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Anl 02_Scoping-Unterlagen - Gemeinde Wallenhorst

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LANDKREIS OSNABRÜCK<br />

Neuaufstellung des<br />

Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />

SCOPING-<strong>Unterlagen</strong> zum<br />

UMWELTBERICHT gem. § 2a BauGB<br />

(ANLAGE 2)<br />

Projektnummer: 205205<br />

Datum: 2014-01-15


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

2 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

I. EINLEITUNG ................................................................................................................... 3<br />

II. SCOPING ........................................................................................................................ 5<br />

III. INHALTE DES UMWELTBERICHTES ZUR NEUAUFSTELLUNG DES<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLANES ..................................................................................... 6<br />

A. ÜBERSICHT ................................................................................................................. 6<br />

B. UNTERSUCHUNGSRAHMEN DER ZU BEURTEILENDEN SCHUTZGÜTER ............................... 6<br />

‣ Bestand und Bewertung ................................................................................................... 6<br />

‣ Auswirkungsprognose (Durchführung der Planung) ........................................................ 6<br />

‣ Umweltrelevante Maßnahmen (Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, Ausgleich und<br />

Ersatz)............................................................................................................................... 6<br />

‣ Erhebliche Auswirkungen und deren Überwachung (Monitoring) .................................... 6<br />

C. STATUS-QUO-PROGNOSE (NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG) ................................. 6<br />

D. DARSTELLUNG DER WICHTIGSTEN GEPRÜFTEN ALTERNATIVEN AUS UMWELTSICHT .......... 7<br />

E. DARSTELLUNG DER SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN ...... 7<br />

F. ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG ......................................................... 7<br />

G. ANHANG ..................................................................................................................... 7<br />

IV. STANDORTPROFILE NEUER BAUFLÄCHEN .............................................................. 7<br />

A. WOHNBAUFLÄCHEN ..................................................................................................... 9<br />

B. GEMISCHTE BAUFLÄCHEN ...........................................................................................29<br />

C. GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN .......................................................................................31<br />

D. SONDERBAUFLÄCHEN .................................................................................................51<br />

E. FLÄCHEN FÜR DEN GEMEINBEDARF .............................................................................55<br />

F. GRÜNFLÄCHEN ...........................................................................................................61<br />

Bearbeitung:<br />

Dipl.-Ing. (FH) Angelika Huesmann<br />

Thorsten Kehlenbrink M.sc<br />

<strong>Wallenhorst</strong>, 2014-01-15<br />

Proj.-Nr.: 205205<br />

IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG<br />

Ingenieure Landschaftsarchitekten Stadtplaner<br />

Telefon (0 54 07) 8 80-0 Telefax (0 54 07) 8 80-88<br />

Marie-Curie-Straße 4a 49134 W allenhorst<br />

h t t p : / / w w w . i n g e n i e u r p l a n u n g . d e<br />

Beratende Ingenieure – Ingenieurkammer Niedersachsen<br />

Qualitätsmanagementsystem TÜV-CERT DIN EN ISO 9001-2008<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 3 / 66<br />

I. Einleitung<br />

Im Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet die sich aus der<br />

beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den<br />

voraussehbaren Bedürfnissen der <strong>Gemeinde</strong> für einen Zeitraum von rd. 15 Jahren in den<br />

Grundzügen dargestellt. Der FNP bildet die planungsrechtliche Voraussetzung für die<br />

Aufstellung teilräumlicher Bebauungspläne, die von der <strong>Gemeinde</strong> gemäß § 8 Abs. 2 BauGB<br />

aus dem FNP zu entwickeln sind.<br />

Ziel und Aufgabe der Flächennutzungsplanung ist es, "eine nachhaltige städtebauliche<br />

Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch<br />

in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine<br />

dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Sie<br />

sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen<br />

Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die<br />

Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die<br />

städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu<br />

entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der<br />

Innenentwicklung erfolgen" (§ 1 Abs. 5 BauGB). Der sparsame und schonende Umgang mit<br />

Grund und Boden (Bodenschutzklausel) sowie die Aufnahme der Belange des<br />

Umweltschutzes durch Erfassung und Bewertung der einzelnen Schutzgüter und<br />

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung oder Ausgleich nachteiliger<br />

Umweltauswirkungen sind zentrale Elemente in einer nachhaltig ausgestalteten<br />

Flächennutzungsplanung.<br />

Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes sind die oben aufgeführten<br />

öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1<br />

Abs. 7 BauGB).<br />

Zur Neuaufstellung des FNP führt die <strong>Gemeinde</strong> ein 2-stufiges Beteiligungsverfahren der<br />

Träger öffentlicher Belange durch. Der hiermit vorgelegte Vorentwurf fasst hinsichtlich der<br />

Darstellungen des neuen Flächennutzungsplanes zunächst zusammen:<br />

- Neuzeichnung des bisher wirksamen Flächennutzungsplanes einschließlich aller<br />

wirksamen Änderungsverfahren,<br />

- Übernahme aller nachrichtlicher Darstellungen und Hinweise aus der informellen<br />

Vorabbeteiligung der Träger öffentlicher Belange,<br />

- Darstellung der potentiellen neuen Bauflächen nach dem Stand der<br />

Vorentwurfsberatungen in den Ratsgremien der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Dieses erste Beteiligungsverfahren dient insoweit vornehmlich dazu, alle fachspezifischen<br />

Anforderungen der Träger öffentlicher Belange noch einmal abzufragen, um ggf.<br />

erforderliche Aktualisierungen vornehmen zu können. Es dient im Weiteren dazu, die<br />

fachspezifischen Anforderungen zu den neuen Bauflächendarstellungen abzufragen, um hier<br />

im Rahmen der dann anstehenden Entwurfsberatungen zur öffentlichen Auslegung des<br />

Flächennutzungsplanes alle gesamten Belange in die Abwägung einstellen zu können, um<br />

auf dieser Basis die dann endgültigen Bauflächendarstellungen festlegen zu können.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

4 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> wurde 1983 von der damals<br />

zuständigen Bezirksregierung Weser-Ems genehmigt. Die dem städtebaulichen Konzept des<br />

Flächennutzungsplanes ursprünglich zugrunde liegenden städtebaulichen Zielsetzungen<br />

sind mittlerweile umgesetzt oder bereits weitgehend überholt. Die im wirksamen Flächennutzungsplan<br />

bislang ausgewiesenen Baulandflächenreserven sind – mit Ausnahme nicht<br />

verfügbarer Grundstücksflächen – weitgehend erschöpft.<br />

Das ursprünglich ausgewiesene Flächennutzungskonzept der <strong>Gemeinde</strong> musste in den<br />

letzten Jahren durch die Aufstellung diverser Änderungsverfahren den geänderten<br />

städtebaulichen Zielsetzungen der <strong>Gemeinde</strong> und den damit verbundenen<br />

Bedarfsanmeldungen verschiedener Nutzergruppen den Erfordernissen entsprechend<br />

angepasst werden.<br />

Es besteht nunmehr das dringliche Erfordernis, Art und Umfang der künftigen Boden- und<br />

Flächennutzung innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes den geänderten Rahmenbedingungen der<br />

künftigen <strong>Gemeinde</strong>entwicklung anzupassen.<br />

Die geänderten Entwicklungsziele für die Flächennutzungsplanung haben sich insbesondere<br />

auch vor dem Hintergrund einer höheren Gewichtung von Umweltschutz und Naturraum<br />

grundlegend gewandelt. Diese hat sich seit der Neufassung des EAG Bau in den<br />

Grundsätzen der Bauleitplanung manifestiert. So ist ab Juni 2004 für jeden FNP, der neu<br />

aufgestellt wird bzw. erst nach Juni 2006 rechtskräftig wird, eine Umweltprüfung gem. § 2<br />

Abs. 4 BauGB durchzuführen.<br />

Mit einer weiteren BauGB Novelle im Jahr 2011 – u.a. durch die Einführung der<br />

Klimaschutzklausel - auf Grundlage des Gesetztes zur Förderung des Klimaschutzes bei der<br />

Entwicklung in den Städten und <strong>Gemeinde</strong>n, wurden auch die Belange des Klimaschutzes in<br />

das Städtebaurecht übernommen. Vor diesem Hintergrund stellen die Belange des<br />

Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB und des Klimaschutzes gem. § 1 Abs. 5, Satz 2<br />

i.V.m. § 1a Abs. 5 BauGB wichtige Belange im Zuge der Neuaufstellung des<br />

Flächennutzungsplanes dar.<br />

Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> die wirksamen<br />

Darstellungen des Flächennutzungsplanes (einschließlich aller genehmigten<br />

Änderungsverfahren) in einer digitalen Neuzeichnung des bestehenden FNP<br />

zusammengefasst. Parallel dazu wurden planungsrelevante Daten und andere Nutzungsoder<br />

Flächenansprüche, wie z. B. Leitungsverläufe oder –Trassen, der Träger öffentlicher<br />

Belange auf informeller Ebene abgefragt. Diese Informationen wurden ebenfalls in die<br />

aktualisierte Planzeichnung übernommen. Zudem hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> eine<br />

detaillierte Bestandaufnahme der baulichen und räumlichen Nutzung durchgeführt und mit<br />

den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes abgeglichen. So entsteht als<br />

Basis für eine FNP-Neuaufstellung eine Plandarstellung, die alle aktuell relevanten<br />

Informationen enthält.<br />

Auf dieser Grundlage haben die Ratsgremien ein Bauflächenkonzept erörtert und beraten,<br />

dass diesem Vorentwurf der Neuaufstellung des FNP zugrundeliegt. Im Vorfeld erfolgte die<br />

Durchführung von Bürgergesprächen auf Ortsteilebene.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 5 / 66<br />

Zur Methodik, Plandarstellungen im FNP, Berücksichtigung übergeordneter<br />

Planungsvorgaben, städtebauliche Planungszielen etc. wird auf die Begründung zur<br />

Neuaufstellung des FNP verwiesen.<br />

Das vorliegende Vorentwurfskonzept einschließlich der bereits vorab abgefragten<br />

planungsrelevanten Daten der Träger öffentlicher Belange soll nunmehr als Grundlage des<br />

weiteren Verfahrens dienen. Das durchzuführende Beteiligungsverfahren (frühzeitige Bürgerund<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung) dient dazu, die Anregungen der Bürger und der Träger<br />

öffentlicher Belange zu der geplanten Konzeption abzufragen. Auf diesem Weg werden alle<br />

fachspezifischen Anforderungen an die geplanten Bauflächen zusammengestellt und in eine<br />

Abwägung aller Belange eingestellt. Nach dieser Abwägung erfolgt dann ein<br />

Entwurfsbeschluss der die endgültige Bauflächendarstellung, den Entwurf des FNP festlegt.<br />

Hieran schließt sich die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes sowie eine<br />

erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, unter Beifügung der erforderlichen<br />

Fachplanungen wie z. B. dem Umweltbericht, an. Nach erneuter Abwägung der<br />

eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der öffentlichen Auslegung erfolgt hierüber<br />

abschließend der Feststellungsbeschluss.<br />

Nach § 2 Abs. 4 BauGB hat die <strong>Gemeinde</strong> im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des<br />

Bauleitplans eine Begründung beizufügen. Gesonderter Bestandteil der Begründung ist der<br />

Umweltbericht (genauere Inhalte des Umweltberichtes, sh. <strong>Anl</strong>age 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a<br />

BauGB).<br />

II.<br />

<strong>Scoping</strong><br />

Nach § 2 Abs.4 BauGB legt die <strong>Gemeinde</strong> fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad<br />

die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Diese Festlegung des Umfangs<br />

des Umweltberichtes erfolgt gem. § 4 Abs. 1 BauGB unter Beteiligung der Behörden.<br />

Dieses Vorgehen wird <strong>Scoping</strong> oder auch Antragskonferenz genannt.<br />

Im Rahmen des <strong>Scoping</strong>s sind die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange dazu aufgefordert, dem Planungsträger Wertelemente von besonderer Bedeutung<br />

(z.B. Schutzgebiete, Angaben zu streng oder besonders geschützten Arten, Bodendenkmale)<br />

für die weitere Bearbeitung zu nennen und ggf. vorhandenes Informationsmaterial<br />

zur Verfügung zu stellen. Gleichfalls ist es Aufgabe des <strong>Scoping</strong>s abzuklären, ob und in<br />

welchem Umfang Sondergutachten [z.B. schalltechnische, bodenspezifische oder<br />

faunistische Untersuchungen oder Bewertungen (bspw. nach § 44/45 BNatSchG)] oder<br />

weitere Verfahrensschritte (z.B. FFH-Verträglichkeitsvorprüfung, Artenschutzbeitrag)<br />

durchgeführt werden.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

6 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

III.<br />

Inhalte des Umweltberichtes zur Neuaufstellung des<br />

Flächennutzungsplanes<br />

A. Übersicht<br />

Die Inhalte des Umweltberichtes nach § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 ergeben sich aus<br />

der <strong>Anl</strong>age zum BauGB.<br />

Punkte gem. <strong>Anl</strong>age zum BauGB<br />

1 a) Inhalt und Ziele, Bedarf an Grund/Boden<br />

1 b) Ziele des Umweltschutzes<br />

2 a) Bestandsaufnahme<br />

2 b) Entwicklungsprognosen<br />

2 c) Maßnahmen: Vermeidung, Minderung, Kompensation<br />

2 d) Planungsalternativen<br />

3 a) Verfahren, Methodik, Schwierigkeiten<br />

3 b) Maßnahmen zur Überwachung<br />

3 c) Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

B. Untersuchungsrahmen der zu beurteilenden Schutzgüter<br />

Die Belange der Umwelt werden primär über die folgenden Schutzgüter erfasst:<br />

‣ Tiere, ‣ Pflanzen, ‣ Boden,<br />

‣ Wasser, ‣ Klima, ‣ Luft,<br />

‣ Landschaft, ‣ biologische Vielfalt, ‣ Mensch,<br />

‣ Kultur- und Sachgüter<br />

‣ sowie die Wechselwirkungen der Schutzgüter<br />

‣ Darüber hinaus: Schutzgebiete und -objekte sowie Natura 2000-Gebiete,<br />

ggf. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Im Rahmen der Schutzgutuntersuchungen werden folgende Untersuchungsinhalte<br />

abgehandelt:<br />

‣ Bestand und Bewertung<br />

‣ Auswirkungsprognose (Durchführung der Planung)<br />

‣ Umweltrelevante Maßnahmen (Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, Ausgleich<br />

und Ersatz)<br />

‣ Erhebliche Auswirkungen und deren Überwachung (Monitoring)<br />

C. Status-Quo-Prognose (Nichtdurchführung der Planung)<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 7 / 66<br />

D. Darstellung der wichtigsten geprüften Alternativen aus<br />

Umweltsicht<br />

Im Umweltbericht werden gleichfalls die wichtigsten geprüften Alternativen beschrieben,<br />

wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

E. Darstellung der Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung<br />

der Angaben<br />

Der Umweltbericht umfasst eine Darstellung der Schwierigkeiten (z.B. Kenntnislücken<br />

oder nur eingeschränkt verwertbare Daten), die bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

aufgetreten sind.<br />

F. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Ein allgemein verständlicher Text fasst die Ergebnisse des Umweltberichtes zusammen.<br />

G. Anhang<br />

Der Anhang des Umweltberichtes beinhaltet die naturschutzrechtliche Eingriffs- und<br />

Kompensationsermittlung gemäß anzuwendendem Modell.<br />

IV.<br />

Standortprofile neuer Bauflächen<br />

In der vorliegenden <strong>Scoping</strong>-Unterlage werden die neuen Bauflächendarstellungen<br />

entsprechend des Bearbeitungsstandes in kurzen Standortprofilen skizziert. Auf der<br />

Grundlage einer Luftbildauswertung und soweit vorh. der Biotopkartierung zum<br />

Landschaftsplan 2004 (Bio-Consult) erfolgt eine Beschreibung der Realnutzung; erst nach<br />

Festlegung der endgültigen Bauflächendarstellung werden die Biotoptypen im Rahmen des<br />

Umweltberichtes anhand des niedersächsischen Kartierschlüssels für Biotoptypen (von<br />

Drachenfels 2011/2012) kartiert und bewertet. Für die jeweiligen Flächen erfolgt eine<br />

Auswertung des Landschaftsrahmenplanes Landkreis Osnabrück (1993), Landschaftsplanes<br />

<strong>Wallenhorst</strong> (1990/2004) und der Karten der Niedersächsischen Umweltverwaltung, des<br />

Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie und des Landkreises Osnabrück. Auf der<br />

Grundlage dieser Daten erfolgt eine zusammenfassende Bewertung und Ableitung möglicher<br />

Konflikte, sowie Einschätzung erforderlicher Untersuchungen insbesondere zum<br />

Artenschutz.<br />

Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der neuen Bauflächen:<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

8 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Tab. 1: Übersicht vorgesehener neuer Bauflächen<br />

Bezeichnung<br />

Größe in<br />

ha<br />

W1 Wohnbaufläche "An der Ziegelei - nördlich der Hollager Straße" 9,4<br />

W2 Wohnbaufläche "Nasse Heide" 4,2<br />

W3 Wohnbaufläche zw. Hans-Böckler-Straße, Pyer Kirchweg und Nasse Heide 18,8<br />

--- 0<br />

W4.2 Wohnbaufläche "Östlich Stadtweg" 1,8<br />

W5 Wohnbaufläche Zentrum <strong>Wallenhorst</strong> 4,8<br />

W6 Wohnbaufläche nördl. L 109 zw. Stichkanal und Fürstenauer Weg 3,2<br />

-- 0<br />

W8 Wohnbaufläche Westlich Langer Sand 8,0<br />

W9 Wohnbaufläche Erweiterung Heidriede 3,8<br />

W 10 Wohnbaufläche Östlich der Ziegelei - nördlich der Hollager Straße 9,3<br />

W 11 Wohnbaufläche "Erweiterung Harenkamp" 5,6<br />

M1 Gemischte Baufläche, nördlich Moorbachstraße, Lechtingen 1,3<br />

G1 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße 7,4<br />

G2 Gewerbeflächenentwicklung südlich Huller Weg 6,3<br />

G3 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße, westlicher Abschnitt 51,0<br />

G4 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße, östlicher Abschnitt 32,9<br />

G5 Gewerbegebiet westlich B 68 28,7<br />

G6.1 Gewerbeflächenentwicklung an der BAB 1 5,3<br />

G6.2 " 11,9<br />

G6.3 " 19,5<br />

G7 Gewerbegebiet nördlich der BAB 1, Schießstand 0,9<br />

S1 Sonderbaufläche Windkraft 9,2<br />

S2 Sonderbaufläche Hochschule 7,9<br />

GB1 Fläche für den Gemeinbedarf - Jungendfreizeitstätte Hollager Mühle 10,7<br />

GB2 Erweiterung Gemeinbedarfsfläche Hof Duling 0,8<br />

GB3 Fläche für den Gemeinbedarf - zentrale Sportanlage 11,2<br />

Gr1 Grünfläche - Sportplatz, östliche Erweiterung Lechtingen 1,0<br />

Gr2 Parkanlage <strong>Wallenhorst</strong> 2,7<br />

Gr3 Parkanlage zwischen Ziegelei und Fiesteler Straße 2,1<br />

SUMME ca. 279,7<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 9 / 66<br />

