedeutung für das<br />
Naturerlebnis dargestellt.<br />
Boden:<br />
Im Plangebiet steht der Bodentyp Podsol-Gley an.<br />
Wasser:<br />
Mit dem Pyer Moorgraben ist ein Oberflächengewässer<br />
vorhanden. Die Grundwasserneubildung liegt zwischen<br />
200- 250 mm/a. Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung<br />
liegt im mittleren Bereich. Ein westlicher<br />
Teilbereich liegt innerhalb eines geplanten Wasserschutzgebietes.<br />
Klima/Luft:<br />
Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />
eine thermische Ausgleichsfunktion für benachbarte<br />
Siedlungsflächen ist jedoch gering.<br />
Kulturgüter:<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind unmittelbar keine<br />
Kulturgüter betroffen.<br />
Mensch:<br />
Die geplante Ausweisung gemischter Bauflächen liegt in<br />
Randlage zu bestehenden Siedlungsflächen.<br />
Touristische Infrastrukturen oder bedeutende<br />
Erholungsflächen sind nicht vorhanden. Ca. 250 m<br />
nördlich verläuft die A 1, die mit Lärmschutzwänden<br />
ausgestattet wurde.<br />
Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Nutzung<br />
im weiteren Umfeld sind nicht auszuschließen.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Beurteilung<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
Mit Umsetzung der Planung werden Flächen versiegelt,<br />
die gem. Landschaftsplan (1990) eine sehr hohe<br />
Bedeutung für das Naturerlebnis aufweisen. Diese<br />
Einstufung wird im weiteren Verfahren zu überprüfen<br />
sein. Weiterhin muss eine Abweichung der Planung mit<br />
der Darstellung im RROP als Vorsorgegebiet für Natur<br />
und Landschaft begründet werden. Eine<br />
Beeinträchtigung / Überplanung des Fließgewässers<br />
kann nicht ausgeschlossen werden.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel und<br />
Fledermäuse können nicht ausgeschlossen werden.<br />
Der direkt nördlich angrenzende Wald wurde 2007 als<br />
Jagdgebiet von Bechsteinfledermaus und Großem<br />
Mausohr erfasst (UVS A 33 Kortemeier & Brokmann).<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre. Im weiteren Verfahren muss eine<br />
artenschutzrechtliche Prüfung erstellt werden.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Im verbindlichen Bebauungsplan sind erforderliche<br />
Lärmschutzmaßnahmen zu überprüfen. Die weiteren<br />
Planungen müssen mit dem Fließgewässer vereinbar<br />
sein. Mögliche Eingrünung bzw. Abstandsflächen zum<br />
Pyer Moorgraben sind zu berücksichtigen.<br />
Ggf. sind artenschutzrechtliche Maßnahmen<br />
erforderlich.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Eine Abweichung der Planung mit der Darstellung im<br />
RROP als Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft<br />
muss begründet werden. Gewässer- und<br />
artenschutzrechtliche Belange sind zu berücksichtigen.<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon<br />
ausgegangen, dass artenschutzrechtliche Verbote über<br />
Vermeidungs- oder vorgezogene<br />
Kompensationsmaßnahmen vermieden werden<br />
können.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
30 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild M1 (nördlich Moorbachstraße) Lechtingen<br />
Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />
Biotoptypen: HB = Einzelbaum / Baumbestand, FG = Graben, A = Acker<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 31 / 66<br />
C. Gewerbliche Bauflächen<br />
Ortsteil:<br />
Hollage / <strong>Wallenhorst</strong><br />
Standort und<br />
G1 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 7,4 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
Die Fläche liegt innerhalb des Naturparks TERRA.vita.<br />
Der direkt angrenzende Hollager Mühlenbach ist als<br />
gesetzlich geschütztes Biotop erfasst (GB OS 3613/50).<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
Teilweise Darstellung als LSG-würdig<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
Der LP (1990) sieht im nördlichen Teil die Streichung<br />
der vorgesehenen Gewerbebebauung und Planung<br />
eines LSG (Hollager Mühlenbach) mit konkretisiertem<br />
Schutzzweck sowie in weiteren Teilbereichen die<br />
Planung naturnaher öffentlicher Grünflächen<br />
(Naherholungsraum Schwarzer See) vor. Daher wird im<br />
Konfliktplan im Nordteil eine hohe, im Südteil eine<br />
geringe Konfliktintensität durch die Ausweisung weiterer<br />
gewerblicher Bauflächen benannt. Mindestens 100 m<br />
südlich des Hollager Mühlenbaches sollen bebauungsfrei<br />
bleiben.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Laut Landschaftsplan (LP 1990) weisen Teilbereiche der<br />
Offenlandflächen (Grünland) eine mittlere Lebensraumbedeutung<br />
auf. Die Gehölzbestände und Randbereiche<br />
des Hollager Mühlenbaches weisen eine sehr hohe<br />
Lebensraumbedeutung auf. Weitere bedeutende<br />
Bereiche sind in den vorliegenden Karten und online<br />
verfügbaren Servern nicht dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) wird die Fläche in einem<br />
Übergangsbereich zwischen einer vielfältig strukturierten<br />
Kulturlandschaft hin zu einer ackerbaulich geprägten<br />
Kulturlandschaft dargestellt. Der Fläche wird eine hohe<br />
Bedeutung für das Naturerlebnis zugeordnet.<br />
Boden:<br />
Im Plangebiet stehen überwiegend Podsole an,<br />
kleinflächig der Bodentyp Podsol-Gley.<br />
Wasser:<br />
Die Fläche grenzt unmittelbar an den Hollager Mühlenbach<br />
an. Weitere Oberflächengewässer sind nicht<br />
vorhanden. Die Grundwasserneubildung liegt<br />
überwiegend bei 100-150 mm bzw. in Teilbereichen<br />
sehr hoch bei 350 - 400 mm/a. Das Schutzpotenzial der<br />
grundwasserüberdeckenden Schichten wird in Teilbereichen<br />
als hoch, in südl. Teilbereichen als gering<br />
angegeben.<br />
Klima/Luft:<br />
Die Acker- und Grünlandflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete<br />
dar, die thermische Ausgleichsfunktion<br />
für benachbarte Siedlungsflächen ist jedoch gering.<br />
Kulturgüter:<br />
Kulturgüter sind nicht betroffen.<br />
Mensch:<br />
Die geplante Darstellung gewerblicher Bauflächen liegt<br />
in Randlage zu vereinzelten Wohnbereichen. Von der<br />
Hansastraße gehen Lärmimmissionen aus.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Beurteilung<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
Das gesetzlich geschützte Biotop Hollager Mühlenbach<br />
(GB OS 3613/50) darf durch die weiteren Planungen<br />
nicht beeinträchtigt werden, ausreichende<br />
Gewässerrandstreifen sind zu berücksichtigen. Ebenso<br />
ist zu angrenzenden Waldflächen ein Abstand<br />
einzuhalten.<br />
Mit Umsetzung der Planung werden in Teilbereichen<br />
Flächen versiegelt, die eine hohe Grundwasserneubildung<br />
aufweisen.<br />
Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob die geplante<br />
Gewerbenutzung zu Lärmemissionen auf vorhandene<br />
Wohnhäuser führt.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre. Auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />
sowie innerhalb des Gehölzbestandes können<br />
Vorkommen planungsrelevanter Arten nicht<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Abstandsflächen zu den geschützten Biotopen sowie<br />
zu Waldflächen sind einzuplanen.<br />
Insbesondere aufgrund der hohen Grundwasserneubildungsraten<br />
in Teilflächen, ist einer dezentralen<br />
Versickerung des Oberflächenwassers Vorrang<br />
einzuräumen.<br />
Im weiteren Verfahren sind potentielle Emissionen<br />
durch die geplante gewerbliche Nutzung auf<br />
vorhandene Wohnhäuser zu prüfen.<br />
Artenschutzrechtliche Belange sind zu berücksichtigen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Das Plangebiet liegt in der freien Landschaft bzw.<br />
außerhalb von im Zusammenhang bebauter<br />
Siedlungsflächen. Schutzgebiete oder besonders<br />
bedeutsame Bereiche liegen in Form des Naturparks<br />
„TERRA.vita“, des Hollager Mühlenbaches (nach § 30<br />
BNatSchG gesetzlich geschützt), sowie der<br />
angrenzenden Waldflächen vor.<br />
Im weiteren Verfahren sind zu den schutzwürdigen<br />
Bereichen ausreichende Abstände sowie<br />
artenschutzrechtliche und emissionsschutzrechtliche<br />
Belange zu berücksichtigen.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
32 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild G1 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße<br />
gesetzlich geschütztes Biotop<br />
Hollager Mühlenbach (GB OS 3613/50<br />
gesetzlich geschütztes Biotop<br />
Auwald am Hollager<br />
Mühlenbach (GB OS 3613/52)<br />
Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />
Biotoptypen: HB = Einzelbaum / Baumbestand, FBN = Naturnaher sommerkalter<br />
Niederungsbach (§), GI = Artenarmes Intensivgrünland, A = Acker, UH = Halbruderale Grasund<br />
Staudenflur, OD = Dorfgebiet, landwirtschaftliches Gebäude, OVS = Straße<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 33 / 66<br />
Ortsteil:<br />
Hollage<br />
Standort und<br />
G2 Gewebeflächenentwicklung südlich Huller Weg<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 6,3 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
----<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
Ohne Darstellung.<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
Im LP ist als Ziel die Minderung der Bodenversiegelung<br />
in geplanten Gewerbegebieten genannt. Weiterhin wird<br />
im Konfliktplan eine mittlere bis geringe Konfliktintensität<br />
durch die Ausweisung weiterer gewerblicher Bauflächen<br />
benannt.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Von der Planung sind überwiegend Ackerflächen sowie<br />
eine lineare Gehölzstruktur betroffen.<br />
Laut Landschaftsplan (LP 1990) weist die lineare<br />
Gehölzstruktur eine hohe Lebensraumbedeutung auf.<br />
Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />
Karten und online verfügbaren Servern nicht dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist der Landschaftsraum als<br />
ackerbaulich geprägte Kulturlandschaft mit relativ<br />
großräumigem Nutzungswechsel von Wald, Grünland,<br />
Acker und einzelnen Gehölzen mit hoher Bedeutung für<br />
das Naturerlebnis dargestellt.<br />
Boden:<br />
Im Plangebiet stehen Podsolböden an.<br />
Wasser:<br />
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />
Grundwasserneubildung liegt überwiegend bei 350 - 400<br />
mm/a, kleinflächig auch bei 100-150 mm/a. Das<br />
Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden<br />
Schichten wird als gering eingestuft.<br />
Klima/Luft:<br />
Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />
eine thermische Ausgleichsfunktion für benachbarte<br />
Siedlungsflächen ist jedoch gering.<br />
Kulturgüter:<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind unmittelbar keine<br />
Kulturgüter betroffen.<br />
Mensch:<br />
Die geplante Ausweisung gewerblicher Bauflächen liegt<br />
