Begründung FNP-Vorentwurf - Gemeinde Wallenhorst
Begründung FNP-Vorentwurf - Gemeinde Wallenhorst
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LANDKREIS OSNABRÜCK<br />
Neuaufstellung des<br />
Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> 2013 / 2014<br />
<strong>Begründung</strong> zum <strong>Vorentwurf</strong><br />
Verfahren gem. § 3 (1)und § 4 (1) BauGB)<br />
(frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung)<br />
Projektnummer: 205205<br />
Datum: 2014-01-20
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1 Vorbemerkung ......................................................................................................... 1<br />
1.1 Grundlagen der Flächennutzungsplanung ................................................................. 1<br />
1.1.1 Ziele und Zweck des Flächennutzungsplanes ..................................................... 1<br />
1.1.2 Aufgaben des Flächennutzungsplanes ................................................................ 2<br />
1.1.3 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ......................................................... 3<br />
1.1.4 Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung ................................................................. 3<br />
1.1.5 Beschlussfassung und Änderungen..................................................................... 4<br />
1.1.6 Planinhalte und Plandarstellungen ...................................................................... 4<br />
1.1.7 Verfahrens- und Arbeitsschritte............................................................................ 6<br />
2 Bisherige Verfahrens- und Arbeitsschritte ........................................................... 7<br />
2.1 Durchführung von Bürgergesprächen auf Ortsteilebene ........................................... 7<br />
2.2 Digitale Neuzeichnung, Bauflächenstrukturkonzept .................................................. 7<br />
2.3 Beschlusslage und Verfahrensstand ......................................................................... 8<br />
3 Planungsanlass / Planungserfordernis ................................................................. 9<br />
4 Planungsansatz ..................................................................................................... 10<br />
4.1 Methodik .................................................................................................................. 10<br />
4.2 Ausschlussbereiche ................................................................................................. 12<br />
4.3 Einschränkungsbereiche .......................................................................................... 13<br />
4.4 Städtebauliche Planungsziele .................................................................................. 13<br />
4.5 Übergeordnete Planungsvorgaben .......................................................................... 14<br />
4.6 Regionales Leitbild für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> .................................................. 14<br />
4.7 Aussagen RROP Landkreis Osnabrück 2004 .......................................................... 17<br />
4.8 Restriktionspläne auf Grundlage der Regionalplanung ........................................... 22<br />
5 Grundlagen der Siedlungsentwicklung ............................................................... 26<br />
5.1 Bevölkerungsentwicklung ........................................................................................ 26<br />
5.1.1 Wohnbauflächenbedarf und Wohnflächenangebot ............................................ 28<br />
5.1.2 Annahmen zur Bedarfsentwicklung.................................................................... 31<br />
5.2 Gewerbeflächenentwicklung .................................................................................... 34<br />
5.2.1 Ausgangslage .................................................................................................... 34<br />
5.2.2 Leitsätze der gewerblichen Wirtschaft ............................................................... 36<br />
5.3 Siedlungsstrukturkonzept ......................................................................................... 37<br />
5.3.1 Bauland-Potentialflächen ................................................................................... 37<br />
5.3.2 Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung ..................................................... 37<br />
5.3.3 Städtebauliche Entwicklungsziele ...................................................................... 38<br />
5.3.4 Charakterisierung des städtebaulichen Entwicklungsansatzes ......................... 39<br />
5.4 Bauflächenkonzept / Bauflächenprofile .................................................................... 40<br />
6 Soziale Infrastruktur .............................................................................................. 42
6.1 Kindergärten ............................................................................................................ 42<br />
6.1.1 Bewertung und zukünftiger Bedarf ..................................................................... 43<br />
6.2 Schulen .................................................................................................................... 44<br />
6.2.1 Grundschulen ..................................................................................................... 44<br />
6.2.1.1 Bewertung und zukünftiger Bedarf ............................................................. 44<br />
6.2.2 Weiterführende Schulen .................................................................................... 44<br />
6.2.3 Bewertung und zukünftiger Bedarf ..................................................................... 45<br />
6.3 Weitere Bildungs- und Lehranstalten ....................................................................... 45<br />
6.3.1 Volkshochschule ................................................................................................ 45<br />
6.3.2 Kreismusikschule ............................................................................................... 45<br />
6.3.2.1 Bewertung und zukünftiger Bedarf ............................................................. 45<br />
6.3.3 Hochschule Osnabrück: WABE-Zentrum - Klaus-Bahlsen-Haus und<br />
Waldhof .............................................................................................................. 45<br />
6.3.3.1 Bewertung und zukünftiger Bedarf ............................................................. 46<br />
6.4 Einrichtungen der Kinder und Jugendpflege ............................................................ 46<br />
6.5 Sport- und Freizeiteinrichtungen .............................................................................. 46<br />
6.5.1 Sporteinrichtungen ............................................................................................. 46<br />
6.5.2 Freizeiteinrichtungen .......................................................................................... 47<br />
6.5.3 Bewertung und zukünftiger Bedarf ..................................................................... 47<br />
6.6 Kulturelle Einrichtungen ........................................................................................... 47<br />
6.7 Sonstige öffentliche Grünflächen ............................................................................. 48<br />
7 Belange des Natur- und Landschaftsschutzes ................................................... 50<br />
7.1 Umweltbericht und Scoping-Unterlagen .................................................................. 50<br />
7.2 Landschaftsschutzgebiet ......................................................................................... 52<br />
7.3 Suchraumdarstellung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
(Kompensation der Eingriffe durch neue Bauflächen innerhalb des<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebietes) ................................................................................................. 52<br />
7.4 Nachrichtliche Darstellung von Schutzgebieten ....................................................... 58<br />
8 Verkehr ................................................................................................................... 59<br />
9 Einzelhandel ........................................................................................................... 62<br />
10 Belange der Landwirtschaft / landwirtschaftl. Immissionen ............................. 63<br />
11 Immissionsschutz (Straßenverkehr) .................................................................... 65<br />
12 Bearbeitungs- und Verfahrensvermerk ............................................................... 66<br />
Anhang:<br />
Anhang 01: Standort-/ Bauflächenprofile<br />
Anhang 02: Umweltbericht (hier: Scoping, einschließlich Standortbewertung)<br />
Anhang 03: Restriktionspläne<br />
Anhang 04: Lärmkartierung 2012(als Bestandteil der Lärmaktionsplanung)
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> – Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 1 / 66<br />
1 Vorbemerkung<br />
1.1 Grundlagen der Flächennutzungsplanung<br />
1.1.1 Ziele und Zweck des Flächennutzungsplanes<br />
Im Flächennutzungsplan (<strong>FNP</strong>) wird für das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet die sich aus der beabsichtigten<br />
städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren<br />
Bedürfnissen der <strong>Gemeinde</strong> für einen Zeitraum von rd. 15 Jahren in den<br />
Grundzügen dargestellt. Der <strong>FNP</strong> bildet die planungsrechtliche Voraussetzung für die Aufstellung<br />
teilräumlicher Bebauungspläne, die von der <strong>Gemeinde</strong> gemäß § 8 Abs. 2 BauGB<br />
aus dem <strong>FNP</strong> zu entwickeln sind.<br />
Ziel und Aufgabe der Flächennutzungsplanung ist es, "eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung,<br />
die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in<br />
Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine<br />
dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Sie<br />
sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen<br />
(auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz) zu schützen und<br />
zu entwickeln sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell<br />
zu erhalten und zu entwickeln" (§ 1 Abs. 5 BauGB). Der sparsame und schonende Umgang<br />
mit Grund und Boden (Bodenschutzklausel) sowie die Aufnahme der Belange des<br />
Umweltschutzes durch Erfassung und Bewertung der einzelnen Schutzgüter und Maßnahmen<br />
zur Vermeidung, Verringerung oder Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen sind<br />
zentrale Elemente in einer nachhaltig ausgestalteten Flächennutzungsplanung.<br />
Gemäß § 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere gesunde<br />
Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Wohnbedürfnisse und Eigentumsbildung, Schaffung und Erhaltung<br />
sozial stabiler Bewohnerstrukturen, soziale und kulturelle Bedürfnisse der Bevölkerung<br />
zu berücksichtigen. Weiterhin sind die Belange der Orts- und Landschaftspflege, des<br />
Denkmalschutzes, der Seelsorge, der Wirtschaftsförderung, der Erhaltung, Sicherung und<br />
Schaffung von Arbeitsplätzen, der Versorgung sowie der Mobilität der Bevölkerung und der<br />
Verteidigung zu beachten.<br />
Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes sind die oben aufgeführten öffentlichen<br />
und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs.<br />
7 BauGB).<br />
Der Flächennutzungsplan gibt als vorbereitender Bauleitplan auf kommunaler Ebene die<br />
Grundrichtung der zukünftigen strukturellen und funktionellen Siedlungsentwicklung vor. Sie<br />
behandelt grundsätzlich alle für die <strong>Gemeinde</strong> relevanten regionalplanerischen, städtebaulichen<br />
und landespflegerischen Funktions- und Strukturbereiche.<br />
Städte und <strong>Gemeinde</strong>n sind gemäß § 1 Abs. 3 u. 5 BauGB dazu verpflichtet, einen Flächennutzungsplan<br />
als vorbereitenden Bauleitplan aufzustellen, soweit es für die städtebauliche
2 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche<br />
Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte<br />
Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern<br />
und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.<br />
1.1.2 Aufgaben des Flächennutzungsplanes<br />
‣ Der Flächennutzungsplan<br />
stellt für das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet die Art der Bodennutzung nach den voraussichtlichen<br />
Bedürfnissen der <strong>Gemeinde</strong> in den Grundzügen dar und sichert somit für<br />
einen Zeithorizont von rd. 15 Jahren die städtebauliche Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
‣ Der Flächennutzungsplan<br />
- definiert die Vorgaben und Rahmenbedingungen, nach denen die Bebauungspläne<br />
aufgestellt werden,<br />
- führt die verschiedenen Fachplanungen in einem behördenverbindlichen Plan zusammen,<br />
- entfaltet allerdings keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem Bürger bzw.<br />
den Grundstückseigentümern von Flächen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet,<br />
- schafft demnach auch kein Baurecht und berechtigt auch zu keinerlei Entschädigungen<br />
aus Neu- und Umwidmungen von Grundstücken. Rechtsverbindliche<br />
Festsetzungen, die gegenüber jedermann bindend sind, entfalten die Bebauungspläne,<br />
die aus dem <strong>FNP</strong> zu entwickeln sind. Eine zusätzliche mittelbare Rechtswirkung<br />
entfaltet der <strong>FNP</strong> bei bestimmten Bauvorhaben im Außenbereich (§ 35<br />
BauGB);<br />
- entfaltet eine unmittelbare Bindungswirkung gegenüber den Behörden und Trägern<br />
öffentlicher Belange, die an der Aufstellung des Flächennutzungsplanes beteiligt<br />
sind,<br />
- basiert auf den übergeordneten Vorgaben der Landes- und Regionalplanung und<br />
deren übergeordneten Entwicklungszielen, die für das Land Niedersachsen<br />
(LROP) und den Landkreis Osnabrück (RROP) festgelegt wurden,<br />
- ist an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Grundlage für<br />
den Flächennutzungsplan ist in Niedersachsen insofern das regionale Raumordnungsprogramm<br />
(RROP) auf Landkreisebene; dieses wurde zuletzt im Jahr 2004<br />
aufgestellt, das RROP ist mit Bekanntmachung am 15.04.2005 in Kraft getreten.<br />
Im November 2010 wurde die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms<br />
(RROP) – Teilbereich Einzelhandel sowie die Teilfortschreibung<br />
Energie im Oktober 2013 durch den Kreistag beschlossen.<br />
‣ Der Flächennutzungsplan<br />
- besteht aus der Planzeichnung (i.M. 1 : 10.000) in der die Grundzüge der Entwicklung<br />
innerhalb der <strong>Gemeinde</strong>gebietsgrenzen dargestellt sind und der <strong>Begründung</strong><br />
mit Umweltbericht, in der die Planungsziele des Flächennutzungsplanes<br />
ausführlich und verständlich dargelegt sind.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> – Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 3 / 66<br />
‣ Der Flächennutzungsplan<br />
unterscheidet drei unterschiedliche Arten von Nutzungsanforderungen und –<br />
ansprüchen:<br />
- „Darstellungen“ eigenverantwortlich festgelegter Nutzungsausweisungen (z.B.<br />
Ausweisung von Wohnbauflächen, gewerblichen Bauflächen etc.),<br />
- „nachrichtliche Übernahmen“ rechtlicher Festlegungen anderer Planungsträger<br />
(Landschaftsschutzgebiete, planfestgestellte Verkehrswege, Überschwemmungsgebiete,<br />
Trinkwasserschutzgebiete etc.)<br />
- Kennzeichnungen und Hinweise diverser Fachdienste (z.B. Denkmale und Altlasten).<br />
Außerdem sind neben diesen fachspezifischen Planungsanforderungen weitere Fachplanungen<br />
in die vorbereitende Bauleitplanung eingestellt, die ihrerseits in spezifische, fachlich<br />
orientierte Planungsstrukturen eingebettet sind. Hierzu zählen u.a. der Landschaftsplan (soweit<br />
vorhanden) sowie verkehrliche und wasserwirtschaftliche Rahmenplanungen (wie z.B.<br />
der VEP - Verkehrsentwicklungsplan und der Generalentwässerungsplan einer Kommune.<br />
1.1.3 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />
Zur Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> führt die <strong>Gemeinde</strong> gem. den Bestimmungen des Baugesetzbuches<br />
ein 2-stufiges Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durch. Der hiermit<br />
vorgelegte <strong>Vorentwurf</strong> fasst hinsichtlich der Darstellungen des neuen Flächennutzungsplanes<br />
zunächst zusammen:<br />
- Neuzeichnung des bisher wirksamen Flächennutzungsplanes einschließlich aller<br />
wirksamen Änderungsverfahren,<br />
- Übernahme aller nachrichtlicher Darstellungen und Hinweise aus der informellen<br />
Vorabbeteiligung der Träger öffentlicher Belange,<br />
- Darstellung der potentiellen neuen Bauflächen nach dem Stand der <strong>Vorentwurf</strong>sberatungen<br />
in den Ratsgremien der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Dieses erste Beteiligungsverfahren dient insoweit vornehmlich dazu, alle fachspezifischen<br />
Anforderungen der Träger öffentlicher Belange noch einmal abzufragen, um ggf. erforderliche<br />
Aktualisierungen vornehmen zu können. Es dient im Weiteren dazu, die fachspezifischen<br />
Anforderungen zu den neuen Bauflächendarstellungen abzufragen, um hier im Rahmen<br />
der dann anstehenden Entwurfsberatungen zur öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes<br />
alle gesamten Belange in die Abwägung einstellen zu können, um auf dieser<br />
Basis die dann endgültigen Bauflächendarstellungen festlegen zu können.<br />
Zum Entwurf der öffentlichen Auslegung wird dann ein zweites Beteiligungsverfahren der<br />
Träger öffentlicher Belange durchgeführt.<br />
1.1.4 Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Besondere Bedeutung erlangt die Flächennutzungsplanung durch die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
sowie der öffentlichen Planauslegung gesetzlich vorgegebene Pflicht zur<br />
mehrfachen Beteiligung der Bürger. Demgegenüber entstehen aus dem <strong>FNP</strong> allerdings kei-
4 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
ne durch die Bürger einklagbaren Rechte, da der <strong>FNP</strong> lediglich die Planungsabsichten der<br />
Kommune dokumentiert, jedoch keine Planungs- und Baurechte begründet.<br />
1.1.5 Beschlussfassung und Änderungen<br />
Mit Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates und der Genehmigung durch den Landkreis Osnabrück<br />
wird der <strong>FNP</strong> zur verbindlichen Grundlage für das planerische Handeln der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung.<br />
So sollen die Bebauungspläne aus den Darstellungen des <strong>FNP</strong> entwickelt werden, o-<br />