A. Wohnbauflächen<br />

Ortsteil:<br />

Hollage<br />

Standort und<br />

W1 Wohnbaufläche „An der Ziegelei – nördlich der Hollager Straße“<br />

Bezeichnung:<br />

Größe: ca. 9,4 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Beurteilung<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

----<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung: Mit Umsetzung der Planung gehen kulturhistorisch<br />

Landschaftsrahmenplan:<br />

bedeutsame Plaggeneschflächen unwiderruflich<br />

Minderung der Bodenversiegelung in<br />

verloren. Ebenso werden in Teilbereichen Flächen<br />

Gewerbegebieten<br />

versiegelt, die eine hohe Grundwasserneubildung<br />

Landschaftsplan:<br />

aufweisen.<br />

Eingrünung von Ortsrändern, Pflanzung von Hecken,<br />

entlang der Fiesteler Straße <strong>Anl</strong>age einer öffentlichen Weitere bedeutende Bereiche liegen nach derzeitigem<br />

Grünfläche<br />

Kenntnisstand nicht vor.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Nach der Luftbildauswertung sind von der Planung Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt eine überschlägige<br />

Ackerflächen sowie die vorhandene Ziegelei betroffen.<br />

Bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden Karten Eingriffsbilanz.<br />

und online-Servern nicht dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Bereiche hoher Bedeutung liegen für das Plangebiet<br />

nicht vor. Die Fläche liegt am Siedlungsrand und ist<br />

stark anthropogen überprägt.<br />

Boden:<br />

Es stehen Plaggeneschflächen mit hoher kultureller<br />

Bedeutung sowie Podsolböden an.<br />

Wasser:<br />

Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />

Grundwasserneubildung liegt zwischen 200- 250 mm<br />

bzw. 350 - 400 mm/a. Der Geschütztheitsgrad des<br />

Grundwassers liegt im mittleren Bereich. Wasserschutzgebiete<br />

liegen nicht vor.<br />

Klima/Luft:<br />

Die Ackerflächen sind Kaltluftentstehungsgebiete, eine<br />

thermische Ausgleichsfunktion für benachbarte<br />

Siedlungsflächen ist jedoch gering.<br />

Kulturgüter:<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind unmittelbar keine<br />

besonders bedeutsamen Kulturgüter betroffen.<br />

Mensch:<br />

Die geplante Wohnbauflächenausweisung liegt in<br />

unmittelbarer Randlage zu bestehenden<br />

Wohnbauflächen. Touristische Infrastrukturen oder<br />

bedeutende Erholungsflächen sind nicht vorhanden.<br />

Von der Hollager Straße wirken Immissionen auf das<br />

Plangebiet. Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche<br />

Nutzung im weiteren Umfeld sind nicht<br />

auszuschließen.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese auf<br />

potenzielle Gebäudebewohner (Fledermäuse, Vögel)<br />

zu überprüfen.<br />

Zur Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes<br />

wird nach derzeitigem Kenntnisstand eine<br />

Potentialanalyse der Betroffenheit von Vögeln und<br />

Fledermäusen als ausreichend erachtet.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Bei der Überplanung von Plaggeneschflächen sind die<br />

Belange des Denkmalschutzes zu beachten.<br />

Insbesondere aufgrund der hohen Grundwasserneubildungsraten<br />

in Teilflächen, ist einer dezentralen<br />

Versickerung des Oberflächenwassers Vorrang<br />

einzuräumen.<br />

Die im Landschaftsplan vorgesehene Ein- und<br />

Durchgrünung der Flächen sollte in der verbindlichen<br />

Bebauungsplanung Berücksichtigung finden.<br />

Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen sind<br />

zu beachten.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Das Plangebiet liegt in Siedlungsrandlage und ist<br />

bereits stark anthropogen überprägt. Die Um- bzw.<br />

Neunutzung bereits versiegelter Flächen entspricht den<br />

Klimaschutzzielen des BauGB.<br />

Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen<br />

sowie nach Festsetzung und Durchführung von<br />

Kompensationsmaßnahmen auf der verbindlichen<br />

Bebauungsplanebene, verbleiben nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

10 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild W 1 Wohnbaufläche „An der Ziegelei – nördlich der Hollager Straße“:<br />

Nutzungsstrukturen:<br />

- Acker<br />

- Gewerbeflächen (alte Ziegelei)<br />

- Wohnflächen<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 11 / 66<br />

Ortsteil:<br />

Hollage-Ost<br />

Standort und<br />

W2 „Nasse Heide“ (Fläche zwischen „Stüvestraße“, „Talstraße“, „Pyer Kirchweg“ u.<br />

Bezeichnung:<br />

„Wiesenstraße“)<br />

Größe ca. 4,2 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Beurteilung<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Westlich außerhalb des Plangebietes schließt das LSG Bereich mit Konflikten:<br />

"Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker<br />

Mit Umsetzung der Planung werden in Teilbereichen<br />

Hügelland" an. Die Fläche selbst liegt im großräumigen Flächen versiegelt, die eine hohe Grundwasserneubildung<br />

aufweisen. Gleichzeitig liegt das Plangebiet<br />

Naturpark TERRA.vita.<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung: inner-halb eines geplanten Wasserschutzgebietes. Von<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

der vorgesehenen Wohnflächen gehen jedoch keine<br />

In der zeichnerischen Darstellung des LRP 1993 liegt grundwassergefährdenden Nutzungen aus.<br />

die Fläche noch innerhalb des LSGs (s.o.) mit der Die Planfläche liegt ca. 300 m nördlich der A 1.<br />

Zielsetzung Reduzierung des Pestizid- und Düngeeintrages<br />

sowie der Gülleausbringung. Weiterhin liegt<br />

Lärmimmissionen wirken auf das Plangebiet ein.<br />

die Fläche innerhalb einer geplanten Neuausweisung Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt eine überschlägige Eingriffs-<br />

von Wasserschutzgebieten.<br />

bilanz und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

Als Biotopentwicklungsmaßnahme sind Neupflanzung<br />

von Baumreihen zur Betonung der Ortseingangssituation<br />

/ Landschaftsbild entlang des Pyer Kirchweges<br />

benannt.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Von der Planung sind Ackerflächen betroffen.<br />

Laut Landschaftsplan (LP 1990) weist die westlich<br />

verlaufende Hecke eine hohe Lebensraumbedeutung<br />

auf. Weitere bedeutende Bereiche sind in den<br />

vorliegenden Karten und online-Servern nicht<br />

dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist der Landschaftsraum als<br />

Siedlungsfläche mit gehölz- und strukturarmer<br />

Streubebauung mit geringer Bedeutung für das<br />

Naturerlebnis dargestellt.<br />

Boden:<br />

Im Plangebiet stehen Pseudogleyböden an.<br />

Wasser:<br />

Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />

Grundwasserneubildung liegt zwischen 200- 250 mm<br />

bzw. 350 - 400 mm/a. Der Geschütztheitsgrad des<br />

Grundwassers liegt im mittleren Bereich. Die Fläche<br />

liegt innerhalb eines geplanten Wasserschutzgebietes.<br />

Klima/Luft:<br />

Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />

eine thermische Ausgleichsfunktion für benachbarte<br />

Siedlungsflächen ist jedoch gering.<br />

Kulturgüter:<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind unmittelbar keine<br />

Kulturgüter betroffen.<br />

Mensch:<br />

Die geplante Wohnbauflächenausweisung liegt in Randlage<br />

zu bestehenden Wohnbauflächen. Touristische<br />

Infrastrukturen oder bedeutende Erholungsflächen sind<br />

nicht vorhanden. Ca. 300 m südlich verläuft die A 1, die<br />

mit Lärmschutzwänden ausgestattet wurde.<br />

Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Nutzung<br />

im weiteren Umfeld sind nicht auszuschließen.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel und<br />

Fledermäuse können nicht ausgeschlossen werden.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Insbesondere aufgrund der hohen Grundwasserneubildungsraten<br />

in Teilflächen, ist einer dezentralen<br />

Versickerung des Oberflächenwassers Vorrang<br />

einzuräumen. Die Hecken mit hoher Lebensraumbedeutung<br />

laut LP 1990 sollten als Abgrenzung zu<br />

dem westlich liegenden LSG erhalten bleiben. Im<br />

verbindlichen Bebauungsplan sind erforderliche<br />

Lärmschutzmaßnahmen zu überprüfen.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Das Plangebiet liegt in Siedlungsrandlage.<br />

Schutzgebiete oder besonders bedeutsame Bereiche<br />

liegen bis auf die hohe Grundwasserneubildung nicht<br />

vor.<br />

Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen<br />

(inkl. Lärmschutz) sowie nach Festsetzung und<br />

Durchführung von Kompensationsmaßnahmen auf der<br />

verbindlichen Bebauungsplanebene, verbleiben nach<br />

derzeitigem Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre. Auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche kann<br />

ein Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten nicht<br />

ausgeschlossen werden.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

12 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild W2 „Nasse Heide“ (Fläche zw.„Stüvestraße“, „Talstraße“, „Pyer Kirchweg“ „Wiesenstr.“)<br />

Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />

Biotoptypen: A = Acker, HFB = Baumhecke, HFS = Strauchhecke, UH = Halbruderale Grasund<br />

Staudenflur<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 13 / 66<br />

Ortsteil:<br />

Hollage-Ost<br />

Standort und<br />

W3 (Fläche zwischen „Hans-Böckler-Straße“, „Pyer Kirchweg“ und „Nasse Heide“)<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 18,8 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Beurteilung<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

----<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

In der Karte des LRP ist die Neuausweisung von<br />

Wasserschutzgebieten dargestellt.<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

Als Biotopentwicklungsmaßnahme (Biotopverbund) sind<br />

Neupflanzung von Baumreihen entlang der "Nassen<br />

Heide" für das Orts- / Landschaftsbild benannt.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Von der Planung sind überwiegend Acker- und<br />

Grünlandflächen sowie Einzelgehölze und verstreute<br />

Wohnbereiche betroffen.<br />

Laut Landschaftsplan (LP 1990) weisen die<br />

Offenlandflächen (Grünland) eine mittlere<br />

Lebensraumbedeutung auf, ein kleiner Gehölzbereich<br />

(2004: naturnahes Feldgehölz) im östlichen Plangebiet<br />

ist mit einer hohen Lebensraumbedeutung dargestellt.<br />

Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />

Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist der Landschaftsraum als<br />

Siedlungsfläche mit gehölz- und strukturarmer<br />

Streubebauung mit geringer Bedeutung für das<br />

Naturerlebnis dargestellt. Innerhalb des Plangebietes<br />

sind die Einzelgehölze und das naturnahe Feldgehölz<br />

wichtige Strukturelemente.<br />

Boden:<br />

Im Plangebiet stehen überwiegend Pseudogley,<br />

teilweise auch Podsolböden an.<br />

Wasser:<br />

Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />

Grundwasserneubildung liegt zwischen 200- 250 mm<br />

bzw. 350 - 400 mm/a. Der Geschütztheitsgrad des<br />

Grundwassers liegt im mittleren Bereich. Ein westlicher<br />

Teilbereich liegt innerhalb eines geplanten<br />

Wasserschutzgebietes.<br />

Klima/Luft:<br />

Die Acker- und Grünlandflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete<br />

dar. Thermisch stark belastete<br />

Siedlungsbereiche liegen jedoch nicht vor.<br />

Kulturgüter:<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind unmittelbar keine<br />

Kulturgüter betroffen.<br />

Mensch:<br />

Die geplante Wohnbauflächenausweisung liegt in Randlage<br />

zu bestehenden Wohnbauflächen. Touristische<br />

Infrastrukturen oder bedeutende Erholungsflächen sind<br />

nicht vorhanden. Ca. 300 m südlich verläuft die A 1, die<br />

mit Lärmschutzwänden ausgestattet wurde.<br />

Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Nutzung<br />

im weiteren Umfeld sind nicht auszuschließen.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

Mit Umsetzung der Planung werden in Teilbereichen<br />

Flächen versiegelt, die eine hohe Grundwasserneubildung<br />

aufweisen. Gleichzeitig liegt das Plangebiet<br />

inner-halb eines geplanten Wasserschutzgebietes. Von<br />

den vorgesehenen Wohnflächen gehen jedoch keine<br />

grundwassergefährdenden Nutzungen aus. Die<br />

Planung bedingt den Verlust von Grünlandflächen mit<br />

mittlerer Lebensraumbedeutung. Im Zuge der<br />

verbindlichen Bauleitplanung ist der mögliche Erhalt des<br />

naturnahen Feldgehölzes (hohe Lebensraumbedeutung)<br />

sowie von bedeutenden Einzelbäumen zu<br />

prüfen.<br />

Die Planfläche liegt ca. 300 m nördlich der A 1,<br />

Lärmimmissionen wirken auf das Plangebiet ein.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel und<br />

Fledermäuse können nicht ausgeschlossen werden.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Insbesondere aufgrund der hohen Grundwasserneubildungsraten<br />

in Teilflächen, ist einer dezentralen<br />

Versickerung des Oberflächenwassers Vorrang<br />

einzuräumen. Im Zuge der verbindlichen<br />

Bauleitplanung ist der Erhalt bedeutender Gehölze<br />

sowie die Neuanpflanzung von Hecken zu überprüfen.<br />

Weiterhin sind auf der nächsten Bauleitplanungsebene<br />

verbindliche Regelungen zum Lärmschutz zu treffen.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Das Plangebiet liegt in Siedlungsrandlage.<br />

Schutzgebiete oder besonders bedeutsame Bereiche<br />

liegen bis auf die teilweise hohe<br />

Grundwasserneubildung nicht vor.<br />

Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen<br />

sowie nach Festsetzung und Durchführung von<br />

Kompensationsmaßnahmen auf der verbindlichen<br />

Bebauungsplanebene, verbleiben nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre. Auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche kann<br />

ein Vorkommen planungsrelevanter Vogel- und<br />

Fledermausarten nicht ausgeschlossen werden.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

14 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild W3 (Fläche zwischen „Hans-Böckler-Straße“, „Pyer Kirchweg“ und „Nasse Heide“)<br />

Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />

Biotoptypen: A = Acker, GI = Intensivgrünland, GM = Mesophiles Grünland, EB =<br />

Baumkultur, HB = Einzelbaum, Baumbestand, HN = Naturnahes Feldgehölz, OD =<br />

Dorfgebiet, landwirtschaftliches Gebäude, PH = Hausgarten, OVW = Weg<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 15 / 66<br />

Ortsteil:<br />

Rulle<br />

Standort und<br />

W4.2 (Fläche „Östlich Stadtweg“)<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 1,8 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte: Naturpark TERRA.vita<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

In der Karte des LRP liegt das Plangebiet noch<br />

innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, die LSG-<br />

Grenze verläuft aktuell jedoch weiter östlich.<br />

Als Planungsziel ist die Korrektur der baulichen<br />

Entwicklung genannt.<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

Im LP ist eine Begrenzung der Siedlung auf der Ostseite<br />

des Plangebietes sowie eine Eingrünung von<br />

Ortsrändern vorgesehen.<br />

Weiterhin wird als Planungsziel die Minderung der<br />

Bodenversiegelung in geplanten Wohnbau- bzw.<br />

Mischgebieten genannt.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Das schmale Plangebiet verläuft parallel zum Stadtweg<br />

in Siedlungsrandlage. Lediglich nach Osten ist der<br />

Übergang zur freien Landschaft gegeben. Von der<br />

Planung sind Ackerflächen betroffen.<br />

Im Landschaftsplan (LP 1990) finden sich keine<br />

Darstellungen zum Plangebiet. Aus der UVS zur A 33<br />

(Kortemeier & Brokmann 2007) liegen Hinweise auf<br />

Brutvorkommen von Feldlerchen (RL 3), im Umfeld auch<br />

weiteren gefährdeten Arten vor.<br />

Auf den weiteren vorliegenden Karten und online-<br />

Servern sind keine naturschutzfachlich bedeutenden<br />

Bereiche dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist der Bereich als<br />

ausgeräumte Feldflur mit sehr geringer Bedeutung für<br />

das Naturerlebnis bezeichnet.<br />

Boden:<br />

Im Plangebiet stehen Braunerden mit Plaggenauflage<br />

an. Der Boden ist in der Karte Suchräume<br />

schutzwürdiger Böden nicht verzeichnet.<br />

Wasser:<br />

Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />

Grundwasserneubildung liegt zwischen 200- 250 mm/a.<br />

Der Geschütztheitsgrad des Grundwassers liegt im<br />

mittleren Bereich. Wasserschutzgebiete sind nicht<br />

vorhanden.<br />

Klima/Luft:<br />

Ackerflächen fungieren grundsätzlich als Kaltluftentstehungsgebiete.<br />

Eine thermische Ausgleichsfunktion<br />

für benachbarte Siedlungsflächen ist jedoch gering.<br />

Kulturgüter:<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind unmittelbar keine<br />

Kulturgüter betroffen.<br />

Mensch:<br />

Die geplante Wohnbauflächenausweisung liegt in Randlage<br />

zu bestehenden Wohnbauflächen. Touristische<br />

Infrastrukturen oder bedeutende Erholungsflächen sind<br />

nicht vorhanden.<br />

Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Nutzung<br />

im weiteren Umfeld sind nicht auszuschließen.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Beurteilung<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

Im Rahmen der Untersuchungen für die UVS A 33 sind<br />

die landwirtschaftlichen Flächen als avifaunistischer<br />

Bereich mit hoher Bedeutung bewertet worden.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />

Kompensationsmaßnahmen sind funktional an den<br />

Erfordernissen der faunistisch bedeutsamen Flächen<br />

auszurichten.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre.<br />

Im weiteren Verfahren ist eine spezielle<br />

artenschutzrechtliche Prüfung für Brutvögel<br />

erforderlich.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

Die Kompensationsmaßnahmen müssen sich an den<br />

artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen bzw.<br />

den faunistisch funktionellen Erfordernissen<br />

orientieren.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Mit Umsetzung der Planung gehen Flächen verloren,<br />

die 2007 als Bereiche mit avifaunistisch hoher<br />

Bedeutung aufgrund der Vorkommen gefährdeter<br />

Brutvogelarten der Feldflur eingestuft wurden. Nach<br />

derzeitigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen,<br />

dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände über<br />

vorgezogene Kompensationsmaßnahmen (CEF)<br />

vermieden werden können. Diese müssen vor dem<br />

Eingriff wirksam sein und sind daher frühzeitig<br />

einzuplanen.<br />

Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen<br />

sowie nach Festsetzung und Durchführung von<br />

Kompensationsmaßnahmen, die sich an den<br />

artenschutzrechtlichen Belangen orientieren müssen<br />

(= frühzeitige Umsetzung), verbleiben nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

16 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild W 4.2 (Fläche „Östlich Stadtweg“)<br />

Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />

Biotoptypen: A = Acker, UH = Halbruderale Gras- und Staudenflur<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 17 / 66<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Wallenhorst</strong><br />

Standort und<br />

W5 – Zentrum <strong>Wallenhorst</strong> (Sportanlage)<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 4,8 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