in Randlage zu bestehenden gewerblichen Bauflächen<br />
und Wohnbereichen. Touristische Infrastrukturen oder<br />
bedeutende Erholungsflächen sind nicht vorhanden.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Von der Planung ist kein Biotoptyp mit besonderen<br />
Standortfaktoren (extrem trocken, nass...) betroffen.<br />
Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Beurteilung<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
Mit Umsetzung der Planung werden Flächen versiegelt,<br />
die eine hohe Grundwasserneubildung aufweisen.<br />
Gleichzeitig liegt das Plangebiet innerhalb eines<br />
Bereiches mit geringem Schutzpotenzial gegenüber<br />
Grundwasserverschmutzungen.<br />
Weitere bedeutende Bereiche liegen nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nicht vor.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre. Auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche kann<br />
ein Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten, bei<br />
entsprechender Größe der Gehölze im Plangebiet<br />
auch Fledermausarten, nicht ausgeschlossen werden.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Insbesondere aufgrund der hohen Grundwasserneubildungsraten<br />
in Teilflächen, ist einer dezentralen<br />
Versickerung des Oberflächenwassers Vorrang<br />
einzuräumen. Die linearen Gehölzstrukturen mit hoher<br />
Lebensraumbedeutung laut LP 1990 sollten erhalten<br />
bleiben.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Das Plangebiet liegt in Siedlungsrandlage.<br />
Schutzgebiete oder besonders bedeutsame Bereiche<br />
liegen, bis auf Bereiche mit hoher<br />
Grundwasserneubildung, nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nicht vor.<br />
Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen<br />
sowie nach Festsetzung und Durchführung von<br />
Kompensationsmaßnahmen, verbleiben nach<br />
derzeitigem Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />
Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
34 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild G2 Gewerbeflächenentwicklung südlich Huller Weg<br />
Nutzungstypen lt. Luftbild (Die betrachtete Fläche ist im Zuge der 2004 durchgeführten<br />
Erfassung von Biotoptypen zur Fortführung des LP nicht mit kartiert worden).<br />
- Acker<br />
- Hecke<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 35 / 66<br />
Ortsteil:<br />
Hollage / <strong>Wallenhorst</strong><br />
Standort und<br />
G3 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße, westlicher Abschnitt<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 51 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Beurteilung<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
Im Plangebiet liegt ein Teil des Hollager Mühlenbaches,<br />
der als gesetzlich geschütztes Biotop erfasst ist (GB OS<br />
3613/50). Die gesamte Fläche liegt innerhalb des<br />
Naturparks TERRA.vita. Westlich liegen Flächen des<br />
LSG „Naturpark Nördlicher Teutoburger Wald –<br />
Wiehengebirge“ (LSG OS 001)<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
Der nördliche Teil der Fläche wird noch als<br />
Landschaftsschutzgebiet dargestellt, die Abgrenzung<br />
hat sich mittlerweile verändert. Der südliche Teil ist als<br />
LSG-würdig dargestellt.<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
Für den südlichen Teil ist die Streichung der geplanten<br />
Gewerbebebauung entlang des Hollager Mühlenbaches<br />
sowie die Ausweisung als LSG mit konkretisiertem<br />
Schutzzweck dargestellt. Für den nördlichen Teil wird<br />
ein bestehendes LSG dargestellt (s.o.). Entlang des<br />
Hollager Mühlenbaches wird die Entwicklung einer<br />
naturnahen Bachgestaltung mit Uferrandstreifen und<br />
Gehölzen vorgeschlagen. Weiterhin ist eine Baumreihe<br />
zur Vervollständigung des Gehölzbestandes beidseits<br />
entlang der Penter Straße vorgesehen, sowie die<br />
<strong>Anl</strong>age von Grabengehölzen zur Vernetzung des<br />
vorhandenen Gehölzbestandes östlich des Hofes<br />
Hawighorst. Im Konfliktplan wird südlich des Hollager<br />
Mühlenbaches eine hohe Konfliktintensität durch die<br />
Ausweisung weiterer gewerblicher Bauflächen benannt.<br />
Auch eine geplante (mittlerweile errichtete)110kV<br />
Freileitung wird als potenzieller Konflikt dargestellt. Als<br />
Maßnahme ist u.a. der Schutz von Quantität und<br />
Qualität des Grundwassers durch Festsetzungen<br />
benannt.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Von der Planung sind überwiegend Acker- und kleinere<br />
Grünlandflächen sowie kleinflächige Waldbereiche bzw.<br />
Feldgehölze, gewässerbegleitende lineare<br />
Gehölzbestände und Einzelgehölze betroffen. Der<br />
Hollager Mühlenbach ist im östlichen Teil als gesetzlich<br />
geschütztes Biotop erfasst (GB OS 3613/50). Laut<br />
Landschaftsplan (LP 1990) weisen die flächigen<br />
Gehölzbestände eine sehr hohe bzw. mittlere<br />
Lebensraumbedeutung auf. Die Fließgewässer bzw. der<br />
begleitende Gehölzbestand nehmen eine hohe bis sehr<br />
hohe Lebensraumbedeutung ein. Den Offenlandflächen<br />
(Acker, Grünland) wird teilweise eine mittlere<br />
Lebensraumbedeutung zugewiesen.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) wird der Landschaftsraum<br />
als vielfältig strukturierte Kulturlandschaft mit hoher<br />
Bedeutung für das Naturerlebnis bewertet. Es besteht<br />
allerdings aufgrund vorhandener Windenergieanlagen<br />
eine Vorbelastung der Fläche.<br />
Boden:<br />
Im Plangebiet steht überwiegend der Bodentyp Podsol-<br />
Gley an. Teilweises Vorkommen von Gley und<br />
kleinflächig Gley-Podsol.<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
Mit Umsetzung der Planung wird in Teilbereichen eine<br />
Überplanung von Biotopen mit sehr hoher bzw. hoher<br />
Lebensraumbedeutung lt. LP 1990 bedingt.<br />
Der Hollager Mühlenbach als nach § 30 BNatSchG<br />
gesetzlich geschütztes Biotop sowie Gewässer II.<br />
Ordnung ist zu berücksichtigen und eine<br />
Verschlechterung des Gewässerzustandes zu<br />
vermeiden (WRRL). Waldflächen sollten nicht überplant<br />
werden und es ist ein ausreichender Abstand<br />
einzuhalten. Gem. Landschaftsplan handelt es sich bei<br />
den Flächen um Bereiche mit hoher Bedeutung für das<br />
Naturerlebnis, deren Einstufung im Rahmen des<br />
Umweltberichtes zu überprüfen ist.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel und<br />
Fledermäuse können nicht ausgeschlossen werden.<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Die vertiefenden Planungen müssen mit den<br />
Ansprüchen des Hollager Mühlenbaches (geschütztes<br />
Biotop, Gewässer II. Ordnung) vereinbar sein. Die im<br />
LP (1990) formulierte Anpflanzung einer Baumreihe<br />
entlang der Penter Straße sollte berücksichtigt werden,<br />
um das Plangebiet in die umgebene Landschaft<br />
einzubinden, bzw. auch als Abgrenzung zu dem<br />
westlich liegenden Landschaftsschutzgebiet.<br />
Waldflächen sollten weitmöglichst erhalten bleiben,<br />
andernfalls ist eine Ersatzaufforstung nach Waldrecht<br />
erforderlich.<br />
Belange des Immissionsschutzes sind im weiteren<br />
Verfahren zu berücksichtigen. Ebenso sind im weiteren<br />
Verfahren nach § 1 Abs. 5 sowie § 1a Abs. 2 BauGB<br />
Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu<br />
beschränken und der Klimaschutz zu fördern. U.a. ist<br />
hier der Erhalt von Gehölzbeständen und weitere<br />
Durchgrünung von Bauflächen sowie die Aufwertung<br />
des Hollager Mühlenbaches als Kalt- und<br />
Frischluftleitbahn zu nennen, um ein übermäßiges<br />
Aufheizen in großflächig versiegelten Bereichen zu<br />
vermeiden.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
36 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Ortsteil:<br />
Hollage / <strong>Wallenhorst</strong><br />
Standort und<br />
G3 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße, westlicher Abschnitt<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 51 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Beurteilung<br />
Landschaftsplanung<br />
Wasser:<br />
Oberflächengewässer sind mit dem Hollager<br />
Mühlenbach sowie mehreren Entwässerungsgräben<br />
vorhanden. Die Grundwasserneubildung liegt bei 100-<br />
200 mm/a. Das Schutzpotenzial der<br />
Grundwasserüberdeckung wird in Teilbereichen als<br />
hoch, in anderen Teilbereichen als gering eingestuft.<br />
Klima/Luft:<br />
Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />
eine thermische Ausgleichsfunktion für benachbarte<br />
Siedlungsflächen ist jedoch gering. Die Gehölzbestände/<br />
Waldflächen leisten einen Beitrag zur<br />
Frischluftproduktion bzw. haben lufthygienische<br />
Wirkung.<br />
Kulturgüter:<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind unmittelbar keine<br />
Kulturgüter betroffen.<br />
Mensch:<br />
Die geplante Darstellung von gewerblichen Bauflächen<br />
liegt nördlich von im Zusammenhang bebauter<br />
Siedlungsbereiche. Touristische Infrastrukturen sind<br />
nicht vorhanden.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Das Plangebiet liegt nördlich einer Siedlungsrandlage.<br />
Schutzgebiete oder besonders bedeutsame Bereiche<br />
liegen mit dem Hollager Mühlenbach (nach § 30<br />
BNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop GB OS<br />
3613/50) sowie in Form des Naturparks „TERRA.vita“<br />
vor.<br />
Insbesondere aufgrund der Größe der vorgesehenen<br />
Gewerbeflächen, sowie vorhandener und weiterer<br />
geplanter Gewerbeflächen südlich und östlich davon,<br />
ist auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung<br />
des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes nach<br />
§ 15 Abs. 1 BNatSchG durch den Erhalt von Wald- und<br />
Gehölzflächen, Maßnahmen zur Durchgrünung<br />
großflächig versiegelter Bereiche (Klimaschutz,<br />
Landschaftsbild), Schutz und Renaturierung des<br />
Hollager Mühlenbaches gemäß der WRRL sowie die<br />
Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange nach<br />
§ 44 ff BNatSchG zu beachten.<br />
Luftbild G3 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße, westlicher Abschnitt<br />
gesetzlich geschütztes Biotop<br />
Hollager Mühlenbach (GB OS 3613/50<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 37 / 66<br />
Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />
Biotoptypen: WQ = Bodensaurer Eichen-Mischwald, WX = Sonstiger Laubforst, WZ =<br />
Sonstiger Nadelforst, HB = Einzelbaum / Baumbestand, HFS = Strauchhecke, HFM =<br />
Strauch-Baumhecke, FBN = Naturnaher sommerkalter Niederungsbach, FX = Ausgebauter<br />
Bach, FG = Graben, GM = Mesophiles Grünland, GI = Artenarmes Intensivgrünland, A =<br />
Acker, UH = Halbruderale Gras- und Staudenflur, OD = Dorfgebiet, landwirtschaftliches<br />
Gebäude, OX = Baustelle, OVW = Weg<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
38 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 39 / 66<br />