der der <strong>FNP</strong> muss in einem förmlichen Verfahren - wiederum mit Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
- für das Gebiet des Bebauungsplans geändert werden (§ 8 BauGB). Ebenso dürfen<br />
die Planungen der Institutionen, die als Träger öffentlicher Belange an der Aufstellung des<br />
<strong>FNP</strong> beteiligt waren, grundsätzlich nicht den Darstellungen des <strong>FNP</strong> widersprechen (§ 7<br />
BauGB).<br />
1.1.6 Planinhalte und Plandarstellungen<br />
§ 5 Abs. 2 BauGB benennt die inhaltlichen Darstellungsmöglichkeiten des Flächennutzungsplanes.<br />
Diese Aufstellung ist nicht abschließend, sondern kann sowohl eingeschränkt<br />
als auch ergänzt werden:<br />
"Im Flächennutzungsplan können insbesondere dargestellt werden:<br />
1. die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen<br />
Nutzung (Bauflächen), nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung (Baugebiete)<br />
sowie nach dem allgemeinen Maß der baulichen Nutzung; Bauflächen, für die eine<br />
zentrale Abwasserbeseitigung nicht vorgesehen ist, sind zu kennzeichnen;<br />
2. die Ausstattung des <strong>Gemeinde</strong>gebiets mit Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung<br />
mit Gütern und Dienststellen des öffentlichen und privaten Bereichs, insbesondere mit<br />
den der Allgemeinheit dienenden baulichen Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs,<br />
wie Schulen und Kirchen sowie mit sonstigen kirchlichen und mit sozialen, gesundheitlichen<br />
und kulturellen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen, sowie<br />
Flächen für Sport und Spielanlagen;<br />
3. die Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die Hauptverkehrszüge;<br />
4. die Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung,<br />
für Ablagerungen sowie für Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitungen;<br />
5. die Grünflächen, wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze,<br />
Friedhöfe;<br />
6. die Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen<br />
schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes;<br />
7. die Wasserflächen, Häfen und die für die Wasserwirtschaft vorgesehenen Flächen sowie<br />
Flächen, die im Interesse des Hochwasserschutzes und der Regelung des Wasserabflusses<br />
freizuhalten sind;
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> – Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 5 / 66<br />
8. die Flächen für Aufschüttung, Abgrabungen oder für die Gewinnung von Steinen, Erden<br />
und anderen Bodenschätzen;<br />
9. a) die Flächen für die Landwirtschaft und<br />
b) Wald;<br />
10. die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur und Landschaft."<br />
Neben den Darstellungen enthält der <strong>FNP</strong> Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen<br />
und Vermerke. Bei Kennzeichnungen gem. § 5 Abs. 3 BauGB handelt es sich lediglich um<br />
Hinweise für die Planung. Ähnliches gilt für nachrichtliche Übernahmen von Planungen und<br />
sonstigen Nutzungsregelungen, die von anderen Planungsträgern nach anderen Gesetzen<br />
festgesetzt sind (z.B. Naturschutzgebiete, Autobahnen). Vermerke beziehen sich auf Planungen<br />
und Nutzungsregelungen, die noch nicht realisiert, aber konkret beabsichtigt sind.<br />
Daneben sind Flächen mit Altlastenverdacht, Bergbauflächen und Immissionsschutzflächen<br />
sowie denkmalgeschützte Gebäude, Kulturdenkmale und Naturdenkmale darzustellen.<br />
Zu beachten ist, dass der <strong>FNP</strong> keine parzellenscharfen Darstellungen enthält. Diese Generalisierung<br />
hält notwendige Spielräume für die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung offen.<br />
Auf die Darstellung kleiner Flächen, Anlagen und Einrichtungen – als Fläche oder Symbol –<br />
wird verzichtet, wenn diese Bestandteil einer übergeordneten Nutzung sind (z. B. Spielplätze<br />
als Teilflächen von Wohngebieten).<br />
Durch die seit dem 01.01.1998 geltende Neufassung des BauGB wurde in dem eingefügten<br />
§ 5 Abs. 2a die Möglichkeit der vorbereitenden Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffs-/Ausgleichsregelung<br />
auf der Ebene des Flächennutzungsplanes klargestellt:<br />
“Flächen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes<br />
können den Flächen, auf denen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten<br />
sind, ganz oder teilweise zugeordnet werden.”<br />
Nach § 5 Abs. 3 sollen im Flächennutzungsplan gekennzeichnet werden:<br />
1. Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen<br />
oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten<br />
erforderlich sind;<br />
2. Flächen, unter denen Bergbau umgeht oder die für den Abbau von Mineralien bestimmt<br />
sind;<br />
3. für bauliche Nutzung vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden<br />
Stoffen belastet sind.”<br />
Schließlich werden Fachplanungen und sonstige Nutzungsregelungen, wie z.B. Naturschutzgebiete<br />
(NSG), nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen. Sie werden -<br />
falls sie von der betreffenden Fachplanungsbehörde erst in Aussicht genommen sind - im<br />
Plan vermerkt.<br />
Anders als der Bebauungsplan, dessen Festsetzungen rechtsverbindlich sind, hat der Flächennutzungsplan<br />
keine unmittelbare Wirkung Dritten gegenüber. Flächennutzungsplanung<br />
beinhaltet keine Eingriffe in das Eigentum, begründet keine Entschädigungsansprüche und<br />
bewirkt keinen Rechtsanspruch auf die Zulassung eines Bauvorhabens. Wohl aber ist der
6 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
Flächennutzungsplan behördenverbindlich. Die <strong>Gemeinde</strong> bindet sich durch den Flächennutzungsplan,<br />
dieser wird durch die verbindliche Bauleitplanung konkretisiert. Bebauungspläne<br />
sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, dürfen ihm folglich nicht widersprechen.<br />
1.1.7 Verfahrens- und Arbeitsschritte<br />
Ablaufschema des Verfahrens
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> – Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 7 / 66<br />
2 Bisherige Verfahrens- und Arbeitsschritte<br />
2.1 Durchführung von Bürgergesprächen auf<br />
Ortsteilebene<br />
Unabhängig von der verfahrensüblichen frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gem.<br />
§ 3 (1) und § 4 (1) BauGB im Rahmen des <strong>FNP</strong>-Aufstellungsverfahrens hat die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wallenhorst</strong> alle Bürger der Ortsteile <strong>Wallenhorst</strong>, Hollage, Lechtingen und Rulle ortsteilbezogen<br />
zu Bürgergesprächen im Vorfeld der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eingeladen,<br />
um den Bürgern Gelegenheit zu bieten, ihre Meinung, Ideen und Vorstellungen zur<br />
künftigen <strong>Gemeinde</strong>entwicklung vorzutragen.<br />
Insgesamt wurden 356 Anregungen zu den Themenschwerpunkten<br />
- Wohnen,<br />
- Freiraum (Landwirtschaft, Natur, Landschaft)<br />
- Technische Infrastruktur,<br />
- Wirtschaft,<br />
- Bildung, Gesundheit, Soziales<br />
vorgetragen.<br />
Die Zusammenfassung der Ergebnisse der vorgetragenen Bürgermeinungen und die in diesem<br />
Zusammenhang erhobene Bewertung der vorgetragenen Anregungen durch die politischen<br />
Entscheidungsträger wurde dokumentiert. Ziel dieser vorgezogenen Bürgerbefragung<br />
war es, den politischen Entscheidungsträger ein Meinungsbild derer zu vermitteln, die sich<br />
aktiv an den Bürgergesprächen beteiligt haben. Die im Rahmen der Bürgergespräche vorgetragenen<br />
Anregungen, Vorschläge und oder Bedenken wurden abschließend innerhalb der<br />
Fraktionen beraten und bewertet und ggf. in die weiteren Beratungen der Flächennutzungsplanung<br />
einbezogen.<br />
2.2 Digitale Neuzeichnung, Bauflächenstrukturkonzept<br />
Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> die wirksamen Darstellungen<br />
des Flächennutzungsplanes (einschließlich aller genehmigten Änderungsverfahren)<br />
in einer digitalen Neuzeichnung des bestehenden <strong>FNP</strong> zusammengefasst. Parallel dazu<br />
wurden planungsrelevante Daten und andere Nutzungs- oder Flächenansprüche, wie z. B.<br />
Leitungsverläufe oder –Trassen, der Träger öffentlicher Belange auf informeller Ebene abgefragt.<br />
Diese Informationen wurden ebenfalls in die aktualisierte Planzeichnung übernommen.<br />
Zudem hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> eine detaillierte Bestandaufnahme der baulichen und<br />
räumlichen Nutzung durchgeführt und mit den wirksamen Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes<br />
abgeglichen. So entsteht als Basis für eine <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung eine<br />
Plandarstellung, die alle aktuell relevanten Informationen enthält.<br />
Auf dieser Grundlage haben die Ratsgremien ein Bauflächenkonzept erörtert und beraten,<br />
dass diesem <strong>Vorentwurf</strong> der Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> zugrundeliegt.<br />
Zusammengefasst sind folgend Arbeitsschritte vollzogen worden:
8 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
- Digitale Neuzeichnung des bisher wirksamen Flächennutzungsplanes einschließlich<br />
aller wirksamen Änderungsverfahren;<br />
- Übernahme aller nachrichtlicher Darstellungen und Hinweise aus der o.g. informellen<br />
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange;<br />
- Darstellung eines Bauflächenkonzeptes als Grundlage des <strong>Vorentwurf</strong>s des neu<br />
aufzustellenden Flächennutzungsplanes. Soweit die wirksamen Darstellungen<br />
des <strong>FNP</strong> mit der tatsächlichen Nutzung nicht mehr übereinstimmten, wurden diese<br />
der tatsächlichen Nutzung angepasst.<br />
Weiteres Verfahren - Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB<br />
Das in dieser Vorlage enthaltene <strong>Vorentwurf</strong>skonzept einschließlich der bereits vorab abgefragten<br />
planungsrelevanten Daten der Träger öffentlicher Belange soll nunmehr als Grundlage<br />
des weiteren Verfahrens dienen. Das durchzuführende Beteiligungsverfahren (frühzeitige<br />
Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung) dient dazu, die Anregungen der Bürger und der Träger<br />
öffentlicher Belange zu der geplanten Konzeption abzufragen. Auf diesem Weg werden<br />
alle fachspezifischen Anforderungen an die geplanten Bauflächen zusammengestellt und in<br />
eine Abwägung aller Belange eingestellt. Nach dieser Abwägung erfolgt dann ein Entwurfsbeschluss<br />
der die endgültige Bauflächendarstellung, den Entwurf des <strong>FNP</strong> festlegt. Hieran<br />
schließt sich die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes sowie eine erneute Beteiligung<br />
der Träger öffentlicher Belange, unter Beifügung der erforderlichen Fachplanungen<br />
wie z. B. dem Umweltbericht, an. Nach erneuter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
im Zuge der öffentlichen Auslegung erfolgt hierüber abschließend der Feststellungsbeschluss.<br />
2.3 Beschlusslage und Verfahrensstand<br />
Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist in der Sitzung des Rates der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wallenhorst</strong> am 13.12.2012 beschlossen worden. Der <strong>Vorentwurf</strong> des Flächennutzungsplanes,<br />
bestehend aus der zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1: 10.000 und der<br />
<strong>Begründung</strong>, ist Grundlage des Beteiligungsverfahrens nach § 4 (1) BauGB.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> – Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 9 / 66<br />
3 Planungsanlass / Planungserfordernis<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> wurde 1983 von der damals<br />
zuständigen Bezirksregierung Weser-Ems genehmigt. Die dem städtebaulichen Konzept des<br />
Flächennutzungsplanes ursprünglich zugrunde liegenden städtebaulichen Zielsetzungen<br />
sind mittlerweile umgesetzt oder bereits weitgehend überholt. Die im wirksamen Flächennutzungsplan<br />
bislang ausgewiesenen Baulandflächenreserven sind – mit Ausnahme nicht<br />
verfügbarer Grundstücksflächen – weitgehend erschöpft.<br />
Es besteht nunmehr das dringliche Erfordernis, Art und Umfang der künftigen Boden- und<br />
Flächennutzung innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes den geänderten Rahmenbedingungen der<br />
künftigen <strong>Gemeinde</strong>entwicklung anzupassen. Zwischenzeitlich sind die Darstellungen des<br />
wirksamen Flächennutzungsplanes durch zahlreiche diverse Änderungsplanungen immer<br />
wieder den geänderten städtebaulichen Zielen der <strong>Gemeinde</strong> angepasst worden.<br />
Wesentliche Grundlage der geführten Diskussion über Art und Umfang der künftigen Bauflächenentwicklung<br />
im <strong>Gemeinde</strong>gebiet ist die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung bis<br />
2013 und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die künftige Nachfrage nach Wohnraum,<br />
auf die Entwicklung der Arbeitsstätten bzw. auf die infrastrukturellen Einrichtungen der<br />
<strong>Gemeinde</strong>.<br />
Das diesem <strong>Vorentwurf</strong> zugrunde liegende Bauflächenentwicklung basiert im Wesentlichen<br />
auf<br />
- der Aufarbeitung und Bewertung der statistischen Entwicklungsdaten (Bevölkerungsentwicklung,<br />
Entwicklung der Haushalte, Daten der gewerblichen Wirtschaft etc.),<br />
- den Flächen- und räumlichen Funktionsansprüchen übergeordneter Planungen<br />
(RROP, Restriktions- und Potentialanalyse),<br />
- der in den Ratsgremien geführten Diskussionen unter Berücksichtigung der Auswertung<br />
der Bürgergespräche<br />
Die geänderten Entwicklungsziele für die Flächennutzungsplanung haben sich insbesondere<br />
auch vor dem Hintergrund einer höheren Gewichtung von Umweltschutz und Naturraum<br />
grundlegend gewandelt. Diese hat sich seit der Neufassung des EAG Bau in den Grundsätzen<br />
der Bauleitplanung manifestiert. So ist ab Juni 2004 für jeden <strong>FNP</strong>, der neu aufgestellt<br />
wird bzw. erst nach Juni 2006 wirksam wird, eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB<br />
nach den Grundsätzen des § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB durchzuführen.<br />
Mit einer weiteren BauGB Novelle im Jahr 2011 – u.a. durch die Einführung der Klimaschutzklausel<br />
- auf Grundlage des Gesetztes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung<br />
in den Städten und <strong>Gemeinde</strong>n, wurden auch die Belange des Klimaschutzes in<br />
das Städtebaurecht übernommen. Vor diesem Hintergrund stellen die Belange des Umweltschutzes<br />
nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB und des Klimaschutzes gem. § 1 Abs. 5, Satz 2 i.V.m. §<br />
1a Abs.5 bauGB wichtige Belange im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
dar.
10 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
4 Planungsansatz<br />
4.1 Methodik<br />
Die Planungsmethodik für die Arbeitsschritte zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
ist - in vereinfachter Form – durch die folgenden drei „Säulen“ charakterisiert:<br />
• Die Vorgaben aus übergeordneten Planungen<br />
(z.B.: Planungsvorgaben des LROP / RROP, Landschaftsplan etc.)<br />
Welche Entwicklung<br />
ist möglich?<br />
• Die Belange aller flächenrelevanten Nutzungen<br />
(insbesondere „Bauflächenbedarf“)<br />
Welche Entwicklung<br />
ist nötig?<br />
• Die Leitbilder und Zielvorstellungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
• Die Entwicklungsvorstellungen der Bürgerinnen und Bürger<br />
Welche Entwicklung<br />
ist gewollt?<br />
Naturgemäß können diese drei unterschiedlichen Kriterien auf die Planung zu sehr unterschiedlichen<br />
Flächenansprüchen und Standortvorstellungen führen, die in den politischen<br />
Gremien der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> abwägend zu erörtern sind. Diese Abwägung ist für den<br />
Entwurf zu einem Kompromiss zusammenzuführen.<br />
Insbesondere sind die Zielvorstellungen der örtlichen Akteure in Einklang zu bringen mit den<br />
siedlungsstrukturellen Rahmenbedingungen und dem ermittelten Bauflächenbedarf.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> – Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 11 / 66<br />
Auf Grundlage eines Bauflächenstrukturkonzeptes wurde zwischenzeitlich ein <strong>Vorentwurf</strong>skonzept<br />
von den Ratsgremien der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> mit den entsprechenden städtebaulich<br />
–räumlichen Flächenzuweisungen erarbeitet und mehrheitlich beschlossen.<br />
Die Formulierung siedlungsstruktureller Entwicklungsziele wird hierbei zunächst in mehreren,<br />
teils aufeinander aufbauenden, teils voneinander unabhängigen Arbeitsschritten erarbeitet,<br />
mit deren Hilfe die entscheidenden Rahmenbedingungen für die künftige Entwicklung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> festgestellt werden sollen:<br />
- übergeordnete Planungsebenen und Fachplanungen<br />
- übergeordnete Entwicklungsleitbilder<br />
- Entwicklungsleitbilder auf Ortsteilebene<br />
- Ermittlung des Bauflächenbedarfs<br />
- Definition von Bauland-Potentialflächen<br />
Die Aufarbeitung dieser Einzelaspekte führt zu einer Definition und Eingrenzung städtebaulich<br />
- räumlicher Entwicklungsperspektiven, wobei die Annäherung hierdurch sowohl in Form<br />
einer „Negativplanung“ (welche Einschränkungen sind z.B. aus übergeordneten Planungsvorgaben<br />
zu beachten) als auch einer „Positivplanung“ (welche Entwicklungsvorstellungen<br />
bestehen seitens der <strong>Gemeinde</strong>) erfolgt ist, so dass der <strong>Vorentwurf</strong> des Flächennutzungsplanes<br />
einen gerechten Ausgleich der jeweiligen Interessen wiederspiegelt. Die einzelnen<br />
Arbeitsschritte zur Erarbeitung eines Bauflächen-Strukturkonzeptes als Grundlage der Flächennutzungsplanung<br />
sind in der nachstehenden Grafik schematisch dargestellt:<br />
übergeordnete Rahmenbedingungen<br />
Entwicklungsziele der<br />
<strong>Gemeinde</strong><br />
Entwicklungsziele der<br />
Ortsteile<br />
ermittelter Bauflächenbedarf<br />
Potentialflächen /<br />
Suchräume<br />
Bauflächen- Strukturkonzept<br />
Flächennutzungsplan - <strong>Vorentwurf</strong><br />
Bei der Ausweisung von Bauflächen im Entwurf des Flächennutzungsplanes sind Rahmenbedingungen<br />
zu beachten, die sich aus diversen Fachplanungen sowie den Aussagen übergeordneter<br />
Planungsebenen ergeben. Hierzu gehören insbesondere:<br />
- Vorgaben der Landesplanung und Raumordnung (Landesraumordnungsprogramm<br />
Niedersachsen - LROP -, Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück<br />
- RROP)
12 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
- Naturschutzfachliche Aussagen (vorhandene und geplante Schutz- oder Vorranggebiete,<br />