----<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

Als Maßnahme ist im LRP die nachträgliche Darstellung<br />

von Bauflächen vorgesehen.<br />

Landschaftsplan (LP 1990):<br />

Im LP ist die Fläche als Sportplatz dargestellt. Den<br />

westlichen Grünflächen ist eine Bedeutung für das<br />

Landschafts-/Ortsbild und als Lebensraum zugewiesen,<br />

konkrete Maßnahmen sind nicht benannt.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Es handelt sich um eine innerstädtische, intensiv<br />

genutzte Sportfläche. Integriert sind jedoch auch einige<br />

alte Gehölze mit Bedeutung für das Ortsbild und<br />

potentieller Bedeutung für Vögel und Fledermäuse.<br />

Im Landschaftsplan (LP 1990) ist die Grünfläche<br />

westlich des Sportplatzes mit den alten Bäumen mit<br />

mittlerer Lebensraumbedeutung bewertet worden.<br />

Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />

Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist der Bereich als<br />

geschlossene Siedlungsfläche mit sehr geringer<br />

Bedeutung jedoch wichtigen Einzelflächen (westliche<br />

Grünfläche) für das Naturerlebnis dargestellt.<br />

Boden:<br />

Im Plangebiet stehen Gley-Podsol und Podsol-<br />

Braunerdeböden an.<br />

Wasser:<br />

Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />

Grundwasserneubildung liegt zwischen 200- 250 mm/a.<br />

Das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung ist<br />

gering.<br />

Klima/Luft:<br />

Als innerstädtische Freifläche weisen zumindest die<br />

Bäume eine Ausgleichsfunktion für das Kleinklima im<br />

engeren Umfeld auf.<br />

Kulturgüter:<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind unmittelbar keine<br />

Kulturgüter betroffen.<br />

Mensch:<br />

Das Plangebiet wird zur Zeit als Sportplatz innerhalb<br />

des Ortskernes von <strong>Wallenhorst</strong> genutzt.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Von der Planung ist kein Biotoptyp mit besonderen<br />

Standortfaktoren (extrem trocken, nass..) betroffen. Eine<br />

nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Beurteilung<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

Die vorhandenen Gehölze und Hecken stellen z.Zt.<br />

gliedernde Elemente für das Ortsbild dar und bieten<br />

potentiellen Lebensraum für Kleintiere, Vögel und<br />

Fledermäuse. In der verbindlichen Bebauungsplanung<br />

ist der mögliche Erhalt von Gehölzen zu überprüfen.<br />

Das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung ist<br />

nur gering, von den vorgesehenen Wohnflächen gehen<br />

jedoch keine grundwassergefährdenden Nutzungen<br />

aus.<br />

Weitere bedeutende Bereiche liegen nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nicht vor.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel und<br />

Fledermäuse können nicht ausgeschlossen werden.<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre. Unüberwindbare Hindernisse werden in dem<br />

vorliegenden Plangebiet nicht erwartet.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

In der verbindlichen Bebauungsplanung ist der Erhalt<br />

von insbesondere älteren Gehölzen als potentieller<br />

Lebensraum, für das Ortsbild sowie das Mikroklima zu<br />

prüfen. Weiterhin ist auf den geringen<br />

Geschütztheitsgrad des Grundwassers insbesondere<br />

bei Bodenarbeiten zu achten.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Die vorliegende Wohnbauflächendarstellung entspricht<br />

den Zielen des Landschaftsrahmenplanes sowie den<br />

Klimaschutzzielen des BauGB (Nachverdichtung in<br />

Siedlungsbereichen). Schutzgebiete oder besonders<br />

bedeutsame Bereiche liegen nicht vor.<br />

Nach Festsetzung und Durchführung von Kompensationsmaßnahmen<br />

auf der verbindlichen<br />

Bebauungsplanebene, verbleiben nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

18 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild W5 – Zentrum <strong>Wallenhorst</strong> (Sportanlage)<br />

Nutzungstypen:<br />

- Sportplatz, Rasenflächen<br />

- Tennisplätze<br />

- Hecken und alte Gehölzbestände<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 19 / 66<br />

Ortsteil:<br />

Hollage (westlich Ortslage Hollage)<br />

Standort und<br />

W6 – nördl. L 109 zwischen Stichkanal und „Fürstenauer Weg“<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 3,2 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Beurteilung<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte: Westlich und südlich<br />

grenzt das Landschaftsschutzgebiet "Wiehengebirge<br />

und Nördliches Osnabrücker Hügelland" an.<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

Der LRP enthält für das Plangebiet keine Darstellungen.<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

Im LP von 1990 liegt der südliche Teilbereich (Hof und<br />

Waldflächen) in einer als Landschaftsschutzgebiet<br />

geplanten Fläche.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Im nördlichen Teil sind Ackerflächen vorhanden, im<br />

südlichen Teil befindet sich eine alte Hofstelle sowie<br />

neben alten Hofbäumen auch Randbereiche des<br />

südlichen Waldes (2004: Nadelwald, Laubjungwald,<br />

Eichenmischwald).<br />

Laut Landschaftsplan (LP 1990) sind die alten<br />

Baumbestände mit einer hohen Lebensraumbedeutung,<br />

die unbebauten Hofflächen mit einer mittleren<br />

Lebensraumbedeutung dargestellt.<br />

Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />

Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist der südliche Teilbereich<br />

als gehölz- und strukturreiche, landwirtschaftlich<br />

geprägte Siedlung, der nördliche Teil als vielfältig<br />

strukturierte Kulturlandschaft dargestellt, beide mit sehr<br />

hoher Bedeutung für das Naturerlebnis.<br />

Boden:<br />

Laut den LBEG-Karten sind im Plangebiet überwiegend<br />

podsoliger Regosol; tlw. Plaggenesch unterlagert von<br />

Podsol zu finden. Beide Böden sind aufgrund ihrer<br />

Seltenheit und des Biotopentwicklungspotenzials<br />

(Regosol) bzw. ihrer kulturhistorischen Bedeutung<br />

(Plaggenesch) als potentiell schutzwürdige Böden<br />

dargestellt.<br />

Wasser:<br />

Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />

Grundwasserneubildung liegt zwischen 150-200 mm<br />

bzw. zwischen 200- 250 mm/a. Das Schutzpotenzial der<br />

Grundwasserüberdeckung ist gering bis mittel<br />

eingestuft. Wasserschutzgebiete sind nicht vorhanden.<br />

Klima/Luft:<br />

Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />

die Gehölze dienen der Frischluftproduktion. Stark<br />

thermisch belastete Siedlungsbereiche liegen jedoch<br />

nicht vor.<br />

Kulturgüter:<br />

Plaggenesche stellen kulturhistorisch bedeutsame<br />

Böden dar. Weitere Kulturgüter liegen nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nicht vor.<br />

Mensch:<br />

Die geplante Wohnbauflächenausweisung liegt in Randlage<br />

zu bestehenden Wohnbauflächen. Im Plangebiet<br />

und dem unmittelbaren Umfeld werden die Wege zur<br />

Feierabenderholung genutzt. Geruchsimmissionen<br />

durch landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld sind nicht<br />

auszuschließen.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

Wald darf nach NWaldLG nur mit einer Genehmigung<br />

der Forstbehörden in eine Fläche anderer Nutzungsart<br />

umgewandelt werden. Eine Genehmigung darf nur mit<br />

Auflage einer Ersatzaufforstung erteilt werden.<br />

Mit Umsetzung der Planung gehen schutzwürdige<br />

Bodenbereiche unwiederbringlich verloren.<br />

Das Plangebiet liegt in einem Bereich, den der LP<br />

(1990) mit sehr hoher Bedeutung für das Naturerlebnis<br />

darstellt. Direkt südlich und westlich grenzt das LSG<br />

"Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker<br />

Hügelland" an. In der weiteren Planung ist der Erhalt<br />

von alten landschaftsbildprägenden Bäumen zu prüfen.<br />

Mit einer Ein- und Durchgrünung kann die geplante<br />

Wohnfläche in das Landschaftsbild eingebunden<br />

werden.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel und<br />

Fledermäuse können nicht ausgeschlossen werden.<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung ist der Erhalt<br />

von Bäumen zu prüfen und eine Eingrünung des<br />

Gebietes mit Heckenstrukturen als Abgrenzung zum<br />

LSG vorzusehen.<br />

Es werden schutzwürdige Bodenbereiche (Regosol,<br />

Plaggenesch) in Anspruch genommen. Die Belange<br />

des Denkmalschutzes sind zu berücksichtigen.<br />

Von der L 109 Hollager Straße gehen Immissionen<br />

aus, erforderliche Abstände oder passive Schallschutzmaßnahmen<br />

sind im weiteren Verfahren zu prüfen.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Das Plangebiet liegt im Übergangsbereich zwischen<br />

Siedlung, Wald und der strukturierten Kulturlandschaft.<br />

Westlich und südlich angrenzende Bereiche sind als<br />

LSG ausgewiesen. Mit Umsetzung der Planung sind<br />

die Schutzbedürfnisse des Waldes und des LSG,<br />

ebenso wie artenschutzrechtliche Belange zu<br />

beachten. Es werden seltene Böden mit hohem<br />

Biotopentwicklungspotenzial (Regosol) oder Böden mit<br />

kulturhistorischer Bedeutung (Plaggenesch) in<br />

Anspruch genommen und gehen mit Umsetzung der<br />

Planung unwiederbringlich verloren.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

20 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild W6 – nördl. L 109 zwischen Stichkanal und „Fürstenauer Weg“<br />

Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />

Biotoptypen: WQ = Eichen-Mischwald, WZ = Nadelforst, WJL = Laubwald-Jungbestand,<br />

HFM = Strauch-Baumhecke, HB = Einzelbaum DO = Offenboden, A = Acker, UR =<br />

Ruderalflur, EL = Landw. Lagerfläche, OD = Dorfgebiet, landwirtschaftliches Gebäude,<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 21 / 66<br />

Ortsteil:<br />

Hollage-Ost<br />

Standort und<br />

W8 „Westlich Langer Sand“<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 8,0 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

Südlich und westlich grenzt das LSG "Wiehengebirge<br />

und Nördliches Osnabrücker Hügelland" an. Die<br />

Planfläche liegt im großräumigen Naturpark TERRA.vita.<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

Im LRP ist die nachträgliche Einbindung von Bauflächen<br />

auf der Fläche bereits vorgesehen. Für den südlichen<br />

Teil ist ein geplantes Wasserschutzgebiet dargestellt.<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

Als Maßnahmen sind die Minderung der Bodenversiegelung<br />

in geplanten Wohnbau- bzw. Mischgebieten,<br />

die Eingrünung von Ortsrändern und Begrenzung der<br />

Siedlung nach Westen vorgesehen.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Im Plangebiet liegen Ackerflächen sowie ein naturnahes<br />

Feldgehölz vor (LP 2004). Laut Landschaftsplan (LP<br />

1990) weisen das Gehölz im Plangebiet eine hohe, der<br />

direkt westlich angrenzende Wald eine sehr hohe<br />

Lebensraumbedeutung auf.<br />

Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />

Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist der Landschaftsraum des<br />

Plangebietes/westlich der vorhandenen Siedlungsfläche<br />

als vielfältig strukturierte Kulturlandschaft mit<br />

kleinräumigen Nutzungswechsel mit sehr hoher<br />

Bedeutung für das Naturerlebnis dargestellt.<br />

Boden:<br />

Laut LBEG Kartenserver stehen im Plangebiet<br />

Pseudogley-Braunerde-Böden an.<br />

Wasser:<br />

Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />

Grundwasserneubildung liegt zwischen 200- 250 mm/a.<br />

Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung ist<br />

mittel bis gering. Ein südlicher Teilbereich liegt innerhalb<br />

eines geplanten Wasserschutzgebietes.<br />

Klima/Luft:<br />

Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />

eine thermische Ausgleichsfunktion für benachbarte<br />

Siedlungsflächen ist jedoch nicht gegeben.<br />

Kulturgüter:<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind unmittelbar keine<br />

Kulturgüter betroffen.<br />

Mensch:<br />

Die geplante Wohnbauflächenausweisung liegt in Randlage<br />

zu bestehenden Wohnbauflächen. Touristische<br />

Infrastrukturen oder bedeutende Erholungsflächen sind<br />

nicht vorhanden. Geruchsimmissionen durch<br />

landwirtschaftliche Nutzung im weiteren Umfeld sind<br />

nicht auszuschließen.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Beurteilung<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

Im Plangebiet liegt ein naturnahes Feldgehölz. Im<br />

weiteren Verfahren ist der mögliche Erhalt prägender<br />

Bäume zu prüfen sowie eine Eingrünung zu dem<br />

angrenzenden LSG vorzusehen. Das Plangebiet liegt<br />

teilweise innerhalb eines geplanten Wasserschutzgebietes.<br />

Von den vorgesehenen Wohnflächen gehen<br />

jedoch keine grundwassergefährdenden Nutzungen<br />

aus.<br />

Weitere bedeutende Bereiche liegen nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nicht vor.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel und<br />

Fledermäuse können nicht ausgeschlossen werden.<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Im weiteren Verfahren ist neben möglichen<br />

artenschutzrechtlichen Anforderungen der Erhalt<br />

prägender Bäume zu prüfen sowie eine Eingrünung zu<br />

dem angrenzenden LSG vorzusehen.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Das Plangebiet liegt in Siedlungsrandlage.<br />

Schutzgebiete oder besonders bedeutsame Bereiche<br />

liegen nicht vor. Der Erhalt prägender Bäume ist im<br />

weiteren Verfahren zu prüfen. Artenschutzrechtliche<br />

Belange sind zu berücksichtigen.<br />

Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen<br />

(Erhalt von Bäumen, Eingrünung des Gebietes) sowie<br />

nach Festsetzung und Durchführung von<br />

Kompensationsmaßnahmen auf der verbindlichen<br />

Bebauungsplanebene, verbleiben nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

22 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild W8 „Westlich Langer Sand“<br />

Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />

Biotoptypen: A = Acker, HN = Naturnahes Feldgehölz, UH = Halbr. Gras- und Staudenflur<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 23 / 66<br />

Ortsteil:<br />

Hollage (nordwestlich Ortslage Hollage)<br />

Standort und<br />

W9 – Erweiterung Heidriede - zwischen Stichkanal und „Fürstenauer Weg“<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 3,8 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Beurteilung<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet Bereich mit Konflikten:<br />

"Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker<br />

Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet. Vor<br />

Hügelland" sowie im großräumigen Naturpark<br />

Realisierung der Planung ist eine Entlassung aus dem<br />

TERRA.vita.<br />

Schutzgebiet erforderlich.<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

---<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

Als Biotopentwicklungsmaßnahme (Biotopverbund) sind<br />

Neupflanzung von Baumreihen entlang des<br />

"Fürstenauer Weges" für das Orts- / Landschaftsbild<br />

benannt, sowie Neupflanzung von Gehölzstreifen am<br />

Huller Bach zur Vernetzung von Gehölzbeständen.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Von der Planung sind überwiegend Ackerflächen<br />

betroffen. Das Plangebiet liegt zwischen<br />

Siedlungsbereichen im Norden, dem Stichkanal im<br />

Westen und landwirtschaftlichen Flächen im Süden.<br />

Im Landschaftsplan (LP 1990) ist die direkt westlich<br />

außerhalb des Gebietes verlaufende Hecke entlang des<br />

Kanals mit einer mittleren Lebensraumbedeutung<br />

dargestellt.<br />

Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />

Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist der Bereich als Feldflur<br />

mit einzelnen Gehölzstrukturen mit geringer Bedeutung<br />

für das Naturerlebnis dargestellt.<br />

Boden:<br />

Laut LBEG Kartenserver ist der anstehende Boden ein<br />

Gley-Podsol.<br />

Wasser:<br />

Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Westlich<br />

verläuft der Stichkanal. Die Grundwasserneubildung<br />

liegt zwischen 150-200 (-250) mm/a. Das<br />

Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung ist<br />

gering. Wasserschutzgebiete oder<br />

Überschwemmungsgebiete sind nicht vorhanden.<br />

Klima/Luft:<br />

Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />

eine thermische Ausgleichsfunktion für benachbarte<br />

Siedlungsflächen ist jedoch gering.<br />

Kulturgüter:<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind unmittelbar keine<br />

Kulturgüter betroffen.<br />

Mensch:<br />

Die geplante Wohnbauflächenausweisung liegt in Randlage<br />

zu bestehenden Wohnbauflächen. Der Stichkanal<br />

und begleitende Wege werden zur Naherholung genutzt.<br />

Vom Fürstenauer Weg können Immissionen auf das<br />

Plangebiet einwirken. Ebenso können Geruchsimmissionen<br />

durch landwirtschaftliche Nutzung im<br />

Umfeld nicht ausgeschlossen werden.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Weitere bedeutende Bereiche liegen nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nicht vor.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre. Auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche kann<br />

ein Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten nicht<br />

ausgeschlossen werden, so dass im Zuge der<br />

verbindlichen Bauleitplanung vorgezogene<br />

Kompensationsmaßnahmen (CEF) erforderlich werden<br />

können. Unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Belange sind jedoch nicht zu erwarten.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Zu beachten, insbesondere bei Bodenarbeiten, ist das<br />

geringe Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung.<br />

Vermutlich liegen nur geringe Grundwasserabstände<br />

vor. Von den vorgesehenen Wohnflächen gehen i.d.R.<br />

keine grundwassergefährdenden Nutzungen aus.<br />

Zum Huller Bach sollte ein ausreichender Pufferstreifen<br />

frei gehalten und naturnah gestaltet werden.<br />

Als Abgrenzung zum LSG sollte eine Eingrünung des<br />

Plangebietes erfolgen. Im verbindlichen<br />

Bebauungsplan sind ggf. erforderliche Lärmschutz-<br />

Maßnahmen zu überprüfen.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Vor Realisierung ist eine Entlassung aus dem<br />

Landschaftsschutzgebiet erforderlich.<br />

Das Plangebiet liegt in Siedlungsrandlage. Weitere<br />

Schutzgebiete oder besonders bedeutsame Bereiche<br />

liegen nicht vor.<br />

Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen<br />

sowie nach Festsetzung und Durchführung von<br />

Kompensationsmaßnahmen auf der verbindlichen<br />

Bebauungsplanebene, verbleiben nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

24 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild W9 – Erweiterung Heidriede - zwischen Stichkanal und „Fürstenauer Weg“<br />

Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />

Biotoptypen: A = Acker, FG = Graben<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 25 / 66<br />

Ortsteil:<br />

Hollage<br />

Standort und<br />

W10 Wohnbaufläche „Östlich der Ziegelei – nördlich der Hollager Straße“<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 9,3 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Beurteilung<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

Südlich grenzt ein LSG an. Darüber hinaus sind keine<br />

Schutzgebiete oder -objekte vorhanden.<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

Der LRP sieht auf der Fläche die nachträgliche<br />

Einbindung von Bauflächen vor.<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

Als Biotopentwicklungsmaßnahme (Biotopverbund) sind<br />

Neupflanzung von Hecken und anderen Gehölzstreifen<br />

südlich der "Fisteler Straße"/westl. "Witten Kamp"<br />

vorgesehen zur Betonung der Grünverbindung Hollage-<br />

<strong>Wallenhorst</strong>.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Von der Planung sind überwiegend Acker- und<br />

Grünlandflächen sowie Einzelgehölze, Hecken und<br />

verstreute Wohnbereiche betroffen.<br />

Der Landschaftsplan (LP 1990) weist den Gehölzen im<br />

Plangebiet eine hohe Lebensraumbedeutung zu, das<br />

mesophile Grünland ist mit einer mittleren<br />

Lebensraumbedeutung bewertet.<br />

Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />

Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist der Bereich nördlich der<br />