Ortsteil:<br />
Hollage / <strong>Wallenhorst</strong><br />
Standort und<br />
G 4 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße, östlicher Abschnitt<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 32,9 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Beurteilung<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
Die Fläche liegt innerhalb des Naturparks TERRA.vita.<br />
Im südlichen Plangebiet verläuft der Hollager<br />
Mühlenbach als geschütztes Biotop (GB OS 3613/50).<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
Die Darstellungen der LSG-Fläche entsprechen nicht<br />
den aktuellen LSG Abgrenzungen.<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
Die Darstellungen der LSG-Flächen entsprechen nicht<br />
den aktuellen LSG Abgrenzungen. Im Konfliktplan wird<br />
südlich des Hollager Mühlenbaches eine hohe Konfliktintensität<br />
durch die Ausweisung weiterer gewerblicher<br />
Bauflächen benannt. Eine geplante (mittlerweile<br />
bestehende) 110kV Freileitung wird als potenzieller<br />
Konflikt dargestellt.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Von der Planung sind überwiegend Acker- und kleinere<br />
Grünlandflächen sowie Wald und mit dem Hollager<br />
Mühlenbach sowie diverser Entwässerungsgräben<br />
Fließgewässer betroffen (LP 2004).<br />
Laut Landschaftsplan (LP 1990) weisen die<br />
Offenlandflächen (Acker und Grünland) zum Teil eine<br />
mittlere Lebensraumbedeutung auf, die Gehölzflächen<br />
im Bereich des Hollager Mühlenbachs als auch das<br />
Gewässer selbst (geschütztes Biotop) werden mit einer<br />
sehr hohen Lebensraumbedeutung dargestellt. Dem<br />
Waldbereich im Nordosten des Plangebietes wird im LP<br />
1990 nur eine geringe Lebensraumbedeutung zugewiesen.<br />
Der Hollager Mühlenbach stellt in Abschnitten<br />
ein lokal schützenswertes Biotop dar (LP 2004, GB OS<br />
3613/50).<br />
Auf den Umweltkarten des NLWKN ist der unmittelbar<br />
südlich angrenzende Schwarze See als avifaunistisch<br />
wertvoller Bereich mit landesweiter Bedeutung<br />
(Großvogel-Lebensraum) dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) wird der Landschaftsraum<br />
als vielfältig strukturierte Kulturlandschaft mit hoher<br />
Bedeutung für das Naturerlebnis dargestellt.<br />
Aktuell ist das Landschaftsbild durch angrenzend<br />
vorhandene Windenergieanlagen beeinträchtigt.<br />
Boden: Im Plangebiet steht überwiegend der Bodentyp<br />
Podsol-Gley an. Teilweises Vorkommen von Gley und<br />
kleinflächig Gley-Podsol.<br />
Wasser:<br />
Als Oberflächengewässer sind der Hollager Mühlenbach<br />
sowie diverse Entwässerungsgräben vorhanden. Die<br />
Grundwasserneubildung liegt überwiegend bei 150-<br />
200 mm/a. Das Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden<br />
Schichten ist überwiegend als hoch<br />
eingestuft, in Teilbereichen ist es als gering eingestuft.<br />
Klima/Luft: Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete<br />
dar.<br />
Kulturgüter: Kulturgüter sind nicht betroffen.<br />
Mensch:<br />
Der südlich angrenzende Schwarze See stellt einen<br />
Bereich der "Feierabenderholung" dar. Touristische<br />
Infrastrukturen sind nicht vorhanden. Ca. 500 m östlich<br />
verläuft die B 68.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Hinweis<br />
Parallel zur Neuaufstellung des FNP läuft für den<br />
Planbereich das Verfahren zur 43. Änderung des FNP<br />
und Aufstellung eines Bebauungsplanes (B-Plan Nr.<br />
241). Im Rahmen der Bauleitplanungen erfolgen die<br />
Erstellung eines Umweltberichtes mit integrierter<br />
Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung, faunistische<br />
Untersuchungen der Avifauna, Fledermäuse und<br />
Amphibien als Grundlage der speziellen<br />
artenschutzrechtlichen Prüfung, Erstellung von<br />
Fachgutachten zur Beurteilung möglicher Immissionen<br />
(u.a. Lärm- und Schattenschlag der bestehenden<br />
Windkraftanlagen, Gewerbelärm aufgrund der<br />
geplanten industriell-gewerblichen Nutzung,<br />
Verkehrsimmissionen aufgrund des vorhandenen sowie<br />
der durch die Planung hinzukommenden Verkehrs, evtl.<br />
Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche<br />
Tierhaltung).<br />
Vorbehaltlich der Ergebnisse der Fachgutachten kommt<br />
die Begründung zum Vorentwurf (Dehling und<br />
Twisselmann 2013) zu folgendem Ergebnis:<br />
"Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ist davon<br />
auszugehen, dass das Plangebiet hinsichtlich der zu<br />
beachtenden Umweltbelange und des zu<br />
berücksichtigenden Konfliktpotentials als Bereich<br />
einzustufen ist, der die gewünschte bauleitplanerische<br />
Entwicklung zulässt. Potentielle Konflikte zwischen<br />
Umweltbelangen und der geplanten Baugebietsnutzung<br />
können voraussichtlich vermieden bzw. bewältigt<br />
werden. Die bei Realisierung des künftigen Baugebietes<br />
zur erwartenden Eingriffe in den Naturhaushalt können<br />
voraussichtlich durch entsprechende Minimierungs-,<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert<br />
werden."<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
40 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild G4 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße, östlicher Abschnitt<br />
gesetzlich geschütztes Biotop<br />
Hollager Mühlenbach (GB OS 3613/50<br />
Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />
Biotoptypen: WQ = Bodensaurer Eichen-Mischwald, WZ = Sonstiger Nadelforst, HFS =<br />
Strauchhecke, HFM = Strauch- Baumhecke, FBN = Sommerwarmer Niederungbach, FG =<br />
Graben, GM = Mesophiles Grünland, GI = Artenarmes Intensivgrünland, A = Acker, UH =<br />
Halbruderale Gras- und Staudenflur, OD = landwirtschaftliches Gebäude<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 41 / 66<br />
Ortsteil:<br />
Hollage / <strong>Wallenhorst</strong><br />
Standort und<br />
G5 Gewerbegebiet westlich B68<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 28,7 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
Die Fläche liegt innerhalb des Naturparks TERRA.vita“.<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
Die Darstellung des LSG entspricht nicht den aktuellen<br />
Abgrenzungen.<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
Die Darstellung des LSG entspricht nicht den aktuellen<br />
Abgrenzungen.<br />
Als Biotopentwicklungsmaßnahmen (Biotopverbund)<br />
werden zentral in der Fläche gelegene Heckenpflanzungen<br />
zur Biotopvernetzung und Verbesserung<br />
des Landschaftsbildes vorgeschlagen.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Von der Planung sind überwiegend Ackerflächen und<br />
kleinere Grünländer sowie flächige Gehölzbestände,<br />
Obstwiesen und verstreute Wohnbereiche betroffen (LP<br />
2004). Unmittelbar südlich grenzen Waldflächen an.<br />
Laut Landschaftsplan (LP 1990) weisen die<br />
Grünlandflächen und Hausgärten eine mittlere<br />
Lebensraumbedeutung auf, die Obstwiesen und Gehölzbestände<br />
werden mit einer hohen Lebensraumbedeutung<br />
dargestellt. Weitere bedeutende Bereiche<br />
sind in den vorliegenden Karten und online verfügbaren<br />
Servern nicht dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist der Bereich als<br />
ackerbaulich geprägte Kulturlandschaft mit relativ<br />
großräumigem Nutzungswechsel von Wald, Gründland,<br />
Acker und Einzelgehölzen mit hoher Bedeutung für das<br />
Naturerlebnis dargestellt.<br />
Boden:<br />
Im Plangebiet stehen die Bodentypen Pseudogley-<br />
Braunerde, Pseudogley sowie Gley-Podsol an.<br />
Wasser:<br />
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />
Grundwasserneubildung liegt überwiegend bei 150-<br />
200 mm/a. In Teilbereichen bei 100-150 mm/a. Das<br />
Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden<br />
Schichten wird als hoch eingestuft.<br />
Klima/Luft:<br />
Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />
eine thermische Ausgleichsfunktion für benachbarte<br />
Siedlungsflächen ist jedoch nicht gegeben.<br />
Kulturgüter:<br />
Das im südlich angrenzenden Wald liegende<br />
Kulturdenkmal ist nicht betroffen.<br />
Mensch:<br />
Im Plangebiet befinden sich vereinzelte Wohnhäuser.<br />
Touristische Infrastrukturen oder bedeutende Erholungsflächen<br />
sind nicht vorhanden. Unmittelbar östlich verläuft<br />
die B 68.<br />
Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Nutzung<br />
im weiteren Umfeld sind nicht auszuschließen.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Beurteilung<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
Mit Umsetzung der Planung werden in Teilbereichen<br />
Flächen beansprucht, die lt. LP 1990 eine hohe<br />
Lebensraumbedeutung aufweisen. Des Weiteren führt<br />
die Planung zu einer Versiegelung von Boden und<br />
damit zu Auswirkungen in allen Schutzgutbereichen.<br />
Besonders bedeutsame Flächen sind nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand jedoch nicht betroffen.<br />
Von der geplanten gewerblichen Nutzung gehen<br />
Emissionen aus, die in Einzelfällen auf die im Gebiet<br />
vorhandenen Außenbereichswohnhäuser einwirken.<br />
Immissionsschutzbelange sind im weiteren Verfahren<br />
zu prüfen.<br />
Darüber hinaus liegt ein Bereich vor, der gem. LP<br />
(1990) eine hohe Bedeutung für das Naturerlebnis<br />
darstellt, diese Aussage ist im weiteren Planverfahren<br />
konkret zu überprüfen.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel und<br />
Fledermäuse können nicht ausgeschlossen werden.<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Im weiteren Verfahren sind Belange des<br />
Immissionsschutzes zu prüfen. Grünstrukturen mit<br />
hoher Lebensraumbedeutung sind zu erhalten.<br />
Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen sind zu<br />
berücksichtigen.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Das Plangebiet kann der freien Landschaft zugeordnet<br />
werden. Schutzgebiete oder besonders bedeutsame<br />
Bereiche liegen mit dem Naturpark „TERRA.vita“ vor.<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon<br />
ausgegangen, dass erhebliche Beeinträchtigungen des<br />
Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes sowie der<br />
weiteren Schutzgüter nach UVPG/BauGB vermieden<br />
oder mittels entsprechender Maßnahmen kompensiert<br />
werden können.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
42 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild G5 Gewerbegebiet westlich B68<br />
Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />
Biotoptypen: WL = Bodensaurer Buchenwald, HB = Einzelbaum / Baumbestand, HP =<br />
sonstiger Gehölzbestand / Gehölzpflanzung, HO = Obstwiese, GM = Mesophiles Grünland,<br />
GI = Artenarmes Intensivgrünland, A = Acker, UH = Halbruderale Gras- und Staudenflur, PH<br />
= Hausgarten, OD = Dorfgebiet, landwirtschaftliches Gebäude, OVS = Straße<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 43 / 66<br />
