Begründung FNP-Vorentwurf - Gemeinde Wallenhorst
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> – Neuaufstellung des <strong>FNP</strong> 2013 / 2014 – <strong>Vorentwurf</strong> 13 / 66<br />
4.3 Einschränkungsbereiche<br />
Als Einschränkungsbereiche wurden folgende Flächen angenommen:<br />
- Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft, Erholung oder für<br />
die Landwirtschaft (gem. RROP)<br />
- Schutzwürdige Gebiete für die Ausweisung von Landschafts- oder Naturschutzgebieten<br />
(Landschaftsrahmenplan Landkreis Osnabrück)<br />
- Wasserschutzgebiete Zone II und III<br />
- Bereiche mit nicht ausgleichbaren oder durch Lärmschutzmaßnahmen auszugleichenden<br />
Vorbelastungen durch Verkehrslärm (Verkehrsentwicklungsplan, eigene<br />
Berechnungen)<br />
- Bereiche mit erheblichen landwirtschaftlichen Immissionseinflüssen (Auswertung<br />
Erhebung landw. Betriebsstandorte, ggf. Fachgutachten)<br />
Die Einschränkungen, die sich für die bauliche Nutzung dieser Bereiche ergeben, sind unterschiedlicher<br />
Natur. Die Ausweisung von Bauflächen sollte hier nicht generell ausgeschlossen<br />
werden, unterliegt jedoch einem besonderen Abwägungserfordernis.<br />
Dies bedeutet, dass diese Flächen nur dann in Anspruch genommen werden sollten, wenn<br />
sie aus anderen Gründen (z.B. besonders günstige Lage im Ortszusammenhang, gute Erschließungsmöglichkeiten,<br />
mangelnde Verfügbarkeit von Alternativstandorten) als besonders<br />
geeignet erscheinen, oder wenn nachgewiesen werden kann, dass die durch die o.g. Regelungen<br />
oder Ausweisungen bestimmten Funktionen der Bereiche durch eine bauliche Nutzung<br />
nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.<br />
4.4 Städtebauliche Planungsziele<br />
Städtebauliches Planungsziel der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wallenhorst</strong> ist es, bedarfsgerechte Bauflächen<br />
auszuweisen. Die Planung folgt den Grundsätzen des § 1 BauGB<br />
Die Entscheidungen über die neuen Bauflächenstandorte sowie alle weiteren Einzelaspekte<br />
der Planung folgen dem Grundgedanken einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung für<br />
den zeitlichen Horizont des Flächennutzungsplanes von ca. 10 – 15 Jahren.<br />
Der ausgewiesene Bauflächenumfang gewährt einerseits ausreichende Spielräume für die<br />
Realisierung, überschreitet andererseits aber nicht die Obergrenzen des prognostizierten<br />
Bedarfs. Damit ist ein schonender und sparsamer Umgang mit Grund und Boden sichergestellt.<br />
Aus naturräumlicher Sicht schützenswerte Bereiche werden nicht für die Siedlungsentwicklung<br />
in Anspruch genommen, insbesondere die Naturparke „Teutoburger Wald“ und<br />
„Wiehengebirge“ sowie z.B. Haseniederung.<br />
Dieser Planungsansatz gewährleistet eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte<br />
Bodennutzung und trägt dazu bei, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und<br />
die natürlichen Lebensgrundlagen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Wallenhorst</strong> zu schützen und zu<br />
entwickeln.<br />
Die Standorte für neue Wohnbauflächen sind so gewählt, dass möglichst geringe Immissionsbelastungen,<br />
z.B. durch Schall- aber auch Geruchsimmissionen, u.ä. auftreten. Gewerb-