Ziegelei als ackerbaulich geprägte Kulturlandschaft mit<br />

relativ großräumigem Nutzungswechsel von Wald,<br />

Grünland, Acker und einzelnen Gehölzen dargestellt.<br />

Die Bedeutung für das Naturerlebnis wird dort hoch<br />

eingestuft.<br />

Boden:<br />

Im Plangebiet kommen sowohl Plaggeneschböden als<br />

auch Podsole vor. Der Plaggeneschboden ist aufgrund<br />

der hohen kulturgeschichtlichen Bedeutung<br />

schutzwürdig.<br />

Wasser:<br />

Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />

Grundwasserneubildung liegt zwischen 350 - 400 mm<br />

bzw. 200- 250 mm/a. Der Geschütztheitsgrad des<br />

Grundwassers liegt im mittleren Bereich.<br />

Wasserschutzgebiete liegen nicht vor.<br />

Klima/Luft:<br />

Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />

Siedlungsflächen mit hoher thermischer Belastung<br />

liegen jedoch nicht vor.<br />

Kulturgüter:<br />

Die Plaggeneschböden weisen eine hohe kulturelle<br />

Bedeutung auf. Darüber hinaus sind keine Kulturgüter<br />

betroffen.<br />

Mensch:<br />

Touristische Infrastrukturen oder bedeutende<br />

Erholungsflächen sind nicht vorhanden. Von der L 109<br />

Hollager Straße wirken Immissionen auf das Plangebiet<br />

ein. Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche<br />

Nutzung im weiteren Umfeld sind nicht auszuschließen.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

Mit Umsetzung der Planung gehen Plaggeneschflächen<br />

unwiederbringlich verloren. Die Belange des<br />

Denkmalschutzes sind zu beachten. Weiterhin werden<br />

Flächen versiegelt, die eine hohe Grundwasserneubildung<br />

aufweisen. Zur Vermeidung einer<br />

Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes ist<br />

der Erhalt von Bäumen und Hecken, evtl. auch<br />

Grünland zu prüfen.<br />

Weitere bedeutende Bereiche liegen nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nicht vor.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel und<br />

Fledermäuse können nicht ausgeschlossen werden.<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Insbesondere aufgrund der hohen Grundwasserneubildungsraten<br />

in Teilflächen, ist einer dezentralen<br />

Versickerung des Oberflächenwassers Vorrang<br />

einzuräumen. Bäume, Hecken und Grünland sind<br />

aufgrund ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild und<br />

als potentieller Lebensraum auf einen möglichen Erhalt<br />

zu prüfen. Im verbindlichen Bebauungsplan sind<br />

erforderliche Lärmschutzmaßnahmen zu überprüfen.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Schutzgebiete oder besonders bedeutsame Bereiche<br />

liegen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor. Im<br />

Plangebiet liegen Plaggeneschflächen vor, die Belange<br />

des Denkmalschutzes sind zu beachten.<br />

Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen<br />

(Artenschutz, potentieller Erhalt von Gehölzen und<br />

Grünland) sowie nach Festsetzung und Durchführung<br />

von Kompensationsmaßnahmen auf der verbindlichen<br />

Bebauungsplanebene, verbleiben nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

26 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild W10 Wohnbaufläche „Östlich der Ziegelei – nördlich der Hollager Straße“<br />

Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />

Biotoptypen: A = Acker, GM = Mesophiles Grünland, HO = Obstwiese, HFM = Strauch-<br />

Baumhecke, HFB = Baumhecke, HB = Einzelbaum, UH = Halbruderale Gras- und<br />

Staudenflur, OD = Dorfgebiet, landwirtschaftliches Gebäude, OVS = Straße<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 27 / 66<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Wallenhorst</strong><br />

Standort und<br />

W11 Wohnbaufläche „Erweiterung Harenkamp“<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 5,6 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

Die Fläche liegt im großräumigen Naturpark<br />

TERRA.vita.<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

Für das Plangebiet selbst finden sich keine<br />

Darstellungen im LRP. Für die direkt südlich<br />

angrenzenden Flächen ist die Förderung extensiver<br />

Grünlandbewirtschaftung vorgesehen und der Bereich<br />

ist als LSG-würdig dargestellt.<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

Im LP (1990) ist als Maßnahmen die Minderung des<br />

Verschmutzungsrisikos durch Straßenabwässer<br />

genannt.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Von der Planung sind überwiegend Ackerflächen sowie<br />

Hausgärten und Einzelgehölze betroffen. Im Plangebiet<br />

verläuft der Lechtinger Bach als erheblich verändertes<br />

Gewässer. Südlich der Autobahn, östlich der B 68<br />

unterliegt die Fläche erheblichen Vorbelastungen.<br />

Im Landschaftsplan (LP 1990) wird kleinräumig<br />

Teilflächen am Lechtinger Bach eine mittlere<br />

Lebensraumbedeutung zugewiesen. Lt. Umweltkarten<br />

Niedersachsen weist das Gewässer ein<br />

unbefriedigendes ökologisches Potenzial auf.<br />

Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />

Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist der Bereich als für das<br />

Naturerlebnis wichtige Einzelfläche innerhalb des<br />

Siedlungsbereiches dargestellt.<br />

Beurteilung<br />

Aufgrund der Lärmimmissionen ist der Bereich als<br />

Boden:<br />

Wohnfläche nicht geeignet.<br />

Laut LBEG Kartenserver sind im Plangebiet Pseudogley,<br />

Podsol-Gley, kleinfl. Braunerdeböden vorhanden.<br />

Wasser:<br />

Im Plangebiet verläuft der Lechtinger Bach als erheblich<br />

verändertes Gewässer. Weitere Oberflächengewässer<br />

sind nicht vorhanden. Die Grundwasserneubildung liegt<br />

zwischen 200- 250 mm/a. Der Geschütztheitsgrad des<br />

Grundwassers liegt im mittleren Bereich.<br />

Wasserschutzgebiete sind nicht vorhanden.<br />

Klima/Luft:<br />

Das Plangebiet liegt im Einflussbereich der A1 sowie der<br />

B 68.<br />

Kulturgüter:<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind unmittelbar keine<br />

Kulturgüter betroffen.<br />

Mensch:<br />

Auf das Plangebiet wirken erhebliche Lärmimmissionen<br />

ein.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

Das Plangebiet unterliegt erheblichen Vorbelastungen<br />

durch die unmittelbar angrenzende A1 sowie B 68. Im<br />

Zuge weiterer Planungen ist eine Aufwertung des<br />

ökologischen Zustandes des Lechtinger Baches im<br />

Sinne der WRRL zu beachten.<br />

Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche liegen nicht vor.<br />

Aufgrund der Lärmimmissionen ist der Bereich als<br />

Wohnfläche nicht geeignet.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre. Unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse werden auf der Fläche nicht erwartet.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Schutzgebiete oder besonders bedeutsame Bereiche<br />

liegen nicht vor. Gemäß WRRL ist das ökologische<br />

Potential des Lechtinger Baches aufzuwerten.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

28 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild W11 Wohnbaufläche „Erweiterung Harenkamp“<br />

Nutzungstypen<br />

- Acker<br />

- Hausgärten und Wohnhäuser<br />

- Einzelgehölze<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 29 / 66<br />

B. Gemischte Bauflächen<br />

Ortsteil:<br />

Lechtingen<br />

Standort und<br />

M1 (nördlich Moorbachstraße) Lechtingen<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 1,3 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte: ----<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />

RROP (2004): Die Fläche südl. der Autobahn ist als<br />

Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft dargestellt.<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

In der zeichnerischen Darstellung wird die Fläche als<br />

LSG-würdig dargestellt.<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

Als Biotopentwicklungsmaßnahme (Biotopverbund) ist<br />

die Rückführung von Acker in Grünlandflächen benannt.<br />

Des Weiteren wird die Fläche als geplantes LSG<br />

dargestellt.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Von der Planung sind überwiegend Ackerflächen sowie<br />

Gehölzbestand und der Pyer Moorgraben betroffen (LP<br />

2004).<br />

Laut Landschaftsplan (LP 1990) weisen die Offenlandflächen<br />

(Acker) eine mittlere Lebensraumbedeutung auf,<br />

ein kleiner Gehölzbereich (LP 2004: Baumbestand) im<br />

nördlichen Plangebiet ist mit einer hohen Lebensraumbedeutung<br />

dargestellt. Der Wald direkt nördlich<br />

angrenzend wurde 2007 (UVS A 33, Kortemeier &<br />

Brokmann) als Jagdgebiet von Bechsteinfledermaus und<br />

Großem Mausohr kartiert. Weitere bedeutende Bereiche<br />

sind in den vorliegenden Karten und online verfügbaren<br />

Servern nicht dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist der Bereich als<br />

Grünlandgebiet der Niederungen mit sehr hohem<br />

Grünlandanteil und sehr hoher Bedeutung für das<br />

Naturerlebnis dargestellt.<br />

Boden:<br />

Im Plangebiet steht der Bodentyp Podsol-Gley an.<br />

Wasser:<br />

Mit dem Pyer Moorgraben ist ein Oberflächengewässer<br />

vorhanden. Die Grundwasserneubildung liegt zwischen<br />

200- 250 mm/a. Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung<br />

liegt im mittleren Bereich. Ein westlicher<br />

Teilbereich liegt innerhalb eines geplanten Wasserschutzgebietes.<br />

Klima/Luft:<br />

Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />

eine thermische Ausgleichsfunktion für benachbarte<br />

Siedlungsflächen ist jedoch gering.<br />

Kulturgüter:<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind unmittelbar keine<br />

Kulturgüter betroffen.<br />

Mensch:<br />

Die geplante Ausweisung gemischter Bauflächen liegt in<br />

Randlage zu bestehenden Siedlungsflächen.<br />

Touristische Infrastrukturen oder bedeutende<br />

Erholungsflächen sind nicht vorhanden. Ca. 250 m<br />

nördlich verläuft die A 1, die mit Lärmschutzwänden<br />

ausgestattet wurde.<br />

Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Nutzung<br />

im weiteren Umfeld sind nicht auszuschließen.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Beurteilung<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

Mit Umsetzung der Planung werden Flächen versiegelt,<br />

die gem. Landschaftsplan (1990) eine sehr hohe<br />

Bedeutung für das Naturerlebnis aufweisen. Diese<br />

Einstufung wird im weiteren Verfahren zu überprüfen<br />

sein. Weiterhin muss eine Abweichung der Planung mit<br />

der Darstellung im RROP als Vorsorgegebiet für Natur<br />

und Landschaft begründet werden. Eine<br />

Beeinträchtigung / Überplanung des Fließgewässers<br />

kann nicht ausgeschlossen werden.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel und<br />

Fledermäuse können nicht ausgeschlossen werden.<br />

Der direkt nördlich angrenzende Wald wurde 2007 als<br />

Jagdgebiet von Bechsteinfledermaus und Großem<br />

Mausohr erfasst (UVS A 33 Kortemeier & Brokmann).<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre. Im weiteren Verfahren muss eine<br />

artenschutzrechtliche Prüfung erstellt werden.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Im verbindlichen Bebauungsplan sind erforderliche<br />

Lärmschutzmaßnahmen zu überprüfen. Die weiteren<br />

Planungen müssen mit dem Fließgewässer vereinbar<br />

sein. Mögliche Eingrünung bzw. Abstandsflächen zum<br />

Pyer Moorgraben sind zu berücksichtigen.<br />

Ggf. sind artenschutzrechtliche Maßnahmen<br />

erforderlich.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Eine Abweichung der Planung mit der Darstellung im<br />

RROP als Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft<br />

muss begründet werden. Gewässer- und<br />

artenschutzrechtliche Belange sind zu berücksichtigen.<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon<br />

ausgegangen, dass artenschutzrechtliche Verbote über<br />

Vermeidungs- oder vorgezogene<br />

Kompensationsmaßnahmen vermieden werden<br />

können.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

30 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild M1 (nördlich Moorbachstraße) Lechtingen<br />

Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />

Biotoptypen: HB = Einzelbaum / Baumbestand, FG = Graben, A = Acker<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 31 / 66<br />

C. Gewerbliche Bauflächen<br />

Ortsteil:<br />

Hollage / <strong>Wallenhorst</strong><br />

Standort und<br />

G1 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 7,4 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

Die Fläche liegt innerhalb des Naturparks TERRA.vita.<br />

Der direkt angrenzende Hollager Mühlenbach ist als<br />

gesetzlich geschütztes Biotop erfasst (GB OS 3613/50).<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

Teilweise Darstellung als LSG-würdig<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

Der LP (1990) sieht im nördlichen Teil die Streichung<br />

der vorgesehenen Gewerbebebauung und Planung<br />

eines LSG (Hollager Mühlenbach) mit konkretisiertem<br />

Schutzzweck sowie in weiteren Teilbereichen die<br />

Planung naturnaher öffentlicher Grünflächen<br />

(Naherholungsraum Schwarzer See) vor. Daher wird im<br />

Konfliktplan im Nordteil eine hohe, im Südteil eine<br />

geringe Konfliktintensität durch die Ausweisung weiterer<br />

gewerblicher Bauflächen benannt. Mindestens 100 m<br />

südlich des Hollager Mühlenbaches sollen bebauungsfrei<br />

bleiben.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Laut Landschaftsplan (LP 1990) weisen Teilbereiche der<br />

Offenlandflächen (Grünland) eine mittlere Lebensraumbedeutung<br />

auf. Die Gehölzbestände und Randbereiche<br />

des Hollager Mühlenbaches weisen eine sehr hohe<br />

Lebensraumbedeutung auf. Weitere bedeutende<br />

Bereiche sind in den vorliegenden Karten und online<br />

verfügbaren Servern nicht dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) wird die Fläche in einem<br />

Übergangsbereich zwischen einer vielfältig strukturierten<br />

Kulturlandschaft hin zu einer ackerbaulich geprägten<br />

Kulturlandschaft dargestellt. Der Fläche wird eine hohe<br />

Bedeutung für das Naturerlebnis zugeordnet.<br />

Boden:<br />

Im Plangebiet stehen überwiegend Podsole an,<br />

kleinflächig der Bodentyp Podsol-Gley.<br />

Wasser:<br />

Die Fläche grenzt unmittelbar an den Hollager Mühlenbach<br />

an. Weitere Oberflächengewässer sind nicht<br />

vorhanden. Die Grundwasserneubildung liegt<br />

überwiegend bei 100-150 mm bzw. in Teilbereichen<br />

sehr hoch bei 350 - 400 mm/a. Das Schutzpotenzial der<br />

grundwasserüberdeckenden Schichten wird in Teilbereichen<br />

als hoch, in südl. Teilbereichen als gering<br />

angegeben.<br />

Klima/Luft:<br />

Die Acker- und Grünlandflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete<br />

dar, die thermische Ausgleichsfunktion<br />

für benachbarte Siedlungsflächen ist jedoch gering.<br />

Kulturgüter:<br />

Kulturgüter sind nicht betroffen.<br />

Mensch:<br />

Die geplante Darstellung gewerblicher Bauflächen liegt<br />

in Randlage zu vereinzelten Wohnbereichen. Von der<br />

Hansastraße gehen Lärmimmissionen aus.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Beurteilung<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

Das gesetzlich geschützte Biotop Hollager Mühlenbach<br />

(GB OS 3613/50) darf durch die weiteren Planungen<br />

nicht beeinträchtigt werden, ausreichende<br />

Gewässerrandstreifen sind zu berücksichtigen. Ebenso<br />

ist zu angrenzenden Waldflächen ein Abstand<br />

einzuhalten.<br />

Mit Umsetzung der Planung werden in Teilbereichen<br />

Flächen versiegelt, die eine hohe Grundwasserneubildung<br />

aufweisen.<br />

Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob die geplante<br />

Gewerbenutzung zu Lärmemissionen auf vorhandene<br />

Wohnhäuser führt.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre. Auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

sowie innerhalb des Gehölzbestandes können<br />

Vorkommen planungsrelevanter Arten nicht<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Abstandsflächen zu den geschützten Biotopen sowie<br />

zu Waldflächen sind einzuplanen.<br />

Insbesondere aufgrund der hohen Grundwasserneubildungsraten<br />

in Teilflächen, ist einer dezentralen<br />

Versickerung des Oberflächenwassers Vorrang<br />

einzuräumen.<br />

Im weiteren Verfahren sind potentielle Emissionen<br />

durch die geplante gewerbliche Nutzung auf<br />

vorhandene Wohnhäuser zu prüfen.<br />

Artenschutzrechtliche Belange sind zu berücksichtigen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Das Plangebiet liegt in der freien Landschaft bzw.<br />

außerhalb von im Zusammenhang bebauter<br />

Siedlungsflächen. Schutzgebiete oder besonders<br />

bedeutsame Bereiche liegen in Form des Naturparks<br />

„TERRA.vita“, des Hollager Mühlenbaches (nach § 30<br />

BNatSchG gesetzlich geschützt), sowie der<br />

angrenzenden Waldflächen vor.<br />

Im weiteren Verfahren sind zu den schutzwürdigen<br />

Bereichen ausreichende Abstände sowie<br />

artenschutzrechtliche und emissionsschutzrechtliche<br />

Belange zu berücksichtigen.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

32 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild G1 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße<br />

gesetzlich geschütztes Biotop<br />

Hollager Mühlenbach (GB OS 3613/50<br />

gesetzlich geschütztes Biotop<br />

Auwald am Hollager<br />

Mühlenbach (GB OS 3613/52)<br />

Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />

Biotoptypen: HB = Einzelbaum / Baumbestand, FBN = Naturnaher sommerkalter<br />

Niederungsbach (§), GI = Artenarmes Intensivgrünland, A = Acker, UH = Halbruderale Grasund<br />

Staudenflur, OD = Dorfgebiet, landwirtschaftliches Gebäude, OVS = Straße<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 33 / 66<br />

Ortsteil:<br />

Hollage<br />

Standort und<br />

G2 Gewebeflächenentwicklung südlich Huller Weg<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 6,3 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

----<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

Ohne Darstellung.<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

Im LP ist als Ziel die Minderung der Bodenversiegelung<br />

in geplanten Gewerbegebieten genannt. Weiterhin wird<br />

im Konfliktplan eine mittlere bis geringe Konfliktintensität<br />

durch die Ausweisung weiterer gewerblicher Bauflächen<br />

benannt.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Von der Planung sind überwiegend Ackerflächen sowie<br />

eine lineare Gehölzstruktur betroffen.<br />

Laut Landschaftsplan (LP 1990) weist die lineare<br />

Gehölzstruktur eine hohe Lebensraumbedeutung auf.<br />

Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />

Karten und online verfügbaren Servern nicht dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist der Landschaftsraum als<br />

ackerbaulich geprägte Kulturlandschaft mit relativ<br />

großräumigem Nutzungswechsel von Wald, Grünland,<br />

Acker und einzelnen Gehölzen mit hoher Bedeutung für<br />

das Naturerlebnis dargestellt.<br />

Boden:<br />

Im Plangebiet stehen Podsolböden an.<br />

Wasser:<br />

Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />

Grundwasserneubildung liegt überwiegend bei 350 - 400<br />

mm/a, kleinflächig auch bei 100-150 mm/a. Das<br />

Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden<br />

Schichten wird als gering eingestuft.<br />

Klima/Luft:<br />

Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />

eine thermische Ausgleichsfunktion für benachbarte<br />

Siedlungsflächen ist jedoch gering.<br />

Kulturgüter:<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind unmittelbar keine<br />