Ortsteil:<br />
<strong>Wallenhorst</strong><br />
Standort und<br />
G6.1 Gewerbeflächenentwicklung an der BAB 1<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 5,3 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
Die Fläche liegt innerhalb des großräumigen Naturparks<br />
TERRA.vita“.<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
Im Nordwesten der Fläche erfolgt die Darstellung eines<br />
punktfömigen bzw. kleinflächigen Naturdenkmals<br />
(Findling Hexenstein).<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
Wie LRP. Gem. Konfliktplan werden durch den Bestand<br />
(Lärmemissionen) als auch durch den Ausbau der A1<br />
Konflikte bedingt.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Die Planfläche liegt an der Schnittstelle zwischen B 68<br />
und A1 und der L 109, und damit in einem durch<br />
Lärmimmissionen stark vorbelasteten Bereich.<br />
Von der Planung sind überwiegend Acker- und Grünlandflächen<br />
sowie Einzelgehölze, Gehölzbestände,<br />
Obstwiese, Ruderalfluren und verstreute Wohnbereiche<br />
betroffen (LP 2004).<br />
Laut Landschaftsplan (LP 1990) weisen die Offenlandflächen<br />
(Grünland) eine mittlere Lebensraumbedeutung<br />
auf, die Obstwiese sowie die Baumreihe im südlichen<br />
Plangebiet sind mit einer hohen Lebensraumbedeutung<br />
dargestellt. Weitere bedeutende Bereiche sind in den<br />
vorliegenden Karten und online verfügbaren Servern<br />
nicht dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist der Bereich als Siedlungsfläche<br />
mit gehölz- und strukturarmer Streubebauung mit<br />
geringer Bedeutung für das Naturerlebnis dargestellt.<br />
Boden:<br />
Im Plangebiet stehen Pseudogleyböden an.<br />
Wasser:<br />
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />
Grundwasserneubildung liegt zwischen 150-200 mm/a.<br />
Das Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden<br />
Schichten wird als mittel eingestuft.<br />
Klima/Luft:<br />
Die unbebauten Flächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete<br />
dar, die thermische Ausgleichsfunktion für<br />
benachbarte Siedlungsflächen ist jedoch gering.<br />
Kulturgüter:<br />
Bei dem im Nordwesten gelegenen Naturdenkmal<br />
handelt es sich um den sog. „Hexenstein“ einen<br />
Findling, welcher auch als Kulturgut angesehen werden<br />
kann.<br />
Mensch:<br />
In der Planfläche sind einzelne Wohnhäuser vorhanden.<br />
Touristische Infrastrukturen oder bedeutende<br />
Erholungsflächen liegen nicht vor. Die Fläche liegt<br />
zwischen der B 68 im Westen und der A 1 im Osten, die<br />
mit Lärmschutzwänden ausgestattet wurde.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Beurteilung<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
Mit Umsetzung der Planung werden in Teilbereichen<br />
Flächen überplant, die lt. LP 1990 eine hohe<br />
Lebensraumbedeutung aufweisen.<br />
Von der geplanten gewerblichen Nutzung gehen<br />
Emissionen aus, die gegenüber den vereinzelt noch<br />
vorhandenen Wohnhäusern und Hofstellen einwirken<br />
und zu Nutzungskonflikten führen können. Dies ist im<br />
weiteren Verfahren zu prüfen.<br />
Weitere bedeutende Bereiche liegen nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nicht vor.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre. Unüberwindbare Hindernisse werden in dem<br />
stark vorbelasteten Plangebiet nicht erwartet.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Im verbindlichen Bebauungsplan sind erforderliche<br />
Lärmschutzmaßnahmen zu überprüfen.<br />
Artenschutzrechtliche (Vermeidungs-)maßnahmen sind<br />
zu berücksichtigen. Ebenso ist das vorhandene<br />
Naturdenkmal (Findling Hexenstein) zu<br />
berücksichtigen.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Das Plangebiet liegt in einem stark vorbelasteten<br />
Bereich. Bis auf das Naturdenkmal (Findling) und den<br />
großräumigen Naturpark TERRA.vita liegen keine<br />
Schutzgebiete oder -bedeutende Objekte vor.<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon<br />
ausgegangen, dass erhebliche Beeinträchtigungen des<br />
Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes sowie der<br />
weiteren Schutzgüter nach UVPG/BauGB vermieden<br />
oder mittels entsprechender Maßnahmen innerhalb<br />
und außerhalb des Plangebietes kompensiert werden<br />
können.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
44 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild G6.1 Gewerbeflächenentwicklung an der BAB 1<br />
Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />
Biotoptypen: HB = Einzelbaum / Baumbestand HP = sonstiger Gehölzbestand / Gehölzpflanzung,<br />
HO = Obstwiese, GM = Mesophiles Grünland, GI = Artenarmes Intensivgrünland,<br />
A = Acker, UH = Halbruderale Gras- und Staudenflur, , OD = Dorfgebiet, landwirtschaftliches<br />
Gebäude, OS = Ver- und Entsorgungsanlage<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 45 / 66<br />
Ortsteil:<br />
<strong>Wallenhorst</strong><br />
Standort und<br />
G6.2 Gewerbeflächenentwicklung an der BAB 1<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 11,9 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte: Die Fläche liegt innerhalb<br />
des Naturparks TERRA.vita. Direkt östlich grenzt ein<br />
Landschaftsschutzgebiet (LSG) an.<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
Ohne Darstellung, direkt östlich angrenzend:<br />
Landschaftsschutzgebiet<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
Neupflanzung von Hecken entlang der Straße<br />
"Steinkamp" sind als Maßnahmen zur Biotopvernetzung<br />
und Windschutz benannt. Gem. Konfliktplan werden<br />
durch den Bestand (Lärmemissionen) als auch durch<br />
den Ausbau der A1 Konflikte bedingt.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Im Plangebiet liegen überwiegend Acker- und Grünlandflächen<br />
vor, weiterhin Einzelgehölze und wenige<br />
Hofflächen (LP 2004). Das Plangebiet ist Teil einer<br />
größeren Fläche, die im Zuge der UVS zur A 33<br />
(Kortemeier & Brokmann 2007) mit hoher<br />
avifaunistischer Bedeutung (Brutvorkommen Kiebitz)<br />
bewertet wurde. Ein Stillgewässer im Norden des<br />
Plangebietes wird mit besonderer Bedeutung für<br />
Amphibien dargestellt (ebd.).<br />
Laut Landschaftsplan (LP 1990) weisen die Grünlandbereiche<br />
sowie die Gehölzbestände unmittelbar entlang<br />
der A1 eine mittlere Lebensraumbedeutung auf.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist der Bereich als Siedlungsfläche<br />
mit gehölz- und strukturarmer Streubebauung mit<br />
geringer Bedeutung für das Naturerlebnis dargestellt.<br />
Boden:<br />
Im Plangebiet steht überwiegend der Bodentyp<br />
Pseudogley sowie teilweise der Bodentyp Podsol-Gley<br />
an. Kleinflächig ist der Bodentyp Pseudogley-Braunerde<br />
mit Plaggenauflage vorhanden.<br />
Wasser:<br />
Gem. Biotopkartierung 2004 ist im Nordosten der<br />
betrachteten Fläche ein Stillgewässer vorhanden.<br />
Entlang der südlichen Flächenabgrenzung verläuft ein<br />
Graben. Die Grundwasserneubildung liegt zwischen<br />
150-200 mm/a bzw. teilweise sehr hoch zwischen 350 -<br />
400 mm/a. Das Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden<br />
Schichten wird als mittel eingestuft.<br />
Klima/Luft:<br />
Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />
eine thermische Ausgleichsfunktion für benachbarte<br />
Siedlungsflächen ist jedoch gering.<br />
Kulturgüter:<br />
Kulturgüter sind nicht betroffen.<br />
Mensch:<br />
Im Plangebiet sind wenige Hof- bzw. Wohnhäuser<br />
vorhanden. Touristische Infrastrukturen oder<br />
bedeutende Erholungsflächen sind nicht vorhanden. Im<br />
Westen wird die Fläche von der A1, welche mit<br />
Lärmschutzwänden ausgestattet wurde, begrenzt.<br />
Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Nutzung<br />
im weiteren Umfeld sind nicht auszuschließen.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Beurteilung<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
Die Umsetzung der Planung führt zur Inanspruchnahme<br />
avifaunistisch bedeutsamer Flächen. Kompensationsmaßnahmen<br />
müssen sich an diesen funktionalen<br />
Erfordernissen orientieren. Weiterhin liegt ein<br />
bedeutendes Amphibiengewässer im nördlichen<br />
Plangebiet, entsprechende Schutzmaßnahmen des<br />
Gewässers sowie potentieller Wanderrouten und<br />
Landlebensräume müssen berücksichtigt werden.<br />
Mit Umsetzung der Planung werden in Teilbereichen<br />
Flächen versiegelt, die eine hohe Grundwasserneubildung<br />
aufweisen.<br />
Zu dem angrenzenden LSG ist eine Eingrünung<br />
vorzusehen.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Es liegen Hinweise auf Brutvorkommen<br />
planungsrelevanter Arten (Kiebitz) vor. Weitere<br />
Vorkommen (z.B. Fledermäuse) können nicht<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Insbesondere aufgrund der hohen Grundwasserneubildungsraten<br />
in Teilflächen, ist einer dezentralen<br />
Versickerung des Oberflächenwassers Vorrang<br />
einzuräumen. Im weiteren Verfahren ist der Erhalt<br />
prägender Bäume sowie des Stillgewässers zu prüfen.<br />
Weiterhin sind, je nach Planung,<br />
Amphibienschutzmaßnahmen (Leiteinrichtungen)<br />
erforderlich. Die im LP von 1990 vorgeschlagene<br />
<strong>Anl</strong>age von Hecken ist als Eingrünung zu dem<br />
angrenzenden LSG vorzusehen. Im verbindlichen<br />
Bebauungsplan sind erforderliche Lärmschutzmaßnahmen<br />
zu überprüfen.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Die Umsetzung der Planung führt zur Inanspruchnahme<br />
avifaunistisch bedeutsamer Flächen. Die<br />
artenschutzrechtlichen Belange sind zu prüfen und<br />
erforderliche Kompensationsmaßnahmen darauf<br />
abzustellen. Weiterhin liegt ein Gewässer mit<br />
besonderer Bedeutung für Amphibien vor, das im<br />
weiteren Verfahren zu berücksichtigen ist.<br />
Mit der direkt nordwestlich angrenzenden A1 liegt ein<br />
erheblich vorbelasteter Bereich vor. Im weiteren<br />
Verfahren sind entsprechende schalltechnische<br />
Gutachten erforderlich.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
46 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild G6.2 Gewerbeflächenentwicklung an der BAB 1<br />
Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />
Biotoptypen: HB = Baumbestand, HP = sonstiger Gehölzbestand / Gehölzpflanzung, HO =<br />
Obstwiese, FG = Graben, SEZ = Sonstige naturnahes, nährstoffreiches Kleingewässer, GI =<br />
Artenarmes Intensivgrünland, A = Acker, EB = Baumkultur, UH = Halbruderale Gras- und<br />
Staudenflur, , OD = Dorfgebiet / landwirtschaftliches Gebäude, OVS = Straße, OVW = Weg<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 47 / 66<br />
Ortsteil:<br />
<strong>Wallenhorst</strong><br />
Standort und<br />
G6.3 Gewerbeflächenentwicklung an der BAB 1“<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 19,5 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
