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Begründung FNP-Vorentwurf - Gemeinde Wallenhorst

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> – Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 13 / 66<br />

4.3 Einschränkungsbereiche<br />

Als Einschränkungsbereiche wurden folgende Flächen angenommen:<br />

- Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft, Erholung oder für<br />

die Landwirtschaft (gem. RROP)<br />

- Schutzwürdige Gebiete für die Ausweisung von Landschafts- oder Naturschutzgebieten<br />

(Landschaftsrahmenplan Landkreis Osnabrück)<br />

- Wasserschutzgebiete Zone II und III<br />

- Bereiche mit nicht ausgleichbaren oder durch Lärmschutzmaßnahmen auszugleichenden<br />

Vorbelastungen durch Verkehrslärm (Verkehrsentwicklungsplan, eigene<br />

Berechnungen)<br />

- Bereiche mit erheblichen landwirtschaftlichen Immissionseinflüssen (Auswertung<br />

Erhebung landw. Betriebsstandorte, ggf. Fachgutachten)<br />

Die Einschränkungen, die sich für die bauliche Nutzung dieser Bereiche ergeben, sind unterschiedlicher<br />

Natur. Die Ausweisung von Bauflächen sollte hier nicht generell ausgeschlossen<br />

werden, unterliegt jedoch einem besonderen Abwägungserfordernis.<br />

Dies bedeutet, dass diese Flächen nur dann in Anspruch genommen werden sollten, wenn<br />

sie aus anderen Gründen (z.B. besonders günstige Lage im Ortszusammenhang, gute Erschließungsmöglichkeiten,<br />

mangelnde Verfügbarkeit von Alternativstandorten) als besonders<br />

geeignet erscheinen, oder wenn nachgewiesen werden kann, dass die durch die o.g. Regelungen<br />

oder Ausweisungen bestimmten Funktionen der Bereiche durch eine bauliche Nutzung<br />

nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.<br />

4.4 Städtebauliche Planungsziele<br />

Städtebauliches Planungsziel der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> ist es, bedarfsgerechte Bauflächen<br />

auszuweisen. Die Planung folgt den Grundsätzen des § 1 BauGB<br />

Die Entscheidungen über die neuen Bauflächenstandorte sowie alle weiteren Einzelaspekte<br />

der Planung folgen dem Grundgedanken einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung für<br />

den zeitlichen Horizont des Flächennutzungsplanes von ca. 10 – 15 Jahren.<br />

Der ausgewiesene Bauflächenumfang gewährt einerseits ausreichende Spielräume für die<br />

Realisierung, überschreitet andererseits aber nicht die Obergrenzen des prognostizierten<br />

Bedarfs. Damit ist ein schonender und sparsamer Umgang mit Grund und Boden sichergestellt.<br />

Aus naturräumlicher Sicht schützenswerte Bereiche werden nicht für die Siedlungsentwicklung<br />

in Anspruch genommen, insbesondere die Naturparke „Teutoburger Wald“ und<br />

„Wiehengebirge“ sowie z.B. Haseniederung.<br />

Dieser Planungsansatz gewährleistet eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte<br />

Bodennutzung und trägt dazu bei, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und<br />

die natürlichen Lebensgrundlagen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Wallenhorst</strong> zu schützen und zu<br />

entwickeln.<br />

Die Standorte für neue Wohnbauflächen sind so gewählt, dass möglichst geringe Immissionsbelastungen,<br />

z.B. durch Schall- aber auch Geruchsimmissionen, u.ä. auftreten. Gewerb-

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