Darstellungen des Landschaftsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> sowie des Landschaftsrahmenplanes<br />
des Landkreises Osnabrück)<br />
- Standorte und Trassenführungen von vorhandenen und geplanten Einrichtungen der<br />
technischen Infrastruktur (v.a. vorhandene und geplante Verkehrsverbindungen und<br />
Leitungen)<br />
- Lage von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten<br />
- Bereiche mit erheblichen Immissionseinflüssen (Verkehrsimmissionsplan, landwirtschaftliches<br />
Fachgutachten).<br />
Die an den einzelnen Bauflächenstandorten vorliegenden Einschränkungs- oder Ausschlusskriterien<br />
werden in diesem Erläuterungsbericht anliegenden Bauflächen-<br />
Standortprofilen grafisch und textlich dargestellt.<br />
4.2 Ausschlussbereiche<br />
Als Ausschlussbereiche wurden bei der Zusammenstellung der Rahmenvorgaben v.a. die<br />
folgenden Flächen definiert:<br />
- Vorranggebiete für Natur und Landschaft bzw. für ruhige Erholung (gem. RROP),<br />
- ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete,<br />
- geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG,<br />
- geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 22 NAGBNatSchG i.V. mit § 29<br />
BNatSchG,<br />
- Naturdenkmale gem. § 21 NAGBNatSchG i.V. mit § 28 BNatSchG<br />
- gesetzlich festgelegte bzw. geplante Überschwemmungsgebiete.<br />
Innerhalb dieser Bereiche sollten Bauflächen nach Möglichkeit nicht dargestellt werden, da<br />
sich eine bauliche Nutzung nicht oder nur sehr schwer mit den zu berücksichtigenden Anforderungen<br />
und den vorhandenen - vorwiegend naturräumlichen - Qualitäten vereinbaren ließe.<br />
Des Weiteren würde das naturschutzrechtliche Kompensationserfordernis bei baulichen Eingriffen<br />
auf Flächen mit hohem Wert für Natur und Landschaft (z.B. Waldflächen) ein Maß erreichen,<br />
das eine bauliche Nutzung in der Regel nicht mehr wirtschaftlich darstellbar erscheinen<br />
ließe.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> – Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 13 / 66<br />
4.3 Einschränkungsbereiche<br />
Als Einschränkungsbereiche wurden folgende Flächen angenommen:<br />
- Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft, Erholung oder für<br />
die Landwirtschaft (gem. RROP)<br />
- Schutzwürdige Gebiete für die Ausweisung von Landschafts- oder Naturschutzgebieten<br />
(Landschaftsrahmenplan Landkreis Osnabrück)<br />
- Wasserschutzgebiete Zone II und III<br />
- Bereiche mit nicht ausgleichbaren oder durch Lärmschutzmaßnahmen auszugleichenden<br />
Vorbelastungen durch Verkehrslärm (Verkehrsentwicklungsplan, eigene<br />
Berechnungen)<br />
- Bereiche mit erheblichen landwirtschaftlichen Immissionseinflüssen (Auswertung<br />
Erhebung landw. Betriebsstandorte, ggf. Fachgutachten)<br />
Die Einschränkungen, die sich für die bauliche Nutzung dieser Bereiche ergeben, sind unterschiedlicher<br />
Natur. Die Ausweisung von Bauflächen sollte hier nicht generell ausgeschlossen<br />
werden, unterliegt jedoch einem besonderen Abwägungserfordernis.<br />
Dies bedeutet, dass diese Flächen nur dann in Anspruch genommen werden sollten, wenn<br />
sie aus anderen Gründen (z.B. besonders günstige Lage im Ortszusammenhang, gute Erschließungsmöglichkeiten,<br />
mangelnde Verfügbarkeit von Alternativstandorten) als besonders<br />
geeignet erscheinen, oder wenn nachgewiesen werden kann, dass die durch die o.g. Regelungen<br />
oder Ausweisungen bestimmten Funktionen der Bereiche durch eine bauliche Nutzung<br />
nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.<br />
4.4 Städtebauliche Planungsziele<br />
Städtebauliches Planungsziel der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> ist es, bedarfsgerechte Bauflächen<br />
auszuweisen. Die Planung folgt den Grundsätzen des § 1 BauGB<br />
Die Entscheidungen über die neuen Bauflächenstandorte sowie alle weiteren Einzelaspekte<br />
der Planung folgen dem Grundgedanken einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung für<br />
den zeitlichen Horizont des Flächennutzungsplanes von ca. 10 – 15 Jahren.<br />
Der ausgewiesene Bauflächenumfang gewährt einerseits ausreichende Spielräume für die<br />
Realisierung, überschreitet andererseits aber nicht die Obergrenzen des prognostizierten<br />
Bedarfs. Damit ist ein schonender und sparsamer Umgang mit Grund und Boden sichergestellt.<br />
Aus naturräumlicher Sicht schützenswerte Bereiche werden nicht für die Siedlungsentwicklung<br />
in Anspruch genommen, insbesondere die Naturparke „Teutoburger Wald“ und<br />
„Wiehengebirge“ sowie z.B. Haseniederung.<br />
Dieser Planungsansatz gewährleistet eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte<br />
Bodennutzung und trägt dazu bei, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und<br />
die natürlichen Lebensgrundlagen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Wallenhorst</strong> zu schützen und zu<br />
entwickeln.<br />
Die Standorte für neue Wohnbauflächen sind so gewählt, dass möglichst geringe Immissionsbelastungen,<br />
z.B. durch Schall- aber auch Geruchsimmissionen, u.ä. auftreten. Gewerb-
14 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
liche Bauflächen sind innerhalb des Siedlungsgefüges so angeordnet, dass sie ausreichende<br />
Abstände zu vorhandenen und geplanten Wohnbauflächen aufweisen. Damit sind die Voraussetzungen<br />
für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Sicherheit der Wohnund<br />
Arbeitsbevölkerung geschaffen.<br />
Die geplanten Bauflächen schließen sich generell an vorhandene Siedlungsbereiche an und<br />
sind so angeordnet, dass kompakte Siedlungskörper entstehen bzw. erhalten bleiben. Die<br />
Verfestigung oder Entstehung von Splittersiedlungen wird vermieden. Durch dieses Planungsprinzip<br />
wird die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung der vorhandenen Ortsteile<br />
sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbilds besonders berücksichtigt.<br />
Erhaltenswerte Ortsteile und städtebaulich bedeutsame Ensembles werden bei der Planung<br />
besonders berücksichtigt. Den Belangen der archäologischen Denkmalpflege wird durch<br />
Kennzeichnung von archäologischen Fundstellen etc. Rechnung getragen. Einzelne Straßen,<br />
Plätze oder Gebäude können aufgrund der Großmaßstäblichkeit des Flächennutzungsplanes<br />
erst in den nachfolgenden Planungsebenen berücksichtigt werden.<br />
Weitere Grundsatzanforderungen an die städtebauliche Planung sind gem. BauGB:<br />
- Vermeidung einseitiger Bevölkerungsstrukturen<br />
- Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung<br />
- Förderung kostensparenden Bauens<br />
- die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, etc..<br />
Hierfür werden mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die planerischen Grundlagen<br />
bzw. Rahmenbedingungen geschaffen. Konkretisiert werden diese grundsätzlichen<br />
planerischen Absichten in der verbindlichen Bauleitplanung im Rahmen von Bebauungsplänen<br />
bzw. in entsprechenden Fachplanungen.<br />
4.5 Übergeordnete Planungsvorgaben<br />
Übergeordnete raumordnerische Planungsvorgaben ergeben sich aus den Aussagen des<br />
Landesraumordnungsprogramms (LROP), welche für die regionale Ebene – in diesem Fall<br />
den Landkreis Osnabrück - durch das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) konkretisiert<br />
werden. Der Planung zugrunde liegt das RROP Landkreis Osnabrück 2004, dieses<br />
wurde aus dem LROP 1994, welches sich zurzeit in Überarbeitung befindet, entwickelt. Diese<br />
raumordnerischen Aussagen und Ansprüche sind bei der Flächennutzungsplanung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> zu berücksichtigen und ggf. mit gegenstehenden Raumnutzungsansprüchen abzuwägen.<br />
Dem Regionalen Raumordnungsprogramm vorangestellt ist ein Regionales Leitbild,<br />
welches aus den Säulen Siedlungsstruktur, Freiraumstruktur und Infrastruktur besteht.<br />
Neben den allgemein inhaltlichen Aussagen sollen insbesondere die Feststellungen,<br />
die sich konkret auf die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> übertragen lassen, aufgeführt werden.<br />
4.6 Regionales Leitbild für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> trifft das Regionalplanerische Leitbild folgende Festsetzungen:<br />
• <strong>Wallenhorst</strong> erfüllt die zentralörtliche Funktion eines Grundzentrums
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> – Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 15 / 66<br />
• Funktionaler Entwicklungsschwerpunkt Arbeit<br />
• Entwicklungskonzept Einzelhandel ist vorhanden/wird empfohlen<br />
Darüber hinaus wird eine gemeindeübergreifende Kooperation mit der Stadt Osnabrück<br />
empfohlen und folgende Funktionsräume dargestellt:<br />
• Funktionsraum Siedlungsentwicklung (Wohnen, Arbeit)<br />
• Funktionsraum siedlungsgliedernder Freiraum<br />
• Funktionsraum landschaftserhaltender Freiraum.<br />
Weitere Darstellungen sind die BAB 1 und die B 68 als bedeutende Verkehrskorridore Straße<br />
(ÖPNV, Individualverkehr) und der Osnabrücker Stichkanal als Wasserstraße.<br />
Die folgenden Ausführungen zu den Leitbildern wurden direkt dem „Regionalen Leitbild –<br />
Landkreis Osnabrück“ entnommen; es handelt sich hierbei nicht um Interpretationen des<br />
Verfassers.<br />
Unterpunkt „I Vorwort“ behandelt die Bedeutung von „Leitbild“ als Instrument der „schlanken<br />
Regionalplanung“ und ist in seinen allgemeinen Ausführungen für den Flächennutzungsplan<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> nicht relevant.<br />
II Leitbild Siedlungsstruktur<br />
Das Leitbild „Siedlungsstruktur“ wird konkretisiert durch die Ausweisung von Zentralen Orten<br />
und der Ausweisung von <strong>Gemeinde</strong>funktionen. Es dient der Umsetzung des Prinzips der<br />
dezentralen Konzentration und der Steuerung der Siedlungsentwicklung im Landkreis Osnabrück<br />
und stellt eine wesentliche regionalplanerische Zielsetzung dar. Durch die dezentrale<br />
Konzentration wird eine Konzentration von Bevölkerung, Arbeitsplätzen und Infrastruktureinrichtungen<br />
an Zentralen Orten angestrebt, die das Prinzip der kurzen Wege umsetzt.<br />
Durch die zusätzliche Vergabe der Schwerpunktaufgabe „Sicherung und Entwicklung<br />
von Arbeitsstätten“ im Bereich von Grundzentren kann eine Konzentration von unternehmensorientierten<br />
Dienstleistungen und Handel sowie hochwertigem produzierenden Gewerbes<br />
an planerisch und regionalpolitisch abgestimmten Standorten erfolgen.<br />
Entsprechend der wachsenden Bevölkerungszahl sollen die Funktionen Handel und Dienstleistungen<br />
erfüllt werden, um durch die eng aufeinander bezogenen Funktionsbereiche<br />
Wohnen – Arbeiten – Einkaufen, zusätzliche Verkehre zu vermeiden, Infrastrukturkosten zu<br />
senken und das soziale Integrationspotential zu stärken. Hierzu ist auch eine enge Zusammenarbeit<br />
zwischen Stadt Osnabrück und Landkreis Osnabrück erforderlich, um für Standortsicherung,<br />
und –vorsorge für Arbeitsplätze, Wohnungen und Umweltvorsorge zu sorgen.<br />
„Auch die Suburbanisierung des Einzelhandels [...] muss in räumlicher Hinsicht wirkungsvoll<br />
gesteuert werden, um u. a. auch die Nahversorgung als regelmäßige Grundversorgung mit<br />
Verbrauchsgütern des täglichen und kurzfristigen Bedarfs in unmittelbarer Nähe der Wohnung<br />
aufrechtzuerhalten. Einzelhandels-Entwicklungskonzepte, die Grundlage für das planerische<br />
Handeln der <strong>Gemeinde</strong> sind, können hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten“ (Regionales<br />
Leitbild – Landkreis Osnabrück, II Leitbild Siedlungsstruktur, S. 4)<br />
Großflächige Gewerbegebiete sollen entlang der „Entwicklungsachsen“ an planerisch ausgewählten<br />
Standorten mit guten Verkehrsanbindungen angeboten werden.<br />
Durch die Entwicklung von zentralörtlichen <strong>Gemeinde</strong>n mit der Schwerpunktaufgabe für Sicherung<br />
und Entwicklung von Wohn-/ Arbeitsstätten kann eine ausgeglichene Raum- und<br />
Siedlungsstruktur erreicht werden und zu einer Reduzierung von Pendlerströmen beigetragen<br />
werden.
16 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
III Leitbild Freiraumstruktur<br />
Aufgrund der zunehmenden Belastung der Umwelt durch Industrie/Gewerbe, Siedlung und<br />
Verkehr ist das Offenhalten der zwischen den besiedelten Räumen gelegenen Freiräume eine<br />
besonders wichtige Aufgabe, die im Rahmen der Regionalplanung zu konkretisieren ist.<br />
Zur Umsetzung dieses Ziels werden raumplanerisch Vorranggebiete für Freiraumfunktionen<br />
festgelegt. Diese Freiraumfunktionen umfassen u. a.:<br />
- Gliederung des Siedlungsraumes<br />
- Erholung und Freizeit<br />
- Klimaschutz und –verbesserung<br />
- Natur und Landschaft<br />
- Landwirtschaft<br />
- Walderhaltung<br />
Freiräume sollen weder durch massive Bebauung noch durch andere negative landschaftsprägende<br />
Nutzungen in ihren ökologischen, gestalterischen und sozialen Funktionen<br />
beeinträchtigt werden. Es muss sichergestellt werden, dass solche Freiräume möglichst<br />
siedlungsnah geschaffen werden, um die o. g. ökologischen, gestalterischen und sozialen<br />
Funktionen erfüllen zu können.<br />
Der Sicherung und dem Ausbau von Freiräumen kommt angesichts der zunehmenden Flächeninanspruchnahme<br />
besondere Bedeutung zu, bei zukünftigen Planungsansätzen ist der<br />
Freiraumsicherung im Sinne des Nachhaltigkeitsgedanken besonderes Gewicht beizumessen.<br />
IV Leitbild Infrastruktur<br />
Die Infrastruktur zur Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft mit Basisdienstleistungen<br />
erfüllt wichtige Funktionen zur Realisierung der Daseinsgrundfunktionen, ist aber auch eine<br />
wichtige Grundvoraussetzung für eine dynamische Regionalentwicklung.<br />
Eine attraktive Standortvorsorge zielt auf den Mix der Komponenten „weiche Standortvorteile“<br />
und regionale Ausgestaltung von Infrastrukturbereichen. Die Entwicklung der zukunftsorientierten<br />
Gestaltung dieser Infrastrukturbereiche wird gefördert durch regionale Verkehrskonzepte,<br />
kommunale und regionale Energiekonzepte sowie kommunale und regionale Freiraumkonzepte.<br />
Ergänzend wirkt dabei die Ausgestaltung der kulturellen Infrastruktur als bedeutsamer<br />
Faktor der Regionalentwicklung.<br />
Die verkehrliche Infrastruktur betreffend, ist für eine zukunftsfähige Regionalentwicklung die<br />
Steuerung und Verlagerung des kommunalen und regionalen Verkehrsgeschehens erforderlich.<br />
Die Schaffung regionaler Verkehrsverbünde und langfristig eine verbesserte Verzahnung<br />
von Verkehrs- und Siedlungsstrukturplanung sind hierbei von großer Bedeutung. Hierzu<br />
ist eine ausgeprägte regionale Kooperation – insbesondere von Kernstadt und Umlandgemeinden<br />
– notwendig. Städtebaulicher und regionalplanerischer Leitgedanke sollte dabei<br />
- die langfristige Sicherung der nahräumlichen Lebens- und Aufenthaltsqualität durch<br />
verbesserte Zuordnung von Gewerbe- und Wohnflächen (verkehrssparende Siedlungsplanung)<br />
- Konzentration von wohn- und städtebaulicher Nutzungen an den Verknüpfungs- und<br />
Haltepunkten<br />
- Optimierung des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs und
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> – Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 17 / 66<br />
- die Reduzierung des Verkehrsflächenverbrauchs und –bedarfs sein.<br />
Der öffentliche Personennahverkehr ist im Sinne einer nachhaltigen Regionalplanung als Alternative<br />
und Ergänzung zum Individualverkehr für die Daseinsvorsorge der Bürger/Innen<br />
und für eine weitere positive Entwicklung der Infrastruktur dieses Raumes unverzichtbar.<br />
Ansätze zu besseren Verbindungen der Siedlungsstruktur- und Energieplanung können<br />
durch die Erstellung von kommunalen und regionalen Energieversorgungskonzepten aufgezeigt<br />
werden.<br />
Ein weiterer Teil regionaler Infrastruktur sind die regionalen Kultureinrichtungen. Diese können<br />
öffentliche kulturelle Infrastruktur darstellen oder kulturelle Angebote freier Träger und<br />
einer privaten Kultur- und Medienwirtschaft mit entsprechenden Querverbindungen sein. Die<br />
Ausstrahlungskraft der kulturellen Infrastruktur kann insbesondere in ländlich geprägten<br />
Räumen durch Kooperation, Vernetzung und regionale Kulturplanung erhöht werden.<br />
4.7 Aussagen RROP Landkreis Osnabrück 2004<br />
Das RROP besteht aus einer beschreibenden und einer zeichnerischen Darstellung der<br />
Grundsätze und Ziele der Raumordnung. Die Ziele sind gem. § 3 Nr. 3 des Raumordnungsgesetzes<br />
(ROG) vom 18.08.1997 zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes über die Errichtung<br />
eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher<br />
Vorschriften vom 15.12.1997, verbindliche Vorgaben. Sie sind als solche gekennzeichnet.<br />
Gemeinsam mit dem LROP bildet das RROP die Grundlage für die Beurteilung und Abstimmung<br />
raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen im Landkreis Osnabrück.<br />
Die Behörden des Bundes sowie die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und<br />
Stiftungen des öffentlichen Rechts, die Behörden des Landes, der Landkreis Osnabrück und<br />
die <strong>Gemeinde</strong>n, die der Aufsicht des Landes unterstehenden sonstigen Körperschaften, Anstalten<br />
und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Personen des Privatrechts in Wahrnehmung<br />
öffentlicher Aufgaben, an denen öffentliche Stellen mehrheitlich beteiligt sind oder<br />
deren Planungen und Maßnahmen überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanziert werden,<br />
haben bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die im RROP festgelegten Ziele<br />
zu beachten sowie die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung nach<br />
Maßgabe der für diese Entscheidungen geltenden Vorschriften zu berücksichtigen. Weitergehende<br />
Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung können sich aus den<br />
Fachgesetzen ergeben. Bei besonderen Bundesmaßnahmen gilt die Bindungswirkung der<br />
Ziele nur gem. § 5 ROG.<br />
Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Osnabrück liegt mit Beschluss<br />
und Genehmigung des Jahres 2004 vor; ergänzt wurde dies 2010 durch die Teilfortschreibung<br />
Einzelhandel und 2013 durch die Teilfortschreibung Energie.<br />
Der Aufbau der beschreibenden Darstellung (Textteil) des Regionalen Raumordnungsprogramms<br />
für den Landkreis Osnabrück 2004 entspricht dem des Nds. Landesraumordnungsprogramms<br />
1994. Die im Landesraumordnungsprogramm enthaltene Ziele der Raumordnung,<br />
die in das Regionale Raumordnungsprogramm übernommen oder in diesem näher<br />
festgelegt wurden, sind durch Verweise auf die entsprechenden Ziffern der Textstellen im<br />
Landesraumordnungsprogramm kenntlich gemacht.