Die Fläche liegt innerhalb des großräumigen Naturparks<br />
TERRA.vita. Direkt nordöstlich grenzt ein LSG an.<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
---<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
Als Biotopentwicklungsmaßnahme (Biotopverbund) sind<br />
Neupflanzung Hecken entlang der Straße<br />
"Schmiedekamp" für die Biotopvernetzung benannt.<br />
Gem. Konfliktplan werden durch den Bestand<br />
(Lärmemissionen) als auch durch den Ausbau der A1<br />
Konflikte bedingt.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Von der Planung sind überwiegend Ackerflächen,<br />
weiterhin wenige Einzelgehölze und Wohnbereiche /<br />
Hofstellen betroffen. Aus der UVS zur A 33 (Kortemeier<br />
& Brokmann 2007) liegen Hinweise zum Vorkommen<br />
von Turmfalke und Rauchschwalbe, nördlich<br />
angrenzend auch Kiebitz vor.<br />
Laut Landschaftsplan (LP 1990) weisen Teilbereiche der<br />
Ackerflächen eine mittlere Lebensraumbedeutung auf,<br />
ein kleiner Gehölzbereich (LP 2004: naturnahes<br />
Feldgehölz) zentral im Plangebiet gelegen, ist mit einer<br />
hohen Lebensraumbedeutung dargestellt. Weitere<br />
bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden Karten<br />
und online verfügbaren Servern nicht dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist der Landschaftsraum als<br />
Siedlungsfläche mit gehölz- und strukturarmer<br />
Streubebauung mit geringer Bedeutung für das<br />
Naturerlebnis, sowie in Teilflächen als ackerbaulich<br />
geprägte Kulturlandschaft mit relativ großräumigen<br />
Nutzungswechsel von Wald, Grünland, Acker und<br />
einzelnen Gehölzen mit hoher Bedeutung für das<br />
Naturerlebnis dargestellt.<br />
Boden:<br />
Im Plangebiet stehen die Bodentypen Pseudogley und<br />
Pseudogley-Braunerde mit Plaggenauflage an.<br />
Wasser:<br />
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />
Grundwasserneubildung liegt zwischen 350 - 400 mm/a<br />
teilweise bei 150-250 mm/a. Das Schutzpotenzial der<br />
Grundwasserüberdeckung wird als mittel eingestuft.<br />
Klima/Luft:<br />
Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />
die thermische Ausgleichsfunktion für benachbarte<br />
Siedlungsflächen ist jedoch gering.<br />
Kulturgüter:<br />
Kulturgüter sind nicht betroffen.<br />
Mensch:<br />
Die geplante Darstellung gewerblicher Bauflächen liegt<br />
außerhalb zusammenhängender Siedlungsbereiche,<br />
wenige Außenbereichshäuser liegen vor. Im Osten wird<br />
die betrachtete Fläche von der A 1, die mit<br />
Lärmschutzwänden ausgestattet wurde, begrenzt.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Beurteilung<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
Mit Umsetzung der Planung werden in Teilbereichen<br />
Flächen versiegelt, die eine hohe Grundwasserneubildung<br />
aufweisen. Innerhalb des Planbereiches ist ein<br />
Feldgehölz vorhanden, dessen Erhalt zu prüfen ist.<br />
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass unmittelbar<br />
nordöstlich Flächen eines LSG angrenzen. Die im LP<br />
1990 getroffene anteilige Einstufung als<br />
Landschaftsraum mit hoher Bedeutung für das<br />
Naturerlebnis ist im weiteren Verfahren zu prüfen.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Es liegen Hinweise auf Vorkommen planungsrelevanter<br />
Arten vor. Im Zuge der Neuaufstellung des FNP<br />
müssen die artenschutzrechtlichen Belange insoweit<br />
berücksichtigt werden, dass eine Beurteilung möglich<br />
ist, ob die vorgesehenen Nutzungen auf<br />
unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse<br />
treffen, da in diesem Fall der Bauleitplan nicht<br />
vollzugsfähig und damit nichtig wäre.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Insbesondere aufgrund der hohen Grundwasserneubildungsraten<br />
in Teilflächen, ist einer dezentralen<br />
Versickerung des Oberflächenwassers Vorrang<br />
einzuräumen. Ein Erhalt des vorhandenen<br />
Feldgehölzes ist zu prüfen. Des Weiteren ist eine<br />
Eingrünung zu dem angrenzenden LSG vorzusehen.<br />
Im verbindlichen Bebauungsplan sind erforderliche<br />
Lärmschutzmaßnahmen zu überprüfen.<br />
Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen sind zu<br />
berücksichtigen.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Das Plangebiet liegt durch die unmittelbar angrenzende<br />
A 1 in einem stark vorbelasteten Bereich. Bis auf den<br />
großräumigen Naturpark TERRA.vita liegen keine<br />
Schutzgebiete vor.<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon<br />
ausgegangen, dass sowohl artenschutzrechtliche<br />
Belange als auch erhebliche Beeinträchtigungen des<br />
Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes sowie der<br />
weiteren Schutzgüter nach UVPG/BauGB vermieden<br />
oder mittels entsprechender Maßnahmen innerhalb<br />
und außerhalb des Plangebietes kompensiert werden<br />
können.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
48 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild G6.3 Gewerbeflächenentwicklung an der BAB 1“<br />
Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />
Biotoptypen: HB = Einzelbaum / Baumbestand, HN = Naturnahes Feldgehölz, HP = sonstiger<br />
Gehölzbestand / Gehölzpflanzung, A = Acker, UH = Halbruderale Gras- und Staudenflur, OD<br />
= Dorfgebiet / landwirtschaftliches Gebäude, OVW = Weg<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 49 / 66<br />
Ortsteil:<br />
Hollage<br />
Standort und<br />
G7 Gewerbegebiet nördlich der BAB A1 - Schießstand<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 0,9 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Beurteilung<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte: Südlich und westlich<br />
grenzt das Landschaftsschutzgebiet „Wiehengebirge<br />
und Nördliches Osnabrücker Hügelland“ an. Die<br />
Planfläche selber liegt im großräumigen Naturpark<br />
TERRA.vita“.<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
Die geplante Fläche liegt innerhalb eines geplanten<br />
Wasserschutzgebietes.<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
Als Biotopentwicklungsmaßnahme (Biotopverbund) ist<br />
die Eingrünung von Ortsrändern entlang der "K310<br />
(Fürstenauer Weg)“ benannt.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Die Fläche unmittelbar nördlich der Autobahn A 1<br />
unterliegt starken Vorbelastungen. In der Biotopkartierung<br />
von 2004 werden in dem betrachteten<br />
Bereich Gras- und Staudenfluren, Waldbereiche und<br />
Industrie- und Gewerbeflächen als auch Dorfgebiet<br />
dargestellt.<br />
Laut Landschaftsplan (LP 1990) weisen die unversiegelten<br />
Offenlandflächen eine mittlere Lebensraumbedeutung<br />
auf, ein kleiner Waldbereich südlich<br />
angrenzend (LP 2004: Bodensaurer Eichen-Mischwald,<br />
LSG) wird mit einer hohen Lebensraumbedeutung<br />
dargestellt. Westlich außerhalb des Plangebietes liegt<br />
ein nach § 30 BNatSchG schutzwürdiger Bereich<br />
(Heide- und Magerrasenflächen, LP 2004).<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) wird der Landschaftsraum<br />
als vielfältig strukturierte Kulturlandschaft mit sehr hoher<br />
Bedeutung für das Naturerlebnis dargestellt.<br />
Boden:<br />
Im Plangebiet stehen Pseudogleyböden an.<br />
Wasser:<br />
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die Grundwasserneubildung<br />
liegt zwischen 200- 250 mm/a. Das<br />
Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden<br />
Schichten wird als gering angegeben. Die betrachtete<br />
Fläche liegt innerhalb eines geplanten Wasserschutzgebietes.<br />
Klima/Luft:<br />
Die angrenzenden Waldbereiche leisten einen Beitrag<br />
zur Produktion von Frischluft bzw. haben eine<br />
lufthygienische Wirkung. Im Plangebiet liegen keine<br />
bedeutenden Flächen vor.<br />
Kulturgüter:<br />
Kulturgüter liegen nicht vor.<br />
Mensch:<br />
Wohnflächen kommen im Plangebiet nicht vor. Ebenso<br />
sind touristische Infrastrukturen oder bedeutende<br />
Erholungsflächen nicht vorhanden. Von der A1 wirken<br />
Lärmimmissionen auf das Plangebiet ein.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
Zu den angrenzenden Waldflächen sind ausreichende<br />
Abstände einzuhalten.<br />
Die im LP getroffene Einstufung als Bereich mit sehr<br />
hoher Bedeutung für das Naturerlebnis stellt einen<br />
Konfliktbereich dar, welcher im weiteren Verfahren zu<br />
überprüfen ist.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel und<br />
Fledermäuse können in den Randbereichen zum Wald<br />
nicht ausgeschlossen werden. Weitere potentiell<br />
betroffene Artgruppen sind im Rahmen der<br />
Biotopkartierung zum Umweltbericht zu prüfen. Im<br />
Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Zu den angrenzenden Waldbereichen ist bei<br />
Realisierung der Planung ein Schutzabstand<br />
einzuhalten.<br />
Die mit Ausweisung eines Wasserschutzgebietes<br />
verbundenen Auflagen sind zu berücksichtigen. Des<br />
Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die<br />
grundwasserüberdeckenden Schichten nur ein<br />
geringes Schutzpotenzial aufweisen und beim Umgang<br />
mit wassergefährdenden Stoffen entsprechend zu<br />
berücksichtigen sind.<br />
Zum bestehenden LSG ist eine Eingrünung<br />
vorzunehmen.<br />
Im verbindlichen Bebauungsplan sind erforderliche<br />
Lärmschutzmaßnahmen zu überprüfen.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Die mit der Ausweisung eines Wasserschutzgebietes<br />
verknüpften Auflagen sind zu berücksichtigen.<br />
Weiterhin liegt die Fläche innerhalb des Naturparks<br />
„TERRA.vita“.<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon<br />
ausgegangen, dass sowohl artenschutzrechtliche<br />
Belange als auch erhebliche Beeinträchtigungen des<br />
Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes sowie der<br />
weiteren Schutzgüter nach UVPG/BauGB vermieden<br />
oder mittels entsprechender Maßnahmen innerhalb<br />
und außerhalb des Plangebietes kompensiert werden<br />
können.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
50 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild G7 Gewerbegebiet nördlich der BAB A1 - Schießstand<br />
nach § 30 BNatSchG<br />
schutzwürdiger Bereich<br />
Heide- und<br />
Magerrasenflächen "Auf<br />
dem Hollenhügel"<br />
Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />
Biotoptypen: WQ = Bodensaurer Eichen-Mischwald, HP = sonstiger Gehölzbestand /<br />
Gehölzpflanzung, UH = Halbruderale Gras- und Staudenflur, OD = Dorfgebiet /<br />
landwirtschaftliches Gebäude, OG = Industrie- und Gewerbefläche<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 51 / 66<br />
D. Sonderbauflächen<br />
Ortsteil:<br />
Hollage<br />
Standort und<br />
S1 – Sonderbaufläche Windkraft<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 9,2 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Beurteilung<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Die Fläche liegt innerhalb des Naturparks „Nördlicher<br />