Kulturgüter betroffen.<br />

Mensch:<br />

Die geplante Ausweisung gewerblicher Bauflächen liegt<br />

in Randlage zu bestehenden gewerblichen Bauflächen<br />

und Wohnbereichen. Touristische Infrastrukturen oder<br />

bedeutende Erholungsflächen sind nicht vorhanden.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Von der Planung ist kein Biotoptyp mit besonderen<br />

Standortfaktoren (extrem trocken, nass...) betroffen.<br />

Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Beurteilung<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

Mit Umsetzung der Planung werden Flächen versiegelt,<br />

die eine hohe Grundwasserneubildung aufweisen.<br />

Gleichzeitig liegt das Plangebiet innerhalb eines<br />

Bereiches mit geringem Schutzpotenzial gegenüber<br />

Grundwasserverschmutzungen.<br />

Weitere bedeutende Bereiche liegen nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nicht vor.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre. Auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche kann<br />

ein Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten, bei<br />

entsprechender Größe der Gehölze im Plangebiet<br />

auch Fledermausarten, nicht ausgeschlossen werden.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Insbesondere aufgrund der hohen Grundwasserneubildungsraten<br />

in Teilflächen, ist einer dezentralen<br />

Versickerung des Oberflächenwassers Vorrang<br />

einzuräumen. Die linearen Gehölzstrukturen mit hoher<br />

Lebensraumbedeutung laut LP 1990 sollten erhalten<br />

bleiben.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Das Plangebiet liegt in Siedlungsrandlage.<br />

Schutzgebiete oder besonders bedeutsame Bereiche<br />

liegen, bis auf Bereiche mit hoher<br />

Grundwasserneubildung, nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nicht vor.<br />

Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen<br />

sowie nach Festsetzung und Durchführung von<br />

Kompensationsmaßnahmen, verbleiben nach<br />

derzeitigem Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

34 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild G2 Gewerbeflächenentwicklung südlich Huller Weg<br />

Nutzungstypen lt. Luftbild (Die betrachtete Fläche ist im Zuge der 2004 durchgeführten<br />

Erfassung von Biotoptypen zur Fortführung des LP nicht mit kartiert worden).<br />

- Acker<br />

- Hecke<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 35 / 66<br />

Ortsteil:<br />

Hollage / <strong>Wallenhorst</strong><br />

Standort und<br />

G3 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße, westlicher Abschnitt<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 51 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Beurteilung<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

Im Plangebiet liegt ein Teil des Hollager Mühlenbaches,<br />

der als gesetzlich geschütztes Biotop erfasst ist (GB OS<br />

3613/50). Die gesamte Fläche liegt innerhalb des<br />

Naturparks TERRA.vita. Westlich liegen Flächen des<br />

LSG „Naturpark Nördlicher Teutoburger Wald –<br />

Wiehengebirge“ (LSG OS 001)<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

Der nördliche Teil der Fläche wird noch als<br />

Landschaftsschutzgebiet dargestellt, die Abgrenzung<br />

hat sich mittlerweile verändert. Der südliche Teil ist als<br />

LSG-würdig dargestellt.<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

Für den südlichen Teil ist die Streichung der geplanten<br />

Gewerbebebauung entlang des Hollager Mühlenbaches<br />

sowie die Ausweisung als LSG mit konkretisiertem<br />

Schutzzweck dargestellt. Für den nördlichen Teil wird<br />

ein bestehendes LSG dargestellt (s.o.). Entlang des<br />

Hollager Mühlenbaches wird die Entwicklung einer<br />

naturnahen Bachgestaltung mit Uferrandstreifen und<br />

Gehölzen vorgeschlagen. Weiterhin ist eine Baumreihe<br />

zur Vervollständigung des Gehölzbestandes beidseits<br />

entlang der Penter Straße vorgesehen, sowie die<br />

<strong>Anl</strong>age von Grabengehölzen zur Vernetzung des<br />

vorhandenen Gehölzbestandes östlich des Hofes<br />

Hawighorst. Im Konfliktplan wird südlich des Hollager<br />

Mühlenbaches eine hohe Konfliktintensität durch die<br />

Ausweisung weiterer gewerblicher Bauflächen benannt.<br />

Auch eine geplante (mittlerweile errichtete)110kV<br />

Freileitung wird als potenzieller Konflikt dargestellt. Als<br />

Maßnahme ist u.a. der Schutz von Quantität und<br />

Qualität des Grundwassers durch Festsetzungen<br />

benannt.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Von der Planung sind überwiegend Acker- und kleinere<br />

Grünlandflächen sowie kleinflächige Waldbereiche bzw.<br />

Feldgehölze, gewässerbegleitende lineare<br />

Gehölzbestände und Einzelgehölze betroffen. Der<br />

Hollager Mühlenbach ist im östlichen Teil als gesetzlich<br />

geschütztes Biotop erfasst (GB OS 3613/50). Laut<br />

Landschaftsplan (LP 1990) weisen die flächigen<br />

Gehölzbestände eine sehr hohe bzw. mittlere<br />

Lebensraumbedeutung auf. Die Fließgewässer bzw. der<br />

begleitende Gehölzbestand nehmen eine hohe bis sehr<br />

hohe Lebensraumbedeutung ein. Den Offenlandflächen<br />

(Acker, Grünland) wird teilweise eine mittlere<br />

Lebensraumbedeutung zugewiesen.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) wird der Landschaftsraum<br />

als vielfältig strukturierte Kulturlandschaft mit hoher<br />

Bedeutung für das Naturerlebnis bewertet. Es besteht<br />

allerdings aufgrund vorhandener Windenergieanlagen<br />

eine Vorbelastung der Fläche.<br />

Boden:<br />

Im Plangebiet steht überwiegend der Bodentyp Podsol-<br />

Gley an. Teilweises Vorkommen von Gley und<br />

kleinflächig Gley-Podsol.<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

Mit Umsetzung der Planung wird in Teilbereichen eine<br />

Überplanung von Biotopen mit sehr hoher bzw. hoher<br />

Lebensraumbedeutung lt. LP 1990 bedingt.<br />

Der Hollager Mühlenbach als nach § 30 BNatSchG<br />

gesetzlich geschütztes Biotop sowie Gewässer II.<br />

Ordnung ist zu berücksichtigen und eine<br />

Verschlechterung des Gewässerzustandes zu<br />

vermeiden (WRRL). Waldflächen sollten nicht überplant<br />

werden und es ist ein ausreichender Abstand<br />

einzuhalten. Gem. Landschaftsplan handelt es sich bei<br />

den Flächen um Bereiche mit hoher Bedeutung für das<br />

Naturerlebnis, deren Einstufung im Rahmen des<br />

Umweltberichtes zu überprüfen ist.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel und<br />

Fledermäuse können nicht ausgeschlossen werden.<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Die vertiefenden Planungen müssen mit den<br />

Ansprüchen des Hollager Mühlenbaches (geschütztes<br />

Biotop, Gewässer II. Ordnung) vereinbar sein. Die im<br />

LP (1990) formulierte Anpflanzung einer Baumreihe<br />

entlang der Penter Straße sollte berücksichtigt werden,<br />

um das Plangebiet in die umgebene Landschaft<br />

einzubinden, bzw. auch als Abgrenzung zu dem<br />

westlich liegenden Landschaftsschutzgebiet.<br />

Waldflächen sollten weitmöglichst erhalten bleiben,<br />

andernfalls ist eine Ersatzaufforstung nach Waldrecht<br />

erforderlich.<br />

Belange des Immissionsschutzes sind im weiteren<br />

Verfahren zu berücksichtigen. Ebenso sind im weiteren<br />

Verfahren nach § 1 Abs. 5 sowie § 1a Abs. 2 BauGB<br />

Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu<br />

beschränken und der Klimaschutz zu fördern. U.a. ist<br />

hier der Erhalt von Gehölzbeständen und weitere<br />

Durchgrünung von Bauflächen sowie die Aufwertung<br />

des Hollager Mühlenbaches als Kalt- und<br />

Frischluftleitbahn zu nennen, um ein übermäßiges<br />

Aufheizen in großflächig versiegelten Bereichen zu<br />

vermeiden.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

36 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Ortsteil:<br />

Hollage / <strong>Wallenhorst</strong><br />

Standort und<br />

G3 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße, westlicher Abschnitt<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 51 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Beurteilung<br />

Landschaftsplanung<br />

Wasser:<br />

Oberflächengewässer sind mit dem Hollager<br />

Mühlenbach sowie mehreren Entwässerungsgräben<br />

vorhanden. Die Grundwasserneubildung liegt bei 100-<br />

200 mm/a. Das Schutzpotenzial der<br />

Grundwasserüberdeckung wird in Teilbereichen als<br />

hoch, in anderen Teilbereichen als gering eingestuft.<br />

Klima/Luft:<br />

Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />

eine thermische Ausgleichsfunktion für benachbarte<br />

Siedlungsflächen ist jedoch gering. Die Gehölzbestände/<br />

Waldflächen leisten einen Beitrag zur<br />

Frischluftproduktion bzw. haben lufthygienische<br />

Wirkung.<br />

Kulturgüter:<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind unmittelbar keine<br />

Kulturgüter betroffen.<br />

Mensch:<br />

Die geplante Darstellung von gewerblichen Bauflächen<br />

liegt nördlich von im Zusammenhang bebauter<br />

Siedlungsbereiche. Touristische Infrastrukturen sind<br />

nicht vorhanden.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Das Plangebiet liegt nördlich einer Siedlungsrandlage.<br />

Schutzgebiete oder besonders bedeutsame Bereiche<br />

liegen mit dem Hollager Mühlenbach (nach § 30<br />

BNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop GB OS<br />

3613/50) sowie in Form des Naturparks „TERRA.vita“<br />

vor.<br />

Insbesondere aufgrund der Größe der vorgesehenen<br />

Gewerbeflächen, sowie vorhandener und weiterer<br />

geplanter Gewerbeflächen südlich und östlich davon,<br />

ist auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung<br />

des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes nach<br />

§ 15 Abs. 1 BNatSchG durch den Erhalt von Wald- und<br />

Gehölzflächen, Maßnahmen zur Durchgrünung<br />

großflächig versiegelter Bereiche (Klimaschutz,<br />

Landschaftsbild), Schutz und Renaturierung des<br />

Hollager Mühlenbaches gemäß der WRRL sowie die<br />

Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange nach<br />

§ 44 ff BNatSchG zu beachten.<br />

Luftbild G3 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße, westlicher Abschnitt<br />

gesetzlich geschütztes Biotop<br />

Hollager Mühlenbach (GB OS 3613/50<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 37 / 66<br />

Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />

Biotoptypen: WQ = Bodensaurer Eichen-Mischwald, WX = Sonstiger Laubforst, WZ =<br />

Sonstiger Nadelforst, HB = Einzelbaum / Baumbestand, HFS = Strauchhecke, HFM =<br />

Strauch-Baumhecke, FBN = Naturnaher sommerkalter Niederungsbach, FX = Ausgebauter<br />

Bach, FG = Graben, GM = Mesophiles Grünland, GI = Artenarmes Intensivgrünland, A =<br />

Acker, UH = Halbruderale Gras- und Staudenflur, OD = Dorfgebiet, landwirtschaftliches<br />

Gebäude, OX = Baustelle, OVW = Weg<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

38 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 39 / 66<br />

Ortsteil:<br />

Hollage / <strong>Wallenhorst</strong><br />

Standort und<br />

G 4 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße, östlicher Abschnitt<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 32,9 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Beurteilung<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

Die Fläche liegt innerhalb des Naturparks TERRA.vita.<br />

Im südlichen Plangebiet verläuft der Hollager<br />

Mühlenbach als geschütztes Biotop (GB OS 3613/50).<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

Die Darstellungen der LSG-Fläche entsprechen nicht<br />

den aktuellen LSG Abgrenzungen.<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

Die Darstellungen der LSG-Flächen entsprechen nicht<br />

den aktuellen LSG Abgrenzungen. Im Konfliktplan wird<br />

südlich des Hollager Mühlenbaches eine hohe Konfliktintensität<br />

durch die Ausweisung weiterer gewerblicher<br />

Bauflächen benannt. Eine geplante (mittlerweile<br />

bestehende) 110kV Freileitung wird als potenzieller<br />

Konflikt dargestellt.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Von der Planung sind überwiegend Acker- und kleinere<br />

Grünlandflächen sowie Wald und mit dem Hollager<br />

Mühlenbach sowie diverser Entwässerungsgräben<br />

Fließgewässer betroffen (LP 2004).<br />

Laut Landschaftsplan (LP 1990) weisen die<br />

Offenlandflächen (Acker und Grünland) zum Teil eine<br />

mittlere Lebensraumbedeutung auf, die Gehölzflächen<br />

im Bereich des Hollager Mühlenbachs als auch das<br />

Gewässer selbst (geschütztes Biotop) werden mit einer<br />

sehr hohen Lebensraumbedeutung dargestellt. Dem<br />

Waldbereich im Nordosten des Plangebietes wird im LP<br />

1990 nur eine geringe Lebensraumbedeutung zugewiesen.<br />

Der Hollager Mühlenbach stellt in Abschnitten<br />

ein lokal schützenswertes Biotop dar (LP 2004, GB OS<br />

3613/50).<br />

Auf den Umweltkarten des NLWKN ist der unmittelbar<br />

südlich angrenzende Schwarze See als avifaunistisch<br />

wertvoller Bereich mit landesweiter Bedeutung<br />

(Großvogel-Lebensraum) dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) wird der Landschaftsraum<br />

als vielfältig strukturierte Kulturlandschaft mit hoher<br />

Bedeutung für das Naturerlebnis dargestellt.<br />

Aktuell ist das Landschaftsbild durch angrenzend<br />

vorhandene Windenergieanlagen beeinträchtigt.<br />

Boden: Im Plangebiet steht überwiegend der Bodentyp<br />

Podsol-Gley an. Teilweises Vorkommen von Gley und<br />

kleinflächig Gley-Podsol.<br />

Wasser:<br />

Als Oberflächengewässer sind der Hollager Mühlenbach<br />

sowie diverse Entwässerungsgräben vorhanden. Die<br />

Grundwasserneubildung liegt überwiegend bei 150-<br />

200 mm/a. Das Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden<br />

Schichten ist überwiegend als hoch<br />

eingestuft, in Teilbereichen ist es als gering eingestuft.<br />

Klima/Luft: Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete<br />

dar.<br />

Kulturgüter: Kulturgüter sind nicht betroffen.<br />

Mensch:<br />

Der südlich angrenzende Schwarze See stellt einen<br />

Bereich der "Feierabenderholung" dar. Touristische<br />

Infrastrukturen sind nicht vorhanden. Ca. 500 m östlich<br />

verläuft die B 68.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Hinweis<br />

Parallel zur Neuaufstellung des FNP läuft für den<br />

Planbereich das Verfahren zur 43. Änderung des FNP<br />

und Aufstellung eines Bebauungsplanes (B-Plan Nr.<br />

241). Im Rahmen der Bauleitplanungen erfolgen die<br />

Erstellung eines Umweltberichtes mit integrierter<br />

Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung, faunistische<br />

Untersuchungen der Avifauna, Fledermäuse und<br />

Amphibien als Grundlage der speziellen<br />

artenschutzrechtlichen Prüfung, Erstellung von<br />

Fachgutachten zur Beurteilung möglicher Immissionen<br />

(u.a. Lärm- und Schattenschlag der bestehenden<br />

Windkraftanlagen, Gewerbelärm aufgrund der<br />

geplanten industriell-gewerblichen Nutzung,<br />

Verkehrsimmissionen aufgrund des vorhandenen sowie<br />

der durch die Planung hinzukommenden Verkehrs, evtl.<br />

Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche<br />

Tierhaltung).<br />

Vorbehaltlich der Ergebnisse der Fachgutachten kommt<br />

die Begründung zum Vorentwurf (Dehling und<br />

Twisselmann 2013) zu folgendem Ergebnis:<br />

"Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ist davon<br />

auszugehen, dass das Plangebiet hinsichtlich der zu<br />

beachtenden Umweltbelange und des zu<br />

berücksichtigenden Konfliktpotentials als Bereich<br />

einzustufen ist, der die gewünschte bauleitplanerische<br />

Entwicklung zulässt. Potentielle Konflikte zwischen<br />

Umweltbelangen und der geplanten Baugebietsnutzung<br />

können voraussichtlich vermieden bzw. bewältigt<br />

werden. Die bei Realisierung des künftigen Baugebietes<br />

zur erwartenden Eingriffe in den Naturhaushalt können<br />

voraussichtlich durch entsprechende Minimierungs-,<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert<br />

werden."<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

40 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild G4 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße, östlicher Abschnitt<br />

gesetzlich geschütztes Biotop<br />

Hollager Mühlenbach (GB OS 3613/50<br />

Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />

Biotoptypen: WQ = Bodensaurer Eichen-Mischwald, WZ = Sonstiger Nadelforst, HFS =<br />

Strauchhecke, HFM = Strauch- Baumhecke, FBN = Sommerwarmer Niederungbach, FG =<br />

Graben, GM = Mesophiles Grünland, GI = Artenarmes Intensivgrünland, A = Acker, UH =<br />

Halbruderale Gras- und Staudenflur, OD = landwirtschaftliches Gebäude<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 41 / 66<br />

Ortsteil:<br />

Hollage / <strong>Wallenhorst</strong><br />

Standort und<br />

G5 Gewerbegebiet westlich B68<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 28,7 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

Die Fläche liegt innerhalb des Naturparks TERRA.vita“.<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

Die Darstellung des LSG entspricht nicht den aktuellen<br />

Abgrenzungen.<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

Die Darstellung des LSG entspricht nicht den aktuellen<br />

Abgrenzungen.<br />

Als Biotopentwicklungsmaßnahmen (Biotopverbund)<br />

werden zentral in der Fläche gelegene Heckenpflanzungen<br />

zur Biotopvernetzung und Verbesserung<br />

des Landschaftsbildes vorgeschlagen.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Von der Planung sind überwiegend Ackerflächen und<br />

kleinere Grünländer sowie flächige Gehölzbestände,<br />

Obstwiesen und verstreute Wohnbereiche betroffen (LP<br />

2004). Unmittelbar südlich grenzen Waldflächen an.<br />

Laut Landschaftsplan (LP 1990) weisen die<br />

Grünlandflächen und Hausgärten eine mittlere<br />

Lebensraumbedeutung auf, die Obstwiesen und Gehölzbestände<br />

werden mit einer hohen Lebensraumbedeutung<br />

dargestellt. Weitere bedeutende Bereiche<br />

sind in den vorliegenden Karten und online verfügbaren<br />

Servern nicht dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist der Bereich als<br />

ackerbaulich geprägte Kulturlandschaft mit relativ<br />

großräumigem Nutzungswechsel von Wald, Gründland,<br />

Acker und Einzelgehölzen mit hoher Bedeutung für das<br />

Naturerlebnis dargestellt.<br />

Boden:<br />

Im Plangebiet stehen die Bodentypen Pseudogley-<br />

Braunerde, Pseudogley sowie Gley-Podsol an.<br />

Wasser:<br />

Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />

Grundwasserneubildung liegt überwiegend bei 150-<br />

200 mm/a. In Teilbereichen bei 100-150 mm/a. Das<br />

Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden<br />

Schichten wird als hoch eingestuft.<br />

Klima/Luft:<br />

Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />

eine thermische Ausgleichsfunktion für benachbarte<br />

Siedlungsflächen ist jedoch nicht gegeben.<br />

Kulturgüter:<br />

Das im südlich angrenzenden Wald liegende<br />

Kulturdenkmal ist nicht betroffen.<br />

Mensch:<br />

Im Plangebiet befinden sich vereinzelte Wohnhäuser.<br />

Touristische Infrastrukturen oder bedeutende Erholungsflächen<br />

sind nicht vorhanden. Unmittelbar östlich verläuft<br />

die B 68.<br />

Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Nutzung<br />

im weiteren Umfeld sind nicht auszuschließen.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Beurteilung<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