18 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
Darstellung der Raum- und Flächenansprüche des RROP des Landkreises Osnabrück:<br />
(s. nächste Seite)
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 - <strong>Vorentwurf</strong> 19 / 66<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
20 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 - <strong>Vorentwurf</strong> 21 / 66<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
22 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
4.8 Restriktionspläne auf Grundlage der Regionalplanung<br />
Als Diskussionsgrundlage für das im <strong>Vorentwurf</strong> dargestellte Bauflächenkonzept dienten u.a.<br />
die im Zuge dieser <strong>Vorentwurf</strong>splanung erstellten regionalplanerischen Restriktionspläne, die<br />
in einem übersichtlichen Planungsmaßstab alle Flächenansprüche der Regionalplanung zusammenfassend<br />
darstellen. Die Darstellungen gliedern sich in insgesamt 3 Teilpläne, in denen<br />
- Vorranggebiete,<br />
- Vorsorgegebiete,<br />
- Vorrang- und Vorsorgegebiete<br />
dargestellt sind.<br />
Die o.a. Pläne sind als ANLAGE 03 im DIN A3 Format dieser <strong>Vorentwurf</strong>sbegründung beigefügt.<br />
Die durch die Regionalplanung bestimmten Vorranggebiete schließen eine Siedlungsentwicklung<br />
– mit Ausnahme der Vorranggebiete für die Siedlungsentwicklung und industrielle<br />
Anlagen, weitgehend aus.Entgegenstehende Nutzungen sind nur dann möglich, wenn sie mit<br />
dem vorrangig bestimmten Nutzungszweck vereinbar sind. Die Vereinbarkeit einer raumbedeutsamen<br />
Maßnahmen muss demnach mit dem jeweiligen Vorrang in jedem Einzelfall geprüft<br />
werden.<br />
Hierbei handelt es sich um Vorranggebiete für Erholung, für Natur und Landschaft, für die<br />
Rohstoffgewinnung für Freiraumfunktionen sowie für die Trinkwassergewinnung.<br />
Desweiteren sind Vorsorgegebiete für Natur- und Landschaft, für die Forst- und Landwirtschaft<br />
und für Erholung dargestellt. Eine Siedlungsentwicklung (Wohnen und Gewerbe) ist<br />
nicht gänzlich ausgeschlossen, muss aber mit der jeweiligen Vorsorgefunktion grundsätzlich<br />
vereinbar sein. Um die jeweilig festgelegte Eignung und besondere Bedeutung der einzelnen<br />
Gebiete zu erhalten, müssen alle anderen Planungen und Maßnahmen darauf so abgestimmt<br />
werden, dass eine Beeinträchtigung der jeweiligen Zweckbestimmung vermieden<br />
wird.<br />
Das regionale Raumordungsprogramm weist zudem auch Vorranggebiete für die Siedlungsentwicklung<br />
(Wohnen und Gewerbe) sowie Vorranggebiete für industrielle und gewerbliche<br />
Anlagen aus.<br />
In den Plänen sind ergänzend zu den regionalplanerischen Flächenansprüchen die im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstellen dargestellt. Auf Grundlage eigener<br />
eigenen Erhebung über die genehmigten Tierhaltungen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet hat die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wallenhorst</strong> eine grobe Vorermittlung über das mögliche Emissionsverhalten der Betriebe<br />
erarbeitet. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass die von der <strong>Gemeinde</strong><br />
aufgestellte Vorermittlung potentieller Emissionen aus der Landwirtschaft keine gutachterliche<br />
Fallbetrachtung ersetzt. Sie dient lediglich einer tendenziellen Vorabeinschätzung<br />
möglicher Immissionseinwirkungen auf das Umfeld der erfassten landwirtschaftlichen Betriebe.<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 23 / 66<br />
Potentialflächenanalyse: Belange der Regionalplanung - Vorranggebiete<br />
(s. Plandarstellung Anlage 03)<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
24 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
Potentialflächenanalyse: Belange der Regionalplanung - Vorsorgegebiete<br />
(s. Plandarstellung Anlage 03)<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 25 / 66<br />
Potentialflächenanalyse: Belange der Regionalplanung – Vorrang- und Vorsorgegebiete<br />
s. Plandarstellung Anlage 03)<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
26 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
5 Grundlagen der Siedlungsentwicklung<br />
5.1 Bevölkerungsentwicklung<br />
Die o.a. Entwicklungsprognose über die Altersstruktur der Bevölkerung in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wallenhorst</strong> zeigt deutlich, dass davon ausgegangen wird, dass der Anteil der jüngeren<br />
Bevölkerung in den nächsten Jahren immer weiter abnimmt und der Anteil der älteren Menschen<br />
deutlich ansteigen wird. Diese Entwicklung führt nicht nur zu einem deutlichen Bevölkerungsrückgang<br />
im <strong>Gemeinde</strong>gebiet, sondern auch zu:<br />
- geänderten Haushaltsstrukturen und damit zu einer Änderung des Wohnraumbedarfs<br />
und der Wohnraumnachfrage,<br />
- Änderungen bei der Auslastungen von Sozial- und Bildungseinrichtungen.<br />
Die mögliche tendenzielle Verringerung der Bevölkerung im Alter zwischen 20 und 30 Jahren<br />
ist demnach durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren.<br />
Es handelt sich hierbei um die Bevölkerungsanteile, die Familien gründen und die o.a. Infrastruktureinrichtungen<br />
nutzen und Wohnraum für Familien in der <strong>Gemeinde</strong> nachfragen. Es<br />
gilt, diese Zielgruppen u.a. durch ein entsprechend attraktives Angebot verfügbarer Wohnbauflächen<br />
für die <strong>Gemeinde</strong> zu gewinnen.<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 27 / 66<br />
(Mögliche) Planungsleitsätze:<br />
‣ Vorrangiges Ziel der <strong>Gemeinde</strong>entwicklung ist es, die Einwohnerzahl in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wallenhorst</strong> möglichst stabil zu halten.<br />
‣ Der prognostizierte Bevölkerungsrückgang (bis zum Jahr 2030) soll soweit wie<br />
möglich durch die Zuwanderung junger Familien bzw. junger Menschen in die<br />
<strong>Gemeinde</strong> kompensiert werden. Ferner ist es Zielsetzung, die bereits am Ort wohnende<br />
jüngere Bevölkerung an den Ort zu binden und Abwanderungen zu vermeiden<br />
bzw. entgegenzuwirken. Ein wesentliches Instrument hierfür sieht die <strong>Gemeinde</strong><br />
in einem breit gefächerten Grundstücksangebot innerhalb neuer Baugebiete<br />
und integrierten Siedlungslagen.<br />
Aus den vorgenannten Zielsetzungen resultieren unterschiedliche Anforderungen an die<br />
Bereitstellung von:<br />
- Neubaugrundstücken, um die eigenen Wohnvorstellungen verwirklichen zu können;<br />
diese können vorgehalten werden durch:<br />
o neue Baugebiete;<br />
o Aktivierung von Baulücken im Bestand einschl. des sog. Bauens in 2. Reihe;<br />
o Vorbereitung von Altbaugrundstücken für die Neubebauung durch Abriss der<br />
Altbebauung (aufgrund von Baufälligkeit, unwirtschaftliche Sanierungs- und<br />
Umbauaufwendungen);<br />
- Altbaugrundstücken, die durch Sanierung und Umbaumaßnahmen der vorhandenen<br />
Wohngebäude wieder genutzt werden können.<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
28 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
Planungsleitsatz<br />
‣ Die künftige Bauflächenausweisungen sollen einer nachhaltigen städtebaulichen<br />
Entwicklung Rechnung tragen und die maßgeblichen sozialen, wirtschaftlichen<br />
und umweltschützenden Belange durch eine maßvolle Entwicklung miteinander in<br />
Einklang bringen.<br />
5.1.1 Wohnbauflächenbedarf und Wohnflächenangebot<br />
Der Wohnbauflächenbedarf resultiert aus:<br />
- der Anzahl der Haushalte im <strong>Gemeinde</strong>gebiet.<br />
Die Haushaltsstruktur / Haushaltsgröße wird u.a. bestimmt durch die demographische<br />
Entwicklung der Wohnbevölkerung. Anzahl und Größe der privaten Haushalte<br />
wirken sich auf Art und Größe künftiger Wohneinheiten aus.<br />
- dem Bruttobauflächenbedarf pro Wohneinheit<br />
Die Anzahl der Haushalte wird durch eine Prognose ermittelt, der<br />
- die Entwicklung der Bevölkerungszahl und<br />
- die Entwicklung der durchschnittlichen Haushaltsgröße<br />
zugrunde liegt.<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 29 / 66<br />
Planungsleitsatz<br />
‣ Den aus der demographischen Entwicklung resultierenden Veränderungen der<br />
Haushaltsgrößen soll durch ein bedarfsgerechtes Wohnraumangebot Rechnung<br />
getragen werden.<br />
Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> liegen gesicherte Haushaltszahlen nur aus den Jahren 1987<br />
(Volkszählung) und eine Fortschreibung aus dem Jahr 1998 vor. Die Ermittlung der durchschnittlichen<br />
Haushaltsgrößen der Folgejahre erfolgte durch Berechnung unter Berücksichtigung<br />
der Entwicklung der durchschnittlichen Haushaltsgröße des LK Osnabrück, für den statistisches<br />
Datenmaterial zur Verfügung steht. Dementsprechend stellt die durchschnittliche<br />
Haushaltsgröße für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> für die Jahre 2009 – 2030 lediglich eine<br />
Quantisierung der Annahme, dass auch in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> die Haushalte kleiner<br />
werden, dar.<br />
Anmerkung:<br />
Derzeit wird noch geprüft, ob die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse der Zensus-Erhebung<br />
von 2011 auch Aussagen über die durchschnittlichen Haushaltsgrößen in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wallenhorst</strong> trifft. Ist dies der Fall, werden die nachfolgenden aufgeführten Prognosedaten<br />
angepasst.<br />
Eine Berechnung auf Basis der Strukturdaten der „Wohnungsmarktbeobachtung 2010/2011“<br />
der NBank zeigt, dass davon ausgegangen werden kann, dass obwohl die Bevölkerung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> in der Prognose bis zum Jahr 2030 um rd. 10 % abnimmt, die Anzahl<br />
der Haushalte nur geringfügig um 0,5 %, von 9.785 auf 9.729 verringert.<br />
Dass die Anzahl der Haushalte trotz der erwarteten Abnahme der Bevölkerungszahl um rd.<br />
10 % nahezu konstant bleibt, ist mit einer Verringerung der durchschnittlichen Haushaltsgröße<br />
erklärbar. Sollte diese Entwicklung eintreffen, ist auf diese Veränderung zu reagieren. Es<br />
ist ein bedarfsgerechtes Wohnraumangebot zu schaffen. Für Ein- und Zwei-Personen-<br />
Haushalte (ältere und jüngere Personengruppen) sind geeignete Standorte für Wohnungen /<br />
Wohnformen in möglichst zentraler, innerörtlicher Lage auszuweisen. Die Steuerung erfolgt<br />
über die Aufstellung von Bebauungsplänen.<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
30 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
Planungsleitsätze<br />
‣ Mit einem breiten Wohnungsmarktangebot sollen Abwanderungen in andere <strong>Gemeinde</strong>n<br />
vermieden und Zuzüge in die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> generiert werden.<br />
‣ Vorhandene Siedlungsbereiche sollen durch Ergänzung / Erweiterung arrondiert<br />
werden, um dem Wohnbedarf junger Familien Rechnung zu tragen.<br />
‣ Ein bedarfsgerechtes Wohnbauflächenangebot soll u.a. auch durch die Einbeziehung<br />
innerörtlicher Bauflächenpotentiale sowie zusätzlicher Wohnbauflächen in<br />
enger Zuordnung zu den bereits vorhandenen Siedlungen ausgewiesen werden.<br />
‣ Der Innenentwicklung wird – soweit dies möglich und umsetzbar ist – der Vorrang<br />
vor der Außenentwicklung eingeräumt. Als innerörtliches Wohnbauflächenpotential<br />
gelten<br />
- Baulücken,<br />
- innerörtliche, unbebaute und derzeit mit einer abweichenden Nutzung belegte<br />
Flächen,<br />
- bereits durch rechtskräftige Bebauungspläne ausgewiesene Nachverdichtungsbereiche,<br />
die noch nicht umgesetzt wurden,<br />
- Wohngrundstücke / Wohngebäude im Siedlungsbestand (mit hoher Altersstruktur).<br />
Angesprochen sind hier Baulücken und innerörtliche, noch unbebaute Flächen, die derzeit<br />
anderen Nutzungszwecken dienen sowie bereits durch Bebauungsplan ausgewiesene<br />
Nachverdichtungsbereiche.<br />
Anmerkung:<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 31 / 66<br />
Der o.a. Bestand von Baulücken und in Bebauungsplänen ausgewiesene Nachverdichtungsbereiche<br />
(hier als Baulücken in zweiter Reihe benannt) ist von der <strong>Gemeinde</strong> erhoben worden.<br />
Die Grundlagendaten der o.a. Erhebung werden derzeit noch geprüft. Die Ergebnisse<br />
der Erhebung werden ggf. noch angepasst.<br />
Nach der vorläufigen Erhebung wurden im Zeitraum Juni 2006 164 Baulücken gezählt; Ende<br />
des Jahres 2009 waren es noch rd. 129 Baulücken, im September 2013 noch 123 Baulücken.<br />
Dieses Flächenpotential steht aber nur eingeschränkt dem offenen Wohnungsmarkt zur<br />
Verfügung, da es sich hier fast ausschließlich um private Grundstücksflächen handelt, die<br />
sich auf viele einzelne Eigentümer verteilen.<br />
Entsprechend verhält es sich im Hinblick auf die noch ausgewiesenen „Baulücken“ in zweiter<br />
Baureihe. Hierbei handelt es sich um flächige Nachverdichtungsbereiche innerhalb vorhandener<br />
Siedlungsquartiere, die als „Baulücken des Innenbereichs“ anzusehen und als potentielle<br />
Bauflächenpotentiale generell zu berücksichtigen sind.<br />
Wohnbauflächen in Baulücken bzw. Bereichen, die in zweiter Baureihe bebaubar sind, wurden<br />
bislang nachgefragt und bebaut. Im Zeitraum 06.2006 bis 09.2013 wurden durchschnittlich<br />
rd. 6 Baulücken p/a und rd. 3 Baugrundstücke in zweiter Reihe p/a. bebaut.<br />
Eine regelmäßige Verfügbarkeit von Grundstücksflächen lässt sich hieraus aber nicht ableiten<br />
– Teilflächen des Gesamtumfangs des o.a. Flächenpotential stehen sicherlich nur langfristig,<br />
andere möglicherweise gar nicht dem Wohnungsmarkt zur Verfügung. Im Zuge der<br />
nachfolgend aufgeführten Bruttobauflächenermittlung ist demnach annäherungsweise von<br />
einer moderaten bzw. realistischen Annahme auszugehen.<br />
5.1.2 Annahmen zur Bedarfsentwicklung<br />
Da bis zum Jahr 2030 ein deutlicher Rückgang der Bevölkerung um rd. 2.500 Einwohner<br />
prognostiziert wird, ist die Zielsetzung der <strong>Gemeinde</strong> die aktuelle Bevölkerungszahl<br />
möglichst stabil zu halten (Konsolidierung).<br />
Wie die Untersuchungen zur Bevölkerungsentwicklung zeigen, kann der Rückgang der Bevölkerungszahl<br />
nur durch verstärkte Zuwanderungen bzw. Wanderungsgewinne, kompensiert<br />
werden. Wanderungsgewinne können unter Anderem generiert werden durch das Angebot<br />
von attraktivem Wohnraum bzw. Baugrundstücken. Ziel der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> ist<br />
es, insbesondere Wanderungsgewinne zu erzielen bei der Altersgruppe der Personen, die<br />
sich in der Familiengründungs- bzw. der aktiven Familienphase befinden. Da nur so die Auslastung<br />
der vorhandenen infrastrukturellen und sozialen Einrichtungen aufrechterhalten bzw.<br />
gesichert werden kann. Dies gilt insbesondere für die Kindertagesstätten und Schuleinrichtungen.<br />
Aufgrund der o.a. Entwicklung erscheint es unrealistisch, ein Wachstum anzustreben, dass<br />
über die angestrebte Konsolidierung der Bevölkerungszahl innerhalb der nächsten 17<br />
Jahre hinausgeht. Zudem ist der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> im Regionalen Raumordnungsprogramm<br />
die Schwerpunktaufgabe „Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten“ zugewiesen.<br />
Vor diesem Hintergrund ist auch die arbeitsstättennahe Wohnversorgung als Aufgabe<br />
zu sichern und voranzubringen. Einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung ist demnach<br />
entgegen zu treten. Die Stabilisierung der Bevölkerungszahl soll sowohl Abwanderungstendenzen<br />
junger Bevölkerungsgruppen entgegenwirken als auch den Zuzug junger Familien<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
32 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
fördern. Die Förderung der hiesigen Wirtschaft und die damit verbundene Sicherung und<br />
Mehrung der Arbeitsstätten sind ein wesentliches Kriterium dieser Zielsetzung.<br />
Auf diese Annahme aufbauend, lassen sich zwei Prognoseszenarien konstruieren, die den<br />
Umfang des möglichen zukünftigen Wohnbauflächenbedarfs begrenzen. Beiden Szenarien<br />
liegt dabei der Konsolidierungsansatz zu Grunde.<br />
Konsolidierung<br />
ein Bauflächenpotential für rd. 2.500 Einwohner soll innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />
generiert werden. Dieses setzt sich aus dem innerörtlichen Bauflächenpotential<br />
und den Entwicklungsflächen - als Erweiterung vorhandener Wohnsiedlungsgebiete –<br />
zusammen.<br />
Am Beispiel des Baugebietes „Ruller Esch“ und dem kürzlich geplanten Wohngebiet „Hollage<br />
West“ wurde eine Bruttobauflächenermittlung / Wohneinheit (WE) vorgenommen. Unter<br />
Berücksichtigung der unterschiedlichen städtebaulichen Werte innerhalb der o.a. Baugebiete<br />
wurde hier ein durchschnittlicher Bruttobauflächenbedarf zwischen 800 m²/WE und 850<br />
m²/WE ermittelt.<br />
Szenario 1: Maximalvariante<br />
Für 2.500 EW sollen Neubaugebiete mit überwiegend Einfamilienwohnhäusern vorgehalten<br />
werden vergleichbar mit dem Baugebiet „Ruller Esch“. Die Zielgruppe sind junge Familien.<br />
Die durchschnittliche Haushaltsgröße in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> zum Zeitpunkt der Besiedelung<br />
des Baugebietes lag zwischen 2,49 (2005) und 2,44 (2009) Einwohner (EW)/<br />
Haushalt (Hh), s. Graphik zur durchschnittlichen Haushaltsgröße. Dem angestrebten Nachfrageprofil<br />
entsprechend ergeben sich bei 2.500 Einwohnern rd. 1.025 Haushalte mit durchschnittlich<br />
2,44 Personen oder rd. 1.005 Haushalte mit durchschnittlich 2,49 Personen.<br />
Einem Haushalt wird eine Wohneinheit zugeordnet. Eine Wohneinheit hat einen Bruttobauflächenbedarf<br />
von 800 m² - 850 m². Dementsprechend ergibt sich folgende Bedarfsrechnung:<br />
Anzahl Haushalte Bruttobaufläche (800 m²) Bruttobaufläche (850 m²)<br />
bei 2.500 EW<br />
2,49 EW/(Hh) 1.005 80,4 ha 85,4 ha<br />
2,44 EW/(Hh) 1.025 82,0 ha 87,1 ha<br />