Teutoburger Wald, Wiehengebirge, Osnabrücker Land – Mit der Änderung der Darstellung Vorrangfläche als<br />
TERRA.vita“.<br />
Sonderbaufläche Windkraft ist die Anpassung und<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung: Sicherung der tatsächlichen Nutzung vorgesehen. Die<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
Aufstellung weiterer Windkraftanlagen erfolgt nicht.<br />
Der LRP stellt das Plangebiet noch innerhalb des LSG Die geänderte Darstellung bedingt daher keine<br />
dar, aktuell ist jedoch keine Schutzgebietsausweisung Beeinträchtigungen der Umweltschutzgüter.<br />
mehr vorhanden.<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
--<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Das ehemals weiträumig als Grünland genutzte Bereich<br />
weist jetzt überwiegend Ackerflächen auf, 2004 wurde<br />
eine mesophile Grünlandfläche im Randbereich kartiert.<br />
Einzelne Laubgehölze und ein Graben kommen vor.<br />
Der Landschaftsplan (LP 1990) bewertet die nördlich<br />
liegenden Gehölze mit einer hohen<br />
Lebensraumbedeutung.<br />
Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />
Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist der Landschaftsraum mit<br />
einem relativ großräumigen Nutzungswechsel von<br />
Grünland und Ackerflächen mit einzelnen Gebäuden<br />
und Gehölzen in Niederungsgebieten beschrieben und<br />
mit einer hohen Bedeutung für das Naturerlebnis<br />
eingestuft. Der Bereich ist durch die vorhandenen<br />
Windräder im Plangebiet sowie südlich liegende<br />
Gewerbegebiete anthropogen überprägt.<br />
Boden:<br />
Im Plangebiet stehen Podsol-Gleyböden an.<br />
Wasser:<br />
Im Plangebiet verläuft ein kleiner Grabenabschnitt.<br />
Weitere Oberflächengewässer kommen nicht vor.<br />
Die Grundwasserneubildung liegt zwischen 150 - 200<br />
mm/a. Das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung<br />
ist hoch. Wasserschutzgebiete liegen nicht<br />
vor.<br />
Klima/Luft:<br />
Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />
Siedlungsflächen mit hoher thermischer Belastung<br />
liegen jedoch nicht vor.<br />
Kulturgüter:<br />
Südlich des Plangebietes liegt ein altes Landwehr als<br />
Kulturdenkmal. Im Plangebiet sind keine Kulturgüter<br />
bekannt.<br />
Mensch:<br />
Im Umfeld liegen Wohn- und Gewerbeflächen vor.<br />
Immissionen durch die geplante Nutzung sind zu prüfen.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Parallel zur Neuaufstellung des FNP läuft für den<br />
östlichen Planbereich das Verfahren zur 43. Änderung<br />
des FNP und Aufstellung eines Bebauungsplanes (B-<br />
Plan Nr. 241). Im Rahmen der Bauleitplanungen<br />
erfolgen die Erstellung eines Umweltberichtes mit<br />
integrierter Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung,<br />
faunistische Untersuchungen der Avifauna,<br />
Fledermäuse und Amphibien als Grundlage der<br />
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, Erstellung<br />
von Fachgutachten zur Beurteilung möglicher<br />
Immissionen (u.a. Lärm- und Schattenschlag der<br />
bestehenden Windkraftanlagen, Gewerbelärm aufgrund<br />
der geplanten industriell-gewerblichen Nutzung,<br />
Verkehrsimmissionen aufgrund des vorhandenen sowie<br />
der durch die Planung hinzukommenden Verkehrs, evtl.<br />
Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche<br />
Tierhaltung).<br />
Vorbehaltlich der Ergebnisse der Fachgutachten kommt<br />
die Begründung zum Vorentwurf (Dehling und<br />
Twisselmann 2013) zu folgendem Ergebnis:<br />
"Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ist davon<br />
auszugehen, dass das Plangebiet hinsichtlich der zu<br />
beachtenden Umweltbelange und des zu<br />
berücksichtigenden Konfliktpotentials als Bereich<br />
einzustufen ist, der die gewünschte bauleitplanerische<br />
Entwicklung zulässt. Potentielle Konflikte zwischen<br />
Umweltbelangen und der geplanten Baugebietsnutzung<br />
können voraussichtlich vermieden bzw. bewältigt<br />
werden. Die bei Realisierung des künftigen Baugebietes<br />
zur erwartenden Eingriffe in den Naturhaushalt können<br />
voraussichtlich durch entsprechende Minimierungs-,<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert<br />
werden."<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
52 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild S1 – Sonderbaufläche Windkraft<br />
Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />
Biotoptypen: A = Acker, GM = Mesophiles Grünland, WX = Sonstiger Laubforst, HB =<br />
Einzelbaum, Gehölzbestand, FG = Graben<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 53 / 66<br />
Ortsteil:<br />
Lechtingen<br />
Standort und<br />
S2 – Sonderbaufläche Hochschule<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 7,9 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
Die Fläche liegt im LSG "Wiehengebirge und Nördliches<br />
Osnabrücker Hügelland" sowie im großräumigen<br />
Naturpark TERRA.vita.<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />
Regionales Raumordnungsprogramm Osnabrück 2004:<br />
Die Planfläche liegt in einem Vorsorgegebiet für Natur<br />
und Landschaft, Erholung sowie Landwirtschaft.<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
Der LRP stellt das Plangebiet innerhalb des LSG dar mit<br />
den vordringlichen Maßnahmen: Minderung des<br />
Pestizid- und Düngeeinsatzes sowie der<br />
Gülleaufbringung.<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
--<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Das Plangebiet umfasst den von der Hochschule<br />
Osnabrück genutzten Waldhof mit Nebengebäuden<br />
sowie Grünland, Acker- und Waldflächen. Der<br />
Landschaftsplan (LP 1990) stellt die Waldflächen<br />
südöstlich des Hofes sowie die Bereiche der Obstwiese<br />
mit einer mittleren Lebensraumbedeutung dar, wenige<br />
Gehölze/Hecken mit hoher Bedeutung.<br />
Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />
Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist der Landschaftsraum als<br />
vielfältig strukturierte Kulturlandschaft mit sehr hoher<br />
Bedeutung für das Naturerlebnis dargestellt. Das<br />
Plangebiet liegt jedoch im Einflussbereich der B 68.<br />
Boden:<br />
Als Bodentypen stehen Ranker und Pseudogley-<br />
Braunerde im Plangebiet an. Der Ranker im westlichen<br />
Plangebiet stellt einen seltenen und daher<br />
schutzwürdigen Boden dar.<br />
Wasser:<br />
Oberflächengewässer kommen nicht vor.<br />
Die Grundwasserneubildung ist mit < 50 mm/a sehr<br />
gering. Ebenso ist das Schutzpotential der<br />
Grundwasserüberdeckung gering eingestuft. Das<br />
Plangebiet liegt im Trinkwasserschutzgebiet Lechtingen,<br />
Schutzzone III.<br />
Klima/Luft:<br />
Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />
Siedlungsflächen mit hoher thermischer Belastung<br />
liegen jedoch nicht vor.<br />
Kulturgüter:<br />
Bedeutende Kulturgüter sind nicht bekannt.<br />
Mensch:<br />
Der Waldhof wird durch die Hochschule als Versuchshof<br />
genutzt. Touristische Infrastruktureinrichtungen oder<br />
Naherholungsflächen liegen nicht im Plangebiet. Die<br />
Planfläche liegt im Immissionsbereich der B 68.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Beurteilung<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
Nach § 8 NWaldLG darf Wald nur mit Genehmigung der<br />
Waldbehörden umgewandelt werden. Eine Überplanung<br />
ist möglichst zu vermeiden.<br />
Im Plangebiet kommen seltene und daher<br />
schutzwürdige Böden (Ranker) vor, die bei künftigen<br />
Nutzungen zu berücksichtigen sind. Versiegelungen<br />
sind zu vermeiden.<br />
Es liegt nur ein geringer Schutz der<br />
Grundwasserüberdeckung vor, der ebenfalls zu<br />
berücksichtigen ist.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel und<br />
Fledermäuse können nicht ausgeschlossen werden.<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon<br />
ausgegangen, dass artenschutzrechtliche Konflikte<br />
über Vermeidungsmaßnahmen und ggf. vorgezogene<br />
Kompensationsmaßnahmen vermieden werden<br />
können, und die Planung nicht auf unüberwindbare<br />
Hindernisse trifft.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Die Waldfläche ist möglichst zu erhalten. Ebenso ist<br />
die Versiegelung und Inanspruchnahme der<br />
schutzwürdigen Bodenbereiche zu vermeiden.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Wertvolle Biotopstrukturen, insbesondere Waldflächen<br />
sowie schutzwürdige Bodenbereiche (Ranker) sind zu<br />
erhalten. Weiterhin muss sich die Planung den<br />
Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes<br />
anpassen.<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon<br />
ausgegangen, dass sowohl artenschutzrechtliche<br />
Belange als auch erhebliche Beeinträchtigungen des<br />
Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes sowie der<br />
weiteren Schutzgüter nach UVPG/BauGB vermieden<br />
oder mittels entsprechender Maßnahmen innerhalb<br />
und außerhalb des Plangebietes kompensiert werden<br />
können.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
54 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild S2 – Sonderbaufläche Hochschule<br />
Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />
Biotoptypen: GI = Intensivgrünland, A = Acker, WQ = Bodensaurer Eichen-Mischwald, WZ =<br />
Sonstiger Nadelforst, HB = Gehölzbestand, HFM= Strauch-Baumhecke, HO+GM=<br />
Obstwiese auf mesophilem Grünland, PH = Hausgarten, OD = Dorfgebiet,<br />
landwirtschaftliches Gebäude, OX = Baustelle<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 55 / 66<br />
E. Flächen für den Gemeinbedarf<br />
Ortsteil:<br />
Hollage<br />
Standort und<br />
GB1 – Fläche für den Gemeinbedarf – Jugendfreizeitstätte „Hollager Mühle“<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 10,7 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Beurteilung<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Die Fläche liegt überwiegend im LSG "Wiehengebirge Bereich mit Konflikten:<br />
und Nördliches Osnabrücker Hügelland" sowie im Vorgesehen ist eine naturnahe Grünanlage mit<br />
großräumigen Naturpark TERRA.vita.<br />
integrierten Jugendfreizeiteinrichtungen (Zeltplatz). Die<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung: Planung muss sich den Zielen des vorhandenen<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
Landschaftsschutzgebietes anpassen. Ebenso ist der<br />
Der LRP stellt das Plangebiet innerhalb des LSG dar. Hollager Mühlenbach bei weiteren Planungen zu<br />
Die östlich angrenzenden Flächen sind als LSGschutzwürdig<br />
bewertet.<br />
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), also eine naturnahe<br />
berücksichtigen und die Ziele des LP sowie der<br />
