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Begründung FNP-Vorentwurf - Gemeinde Wallenhorst

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> – Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 15 / 66<br />

• Funktionaler Entwicklungsschwerpunkt Arbeit<br />

• Entwicklungskonzept Einzelhandel ist vorhanden/wird empfohlen<br />

Darüber hinaus wird eine gemeindeübergreifende Kooperation mit der Stadt Osnabrück<br />

empfohlen und folgende Funktionsräume dargestellt:<br />

• Funktionsraum Siedlungsentwicklung (Wohnen, Arbeit)<br />

• Funktionsraum siedlungsgliedernder Freiraum<br />

• Funktionsraum landschaftserhaltender Freiraum.<br />

Weitere Darstellungen sind die BAB 1 und die B 68 als bedeutende Verkehrskorridore Straße<br />

(ÖPNV, Individualverkehr) und der Osnabrücker Stichkanal als Wasserstraße.<br />

Die folgenden Ausführungen zu den Leitbildern wurden direkt dem „Regionalen Leitbild –<br />

Landkreis Osnabrück“ entnommen; es handelt sich hierbei nicht um Interpretationen des<br />

Verfassers.<br />

Unterpunkt „I Vorwort“ behandelt die Bedeutung von „Leitbild“ als Instrument der „schlanken<br />

Regionalplanung“ und ist in seinen allgemeinen Ausführungen für den Flächennutzungsplan<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> nicht relevant.<br />

II Leitbild Siedlungsstruktur<br />

Das Leitbild „Siedlungsstruktur“ wird konkretisiert durch die Ausweisung von Zentralen Orten<br />

und der Ausweisung von <strong>Gemeinde</strong>funktionen. Es dient der Umsetzung des Prinzips der<br />

dezentralen Konzentration und der Steuerung der Siedlungsentwicklung im Landkreis Osnabrück<br />

und stellt eine wesentliche regionalplanerische Zielsetzung dar. Durch die dezentrale<br />

Konzentration wird eine Konzentration von Bevölkerung, Arbeitsplätzen und Infrastruktureinrichtungen<br />

an Zentralen Orten angestrebt, die das Prinzip der kurzen Wege umsetzt.<br />

Durch die zusätzliche Vergabe der Schwerpunktaufgabe „Sicherung und Entwicklung<br />

von Arbeitsstätten“ im Bereich von Grundzentren kann eine Konzentration von unternehmensorientierten<br />

Dienstleistungen und Handel sowie hochwertigem produzierenden Gewerbes<br />

an planerisch und regionalpolitisch abgestimmten Standorten erfolgen.<br />

Entsprechend der wachsenden Bevölkerungszahl sollen die Funktionen Handel und Dienstleistungen<br />

erfüllt werden, um durch die eng aufeinander bezogenen Funktionsbereiche<br />

Wohnen – Arbeiten – Einkaufen, zusätzliche Verkehre zu vermeiden, Infrastrukturkosten zu<br />

senken und das soziale Integrationspotential zu stärken. Hierzu ist auch eine enge Zusammenarbeit<br />

zwischen Stadt Osnabrück und Landkreis Osnabrück erforderlich, um für Standortsicherung,<br />

und –vorsorge für Arbeitsplätze, Wohnungen und Umweltvorsorge zu sorgen.<br />

„Auch die Suburbanisierung des Einzelhandels [...] muss in räumlicher Hinsicht wirkungsvoll<br />

gesteuert werden, um u. a. auch die Nahversorgung als regelmäßige Grundversorgung mit<br />

Verbrauchsgütern des täglichen und kurzfristigen Bedarfs in unmittelbarer Nähe der Wohnung<br />

aufrechtzuerhalten. Einzelhandels-Entwicklungskonzepte, die Grundlage für das planerische<br />

Handeln der <strong>Gemeinde</strong> sind, können hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten“ (Regionales<br />

Leitbild – Landkreis Osnabrück, II Leitbild Siedlungsstruktur, S. 4)<br />

Großflächige Gewerbegebiete sollen entlang der „Entwicklungsachsen“ an planerisch ausgewählten<br />

Standorten mit guten Verkehrsanbindungen angeboten werden.<br />

Durch die Entwicklung von zentralörtlichen <strong>Gemeinde</strong>n mit der Schwerpunktaufgabe für Sicherung<br />

und Entwicklung von Wohn-/ Arbeitsstätten kann eine ausgeglichene Raum- und<br />

Siedlungsstruktur erreicht werden und zu einer Reduzierung von Pendlerströmen beigetragen<br />

werden.

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