Mit Umsetzung der Planung werden in Teilbereichen<br />

Flächen beansprucht, die lt. LP 1990 eine hohe<br />

Lebensraumbedeutung aufweisen. Des Weiteren führt<br />

die Planung zu einer Versiegelung von Boden und<br />

damit zu Auswirkungen in allen Schutzgutbereichen.<br />

Besonders bedeutsame Flächen sind nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand jedoch nicht betroffen.<br />

Von der geplanten gewerblichen Nutzung gehen<br />

Emissionen aus, die in Einzelfällen auf die im Gebiet<br />

vorhandenen Außenbereichswohnhäuser einwirken.<br />

Immissionsschutzbelange sind im weiteren Verfahren<br />

zu prüfen.<br />

Darüber hinaus liegt ein Bereich vor, der gem. LP<br />

(1990) eine hohe Bedeutung für das Naturerlebnis<br />

darstellt, diese Aussage ist im weiteren Planverfahren<br />

konkret zu überprüfen.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel und<br />

Fledermäuse können nicht ausgeschlossen werden.<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Im weiteren Verfahren sind Belange des<br />

Immissionsschutzes zu prüfen. Grünstrukturen mit<br />

hoher Lebensraumbedeutung sind zu erhalten.<br />

Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen sind zu<br />

berücksichtigen.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Das Plangebiet kann der freien Landschaft zugeordnet<br />

werden. Schutzgebiete oder besonders bedeutsame<br />

Bereiche liegen mit dem Naturpark „TERRA.vita“ vor.<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon<br />

ausgegangen, dass erhebliche Beeinträchtigungen des<br />

Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes sowie der<br />

weiteren Schutzgüter nach UVPG/BauGB vermieden<br />

oder mittels entsprechender Maßnahmen kompensiert<br />

werden können.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

42 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild G5 Gewerbegebiet westlich B68<br />

Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />

Biotoptypen: WL = Bodensaurer Buchenwald, HB = Einzelbaum / Baumbestand, HP =<br />

sonstiger Gehölzbestand / Gehölzpflanzung, HO = Obstwiese, GM = Mesophiles Grünland,<br />

GI = Artenarmes Intensivgrünland, A = Acker, UH = Halbruderale Gras- und Staudenflur, PH<br />

= Hausgarten, OD = Dorfgebiet, landwirtschaftliches Gebäude, OVS = Straße<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 43 / 66<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Wallenhorst</strong><br />

Standort und<br />

G6.1 Gewerbeflächenentwicklung an der BAB 1<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 5,3 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

Die Fläche liegt innerhalb des großräumigen Naturparks<br />

TERRA.vita“.<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

Im Nordwesten der Fläche erfolgt die Darstellung eines<br />

punktfömigen bzw. kleinflächigen Naturdenkmals<br />

(Findling Hexenstein).<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

Wie LRP. Gem. Konfliktplan werden durch den Bestand<br />

(Lärmemissionen) als auch durch den Ausbau der A1<br />

Konflikte bedingt.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Die Planfläche liegt an der Schnittstelle zwischen B 68<br />

und A1 und der L 109, und damit in einem durch<br />

Lärmimmissionen stark vorbelasteten Bereich.<br />

Von der Planung sind überwiegend Acker- und Grünlandflächen<br />

sowie Einzelgehölze, Gehölzbestände,<br />

Obstwiese, Ruderalfluren und verstreute Wohnbereiche<br />

betroffen (LP 2004).<br />

Laut Landschaftsplan (LP 1990) weisen die Offenlandflächen<br />

(Grünland) eine mittlere Lebensraumbedeutung<br />

auf, die Obstwiese sowie die Baumreihe im südlichen<br />

Plangebiet sind mit einer hohen Lebensraumbedeutung<br />

dargestellt. Weitere bedeutende Bereiche sind in den<br />

vorliegenden Karten und online verfügbaren Servern<br />

nicht dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist der Bereich als Siedlungsfläche<br />

mit gehölz- und strukturarmer Streubebauung mit<br />

geringer Bedeutung für das Naturerlebnis dargestellt.<br />

Boden:<br />

Im Plangebiet stehen Pseudogleyböden an.<br />

Wasser:<br />

Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />

Grundwasserneubildung liegt zwischen 150-200 mm/a.<br />

Das Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden<br />

Schichten wird als mittel eingestuft.<br />

Klima/Luft:<br />

Die unbebauten Flächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete<br />

dar, die thermische Ausgleichsfunktion für<br />

benachbarte Siedlungsflächen ist jedoch gering.<br />

Kulturgüter:<br />

Bei dem im Nordwesten gelegenen Naturdenkmal<br />

handelt es sich um den sog. „Hexenstein“ einen<br />

Findling, welcher auch als Kulturgut angesehen werden<br />

kann.<br />

Mensch:<br />

In der Planfläche sind einzelne Wohnhäuser vorhanden.<br />

Touristische Infrastrukturen oder bedeutende<br />

Erholungsflächen liegen nicht vor. Die Fläche liegt<br />

zwischen der B 68 im Westen und der A 1 im Osten, die<br />

mit Lärmschutzwänden ausgestattet wurde.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Beurteilung<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

Mit Umsetzung der Planung werden in Teilbereichen<br />

Flächen überplant, die lt. LP 1990 eine hohe<br />

Lebensraumbedeutung aufweisen.<br />

Von der geplanten gewerblichen Nutzung gehen<br />

Emissionen aus, die gegenüber den vereinzelt noch<br />

vorhandenen Wohnhäusern und Hofstellen einwirken<br />

und zu Nutzungskonflikten führen können. Dies ist im<br />

weiteren Verfahren zu prüfen.<br />

Weitere bedeutende Bereiche liegen nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nicht vor.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre. Unüberwindbare Hindernisse werden in dem<br />

stark vorbelasteten Plangebiet nicht erwartet.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Im verbindlichen Bebauungsplan sind erforderliche<br />

Lärmschutzmaßnahmen zu überprüfen.<br />

Artenschutzrechtliche (Vermeidungs-)maßnahmen sind<br />

zu berücksichtigen. Ebenso ist das vorhandene<br />

Naturdenkmal (Findling Hexenstein) zu<br />

berücksichtigen.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Das Plangebiet liegt in einem stark vorbelasteten<br />

Bereich. Bis auf das Naturdenkmal (Findling) und den<br />

großräumigen Naturpark TERRA.vita liegen keine<br />

Schutzgebiete oder -bedeutende Objekte vor.<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon<br />

ausgegangen, dass erhebliche Beeinträchtigungen des<br />

Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes sowie der<br />

weiteren Schutzgüter nach UVPG/BauGB vermieden<br />

oder mittels entsprechender Maßnahmen innerhalb<br />

und außerhalb des Plangebietes kompensiert werden<br />

können.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

44 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild G6.1 Gewerbeflächenentwicklung an der BAB 1<br />

Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />

Biotoptypen: HB = Einzelbaum / Baumbestand HP = sonstiger Gehölzbestand / Gehölzpflanzung,<br />

HO = Obstwiese, GM = Mesophiles Grünland, GI = Artenarmes Intensivgrünland,<br />

A = Acker, UH = Halbruderale Gras- und Staudenflur, , OD = Dorfgebiet, landwirtschaftliches<br />

Gebäude, OS = Ver- und Entsorgungsanlage<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 45 / 66<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Wallenhorst</strong><br />

Standort und<br />

G6.2 Gewerbeflächenentwicklung an der BAB 1<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 11,9 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte: Die Fläche liegt innerhalb<br />

des Naturparks TERRA.vita. Direkt östlich grenzt ein<br />

Landschaftsschutzgebiet (LSG) an.<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

Ohne Darstellung, direkt östlich angrenzend:<br />

Landschaftsschutzgebiet<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

Neupflanzung von Hecken entlang der Straße<br />

"Steinkamp" sind als Maßnahmen zur Biotopvernetzung<br />

und Windschutz benannt. Gem. Konfliktplan werden<br />

durch den Bestand (Lärmemissionen) als auch durch<br />

den Ausbau der A1 Konflikte bedingt.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Im Plangebiet liegen überwiegend Acker- und Grünlandflächen<br />

vor, weiterhin Einzelgehölze und wenige<br />

Hofflächen (LP 2004). Das Plangebiet ist Teil einer<br />

größeren Fläche, die im Zuge der UVS zur A 33<br />

(Kortemeier & Brokmann 2007) mit hoher<br />

avifaunistischer Bedeutung (Brutvorkommen Kiebitz)<br />

bewertet wurde. Ein Stillgewässer im Norden des<br />

Plangebietes wird mit besonderer Bedeutung für<br />

Amphibien dargestellt (ebd.).<br />

Laut Landschaftsplan (LP 1990) weisen die Grünlandbereiche<br />

sowie die Gehölzbestände unmittelbar entlang<br />

der A1 eine mittlere Lebensraumbedeutung auf.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist der Bereich als Siedlungsfläche<br />

mit gehölz- und strukturarmer Streubebauung mit<br />

geringer Bedeutung für das Naturerlebnis dargestellt.<br />

Boden:<br />

Im Plangebiet steht überwiegend der Bodentyp<br />

Pseudogley sowie teilweise der Bodentyp Podsol-Gley<br />

an. Kleinflächig ist der Bodentyp Pseudogley-Braunerde<br />

mit Plaggenauflage vorhanden.<br />

Wasser:<br />

Gem. Biotopkartierung 2004 ist im Nordosten der<br />

betrachteten Fläche ein Stillgewässer vorhanden.<br />

Entlang der südlichen Flächenabgrenzung verläuft ein<br />

Graben. Die Grundwasserneubildung liegt zwischen<br />

150-200 mm/a bzw. teilweise sehr hoch zwischen 350 -<br />

400 mm/a. Das Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden<br />

Schichten wird als mittel eingestuft.<br />

Klima/Luft:<br />

Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />

eine thermische Ausgleichsfunktion für benachbarte<br />

Siedlungsflächen ist jedoch gering.<br />

Kulturgüter:<br />

Kulturgüter sind nicht betroffen.<br />

Mensch:<br />

Im Plangebiet sind wenige Hof- bzw. Wohnhäuser<br />

vorhanden. Touristische Infrastrukturen oder<br />

bedeutende Erholungsflächen sind nicht vorhanden. Im<br />

Westen wird die Fläche von der A1, welche mit<br />

Lärmschutzwänden ausgestattet wurde, begrenzt.<br />

Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Nutzung<br />

im weiteren Umfeld sind nicht auszuschließen.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Beurteilung<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

Die Umsetzung der Planung führt zur Inanspruchnahme<br />

avifaunistisch bedeutsamer Flächen. Kompensationsmaßnahmen<br />

müssen sich an diesen funktionalen<br />

Erfordernissen orientieren. Weiterhin liegt ein<br />

bedeutendes Amphibiengewässer im nördlichen<br />

Plangebiet, entsprechende Schutzmaßnahmen des<br />

Gewässers sowie potentieller Wanderrouten und<br />

Landlebensräume müssen berücksichtigt werden.<br />

Mit Umsetzung der Planung werden in Teilbereichen<br />

Flächen versiegelt, die eine hohe Grundwasserneubildung<br />

aufweisen.<br />

Zu dem angrenzenden LSG ist eine Eingrünung<br />

vorzusehen.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Es liegen Hinweise auf Brutvorkommen<br />

planungsrelevanter Arten (Kiebitz) vor. Weitere<br />

Vorkommen (z.B. Fledermäuse) können nicht<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Insbesondere aufgrund der hohen Grundwasserneubildungsraten<br />

in Teilflächen, ist einer dezentralen<br />

Versickerung des Oberflächenwassers Vorrang<br />

einzuräumen. Im weiteren Verfahren ist der Erhalt<br />

prägender Bäume sowie des Stillgewässers zu prüfen.<br />

Weiterhin sind, je nach Planung,<br />

Amphibienschutzmaßnahmen (Leiteinrichtungen)<br />

erforderlich. Die im LP von 1990 vorgeschlagene<br />

<strong>Anl</strong>age von Hecken ist als Eingrünung zu dem<br />

angrenzenden LSG vorzusehen. Im verbindlichen<br />

Bebauungsplan sind erforderliche Lärmschutzmaßnahmen<br />

zu überprüfen.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Die Umsetzung der Planung führt zur Inanspruchnahme<br />

avifaunistisch bedeutsamer Flächen. Die<br />

artenschutzrechtlichen Belange sind zu prüfen und<br />

erforderliche Kompensationsmaßnahmen darauf<br />

abzustellen. Weiterhin liegt ein Gewässer mit<br />

besonderer Bedeutung für Amphibien vor, das im<br />

weiteren Verfahren zu berücksichtigen ist.<br />

Mit der direkt nordwestlich angrenzenden A1 liegt ein<br />

erheblich vorbelasteter Bereich vor. Im weiteren<br />

Verfahren sind entsprechende schalltechnische<br />

Gutachten erforderlich.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

46 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild G6.2 Gewerbeflächenentwicklung an der BAB 1<br />

Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />

Biotoptypen: HB = Baumbestand, HP = sonstiger Gehölzbestand / Gehölzpflanzung, HO =<br />

Obstwiese, FG = Graben, SEZ = Sonstige naturnahes, nährstoffreiches Kleingewässer, GI =<br />

Artenarmes Intensivgrünland, A = Acker, EB = Baumkultur, UH = Halbruderale Gras- und<br />

Staudenflur, , OD = Dorfgebiet / landwirtschaftliches Gebäude, OVS = Straße, OVW = Weg<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 47 / 66<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Wallenhorst</strong><br />

Standort und<br />

G6.3 Gewerbeflächenentwicklung an der BAB 1“<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 19,5 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

Die Fläche liegt innerhalb des großräumigen Naturparks<br />

TERRA.vita. Direkt nordöstlich grenzt ein LSG an.<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

---<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

Als Biotopentwicklungsmaßnahme (Biotopverbund) sind<br />

Neupflanzung Hecken entlang der Straße<br />

"Schmiedekamp" für die Biotopvernetzung benannt.<br />

Gem. Konfliktplan werden durch den Bestand<br />

(Lärmemissionen) als auch durch den Ausbau der A1<br />

Konflikte bedingt.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Von der Planung sind überwiegend Ackerflächen,<br />

weiterhin wenige Einzelgehölze und Wohnbereiche /<br />

Hofstellen betroffen. Aus der UVS zur A 33 (Kortemeier<br />

& Brokmann 2007) liegen Hinweise zum Vorkommen<br />

von Turmfalke und Rauchschwalbe, nördlich<br />

angrenzend auch Kiebitz vor.<br />

Laut Landschaftsplan (LP 1990) weisen Teilbereiche der<br />

Ackerflächen eine mittlere Lebensraumbedeutung auf,<br />

ein kleiner Gehölzbereich (LP 2004: naturnahes<br />

Feldgehölz) zentral im Plangebiet gelegen, ist mit einer<br />

hohen Lebensraumbedeutung dargestellt. Weitere<br />

bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden Karten<br />

und online verfügbaren Servern nicht dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist der Landschaftsraum als<br />

Siedlungsfläche mit gehölz- und strukturarmer<br />

Streubebauung mit geringer Bedeutung für das<br />

Naturerlebnis, sowie in Teilflächen als ackerbaulich<br />

geprägte Kulturlandschaft mit relativ großräumigen<br />

Nutzungswechsel von Wald, Grünland, Acker und<br />

einzelnen Gehölzen mit hoher Bedeutung für das<br />

Naturerlebnis dargestellt.<br />

Boden:<br />

Im Plangebiet stehen die Bodentypen Pseudogley und<br />

Pseudogley-Braunerde mit Plaggenauflage an.<br />

Wasser:<br />

Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />

Grundwasserneubildung liegt zwischen 350 - 400 mm/a<br />

teilweise bei 150-250 mm/a. Das Schutzpotenzial der<br />

Grundwasserüberdeckung wird als mittel eingestuft.<br />

Klima/Luft:<br />

Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />

die thermische Ausgleichsfunktion für benachbarte<br />

Siedlungsflächen ist jedoch gering.<br />

Kulturgüter:<br />

Kulturgüter sind nicht betroffen.<br />

Mensch:<br />

Die geplante Darstellung gewerblicher Bauflächen liegt<br />

außerhalb zusammenhängender Siedlungsbereiche,<br />

wenige Außenbereichshäuser liegen vor. Im Osten wird<br />

die betrachtete Fläche von der A 1, die mit<br />

Lärmschutzwänden ausgestattet wurde, begrenzt.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Beurteilung<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

Mit Umsetzung der Planung werden in Teilbereichen<br />

Flächen versiegelt, die eine hohe Grundwasserneubildung<br />

aufweisen. Innerhalb des Planbereiches ist ein<br />

Feldgehölz vorhanden, dessen Erhalt zu prüfen ist.<br />

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass unmittelbar<br />

nordöstlich Flächen eines LSG angrenzen. Die im LP<br />

1990 getroffene anteilige Einstufung als<br />

Landschaftsraum mit hoher Bedeutung für das<br />

Naturerlebnis ist im weiteren Verfahren zu prüfen.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Es liegen Hinweise auf Vorkommen planungsrelevanter<br />

Arten vor. Im Zuge der Neuaufstellung des FNP<br />

müssen die artenschutzrechtlichen Belange insoweit<br />

berücksichtigt werden, dass eine Beurteilung möglich<br />

ist, ob die vorgesehenen Nutzungen auf<br />

unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse<br />

treffen, da in diesem Fall der Bauleitplan nicht<br />

vollzugsfähig und damit nichtig wäre.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Insbesondere aufgrund der hohen Grundwasserneubildungsraten<br />

in Teilflächen, ist einer dezentralen<br />

Versickerung des Oberflächenwassers Vorrang<br />

einzuräumen. Ein Erhalt des vorhandenen<br />

Feldgehölzes ist zu prüfen. Des Weiteren ist eine<br />

Eingrünung zu dem angrenzenden LSG vorzusehen.<br />

Im verbindlichen Bebauungsplan sind erforderliche<br />

Lärmschutzmaßnahmen zu überprüfen.<br />

Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen sind zu<br />

berücksichtigen.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Das Plangebiet liegt durch die unmittelbar angrenzende<br />

A 1 in einem stark vorbelasteten Bereich. Bis auf den<br />

großräumigen Naturpark TERRA.vita liegen keine<br />

Schutzgebiete vor.<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon<br />

ausgegangen, dass sowohl artenschutzrechtliche<br />

Belange als auch erhebliche Beeinträchtigungen des<br />

Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes sowie der<br />

weiteren Schutzgüter nach UVPG/BauGB vermieden<br />

oder mittels entsprechender Maßnahmen innerhalb<br />

und außerhalb des Plangebietes kompensiert werden<br />

können.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

48 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild G6.3 Gewerbeflächenentwicklung an der BAB 1“<br />

Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />

Biotoptypen: HB = Einzelbaum / Baumbestand, HN = Naturnahes Feldgehölz, HP = sonstiger<br />

Gehölzbestand / Gehölzpflanzung, A = Acker, UH = Halbruderale Gras- und Staudenflur, OD<br />

= Dorfgebiet / landwirtschaftliches Gebäude, OVW = Weg<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 49 / 66<br />

Ortsteil:<br />

Hollage<br />

Standort und<br />

G7 Gewerbegebiet nördlich der BAB A1 - Schießstand<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 0,9 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Beurteilung<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte: Südlich und westlich<br />

grenzt das Landschaftsschutzgebiet „Wiehengebirge<br />

und Nördliches Osnabrücker Hügelland“ an. Die<br />

Planfläche selber liegt im großräumigen Naturpark<br />

TERRA.vita“.<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

Die geplante Fläche liegt innerhalb eines geplanten<br />

Wasserschutzgebietes.<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

Als Biotopentwicklungsmaßnahme (Biotopverbund) ist<br />

die Eingrünung von Ortsrändern entlang der "K310<br />

(Fürstenauer Weg)“ benannt.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Die Fläche unmittelbar nördlich der Autobahn A 1<br />

unterliegt starken Vorbelastungen. In der Biotopkartierung<br />

von 2004 werden in dem betrachteten<br />

Bereich Gras- und Staudenfluren, Waldbereiche und<br />

Industrie- und Gewerbeflächen als auch Dorfgebiet<br />

dargestellt.<br />

Laut Landschaftsplan (LP 1990) weisen die unversiegelten<br />

Offenlandflächen eine mittlere Lebensraumbedeutung<br />

auf, ein kleiner Waldbereich südlich<br />

angrenzend (LP 2004: Bodensaurer Eichen-Mischwald,<br />

LSG) wird mit einer hohen Lebensraumbedeutung<br />

dargestellt. Westlich außerhalb des Plangebietes liegt<br />

ein nach § 30 BNatSchG schutzwürdiger Bereich<br />

(Heide- und Magerrasenflächen, LP 2004).<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) wird der Landschaftsraum<br />

als vielfältig strukturierte Kulturlandschaft mit sehr hoher<br />

Bedeutung für das Naturerlebnis dargestellt.<br />

Boden:<br />

Im Plangebiet stehen Pseudogleyböden an.<br />

Wasser:<br />

Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die Grundwasserneubildung<br />

liegt zwischen 200- 250 mm/a. Das<br />

Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden<br />

Schichten wird als gering angegeben. Die betrachtete<br />

Fläche liegt innerhalb eines geplanten Wasserschutzgebietes.<br />

Klima/Luft:<br />

Die angrenzenden Waldbereiche leisten einen Beitrag<br />

zur Produktion von Frischluft bzw. haben eine<br />

lufthygienische Wirkung. Im Plangebiet liegen keine<br />

bedeutenden Flächen vor.<br />

Kulturgüter:<br />

Kulturgüter liegen nicht vor.<br />

Mensch:<br />

Wohnflächen kommen im Plangebiet nicht vor. Ebenso<br />

sind touristische Infrastrukturen oder bedeutende<br />

Erholungsflächen nicht vorhanden. Von der A1 wirken<br />

Lärmimmissionen auf das Plangebiet ein.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

Zu den angrenzenden Waldflächen sind ausreichende<br />

Abstände einzuhalten.<br />

Die im LP getroffene Einstufung als Bereich mit sehr<br />

hoher Bedeutung für das Naturerlebnis stellt einen<br />

Konfliktbereich dar, welcher im weiteren Verfahren zu<br />

überprüfen ist.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel und<br />

Fledermäuse können in den Randbereichen zum Wald<br />

nicht ausgeschlossen werden. Weitere potentiell<br />

betroffene Artgruppen sind im Rahmen der<br />

Biotopkartierung zum Umweltbericht zu prüfen. Im<br />

Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Zu den angrenzenden Waldbereichen ist bei<br />

Realisierung der Planung ein Schutzabstand<br />

einzuhalten.<br />

Die mit Ausweisung eines Wasserschutzgebietes<br />

verbundenen Auflagen sind zu berücksichtigen. Des<br />

Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die<br />

grundwasserüberdeckenden Schichten nur ein<br />

geringes Schutzpotenzial aufweisen und beim Umgang<br />

mit wassergefährdenden Stoffen entsprechend zu<br />

berücksichtigen sind.<br />

Zum bestehenden LSG ist eine Eingrünung<br />

vorzunehmen.<br />

Im verbindlichen Bebauungsplan sind erforderliche<br />

Lärmschutzmaßnahmen zu überprüfen.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Die mit der Ausweisung eines Wasserschutzgebietes<br />

verknüpften Auflagen sind zu berücksichtigen.<br />

Weiterhin liegt die Fläche innerhalb des Naturparks<br />

„TERRA.vita“.<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon<br />

ausgegangen, dass sowohl artenschutzrechtliche<br />

Belange als auch erhebliche Beeinträchtigungen des<br />

Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes sowie der<br />

weiteren Schutzgüter nach UVPG/BauGB vermieden<br />

oder mittels entsprechender Maßnahmen innerhalb<br />

und außerhalb des Plangebietes kompensiert werden<br />

können.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

50 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild G7 Gewerbegebiet nördlich der BAB A1 - Schießstand<br />

nach § 30 BNatSchG<br />

schutzwürdiger Bereich<br />

Heide- und<br />

Magerrasenflächen "Auf<br />

dem Hollenhügel"<br />

Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />

Biotoptypen: WQ = Bodensaurer Eichen-Mischwald, HP = sonstiger Gehölzbestand /<br />

Gehölzpflanzung, UH = Halbruderale Gras- und Staudenflur, OD = Dorfgebiet /<br />

landwirtschaftliches Gebäude, OG = Industrie- und Gewerbefläche<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 51 / 66<br />

D. Sonderbauflächen<br />

Ortsteil:<br />

Hollage<br />

Standort und<br />

S1 – Sonderbaufläche Windkraft<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 9,2 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Beurteilung<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Die Fläche liegt innerhalb des Naturparks „Nördlicher<br />

Teutoburger Wald, Wiehengebirge, Osnabrücker Land – Mit der Änderung der Darstellung Vorrangfläche als<br />

TERRA.vita“.<br />

Sonderbaufläche Windkraft ist die Anpassung und<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung: Sicherung der tatsächlichen Nutzung vorgesehen. Die<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

Aufstellung weiterer Windkraftanlagen erfolgt nicht.<br />

Der LRP stellt das Plangebiet noch innerhalb des LSG Die geänderte Darstellung bedingt daher keine<br />

dar, aktuell ist jedoch keine Schutzgebietsausweisung Beeinträchtigungen der Umweltschutzgüter.<br />

mehr vorhanden.<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

--<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Das ehemals weiträumig als Grünland genutzte Bereich<br />

weist jetzt überwiegend Ackerflächen auf, 2004 wurde<br />

eine mesophile Grünlandfläche im Randbereich kartiert.<br />

Einzelne Laubgehölze und ein Graben kommen vor.<br />

Der Landschaftsplan (LP 1990) bewertet die nördlich<br />

liegenden Gehölze mit einer hohen<br />

Lebensraumbedeutung.<br />

Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />

Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist der Landschaftsraum mit<br />

einem relativ großräumigen Nutzungswechsel von<br />

Grünland und Ackerflächen mit einzelnen Gebäuden<br />

und Gehölzen in Niederungsgebieten beschrieben und<br />

mit einer hohen Bedeutung für das Naturerlebnis<br />

eingestuft. Der Bereich ist durch die vorhandenen<br />

Windräder im Plangebiet sowie südlich liegende<br />

Gewerbegebiete anthropogen überprägt.<br />

Boden:<br />

Im Plangebiet stehen Podsol-Gleyböden an.<br />

Wasser:<br />

Im Plangebiet verläuft ein kleiner Grabenabschnitt.<br />

Weitere Oberflächengewässer kommen nicht vor.<br />

Die Grundwasserneubildung liegt zwischen 150 - 200<br />

mm/a. Das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung<br />

ist hoch. Wasserschutzgebiete liegen nicht<br />

vor.<br />

Klima/Luft:<br />

Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />

Siedlungsflächen mit hoher thermischer Belastung<br />

liegen jedoch nicht vor.<br />

Kulturgüter:<br />

Südlich des Plangebietes liegt ein altes Landwehr als<br />

Kulturdenkmal. Im Plangebiet sind keine Kulturgüter<br />

bekannt.<br />

Mensch:<br />

Im Umfeld liegen Wohn- und Gewerbeflächen vor.<br />

Immissionen durch die geplante Nutzung sind zu prüfen.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Parallel zur Neuaufstellung des FNP läuft für den<br />

östlichen Planbereich das Verfahren zur 43. Änderung<br />

des FNP und Aufstellung eines Bebauungsplanes (B-<br />

Plan Nr. 241). Im Rahmen der Bauleitplanungen<br />

erfolgen die Erstellung eines Umweltberichtes mit<br />

integrierter Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung,<br />

faunistische Untersuchungen der Avifauna,<br />

Fledermäuse und Amphibien als Grundlage der<br />

speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, Erstellung<br />

von Fachgutachten zur Beurteilung möglicher<br />

Immissionen (u.a. Lärm- und Schattenschlag der<br />

bestehenden Windkraftanlagen, Gewerbelärm aufgrund<br />

der geplanten industriell-gewerblichen Nutzung,<br />

Verkehrsimmissionen aufgrund des vorhandenen sowie<br />

der durch die Planung hinzukommenden Verkehrs, evtl.<br />

Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche<br />

Tierhaltung).<br />

Vorbehaltlich der Ergebnisse der Fachgutachten kommt<br />

die Begründung zum Vorentwurf (Dehling und<br />

Twisselmann 2013) zu folgendem Ergebnis:<br />

"Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ist davon<br />

auszugehen, dass das Plangebiet hinsichtlich der zu<br />

beachtenden Umweltbelange und des zu<br />

berücksichtigenden Konfliktpotentials als Bereich<br />

einzustufen ist, der die gewünschte bauleitplanerische<br />

Entwicklung zulässt. Potentielle Konflikte zwischen<br />

Umweltbelangen und der geplanten Baugebietsnutzung<br />

können voraussichtlich vermieden bzw. bewältigt<br />

werden. Die bei Realisierung des künftigen Baugebietes<br />

zur erwartenden Eingriffe in den Naturhaushalt können<br />

voraussichtlich durch entsprechende Minimierungs-,<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert<br />

werden."<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

52 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild S1 – Sonderbaufläche Windkraft<br />

Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />

Biotoptypen: A = Acker, GM = Mesophiles Grünland, WX = Sonstiger Laubforst, HB =<br />

Einzelbaum, Gehölzbestand, FG = Graben<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 53 / 66<br />

Ortsteil:<br />

Lechtingen<br />

Standort und<br />

S2 – Sonderbaufläche Hochschule<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 7,9 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

Die Fläche liegt im LSG "Wiehengebirge und Nördliches<br />

Osnabrücker Hügelland" sowie im großräumigen<br />

Naturpark TERRA.vita.<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />

Regionales Raumordnungsprogramm Osnabrück 2004:<br />

Die Planfläche liegt in einem Vorsorgegebiet für Natur<br />

und Landschaft, Erholung sowie Landwirtschaft.<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

Der LRP stellt das Plangebiet innerhalb des LSG dar mit<br />

den vordringlichen Maßnahmen: Minderung des<br />

Pestizid- und Düngeeinsatzes sowie der<br />

Gülleaufbringung.<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

--<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Das Plangebiet umfasst den von der Hochschule<br />

Osnabrück genutzten Waldhof mit Nebengebäuden<br />

sowie Grünland, Acker- und Waldflächen. Der<br />

Landschaftsplan (LP 1990) stellt die Waldflächen<br />

südöstlich des Hofes sowie die Bereiche der Obstwiese<br />

mit einer mittleren Lebensraumbedeutung dar, wenige<br />

Gehölze/Hecken mit hoher Bedeutung.<br />

Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />

Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist der Landschaftsraum als<br />

vielfältig strukturierte Kulturlandschaft mit sehr hoher<br />

Bedeutung für das Naturerlebnis dargestellt. Das<br />

Plangebiet liegt jedoch im Einflussbereich der B 68.<br />

Boden:<br />

Als Bodentypen stehen Ranker und Pseudogley-<br />

Braunerde im Plangebiet an. Der Ranker im westlichen<br />

Plangebiet stellt einen seltenen und daher<br />

schutzwürdigen Boden dar.<br />

Wasser:<br />

Oberflächengewässer kommen nicht vor.<br />

Die Grundwasserneubildung ist mit < 50 mm/a sehr<br />

gering. Ebenso ist das Schutzpotential der<br />

Grundwasserüberdeckung gering eingestuft. Das<br />

Plangebiet liegt im Trinkwasserschutzgebiet Lechtingen,<br />

Schutzzone III.<br />

Klima/Luft:<br />

Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />

Siedlungsflächen mit hoher thermischer Belastung<br />

liegen jedoch nicht vor.<br />

Kulturgüter:<br />

Bedeutende Kulturgüter sind nicht bekannt.<br />

Mensch:<br />

Der Waldhof wird durch die Hochschule als Versuchshof<br />

genutzt. Touristische Infrastruktureinrichtungen oder<br />

Naherholungsflächen liegen nicht im Plangebiet. Die<br />

Planfläche liegt im Immissionsbereich der B 68.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Beurteilung<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

Nach § 8 NWaldLG darf Wald nur mit Genehmigung der<br />

Waldbehörden umgewandelt werden. Eine Überplanung<br />

ist möglichst zu vermeiden.<br />

Im Plangebiet kommen seltene und daher<br />

schutzwürdige Böden (Ranker) vor, die bei künftigen<br />

Nutzungen zu berücksichtigen sind. Versiegelungen<br />

sind zu vermeiden.<br />

Es liegt nur ein geringer Schutz der<br />

Grundwasserüberdeckung vor, der ebenfalls zu<br />

berücksichtigen ist.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel und<br />

Fledermäuse können nicht ausgeschlossen werden.<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon<br />

ausgegangen, dass artenschutzrechtliche Konflikte<br />

über Vermeidungsmaßnahmen und ggf. vorgezogene<br />

Kompensationsmaßnahmen vermieden werden<br />

können, und die Planung nicht auf unüberwindbare<br />

Hindernisse trifft.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Die Waldfläche ist möglichst zu erhalten. Ebenso ist<br />

die Versiegelung und Inanspruchnahme der<br />

schutzwürdigen Bodenbereiche zu vermeiden.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Wertvolle Biotopstrukturen, insbesondere Waldflächen<br />

sowie schutzwürdige Bodenbereiche (Ranker) sind zu<br />

erhalten. Weiterhin muss sich die Planung den<br />

Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes<br />

anpassen.<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon<br />

ausgegangen, dass sowohl artenschutzrechtliche<br />

Belange als auch erhebliche Beeinträchtigungen des<br />

Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes sowie der<br />

weiteren Schutzgüter nach UVPG/BauGB vermieden<br />

oder mittels entsprechender Maßnahmen innerhalb<br />

und außerhalb des Plangebietes kompensiert werden<br />

können.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

54 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild S2 – Sonderbaufläche Hochschule<br />

Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />

Biotoptypen: GI = Intensivgrünland, A = Acker, WQ = Bodensaurer Eichen-Mischwald, WZ =<br />

Sonstiger Nadelforst, HB = Gehölzbestand, HFM= Strauch-Baumhecke, HO+GM=<br />

Obstwiese auf mesophilem Grünland, PH = Hausgarten, OD = Dorfgebiet,<br />

landwirtschaftliches Gebäude, OX = Baustelle<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 55 / 66<br />

E. Flächen für den Gemeinbedarf<br />

Ortsteil:<br />

Hollage<br />

Standort und<br />

GB1 – Fläche für den Gemeinbedarf – Jugendfreizeitstätte „Hollager Mühle“<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 10,7 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Beurteilung<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Die Fläche liegt überwiegend im LSG "Wiehengebirge Bereich mit Konflikten:<br />

und Nördliches Osnabrücker Hügelland" sowie im Vorgesehen ist eine naturnahe Grünanlage mit<br />

großräumigen Naturpark TERRA.vita.<br />

integrierten Jugendfreizeiteinrichtungen (Zeltplatz). Die<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung: Planung muss sich den Zielen des vorhandenen<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

Landschaftsschutzgebietes anpassen. Ebenso ist der<br />

Der LRP stellt das Plangebiet innerhalb des LSG dar. Hollager Mühlenbach bei weiteren Planungen zu<br />

Die östlich angrenzenden Flächen sind als LSGschutzwürdig<br />

bewertet.<br />

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), also eine naturnahe<br />

berücksichtigen und die Ziele des LP sowie der<br />

Umgestaltung mit ausreichenden Uferrandstreifen sind<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

zu integrieren.<br />

Der LP sieht eine Aufwertung des Hollager<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt eine überschlägige Eingriffs-<br />

Mühlenbaches durch eine naturnahe Bachgestaltung mit<br />

Uferrandstreifen und Gehölzen vor.<br />

bilanz und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Das Plangebiet umfasst überwiegend Ackerflächen. Von<br />

Ost nach West fließt der Hollager Mühlenbach als<br />

ausgebautes Gewässer.<br />

Der Landschaftsplan (LP 1990) stellt den Hollager<br />

Mühlenbach mit mittlerer Lebensraumbedeutung,<br />

teilweise angrenzende Gehölze mit hoher Bedeutung<br />

dar.<br />

Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />

Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist der Bereich als Feldflur<br />

mit einzelnen Gehölzstrukturen mit geringer Bedeutung<br />

für das Naturerlebnis eingestuft.<br />

Boden:<br />

Im Plangebiet kommen Podsol, Gley, und Gley-Podsol<br />

vor. Schutzwürdige Bodenbereiche sind auf den LBEG<br />

Karten nicht dargestellt.<br />

Wasser:<br />

Im Plangebiet verläuft der Hollager Mühlenbach als<br />

ausgebautes Gewässer.<br />

Die Grundwasserneubildung liegt zwischen 100 - 150<br />

(200) mm/a. Das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung<br />

ist gering. Wasserschutzgebiete liegen<br />

nicht vor.<br />

Klima/Luft:<br />

Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />

Siedlungsflächen mit hoher thermischer Belastung<br />

liegen jedoch nicht vor.<br />

Kulturgüter:<br />

Bedeutende Kulturgüter sind nicht bekannt.<br />

Mensch:<br />

Die Fläche dient der Erweiterung der südlich<br />

angrenzenden Jugendfreizeiteinrichtung Hollager Mühle.<br />

Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Nutzung<br />

im weiteren Umfeld sind nicht auszuschließen.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Vorkommen planungsrelevanter Arten der Vögel<br />

können nicht ausgeschlossen werden.<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon<br />

ausgegangen, dass artenschutzrechtliche Konflikte<br />

über Vermeidungsmaßnahmen und ggf. vorgezogene<br />

Kompensationsmaßnahmen vermieden werden<br />

können, und die Planung nicht auf unüberwindbare<br />

Hindernisse trifft.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Aufgrund des vorhandenen LSG ist eine<br />

landschaftsgerechte Einbindung und Gestaltung der<br />

Fläche vorzusehen sowie die Belange der WRRL am<br />

Hollager Mühlenbach zu berücksichtigen.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Das geplante Vorhaben (naturnahe Grünanlage mit<br />

integrierter Jugendfreizeiteinrichtung (Zeltplatz) lässt<br />

sich bei entsprechender Ausgestaltung mit den Zielen<br />

des LSG und der WRRL vereinbaren.<br />

Unter Berücksichtigung von entsprechenden<br />

Vermeidungs- und Gestaltungsmaßnahmen<br />

(Artenschutz, landschaftsgerechte Gestaltung, WRRL)<br />

sowie nach Festsetzung und Durchführung von<br />

Kompensationsmaßnahmen auf der verbindlichen<br />

Bebauungsplanebene, verbleiben nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

56 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild GB1 – Fläche für den Gemeinbedarf – Jugendfreizeitstätte „Hollager Mühle“<br />

Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />

Biotoptypen: A = Acker, HB = Einzelbaum, Gehölzbestand, FX = ausgebauter Bach<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 57 / 66<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Wallenhorst</strong><br />

Standort und<br />

<strong>Wallenhorst</strong> GB2 – Erweiterung Gemeinbedarfs Fläche "Hof Duling"<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 0,8 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Beurteilung<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

--<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung: Besonders bedeutsame Bereiche für den Naturhaushalt<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

liegen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor. Das<br />

---<br />

südlich liegende Gehölz ist von der Planung nicht<br />

betroffen.<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

Der LP sieht eine Begrenzung der Siedlung<br />

nordwestlich des Plangebietes vor. Im Konfliktplan ist<br />

eine Gefährdung eines Eichenmischwaldes (südlich<br />

dieses Plangebietes) sowie einer Obstwiese im Zuge<br />

der Friedhofs- bzw. Wohngebietserweiterung benannt.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Im Plangebiet befindet sich lt. Luftbild eine Grünfläche<br />

mit einzelnen Gehölzen im Siedlungsbereich. Direkt<br />

südlich grenzt ein Siedlungsgehölz mit höherer<br />

Lebensraumbedeutung lt. LP 1990 an.<br />

Bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden Karten<br />

und online-Servern nicht dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist die Fläche im<br />

Siedlungsbereich von <strong>Wallenhorst</strong> mit sehr geringer<br />

Bedeutung für das Naturerleben dargestellt. Die südlich<br />

angrenzenden Gehölze sind als wichtige Einzelflächen<br />

innerhalb des Siedlungsbereiches bewertet.<br />

Boden:<br />

Im Plangebiet steht Pseudogleyboden an. Eine<br />

besondere Schutzwürdigkeit liegt nicht vor.<br />

Wasser:<br />

Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />

Grundwasserneubildung liegt zwischen 200-250 mm/a.<br />

Das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung ist<br />

gering. Wasserschutzgebiete liegen nicht vor.<br />

Klima/Luft:<br />

Generell wirken sich Freiflächen im Siedlungsbereich<br />

günstig auf das Kleinklima aus, Siedlungsflächen mit<br />

hoher thermischer Belastung liegen jedoch nicht vor.<br />

Kulturgüter:<br />

Bedeutende Kulturgüter liegen nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nicht vor.<br />

Mensch:<br />

Die Fläche GB2 liegt im Einflussbereich von<br />

Lärmimmissionen der B 68. Lärmschutzwände an der B<br />

68 liegen vor. Eine schalltechnische Beurteilung ist im<br />

weiteren Verfahren erforderlich. Vorgesehen ist eine<br />

Erweiterung der (Außen-)anlagen der südöstlich<br />

liegenden Hofstelle Duling.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Besonders bedeutsame Bereiche sind nicht betroffen.<br />

Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre. Artenschutzrechtliche Hindernisse werden in<br />

dem kleinräumigen Siedlungsbereich nicht erwartet.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Das geringe Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung<br />

ist zu berücksichtigen. Grundwassergefährdende<br />

Vorhaben sind jedoch nicht vorgesehen.<br />

Im weiteren Verfahren muss eine schalltechnische<br />

Überprüfung erfolgen.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Schutzgebiete oder besonders bedeutsame Bereiche<br />

liegen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor.<br />

Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen<br />

sowie nach Festsetzung und Durchführung von<br />

Kompensationsmaßnahmen auf der verbindlichen<br />

Bebauungsplanebene, verbleiben nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

58 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild GB2 – Erweiterung Gemeinbedarfs Fläche "Hof Duling"<br />

Nutzungsstrukturen:<br />

- Grünfläche<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 59 / 66<br />

Ortsteil:<br />

Lechtingen<br />

Standort und<br />

GB3 – Fläche für den Gemeinbedarf – zentrale Sportanlage<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 11,2 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Beurteilung<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Die Fläche liegt im großräumigen Naturpark<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

TERRA.vita. Südlich außerhalb des Plangebietes Das Plangebiet unterliegt einer hohen Vorbelastung<br />

umfasst das Landschaftsschutzgebiet "Wiehengebirge durch die Autobahn A1. Bedeutende Bereiche für den<br />

und Nördliches Osnabrücker Hügelland" die<br />

Naturhaushalt und das Landschaftsbild liegen im<br />

Talniederung des Lechtinger Baches. Weitere Plangebiet selbst, nach derzeitigem Kenntnisstand nicht<br />

Schutzgebiete oder -objekte liegen nicht vor.<br />

vor. Nördlich angrenzende Bereiche mit avifaunistischer<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung: Bedeutung müssen im weiteren Verfahren<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

berücksichtigt werden.<br />

---<br />

Von der geplanten Nutzung gehen Emissionen aus, die<br />

auf nahegelegene Wohngebäude einwirken.<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

Als Biotopentwicklungsmaßnahme (Biotopverbund) ist<br />

die Neupflanzung von Obstbäumen zur Verbesserung<br />

von Biotopvernetzung und Landschaftsbild am<br />

"Peddenpohl/Mühlenstraße" vorgesehen.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Das Plangebiet wird als landwirtschaftliche Ackerfläche<br />

genutzt. Etwas westlich verläuft die Autobahn A 1,<br />

südlich liegt der Siedlungsbereich Lechtingen. In der<br />

UVS zur A 33 Nord (Kortemeier & Brokmann 2007) ist<br />

der Bereich nördlich außerhalb des Plangebietes<br />

angrenzend als Raum mit avifaunistischer Bedeutung<br />

und Brutvorkommen von Kiebitzen erfasst worden.<br />

Darüber hinaus sind in den vorliegenden Karten und<br />

online-Servern keine bedeutenden Flächen dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist der Bereich als gehölzund<br />

strukturarme Siedlungsfläche / Streubebauung mit<br />

geringer Bedeutung für das Naturerlebnis bewertet.<br />

Boden:<br />

Im Plangebiet steht Podsol-Gleyboden an.<br />

Wasser:<br />

Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />

Grundwasserneubildung liegt zwischen 150 - 200 mm/a.<br />

Das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung liegt<br />

im mittleren Bereich. Wasserschutzgebiete liegen nicht<br />

vor.<br />

Klima/Luft:<br />

Die Ackerflächen stellen Kaltluftentstehungsgebiete dar,<br />

Siedlungsflächen mit hoher thermischer Belastung<br />

liegen jedoch nicht vor.<br />

Kulturgüter:<br />

Kulturgüter sind von der Planung nicht betroffen.<br />

Mensch:<br />

Im Plangebiet sind Lärmimmissionen von der Autobahn<br />

A 1 zu erwarten, Lärmschutzwände sind an der A1<br />

vorhanden.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre. Aus der UVS 2007 zur A 33 Nord liegen für den<br />

nördlich angrenzenden Bereich Hinweise auf<br />

Brutvorkommen planungsrelevanter Arten (Kiebitz) vor,<br />

die im weiteren Verfahren zu prüfen sind.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Im weiteren Verfahren sind potentielle Immissionen<br />

(A1) und Emissionen auf vorhandene Wohnflächen zu<br />

prüfen. Weiterhin ist eine artenschutzrechtliche<br />

Prüfung erforderlich.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Im Plangebiet sind bedeutende Bereiche für den<br />

Naturhaushalt und Landschaftsbild nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nicht vorhanden. Beeinträchtigungen<br />

nördlich angrenzender avifaunistisch bedeutsamer<br />

Bereiche müssen jedoch vermieden werden.<br />

Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen<br />

(Artenschutz) sowie nach Festsetzung und<br />

Durchführung von Kompensationsmaßnahmen inkl.<br />

potentiell erforderlicher artenschutzrechtlicher CEF-<br />

Maßnahmen, verbleiben nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

60 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild GB3 – Fläche für den Gemeinbedarf – zentrale Sportanlage<br />

Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />

Biotoptypen: A = Acker, HB = Einzelbaum, UH = Halbruderale Gras- und Staudenflur, FG =<br />

Graben<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 61 / 66<br />

F. Grünflächen<br />

Ortsteil:<br />

Lechtingen<br />

Standort und<br />

GR 1 "Sportplatz" Östliche Erweiterung der Sportanlage Lechtingen<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 1,0 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Beurteilung<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

Schutzgebiete und -objekte sind nicht vorhanden.<br />

Unmittelbar südlich grenzt eine Kompensationsfläche<br />

an.<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

---<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

---<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Auf der Fläche befindet sich derzeit eine aufgegebene<br />

Hofstelle mit abgängigen Gebäuderesten. Weiterhin sind<br />

lt. LP 2004 Ruderalfluren und Gehölzbestände im<br />

Plangebiet vorhanden. Im Norden und Osten grenzen<br />

Waldflächen an.<br />

Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />

Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist der Landschaftsraum<br />

beidseits der B 68 als ackerbaulich geprägte<br />

Kulturlandschaft mit relativ großräumigem<br />

Nutzungswechsel von Wald, Grünland, Acker und<br />

einzelnen Gehölzen dargestellt. Die Bedeutung für das<br />

Naturerlebnis wird dort hoch eingestuft.<br />

Boden:<br />

Im Plangebiet kommen überwiegend Pseudogley-<br />

Braunerde und kleinräumig Podsol-Gley vor.<br />

Wasser:<br />

Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />

Grundwasserneubildung liegt zwischen 200- 250 mm/a.<br />

Der Geschütztheitsgrad des Grundwassers liegt im<br />

mittleren Bereich. Das Plangebiet liegt im<br />

Trinkwasserschutzgebiet Lechtingen, Schutzzone III.<br />

Klima/Luft:<br />

Bedeutende Bereiche liegen nicht vor.<br />

Kulturgüter:<br />

Kulturgüter sind nicht bekannt.<br />

Mensch:<br />

Die Fläche liegt innerhalb des Einwirkungsbereichs<br />

verkehrsbedingter Immissionen von der B 68.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

Die geplante Nutzung als Sportplatz bedingt keine<br />

Gefährdungen für das Trinkwasserschutzgebiet.<br />

Zu den angrenzenden Wald- und<br />

Kompensationsflächen ist ein ausreichender Abstand<br />

einzuhalten.<br />

Weitere bedeutende Bereiche liegen nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nicht vor.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

und Ermittlung des Kompensationsdefizites.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre. Artenschutzrechtliche Hindernisse werden in<br />

dem kleinräumigen Plangebiet (ehemalige Hofstelle) in<br />

Siedlungsrandlage nicht erwartet.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Beeinträchtigungen angrenzender Wald- und<br />

Kompensationsflächen sind zu vermeiden.<br />

Im Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP erfolgt<br />

nach endgültiger Festlegung neuer Bauflächen eine<br />

Biotopkartierung und Bewertung nach Drachenfels<br />

(2011/2012) sowie eine überschlägige Eingriffsbilanz<br />

zur Ermittlung erforderlicher Kompensationsflächen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Schutzgebiete oder besonders bedeutsame Bereiche<br />

liegen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor.<br />

Beeinträchtigungen angrenzender Wald- und<br />

Kompensationsflächen sind zu vermeiden.<br />

Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen<br />

sowie nach Festsetzung und Durchführung von<br />

Kompensationsmaßnahmen auf der verbindlichen<br />

Bebauungsplanebene, verbleiben nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand keine erheblich nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG/BauGB.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

62 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild GR 1 Sportplatz , Östliche Erweiterung der Sportanlage Lechtingen<br />

Biotopkartierung 2004 (Ausschnitt, Fortführung Landschaftsplan)<br />

Biotoptypen: WX = sonstiger Nadelforst, WJL = junger Laubwald, UH = Halbruderale Grasund<br />

Staudenflur HB = Gehölzbestand, OX = Baustelle, OVW = Weg<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 63 / 66<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Wallenhorst</strong><br />

Standort und<br />

Gr 2 Parkanlage<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 2,7 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

---<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung:<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

---<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

Der LP (1990) sieht die <strong>Anl</strong>age einer naturnahen<br />

öffentlichen Grünfläche mit extensiver Pflege vor. Als<br />

Konflikt ist die Gefährdung einer naturnahen Grünfläche<br />

(kleine Waldflächen) durch die im wirksamen FNP<br />

dargestellte Fläche für Gemeinbedarf - Schwimmbad<br />

genannt.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Lt. Landschaftsplan (LP 1990) liegen Strukturen hoher<br />

bis mittlerer Lebensraumbedeutung vor. Die Planfläche<br />

liegt zwischen Siedlungsflächen <strong>Wallenhorst</strong> und<br />

Hollage.<br />

Weitere bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden<br />

Karten und online-Servern nicht dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist die Fläche als für das<br />

Naturerlebnis wichtige Einzelfläche innerhalb des<br />

Siedlungsbereiches dargestellt.<br />

Boden:<br />

Im Plangebiet steht Podsol-Braunerde an. Lt. LBEG<br />

Kartenserver und LP (1990) sind Altablagerungen<br />

vorhanden.<br />

Wasser:<br />

Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />

Grundwasserneubildung liegt zwischen 200- 250 mm/a.<br />

Das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung ist<br />

gering. Wasserschutzgebiete liegen nicht vor.<br />

Klima/Luft:<br />

Bedeutende Bereiche liegen nicht vor.<br />

Kulturgüter:<br />

Kulturgüter sind nicht bekannt.<br />

Mensch:<br />

Die Fläche dient der Naherholung und wird mit<br />

Neuaufstellung des FNP als Grünfläche - Parkanlage<br />

dargestellt.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />

Beurteilung<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

Die vorgesehene Darstellung als Grünfläche entspricht<br />

den Zielen der Landschaftsplanung. Konfliktbereiche<br />

liegen nicht vor.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Die geänderte Darstellung als Grünfläche (Anpassung<br />

an den derzeitigen Bestand) führt zu keinen<br />

Auswirkungen auf den derzeitigen Bestand und daher<br />

zu keinen artenschutzrechtlichen Konflikten.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

---<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Die vorgesehene Darstellung als Grünfläche entspricht<br />

den Zielen der Landschaftsplanung. Konfliktbereiche<br />

liegen nicht vor. Nähere Angaben zu den vorhandenen<br />

Altlasten liegen nicht vor.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

64 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild Gr 2 Parkanlage<br />

Nutzungstypen lt. Luftbild:<br />

- Grünfläche<br />

- Gehölze<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad 65 / 66<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Wallenhorst</strong><br />

Standort und<br />

Gr 3 Parkanlage zwischen Ziegelei und Fiesteler Straße<br />

Bezeichnung:<br />

Größe ca. 2,1 ha<br />

Schutzgebiete / Wichtige Bereiche/Ziele der<br />

Beurteilung<br />

Landschaftsplanung<br />

Schutzgebiete und -objekte:<br />

Landschaftspflegerische Beurteilung<br />

---<br />

Bereich mit Konflikten:<br />

Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung: Mit Umsetzung der Planung (<strong>Anl</strong>age einer Grünfläche)<br />

Landschaftsrahmenplan (LRP 1993):<br />

werden kulturhistorisch bedeutsame Plaggenesche in<br />

---<br />

Anspruch genommen. Die Belange des<br />

Denkmalschutzes sind zu berücksichtigen.<br />

Landschaftsplan (1990):<br />

Der LP (1990) sieht die Eingrünung von Ortsrändern an<br />

der Fiesteler Straße vor.<br />

Weitere bedeutsame Strukturen liegen nach<br />

derzeitigem Kenntnisstand nicht vor.<br />

Arten und Biotope, Biologische Vielfalt:<br />

Nach der Luftbildauswertun sind im Plangebiet<br />

landwirtschaftliche Flächen vorhanden.<br />

Bedeutende Bereiche sind in den vorliegenden Karten<br />

und online-Servern nicht dargestellt.<br />

Landschaftsbild:<br />

Im Landschaftsplan (1990) ist der Landschaftsraum als<br />

ackerbaulich geprägte Kulturlandschaft mit relativ<br />

großräumigen Nutzungswechsel von Wald, Grünland,<br />

Acker sowie einzelnen Gehölzen dargestellt. Die<br />

Bedeutung für das Naturerlebnis ist hoch bewertet. Die<br />

Planfläche liegt innerhalb des Siedlungsbereiches.<br />

Boden:<br />

Im Plangebiet sind großflächig Plaggeneschböden<br />

vorhanden. Diese sind aufgrund ihrer<br />

kulturgeschichtlichen Bedeutung als schutzwürdige<br />

Böden benannt.<br />

Wasser:<br />

Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Die<br />

Grundwasserneubildung ist mit 350-400 mm/a sehr<br />

hoch. Das Schutzpotential der<br />

Grundwasserüberdeckung liegt im mittleren Bereich.<br />

Wasserschutzgebiete liegen nicht vor.<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Im Zuge der Neuaufstellung des FNP müssen die<br />

artenschutzrechtlichen Belange insoweit berücksichtigt<br />

werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die vorgesehenen<br />

Nutzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse treffen, da in diesem Fall<br />

der Bauleitplan nicht vollzugsfähig und damit nichtig<br />

wäre.<br />

Hinweise/ umweltrelevante Maßnahmen:<br />

Die Belange des Denkmalschutzes sind zu<br />

berücksichtigen.<br />

Gesamtbeurteilung aus Umweltsicht:<br />

Die Belange des Denkmalschutzes sowie des<br />

Artenschutzes sind bei Umsetzung der Planung zu<br />

berücksichtigen. Weitere Konfliktbereiche liegen nach<br />

derzeitigem Kenntnisstand nicht vor.<br />

Klima/Luft:<br />

Bedeutende Bereiche liegen nicht vor.<br />

Kulturgüter:<br />

Kulturgüter sind nicht bekannt.<br />

Mensch:<br />

Die Fläche liegt außerhalb des Einwirkbereiches von<br />

Lärmimmissionen.<br />

Wechselwirkungen:<br />

Eine Beurteilung erfolgt im Umweltbericht.<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>, Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

66 / 66 Umweltbericht: Umfang und Detaillierungsgrad<br />

Luftbild Gr 3 Parkanlage zwischen Ziegelei und Fiesteler Straße<br />

Nutzungstypen nach Luftbildauswertung:<br />

- landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

<strong>Wallenhorst</strong>, 2014-01-15<br />

IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG<br />

i.V. Böhm<br />

H:\WALLENH\205205\TEXTE\LP\sco140115.doc

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