Umgestaltung mit ausreichenden Uferrandstreifen sind<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
zu integrieren.<br />
Der LP sieht eine Aufwertung des Hollager<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt eine überschlägige Eingriffs-<br />
Mühlenbaches durch eine naturnahe Bachgestaltung mit<br />
Uferrandstreifen und Gehölzen vor.<br />
bilanz und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Das Plangebiet umfasst überwiegend Ackerflächen. Von<br />
Ost nach West fließt der Hollager Mühlenbach als<br />
ausgebautes Gewässer.<br />
Der Landschaftsplan (LP 1990) stellt den Hollager<br />
Mühlenbach mit mittlerer Lebensraumbedeutung,<br />
teilweise angrenzende Gehölze mit hoher Bedeutung<br />
dar.<br />
Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />
Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist der Bereich als Feldflur<br />
mit einzelnen Gehölzstrukturen mit geringer Bedeutung<br />
für das Naturerlebnis eingestuft.<br />
Boden:<br />
Im Plangebiet kommen Podsol, Gley, und Gley-Podsol<br />
vor. Schutzwürdige Bodenbereiche sind auf den LBEG<br />
Karten nicht dargestellt.<br />
Wasser:<br />
Im Plangebiet verläuft der Hollager Mühlenbach als<br />
ausgebautes Gewässer.<br />
Die Grundwasserneubildung liegt zwischen 100 - 150<br />
(200) mm/a. Das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung<br />
ist gering. Wasserschutzgebiete liegen<br />
nicht vor.<br />
Klima/Luft:<br />
Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />
Siedlungsflächen mit hoher thermischer Belastung<br />
liegen jedoch nicht vor.<br />
Kulturgüter:<br />
Bedeutende Kulturgüter sind nicht bekannt.<br />
Mensch:<br />
Die Fläche dient der Erweiterung der südlich<br />
angrenzenden Jugendfreizeiteinrichtung Hollager Mühle.<br />
Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Nutzung<br />
im weiteren Umfeld sind nicht auszuschließen.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel<br />
können nicht ausgeschlossen werden.<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon<br />
ausgegangen, dass artenschutzrechtliche Konflikte<br />
über Vermeidungsmaßnahmen und ggf. vorgezogene<br />
Kompensationsmaßnahmen vermieden werden<br />
können, und die Planung nicht auf unüberwindbare<br />
Hindernisse trifft.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Aufgrund des vorhandenen LSG ist eine<br />
landschaftsgerechte Einbindung und Gestaltung der<br />
Fläche vorzusehen sowie die Belange der WRRL am<br />
Hollager Mühlenbach zu berücksichtigen.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Das geplante Vorhaben (naturnahe Grünanlage mit<br />
integrierter Jugendfreizeiteinrichtung (Zeltplatz) lässt<br />
sich bei entsprechender Ausgestaltung mit den Zielen<br />
des LSG und der WRRL vereinbaren.<br />
Unter Berücksichtigung von entsprechenden<br />
Vermeidungs- und Gestaltungsmaßnahmen<br />
(Artenschutz, landschaftsgerechte Gestaltung, WRRL)<br />
sowie nach Festsetzung und Durchführung von<br />
Kompensationsmaßnahmen auf der verbindlichen<br />
Bebauungsplanebene, verbleiben nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />
Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
56 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild GB1 – Fläche für den Gemeinbedarf – Jugendfreizeitstätte „Hollager Mühle“<br />
Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />
Biotoptypen: A = Acker, HB = Einzelbaum, Gehölzbestand, FX = ausgebauter Bach<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 57 / 66<br />
Ortsteil:<br />
<strong>Wallenhorst</strong><br />
Standort und<br />
<strong>Wallenhorst</strong> GB2 – Erweiterung Gemeinbedarfs Fläche "Hof Duling"<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 0,8 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Beurteilung<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
--<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung: Besonders bedeutsame Bereiche für den Naturhaushalt<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
liegen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor. Das<br />
---<br />
südlich liegende Gehölz ist von der Planung nicht<br />
betroffen.<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
Der LP sieht eine Begrenzung der Siedlung<br />
nordwestlich des Plangebietes vor. Im Konfliktplan ist<br />
eine Gefährdung eines Eichenmischwaldes (südlich<br />
dieses Plangebietes) sowie einer Obstwiese im Zuge<br />
der Friedhofs- bzw. Wohngebietserweiterung benannt.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Im Plangebiet befindet sich lt. Luftbild eine Grünfläche<br />
mit einzelnen Gehölzen im Siedlungsbereich. Direkt<br />
südlich grenzt ein Siedlungsgehölz mit höherer<br />
Lebensraumbedeutung lt. LP 1990 an.<br />
Bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden Karten<br />
und online-Servern nicht dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist die Fläche im<br />
Siedlungsbereich von <strong>Wallenhorst</strong> mit sehr geringer<br />
Bedeutung für das Naturerleben dargestellt. Die südlich<br />
angrenzenden Gehölze sind als wichtige Einzelflächen<br />
innerhalb des Siedlungsbereiches bewertet.<br />
Boden:<br />
Im Plangebiet steht Pseudogleyboden an. Eine<br />
besondere Schutzwürdigkeit liegt nicht vor.<br />
Wasser:<br />
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />
Grundwasserneubildung liegt zwischen 200-250 mm/a.<br />
Das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung ist<br />
gering. Wasserschutzgebiete liegen nicht vor.<br />
Klima/Luft:<br />
Generell wirken sich Freiflächen im Siedlungsbereich<br />
günstig auf das Kleinklima aus, Siedlungsflächen mit<br />
hoher thermischer Belastung liegen jedoch nicht vor.<br />
Kulturgüter:<br />
Bedeutende Kulturgüter liegen nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nicht vor.<br />
Mensch:<br />
Die Fläche GB2 liegt im Einflussbereich von<br />
Lärmimmissionen der B 68. Lärmschutzwände an der B<br />
68 liegen vor. Eine schalltechnische Beurteilung ist im<br />
weiteren Verfahren erforderlich. Vorgesehen ist eine<br />
Erweiterung der (Außen-)anlagen der südöstlich<br />
liegenden Hofstelle Duling.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Besonders bedeutsame Bereiche sind nicht betroffen.<br />
Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre. Artenschutzrechtliche Hindernisse werden in<br />
dem kleinräumigen Siedlungsbereich nicht erwartet.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Das geringe Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung<br />
ist zu berücksichtigen. Grundwassergefährdende<br />
Vorhaben sind jedoch nicht vorgesehen.<br />
Im weiteren Verfahren muss eine schalltechnische<br />
Überprüfung erfolgen.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Schutzgebiete oder besonders bedeutsame Bereiche<br />
liegen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor.<br />
Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen<br />
sowie nach Festsetzung und Durchführung von<br />
Kompensationsmaßnahmen auf der verbindlichen<br />
Bebauungsplanebene, verbleiben nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />
Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
58 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild GB2 – Erweiterung Gemeinbedarfs Fläche "Hof Duling"<br />
Nutzungsstrukturen:<br />
- Grünfläche<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 59 / 66<br />
Ortsteil:<br />
Lechtingen<br />
Standort und<br />
GB3 – Fläche für den Gemeinbedarf – zentrale Sportanlage<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 11,2 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Beurteilung<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Die Fläche liegt im großräumigen Naturpark<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
TERRA.vita. Südlich außerhalb des Plangebietes Das Plangebiet unterliegt einer hohen Vorbelastung<br />
umfasst das Landschaftsschutzgebiet "Wiehengebirge durch die Autobahn A1. Bedeutende Bereiche für den<br />
und Nördliches Osnabrücker Hügelland" die<br />
Naturhaushalt und das Landschaftsbild liegen im<br />
Talniederung des Lechtinger Baches. Weitere Plangebiet selbst, nach derzeitigem Kenntnisstand nicht<br />
Schutzgebiete oder -objekte liegen nicht vor.<br />
vor. Nördlich angrenzende Bereiche mit avifaunistischer<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung: Bedeutung müssen im weiteren Verfahren<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
berücksichtigt werden.<br />
---<br />
Von der geplanten Nutzung gehen Emissionen aus, die<br />
auf nahegelegene Wohngebäude einwirken.<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
Als Biotopentwicklungsmaßnahme (Biotopverbund) ist<br />
die Neupflanzung von Obstbäumen zur Verbesserung<br />
von Biotopvernetzung und Landschaftsbild am<br />
"Peddenpohl/Mühlenstraße" vorgesehen.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Das Plangebiet wird als landwirtschaftliche Ackerfläche<br />
genutzt. Etwas westlich verläuft die Autobahn A 1,<br />
südlich liegt der Siedlungsbereich Lechtingen. In der<br />
UVS zur A 33 Nord (Kortemeier & Brokmann 2007) ist<br />
der Bereich nördlich außerhalb des Plangebietes<br />
angrenzend als Raum mit avifaunistischer Bedeutung<br />
und Brutvorkommen von Kiebitzen erfasst worden.<br />
Darüber hinaus sind in den vorliegenden Karten und<br />
online-Servern keine bedeutenden Flächen dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist der Bereich als gehölzund<br />
strukturarme Siedlungsfläche / Streubebauung mit<br />
geringer Bedeutung für das Naturerlebnis bewertet.<br />
Boden:<br />
Im Plangebiet steht Podsol-Gleyboden an.<br />
Wasser:<br />
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />
Grundwasserneubildung liegt zwischen 150 - 200 mm/a.<br />
Das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung liegt<br />
im mittleren Bereich. Wasserschutzgebiete liegen nicht<br />
vor.<br />
Klima/Luft:<br />
Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />
Siedlungsflächen mit hoher thermischer Belastung<br />
liegen jedoch nicht vor.<br />
Kulturgüter:<br />
Kulturgüter sind von der Planung nicht betroffen.<br />
Mensch:<br />
Im Plangebiet sind Lärmimmissionen von der Autobahn<br />
A 1 zu erwarten, Lärmschutzwände sind an der A1<br />
vorhanden.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre. Aus der UVS 2007 zur A 33 Nord liegen für den<br />
nördlich angrenzenden Bereich Hinweise auf<br />
Brutvorkommen planungsrelevanter Arten (Kiebitz) vor,<br />
die im weiteren Verfahren zu prüfen sind.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Im weiteren Verfahren sind potentielle Immissionen<br />
(A1) und Emissionen auf vorhandene Wohnflächen zu<br />
prüfen. Weiterhin ist eine artenschutzrechtliche<br />
Prüfung erforderlich.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Im Plangebiet sind bedeutende Bereiche für den<br />