Abhängig von der tatsächlichen Haushaltsgröße und der durchschnittlichen Bruttobaufläche<br />
pro Wohneinheit ergibt sich ein Wohnbauflächenbedarf zwischen rd. 80 ha und 87 ha.<br />
Szenario 2: Minimalvariante<br />
Für den angestrebten Bevölkerungszuwachs von rd. 2.500 EW soll die prognostizierte Haushaltsgröße<br />
für das Jahr 2030, rd. 2,17 EW/Hh angenommen werden. Bei dieser Annahme ist<br />
gegenüber der Maximalvariante ein höherer Anteil von 1- und 2 Personenhaushalten zur berücksichtigen.<br />
Dementsprechend ist die Bruttobaufläche an stärker verdichtete Siedlungsstrukturen<br />
mit Doppel- und Reihenhäusern sowie Mehrfamilienhäusern zu koppeln bzw. zu<br />
orientieren. Auch Einfamilienhäuser sind berücksichtigt; allerdings in geringerem Umfang als<br />
in Variante 1. Die bei der Maximalvariante 1 angenommene Bruttobaufläche von 800-850 m²<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 33 / 66<br />
wird dementsprechend auf 400 m² reduziert. Hierbei handelt es sich um eine Annahme, die<br />
sich aus der durchschnittliche Grundstücksgröße o.a. verdichteter Wohnformen ergibt.<br />
Anzahl Haushalte bei 2.500 EW Bruttobaufläche (400m²)<br />
2,17 EW/(Hh) 1.190 46,0 ha<br />
Es ergibt sich bei stärker verdichteter Bauweise mit höherem Anteil kleinere Wohneinheit ein<br />
Bauflächenbedarf von rd. 46,0 ha<br />
Zusammenfassend lässt sich ein Bauflächenbedarf zwischen 46,0 ha und 87,1 ha nachweisen.<br />
Dem o.a. Bruttobaulandflächenbedarf steht folgendes Angebot gegenüber:<br />
1. Erweiterungsflächenpotential (s. Leitbildkonzept) rd. 70,0 ha<br />
2. Flächenpotential echter Baulücken rd. 123 Baulücken<br />
(Baulückenerhebung 2013)<br />
3. Flächenpotential in zweiter Baureihe<br />
(als Baulücken im Innenbereich vorhandener Siedlungsquartiere)<br />
rd. 292 Baulücken<br />
(Baulückenerhebung 2013)<br />
4. Wohnbaugrundstücke in Altsiedlungsgebieten derzeit nicht quantifizierbar<br />
Dem rein rechnerisch ermittelten Bedarf von rd. 46 ha – 87,1 ha steht ein Flächenangebot<br />
von rd. 70 ha in künftigen Neubaugebieten gegenüber. Weitere Potentialflächen befinden<br />
sich innerhalb des besiedelten Bereichs. Hierbei handelt es sich einerseits um Baulücken,<br />
die zwar quantifizierbar sind, allerdings nur bedingt dem freien Markt für Wohnbauland zur<br />
Verfügung stehen. Andererseits gelten auch diverse Wohnbaugrundstücke in Altsiedlungsbereichen<br />
als Wohnbaulandpotentiale, deren Verfügbarkeit am Markt aber nicht vorhersehbar<br />
ist.<br />
Die Wettbewerbsfähigkeit dieser Alt-Immobilien am Immobilienmarkt ist ggf. zu fördern, um<br />
auch diese Quartiere zu erneuern und zu vitalisieren. Umfang und Verfügbarkeit sowie die<br />
Marktchancen dieser Immobilien lassen sich aber nur bedingt in die Abschätzung künftiger<br />
Angebotspotentiale einbeziehen.<br />
Das generierbare Flächenpotential der Neubaugebiete umfasst rd. 70 ha und muss durch innerörtliche<br />
Potentialflächen ergänzt werden, wenn die o.a. Maximalvariante als Grundlage<br />
der Baulandflächenausweisung zugrunde gelegt wird. Dies ist städtebaulich sinnvoll und aus<br />
Sicht der <strong>Gemeinde</strong> auch gewollt und notwendig, um die vorhandenen Quartiere städtebaulich<br />
nachhaltig zu erneuern und mit Grund und Boden sparsam und effizient umzugehen.<br />
Das erforderliche Potential hierzu ist vorhanden.<br />
Bei der Abschätzung künftiger Bruttowohnbaulandflächen berücksichtigt die Minimalvariante<br />
gegenüber der Maximalvariante die Entwicklung kleinerer Haushalte mit durchschnittlich geringerem<br />
Bruttobaulandflächenbedarf, da die kleineren Haushalte auch andere Wohnformen<br />
bevorzugen. Der hier rein rechnerisch ermittelte Bedarf von ca. 46 ha Bruttowohnbauland<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
34 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
liegt rd. 20 ha unter dem Erweiterungsflächenpotential des Leitbildkonzeptes der Bauflächenentwicklung<br />
von 70 ha.<br />
Unterstellt man eine durchschnittliche Entwicklung der Maximal- / Minimalvariante so ist von<br />
einem durchschnittlichen Wohnbauflächenbedarf in den nächsten 15 Jahren von rd. 67 ha<br />
auszugehen, der sich mit dem Erweiterungsflächenpotential des Leitbildkonzeptes nahezu<br />
deckt.<br />
In der weiterführenden Bauleitplanung (aufzustellende Bebauungspläne) sind insbesondere<br />
für Ein- und Zwei-Personenhaushalte – i.d.R. für Personen mit besonderem Wohnbedarf (ältere<br />
und jüngere Personengruppen) – Wohngebiete mit einer entsprechenden Nutzungsdichte<br />
in räumlich günstiger Zuordnung zu den zentralen Versorgungsbereichen der Ortslagen<br />
auszuweisen. Hierzu zählt insbesondere der Bereich westlich der Niedersachsenstraße in<br />
Alt-<strong>Wallenhorst</strong>.<br />
5.2 Gewerbeflächenentwicklung<br />
Kurzcharakteristik der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> gem. RROP:<br />
- mittelgroßer Wirtschaftsstandort<br />
- ausgewogene Wirtschaftsstruktur<br />
- Auspendlerüberschuss<br />
- leicht überdurchschnittliche Einzelhandelszentralität<br />
- direkte Anbindung an die A1 und die B 68<br />
- im unmittelbaren Umland der Stadt Osnabrück gelegen<br />
5.2.1 Ausgangslage<br />
Der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> wird im Regionalen Raumordnungsprogramm die Schwerpunktaufgabe<br />
„Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten“ zugewiesen. Eine entsprechende<br />
Ausweisung von Vorranggebieten für die Siedlungsentwicklung bzw. eines Vorranggebietes<br />
für industrielle Anlagen ist im RROP südlich und nördlich der Hansastraße<br />
vorgesehen.<br />
Ein weiterer zusätzlicher Vorrangstandort für die gewerbliche Siedlungsentwicklung ist im<br />
RROP zwischen der BAB 1 und der L 78 „Engter Straße“ vorgesehen.<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 35 / 66<br />
Die o.a. Grafik zeigt die gewerbliche Entwicklung nach der tatsächlichen Nutzung der Flächen<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong>. Nach Aussagen des LSKN (Landesbetrieb für Statistik<br />
und Kommunikationstechnologie Niedersachsen) wurden im Jahr 2011 rd. 102 ha durch<br />
Gewerbebetriebe genutzt. Hier ist im weiteren Verlauf des Verfahrens noch zu prüfen, ob<br />
und inwieweit diese Größenordnung mit der tatsächlichen Entwicklung - insbesondere vor<br />
dem Hintergrund der im wirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbeflächen -<br />
übereinstimmt. In den letzten 2 Jahren sind hier noch mal rd. 5 ha durch neue Gewerbeansiedlungen<br />
hinzu gekommen. Rückblickend kann aber festgestellt werden, dass in den letzten<br />
Jahren die Realisierung tatsächlich genutzter Gewerbegrundstücke stagniert hat.<br />
Dies lag vor allem daran, dass im wirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesene Flächen<br />
nicht verfügbar waren.<br />
Derzeit sind im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> rd. 150 ha gewerblicher Bauflächen<br />
dargestellt. Auch unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Überprüfung tatsächlich<br />
genutzter Gewerbegrundstücke in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> kann festgestellt werden,<br />
dass die o.a. ausgewiesenen Flächenreserven derzeit nicht verfügbarer Flächen bei<br />
weitem nicht ausreichen, um den künftigen Flächenbedarf abzudecken – selbst wenn eine<br />
Verfügbarkeit in den nächsten Jahren erreicht werden kann.<br />
Um der Schwerpunktaufgabe der Regionalen Raumordnung zu entsprechen, sind Flächenausweisungen<br />
in größerem Umfang erforderlich.<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
36 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
5.2.2 Leitsätze der gewerblichen Wirtschaft<br />
Planungsleitsatz<br />
‣ Die von der regionalen Raumordnung zugewiesene Schwerpunktaufgabe „Entwicklung<br />
von Arbeitsstätten“ ist vorrangig an geeigneten Standorten im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
umzusetzen. Die Erschließung der Standorte ist verkehrsgünstig – ohne<br />
weitere <strong>Gemeinde</strong>straßen zu belasten – umzusetzen.<br />
‣ Der Gewerbestandort beidseits der Hansastraße ist zu sichern und zu entwickeln.<br />
‣ Ein zusätzlicher Gewerbestandort zwischen der BAB 1 und der L 78 soll den<br />
Schwerpunktstandort Hansastraße ergänzen und entlasten (Option).<br />
‣ Der Erschließungsaufwand zusätzlicher Gewerbeflächen soll möglichst gering gehalten<br />
werden und über ein leistungsfähiges Verkehrsnetz an die überregionalen<br />
Verkehrswege angebunden sein.<br />
Der Ausweisungsbedarf für neue gewerbliche Bauflächen ist nicht mit vergleichbaren Bedarfsprognosen<br />
wie beim Wohnbauflächenbedarf zu ermitteln. Besonderes Augenmerk sollte<br />
insoweit darauf gelegt werden, dass <strong>Wallenhorst</strong> eine entsprechende Zuweisung als<br />
Schwerpunktstandort für gewerbliche Wirtschaft und Schaffung von Arbeitsplätzen im Regionalen<br />
Raumordnungsprogramm besitzt und von daher eine umfassende und nachhaltige<br />
Standortentwicklung betreiben sollte.<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 37 / 66<br />
5.3 Siedlungsstrukturkonzept<br />
5.3.1 Bauland-Potentialflächen<br />
Die Aufstellung eines räumlichen Konzeptes zur Anordnung neuer Bauflächen resultiert aus<br />
der Zusammenstellung der Flächen, für die entsprechende Ausweisungsempfehlungen anderer<br />
Planungsebenen oder Entwicklungsvorstellungen seitens der Ratsgremien vorliegen,<br />
oder die aufgrund ihrer Lage außerhalb von Ausschluss- und Einschränkungsbereichen und<br />
ihrer Zuordnung zum Ortsgefüge günstige Voraussetzungen für die Realisierung von Bauflächen<br />
aufweisen. Abschließend ist eine abwägende Auswahl unter Beachtung aller städtebaulich<br />
relevanter Belange über die zusammengetragenen potentiellen Bauflächen zu treffen.<br />
Im einzelnen sind Flächen in die Zusammenstellung aufgenommen worden, die eine oder<br />
mehrere der folgenden Voraussetzungen erfüllen:<br />
• Empfehlung einer Bauflächenausweisung durch die Ratsgremien der <strong>Gemeinde</strong>,<br />
• Bauflächenstandortuntersuchung durch die Verwaltung,<br />
• Empfohlene Standortausweisung aufgrund lagegünstiger Standortfaktoren im Ortsgefüge<br />
bzw. außerhalb von Ausschluss- und Einschränkungsbereichen.<br />
In die Gesamtbetrachtung wurden auch Bauflächen einbezogen, die im wirksamen Flächennutzungsplan<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> als Bauflächen bereits dargestellt sind, auf denen<br />
jedoch eine Umsetzung der Planung bislang nicht erfolgt ist (Flächenreserven). Auch diese<br />
Flächenausweisungen sind im Verhältnis zu den angestrebten Entwicklungszielen hinterfragt<br />
worden.<br />
In die Gesamtabwägung einbezogen wurden auch das Baulandpotential durch die Nachverdichtung<br />
bestehender Siedlungsbereiche (Baulücken, Bauen in zweiter Reihe, Nutzung von<br />
Altgrundstücken).<br />
5.3.2 Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung<br />
In das Bauflächenkonzept (s. Gliederungspunkt 6 dieser <strong>Vorentwurf</strong>sbegründung) sind folgende<br />
Faktoren untersucht und eingestellt worden:<br />
• Flächenbedarfe durch demographische Veränderungen,<br />
• Festlegung einer generell beabsichtigten Ausrichtung (Leitbild) der städtebaulichen Entwicklung<br />
(räumliche und inhaltliche Entwicklungsschwerpunkte),<br />
• grundlegende Entscheidungen über Art, Umfang und Lage zusätzlicher Bauflächen sowie<br />
freizuhaltender Bereiche im Stadtgebiet,<br />
• Abschätzung möglicher Auswirkungen der Flächenausweisungen auf Belange der infrastrukturellen<br />
Versorgung (Verkehr, technische Infrastruktur, Sozial- und Bildungseinrichtungen,<br />
Handel und Dienstleistungen etc.).<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
38 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
5.3.3 Städtebauliche Entwicklungsziele<br />
Ausgehend von den gegebenen siedlungsstrukturellen Gegebenheiten und den dargestellten<br />
Standortkriterien (s. Bauflächenprofile im Anhang 01) sind für die weitere Siedlungsentwicklung<br />
(Gewerbeflächen, gemischte Bauflächen, Wohnbauflächen, Gemeinbedarfs- sowie<br />
Sonderbauflächen) die Standorte zunächst für den <strong>Vorentwurf</strong> des Flächennutzungsplanes<br />
(Verfahren gemäß § 4 (1) BauGB) festgelegt worden.<br />
Der Festlegung der im Flächenkonzept dargestellten Standorte ist eine Standortdiskussion<br />
vorausgegangen, wobei der prognostizierte Bedarf an Wohnbauflächen bzw. gewerblichen<br />
Bauflächen eine wesentliche Grundlage darstellt. Die Bauflächendarstellung im <strong>FNP</strong>-<br />
<strong>Vorentwurf</strong> wurde nach Abwägung der primär erkennbaren Belange vorgenommen. Das diesem<br />
<strong>Vorentwurf</strong> nunmehr zugrundeliegende Flächenkonzept basiert auf allgemeinen Planungsprämissen,<br />
die sich wie folgt kurz charakterisieren lassen:<br />
Belange städtebaulicher Ordnung und Entwicklung - nachhaltige städtebauliche<br />
Entwicklung<br />
Die Bauflächen sollen nach Möglichkeit einen möglichst direkten Anschluss an bereits<br />
vorhandene und verkehrstechnisch günstig erschlossene Siedlungsbereiche finden, die<br />
zur Arrondierung vorhandener Bauflächen geeignet sind.<br />
Die Ausweisung der Bauflächen soll nach Möglichkeit außerhalb von bestehenden<br />
Schutzgebieten erfolgen. Ein Eingriff in solche Gebiete soll nur erfolgen, sofern dies einerseits<br />
städtebaulich erforderlich, andererseits mit der Wahrung des jeweiligen Schutzzwecks<br />
vereinbar ist.<br />
Die Standorte für die neu hinzukommenden Wohnbauflächen sollen weitgehend außerhalb<br />
des Einflussbereiches immittierender Verkehrsanlagen oder gewerblicher bzw.<br />
landwirtschaftlicher Betriebe liegen.<br />
- Sparsamer Umgang mit Grund und Boden<br />
Bauflächen sollen in dem Umfang ausgewiesen werden, wie er sich aus dem zu prognostizierenden<br />
Bedarf unter Berücksichtigung einer maßvollen zukünftigen Entwicklung<br />
ergibt. Die Nachfragesituation sowohl nach gewerblich nutzbaren als auch Wohnbaugrundstücken<br />
in <strong>Wallenhorst</strong> hat sich in der Vergangenheit deutlich entwickelt, so dass<br />
hier unmittelbarer Planungsbedarf vorliegt, um eine angemessene Entwicklung zu ermöglichen.<br />
Des Weiteren sind erforderliche Reservepotentiale zu berücksichtigen, die<br />
eine sukzessive Inanspruchnahme der Flächen nach bestehender Verfügbarkeit erlauben.<br />
- Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Die neuen Bauflächenausweisungen sollen nach Möglichkeit im baulich-räumlichen Zusammenhang<br />
mit bereits bestehenden Siedlungsbereichen stehen. Es soll ein unmittelbarer<br />
Anschluss an das bestehende Siedlungsgefüge und keine abgesetzte Lage der<br />
zusätzlichen Bauflächen entstehen, wobei äußere Einflussfaktoren, insbesondere die<br />
Immissionsverhältnisse in Bezug auf das Verhältnis zwischen Gewerbe- und Wohnbauflächen,<br />
bei der Standortentscheidung zu beachten sind.<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 39 / 66<br />
Belange der Wirtschaft<br />
Der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> ist daran gelegen, die günstigen Standortbedingungen für<br />
gewerbliche Ansiedlungen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet, die sich insbesondere aus der ausgesprochen<br />
vorteilhaften verkehrlichen Anbindung ergeben, für eine verstärkte Ansiedlung<br />
von Gewerbebetrieben zu nutzen, um dadurch eine Stärkung der mittelständisch geprägten<br />
Wirtschafts- und Beschäftigungsstruktur zu erzielen.<br />
Belange der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse – Immissionsschutz<br />
Der Schutz der Wohnbevölkerung gegenüber Bauflächen für eine gewerbliche Nutzung<br />
sowie Verkehrsimmissionen soll bei der vorliegenden Planung Berücksichtigung finden.<br />
Es sind hier bei der Bauflächenausweisung ausreichende Schutzabstände bzw. –maßnahmen<br />
zu berücksichtigen.<br />
5.3.4 Charakterisierung des städtebaulichen Entwicklungsansatzes<br />
Die Bauflächendarstellungen des <strong>Vorentwurf</strong> basieren auf einem Entwicklungskonzept als<br />
Leitlinie für die künftige gemeindliche Entwicklung, das sich durch die folgenden Einzelpunkte<br />
charakterisieren lässt:<br />
• Die im Rahmen der Restriktionsanalyse festgestellten Einschränkungs- und Ausschlussbereiche<br />
sollen nach Möglichkeit bei der Darstellung neuer Bauflächen Berücksichtigung<br />
finden; die Ausweisung von Bauflächen soll sich weitgehend auf Bereiche beschränken,<br />
die nicht von Restriktionen aus übergeordneten Planungsebenen oder anderen fachplanerischen<br />
Belangen betroffen sind.<br />
• Die Bauflächendarstellungen des geltenden Flächennutzungsplanes sollen weitestgehend<br />
beibehalten werden, auch wenn die betreffenden Bereiche zum Teil (noch) nicht<br />
durch eine bauliche Entwicklung in Anspruch genommen worden sind. Hierdurch ergeben<br />
sich zusätzlich zu den neuen Darstellungen Flächenreserven, die zur Deckung des<br />
anstehenden Bauflächenbedarfes benötigt werden. Eine Ausnahme hiervon bilden einzelne<br />
Flächen wie z.B. die Gemeinbedarfsfläche mit dem Nutzungszweck „Schwimmbad“,<br />
die künftig als Grünfläche dargestellt oder die Sonderbaufläche „Schießstand“, die<br />
künftig als gewerbliche Baufläche ausgewiesen wird.<br />
• Eine Bauflächenausweisung an nichtzentralen Standorten soll in Anlehnung an bestehende<br />
Siedlungsbereiche in Form einer Arrondierung und Abrundung der in vielen Bereichen<br />
„zerfaserten“ Siedlungsränder erfolgen. Auf diese Weise lassen sich auch bei einer<br />
Erweiterung des Siedlungsgebietes Bauflächenausweisungen erzielen, die im Zusammenhang<br />
mit den bestehenden Ortslagen ein kompaktes Siedlungsgefüge bilden.<br />
• Eine Erweiterung einzelner Bauflächendarstellungen an peripheren Standorten sollte nur<br />
im Ausnahmefall erfolgen, sofern sich aus der örtlichen Nachfragesituation ein eindeutiger<br />
Bedarf an einer Bereitstellung von Siedlungsflächen ergibt, um auch nachwachsenden<br />
Generationen einen Verbleib im Ort zu ermöglichen.<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
40 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
• Gewerbliche Bauflächenausweisungen sollen schwerpunktmäßig in den verkehrlich<br />
günstig erschlossenen Bereichen des <strong>Gemeinde</strong>gebietes ausgewiesen werden; hier bieten<br />
sich Standorte in der Nähe überregionaler Verkehrsstraßen (BAB 1 oder B 68) oder<br />
an bereits umfassend entwickelten Schwerpunktstandorten beidseits der Hansastraße<br />
an.<br />
5.4 Bauflächenkonzept / Bauflächenprofile<br />
Für das dem <strong>Vorentwurf</strong> des Flächennutzungsplanes zugrundeliegende Bauflächenkonzept<br />
sind für alle geänderten Bauflächendarstellungen im Verhältnis zum Ursprungsplan sogenannte<br />
Standortprofile erarbeitet worden. Die in den Bauflächenprofilen tabellarisch aufgeführten<br />
Daten, Merkmale und Bewertungen treffen Aussagen über<br />
- Art und Umfang der künftigen baulichen Nutzung einer Fläche,<br />
- die Einordnung der geplanten Flächennutzung in den städtebaulichen Gesamtkontext<br />
der Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong>,<br />
- verkehrliche Auswirkungen,<br />
- immissionsschutzrechtliche Auswirkungen - einwirkende Immissionen (Verkehr,<br />
Landwirtschaft, Gewerbe) auf die Baufläche bzw. von der Fläche ausgehende<br />
Emissionen mit Auswirkungen auf empfindliche Nutzungen im Umfeld<br />
der jeweiligen Baufläche,<br />
- Auswirkungen auf Natur- und Landschaft,<br />
- wasserwirtschaftlicher Belange und wasserwirtschaftliche Erfordernisse,<br />
- Auswirkungen auf die Belange der Landwirtschaft.<br />
Die tabellarische zusammengestellten Bauflächen / Standortprofile sind der Anlage als AN-<br />
HANG 01 der Anlage dieser <strong>Vorentwurf</strong>sbegründung beigefügt.<br />
In der nachfolgenden Aufstellung ist der Bauflächenumfang neu ausgewiesener Bauflächen<br />
bzw. Grünflächen umseitig aufgeführt:<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 41 / 66<br />
Tab. 1: Übersicht vorgesehener neuer Bauflächen<br />
Bezeichnung<br />
Größe in<br />
ha<br />
W1 Wohnbaufläche "An der Ziegelei - nördlich der Hollager Straße" 9,4<br />
W2 Wohnbaufläche "Nasse Heide" 4,2<br />
W3 Wohnbaufläche zw. Hans-Böckler-Straße, Pyer Kirchweg und Nasse Heide 18,8<br />
--- 0<br />
W4.2 Wohnbaufläche "Östlich Stadtweg" 1,8<br />
W5 Wohnbaufläche Zentrum <strong>Wallenhorst</strong> 4,8<br />
W6 Wohnbaufläche nördl. L 109 zw. Stichkanal und Fürstenauer Weg 3,2<br />
-- 0<br />
W8 Wohnbaufläche Westlich Langer Sand 8,0<br />
W9 Wohnbaufläche Erweiterung Heidriede 3,8<br />
W 10 Wohnbaufläche Östlich der Ziegelei - nördlich der Hollager Straße 9,3<br />
W 11 Wohnbaufläche "Erweiterung Harenkamp" 5,6<br />
M1 Gemischte Baufläche, nördlich Moorbachstraße, Lechtingen 1,3<br />
G1 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße 7,4<br />
G2 Gewerbeflächenentwicklung südlich Huller Weg 6,3<br />
G3 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße, westlicher Abschnitt 51,0<br />
G4 Gewerbegebiet nördlich Hansastraße, östlicher Abschnitt 32,9<br />
G5 Gewerbegebiet westlich B 68 28,7<br />
G6.1 Gewerbeflächenentwicklung an der BAB 1 5,3<br />
G6.2 11,9<br />
G6.3 19,5<br />
G7 Gewerbegebiet nördlich der BAB 1, Schießstand 0,9<br />
S1 Sonderbaufläche Windkraft 9,2<br />
S2 Sonderbaufläche Hochschule 7,9<br />
GB1 Fläche für den Gemeinbedarf - Jungendfreizeitstätte Hollager Mühle 10,7<br />
GB2 Erweiterung Gemeinbedarfsfläche Hof Duling 0,8<br />
GB3 Fläche für den Gemeinbedarf - zentrale Sportanlage 11,2<br />
Gr1 Grünfläche - Sportplatz, östliche Erweiterung Lechtingen 1,0<br />
Gr2 Parkanlage <strong>Wallenhorst</strong> 2,7<br />
Gr3 Parkanlage zwischen Ziegelei und Fiesteler Straße 2,1<br />
SUMME ca. 279,7<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
42 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
6 Soziale Infrastruktur<br />
6.1 Kindergärten<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> stehen insgesamt acht Tageseinrichtung für die Kinderbetreuung<br />
zur Verfügung. In Kindergärten werden 554 Vormittags- und 120 Ganztagsplätze vorgehalten<br />
in Kinderkrippen stehen 60 Vormittags- und 30 Ganztagsplätze zur Verfügung.<br />
Die Verteilung auf die Ortsteile stellt sich wie folgt dar:<br />
<strong>Wallenhorst</strong>:<br />
- Kath. Kindertagesstätte St. Rafael:<br />
Kindergarten:<br />
4 Vormittagsgruppen mit 100 Plätzen<br />
1 Ganztagsgruppe mit 25 Plätzen<br />
Kinderkrippe:<br />
1 Vormittagsgruppe mit 15 Plätzen<br />
1 Ganztagsgruppe mit 15 Plätzen<br />
Hollage-Ost:<br />
- Ev. -luth. Andreaskindergarten:<br />
Kindergarten:<br />
2 Vormittagsgruppen mit 50 Plätzen<br />
2 altersübergreifende Vormittagsruppen mit 36 Plätzen für Kinder ab 14 Monate bis zur Einschulung<br />
Hollage-West:<br />
- Kath. Kindergarten St. Johannes Hollage:<br />
Kindergarten:<br />
3 Vormittagsgruppen mit 73 Plätzen<br />
1 Ganztagesgruppe mit 25 Plätzen<br />
Kinderkrippe:<br />
Ab dem 01.03.2012 wird<br />
1 Ganztagsgruppe mit 15 Plätzen angeboten<br />
- Kath. Kindergarten St. Stephanus:<br />
Kindergarten:<br />
1 Vormittagsgruppe mit 25 Plätzen<br />
1 Ganztagsgruppe mit 25<br />
1 Integrative Vormittagsgruppe mit 18 Plätzen<br />
Kinderkrippe:<br />
1 Ganztagsgruppe mit 15 Plätzen<br />
Lechtingen:<br />
Kath. Franziskus Kindergarten:<br />
3 Vormittagsgruppen mit 75 Plätzen<br />
1 Altersübergreifende Vormittagsgruppe mit 18 Plätzen<br />
für Kinder von der Vollendung des 2. Lebensjahrs bis zur Einschulung<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 43 / 66<br />
1 Spielkreisgruppe mit 10 Plätzen<br />
Ev.-luth. Regenbogen Kindergarten:<br />
Kindergarten:<br />
2 Altersübergreifende Vormittagsruppen mit 50 Plätzen von der Vollendung des ersten Lebensjahres<br />
bis zur Einschulung<br />
1 Integrative Vormittagsgruppe mit 17 Plätzen<br />
Kinderkrippe:<br />
1 Vormittagsgruppe mit 15 Plätzen<br />
Rulle<br />
Kath. Kindergarten St. Johannes Rulle<br />
Kindergarten:<br />
1 Vormittagsgruppe mit 25 Plätzen<br />
1 Altersübergreifende Vormittagsgruppe mit 25 Plätzen<br />
1 Altersübergreifende Ganztagsgruppe mit 25 Plätzen<br />
Kath. Kindergarten St. Marien<br />
Kindergarten:<br />
1 Vormittagsgruppe mit 25 Plätzen<br />
2 integrative Vormittagsgruppen mit 36 Plätzen<br />
1 Ganztagsgruppe mit 25 Plätzen<br />
Kinderkrippe:<br />
2 Vormittagsgruppen mit 30 Plätzen<br />
6.1.1 Bewertung und zukünftiger Bedarf<br />
Nach Aussagen der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung wird in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> ein ausreichendes<br />
Angebot an Kindergartenplätzen für über 3-jährige Kinder vorgehalten. Örtliche Engpässe<br />
in einzelnen Ortsteilen werden mit freien Kapazitäten in anderen Ortsteilen überbrückt.<br />
Aufgrund der rückläufigen Kinderzahlen (s. auch Kapitel Bevölkerungsentwicklung) wird sich<br />
die Situation im Kindergartenbereich wesentlich entspannen. Bereits in den nächsten Jahren<br />
werden teilweise erhebliche freie Kapazitäten entstehen. Diese müssen auch weiterhin genutzt<br />
werden, um den steigenden Platzbedarf für Kinder unter 3 Jahren entgegenzukommen.<br />
Zur Schaffung altersgerechter Angebote sind, wie von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> geplant,<br />
weitere Investitionen notwendig. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, dass Regelgruppen<br />
in altersübergreifende oder Krippengruppen umstrukturiert werden, da man durch<br />
diese Maßnahme sowohl den Überhang an Kindergartenplätzen als auch den Fehlbedarf im<br />
Kindergartenbereich verringert.<br />
Aufgrund er aufgezeigten demographischen Entwicklung und dem damit verbundenen Rückgang<br />
der Kinderzahlen, entsteht folglich kein zusätzlicher Flächenbedarf für Kindereinrichtungen.<br />
Dementsprechend werden im Flächennutzungsplan keine zusätzlichen Flächen hierfür<br />
dargestellt. Vielmehr ist darauf hinzuwirken, dass durch einen verstärkten Zuzug von jungen<br />
Familien die Kinderzahlen stabilisiert werden, um eine zukünftige Auslastung der vorhandenen<br />
Kinderbetreuungseinrichtungen dauerhaft sicherzustellen.<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
44 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
6.2 Schulen<br />
6.2.1 Grundschulen<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> gibt es fünf Grundschulen. Diese werden aufgelistet nach Ortsteilen<br />
und Anzahl der Klassen/Schüler des Schuljahres 2012/2013. Alle Grundschulen werden<br />
als verlässliche Grundschulen mit einem Ganztagesangebot geführt. Für die Schüler<br />
und Schülerinnen, die dieses Angebot annehmen, gibt es ein gemeinsames Mittagessen,<br />
danach gemeinsame Hausaufgaben. Unterrichtsende ist im um 15:30 Uhr.<br />
Hollage:<br />
Erich-Kästner-Schule<br />
1. - 4. Klasse durchgehend 3-zügig mit insgesamt 237 Schülern (Vorjahr: 255 Schüler)<br />
Hollage Ost:<br />
Johannis Schule<br />
1. - 3. Klasse 2-zügig, 4. Klasse 1-zügig mit insgesamt 119 Schülern (Vorjahr: 117 Schüler)<br />
Lechtingen:<br />
Grundschule Lechtingen<br />
1. - 4. Klasse durchgehend 2-zügig mit insgesamt 155 Schülern (Vorjahr: 169 Schüler)<br />
Rulle:<br />
St. Bernhard Schule<br />
1. - 4. Klasse durchgehend 3-zügig mit insgesamt 238 Schülern (Vorjahr: 256 Schüler)<br />
<strong>Wallenhorst</strong>:<br />
Katharina Schule<br />
1. - 4. Klasse durchgehend 2-zügig mit insgesamt 165 Schülern (Vorjahr: 169 Schüler)<br />
6.2.1.1 Bewertung und zukünftiger Bedarf<br />
Insgesamt gingen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> im Schuljahr 2012/13 52 Schüler weniger<br />
auf die örtlichen Grundschulen als im Jahr zuvor.<br />
Auch hier zeigen sich die Auswirkungen des demographischen Wandels in einem Rückgang<br />
der Kinder im Grundschulalter. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung sind keine Erweiterungen<br />
der bestehenden Flächen geplant. Analog zur Entwicklung der Kindertagestätten ist<br />
auch für die Grundschulen eher eine dauerhafte Sicherung der bestehenden Einrichtungen<br />
durch weiteren Zuzug von jungen Familien mit Kindern im Grundschulalter anzustreben.<br />
6.2.2 Weiterführende Schulen<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> gibt es zwei weiterführende Schulen. Es sind die Hauptschule<br />
"Alexanderschule" und die Realschule <strong>Wallenhorst</strong>. Beide Schulen befinden sich im Ortszentrum<br />
des Ortsteils <strong>Wallenhorst</strong>.<br />
Die Anzahl der Klassen/Schüler des Schuljahres 2012/13 stellt sich wie folgt dar:<br />
Hauptschule "Alexanderschule"<br />
5. - 10 Klasse, durchgehend 2-zügig mit insgesamt 217 Schülern (Vorjahr: 217 Schüler)<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 45 / 66<br />
Realschule <strong>Wallenhorst</strong><br />
5. - 10. Klasse, durchgehend 3-zügig (Ausnahme: 6.Klasse: 2-zügig) mit insgesamt 429<br />
Schülern (Vorjahr: 436 Schüler).<br />
6.2.3 Bewertung und zukünftiger Bedarf<br />
Entsprechend der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung werden die potentiellen Schülerzahlen<br />
auch mittelfristig leicht zurückgehen. Ein zusätzlicher Bedarf an Flächen für Schulen<br />
und schulische Einrichtungen kann deshalb nicht festgestellt werden. Im Flächennutzungsplan<br />
werden deshalb keine neuen Flächen dafür ausgewiesen.<br />
6.3 Weitere Bildungs- und Lehranstalten<br />
6.3.1 Volkshochschule<br />
Die Volkshochschule und Kulturbüro Osnabrücker Land gGmbH bietet auch in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wallenhorst</strong> Kurse an. Das Programmangebot entspricht dem, des Bereiches Osnabrück<br />
Nord, zu dem außer der VHS <strong>Wallenhorst</strong> auch die Volkshochschulen Artland, Fürstenau,<br />
Bersenbrück und Neuenkirchen gehören.<br />
Die Volkshochschule und Kulturbüro Osnabrücker Land entstand im Jahr 2004 aus der<br />
Kreisvolkshochschule im Landkreis Osnabrück e.V. (KVHS) und der Volkshochschule Osnabrücker<br />
Land. In <strong>Wallenhorst</strong> selbst besteht ein Volkshochschulangebot seit 1972.<br />
6.3.2 Kreismusikschule<br />
Für eine musikalische Ausbildung gibt es das Angbot der Kreismusikschule (KMS) Osnabrück<br />
e. V.. Zur Zeit werden insgesamt rd. 5.000 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. In<br />
<strong>Wallenhorst</strong> finden die Kurse der KMS im Gebäude Hollager Straße 125 im Ortsteil Hollage<br />
und St. Bernhardsweg 3 im Ortsteil Rulle statt.<br />
Das Angebot richtet sich an alle Altersklassen und reich von Musikalischer Früherziehung<br />
von 1 - 3-jährigen bis zu Ensembles für Fortgeschrittene und Erwachsene.<br />
6.3.2.1 Bewertung und zukünftiger Bedarf<br />
Aus dem Bestand und einer geplanten Entwicklung der VHS und KMS heraus ergeben sich<br />
keine Anforderungen an die Flächennutzungsplanung.<br />
6.3.3 Hochschule Osnabrück: WABE-Zentrum -<br />
Klaus-Bahlsen-Haus und Waldhof<br />
Im Ortsteil Lechtingen befinden sich mit dem WABE-Zentrum - Klaus-Bahlsen-Haus und dem<br />
"Waldhof" Versuchsbetriebe der Hochschule Osnabrück. Der "Waldhof" ist seit 1986 Versuchsbetrieb<br />
der Fakultät Agrarwissenschaften an der Hochschule Osnabrück. Im Jahr 1993<br />
wurde dieser Betrieb auf ökologischen Landbau umgestellt und ist seit 1995 anerkanntes<br />
Mitglied im ökologischen Anbauverband "Bioland".<br />
Auf dem Gelände des "Waldhofes befindet sich das WABE-Zentrum - Klaus-Bahlsen-Haus<br />
als Versuchsbetrieb des Studiengangs Ökotrophologie.<br />
Laut Aussage der Betreiber des WABE-Zentrums - Klaus-Bahlsen-Haus steht "WABE als<br />
Abkürzung für „Waldhof-Aktion-Bildung-Erleben“ und symbolisiert die wabenförmige Bauwei-<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
46 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
se des Hauses und betont den Anspruch an abwechslungsreiche und aktivierende Bildungsangebote.<br />
Das WABE-Zentrum ist vor allem eine regional wirksame Informations- und Anlaufstelle<br />
sowie praktisches Erfahrungsfeld für Verbraucher, Multiplikatoren und Erzeuger für<br />
die Bereiche der landwirtschaftlichen Lebensmittelproduktion sowie der hauswirtschaftlichen<br />
und kleingewerblichen Speisenproduktion. Als Versuchsbetrieb der Hochschule Osnabrück<br />
bietet das WABE-Zentrum die Möglichkeit, die Lebensmittelproduktion um Aspekte der<br />
nachhaltigen Zubereitung und des bewussten Verzehrs zu erweitern.<br />
Das WABE-Zentrum Klaus-Bahlsen-Haus wurde mit maßgeblicher finanzieller Förderung<br />
durch die Rut- und Klaus-Bahlsen-Stiftung in Hannover gemeinsam mit der Hochschule Osnabrück<br />
errichtet und im Juli 2004 eröffnet."<br />
Das WABE-Zentrum - Klaus-Bahlsen-Haus stellt eine Ergänzung zum Waldhof als Versuchsbetrieb<br />
der Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur dar. Des Weiteren<br />
ergänzen sich beide mit ihren Möglichkeiten als Informations-, Erlebnis-, Tagungs- und<br />
Veranstaltungstreffpunkt. Bei gemeinsamen Projekten sollen Synergieeffekte genutzt werden,<br />
um den Gedanken der Nachhaltigkeit zu fördern. Gemeinsam sind das WABE-Zentrum<br />
- Klaus-Bahlsen-Haus und der Waldhof eine Anlaufstelle für Verbraucher aus der Region und<br />
darüber hinaus.<br />
6.3.3.1 Bewertung und zukünftiger Bedarf<br />
Der Bereich des "Waldhofs" war bislang im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft<br />
dargestellt. Um den geänderten Ansprüchen als Hochschulstandort gerecht zu<br />
werden und eine weitere Entwicklung zu ermöglichen, wird die Fläche als "Sonderbaufläche<br />
Hochschulstandort" ausgwiesen.<br />
6.4 Einrichtungen der Kinder und Jugendpflege<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> gibt es neben dem Angebot für Kinder und Jugendliche der<br />
zahlreichen Vereine, Verbände und Kirchengemeinden auch ein örtliches Jugendzentrum<br />
"JAB2" am Boerskamp.<br />
6.5 Sport- und Freizeiteinrichtungen<br />
6.5.1 Sporteinrichtungen<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> sind in allen Ortsteilen Sport- und Freizeitenrichtungen vorhanden.<br />
Sportanlagen mit Plätzen und Hallen werden durch Sportvereine und Schulen genutzt.<br />
Die größten Sportvereine der <strong>Gemeinde</strong> sind:<br />
- Blau-Weiß-Hollage<br />
- Sportfreunde Lechtingen<br />
- TuS Eintracht Rulle<br />
- TSV <strong>Wallenhorst</strong>.<br />
Zusammen haben diese Vereine am 01.01.2013 6.333 Vereinsmitglieder. Eine Auswertung<br />
der Mitgliederstatistik zeigt jedoch, dass die Mitgliederzahl insgesamt und kontinuierlich rückläufig<br />
ist. Im Jahr 2003 hatten die Vereine beispielsweise noch 7.312 Mitglieder.<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 47 / 66<br />
Neben den genannten vier großen Sportvereinen gibt es noch eine Vielzahl anderer Sportvereine<br />
die vom Reitsport bis zum Schachspiel und Schießsport ein reichhaltiges sportliches<br />
Angebot bereitstellen.<br />
6.5.2 Freizeiteinrichtungen<br />
Hollager Mühle<br />
Die Jugendfreizeitstätte mit Zeltplatz liegt an der Neulandstraße 44 im <strong>Wallenhorst</strong>er Ortsteil<br />
Hollage. Sie befindet sich auf einem 2,7 Hektar großen Grundstück inmitten eines kleinen<br />
Waldes. Mittelpunkt der Anlage ist der Turm einer 150-jährigen Wassermühle samt Mühlenteich<br />
und Mühlenbach, der sich über das Gelände schlängelt.<br />
Vielfältige Möglichkeiten auf dem Gelände, besonders der Lernstandort für regenerative<br />
Energien, tragen zu einem abwechslungsreichen Freizeitangebot bei.<br />
6.5.3 Bewertung und zukünftiger Bedarf<br />
Die Sportflächen, die sich derzeit im Ortskern des OT <strong>Wallenhorst</strong> befinden werden zugunsten<br />
einer städtebaulich sinnvollen Wohnbebauung überplant. Als Ausgleich werden neue<br />
Flächen für Sport als Fläche für "Gemeinbedarf: Sportlichen Zwecken dienende Gebäude<br />
und Einrichtungen" (GB3) im Bereich östlich BAB A1 / südlich L 109 dargestellt. Darüber hinaus<br />
wird eine östliche Erweiterung der Sportanlage Lechtingen als GR1 im <strong>FNP</strong> dargestellt.<br />
Für die Freizeiteinrichtung Hollage Mühle ist eine Erweiterung der Zeltplatzfläche geplant<br />
und im <strong>FNP</strong> als GB1 – Fläche für den Gemeinbedarf – Jugendfreizeitstätte „Hollager Mühle“<br />
dargestellt.<br />
6.6 Kulturelle Einrichtungen<br />
Neben der kulturellen Arbeit der Vereine und Kirchengemeinden sorgt die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wallenhorst</strong> selber zum einen durch die Organisation eigener Veranstaltungen, beispielsweise<br />
in der Hofstelle Duling, zum anderen durch Zusammenarbeit mit anderen Anbietern, zum<br />
Beispiel mit dem Ruller Haus oder dem Heimathaus Hollager Hof, für ein reichhaltiges kulturelles<br />
Angebot.<br />
Hofstelle Duling<br />
Erste Hinweise auf den Hof Duling reichen zurück in die Zeit um 1750. Gesichert sind diese<br />
Erkenntnisse jedoch noch nicht. Man geht aufgrund von Funden restlichen Fachwerkes davon<br />
aus, dass das Gebäude ursprünglich ein Fachwerkhaus war. Es muss demnach früher<br />
etwas kleiner gewesen sein. Durch das Aufsetzen neuer Außenmauern aus heimischen<br />
Steinen wurde der Grundriss vergrößert. Das damals kurz vor dem Verfall stehende Gebäude<br />
wurde Anfang der 90-er Jahre durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> aufwändig saniert und<br />
wiederhergestellt. Seit 1996 dient die Hofstelle Duling als Schauplatz kultureller Ereignisse<br />
wie Konzerte oder Ausstellungen. Auch standesamtliche Trauungen sind hier möglich. Zudem<br />
können Vereine oder Privatleute die Hofstelle für Feiern mieten.<br />
Seitlich des Hofes Duling befindet sich neben der Gartenanlage des Hofes der im Jahre<br />
1998 anlässlich des Jubiläums "350 Jahre Westfälischer Friede zu Münster und Osnabrück"<br />
angelegte Friedensgarten, eine Parkanlage, die zum Verweilen und Erholen einlädt.<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
48 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
Im Flächennutzungsplan wird eine Erweiterung der Parkanlagen der Hofstelle Duling durch<br />
Überplanung der bislang festgesetzten Erweiterungsfläche für den Friedhof, als GB2 "Gemeinbedarfsfläche<br />
Hof Duling" geplant.<br />
Heimathaus Hollager Hof<br />
Das kulturhistorische Fachwerkhaus von 1656 stand im Ortsteil Barlage der früheren <strong>Gemeinde</strong><br />
Hollage und gehörte zum Hof Gers-Barlag. Es handelt sich um das älteste Gebäude<br />
von Hollage. Das niederdeutsche Hallenhaus wurde 1971 von der Technikerschule Osnabrück<br />
unter der Leitung von Studiendirektor Kaspar Müller fachgerecht abgebaut und auf dem<br />
gemeindlichen Bauhof in Lechtingen eingelagert. Nach mehreren Versuchen bildete sich im<br />
April 1990 ein Förderverein, um dieses Fachwerkhaus in Hollage an der Uhlandstrasse 20<br />
wieder aufzubauen. Nach fünfjähriger Bauzeit konnte unter der Leitung des Architekten Werner<br />
Krabbe, 1997 das Bauernhaus im alten Glanz fertiggestellt werden. Am 12. Juli 1997<br />
wurde es mit einem Tag der offenen Tür zum Thema "Altes Handwerk rund ums Heimathaus"<br />
feierlich eröffnet.<br />
Seither dient das Heimathaus ausschließlich gemeinnützigen Zwecken, vornehmlich der<br />
Heimatpflege und der Heimatkunde. Durch Ausstellungen, Seminare, Konzerte und plattdeutsche<br />
Abende soll der geschichtliche Hintergrund, die Lebensweise vergangener Zeit und<br />
das Wissen über unsere Heimat vermittelt werden.<br />
Ruller Haus<br />
Das historische Schulgehöft des Klosterortes Rulle ist in den Jahren 2003 und 2004 vom<br />
Ruller Haus e. V. restauriert und umgebaut worden. Er betreibt in diesem unter Denkmalschutz<br />
stehenden Gebäude ein Kultur- und Begegnungszentrum.<br />
Die Geschichte des Gehöftes beginnt mit einer mittelalterlichen Wallfahrtskapelle, die an die<br />
Auffindung der Ruller Hostiendose im Jahre 1347 erinnert. 1820 widmete der damalige Pastor<br />
die Kapelle zur Schulstube um und baute daran eine Lehrerwohnung mit Diele und Stallungen.<br />
Im Jahre 1885 wurde das Gehöft zur Oberförsterei, die den ehemaligen klösterlichen<br />
Forstbesitz verwaltete. Seit 1932 war die Alte Försterei ausschließlich Wohnhaus für wechselnde<br />
Mieter.<br />
Die öffentlichen Zuwendungsgeber unterstützen die Idee des Vereins, kulturelle Veranstaltungen<br />
anzubieten. Besondere Anliegen sind die Kinder- und Jugendkultur sowie ein museumspädagogisches<br />
Angebot.<br />
Das Gebäude bietet reichlich Raum für soziokulturelle Initiativen aus der Bevölkerung.<br />
6.7 Sonstige öffentliche Grünflächen<br />
Spielplätze<br />
Zurzeit unterhält die <strong>Gemeinde</strong> über 50 Spielplätze mit rd. 60.000 Quadratmetern Fläche. Mit<br />
Ausnahme eines Waldspielplatzes verfügen fast alle Plätze über große Rasen-, Sand- und<br />
Grünflächen. Die Pflege und Wartung dieser Grundstücke ist eine gemeindliche Pflichtaufgabe<br />
mit fest definiertem Standard. Damit die Plätze sauber und die Geräte sicher sind, werden<br />
sie regelmäßig von zertifizierten Mitarbeitern des Bauhofes überprüft. Auf Initiative und<br />
mit Hilfe von Anliegern gestaltet die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> nach und nach ältere Spielplätze<br />
interessanter und attraktiver. Die Spielplätze sind den Wohngebieten zugeordnet, so dass<br />
nach Möglichkeit immer eine gut Erreichbarkeit gewährleistet ist.<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 49 / 66<br />
Friedhöfe<br />
Die Friedhöfe der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> sind im <strong>FNP</strong> dargestellt. Eine geplante Erweiterungsfläche<br />
wird zugunsten der Erweiterung "Dulings Hof" zurückgenommen.<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
50 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
7 Belange des Natur- und Landschaftsschutzes<br />
7.1 Umweltbericht und Scoping-Unterlagen<br />
Zu diesem Flächennutzungsplan wird ein -mit integrierter Eingriffsbilanzierung- Umweltbericht<br />
erarbeitet. Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches hat die <strong>Gemeinde</strong><br />
dem Entwurf des Bauleitplans eine <strong>Begründung</strong> beizufügen. Gesonderter Bestandteil<br />
der <strong>Begründung</strong> ist der Umweltbericht. Die primäre Aufgabe des Umweltberichtes besteht<br />
darin, für alle Planungsbeteiligte die Auswirkungen der Planungen im Flächennutzungsplan<br />
auf die Umwelt darzustellen. Die genaueren Inhalte des Umweltberichtes ergeben sich aus<br />
dem § 2a des Baugesetzbuches.<br />
Die Bauflächenausweisungen führen zu naturschutzspezifischen Eingriffen in Natur und<br />
Landschaft. Diese Eingriffe sind durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen auszugleichen.<br />
Mögliche Maßnahmen und Maßnahmenflächen zum Ausgleich der Eingriffe sind im<br />
Umweltbericht aufzuzeigen und im Flächennutzungsplan als Maßnahmenbereiche darzustellen.<br />
Es sind im <strong>Gemeinde</strong>gebiet ausreichend potentielle Flächen für Ausgleichsmaßnahmen<br />
zu berücksichtigen. Die genaue Eingriffsermittlung und die Festsetzung der Maßnahmen erfolgt<br />
allerdings erst auf der nachfolgenden Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.<br />
Das Naturschutzgesetz bezieht sich auf die Aspekte Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima,<br />
Luft und Landschaftsbild. Diese Naturgüter werden im Rahmen der vorliegenden Umweltprüfung<br />
um die Schutzgüter Mensch, Kulturgüter, Biologische Vielfalt und den Wechselwirkungen<br />
aller Schutzgüter ergänzt. Die Umweltprüfung bezieht somit mehr Schutzgüter ein, als<br />
die Landschaftsplanung, greift aber auf die Landschaftsplanung, was die Naturgüter betrifft,<br />
zurück.<br />
Der Anlage – ANLAGE 02 - dieser <strong>Vorentwurf</strong>sbegründung ist eine Scoping-Unterlage beigefügt.<br />
Nach § 2 Abs.4 BauGB legt die <strong>Gemeinde</strong> fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad<br />
die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Diese Festlegung des Umfangs<br />
des Umweltberichtes erfolgt gem. § 4 Abs. 1 unter Beteiligung der Behörden.<br />
Dieses Vorgehen wird Scoping oder auch Antragskonferenz genannt.<br />
Im Rahmen des Scopings sind die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange dazu aufgefordert, dem Planungsträger Wertelemente von besonderer Bedeutung<br />
(z.B. Schutzgebiete, Angaben zu streng oder besonders geschützten Arten, Bodendenkmale)<br />
für die weitere Bearbeitung zu nennen und ggf. vorhandenes Informationsmaterial<br />
zur Verfügung zu stellen. Gleichfalls ist es Aufgabe des Scopings abzuklären, ob und in welchem<br />
Umfang Sondergutachten [z.B. schalltechnische, bodenspezifische oder faunistische<br />
Untersuchungen oder Bewertungen (bspw. nach § 44/45 BNatSchG)] oder weitere Verfahrensschritte<br />
(z.B. FFH-Verträglichkeitsvorprüfung, Artenschutzbeitrag) durchgeführt werden.<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 51 / 66<br />
In der Scoping –Unterlage ist u.a. ein Gliederungskonzept für den künftigen Umweltbericht<br />
beigefügt. Das Gliederungskonzept stellt sich wie folgt dar:<br />
Inhalte des Umweltberichtes zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
• Übersicht<br />
Die Inhalte des Umweltberichtes nach § 2 Abs.4 und § 2a Satz 2 Nr.2 BauGB ergeben<br />
sich aus der Anlage zum BauGB.<br />
Punkte gem. Anlage zum BauGB<br />
1 a) Inhalt und Ziele, Bedarf an Grund/Boden<br />
1 b) Ziele des Umweltschutzes<br />
2 a) Bestandsaufnahme<br />
2 b) Entwicklungsprognosen<br />
2 c) Maßnahmen: Vermeidung, Minderung, Kompensation<br />
2 d) Planungsalternativen<br />
3 a) Verfahren, Methodik, Schwierigkeiten<br />
3 b) Maßnahmen zur Überwachung<br />
3 c) Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
• Untersuchungsrahmen der zu beurteilenden Schutzgüter<br />
Die Belange der Umwelt werden primär über die folgenden Schutzgüter erfasst:<br />
‣ Tiere, ‣ Pflanzen, ‣ Boden,<br />
‣ Wasser, ‣ Klima, ‣ Luft,<br />
‣ Landschaft, ‣ biologische Vielfalt, ‣ Mensch,<br />
‣ Kultur- und Sachgüter ‣ sowie die Wechselwirkungen der Schutzgüter<br />
‣ Darüber hinaus: Schutzgebiete und -objekte sowie Natura 2000-Gebiete,<br />
ggf. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Im Rahmen der Schutzgutuntersuchungen werden folgende Untersuchungsinhalte abgehandelt:<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
Bestand und Bewertung<br />
Auswirkungsprognose (Durchführung der Planung)<br />
Umweltrelevante Maßnahmen (Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, Ausgleich<br />
und Ersatz)<br />
Erhebliche Auswirkungen und deren Überwachung (Monitoring)<br />
• Status-Quo-Prognose (Nichtdurchführung der Planung)<br />
• Darstellung der wichtigsten geprüften Alternativen aus Umweltsicht<br />
Im Umweltbericht werden gleichfalls die wichtigsten geprüften Alternativen beschrieben,<br />
wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen<br />
sind.<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
52 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
• Darstellung der Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
Der Umweltbericht umfasst eine Darstellung der Schwierigkeiten (z.B. Kenntnislücken<br />
oder nur eingeschränkt verwertbare Daten), die bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
aufgetreten sind.<br />
• Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Ein allgemein verständlicher Text fasst die Ergebnisse des Umweltberichtes zusammen.<br />
• Anhang<br />
Der Anhang des Umweltberichtes beinhaltet die naturschutzrechtliche Eingriffs- und<br />
Kompensationsermittlung gemäß anzuwendendem Modell.<br />
Weiterer Bestandteil der Scoping Unterlagen sind die Standortprofile aus Sicht des Naturund<br />
Landschaftsschutzes. Diese sind im Zusammenhang mit der Scoping-Unterlage dem<br />
Anhang 02 beigefügt.<br />
7.2 Landschaftsschutzgebiet<br />
• Landschaftsschutzgebiet (LSG)<br />
„Naturpark Teutoburger Wald / Wiehengebirge“:<br />
Nach § 26 BNatSchG sind Landschaftsschutzgebiete rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete,<br />
in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft<br />
1. zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder<br />
der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,<br />
2. wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder<br />
3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung<br />
erforderlich ist.<br />
In einem LSG sind nach näheren Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter<br />
des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.<br />
Die Löschung bzw. Anpassung der gegenwärtig rechtsverbindlichen Festlegung der Landschaftsschutzgebietsabgrenzung<br />
wird auf Grundlage des endgültigen Entwurfs über die künftigen<br />
Flächendarstellungen des <strong>FNP</strong> beim Landkreis Osnabrück beantragt. Derzeit betrifft<br />
dies die Bauflächen W1 in der Gemarkung Hollage sowie die Gemeinbedarfsfläche GB1 –<br />
teilweise - in der nördlichen Ortslage Hollage.<br />
7.3 Suchraumdarstellung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
(Kompensation der Eingriffe<br />
durch neue Bauflächen innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes)<br />
Für den Eingriffsausgleich zusätzlicher Bauflächen werden von der <strong>Gemeinde</strong> zunächst potentielle<br />
Suchräume benannt und dargestellt, innerhalb derer grundsätzlich Maßnahmenkonzepte<br />
realisiert werden könnten. Außerdem hält die <strong>Gemeinde</strong> bei der Naturschutzstiftung<br />
Hasemann (Bramsche Achmer) ein Kontingent an Wertpunkten vor.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 53 / 66<br />
Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz<br />
zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG), die durch die Flächenausweisung von<br />
Siedlungsflächen im <strong>FNP</strong> erforderlich werden, hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> sieben Suchräume<br />
für diese Kompensationsflächen grob umrissen. Eine genauere Darstellung der Flächen<br />
ist derzeit nicht möglich, da die Verfügbarkeit und Eignung aller Teilflächen noch nicht<br />
im Einzelnen geprüft wurde. Die Summe der sieben Suchräume beträgt ca. 270 Hektar. Davon<br />
sind jedoch bei den einzelnen Suchräumen unterschiedlich große Abschläge zu machen.<br />
1. Oberlauf der Ruller Flut von Unländer Damm bis Einmündung Bruchbach<br />
sowie Bruchbach aufwärts bis <strong>Gemeinde</strong>grenze<br />
Der Gewässerlauf ist begradigt und die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen<br />
(Acker und Grünland) reichen bis an die Böschungsoberkante. Dies gilt insbesondere für den<br />
Bruchbach. Es sollten Uferrandstreifen von ca. 5 – 10 m Breite ausgewiesen werden und der<br />
schnurgrade Verlauf des Baches durch „Störsteine“ oder bewusstes Anlegen von leichten<br />
Kurven aufgelockert werden. Durch diese Initialstörungen werden unterschiedliche Strömungsgeschwindigkeiten<br />
und Sedimentationsbereiche hervorgerufen, die zu vielfältigen und<br />
abwechslungsreichen Verhältnissen im Gewässer führen. Nach Zurücknahme der Unterhaltungsintensität<br />
wird sich ein Saum von Roterlen und anderen Pflanzen der Bachufer selbstständig<br />
ansiedeln.<br />
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54 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
2. Rodungsinseln im Waldgebiet des Wiehengebirges im OT Rulle<br />
In den weitestgehend geschlossenen Waldbeständen auf dem Südabhang des Wiehengebirges<br />
gibt es 4 größere Rodungsinseln, auf denen z.T. sogar Ackerbau betrieben wird. Unter<br />
waldökologischen Gesichtspunkten sind diese Nutzungen sehr störend, weil dadurch das<br />
Bestandsklima, aber auch Nährstoffströme und die Bodenwasserverhältnisse verändert werden.<br />
Die Rodungsinseln sollten mit standortgerechten Laubbäumen aufgeforstet werden.<br />
3. Altholzinseln im Bereich des Kohkampbaches (in Kooperation mit dem<br />
Niedersächsischen Forstamt Ankum)<br />
Das Niedersächsische Forstamt Ankum hat im Bereich des Quellbereiches und des Oberlaufes<br />
des Kohkampbaches eine mehrere Hektar große Laubwaldfläche aus der forstlichen<br />
Nutzung vorerst herausgenommen. Die ökologische Wirksamkeit dieser Maßnahme zeigt<br />
sich durch vermehrte Bildung von stehendem und liegendem Totholz sowie einem hohen Anteil<br />
an Baumhöhlen. Diese ziehen wiederum Nachfolgenutzer wie Fledermäuse, Hohltaube<br />
oder auch Baummarder nach sich. Weiter sind seltene Totholzbesiedler aus der Gruppe der<br />
Bodenkäfer festgestellt worden. Insgesamt hat dieser Bereich ein hohes Potential für seltene,<br />
naturschutzrelevante Tier- und Pflanzenarten.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 55 / 66<br />
4. Oberlauf des Hollager Mühlenbaches zwischen B68 und Straße „Meyers<br />
Hagen“<br />
Der Oberlauf des Hollager Mühlenbaches ist in diesem Bereich von guter Wasserqualität gekennzeichnet.<br />
Jedoch ist die Struktur des Gewässerbettes und die ökologische Durchgängigkeit<br />
verbesserungsbedürftigt. In einigen Streckenabschnitten ist die Ausweisung eines<br />
Uferrandstreifens sinnvoll, der sich auf natürliche Weise durch Erlen-Anflug begrünen wird.<br />
5. Haseaue westlich der Hase im Bereich der „Nierenwiese“<br />
In diesem Bereich besitzt die <strong>Gemeinde</strong> infolge des Flurbereinigungsverfahrens Hollage –<br />
Halen derzeit schon ca. 7 Hektar Kompensationsflächen. Im Verfahren konnten jedoch nicht<br />
alle privaten Eigentümer der naturschutzrelevanten Flächen herausgetauscht werden. Auf<br />
einigen dieser Flächen stehen wertvolle Pflanzenbestände, die in den nächsten Jahren zu<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
56 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
verschwinden drohen. Durch extensive Grünlandbewirtschaftung und ein Beenden der Entwässerung<br />
der Flächen kann eine Anhebung des Wasserspiegels erreicht und die Nährstoffzufuhr<br />
beendet werden. Dies würde ebenfalls auf die angrenzenden Flächen im Kreis Steinfurt<br />
positiven Einfluss haben. Sie sind flächendeckend als Naturschutzgebiete ausgewiesen.<br />
6. Östliches Haseufer im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Hollage – Halen hat die <strong>Gemeinde</strong> mehrere<br />
hundert Meter Uferrandstreifen auf dem rechten, östlichen Ufer der Hase erhalten. In Zusammenarbeit<br />
mit dem UHV 97 „Mittlere Hase“ wurden in einem Pilotprojekt mit Unterstützung<br />
des Landkreises Osnabrück abgestürzte oder unterspülte Uferbereiche abgeflacht und<br />
durch ingenieurbiologische Maßnahmen stabilisiert. Nach einem Hochwasser ist mittlerweile<br />
die Maßnahme weitgehend anerkannt worden. Nun bestehen die Voraussetzungen die<br />
Maßnahmen auf weitere Uferabschnitte auszudehnen. Ziel ist es, die Ufererosion durch eine<br />
Abflachung des Ufers mit anschließenden Bepflanzung mit Roterlen weitgehend zu stoppen<br />
und so den Landverlust und die Sandfracht im Gewässer zu minimieren.<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 57 / 66<br />
7. Roter Hügel und Hollager Wiesen am Kollenbergs Graben (OT Hollage-<br />
Brockhausen)<br />
Am Roten Hügel besitzt die <strong>Gemeinde</strong> zwischen dem Waldgebiet und der Brockhauser Straße<br />
Flächen, die derzeit überwiegend als Acker genutzt werden. In kleinen Ansätzen sind<br />
Kompensationsflächen vorhanden. Die Ackerflächen sind sehr gut für eine Aufforstung und<br />
Erweiterung des bestehenden Waldes geeignet. Der Kollenbergs Graben fließt durch ein<br />
ehemals feuchtes Grünland-Gebiet (Hollager Wiesen), das bis zum Bau des Stichkanals zur<br />
Haseaue gehörte. Hier gibt es erste Ansätze durch private Kompensationsflächen und bestehende<br />
extensive Grünlandnutzungen. Kleinere ehemalige Wegeparzellen sind im Eigentum<br />
der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
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58 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
7.4 Nachrichtliche Darstellung von Schutzgebieten<br />
In der Planzeichnung sind auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes bzw. auf<br />
Grundlage der Landschaftsschutzgebietsverordnung des Landkreises für das „LSG-OS 1 –<br />
Naturpark Nördlicher Teutoburger Wald / Wiehengebirge die entsprechenden Schutzgebiete<br />
nachrichtlich dargestellt.<br />
- Naturschutzgebiete<br />
- Landschaftsschutzgebiete<br />
- FFH-Gebiete<br />
- Besonders geschützte Biotope (gem. § 30 BNatSchG)<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 59 / 66<br />
8 Verkehr<br />
Parallel zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird ein Verkehrsentwicklungsplan<br />
(VEP) derzeit erarbeitet.<br />
Allgemein dient ein Verkehrsentwicklungsplan (VEP) zur geordneten und zielgerichteten<br />
Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Zuständigkeitsbereich des Aufgabenträgers. Im<br />
kommunalen Bereich bedeutet dies insbesondere die Betrachtung der Verkehrsarten:<br />
- Fußgänger<br />
- Radfahrer, teilweise auch übergeordnete Baulastträger (Kreis, Land)<br />
- ÖPNV (Busverkehr), insbes. für die Haltestellen<br />
- motorisierter Individualverkehr (Kfz), teilweise auch übergeordnete Baulastträger<br />
(Kreis, Land, Bund)<br />
Da die genannten Verkehrsarten im allgemeinen über ein komplexes Beziehungsgeflecht<br />
voneinander abhängig sind, ist generell eine Gesamtbetrachtung erforderlich.<br />
Übliche Bestandteile eines VEP sind:<br />
1. Bestandsaufnahme der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur und der Verkehrsnachfrage<br />
sowie der verkehrserzeugenden Strukturen<br />
2. Bewertung der vorhandenen Situation<br />
3. Prognose der zukünftigen Verkehrsnachfrage<br />
4. Entwicklung, Untersuchung und Bewertung von Maßnahmen zur Veränderung der<br />
Verkehrsinfrastruktur<br />
5. Empfehlung zur Veränderung / Ergänzung der Verkehrsinfrastruktur.<br />
Der Umfang und die Tiefenschärfe der Untersuchungen ist den jeweiligen spezifischen Bedingungen<br />
entsprechend auszuwählen.<br />
Der vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossene VEP dient auch als <strong>Begründung</strong> für Förderanträge insbesondere<br />
nach dem GVFG (<strong>Gemeinde</strong>verkehrsfinanzierungsgesetz).<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> sind drei Faktoren zu nennen, die die Aufstellung bzw. Fortschreibung<br />
eines Verkehrsentwicklungsplanes erforderlich machen:<br />
1. Das bisher gültige, aufbauend auf den Verkehrsentwicklungsplan 1994 entwickelte<br />
„Vorbehaltsnetz“ (oder „Gerüst der Hauptverkehrsstraßen“) wurde in der Vergangenheit<br />
und wird noch immer kritisch hinterfragt. Einerseits werden immer wieder Einzelanträge<br />
bzw. Wünsche auf Herausnahme von Straßen aus dem Vorbehaltsnetz oder zumindest<br />
punktuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgetragen; andererseits sind<br />
durch verschiedene Maßnahmen (z. B. Bau der <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße An der<br />
Sandgrube mit Umbau der AS Zentrum, Entscheidung zum Verkehrskonzept im Rahmenplan<br />
Zentrum, Entwicklung neuer Wohngebiete usw.) ebenfalls Entwicklungen eingetreten,<br />
die eine Neubewertung und neuerliche Beschließung des „Vorbehaltsnetzes“<br />
durch den Rat der <strong>Gemeinde</strong> sinnvoll machen, um so einen Handlungsrahmen für die<br />
Verwaltung vorzugeben.<br />
2. 2. Die seit 1994 erarbeiteten Verkehrsuntersuchungen für punktuelle Aufgabenstellungen<br />
bauten immer wieder auf die 1992 bis 1994 für den Verkehrsentwicklungsplan erhobenen<br />
Daten auf. Es wurden lediglich teilweise ergänzende Verkehrserhebungen<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
60 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
durchgeführt. Dies gilt z. B. für die Verkehrsuntersuchungen zur Entlastungsstraße Hollage<br />
(13. Änd. <strong>FNP</strong>), zum Rahmenplan Zentrum <strong>Wallenhorst</strong>, zur <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße<br />
Nasse Heide (18. Änd. <strong>FNP</strong>), Ansiedlung von Verbrauchermärkten an der<br />
Osnabrücker Straße sowie aktuell in der Bearbeitung die Untersuchung zur verkehrlichen<br />
Anbindung des interkommunalen Gewerbegebietes an die B 68 (hierfür wurden<br />
allerdings komplett neue Daten erhoben).<br />
3. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes werden unter anderem auch Informationen<br />
über die verkehrlichen Auswirkungen von neuen Wohnbauflächen, Gewerbeflächen<br />
und/oder Ansiedlung punktueller Verkehrserzeuger benötigt, um so eine qualifizierte<br />
Abwägung über die Folgen und die ggf. resultierenden Notwendigkeiten zur<br />
Veränderung und/oder Ergänzung der Verkehrsinfrastruktur zu ermöglichen.<br />
Da die Fortschreibung/Neuaufstellung des VEP in engem zeitlichen und inhaltlichen<br />
Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes verbunden wird,<br />
ist das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet, allerdings in unterschiedlicher Tiefenschärfe, zu betrachten.<br />
Leitlinien der Verkehrsentwicklung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
Der VEP soll als Grundlage zukünftiger Planungen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> dienen. Vor<br />
diesem Hintergrund ist es unabdingbar, diese Untersuchung in übergeordnete Planungsleitlinien<br />
einzubetten.<br />
Allen voran stehen die Bemühungen einer nachhaltigen Entwicklung. Die Kommunen tragen<br />
nicht nur Verantwortung für ihre jeweilige lokale Umweltsituation, sondern zunehmend auch<br />
für die globalen ökologischen Probleme. Die Konsequenzen eines Wirtschafts- und Wohlstandswachstums<br />
- beispielsweise der steigende Freiflächenkonsum für Siedlungszwecke<br />
und die wachsenden Mobilitätsansprüche - finden in den Städten und <strong>Gemeinde</strong>n ihren<br />
räumlichen Ausdruck.<br />
Die globale Aufgabe der nachhaltigen Entwicklung, die in der Agenda 21 niedergelegt ist,<br />
muss zu Konsequenzen für die Siedlungspolitik auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene<br />
führen.<br />
Durch das zunehmende Auseinanderfallen der einst enger verflochtenen Standorte für Wohnen<br />
und Arbeiten, Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen - nicht zuletzt infolge des in der<br />
Nachkriegszeit vorherrschenden städtebaulichen Leitbildes der Funktionstrennung - entstehen<br />
vor allem an den Ortsrändern und im suburbanen Raum separierte "monofunktionale<br />
Nutzungseinheiten": Hierzu zählen insbesondere Wohngebiete, neue Standorte und Flächen<br />
für Güterproduktion, Handel, Dienstleistungen sowie Freizeitstätten.<br />
Der Anstieg und die räumliche Ausweitung des Individualverkehrs mit dem Pkw und des<br />
Wirtschaftsverkehrs mit dem Lkw führen zu einem Anstieg der verkehrsbedingten Emissionen<br />
und der Lärmbelastungen und damit zum Verbrauch nicht erneuerbarer Energiequellen,<br />
zu einer intensiven Flächenbeanspruchung und zur Zerschneidung von Naturräumen.<br />
Das Prinzip einer nachhaltigen Entwicklung setzt sich zum Ziel "die Bedürfnisse der Gegenwart<br />
zu befriedigen, ohne zu riskieren, dass zukünftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse<br />
nicht befriedigen können" (Brundtland-Bericht).<br />
Neben der Flächenpolitik kommt vor allem der Steuerung der städtischen Mobilität Priorität<br />
zu, will man die nachhaltige Stadtentwicklung von der Theorie zur Praxis werden lassen. Ei-<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 61 / 66<br />
ne auf Begrenzung des Mobilitätswachstums und der Folgen für Mensch und Umwelt ausgerichtete<br />
stadtverträgliche Verkehrspolitik muss verschiedene Maßnahmen einsetzen und koordinieren.<br />
Erst das Zusammenwirken von Maßnahmen zur Änderung des Infrastrukturangebotes,<br />
entsprechender Ordnungspolitik und marktorientierter Instrumente zur Beeinflussung<br />
des Verkehrsverhaltens kann die erwünschten Wirkungen zur Verkehrsentlastung bringen.<br />
Gefordert sind abgestimmte Vorgehensweisen, die an den Ursachen der Verkehrsentstehung<br />
ansetzen und sowohl die Attraktivitätssteigerung des nicht-motorisierten und des öffentlichen<br />
Verkehrs als auch Einschränkungen des Kfz-Verkehrs bewirken. Im Idealfall findet<br />
diese Abstimmung im Rahmen eines integrierten Raumentwicklungs- und Verkehrskonzeptes<br />
statt, das Stadt und Umland umfasst.<br />
Alle Maßnahmen zur Schaffung einer nachhaltigen Mobilität für Menschen und Güter sind<br />
dahingehend zu überprüfen, ob ein funktionsfähiges Verkehrssystem erhalten bleibt. Dies ist<br />
die unverzichtbare Voraussetzung für eine arbeitsteilige Wirtschaft, die regionale Verteilung<br />
von Arbeitsplätzen und Warenangeboten und damit des Wohlstandes einer Gesellschaft.<br />
Planungsgrundsätze des VEP <strong>Wallenhorst</strong> 2013 / 2014<br />
Die generellen Ziele der Verkehrsentwicklungsplanung sind aus den erläuterten allgemeinen<br />
verkehrspolitischen Zielen abgeleitet und lassen sich in drei große Zielfelder zusammenfassen.<br />
1. Verkehrsvermeidung<br />
2. Umfeldverträgliche Verkehrsabwicklung<br />
3. Erhöhung der Mobilitätschancen<br />
Wesentliche Bestandserhebungen zur Bearbeitung des VEP sind bereits erfolgt und werden<br />
derzeit ausgewertet. Die abschließenden Untersuchungs- und Bewertungsergebnisse werden<br />
im weiteren Verlauf dieses Neuaufstellungsverfahrens in die Gesamtabwägung des<br />
Entwurfs eingestellt.<br />
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62 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
9 Einzelhandel<br />
Aus den Empfehlungen und Zielvorgaben des 2008 von der GMA aufgestellten Einzelhandelskonzeptes<br />
leiten sich für den hiesigen Einzelhandel und die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> folgende<br />
Handlungsfelder ab:<br />
• Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in <strong>Wallenhorst</strong> nach städtebaulichen Kriterien;<br />
• Erhaltung und Stärkung der Einzelhandelsattraktivität und der Versorgungsfunktionen;<br />
• Stabilisierung und Attraktivierung des Ortskerns <strong>Wallenhorst</strong> als Geschäfts- und<br />
Dienstleistungsschwerpunkt des Grundzentrums;<br />
• Erhaltung und Stärkung der untergeordneten Nahversorgungsbereiche in Hollage,<br />
Lechtingen und Rulle.<br />
• Das Sortiments- und Standortkonzept des Einzelhandelskonzepts ist in der Bauleitplanung<br />
umzusetzen.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 63 / 66<br />
10 Belange der Landwirtschaft / landwirtschaftl. Immissionen<br />
Die Belange der Landwirtschaft sind in die Abwägung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
einzubeziehen. Abwägungsrelevant bzw. abwägungserheblich ist die geplante<br />
Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich zugunsten der weiteren Orts- und<br />
<strong>Gemeinde</strong>entwicklung, die derzeit als landwirtschaftliche Flächen genutzt werden. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
wird die Belange der landwirtschaftlichen Betriebe, die von einer Flächeninanspruchnahme<br />
betroffen sind, in weiteren Gesprächen mit den Betrieben erörtern.<br />
U.a. maßgeblich für die künftige Entwicklung des Außenbereichs ist die Immissionssituation<br />
im ländlichen Raum, die insbesondere aus der Tierhaltung einzelner Betriebe resultiert.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> hat zunächst die vorhandenen Standorte landwirtschaftlicher Betriebe – unabhängig<br />
davon, ob die Betriebe noch aktiv Landwirtschaft betreiben oder ihre landwirtschaftliche<br />
Tätigkeit aufgegeben haben – erhoben. Ferner sind auf der Grundlage eigener<br />
Vorermittlungen der <strong>Gemeinde</strong> potentielle Emissionsausbreitungen in der umseitigen Planübersicht<br />
dargestellt. Die in dieser Karte dargestellten Abstandsflächen zeigen auf, welche<br />
Bereiche aus Gründen der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinflüsse zwischen landwirtschaftlichen<br />
Betrieben und anderen Bebauungen liegen sollten. Die von der <strong>Gemeinde</strong> im<br />
Rahmen der Vorermittlung aufgeführten Emissionskreise sind auch Bestandteil der Restriktionspläne<br />
(s. ANLAGE 03) dieser <strong>Vorentwurf</strong>sbegründung.<br />
Die von der <strong>Gemeinde</strong> aufgestellte Vorermittlung ersetzt keine gutachterliche Untersuchung,<br />
sondern dient lediglich einer ersten, vereinfachten Vorermittlung über das Emissionsverhalten<br />
vorhandener landwirtschaftlicher Betriebe, um sich zunächst einen Überblick über die<br />
Emissionssituation relevanter Betriebe im <strong>Gemeinde</strong>gebiet zu verschaffen. Hierzu wurden<br />
die Bauakten landwirtschaftlichen Betriebe nach genehmigten Tierbeständen gesichtet und<br />
anhand diverser VDI-Richtlinien, die für die Ermittlung von Immissionen aus Intensivtierhaltung<br />
anzuwenden sind, Immissions-Mindestabstände ermittelt, die von landwirtschaftlichen<br />
Betrieben mit Intensivtierhaltung durch Wohnbauflächen und / oder gewerblichen Bauflächen<br />
einzuhalten sind.<br />
Im weiteren Verlauf des Planverfahrens sind ggf. einzelfallbezogen gutachterliche Prüfungen<br />
erforderlich, um den Nachweis zu führen, ob eine potentielle Bauflächenentwicklung mit der<br />
Bestandsnutzung und den ggf. gegebenen Entwicklungsansprüchen landwirtschaftlicher Betriebe<br />
vereinbar ist.<br />
Diesbezüglich wird die <strong>Gemeinde</strong> durch Gespräche mit den Landwirten deren Entwicklungsabsichten<br />
erörtern.<br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
64 / 66 Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
Abbildung: Standorte landwirtschaftlicher Betriebe, Abstandflächen gegenüber immissionsempfindlichen Nutzungen<br />
Quelle: eigene Erhebung der <strong>Gemeinde</strong><br />
C:\<strong>FNP</strong> <strong>Wallenhorst</strong>\20140129_<strong>Begründung</strong>.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 65 / 66<br />
11 Immissionsschutz (Straßenverkehr)<br />
Die im <strong>Vorentwurf</strong> ausgewiesenen Bauflächen müssen immissionsschutzrechtlich auch umsetzbar<br />
sein. dies bedeutet, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im<br />
Städtebau“ auf den Grundstücken nicht überschritten werden dürfen.<br />
Im Rahmen der Strategischen Lärmkatierung von 2012 – Hauptverkehrsstraßen – wurden<br />
vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz die Immissionssituation<br />
entlang der BAB 1, der B 68 und der L 109 erfasst. Die im Rahmen dieser Untersuchung<br />
dargestellten Lärmisophone sind der ANLAGE 04 beigefügt.<br />
In den Darstellungen sind die bereits durchgeführten aktiven Schallschutzmaßnahmen entlang<br />
der BAB 1 und der B 68 berücksichtigt.<br />
Die kritisch zu beurteilenden Flächen befinden sich – auch nach Realisierung der aktiven<br />
Schallschutzmaßnahmen – im Nahbereich der o.a. Verkehrsstraßen.<br />
Im Verlauf des weiteren Verfahrens sind diese Bauflächen im Einzelfall schalltechnisch noch<br />
näher zu untersuchen, um die immissionsschutzrechtliche Umsetzbarkeit in der verbindlichen<br />
Bauleitplanung nachzuweisen.<br />
Die in dem ANLAGE 04 dargestellten Lärmisophonkarten basieren auf dem Beurteilungspegel<br />
(L den, Beurteilungspegel „day and night“). Eine vertiefende Untersuchung auf Grundlage<br />
der Anforderungen der DIN 18005 ist erforderlich.<br />
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66 / 66 <strong>FNP</strong> 2012 – Neuaufstellung – Vorlage weitere Bearbeitung <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong><br />
12 Bearbeitungs- und Verfahrensvermerk<br />
Bearbeitet durch:<br />
IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG<br />
<strong>Wallenhorst</strong>, den 2014-01-20<br />
........................................<br />
Johannes Eversmann<br />
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