Naturhaushalt und Landschaftsbild nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nicht vorhanden. Beeinträchtigungen<br />
nördlich angrenzender avifaunistisch bedeutsamer<br />
Bereiche müssen jedoch vermieden werden.<br />
Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen<br />
(Artenschutz) sowie nach Festsetzung und<br />
Durchführung von Kompensationsmaßnahmen inkl.<br />
potentiell erforderlicher artenschutzrechtlicher CEF-<br />
Maßnahmen, verbleiben nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />
Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
60 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild GB3 – Fläche für den Gemeinbedarf – zentrale Sportanlage<br />
Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />
Biotoptypen: A = Acker, HB = Einzelbaum, UH = Halbruderale Gras- und Staudenflur, FG =<br />
Graben<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 61 / 66<br />
F. Grünflächen<br />
Ortsteil:<br />
Lechtingen<br />
Standort und<br />
GR 1 "Sportplatz" Östliche Erweiterung der Sportanlage Lechtingen<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 1,0 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Beurteilung<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
Schutzgebiete und -objekte sind nicht vorhanden.<br />
Unmittelbar südlich grenzt eine Kompensationsfläche<br />
an.<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
---<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
---<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Auf der Fläche befindet sich derzeit eine aufgegebene<br />
Hofstelle mit abgängigen Gebäuderesten. Weiterhin sind<br />
lt. LP 2004 Ruderalfluren und Gehölzbestände im<br />
Plangebiet vorhanden. Im Norden und Osten grenzen<br />
Waldflächen an.<br />
Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />
Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist der Landschaftsraum<br />
beidseits der B 68 als ackerbaulich geprägte<br />
Kulturlandschaft mit relativ großräumigem<br />
Nutzungswechsel von Wald, Grünland, Acker und<br />
einzelnen Gehölzen dargestellt. Die Bedeutung für das<br />
Naturerlebnis wird dort hoch eingestuft.<br />
Boden:<br />
Im Plangebiet kommen überwiegend Pseudogley-<br />
Braunerde und kleinräumig Podsol-Gley vor.<br />
Wasser:<br />
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />
Grundwasserneubildung liegt zwischen 200- 250 mm/a.<br />
Der Geschütztheitsgrad des Grundwassers liegt im<br />
mittleren Bereich. Das Plangebiet liegt im<br />
Trinkwasserschutzgebiet Lechtingen, Schutzzone III.<br />
Klima/Luft:<br />
Bedeutende Bereiche liegen nicht vor.<br />
Kulturgüter:<br />
Kulturgüter sind nicht bekannt.<br />
Mensch:<br />
Die Fläche liegt innerhalb des Einwirkungsbereichs<br />
verkehrsbedingter Immissionen von der B 68.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
Die geplante Nutzung als Sportplatz bedingt keine<br />
Gefährdungen für das Trinkwasserschutzgebiet.<br />
Zu den angrenzenden Wald- und<br />
Kompensationsflächen ist ein ausreichender Abstand<br />
einzuhalten.<br />
Weitere bedeutende Bereiche liegen nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nicht vor.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre. Artenschutzrechtliche Hindernisse werden in<br />
dem kleinräumigen Plangebiet (ehemalige Hofstelle) in<br />
Siedlungsrandlage nicht erwartet.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Beeinträchtigungen angrenzender Wald- und<br />
Kompensationsflächen sind zu vermeiden.<br />
Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />
nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />
Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />
(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />
zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Schutzgebiete oder besonders bedeutsame Bereiche<br />
liegen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor.<br />
Beeinträchtigungen angrenzender Wald- und<br />
Kompensationsflächen sind zu vermeiden.<br />
Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen<br />
sowie nach Festsetzung und Durchführung von<br />
Kompensationsmaßnahmen auf der verbindlichen<br />
Bebauungsplanebene, verbleiben nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />
Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
62 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild GR 1 Sportplatz , Östliche Erweiterung der Sportanlage Lechtingen<br />
Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />
Biotoptypen: WX = sonstiger Nadelforst, WJL = junger Laubwald, UH = Halbruderale Grasund<br />
Staudenflur HB = Gehölzbestand, OX = Baustelle, OVW = Weg<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 63 / 66<br />
Ortsteil:<br />
<strong>Wallenhorst</strong><br />
Standort und<br />
Gr 2 Parkanlage<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 2,7 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
---<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
---<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
Der LP (1990) sieht die <strong>Anl</strong>age einer naturnahen<br />
öffentlichen Grünfläche mit extensiver Pflege vor. Als<br />
Konflikt ist die Gefährdung einer naturnahen Grünfläche<br />
(kleine Waldflächen) durch die im wirksamen FNP<br />
dargestellte Fläche für Gemeinbedarf - Schwimmbad<br />
genannt.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Lt. Landschaftsplan (LP 1990) liegen Strukturen hoher<br />
bis mittlerer Lebensraumbedeutung vor. Die Planfläche<br />
liegt zwischen Siedlungsflächen <strong>Wallenhorst</strong> und<br />
Hollage.<br />
Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />
Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist die Fläche als für das<br />
Naturerlebnis wichtige Einzelfläche innerhalb des<br />
Siedlungsbereiches dargestellt.<br />
Boden:<br />
Im Plangebiet steht Podsol-Braunerde an. Lt. LBEG<br />
Kartenserver und LP (1990) sind Altablagerungen<br />
vorhanden.<br />
Wasser:<br />
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />
Grundwasserneubildung liegt zwischen 200- 250 mm/a.<br />
Das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung ist<br />
gering. Wasserschutzgebiete liegen nicht vor.<br />
Klima/Luft:<br />
Bedeutende Bereiche liegen nicht vor.<br />
Kulturgüter:<br />
Kulturgüter sind nicht bekannt.<br />
Mensch:<br />
Die Fläche dient der Naherholung und wird mit<br />
Neuaufstellung des FNP als Grünfläche - Parkanlage<br />
dargestellt.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />
Beurteilung<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
Die vorgesehene Darstellung als Grünfläche entspricht<br />
den Zielen der Landschaftsplanung. Konfliktbereiche<br />
liegen nicht vor.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Die geänderte Darstellung als Grünfläche (Anpassung<br />
an den derzeitigen Bestand) führt zu keinen<br />
Auswirkungen auf den derzeitigen Bestand und daher<br />
zu keinen artenschutzrechtlichen Konflikten.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
---<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Die vorgesehene Darstellung als Grünfläche entspricht<br />
den Zielen der Landschaftsplanung. Konfliktbereiche<br />
liegen nicht vor. Nähere Angaben zu den vorhandenen<br />
Altlasten liegen nicht vor.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
64 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild Gr 2 Parkanlage<br />
Nutzungstypen lt. Luftbild:<br />
- Grünfläche<br />
- Gehölze<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 65 / 66<br />
Ortsteil:<br />
<strong>Wallenhorst</strong><br />
Standort und<br />
Gr 3 Parkanlage zwischen Ziegelei und Fiesteler Straße<br />
Bezeichnung:<br />
Größe ca. 2,1 ha<br />
Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />
Beurteilung<br />
Landschaftsplanung<br />
Schutzgebiete und -objekte:<br />
Landschaftspflegerische Beurteilung<br />
---<br />
Bereich mit Konflikten:<br />
Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung: Mit Umsetzung der Planung (<strong>Anl</strong>age einer Grünfläche)<br />
Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />
werden kulturhistorisch bedeutsame Plaggenesche in<br />
---<br />
Anspruch genommen. Die Belange des<br />
Denkmalschutzes sind zu berücksichtigen.<br />
Landschaftsplan (1990):<br />
Der LP (1990) sieht die Eingrünung von Ortsrändern an<br />
der Fiesteler Straße vor.<br />
Weitere bedeutsame Strukturen liegen nach<br />
derzeitigem Kenntnisstand nicht vor.<br />
Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />
Nach der Luftbildauswertun sind im Plangebiet<br />
landwirtschaftliche Flächen vorhanden.<br />
Bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden Karten<br />
und online-Servern nicht dargestellt.<br />
Landschaftsbild:<br />
Im Landschaftsplan (1990) ist der Landschaftsraum als<br />
ackerbaulich geprägte Kulturlandschaft mit relativ<br />
großräumigen Nutzungswechsel von Wald, Grünland,<br />
Acker sowie einzelnen Gehölzen dargestellt. Die<br />
Bedeutung für das Naturerlebnis ist hoch bewertet. Die<br />
Planfläche liegt innerhalb des Siedlungsbereiches.<br />
Boden:<br />
Im Plangebiet sind großflächig Plaggeneschböden<br />
vorhanden. Diese sind aufgrund ihrer<br />
kulturgeschichtlichen Bedeutung als schutzwürdige<br />
Böden benannt.<br />
Wasser:<br />
Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />
Grundwasserneubildung ist mit 350-400 mm/a sehr<br />
hoch. Das Schutzpotential der<br />
Grundwasserüberdeckung liegt im mittleren Bereich.<br />
Wasserschutzgebiete liegen nicht vor.<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />
artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />
Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />
der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />
wäre.<br />
Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />
Die Belange des Denkmalschutzes sind zu<br />
berücksichtigen.<br />
Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />
Die Belange des Denkmalschutzes sowie des<br />
Artenschutzes sind bei Umsetzung der Planung zu<br />
berücksichtigen. Weitere Konfliktbereiche liegen nach<br />
derzeitigem Kenntnisstand nicht vor.<br />
Klima/Luft:<br />
Bedeutende Bereiche liegen nicht vor.<br />
Kulturgüter:<br />
Kulturgüter sind nicht bekannt.<br />
Mensch:<br />
Die Fläche liegt außerhalb des Einwirkbereiches von<br />
Lärmimmissionen.<br />
Wechselwirkungen:<br />
Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
66 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />
Luftbild Gr 3 Parkanlage zwischen Ziegelei und Fiesteler Straße<br />
Nutzungstypen nach Luftbildauswertung:<br />
- landwirtschaftliche Nutzfläche<br />
<strong>Wallenhorst</strong>, 2014-01-15<br />
IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG<br />
i.V. Böhm<br />
H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc